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Ueber den Einfluss des Calvinismus

auf die Ideen vom Staat und staatsbürgerlicher Freiheit.

Rede Feier des Jahrestages Eröffnung der Hochschule in Bern,

gehalten
am 15. November 1841
Dr. K. B. Hundeshagen,
a. o. Professor der Theologie und d. Z. Rektor.
Bern.
Gedruckt bei J. A. Weingart. 1842. .

Hochgeachtete Herren Magistraten der Republik! Hochgeehrte Herren Kollegen, Professoren und Docenten der Hochschule! Wertheste Herren Kommilitonen! Nach Stand und Würden zu ehrende übrige Anwesende!

Es ist ein schönes Vorrecht des Rektors am heutigen Tage Vor Ihnen auftreten, Sie ehrerbietig und herzlich begrüssen und gewissermassen den Gefühlen der ganzen Hochschule Worte geben zu dürfen. Wie meine verehrten Amtsvorgänger dieses Recht mit Freuden übten, so betrete auch ich diese Stätte mit den gleichen Empfindungen. Denn ich weiss, dass ich nicht zu Solchen rede, welche ausserhalb der Idee unseres Tages stehen, sondern dass der Gedanke unserer festlichen Stiftungsfeier, wie er Sie Alle hier zusammengeführt, auch theilnehmend Sie Alle durchdringt. So wird dem Redner sein Geschäft ein leichtes und frohes. Er darf es in dem Bewusstsein üben, dass der Eindruck seiner Worte, wenn Kraft und Inhalt derselben dem guten Willen nicht gleichkommen, doch in der entgegenkommenden Stimmung der Hörer gesichert ist.

Der heutige Tag begrenzt zwei Zeitabschnitte, auf deren einen wir nicht ohne Befriedigung zurückschauen, auf deren andern wir nicht ohne begründete Hoffnungen aufblicken dürfen.

Während einer nun siebenjährigen Existenz hat unsre Hochschule alle Gunst genossen, welche einer jungen, aus einer bewegten Zeit hervorgegangenen, mit frohen Hoffnungen begrüssten Anstalt zugewendet zu werden pflegt; sie hat aber auch zu erfahren gehabt, dass jede junge Schöpfung mit Schwierigkeiten nach Innen und Außen, mit Kälte und Vorurtheilen zu kämpfen hat. Wir können das Erstere dankbar anerkennen, ohne zu verhehlen, dass auch das noch unverdiente

Wohlwollen eine gefährliche Klippe werden kann, sofern es nicht gelingt, dasselbe zu rechtfertigen. Wir dürfen es aber auch nicht beklagen, wenn das Letztere unserer Anstalt nicht erspart blieb. Denn auch Widerwärtigkeiten und Anfechtungen sind Förderungsmittel für das wahrhaft Gute; im Kampf entwickelt die ächte Kraft sich in den tüchtigsten und nachhaltigsten Manifestationen. Und so hat auch unserer Hochschule beides, Freundliches und Widerwärtiges, zum Sporne gedient, die Stellung welche ihr vom Vaterlande angewiesen wurde, Dienerin und Pflegerin wissenschaftlich vermittelter Wahrheit zu sein, nach jeder Seite hin kräftigst zu behaupten.

Täuschen uns nicht die Anzeigen, so ist es der Hochschule nunmehr gelungen nach beiden Richtungen hin eine sichere Basis der Anerkennung, wenigstens für ihr Streben zu erlangen. Die Ueberzeugung hievon, wohlthuend wie sie ist, bildet das Erbe, welches die Hochschule aus dem verstossenen Zeitabschnitt in den folgenden hinübernimmt. Es soll und wird aber nicht ein Erbe zu todter Hand bleiben, sondern die Hochschule wird aus der Bedeutung, welche ihr jetzt allgemeiner für das Wohl des gemeinen Wesens beigelegt, aus der Achtung, welche ihrem bisherigen Wirken gezollt wird, beständig neue Antriebe schöpfen, das letztere mit jedem Jahre fruchtbarer, gewinnreicher zu machen. Mit Vertrauen überliefert ihr das engere Vaterland alle seine zu höherer wissenschaftlicher Ausbildung bestimmten Söhne, mit gleichem Vertrauen das weitere Vaterland eine stets wachsende Anzahl derselben. Sie sieht sich in diesem Vertrauen ein schönes, erhabenes Ziel gesteckt und wird nicht müde werden, an die Erreichung desselben alle ihre Kräfte zu setzen. Möge sie auf ihrer fernern Bahn der Beistand Gottes begleiten; möge ihr auch jetzt von Seiten der hohen Staatsbehörden, in's Besondere des hohen Erziehungsdepartements, die preiswürdige Sorgfalt zugewendet werden, deren sie sich bisher dankbar erfreut hat. Von unserer Seite, verehrteste Kollegen, wird es an gewissenhaftem Pflichteifer nicht fehlen, und Sie, meine werthen Kommilitonen, werden das Lob des regen Fleisses und gesitteten Betragens, welches Ihnen bisher von dieser Stätte gespendet werden durfte, gewiss auch fortan zu verdienen suchen.

Und so wollen wir denn freudig und hoffnungsreich den neuen Zeitabschnitt begrüssen!

Nach eingeführter Uebung erwarten Sie nun von mir ein Thema von allgemeinerem Interesse wissenschaftlich besprochen zu hören. Ich habe ein solches gewählt, dem es für sich an Wichtigkeit und Reiz gewiss nicht fehlt, dessen Behandlung mich aber hin und wieder über die Grenzen meines speziellen Faches, und auch in etwas über die der gewöhnlich unserer Feier zugemessenen Zeit hinausführen wird. Möge mir Ihre gütige Nachsicht im Voraus zu Theil werden, wenn ich Ihnen, mit Rücksicht auf ersteren Umstand, beim besten Willen vielleicht zu wenig, rücksichtlich des andern zu viel biete.

Ich gedenke vor Ihnen zu sprechen über den Einfluss des Calvinismus auf die Ideen vom Staat und staatsbürgerlicher Freiheit.

Es gehört zu dem Eigenthümlichen einer jeden grossen, wahrhaft welthistorischen Begebenheit, dass ihr nachwirkender Einfluß sich nicht bloss auf ein einzelnes, ihr zunächst liegendes Gebiet des Lebens beschränkt, sondern dass er auch auf die benachbarten sich verbreitet, ja keines überhaupt unberührt, selbst in den entferntesten sich mehr oder minder verspüren lässt. Eine solche Begebenheit war die Reformation im sechszehnten Jahrhundert. Man ist bis jetzt ihrer Einwirkung auf Religion und Kirche, auf Sitte und Sittlichkeit, auf Kunst und Wissenschaft mit Eifer nachgegangen und ein objektives, zusammenstimmendes Urtheil hat sich über ihre Wohlthätigkeit in allen diesen Richtungen schon lange fest begründet. Nur über ihren Einfluss auf das Staatsleben ist man weniger einige geworden. Lassen wir hier — wie billig — jene finstere Faktion ganz ausser Rechnung, welche der Reformation in dieser, wie in jeder andern Hinsicht, nur das Schlimmste und Verderblichste nachzureden weiss, weil sie es ihr um jeden Preis nachreden will, so bleibt uns daneben die auffallende Erscheinung selbst unter ihren Anhängern eine grosse Unbestimmtheit der Begriffe, ja eine gewisse Zurückhaltung im Urtheil darüber herrschend zu finden, gleichsam als habe man mit der Annahme einer umgestaltenden Einwirkung der Reformation auf das Staatsleben eine Unbill

von ihr abzuwehren. Diese Erscheinung erklärt sich leicht; zum Theil aus dem vorwiegend theologischen Interesse, mit welchem man die Reformation anschaute, zum Theil aus der behutsamen Scheu, mit welcher frühere Zeitalter alles was mit der Erörterung politischer Fragen überhaupt zusammenhing, sich fern zu halten pflegten Es fehlte eine Summe von allgemeiner gebilligten Begriffen, unter welche man die Resultate solcher Untersuchungen unbefangen beurtheilend hätte zusammenfassen können. Man war zu sehr daran gewöhnt, das Walten einer höhern objektiven Geistesmacht verkennend, in den Transformationen der politischen Theorie und Praxis nur das Treiben frivoler Anmaßlichkeit, verwerflicher Selbstsucht und eines gefährlichen Subjektivismus zu erblicken, als dass man eine helle, lichte Erscheinung gern unter den dunkeln Schatten der letztern hätte gerückt sehen mögen. Ist es aber nun nicht etwa ein leerer Zufall, dass in dieser Rücksicht in der Denkart unseres Zeitalters ein Wendepunkt eingetreten ist, sondern erkennen wir eine ihm von höherer Hand gesetzte Aufgabe darin, dass der Richtigstellung staatsbürgerlicher Begriffe heutzutage das Hauptinteresse der europäischen Völkerfamilie sich zuwendet, ihr eine grosse Summe von Schweiß und Arbeit gewidmet und aller Orten die bedeutendsten Opfer gebracht werden: so darf auch unser Thema als gerechtfertigt angesehen werden, und seine — wenn schon hier an gewisse Grenzen gebundene *)— Behandlung, als ein geschichtlicher Beitrag zur Verständigung über die wichtigsten unsere Zeit beherrschenden Tendenzen, sich Aufmerksamkeit und Nutzen versprechen.

Wir erkennen nun unsrerseits —um diess sogleich vorauszuschicken — in der Reformation ebensowenig unmittelbar eine politische Abzweckung, als im Christenthum selbst. Wohl aber sind wir der Meinung, dass mittelbar nichts so tief

und nachhaltig auf die Vorstellungen vom Staat und der Staatsverfassung gewirkt habe, als eben dieses grosse Ereignis auf dein Gebiet des religiösen Glaubens, und daß, wenn von der Reformation überhaupt eine durchgreifende Umgestaltung des Staatsbegriffes abzuleiten ist, an die calvinistische Form des Protestantismus ursprünglich allein die Erzeugung jenes ganzen Vorrathes freierer staatsrechtlicher Doktrinen sich knüpft, mit deren Verarbeitung noch unsre Zeit so vielseitig sich beschäftigt.

Die umgestaltende Rückwirkung der Reformation auf den Staat war zunächst die Folge der wiedereröffneten richtigern Einsicht in das Wesen der Kirche, als einer rein auf das Geistige abzweigenden Gemeinschaft. Musste darum die Entfernung jener falschen Leiblichkeit, welche die Kirche im Lauf der Zeit sich angebildet hatte, und vermöge deren sie als ein besonderer, mit den wichtigsten äussern Attributen ausgestatteter Staat in die bürgerliche Gesellschaft hineinragte, ein Hauptgeschäft der Reformation sein: so erhielt der Staat erst durch Vollziehung desselben, durch das Zurückgeben dessen an den Staat, was des Staates war, die volle Autonomie in den ihm zustehenden Lebenskreisen.

Jene Rückgabe war aber nicht bloß die Folge einer richtigern Einsicht in das Wesen der Kirche, sondern ebenso auch in das Wesen des Staates selbst.

Die Begriffe vom Wesen des Staates concentriren sich am Anschaulichsten in den Vorstellungen von der obersten Staatsgewalt. Werfen wir einen Blick auf die im Mittelalter durch die Päpste gäng und gebe gewordene Theorie! Gregor VII., um die Universalherrschaft des römischen Stuhles durch Unterordnung aller königlichen Gewalt unter die des heiligen Petrus zu begründen, beruft sich darauf, dass die königliche Gewalt, weit entfernt auf göttlicher Einsetzung zu beruhen, wie die priesterliche, nichts als eine Erfindung von der Erkenntniss Gottes entblössten Menschen sei; das der Sohn Gottes das weltliche Regiment, in welchem sich die Kinder der Welt so mächtig blähen, für sich verschmäht habe. Quis nesciat, schliesst er in einer bezeichnenden Stelle, reges ei duces ab iis habuisse principium, qui Deum ignorantes, superbia, rapinis, perfidia, homocidiis, postremo

universis paene sceleribus, mundi principe diabolo videlicet agitante, super partes, scilicet homines, dominari caeca cupiditate et intolerabili praesumtione affectaverunt? *) An ihn reiht sich Innocenz III. mit einer Reihe bekannter Aussprüche und Vergleichungen, aus welchen wir nur hervorheben, daß quanto dignior est anima corpore, tanto dignius est etiam sacerdotium, quam sit regnum; und sicut sacerdotium dignitate praecellit, sic et antiquitate praecedit. Utramque tam regnum, quam sacerdotium institutum fuit in populo Dei; sed sacerdotium per ordinationem divinam, regnum autem per extorsionem humanam **) ; endlich sicut luna lumen suum a role sortitur, quae re vera minor est illo quantitate simul et qaulitate, situ pariter et effectu: sic regalis potestas ab auctoritate pontificali suae sortitur dignitatis splendorem ***). Schon Hugo von Fleury, im Anfang des 12. Jahrh. konnte es daher als eine unter seinen Zeitgenossen weit verbreitete Ansicht bezeichnen, quod terreni regni dispositio non a Deo, sed ab hominibus sit ordinata et disposita. U )

Welcher Begriff vom Staate springt aus allen diesen Sätzen hervor? Wahrlich ein nicht eben würdiger! Den Staat bildet ein Haufen von gottlosen Gesellen, in welchem der Klügste und Stärkste, so weit es sein Vortheil erheischt, eine Art von Polizei handhabt. Mit dürren Worten lässt sich in dieser Formel das Ganze zusammenfassen. Keine Spur davon, dass die Menschheit unter dem Antrieb einer göttlich-vernünftigen Nothwendigkeit sich zu Staaten verbindet, daß innerhalb derselben durch sittliche Mittel objektiv-sittliche Zwecke erreicht werden sollen. Nein! der Staat an sich ist lediglich die schlechte, gleichsam von Haus aus nichtsnutzige Seite der menschlich-geselligen Existenz, ohne höhere Bestimmung und Dignität, ohne ein anderes Gesetz, als das

des selbstsüchtigen Beliebens. Bei solcher Entleerung von jedem höhern Inhalt soll es nun freilich nicht bleiben. Es soll eine Ordnung der Dinge hergestellt werden, wonach auch der Staat ein Träger höherer Zweckbestimmung wird. Aber er entwickelt dieses höhere Leben nicht aus sich, seinem Wesen und Begriff, sondern erborgt es nur aus seiner Verbindung mit der kirchlichen Hierarchie. Die sacra imperialis majestas, nach der Vorstellung des Mittelalters, Trägerin und Quelle aller bürgerlichen Gewalt, ist sacra nicht an sich, sondern durch die Ertheilung von Seiten des Papstes. Die Sittlichkeit des Staates ist ganz und gar nur eine von der Kirche entlehnte; diese hat die ganze sittliche Existenz des Staates in Händen und derselbe ist rücksichtlich der Sittlichkeit seiner Bethätigungen von dem Urtheil und der Anerkennung der Hierarchie schlechthin abhängig. Denn die Sittlichkeit ist nicht etwas dem Staate Substantielles, Immanentes, sondern etwas rein Accessorisches, ein zufälliges Accidens, ein donum superadditum seiner sich an sich gleichgültig dagegen verhaltenden, nackten Endlichkeit.

Diese Anschauungsweise erhielt sich in der Hauptsache während des ganzen Mittelalters. Der Widerspruch, welchen einige freisinnige Publizisten der ghibellinischen Richtung dagegen erhoben, drang nicht durch, hielt sich auch zu sehr nur in der Negative. So konnte denn Luther mit Recht von der Zeit seines ersten Auftretens sagen: So stunds aber dazumal: "Es hatte Niemand gelehret noch gehöret, wusste auch Niemand etwas von der weltlichen Obrigkeit, woher sie käme, was ihr Amt oder Werk wäre oder wie sie Gott dienen sollt. Die Allergelehrtesten (will sie nicht nennen) hielten die weltliche Obrigkeit für ein heidnisch, menschlich, ungöttlich Ding, als wäre es ein fährlicher Stand zur Seligkeit. Daher hatten auch die Pfaffen und Mönche Könige und Fürsten so eingetrieben und überredet, dass sie an der Werk vornahmen Gott zu dienen, als Messe hören, beten, Mess stiften a. Summa, Fürsten und Herrn (so gern fromm gewesen wären) hielten ihren Stand und Amt für nichts,

und für keinen Gottesdienst, wurden rechte Pfaffen und Mönche (ohne dass sie nicht Platten, noch Kappen trugen); wollten sie Gott dienen, so mussten sie in die Kirchen. Solches müssen mir bezeugen alle Herren, so dazumal gelebet und solches erfahren haben, denn mein gnädigster Herr, Herzog Friedrich seliger Gedächtniss, ward so froh da ich zuerst von weltlicher Obrigkeit schrieb, daß er solch Büchlein liess abschreiben, sonderlich einbinden, und sehr lieb hatte, dass er auch möchte sehn, was sein Stand wäre vor Gott. Also war dazumal der Papst und die Geistlichen alles in allen, über allen und durch allen, wie ein Gott in der Welt, und lag die weltliche Obrigkeit im Finstern verdruckt und unbekannt.... Nun sie mich aufrührisch schelten, nachdem ich (durch Gottes Gnade) von der weltlichen Obrigkeit also herrlich und nützlich geschrieben habe, als nie kein Lehrer gethan hat, seit der Apostel Zeit (es wäre denn St. Augustin), dess ich mich mit gutem Gewissen und mit Zeugniss der Welt rühmen mag." *)

Wirklich war es Luther, welcher zuerst für das allgemeine Bewusstsein den Begriff des Staates aus seiner Erniedrigung erhob. Keine seiner Schriften trug dazu mehr bei, als jenes der ersten frischesten Zeiten seines Wirkens angehörige, von der ganzen Vollkraft seines Geistes getragene, gewaltige Buch: "An Kaiserliche Majestät und den christlichen Adel teutscher Nation, von des christlichen Standes Besserung." Binnen drei Monaten war es in viertausend Exemplaren verbreitet und wurde so ein wahres Volksbuch. Ihm folgten mit der Zeit mehrere andere Schriften über das Wesen der christlichen Obrigkeit, deren Gedankeninhalt dann später in die Bekenntnisse der lutherischen Kirche überging. In ihnen wird überall der bürgerliche Staat an

sich als eine ordinatio Dei anerkannt, im Gegensatz zu der Theorie der Romanisten und dem schwärmerischen Atomismus der Wiedertäufer. Zwar erhält der Staatsbegriff seine Vertiefung nach der ethischen Seite erst durch Aufnahme des christlichen Elementes, indem der Staat ein christlicher wird, die Obrigkeit nach christlichen Prinzipien ihr Regiment führt. Aber der ethische Charakter des Staats ist hiedurch keineswegs schlechthin bedingt. Vielmehr hat der Staat durch seinen Stifter vor aller Verbindung mit der Kirche seinen sittlichen Inhalt. Diess erhellt daraus am deutlichsten, daß schon die Apologie der Augsburgischen Konfession ausdrücklich auch den heidnischen Staat von der allgemeinen Regel nicht ausschliesst, dass man den bürgerlichen Verordnungen zu gehorsamen habe und zwar non solum propter poenam, sed etiam propter conscientiam... tanquam divinae ordinationi. *) Glaubenssachen, als dem innern Forum angehörig, werden allein vorbehalten. In vollem Einklang standen hiemit die Grundsätze Zwingli's und Calvin's, der reformirten Kirche. Non humana perversitate fieri, sagt Letzterer ut penes reges et praefectos alios sit in terris rerum omnium arbitrium, sed divina providentia et sancta ordinatione: cui sic visum est res hominum moderari. Quandoquidem illis adest ac etiam praeest ferendis legibus et judiciorum aequitate exercenda. *) Aber auch die Praxis des gesammten Protestantismus bewies ihr Vertrauen zu dem sittlichen Geist des Staates in der ausgedehntesten Weise. Was konnte sie mehr thun, als seiner Obhut die Ehe überweisen; jene Wurzel und heilige Bildungsstätte aller sittlichen Verhältnisse; ferner die Sorge für den Unterricht aller Art, während früher Volksschulen wie Universitäten nur geistliche Institute gewesen waren; endlich das äussere Kirchenregiment, welches Zwingli dem Staate ganz übertrug, Calvin demselben wenigstens nicht absolut entzogen wissen wollte, während Luther zwischen beiden die Mitte hielt? So kam es, dass die Systematik der spätern

lutherischen Theologie unsere ganze Gedankenreihe in der Formel zusammendrängen konnte: der magistratus civilis sey samt dem ministerium ecclesiasticum und dem status oeconomicus oder der Ehe einer der drei status hierarchici s. divinitus instituti, des unmittelbar von Gott selbst eingesetzten Schematismus des Reiches Gottes. Gewiss eine tiefsinnige Nebeneinanderstellung der gleich nothwendigen und darum innerlich gleich berechtigten Faktoren, durch welche allein das wahre Wohl der bürgerlichen Gesellschaft zu Stande kommt!

So baute der Protestantismus den Staat auf eine ganz neue Grundlage, auf seinen eigenen ethischen Inhalt. Er wurde dadurch der Schöpfer eines gänzlich veränderten Staatsbegriffes.

Gehörte aber — so fragen wir weiter — in den Kreis dieser durch die Reformation erweckten und in Geltung gebrachten Vorstellungen auch eine bestimmte Theorie über die innere Organisation des Staates, die Art seiner Gliederung in Regierende und Gehorchende, die Abstufungen ihrer Rechte und Pflichten, mit einem Worte seine Verfassung? Aus den Schriften der Reformatoren wenigstens lässt sich diess nicht erweisen. Luther fand in seinem Vaterlande eine grosse Varietät von Verfassungen vor. Wir erfahren nicht, dass er einer derselben einen absoluten Vorzug vor der andern zugesprochen habe. Bei Gelegenheit kastigirte er Regierende und Unterthanen mit gleicher Schärfe. Zwingli hing mit grosser Liebe an seinen vaterländischen Institutionen, ohne darum in der Monarchie etwas Inadäquates zu erblicken. Calvin, der durch die berühmten Rechtsschulen Frankreichs nicht ohne bedeutenden Gewinn für staatsmännische Bildung hindurchgegangen war, und eine gründliche Einsicht in diese Art von Verhältnissen besass, gab zwar der Republik den Vorzug. Eine Regierungsform, wonach das Volk von einem Ausschuss seiner würdigsten Bürger repräsentirt werde, schien ihm die glücklichste, durch das Vorbild des israelitischen Volkes gewissermassen von Gott selbst dafür erklärte. Von den übrigen Staatsformen urtheilt er: Proclivis est a regno in tyrannidem lapsus: sed non multo difficilior ab optimatum potestate in paucorum factionem; multo vero facillimus e populari dominatione in seditionem. Aber Calvin erklärt zugleich

sehr richtig, dass alles Urtheil hierüber nur sehr relativer Natur sein könne. Simpliciter id definiri — in abstracto hierüber absprechen — nisi temere non posset, quum magna hujus disputationis ratio in circumstantiis positia sit. Et si ipsos etiam status citra circumstantias inter se compares, non facile sit discernere, quis utilitate praeponderet, adeo aequis conditionibus contendunt... Quod si non in unam duntaxat civitatem oculos defigas, sed universum simul orbem circumspicias ac contempleris, vel aspectum in longiora saltem regionum spatia diffundas, comperies profecto divina providentia illud non abs re comparatum, ut diversis potitiis regiones variae administrentur. Nam quemadmodum non nisi inaequali temperatura elemente inter se cohaerent: ita hae sua quadam inaequalitate optime continentur. *) Eine blinde Vorliebe für eine bestimmte Verfassungsform war also den Reformatoren fremd; eine Verschiedenheit der Regierungsformen schien Calvin sogar für das Wohl der gesammten Völkerfamilie erspriesslich. Die Bethätigung des Staates als sittlichen Institutes schien ihnen dadurch keineswegs absolut bedingt. Sie wussten, dass jede Verfassung auf gewissen idealen Voraussetzungen ethischer Art ruhe und auch die beste ohne Einhaltung jener Voraussetzungen von Seiten der Regierenden und Gehorchenden den verderblichsten Ausartungen preisgegeben sey. Die Despotie, die, sei es monokratorische oder polykoiranistische Willkührherrschaft, welche anstatt des Staates, sich selbst zum Zweck macht, ist zwar an sich verwerflich und ohne sittlichen Inhalt. alvin erkennt an, dass sogenannte populäres magistratus, welche die antiken Staaten unter dem Namen von Ephoren, Demarchen, Tribunen, das Mittelalter in den drei Ständen der Feudalreiche kannte, da wo sie eingeführt sind, der monarchischen Gewalt, wenn sie ihre Grenzen überschreitet, zügelnd gegenüber treten sollen. **) Aber im Allgemeinen ist doch im Sinn der Reformatoren selbst die Despotie zu der sittlichen Aufgabe des Staates nicht außer aller Beziehung. Sie ist eine Geisel Gottes die Völker zu züchtigen für ihre Sünden,

in ihr Inneres und dadurch in das ethische Gebiet zurückzuführen. Das allgemeine Gebot der Unterwürfigkeit unter die bestehende Obrigkeit leidet hiernach auch in einem solchen Falle für den Einzelnen keine Ausnahme. Gott allein ist der Rächer der Tyrannei.

Ohngeachtet dieser bestimmten Erklärungen der Häupter, knüpften sich aber dennoch an die grosse religiöse Bewegung nicht bloss zufällig sehr folgenreiche Anfänge politischer Spekulation. Kaiser Karl V. und andere Fürsten widersetzten sich der Glaubensverbesserung. Man untersuchte daher, ob man auch in Glaubenssachen der Obrigkeit zu gehorchen verpflichtet sei. Mit Berufung auf den aus einer gleichen Situation hervorgegangenen bekannten Ausspruch des Apostels Petrus: "man soll Gott mehr gehorchen, als den Menschen", schied man hier das ganze Gebiet des religiösen Ueberzeugungslebens aus dem Gewaltumfang der weltlichen Obrigkeit aus. Es war aber ein ausserordentlich wichtiger Schritt von einem Prinzip, welches ohnehin nur durch die heldenmüthigste Selbstverleugnung des Subjekts sich in Geltung erhalten konnte, auch nur eine Ausnahme zuzugeben. Daher gestanden die Reformatoren den auf ihrer Seite stehenden Fürsten und Staatsmännern nur erst nach langem Kampfe die Erlaubniß zu von einem passiven zum aktiven Widerstand gegen Glaubensdruck ihrer Oberherren fortzuschreiten. Ohngeachtet Luther wie Calvin diesen Widerstand nicht dem individuellen Belieben preisgaben, sondern nur den verfassungsmässigen Reichsständen die Befugniß dazu zusprachen, so dürfte bereits beiden leicht die Besorgniß sich aufgedrängt haben, es möge hierdurch eine Lage der Verhältnisse angebahnt werden, deren weiterer Entwicklung nach der politischen Seite hin, unter der leidenschaftlichen Spannung der Gemüther, durch jenen abstrakten Grundsatz Einhalt zu thun, nicht in ihrer Macht stände.

Und so geschah es in der That. Nur fand in Deutschland jene Entwicklung frühzeitig einen durch die Verhältnisse bedingten Ruhepunkt und es wurde daher lediglich dem Westen Europa's, den calvinistischen Völkern, die Aufgabe zu Theil, mit dem Dogma auch die geltenden politischen

Begriffe einer mehr oder minder umfassenden Revision zu unterwerfen.

Der Gang der Geschichte weist uns zuerst nach Frankreich.

In Frankreich traf die Reformation eine empfängliche und vorbereitete Bevölkerung. Frühzeitig fand die neue Lehre Anhänger in allen Klassen, selbst am Hofe, im Schoosse der königlichen Familie; vorzüglich aber in den Städten des Königreichs. Vieles verhiess einen guten Fortgang. Nur ein grosses Hinderniß stand im Wege. Die Reformation fiel der Zeit nach in jene grosse Europäische Krise, in welcher aus dem Lehnstaat die bisher beschränkte Monarchie zur absoluten sich emporkämpfte. Aller Orten in Europa erblicken wir um diese Zeit den gleichen Kampf. In Frankreich hatte er am Frühesten begonnen, führte also auch am Frühesten zu seinem Ziele. Es ist bekannt, welche bedeutenden Schritte seit dem 12ten Jahrhundert Ludwig der Dicke, Philipp August, Ludwig der Heilige und Philipp der Schöne thaten, um den französischen Feudalstaat in einen Beamten- und Militärstaat, die Königliche Suzeraineté in eine Souveraineté umzuwandeln. Die Siege der Schweizer über Karl von Burgund, den letzten und gefährlichsten der grossen Kronvasallen, vollendeten das neue System. Franz I. und die letzten Valois geboten schon ganz im Sinne desselben über stehende Heere, liessen die ständischen Rechte in Abgang kommen, machten den Adel zu Hofleuten, verkauften die Staatsämter um Geld, übten eine willkührliche Justiz und Besteuerung. Aber es war eine schwer errungene Stellung, in welcher der Hof in Frankreich sich befand und argwöhnisch wachte er, um nicht daraus Verdrängt zu werden. Wie hätte er sich nun mit dem Protestantismus innerlich befreunden können, welcher in Deutschland eine so starke Opposition der Reichsstände gegen den Kaiser, der Stadtkommunen wider die Patriziate hervorgerufen, auf dessen Rechnung überdies von der Gegenparthei der Bauernkrieg und die anarchischen Bestrebungen der Wiedertäufer geschrieben wurden? Wohl zog Franz l. seine Liebe zur höhern Bildung von einer Seite zur Reformation hin, und er liess sich dieselbe gefallen, so lange sie bloss unter den Gelehrten Anhänger zählte. Aber die Reformation Luther's war nicht

die Reformation von Erasmus! Als daher die neue Lehre auch unter dem Volke Eingang fand und frei ohne sein Zuthun reisende Fortschritte machte, erbitterte diess seinen herrischen Sinn, der keine Volksrechte und keinen Willen erkannte, ausser dem seinigen. Er hielt sein Ansehn für verletzt und wurde so ein grausamer Verfolger des Protestantismus. Die auswärtigen Verhältnisse nöthigten ihn zwar sich bald auf diese, bald auf jene Seite zu neigen. Aber sein geheimster Gedanke war, was uns Brantôme berichtet, que celle nouveauté tendoit du tout au renversement de la monarchie divine et humaine, und mit blutigen Zügen steht daher die Zeit seiner Regierung in den Geschichtsbüchern des französischen Protestantismus geschrieben. Seine Nachfolger, sonst nicht die Erben seiner Kraft und Regenteneigenschaften, wurden doch die Erben jenes Grundsatzes. Bei ihnen gesellte sich aber, was bei Franz nicht der Fall gewesen war, zu diesem noch der fanatische Eifer jener Bigotterie, welche der katholischen Reaktion eigen wurde. Alle Schrecken der rohen Gewalt, des tiefsten Hasses, des gräulichsten Verrathes, der Flamme und des Schwertes wurden gegen die andersgläubigen Unterthanen Frankreichs in einem Grade losgelassen, daß dem übrigen Europa sich das Haar sträubte, das Blut in den Adern gerann!

Hatte aber in Deutschland eine dem Entwicklungsgang Frankreichs gerade entgegengesetzte Bildung der politischen Verhältnisse, die vom Kaiser fast unabhäng gewordene Territorialhoheit der großen Vasallen und Reichsgemeinden, dem Protestantismus, welcher sie vorfand, von Anfang an Schutz gewährt: so musste der französische Protestantismus, welchem solche Anhaltpunkte fehlten, um nicht in der Rechtlosigkeit sein Dasein zu verlieren, dahin getrieben werden, sich äussere Schutzwehren erst zu schaffen. Der französische Protestantismus erhielt hiedurch schon frühzeitig eine weit bestimmtere Richtung auf das Politische als in irgend einem andern Lande. In grossartigen Machterweisungen zwar waltete das neu erweckte religiöse Interesse durch alle Klassen der Gesellschaft. Als Märtyrer des reinern Glaubens fielen nicht bloss arme Handwerker und Landleute; auch jener Frankreich eigenthümliche parlamentarische Mittelstand zählte

in Annas dü Bourg u. a. darunter ausgezeichnete Repräsentanten; die grössten Gelehrten Frankreichs, vornehmlich Philologen und Juristen, wie die Gebrüder Stephanus, Beza, Franz und Aemilius Portus, Casaubon, Hottoman und Gothofredus u. a. brachten nur ernsten religiösen Ueberzeugungen eine ruhmvolle Existenz im Vaterlande zum Opfer; unter dem Adel endlich wird Niemand den wahrhaft christlich-protestantischen Ernst der Coligny, Mornay, Nohan, Latremouille, Bouillon und ihrer Freunde, in der königlichen Familie Niemand die hochherzige Glaubensfestigkeit einer Jeanne d'Albret bezweifeln. Aber verkennen lässt sich auch. keineswegs, dass bei vielen jener Vornehmen der Religionseifer auf eine nicht erfreuliche Weise politisch durchzogen war. Die bereits anfängliche und gewiss ehrliche Betheiligung des Bourbonischen Hauses an der Sache des Protestantismus erhielt, seit dem voraussichtlichen Aussterben der Valois, in dem Prinzen Condé sehr stark den Charakter einer Behauptung bedrohter Successionsrechte, gleich wie seine Gegner, die Guisen als Häupter der Ligue wenigstens eben so sehr ein politisches, als religiöses Interesse mit dem Katholizismus verknüpfte. Der übrige hohe und niedere Adel suchte die Spannung, in welche der Geist der protestantischen Bevölkerung durch die Verfolgungen gegen den Hof versetzt worden war, zur Wiedereroberung seiner von der absoluten Königsmacht geschmälerten Rechte zu benutzen; die Städte, mehrfach bedroht und gekränkt, bewegten sich in einer ähnlichen Richtung. Es war, als hätte die alte ständische Gliederung des französischen Staates durch den Anhauch des Protestantismus neues Leben erhalten. Genug unter dem Antrieb dieser Faktoren, neben dem religiösen, gewann der französische Protestantismus seine äussere Existenz in dem hugenottischen Bund, die Familien Chatillon und Bourbon an der Spitze, jene das reine evangelische, diese das gemischte Prinzip vertretend. Die unbesiegbare Gewalt der Umstände, der drastische Geist der Nation, der von dem Gedanken rasch zur Organisation fortschreitet, drängte auf die Gründung eines solchen Staates im Staate hin. Der nämliche Geist, welchen zahlreiche Verfolgungen bis 1562

nicht hatten ersticken können, überdauerte 1572 die verruchten Gräuel der Bartholomäusnacht, und kämpfte sich bis 1598 durch sechs zerstörende Religionskriege zur endlichen Anerkennung durch.

Schon in der Komposition des hugenottischen Bundes aber lagen eigenthümliche Elemente verborgen. Sie mussten in seiner Konstituirung und dem Innere, der in ihm gepflegt wurde, auf ihre besondere Weise sich geltend machen. Den Kern des französischen Protestantismus bildeten in allen Theilen des Landes die Städte, besonders die reichen blühenden Handelsstädte, wie La Rochelle und die Städte im mittäglichen Theile des Reiches, in Guienne und Languedoc. *) Mehrere derselben hatten so ausgedehnte Munizipalrechte, dass sie fast Freistädten glichen; alle aber ordneten eigenmächtig ihre städtischen Verfassungen und wurden durch regelmässige Provinzialstände vertreten. Ein republikanischer Geist und Sinn für ein unabhängiges, eigen geschaffenes Familienleben war hier vorherrschend. Der mittägliche Theil wurde später als die andern der französischen Monarchie einverleibt, die Könige besuchten ihn selten und die alte Scheidung der Provenzalen und des Volkes der langue d'oc von ihren weniger mit Freiheit, Wohlstand und Bildung ausgestatteten Brüdern im Norden, war noch in Sitten und Gewohnheiten, in Sprache und Gesetzgebung bemerkbar. Hier, wo schon in alten Tagen die Grundsätze der Albigenser ihren Sitz hatten, mit deren Vertilgung auch die Blüthe des Landes auf lange Zeit verschwunden war, hier ergriff man die neue Lehre mit enthusiastischer Liebe und suchte sie eben so unabhängig als Eigenthum zu beschützen, wie man die bürgerlichen Einrichtungen zu erhalten gewußt hatte, mit denen jene so sehr harmonirte. Denn es lässt sich auf keine Weise läugnen, dass in der Form in welcher Frankreich den Protestantismus aufnahm, im Calvinismus, ein republikanisches Element lag. Wir finden diess nicht darin, dass Calvin die Repräsentativ-Republik

bedingt für die beste Staatsform erklärt hatte. Vielmehr lag es in der calvinischen Kirchenverfassung. Streng hatte Calvin die Rechte des Staates und der Kirche von einander geschieden. Ein landesherrliches Kirchenregiment im Sinne Luther's und Zwingli's erschien ihm etwas Inadäquates. Vielmehr ist die Kirche innerhalb ihres Gebietes frei und frei jeder Einzelne, als Mitglied des kirchlichen Vereins nur der Schrift und den selbstgegebenen Ordnungen unterworfen. Jeder Einzelne hat Theil am Kirchenregiment, an der Wahl des Predigers und der Gemeindevorsteher, und sein Recht erlischt nur, wenn die Mehrheit entschieden und die von Allen bestellte Kirchengewalt ihm das Gesetz gegenüber stellt. So schuf Calvin aus jeder Gemeinde eine kleine Republik, aus der Vereinigung aller Gemeinden einen republikanischen Bundeskörper, in welchem kein Platz für eine Erhebung des Einen über den Andern war, ausser durch Wahl der Gleichberechtigten. Die Gesetze galten für Alle ohne Ausnahme, und wurden von den durch die Gesammtheit bestellten geistlichen und weltlichen Kirchenvorständen mit grösster Strenge gehandhabt. Besonders streng war die Sittenzucht; man erklärte sie mit Calvin für den Nerv der Religion. Vor den Sittengerichten galt kein Ansehen der Person; ohne Nachsicht wurden Uebertretungen geahndet bei Vornehmen, wie Geringen. Alles diess war nicht wohl möglich unter andern als republikanischen Lebensformen. Mit unabweisbarer Konsequenz drängte die Kirchenverfassung, in welcher ein so starker Reiz zur Vergleichung lag, auch zu einer entsprechenden politischen Verfassung der Glaubensgenossen hin. Sie entwickelte sich faktisch schon während der Religionskriege. Seit Erlassung des Ediktes von Nantes wurden sie förmlich anerkannt. Das protestantische Frankreich zerfiel hienach in 16 Provinzen mit eigener konstitutioneller Organisation *). Edelleute, Geistliche und der dritte Stand sendeten ihre Abgeordneten in die Provinzialräthe und die grössern Provinzialversammlungen; hier wurden die politischen Angelegenheiten der Provinz, in den allgemeinen, alle drei Jahre sich vereinigenden Versammlungen der Provinzialabgeordneten

die des ganzen Bundes berathen und mit Stimmenmehrheit entschieden. In vollkommener Analogie waren diese politischen Versammlungen den üblichen Provinzialen und Generalsynoden nachgebildet. Eigene Deputirte vertraten den Bund am Hofe des Königs. Bundesgarnisonen unter vom Bund ernannten Befehlshabern besetzten die festen Plätze und beschützten die Sicherheit des Gesammtkörpers. Wohl war im Bunde eine Gliederung nach Ständen beibehalten; Adel, Prediger, Städte. Aber nimmer hätte in demselben die abstrakte Geltendmachung eines Standesvorrechtes aufkommen können. Große Eigenschaften beriefen den Adel zwar in der Regel an die Spitze der gemeinsamen Angelegenheiten, besonders im Kriege. Aber mit grossartiger Selbstverläugnug gingen die Chatillon, Mornay, Rohan u. A. auf die Idee des Bundes ein und hielten mit unwandelbarer Treue daran fest. Wohl glichen nicht Alle vom Adel diesen Koryphäen. Aber sie mussten sich den Verhältnissen anbequemen, mindestens äusserlich sich den Schein geben innerhalb der gleichen Anschauungen zu stehen, besonders seitdem die Bartholomäusnacht gerade von diesem Stand eine unverhältnismässige Zahl von Opfern gefordert hatte. Von der einen Seite hielt das gewaltige Bürgerthum, die heldenmüthigen Vertheidiger von La Rochelle, Sancerre, Castres, Montauban, Montpellier jede Prätension des Adels darnieder, von der andern Seite reichte die Strafgewalt des Sittengerichts selbst bis in die obersten Sphären. Heinrich, Prinz von Navarra, hatte in La Rochelle grobe Ausschweifungen sich zu Schulden kommen lassen. Auf's Tiefste verletzt war dadurch die strenge Ordnung, das sittliche Gefühl der Heeresgemeinde, an deren Spitze er sich befand. Sie stand (Oktober 1587) gerüstet zur Schlacht von Coutras. Wie immer, so sollte auch jetzt ein von dem ganzen Heere knieend verrichtetes Gebet dem Beginn der Schlacht vorhergehen. Auch Heinrich wollte seine Hände zu Gott emporheben. Da traten mit hohem Ernst vor ihn einer der Feldobersten, der edle Dü Plessis Mornay, und der Feldprediger Chandieu. Sie hielten ihm öffentlich seinen Frevel vor und hiessen ihn dann im Angesicht des ganzen Heeres Busse thun. Und der Prinz von Navarra

kniete nieder und that vor der Fronte des aufgestellten Heeres Busse! Nun erst durfte er am Gebet theilnehmen *). Wie konnten vor so gewaltigen heterogenen Substanzen, wie die, von welchen das Hugenottenthum getragen wurde, das adelige Standesinteresse, wie eine rein monarchische Gewalt aufkommen? Es war unmöglich! Selbst Heinrich lV., der nämliche, welcher als Prinz von Navarra so bereitwillig den strengen Gesetzen seiner Partei sich unterworfen hatte, und auch als König nach seinem Uebertritt zum Katholizismus den alten Genossen mit Wohlwollen zugethan blieb, selbst er musste beunruhigt werden durch die nicht grundlosen Gerüchte, die Führer des hugenottischen Bundes gehen damit um, einen calvinistischen Freistaat, unabhängig von der französischen Krone und einem katholischen Scepter, unter dem Schutze eines auswärtigen Fürsten zu errichten **); wie vielmehr seine Vorgänger und Nachfolger! Und dennoch machten gerade diese es den Hugenotten unmöglich, aus ihrer anomalen Stellung zum Ganzen des Staates je herauszutreten. Die erstern, gepeitscht von dem Bewusstsein der ungeheuren Blutschuld, welche sie auf sich geladen, beide durch die Schmälerung ihrer königlichen Omnipotenz verletzt, fanatisirt von Päpsten und Jesuiten, gelenkt von Maitressen und einem liederlichen Hof, dem die censorische Strenge der Hugenotten zu Zeiten eine lächerliche Pedanterie, immer aber ein lauter Vorwurf, und darum zuletzt ein Gegenstand des wüthendsten Hasses war, —trugen immer in dem Augenblick, wo die zahlreichen Friedensverträge abgeschlossen wurden, den Treubruch schon im Herzen. So entbrannte der Kampf zwischen den französischen Königen und den Hugenotten immer auf's Neue, und wurde merkwürdiger Weise entschieden, nicht sowohl durch die Gewalt der Waffen, als durch die Konsequenz der Prinzipien, welche sich in ihm vollzogen. Der Adel, dem man längst von königlicher Seite die hugenottischen Grundsätze von demokratischer Gleichheit verhasst zu machen gesucht hatte, fand es zuletzt seinem Interesse angemessener,

im Dienste des Königs wenigstens einen Theil seiner Standesvorzüge wieder zu erlangen und zu geniessen, als innerhalb des Bundes mit dem Geringsten der Gemeinde auf gleiche Stufe gestellt zu sein, Mais les gentilshommes, sagt Düpleix *), recognaissans aussi que les ministres et le menu peuple des religionnaires ne tendent qu'à la destruction de la monarchie et ensuite de toute supériorité et mesme de la noblesse, pour former des démocraties et états populaires, prennent leur avantage du temps et des occasions et aiment mieux maintenir la condition de leur naissance sous l'autorité de leur roi, que d'attendre d'estre dégradés de tous honneurs et mesme massacrés par la populace lorsqu'elle se trouverait assez puissante pour établir des republiques. Eine grosse Zahl der Adeligen fiel ab, und der Verrath der festen Plätze, der mit dem Abfall, um des Königs Gunst zu erkaufen, verbunden wurde, entschied das Schicksal der Partei **). . ss

Aus allen Zeiten grosser, allgemeiner Bewegungen pflegen Z aber auch auf die Doktrin mehr oder minder starke Impulse d auszugehen. Ja Doktrinen, welche selbst bis in jene Kreise n sich Bahn brechen, wo man, zufrieden im Schweisse seines Angesichts für das tägliche Brod arbeiten zu dürfen, zum müßigen Spekuliren weder Zeit noch Lust hat, wo die unablässige Sorge für des Lebens Nothdurft jeglichen Uebermuth und geistige Ueppigkeit niederhält, —solche Doktrinen geben sich in der Geschichte immer zu erkennen, als Erzeugnisse einer mächtigen und gewiss in der Hauptsache nicht unberechtigten Erregung, eines schwer empfundenen Nothstandes; sie weisen zurück auf tief verletzte Gefühle, auf weitverbreitete gewaltige Uebel, Uebel, welche keinerlei Sophistik hinweg zu argumentiren, keinerlei Frivolität hinweg zu spotten im

Stande ist. So war es in Frankreich. Die hugenottische Partei vereinigte von Anfang an in ihrem Schoos neben den andächtigsten Gemüthern, den sittlich gewaltigsten Charakteren, auch die Mehrzahl der gelehrtesten, geistvollsten Männer Frankreichs . Selbs! unter den stürmischsten Zeitverhältnissen blühte

unter ihnen die Wissenschaft, getragen von glänzenden Namen. Sie waren es, welche die im Umlauf befindlichen Ideen, wenn nicht erzeugten, doch pflegten, wissenschaftlich entwickelten und systematisirten. Sie wurden auch die Begründer eines neuen Staatsrechtes, dessen Entstehung sich an den hugenottischen Bund knüpfte. Schon 1548 schrieb als neunzehnjähriger Jüngling Stephan de la Boétie, nachmals ein ausgezeichnetes Mitglied des Parlaments von Bordeaux, ein Buch unter dem Titel: le Contr'un , ou de la servitude volontaire, worin der Verfasser die Ohnmacht der Könige im Vergleich mit der vereinten Kraft der Völker andeutet und mit dem Gedanken schliesst, dass dem gütigen Gott nichts mehr entgegen sei, als die Tyrannei, und dass derselbe für die Tyrannen und ihre Helfershelfer in der Hölle gewiss eine besondere Strafe in Bereitschaft halte *). Aber erst nach der Bartholomäusnacht, als unter Anderen der berühmte Jurist Cujacius und der bekannte Stilist Muret, die Blutthat des Hofes zu vertheidigen sich erkühnten, erst da erhob sich mit dem Volk auch der hugenottische Gelehrtenstand, und richtete gegen das entartete Königthum die stärksten Angriffe mit den Waffen des Geistes. Erst jetzt erschien die genannte Schrift von La Boétie öffentlich im Druck; der berühmte Franz Hottoman aber verfasste ein Buch unter dem Titel: Franco jallia , worin er den französischen Reichsständen das Recht wie der Wahl, so der Absetzung der Könige historisch vindicirt **), und Hubert Languet unter dem Namen Junius Brutus seine Vindiciae contra tyrannos ***), letztere das

schärfste, gelehrteste und am berühmtesten gewordene Werk aus dieser ganzen Klasse, erst nach dem Tode des Verfassers von Mornay herausgegeben, in mehreren Auflagen und einer französischen Uebersezung verbreitet und selbst von vielen Hugenotten wegen seiner kühnen Theorieen desavouirt *).

Diese reichhaltige Litteratur **) trug, wie die Zeiten und Verhältnisse, aus welchen sie hervorgegangen war, einen eigenthümlichen religiös-politischen Charakter. So wie der Hugenottenbund in Frankreich dastand unter stetem Kampf mit den katholischen Königen und der Mehrzahl der Nation, ohne sichtbares Oberhaupt, einzig zusammengehalten durch die Kraft der religiösen Ideen und den Gegensatz zu dem Feind, der mit ihm im gleichen Lande wohnte, geführt von gezogen Männern, welche weise im Rath und tapfer im Krieg, aus seiner Mitte aufstanden, erhoben durch das Wort begeisterter, in hohem Ansehen stehender Prediger, mit unverrücktem Festhalten an den Normen der heiligen Schrift als oberstem Gesetz — glich in vielen Zügen der israelitischen Theokratie, vornehmlich zur Zeit der Richter oder der Makkabäer. Hier wie dort Kampf einer religiös-militärischen Heldenzeit um Glaubens- und politische Freiheit gegen ein tyrannisches, glaubensfeindliches Königthum unter dem Panier

des unsichtbaren Herrn der Heerschaaren. In wie Vielem näherten sich nicht die Coligny, Dandelot, Mornay, Lanoue, Bouillon und Rohan jenen alttestamentlichen Heeresfürsten Gideon, Barak, Jephta und den Makkabäern, sowohl im Charakter, als in den Diensten, zu welchen sie für die Gesammtheit ihres bedrängten Volkes von einer höhern Macht berufen wurden und in dem ganzen Verhältniss jener zu der freien, nur theokratisch gebundenen Stammverfassung der Jsraeliten! Wir dürfen uns daher nicht wundern, die in der Bibel wohl bewanderten Hugenotten mit Vorliebe gerade in diese alttestamentlichen Anschauungen eingehen zu sehen, wie sie uns die historischen Bücher von Josua bis auf die Makkabäer eröffnen. Hier fanden sie ihre eigenen Zustände und Verhältnisse wieder, hier Rath, Auskunft, Trost, Hoffnung für ihre eigene Lage. Hier redete der Herr zu ihnen durch die Stimme seiner Propheten. Was der Herr Von Midian und Amalek, von den Söhnen Edoms und Philistäa's gesagt hatte, dass er sie in die Hände gehen werde derer, die den Bund mit ihm getreulich halten und nicht verfallen in die Gräuel der Heiden, das trugen sie über auf die katholischen Franzosen, die Könige von Frankreich und deren katholische Alliirten. Hier Schwert des Herrn und Gideon! wurde das stehende Feldgeschrei. Als das Heer der Kinder Gottes im Kampf mit den Knechten des Antichrist, mit den Königen, die da buhlen mit der Hure Babel, sahen sie sich an. Auf die seltsamste Weise, aber dem Nationalcharakter entsprechend, mischte sich auch bei ihnen die religiöse Phantasie mit der kriegerischen. In den Predigten jener Zeit war nichts beliebter, als der Gebrauch solcher bildlichen Redensarten, welche irgendwie an das Militärische erinnerten, und diese Bilder gewannen dann unter den Zuhörern eine sehr ausgeführte Gestalt. Die Kinder Gottes dachte sich der Hugenotte unwillkührlich in Fähnlein und Rotten abgetheilt, mit breiten Pallaschen, blinkenden Speeren, langen Karabinern und rasselnden Geschützen, den gewaltigen Feldhauptmann an der Spitze; die Psalmen Marots waren Kriegslieder geworden, das Kriegslied ein Psalm! Wie mancher Feldhauptmann wohl eine stattliche Predigt hielt, so legte der Feldprediger zu Zeiten

statt des Amtskleides den eisernen Harnisch an und führte eine Abtheilung in das Gefecht!

In ganz ähnlichem Charakter nun stellt sich uns das hugenottische Staatsrecht dar: ein Gemisch halb aus der biblischen, halb aus der profanen Literatur und Geschichte geschöpfter Gedanken; für die erste Quelle die oben angezeigten Bücher des A. T's, für die andere das klassische Alterthum und die ältere Geschichte der germanischen Reiche im Mittelalter, besonders des alten Frankenreichs und Arragoniens; Träger der einen mehr der Bürgerstand und das ganze bibellesende Volk, die andern in den allgemeinen Innere eingeführt und mit den vorigen verschmolzen durch die vielen gelehrten Prediger, Juristen, Philologen und den Gelehrtenstand überhaupt, in welchem damals geistliche und weltliche Bildung auf seltene Weise sich vereinigten.

Wir versuchen hier statt aller Andern die Gedanken Languets in eine übersichtliche Summe zusammenzudrängen *).

Ist ein Volk zum Gehorsam gegen solche Gebote seines Fürsten verpflichtet, welche dem Gesetze Gottes widerstreiten? S. 15ff. Die Frage könnte, meint Languet, nach dem bekannten apostolischen Ausspruch überflüssig erscheinen, ist es aber nicht. Denn es gibt Könige, welche sich eine solche ungemessene Gewalt wirklich zuschreiben und Menschen, welche aus Schmeichelei oder Furcht sich auf ihre Seite stellen. Selbst das Gewisseste sucht man in dieser Zeit zweifelhaft zu machen. Alles Elend kommt daher, dass es geht wie der Prophet Hoseas 5, 10 sagt: "Die Fürsten Juda sind gleich denen, die die Grenze verrücken; darum will ich meinen Zorn über sie ausschütten, wie Wasser." Vielmehr ist fest zu halten, dass Gott allein im Besitz der höchsten Gewalt ist; die Gewalt der Könige ist nur eine abgeleitete. Man muss den Königen Gehorsam leisten um Gottes Willen, nicht aber wider Gott, Auch hat Gott nicht, wie man wohl

sagen hört, den Königen die Erde ein für alle Mal abgetreten und nur den Himmel für sich behalten. Denn bei Jesaia 48, 11 heisst es: "ich will meine Ehre keinem andern lassen." Der König ist, was er ist als ein Vasall Gottes. Uebertritt er die Gebote seines Oberherrn, so verfällt er in Felonie und wird seiner Herrschaft von Rechtswegen, oft auch in der That verlustig. Das Nämliche ergibt sich, wenn wir das Verhältniss zwischen Gott und den Königen als einen Bund betrachten, wie bei den Königen der Juden. Saul, als er dem Verbot Gottes zuwider opferte, Salomo, als er zu den Götzen abfiel, wurden beide bestraft. Zu Letzterem sprach Gott: 1. Kön. 11, 11: "weil solches bei dir geschehn ist und hast meinen Bund und meine Gebote nicht gehalten, die ich dir geboten habe: so will ich auch das Königreich von dir reißen und deinem Knechte geben. Das Gleiche gilt heutzutage von den christlichen Königen in Betreff des Evangeliums; es ist der gleiche Bund, die gleichen Vertragsbedingungen, die gleichen Strafen, der gleiche, jegliche Treulosigkeit und Gesetzesübertretung rächende Gott. Ja sogar die heidnischen Könige stehen in einem ähnlichen Verhältniss. Gott hat sie in ihre Herrschaft eingesetzt und die Schrift nennt z. B. einen Cyrus den Gesalbten des Herrn. Daher sind alle Könige, welche wie Pharao, Nebukadnezar, Antiochus, Nero sich nicht mit dem ihnen gebührenden Tribut begnügen wollten, sondern auf den Tribut Anspruch erhoben, welcher Gott allein gebührt, jämmerlich umgekommen; wie das Riesengeschlecht welches den Himmel stürmen wollte sind sie zerschmettert worden.

Die zweite Frage Languets bezieht sich auf den Widerstand gegen einen Fürsten, welcher das Gesetz ' Gottes niedertritt oder die Kirche untergräbt. Ist ein solcher Widerstand an sich erlaubt? S. 46ff. Ja! wenn anders was den Israeliten erlaubt, ja geboten war, auch den christlichen Völkern gilt. Schon unter Moses schloß Jsrael einen Bund mit Gott zu Aufrechthaltung seines Gesetzes; und wusste unter Josua und den Richtern diesen Bund gegen Uebertreter gewaltig

zu handhaben. Bei'm Beginn der Könige in Jsrael wurde dieser Bund erneuert, und zwar nicht blos zwischen Gott und den Königen, sondern auch zwischen Gott und dem Volk. Der Bund zwischen Gott und dem Könige verpflichtete diesen, das Volk zum Gehorsam gegen Gott anzuhalten und für sich keinen Gehorsam zu verlangen, der dem Gehorsam gegen Gott widerspräche. Der besondere Bund Gottes mit dem Volk aber war daneben keineswegs ohne Bedeutung. Vielmehr sollte hienach das Volk ebenso über den König wachen, wie der König über das Volk. Beide bürgten wechselseitig für den Bund; sie hafteten einer für den andern, so dass Gott sich sowohl an den Einen, als an den Andern halten konnte, vorzugsweise aber an das Volk, weil dies vermöge seiner Anzahl am Meisten geeignet war für die Aufrechthaltung des Bundes einzustehn. 2. Chron. 15, 12 heisst es von dem König Assa und dem Volke Juda: "und sie traten in den Bund, daß sie sucheten den Herrn, ihrer Väter Gott... und wer nicht würde den Herrn, den Gott Jsraels suchen, sollte sterben, beide klein und gross, beide Mann und Weib. Hier wird der Grossen ausdrücklich Erwähnung gethan; es ist sonach selbst der König von der Strafe des Bundesbruches nicht ausgenommen. Wer soll ihn aber strafen? Gewiss nur das Volk. Indem Gott das Volk so feierlich in den Bundesvertrag aufnimmt, erklärt er es auch für befähigt und berechtigt zu Handhabung desselben die dienlichen Mittel in Anwendung zu bringen. Hätte Gott das Volk als ein Volk von Sklaven betrachtet, so würde gegen Gott der Einwand erhoben werden können, welchen nach dem römischen Recht derjenige sich gefallen lassen muss, welcher mit Sklaven, Minderjährigen oder andern nicht rechtsfähigen Subjekten einen Vertrag abschliesst. Dies aber ist bei Gott undenkbar. Vielmehr so oft ein König bundesbrüchig wird, fordern die Propheten im Namen Gottes das Volk auf seine Schuldigkeit zu thun, und jedes Mal, wenn das Volk hierin sich säumig zeigt, wird es von Gott mit der gleichen Strafe, wie der König, heimgesucht. Auf welche Weise aber soll der Widerstand in's Leben treten? Je nachdem die Waffen sind deren der

König selbst sich bedient, entweder mit Worten oder offener Gewalt. Die Organe des Widerstandes aber sind nicht die ungeordnete, vielköpfige Volksmasse, welche nur schädlichen Tumult zu erregen vermag, sondern die Reichsstände und Reichsbeamten, von den Prinzen von Geblüte abwärts bis zu den Maires der Städte und Dörfer. Wie die 70 Stammesältesten und die Familienhauptes in Jsrael, so bilden diese eine Repräsentation des Volks um der bessern Ordnung Willen. Diese Volksrepräsentation sieht, obschon jedes einzelne ihrer Mitglieder als einzelnes weniger ist als der König, doch als Gesamtheit ebenso über dem König, wie ein Concil über dem Papst, ein Kapitel über dem Bischof, eine Universität über dem Rektor, ein Gerichtshof über seinem Präsidenten, und wie Jsrael als es Saul aus freiem Antrieb zum König einsezte über diesem von ihm eingesetzten König stand. Selbst zu einer Verschwörung dürfen die Volksrepräsentanten zusammentreten. Denn eine Verschwörung wird etwas Löbliches oder Verwerfliches erst durch ihren Endzweck und die Gesinnungen der Theilnehmer, wie das Beispiel der Verschwörung gegen den König Athalja 2. Chron. 23 zeigt. Wenn nun aber nicht bloss der König, sondern auch der grösste Theil des Volks und seiner Repräsentanten von Gott abgefallen ist, darf dann die Minorität noch Widerstand leisten? Ja! denn nicht bloss die Gesammtheit hat Gott den Eid der Treue geschworen, sondern auch jeder einzelne Theil des Ganzen. Die Felonie der Mehrzahl entbindet den Rest nicht seines Eides gegen den Lohnherrn. Sendet daher ein König seine Statthalter aus, um den Götzendienst einzuführen, so haben die Städte ihm ihre Thore zu verschließen. Denn der Eid gegen Gott ist älter und höher als der Eid dem König geleistet. Aber die Städte sind doch des Königs? Ja! wenn sie bloss aus Mauern beständen und nicht aus Menschen, Gott durch Eide verbunden. Gott allein ist Herr des Landes; von ihm besitzt der König seine Domainen, das Volk sein väterliches Erbtheil. Wird aber nicht dadurch, das der Unterthan seinem König in Sachen der Religion sich ungehorsam erzeigen darf, der Rebellion Thür und Thor geöffnet? Nein! denn es ist ein grosser Unterschied zwischen Rebellion und gerechter Nothwehr, wie das Verhältnis Davids

zu Saul, der Makkabäer zu den syrischen Königen, der Sorbonne in den Zeiten Philipp's des Schönen zu Papst Bonifazius VIII. und viele andere Beispiele zeigen. Sind Privatpersonen als solche verpflichtet die Waffen zum Widerstand zu erheben? Nein! bloss die Obrigkeiten der Städte und Provinzen, deren Händen das Schwert anvertraut worden ist. Bediente sich denn aber Jesus des Schwertes oder zog er nicht vielmehr sanftmüthig in Jerusalem ein? Jesus war Privatperson und hatte sonach nicht das Schwere der Obrigkeit zu führen. Dieses aber ist der letzteren auch durch das Evangelium nicht entzogen worden und sie kann es nicht besser gebrauchen, als zum Schutz der Religion, wenn schon nicht zu ihrer Ausbreitung.

Wir sehen aus dem Bisherigen, wie Languets Argumentation genau alle die Fragen zu beantworten sucht, welche die damalige kirchlich-religiöse Stellung der Hugenotten in's Leben gerufen hatte. Von der rein politischen Seite wurde hier das Verhältnis von Obrigkeit und Unterthanen noch nicht betrachtet. Gleichwohl ruhte schon hier die Erörterung auf Grundsätzen von so allgemeiner Beschaffenheit, dass eine ähnliche Theorie über die rein politische Wechselbeziehung zwischen Fürst und Volk fast nothwendig mit eingeschlossen war. Wie in dem Gang der Begebenheiten selbst das Politische und Kirchliche sich durchkreuzten: so konnte man auch in der Theorie nicht von dem Grundsatz des Widerstandes in der einen, zu dem der blinden Unterwerfung in der andern Beziehung mechanisch überspringen. Die Grundanschauungen bildeten sich organisch von einem Gebiet zum andern fort; jeder Widerstand, den man ihrer Consequenz hätte entgegenstemmen wollen, wäre vergeblich geblieben, und es verband sich daher mit Languets zweiter Frage eine dritte, welche in ihrer Beantwortung von der Antwort auf die zweite sich unmöglich sehr stark unterscheiden konnte.

Die dritte Frage handelt von der Erlaubtheit des Widerstandes gegen einen Fürsten, welcher das gemeine Wesen unterdrückt oder zu Grunde richtet; wie weit sich derselbe erstrecke? wem er zustehe? in welcher Form und kraft welchen Rechtes er geübt werde? S. 94ff. Die Antwort

fällt im Wesentlichen ganz so aus, wie bei der zweiten Frage. Nur das Recht zu solchem Widerstand wird hier zum Theil auf eigenthümliche Grundsätze gebaut. Das Volk nämlich macht nach Languets Behauptung den König. Zwar ist es Gott, welcher die Person des Königs auswählt und ihm ein Reich verleiht, wie Gott durch den Propheten Samuel den Saul und den David aus ganz Jsrael auserkor, um König zu seyn; aber das Volk setzt ihn ein und überliefert das Scepter seinen Händen, wie ebenfalls die Geschichte dieser und anderer jüdischen Könige, sowie die Geschichte der Wahlreiche des Mittelalters und selbst die häufig durch Intercession der Reichsstände unterbrochene direkte Erbfolge der Erbmonarchieen anzeigt. Dies geschieht, auf daß der König demüthig bleibe und eingedenk, dass er nächst Gott seine Herrschaft dem Volke zu danken habe, daß er von dem gleichen Stoff und Thon sey, wie dieses, dass seine Unterthanen nicht seine Sklaven, sondern seine Brüder seyen. Hieraus folgt aber auch, dass das Volk in seiner Gesamtheit über dem König stehe. Denn wer von einem Andern eingesetzt worden ist, ist natürlich weniger, als der von welchem die Einsetzung ausgegangen ist. Der König ist nur "aministrateur de l'état public." S, 105. Das Volk ist Herr des Schiffes, der König nur Pilot; ersteres gehorcht ihm, so lange er Sorge trägt für das gemeine Beste. Es gibt viele Völker ohne Könige, keinen König aber ohne Volk. En établissant et recevant le prince, sagt Languet in einer merkwürdigen Stelle S. 241. alliance expresse, ou non exprimée de paroles, naturelle, et mesme civile, se traite entre luy et le peuple: à savoir qu'on luy obéira s'il commande bien, que tous le serviront, si luy mesme sert à la république, que tous se laisseront gouverner par luy, s'il se laisse gouverner par les lois. Die Verbindlichkeiten, welche dieser Vertrag auferlegt, sind durchaus wechselseitig und können auf keinerlei Weise aufgehoben oder geschmälert werden, ohne dass der Bruch auf der einen Seite die Verpflichtung auch auf der andern löst. Bricht der König den Vertrag, so ist er ein Tyrann; bricht ihn das Volk, so verfällt es dadurch in eben so verwerfliche Rebellion. Der König ist in den wichtigsten Regierungshandlungen, z. B. der Gesetzgebung, an die

Einwilligung der Reichsstände gebunden, wie die biblische und Profangeschichte zeigt, und diese Beschränkung ist für das Königthum selbst wohlthätig. Das Recht des Volkes ist selbst dann gültig und keiner Verjährung unterworfen, wenn die schützenden Repräsentativformen vielleicht in Abgang gekommen sind. Der König ist la loi parlante und für seine Person selbst dem Gesetz unterworfen. Dass der König an das Gesetz gebunden ist, zeigt das mosaische Königsgesetz und die spätern Krönungsgebräuche sowohl bei den Jsraeliten, als andern Völkern. Der König ist daher auch weder Herr über Leben und Tod der Unterthanen, noch Eigenthümer des Landes. Die Rede Samuels, in welcher er die Jsraeliten vor dem Königthum warnt, beschreibt die Könige, wie sie leider meist sind; das Königsgesetz im Deuteronomium zeigt, wie sie sein sollen.

Betrachten wir die so eben entwickelte Gedankenreihe so ist klar, dass in ihr bereits die ganze Richtung enthalten und der Begriffsvorrath niedergelegt ist, durch welche sich die neuere Staatsrechtsphilosophie von der mittelalterlichen wesentlich unterscheidet, an deren Durchbildung in der Theorie, wie in dem wirklichen Staatspragmatismus die letzten Jahrhunderte bald rascher, bald langsamer gearbeitet haben, und um welche in unserer Zeit sich noch die wichtigsten politischen Interessen drehen. Das politische Dogma des Mittelalters sah alle Rechte nur als historisch verliehene Befugnisse an, und fasste den Staat immer nur in seiner empirischen Gestalt und Beschaffenheit auf; die neue Richtung erhob sich über den empirischen Vorstellungskreis, versetzte den Staat in eine sittlich-ideale Sphäre und legte sich damit von selbst die Nothwendigkeit auf, die Rechte aller Glieder des gesammten Gesellschaftskörpers aus einer sittlich-vernünftigen Nothwendigkeit als angeborne, unveräusserliche und unverjährbare zu konstruiren. Das alte Dogma erblickte die Quelle aller Rechte in der Spitze der Lehnspyramide, dem König. Toute justice émane du roi; le roi ne relève que de Dieu et de son épée waren die Wahlspruche der französischen Könige seit Ausgang des Mittelalters. Auch hierin sprach sich auf's Stärkste jene empirische Ansicht aus; denn neben der Eroberung durch das Schwert und der wirklichen oder fiktiven Abstammung

von dem ersten Heerkönig der Eroberer war selbst durch das de Dieu nur die kirchliche Salbung, ein historisches Faktum, bezeichnet. Ihr setzte nun seitdem die historische Autorität aus der sittlichen Umgrenzung, in welcher sie gewiss höchst wohlthätig werden konnte und vielfältig geworden war, zur abstrakten Absolutheit übergegangen und dadurch in despotische Willkühr, in Unsittlichkeit und Jrreligiosität verfallen war, —ihr setzte die dadurch gewebte neue Ansicht ein ideales Recht der Natur, die sittliche Selbstzwecklichkeit aller einzelnen Glieder des Gesellschaftskörpers, die Vereinigung der individuellen Willen als sittlicher Substanzen als Quelle der Rechte, die Gesetze, die concrete Ethik des Staats, als Wächter und Beschützer der letztern, die Obrigkeiten und Könige als von Allen bestellte verantwortliche Erekutoren derselben, mit einem Wort: den Vertrag zwischen Fürst und Volk, die durch das Gesetz beschränkte Herrschergewalt, die Autonomie des Staates ruhend im Komplex der Individuen, die Volkssouveränetät entgegen.

Man wird ohne Zweifel die materielle Nichtigkeit obigen Systems auch ferner von vielen Seiten in Frage stellen; historisch richtig aber ist seine Genesis unbezweifelt so wie sie dargestellt wurde, historisch richtig auch als ein spezifisches Erzeugnis des Calvinismus. Wir sagen mit Absicht des Calvinismus überhaupt und nicht des französischen allein. In letzterem legte sie sich freilich verhältnismässig am frühesten und dramatisch gewaltigsten auseinander; aber wo wir das calvinistische Prinzip in seiner Vollständigkeit an einem harten Widerstand sich vollziehen sehen, da gesellen sich dazu die gleichen politischen Bildungen. Nur im Vorübergehen können wir an die Niederlande erinnern, an ihre grossen Kämpfe wider Spaniens politischen und Gewissensdruck, an ihre freie bürgerliche Konstituirung, welche selbst auf die spätern Perioden des Hugenottenbundes so mächtig zurückwirkte! nur im Vorübergehen an Schottland und den harten Conflikt seiner Parlamente mit den aus Frankreich herüber gebrachten Regierungstraditionen der beiden Marieen, an seinem furchtlosen Reformator John Knox und die strengen Reden, in welchen er den ärgerlichen Wandel der buhlerischen Königin öffentlich züchtigte, an die kühnen Sätze, in welchen er die

Pflicht des Widerstandes der Nation gegen ihre Pläne ihr frei und frank vor Augen legte *); an seine zu der Welt redenden Publizisten Christoph Goodmann **) und Georg Buchanan.

Länger müssen wir verweilen bei England. Seit 1485, wo nach Beendigung der 64jährigen blutigen Bürgerkriege zwischen der rothen und weisen Rose, das Reich unter Heinrich VIl. wieder zur Ruhe kam, tritt bis gegen die Mitte des 17. Jahrhunderts auch hier ein Streben nach Stärkung und Verselbstständigung der Krongewalt hervor. Es fand in den eingebornen Herrschern aus dem Hause Tudor geisteskräftige, willensstarke, in einer ruhmvollen nationalen Sphäre sich bewegende Träger; ein Widerstand konnte schon darum nicht leicht aufkommen. Um so starter regte sich aber derselbe unter ihren Nachfolgern, den mit geringer Ausnahme launenhaften, charakterlosen, dazu fremdgebornen und von fremden, französischen Hofbegriffen beherrschten Stuarts. Mit der Erregung, in welche die Nation durch Verletzung der alten Parlamentsfreiheiten versetzt war, verband sich jetzt das Hervorbrechen längst vorhandener religiöser Gährungsstoffe. Zum Verständniss der letztern Erscheinung haben wir an Folgendes zu erinnern ***). Es gab in England eine doppelte Reformation, die des Fürsten und die des Volkes, beide wohl zu unterscheiden nach Prinzip und Charakter. Die Reformation des Fürsten ging aus weltlichen Interessen hervor, war despotisch und dabei doch schwankend, indem Heinrich VIII. zwar einerseits ein Interesse hatte, die Oberherrlichkeit des Papstes über die englische Kirche aufzuheben, andrerseits aber doch gegen das Dogmensystem und die Institutionen der katholischen Kirche nicht aufzutreten. Daher das Bestreben, vom Katholicismus Alles festzuhalten, was nur irgend bei

der Lossagung vom römischen Stuhl beibehalten werden konnte. Die von unten, vom Volk ausgehende Reformation wurde dagegen unter Nachwirkung Wikleffitischer und dem neuen Eindringen Lutherischer Grundsätze aus freiem Willen, Mit Verachtung irdischer Rücksichten unternommen und mit Glaubenseifer konsequent verfolgt. Mit tyrannischer Strenge stellte sich daher Heinrich ihr entgegen, und das Parlament fügte sich sklavisch in seinen despotischen Willen. Es erklärte (1535) den König und seine Erben für die höchsten irdischen Oberhäupter der englischen Kirche und sprach ihm alle Machtattribute zu, welche die römische Curie nur irgend besessen hatte. Das Ideal der despotischen Reformation Heinrichs VIII., die vollkommene Vereinigung der absoluten Macht im Geistlichen und Weltlichen, war hiemit erreicht und trat in. ganz entsprechenden Akten der Tyrannei in's Leben. Unter Eduard Vl. wurde die Reformation von oben herab fortgesetzt, jedoch so, dass sie sich im Dogmatischen entschieden der Volksreformation zuwendete, nur im Rituellen und der Verfassung an den, übrigens gemilderten, Prinzipien Heinrichs festhielt. Unter der blutigen Maria wurden die beiden Reformationen durch gemeinsame Leiden geeinigt. Der Muth und Eifer der protestantisch Gesinnten wuchs und wurde elastischer durch den Druck. Diejenigen, welche bisher bei der langsamen Reformation von oben aus Ueberzeugung oder Nachgiebigkeit mitgewirkt hatten, fühlten die Einheit ihres Interesses mit dem der durchgreifenden Reformatoren aus dem Volk. Ebenso vereinigten sich die beiden Reformationen bei der Thronbesteigung Elisabeths, dieses Mal durch die gemeinsame Freude, wie vorher durch gemeinsame Leiden. Aber nur momentan war diese Vereinigung; denn sogleich trat die alte Differenz hervor zwischen der Richtung auf möglichste Beibehaltung des Alten und dem Bestreben entschiedener Durchführung der Reformationsprinzipien. Hiezu kam, das unterdessen in der populären Richtung letzteres Bestreben eine noch schärfere Ausprägung gewonnen hatte, als bisher. Während mittlerweile in Schottland die streng calvinistische Reformation durch Knox eingeführt wurde, brachten die unter Maria geflüchteten, jetzt zurückkehrenden englischen Protestanten aus Oberdeutschland

und der Schweiz, besonders aus Genf selbst, gleiche Grundsätze nach England und diese gewannen über die bisherige mehr Lutherische Richtung der Volksreformation das Uebergewicht. Die Meisten der Zurückgekehrten waren für den calvinischen Gottesdienst, weil er einfacher und von den katholischen Gebräuchen weit mehr gereinigt sei: man nannte sie desshalb Puritaner. Gegenüber von dieser Richtung nahm Elisabeth die Reformation von oben im Geiste ihres Vaters wieder auf. Indem sich diese zurückhaltende und vom Alten namentlich den Glanz des Kultus und eine mächtige Hierarchie entlehnende Reformation unter der höchsten Leitung der Königin immer mehr konsolidirte und allgemeine Anerkennung mit aller Strenge heischte, wurde die von unten ausgehende, jetzt puritanische Reformation genöthigt, sich auf eigenen Boden selbstständig der Staatskirche gegenüber zu stellen. Die Puritaner beschlossen (1566), sich von der bischöflichen Kirche zu trennen, und als sie auf gesetzlichem Wege, im Parlament, durch Bittschriften an die Konvokation, an die Königin, nichts ausrichteten, vielmehr von Elisabeth als politische Rebellen behandelt wurden, fassten sie den weitern Beschluss (1586) ohne die Obrigkeit bei Verbesserung der Kirchenverfassung zu handeln.

So geschah es, dass die beiden Reformationen, die des Volkes und die des Fürsten, in feindlicher Stellung sich unter Elisabeth einander gegenüber befestigten. Elisabeth hegte bei aller Treue gegen den protestantischen Glauben doch einen generellen Widerwillen gegen den rigiden Calvinismus. Wir legen kein zu hohes Gewicht auf den Umstand, dass Knox, wiewohl ohne Absicht, durch seine bekannten Angriffe auf das Weiberregiment, auch ihr Selbstgefühl verletzt und Calvin persönlich in diese Ungunst mit hineingezogen hatte. Jener Widerwille ruhte tiefer, nämlich auf durchaus entgegengesetzten Anschauungen des ganzen Kirchenthums und auf dem politischen Argwohn, welcher in der Tochter Heinrichs VIII. , der willensstarken Selbstherrscherin, gegen die republikanischen Ideen und Formen, welche in Frankreich, Niederland und Schottland im Gefolge des Calvinismus aufgetaucht waren, früh erwacht war und sich immer mehr konsolidirte. Wenn daher in Folge

dessen die Puritaner durch alle Stufen und Auskünfte hindurch ein schwerer Druck verfolgte, welcher die Menschen überhaupt hartnäckig und heftig macht, so darf es uns nicht wundern, die politische Reflexion des Calvinismus in England die gleiche schroffe Richtung nehmen zu sehen, wie anderwärts unter gleichen Umständen, zumal nun dieser Innere schon ausgebildet vorlag. Die Art der Verbindung zwischen Staat und Kirche, wie sie sich in England vollzogen hatte, wonach der König für die Gewalt der Bischöfe und den glanzvollen Kultus einstand und die kirchliche Conformität zu einer bürgerlichen Pflicht machte, während die Episkopal- und Staatskirche den königlichen Kirchensupremat zu einem Religionsartikel erhob und die Pflicht eines leidenden Gehorsams den Unterthanen unbedingt einschärfte war für den Calvinismus ein unfassbarer, unerträglicher Gedanke. Die populäre Reformation wurde unabweisbar dahin gedrängt, mit der bischöflichen Kirche zugleich die Staatsgewalt zu bekämpfen. Da die kirchlichen Nonconformisten vom Staat als Rebellen behandelt wurden, so musste die Reformation entweder zurückgehen, oder musste sie Hand an die Regierung legen. Der religiöse Glaube hatte zu seiner Vertheidigung politische Rechte nöthig. Man fing an zu fragen, warum man derselbe entbehre. Das Prinzip der Prüfung und des Widerstandes in politischen Dingen begann sich zu verallgemeinern, besonders im Bürgerstande; ja es wurde in der thörichtsten Weise provozirt durch Reden, wie sie Jakob l. 1609 im Parlament führte. "Könige," äusserte der eben so schreiblustige, als redselige Stuart, "sind in Wahrheit Götter, dieweil sie auf Erden eine Art göttlicher Macht üben; denn alle Eigenschaften des Höchsten stimmen mit dem Wesen der königlichen Macht überein. Gott hat Gewalt zu schaffen und zu zerstören, Leben und Tod zu geben, Alle zu richten, selber von Niemand gerichtet; er hebt das Niedrige, und erniedrigt, was hoch ist; ihm gehorchen Seele und Leib. Dieselbe Macht besitzen nun die Könige; sie schaffen und vernichten ihre Unterthanen, erhöhen und erniedrigen, gebieten über Leben und Tod, richten in allen Sachen, selber Niemand verantwortlich denn allein Gott, sie können mit ihren Unterthanen handeln als mit Schachpuppen, aus Bauern Bischöfe oder

Ritter machen, das Volk wie eine Münze erhöhen oder herabsetzen; ihnen gebührt die Zuneigung der Seele und der Dienst des Leibes. Gleich wie Gott lästert, wer mit ihm, was auch begegnen möge, hadert, also begehen Unterthanen Aufruhr, wenn sie das Gebot der königlichen Machtvollkommenheit erstreiten *)." Gewissenssache wurde der Widerstand, seitdem Jakob I. sein crudes no bishop, no king! durch entsprechende Regierungsmassregeln in Schottland commentirte, die Epikopalkirche und die Stuarts eine immer unverholenere Richtung auf den Katholizismus nahmen. Schon 1621 in einem Parlament unter diesem Jakob traten die religiösen Sekten als politische Partheien auf, die Puritaner als Vertheidiger der konstitutionellen Freiheiten. Aber erst unter Karl I. brach der langverhaltene Ingrimm los, wozu die steigenden Anmahnungen der bischöflichen Geistlichkeit, sowohl als der Krone den Anstoss gaben. Die gegründete Besorgnis der Wiedereinführung des Papismus, der Unwille über eigenmächtige Massregeln des Königs, besonders in Finanzsachen, die Klagen über Beförderung der Prediger des Despotismus zu hohen Würden, endlich; die Erbitterung über den Druck und die Verfolgung, welche die Puritaner von Wilhelm Laud, dem Erzbischof von Canterbury zu erdulden hatten, —Alles trug dazu bei, dem Widerstand gegen König und Regierung einen elastischen Schwung zu geben. Im Unterhaus wurde im Jahr 1628 eine Klage gegen den Geistlichen Manwaring eingebracht, welcher gepredigt hatte, dass der König nicht verpflichtet sei, die Reichsgesetze in Ansehung der Rechte und Freiheiten der Unterthanen zu beobachten, dass sein Wille bei Auflegung von Taten, auch ohne Beistimmung des Parlaments, die Unterthanen bei Strafe der ewigen Verdammniss verpflichte **). Zwölf Jahre später erfolgte in der Konstituirung des langen Parlaments die förmliche Auflehnung des Puritanismus gegen Karl I. und die grosse Staatsumwälzung, welche England zu einer puritanischen Republik machte. Wie in den Bewegungen, Stimmungen und Partheien, welche diese Umwälzung vorbereiteten

und herbeiführten, das Politische und das Kirchlich-Religiöse in ungetrennter wesentlicher Einheit standen, so gingen beim langen Parlament kirchliche Reformen im puritanischen Sinn mit Beschränkungen der Monarchie Hand in Hand. Wie man die Hierarchie Anfangs nur beschnitt und sodann an Stamm und Wurzeln ging; so hieb man der monarchischen Staatsgewalt Anfangs auch nur die üppigen Zweige ab, bis man sie endlich ganz entzwurzelte.

So gab die solidarische Einheit der anglikanischen Hierarchie mit der königlichen Gewalt, des Puritanismus mit dem Geist bürgerlicher Freiheit der Revolution von 1640-1649 den Charakter einer religiös-politischen Umwälzung, so jedoch, daß das religiöse, kirchliche Element das bestimmende und überwiegende war. Wie aber das letztere identisch war mit jenem Calvinismus, welcher in Frankreich unterdessen nach langen Kämpfen der von Richelieu und Mazarin geleiteten absoluten Königsgewalt unterlegen war: so glich auch die englische Revolution in ihrer religiös-militärischen Dramatik der kriegerischen Frömmigkeit des hugenottischen Wehrstandes; der englische Freistaat in seinem biblisch-strengen äussern Habitus dem theokratisch-sittlichen Pragmatismus der Organisationen des französischen Calvinismus, das republikanische Staatsrecht, welches in England Pym, Hampden, Vane u. a. in Parlamentsreden, Harrington, Algernon .sidney und Milton in bekannten Schriften entwickelten sehr nahe den hugenottischen Doktrinen Boetie's und Languet's, sowohl im innern als äussern Charakter. Im Unterschied, welcher zwischen ihnen stattfindet, spiegelt sich bloß der Unterschied des sechszehnten und siebzehnten Jahrhunderts überhaupt. Das sechszehnte stand unmittelbarer, frischer innerhalb der reformatorischen Anschauungen und Motive; die hugenottische Bewegung ist daher im Ganzen reiner in ihren charakteristischen Trägern, religiös und menschlich betrachtet grossartiger und schöner in ihren Vorgängen, ihre Begeisterung freier von Uebertreibung, Schwärmerei und Sektengeist, ihre politische Schriftstellerei klar, präcis, voll Entschiedenheit und Schwung, aber von Hass und Leidenschaft nicht entstellt, ohne gelehrten Prunk und Wortkram. Das siebenzehnte Jahrhundert dagegen hat auch hier in Leben

und Doktrin die reformatorischen Elemente bereits verknöchert, zum Objekt gefühls- oder verstandesmässiger Caprice gemacht; daher die Bewegung in England im Religiösen hin und wieder viel Hypokritisches, Bizarres, Unklares, Schwärmerisches, Fanatisches, im Politischen viel Uebertriebenes, Carrikirtes, Atomistisches, Wildes, Gehässiges an sich trägt und die schriftstellerische Darstellung, gemäss dem Geiste der Zeit, bald im Fluss leidenschaftlicher Ergiessungen, bald im schwerfälligen Gewande pedantischer Schulgelehrsamkeit und eines schwülstigen Styls sich bewegt. Es lässt sich in den englischen Vorgängen viel von jenem eigensinnigen, starren Geist, jener bornirten Verbitterung und Ausschließlichkeit verspüren, welche dem Leben lange unterdrückter Sekten eigen zu seyn pflegen und welche uns nicht befremden dürfen, da in dieser Atmosphäre ein beträchtlicher Theil der Nation fast ein Jahrhundert hindurch sich bewegt hatte. Aus allem diesem zusammengenommen erklärt es sich auch, warum die englische Revolution keine haltbaren Zustände unmittelbar aus sich zu erzeugen vermochte. Ohngeachtet eines höchst günstigen äussern Verlaufes starb sie an der innern Selbstverzehrung überspannter Prinzipien, wie an anderer Abmattung ihrer Träger in der Masse. Aber wie gewaltig an innerer Wahrheit und Gesundheit der Kern ihres Ideeninhalts gewesen, beweist der Umstand, dass die restaurirten Stuarts bei ihren despotischen Reaktionsversuchen, in der Hoffnung auf eine schwachmüthige Passivität der Nation sich verrechnet hatten. Es diente, nachdem sich die brausende Gährung gelegt hatte, diese Reaktion vielmehr nur zur fördernden Bedingung eines Abklärungsprozesses, in welchem der Geist, der bisher nur in dem trüben Chaos schwärmerischer Excentricität gewogt hatte, zu sich selbst kam und sich in der gereinigten, durchsichtigen Form jener liberalen Doktrin des Staatsrechts krystallisirte, zu jenen praktischen Garantieen der Freiheit gestaltete, von welchen das heutige Europa England so viel abgelernt hat und noch viel abzulernen haben wird.

Ihre vollständige Würdigung erlangen aber die politischen Doctrinen des Calvinismus erst durch ihre Vergleichung mit verwandten, nur einem andern Boden entsprossenen.

Es sind diess jene Lehren von der Volkssouveränetät. der vertragsmässig beschränkten Regentenmacht, dem Widerstand gegen Tyrannei, welche wir um die gleiche Zeit bei den berühmten Schriftstellern des Jesuitenordens Bellarmin, Mariana, Rosëus u. a. mit Vorliebe entwickelt finden. Es lässt sich auf keine Weise leugnen, daß rein abstrakt betrachtet, wenn wir bloss auf das Gerüste der beiderseitigen Gedankenverknüpfung schauen, diese und jene sich fast in allen Stüzen decken. Und doch würde unverdient auf die ersteren die Schmach fallen, welche mit Recht die letzteren betroffen hat. Denn die gleichen Begriffe haben doch auf jeder der beiden Seiten etwas ganz anderes zu bedeuten. Der wahre Grund des so oft von Neuem wiederholten Vorwurfs der Gefährlichkeit liegt nicht in jenen Lehren selbst, sondern in ihrem Zusammenhang mit dem Staatsbegriffe auf welchem sie jesuitischer Seits ruhen. Der calvinistische Staat ist das zur Verwirklichung der menschlichen Zwecke überhaupt bestehende Gesammtleben. Nicht nur in seinem Begriff, sondern auch in seiner Wirklichkeit sucht er ein positiv Sittliches, eine Ordnung Gottes darzustellen; nicht bloß das leibliche Wohl, sondern auch alle höhern Lebenselemente muss er daher seinem Begriff nach in Pflege nehmen, alle schlechten ausmerzen. Die objektiven Normen seiner Sittlichkeit findet er in der heiligen Schrift, zu welcher jeder Staatsgenosse Zugang hat, ohne Vermittlung eines ausserordentlich autorisirten Priesterstandes. Die jesuitische Doctrin steht dagegen innerhalb jener mittelalterliche; päpstlichen Anschauung des Staats, welche wir oben kennen lernten. So sehr sich einzelne jesuitische Schriftsteller dem höhern Staatsbegriffe zu nähern scheinen, so bestimmt stehen Andere, z. B. Mariana, innerhalb des entgegengesetzten, und so schielend fälle er auf bei jenen aus, so oft nach der Dignität des Staates neben der der Kirche gefragt wird. Immer ist der Staat nur quasilegitim, eines eignen sittlichen Zweckes und Inhaltes baar, sein Begriff an sich nur ein Abstraktum der schlechtesten empirischen Erscheinung. Sind nun die Verfassungsgesetze die Mittel, durch welche der Zweck des Staates erreicht werden soll, so ruht die Beobachtung und Handhabung derselben im calvinistischen Staate alle Zeit auf der gleichen sittlichen Voraussetzung, wie der:

Staat überhaupt. An sich, wie alle Formen, nur relativen Werthes, erhalten sie ihre reale Wirkungskraft erst durch den sittlichen Gesammtgeist des Gemeinwesens. Er soll, indem er mittelst ihrer zu einer adäquaten Manifestation seines Inhalts zu gelangen sucht, sie beleben und durchdringen. Im jesuitischen Staat dagegen, dem die sittliche Zwecksetzung entweder ganz fehlt, oder welcher seine Sittlichkeit erst anderswoher erborgen muss, sind eben darum auch die Verfassungsgesetze von Haus aus ohne jenes sittliche Substrat. Sie sind in eben dem Grade, wie wir die obigen objektiv normirt fanden, dem Spiel subjektiver Zwecksetzung preisgegeben, und da ihre normale Wirkungskraft nicht in ihnen selbst ruht, durch den sittlich indifferenten Charakter des Lebenszusammenhanges in welchem sie stehen, der gefährlichsten Ausartung blossgestellt. Letztere aber drohte hier, nach dem Zeugniss der Geschichte, in der Wirklichkeit der monarchischen Verfassung nicht minder als der demokratischen. Mochte in den jesuitisch geleiteten Staaten, wie es zu Zeiten gleichsam in einem Athem oder von heute auf morgen geschah, die Souveränetät des Volkes oder das göttliche Recht der Könige proklamirt werden: so war der Grund hievon nie ein inneres, sittliches Sichbetheiligtfinden an dem Substanziellen und dem rechtlichen Bestand dieser Formen an sich: sondern was sie galten, das galten sie nur als beliebige Hebel zu Erreichung ausserhalb des Staates liegender selbstischer Zwecke, als zwei blinde Naturkräfte, welche ein Dritter zu seinem Vortheil sich contrebalanciren lässt. Diess verräth nicht nur das häufige, rasche Ueberspringen von der einen der beiden Formen zur andern, sondern noch deutlicher verräth es die Natur eines Instituts, welches das Leben dualistisch zerspaltet, alles Höhere nur in sich beschlossen und von seiner Mittheilung abhängig wähnt, dem Staate nur das Niedere, Profane, höchstens das Geschäft des Handlangers und Schergen zuweist, also einer aufrichtigen Achtung vor der Dignität des Staates und seiner Formen durchaus unfähig ist. Bei solcher, einer jeden Hierarchie habituellen tiefen Geringschätzung des Staates, kann sich daher jene nie einen Skrupel darüber machen, wenn sie nach Bedürfniss bald diese, bald jene seiner Formen zu ihrem Spielwerk missbraucht. Fragen wir aber in's besondere

nach dem göttlichen Recht der Könige, so findet es im Zusammenhang der calvinistischen Denkweise offenbar seine letzte Gewähr nirgend anderswo, als in der göttlichen Berechtigung, welche dem in seiner sittlichen Idee sich selbst bewusst gewordenen Staate überhaupt inhärirt; es fällt mit dieser zusammen und ist somit ein rein kollektives Recht, welches für den einzelnen Träger, der aus der Idee des Ganzen herausfällt, nie aber für das Ganze selbst verloren gehen kann. Dagegen ist im hierarchischen System von einer solchen immanenten Berechtigung überall nicht die Rede. Jenes Recht ist vielmehr immer nur ein historisch von Aussen überkommenes, ein von jener Autorität, welche hienieden die Stelle Gottes zu vertreten behauptet, kraft besondrer Verdienste erworbenes oder von deren Gnade mitgetheiltes. Ist es aber irgendwie von dieser Seite erworben, so ist es auch verlierbar und zwar bloss durch einen oft recht in der sittlichen Nothwendigkeit des Staates liegenden Ungehorsam gegen jene Autorität, von der es ausgeflossen, und reduzirt sich daher in letzter Instanz nur auf das zufällige Recht einer einzelnen gehorsamen Person oder Dynastie. Die Geschichte bestätigt diese Bemerkung so vollkommen, dass nicht nur zu Zeiten die Verfechtung des göttlichen Rechtes der Könige in jenem striktern, umfassendern Sinne einen Hauptvorwurf gegen den Protestantismus von Seiten seiner hierarchischen Gegner begründet hat, sondern auch da, wo im Einzelnen der Protestantismus in eine falsche hierarchische Form sich kleidete, wie in der englischen Hochkirche, sogleich die Behauptung des göttlichen Rechtes der Könige zur eigensinnigen Vertretung dynastischer Anspruche zusammengeschrumpft ist. Die Hierarchie verficht so im göttlichen Recht der Könige bloss ihr eigenes. Ebenso deutlich, wie in der ganzen Ansicht von jenen Verfassungsformen, charakterisirt sich die jesuitische Staatsweisheit auch in deren praktischer Handhabung. Wie in ihrer Theorie losgerissen von der höhern ethischen Voraussetzung, so steigert sie praktisch die Volkssouveränität zur absoluten Emanzipation alles politischen Subjektivismus der Menge, und leitet dadurch zu perennirender Unordnung, gesetzlosem Terrorismus und Anarchie; die Monarchie aber wird unter ihrer Hand zur unbedingten Preisgebung des

Ganzen an den subjektiven Willen des Einzelnen, zur Despotie. Vergleichen wir beispielsweise die Zeiten der Ligue, die Zeiten Ludwig's XIV., oder überhaupt alle die Zeiten, wo in den katholischen Reichen dem Staatszwecke der Ordenszweck substituirt, und mit Aufstellung freier staatsbürgerlicher Grundsätze nichts anderes bezweckt wurde, als die Möglichkeit, die durch eine schändliche Moral sittlich vergiftete Menge gegen jeden Widerstand, der den hierarchischen Tendenzen geleistet wurde, anheben zu können. Ja die jesuitische Theorie erlaubte selbst Meuchelmord und Gift, die Praxis aber verstattete allen niedern Kräften und Sphären des Lebens die freiere Licenz, um so schmeichelnd die souveräne Menge auf seine Seite zubringen; während weder die Theorie noch die Praxis des Calvinismus Gift und Meuchelmord kennt, und neben den freiesten staatsbürgerlichen Befugnissen gerade in privatlichen und rein persönlichen Beziehungen die Individuen der strengsten, rigorosesten Zucht des Gesetzes unterwarf. *) In dieser gewaltigen Zucht, an welche das Gesetz, die Familie, die Gemeinde den Einzelnen gewöhnte, welche alle niedern Kräfte bändigte und oft ein schweres Joch dem subjektiven Belieben auferlegte, fand der Calvinismus die sicherste Bürgschaft für die bürgerliche Freiheit, ihr wahrhaft ethisches Substrat. Sie war die Schule für seine grossen Einzelcharaktere, die Erzieherin jener freien Völker, bei denen die Erinnerung an das Gesetz mehr ausrichtet, als bei dem jesuitisch-emanzipirten Haufen alle Schrecken der Gewalt.

Bedürfte es noch eines Beweises für die Verknüpfung der jesuitischen Staatsweisheit mit ihren geschichtlichen Antecedentien, so wäre es ihre Parallele in Nikolo Macchiavelli. Er gehört jenem Raffinement humanistischer Aufklärung

an, welches in Italien um die Zeit der Reformation die Geister beherrschte, und von welchem sich die Reformation darum so frühe und bestimmt lossagte, weil es ihm an religiöser und sittlicher Tiefe, an Ehrlichkeit im Streben nach einem Bessern mangelte. Wie Leonardo Aretino und Pietro Bembo den Unglauben an die Religion innerhalb der Kirche, so repräsentirt Macchiavelli den Unglauben an die Sittlichkeit innerhalb des Staates. Wie die jesuitische Doctrin bei ihrer engen Verbindung, so wurzelte Macchiavelli, selbst bei dem entschiedensten Zerfallensein mit dem Papstthum, mit seinem ganzen Staatsbegriffe noch innerhalb desselben und zeigt was solche Gewöhnung vermag. Nach Willkühr und Zufall wählt sich der Staat seine Zwecke. Das einzige Ziel ist: entweder von andern nicht beherrscht zu werden, oder über andere zu herrschen. Dabei ist sein Wahlspruch: "gerecht ist, was zu meinem Zwecke führt." Er erkennt nur Ein Verwerfliches: die Schmach zu wollen und nicht zu vermögen. Er nimmt die menschlichen Dinge nicht wie sie sein sollen, sondern, nach seinem eignen Ausdruck, wie sie sind; wir dürfen sagen: wie sie in dem Bankerott an edler Gesinnung, Treue und Rechtlichkeit, der ihn in Italien umgab, waren. Daher die empörende Gleichgültigkeit gegen das Sittliche, mit welcher er den Fürsten empfiehlt die Abkömmlinge verwandter Dynastieen aus dem Wege zu räumen; womit er untersucht, wann es gut sei sein Wort zu halten, wann nicht; wie einer der durch Verbrechen auf den Thron gelangt ist, es anzustellen habe, um ihn zu behaupten. Er findet in Cäsar Borgia sein Ideal eines klugen Fürsten. *) In Summa: bei Macchiavelli, welcher von dem gleichen Prinzip ausgeht, finden wir schon die ganze spätere jesuitische Doctrin über Moral und Politik.

Suchen wir nun, was im Begriff und Wesen des calvinistischen Staates liegt, auf seinen abstrakten Ausdruck zu bringen, so wird es im Folgenden bestehen: der Staat ist ein in sich selbst Berechtigtes, Positives, eine zu Verherrlichung ihres Urhebers dienende Auseinanderlegung der Ordnung

Gottes, an welcher, wie an Gott selbst, Alle Theil haben, zwar in verschiedenen Abstufungen, jedoch so, daß die äußere Garantie jener Ordnung in letzter Instanz in dem Gesammtwillen aller Einzelnen ruht, Alle gewissermassen solidarisch dafür einzustehen haben, und keiner der Abstufungen der öffentlichen Gewalt für sich eine spezifische Absolutheit einwohnt; die Verfassungsgesetze sind die formellen Medien der Erreichung jenes obersten Zweckes, enthalten aber ihre wahre Richtung und Gewähr nicht in sich selbst, sondern in der ungetrübten, aufrichtigen Uebereinstimmung des Willens ihrer Träger mit jenem obersten Zweck; die bürgerliche Freiheit besteht in der unverkümmerten Einwirkung des Einzelnen auf die Leitung des Staates nach dem ihm von Rechts wegen zukommenden Maass; gesichert ist sie aber nur durch jene sittliche Erziehung, die in jedem Einzelnen die Ordnung Gottes zu verwirklichen strebt, durch Hineinbildnng in den Geist des Ganzen und Gewöhnung an freudig selbstverleugnende Unterordnung der Subjektivität unter die als göttlich und vernünftig erkannten Normen.

Offenbar konnte diesem System keines schroffer entgegentreten, als ein solches, das den Staat jenes höhern Zwecks und Inhalts beraubte und ihm einen willkührlichen anderweitigen unterschob; das die Verfassungsgesetze von ihrem ethischen Substrat ablöste und zu einem blossen Mechanismus degradirte; das an die Stelle der Selbstverleugnung und vernünftigen Willensbestimmtheit eine absolute Emanzipation des Individuums setzte und in der unbedingten Willkühr des Subjekts das Wesen der bürgerlichen Freiheit fand. Ein solches System bildete sich unter Einwirkung der gleichen Faktoren, welche von nun an auch die Freigeisterei im Religiösen vornehmlich erzeugten, nämlich unmittelbar aus dem üppig wuchernden Samen der jesuitischen Doctrin und Praxis in Frankreich, mittelbar aus dem hierarchischen Starrsinn des hochkirchlichen Protestantismus in England und den Bizarrerieen der Sekten, welche er im Gefolge hatte. Unser Zweck erfordert, dass wir auch dieses System in seiner Entwicklung übersichtlich verfolgen. Es ist der Deterioratsprozeß der calvinistischen Freiheitsideen.

Das unter den Stürmen einer Staatsumwälzung in

einem patriotischen, aber schroffen Gemüth erwachte Bedürfniss des Friedens um jeden Preis erzeugte des Thomas Hobbes bizarre Theorie von der Nothwendigkeit einer mit ausnahmsloser Unumschränktheit in Staat und Kirche über die zufällige Willkühr der Individuen und ihrer Meinungen herrschenden Fürstengewalt. Was darin durch Verkennung der Rechte der Subjektivität und der Dignität des Gewissens, durch subjektivirende Auflösung der Begriffe gut und böse für die Sittlichkeit des Staates verloren ging, konnte die nur zum Theil gelungene Konstruktion des Souveräns als des vernünftigen Gesamtbewußtseins der Nation, eine trübe Vermischung der idealen und empirischen Ansicht, nicht ersehen. Das bellum omnium contra omnes als Ausgangspunkt genommen, führte, consequent, verfolgt zu dem in todter Einheit bestehenden Frieden, als oberstem Staatszweck an sich, anstatt durch das Medium des Friedens, unter dem Wechselspiel individuell verschiedener Kräfte den Staat zu einem lebendigen sittlichen Organismus zu gestalten. *) Zu einem ähnlichen Ziel, wie Hobbes, gelangten gleichzeitig auf entgegengesetztem Weg zwei andere Richtungen, sonst streng dem Prinzip der Theilung der öffentlichen Gewalt huldigend, die Lockesche und die des nordamerikanische Puritanismus. John Locke, der berühmte Vertheidiger der in jener Zeit so schreiend verletzten Toleranz, indem er bewies, dass die Regierung mit dem religiösen Leben ihrer Unterthanen sich schlechterdings nicht zwangsweise zu befassen habe, gelangte hiebei zu einer scharfen Trennung des Staats von der Kirche, dabei aber auch zu einem Begriff vom Staat, welcher diesem nur die Sorge für das leibliche Wohl der Menschen übrig liess **). Er beabsichtigte hiemit die Wohlfahrt des Staates vor Störungen von Seiten eines intoleranten Kirchenthums sicher zu stellen, welches damals England noch zu keinem dauerhaften Frieden kommen lassen zu wollen schien. Die Puritaner Nordamerika's dagegen waren meist Solche, welche, theils um dem Druck des von dem Staatsoberhaupt, besonders unter den Stuarts, mit

schneidender Härte gehandhabten Kirchensupremats zu entgehn, theils weil sie auch unter Wilhelm lIl. in ihrer Hoffnung auf völlige Religionsfreiheit sich getäuscht sahen, um in ihrer kirchlichen Konstituirung frei zu seyn, in die transatlantischen Kolonieen ausgewandert waren. Hier in den Einöden von der Regierung theils unbeachtet, theils wie der Quäkerstaat Penns, durch besondere Verhältnisse rücksichtlich ihres gemeinheitlichen Zusammenlebens mit vielen Vergünstigungen bedacht, gründeten sie Gemeinschaften nach jenem idealen Zuschnitt, welcher durch die lange Unterdrückung dem Gedankenkreis Aller als das Höchste sich dargestellt hatte. Da aber in der Kirche sich ihnen einseitig alles höhere Interesse allein concentrirte, so blieb auch in ihrer Ansicht dem Staat, wie bei Locke, nur die Sphäre der leiblichen Wohlfahrt übrig; gegen alles Uebrige hat er sich indifferent zu verhalten. Beide Ausgangspunkte, hier der kirchliche, dort der staatliche, führten auf das gleiche Ziel. Daher es trefflich zu den schon vorhandenen Elementen der Kolonialbevölkerung passte, wenn Locke, aufgefordert von den acht Lords, denen Karl II. das Land als Eigenthum verliehen hatte, für den neuen Staat Carolina 1669 eine Verfassung in seinem Sinne entwarf. *)

Weiter entwickelt auf der Grundlage umfassender historischer Deduktion wurden die Doctrinen der englischen Reflexionsphilosophie durch Montesquieu. Er wurde ihr bewunderter Herold für das ganze achtzehnte Jahrhundert. "Zwei Rücksichten", sagt eine scharfsinnige Beurtheilung **), müssen bei Beleuchtung seiner Ansicht leiten. Erstens, was ist ihm der am meisten gebilligte Zweck der geselligen Ordnung? zweitens, welcher Art sind die Handlungen und Gesetze, die er zur Erreichung des Zwecks empfiehlt? Was das erste betrifft, so ist ihm... der Zweck des Staats und jeder Verfassung nur Stärke und Sicherheit der Regierung. Ausserdem gesicht er jedoch zu, dass sich jeder Staat noch einen besondern Zweck vorsetzen könne. Hier sei das Rathsamste,

ihn nach den Verhältnissen, den Mitteln, die zu Gebote stehen, einzurichten. Aber als den höchsten Zweck, den ein Staat wählen soll, wenn er ihn zu erreichen vermag, betrachtet Montesquieu unverkennbar die politische Freiheit, die er auch von der englischen Verfassung wirklich angestrebt und erreicht glaubt. Diese politische Freiheit, wie er sie bezeichnet, besteht nun darin, das die Regierung den Regierten nicht zu nahe trete, kein Missbrauch von der öffentlichen Gewalt gemacht werde. Der Staat soll gewissermassen das Uebel, welches er mit sich führt, selbst wieder einschränken, und indem er auf die, um welche es zu thun ist, die Bürger, eine Gewalt übt, soll er noch eine andere dagegensetzen, welche die erste, so viel es möglich ist, aufhebt. Die blosse Entfernung des Hindernisses, und zwar eines von ihm selbst herbeigeführten Hindernisses, ist also die höchste Aufgabe des Staates. Ein positiv Gutes, eine Herrlichkeit in seinen eigenen Einrichtungen und in dem Leben, dessen Form, Träger und Schirmer er ist, konnte sich auch hier nicht als Aufgabe darstellen, weil das einen Zweck und Mittelpunkt außer dem einzelnen Menschen hereinbrachte. Die Politik hat solcher Art ein negatives Ziel... Sieht man nun aber für's zweite auf das Mittel, wodurch Montesquieu den vorhandenen Zustand seinem Zweck verbindet, so ist es die Berechnung eines mechanisch nothwendigen Erfolgs der Gesetze, die er überall anwendet... Daher kommt er zu dem Systeme des Gleichgewichts der Gewalten, die so bestellt seyn müssen, das jede an sich selbst einen Trieb, und an der andern einen Widerstand findet, der dennoch wieder nicht so weit reichen kann, dass er ihren Trieb und daher den Wechselwiderstand aufhöbe.... So schließt und erhält sich das Werk durch immer enger in einandergreifende Räder, und es müsste das Trefflichste geben, wenn in der Schöpfung ausser dem freien Willen noch ein perpetuum mollie zu finden wäre. Montesquieu ist zu geistreich, um mit vollständigem Vertrauen eine Verfassung zu suchen, die sich selbst erhält, es hat sich aber seit ihm die Lehre ausgebildet, die Verfassungen müßten in jeder Hinsicht so eingerichtet seyn, daß die Regierenden ihre Aufgabe nicht bloss erfüllen werden, sondern nicht unerfüllt lassen

können. Der Freiheit dürfe nichts überlassen werden, sondern alles muss mit unausbleiblicher Nothwendigkeit in Erfüllung treten."

Bei aller Achtung vor Montesquieu's persönlichem Charakter und dem Ernst seiner spätern wissenschaftlichen Thätigkeit, lässt sich doch auf keine Weise verkennen, dass jenes beliebige Wählen in Zweck und Mittel, welches wir bei Macchiavell und den Jesuiten antrafen, auch das Wesen seiner Richtung ausmacht. Was seinen Zweck in sich selbst trägt, erscheint bei ihm als Mittel für anderes und so werden Ehre, Tugend, Religion darnach beurtheilt, ob sie geeignet seien, diese oder jene Verfassung zu erhalten. Von dieser Seite, noch mehr aber als Verfasser der lettres persannes half er gewiss wenigstens mittelbar in Frankreich jene Litteratur begründen, welche dann Religion und Sittlichkeit im gröbsten Materialismus und leichtsinniger Freigeisterei erstickend, im Dienst der schüttelten Selbstsucht und Eitelkeit, auch innerhalb des Staates nur die Triebkräfte des verwerflichsten Egoismus anerkannte und mit den Grundsätzen und Formen bürgerlicher Freiheit ein verwerfliches Spiel trieb. In weit höherem Maasse als der esprit des lois, gab jene Jugendarbeit Montesquieu's für die Gattung von Schriftstellerei den Ton an, welche unterhaltend und leicht geschrieben wie ein Roman, die neue Wissenschaft der Spekulation über Regierung und Gesetze in's Leben und in die Unterhaltung brachte, und auch diejenigen, welche an dem Wohl der Menschheit gar keinen aufrichtigen Antheil nahmen, in die neueröffnete Modeunterhaltung einzugehen nöthigte *). Wie ein verheerender Strom ergoss sich in den Schriften des Jesuitenschülers Voltaire und der Encyklopädisten diese leichtfassliche, ästhetisch einschmeichelnde, kaustische Litteratur über Frankreich und von da über den ganzen Kontinent. Sie griff im Kampf gegen weltlichen und geistlichen Despotismus vieles Böse mit Erfolg an, pflanzte aber nirgend etwas eigentlich Gutes, denn die wahrhaft fruchtbaren

Ideen, welche sie verbreitete, gehörten ursprünglich nicht ihr an. Sie wurde die Mutter eines republikanischen Atomismus, einer Freisinnigkeit ohne wahrhafte Liebe zu Vaterland und Volk, ohne sittliche Begeisterung, ohne Glauben an dieselbe, einer Politik des gemein-verständigen Raffinements, welches über alles Ideale längst hinaus ist, einer Politik des aufgeklärten Subjekts.

Den Schriftstellern dieser Klasse zur Seite steht J. J. Rousseau. Der Unnatur des höfischen Ceremonienwesens entgegen war schon im 17. Jahrhundert die arkadische Schäferei Mode geworden. Man hatte mit diesem vermeintlich reinsten Naturzustand als pikantem Gegensatz zierlich getändelt. Rousseau war es jetzt, welcher, erbittert durch das Gezwungene, Er- und Verkünstelte, Naturwidrige, welches so viele Verhältnisse seiner Zeit beherrschte, mit der ganzen Gewalt eines stürmischen, aber unklaren Gefühls und einer feurigen Einbildungskraft sich in den gleichen Gegensatz warf, um in Staat und Erziehung, in Religion und Moral, Zwang, Sklaverei, Aberglauben und Pedanterie zu bekämpfen. Aber die Staatslehre, welche er in dem contrat social und andern bekannten Schriften entwickelte, trug ohngeachtet vieles Richtigen im Einzelnen, doch im Ganzen dieselben Widersprüche in sich, wie sein Leben, welches, obwohl auf die Bekämpfung des Schlechten gerichtet, doch von der allgemeinen Verderbtheit der Zeit sich nichts weniger als frei erhielt. Rousseau setzte als das Primitive einen unschuldvollen, bei völliger Gleichgültigkeit gegen etwas Höheres in Essen, Trinken und Befriedigung des Geschlechtstriebes glückseligen Naturzustand des Menschengeschlechts, aus welchem dasselbe durch die steigende Entwicklung seiner Anlagen zuerst unter den Fluch der Civilisation gerieth und dann auch in das Elend, den Zwang, die Sklaverei des Staates hinübergetrieben wurde. Ist es nun nicht thöricht, bei einer solchen Ansicht vom Staate, die ihn aus einer Ordnung Gottes zur gemeinsten menschlichen Misere umstempelt, darüber zu jammern, dass die Begriffe von Vaterland, Bürgertugend u. s. w. keine Bedeutung hätten? Hat der Gefangene wohl je Liebe zu seinen Ketten? Ist der Staat an sich das Naturwidrige, so lässt sich nicht begreifen, wie alles das, was nur das Produkt einer

sittlichen Begeisterung sein kann, in demselben seine Heimath finden soll. Ist die individuelle Beschränkung an sich ein Uebel, woher soll die Freudigkeit kommen, in die vernünftige Nothwendigkeit des Staats mit aufrichtiger Liebe einzugehen, und aus ihr die von Rousseau postulirten Bürgertugenden zu entwickeln? Letztere haben daher in Rousseau's Staat eine eben so prekäre Existenz, als seine neue Moral der Empfindsamkeit, welche die tugendhaften Subjekte der neuen Heloise in die seltsamsten Widersprüche gerathen lässt. In seiner Staatsverfassungslehre führt ihn Oberflächlichkeit und die dem Gefühlsmenschen meist anhaftende Unfähigkeit zur objektiven Auffassung der Geschichte, zu Verflüchtigung des vorhandenen Vorraths freierer Begriffe in utopische Abstraktionen. So seine Volkssouveränetät. Aus der Theorie von der staatlichen Zwangsanstalt folgt, dass jene nichts anderes sein kann, als die möglichste Freigebung der schlechten Subjektivität, um ohne höhere Antriebe, ohne andere Motive als die der — wenn auch Versteckten — Selbstsucht Gesetze beliebig aufzustellen und wieder zu verändern. Um das Subjekt möglichst naturzustandlich ungenirt zu lassen, wird endlich jede repräsentative Form jener Souveränetät verworfen. Es schlägt sonach die Theorie von der höchsten Freiheit so gefasst nothwendig in die Praxis der grössten Tyrannei um. Insofern daher Rousseau's mit sich und der Welt uneiniges, verbittertes Gemüth von allem Bestimmten, Festen, Eckigten des Staats, kurz von Allem, wodurch sich der Staat als Schranke der Willkühr des Subjekts zu empfinden gibt, nur sentimental affizirt wurde, haben auch seine Konstruktionen keine andere Basis, als die grosse Wasserwüste des Sentiments. Er bildet so den kontradiktorischen Gegensatz zu dem altprotestantischen Staatsbegriff, insbesondere zu dem strengen, herben Wesen des calvinischen Staates, und der gemessenen Zucht, unter welche dieser das Individuum stellte. Wenn unter dem Rigorismus des letztern vielleicht manches weichere Herz verblutete, so ward durch Rousseau's regellose Gefühligkeit gewiss eben so viel Tüchtiges und Kernhaftes an Menschen und Institutionen empfindsam aufgelöst, und den Prätensionen des Individuums ein gefährlicher Spielraum eröffnet. Freiheit und Nothwendigkeit wurden beide

rein abstrakt genommen und blieben dadurch unversöhnt. Als Begründer einer Politik des sentimentalen Subjekts wirkte Rousseau auf das öffentliche, durch seine pädagogischen Ideale aber auf das Privatleben gewiss eben so zersetzend, als jene Aufklärlinge, neben denen er sonst vermöge der Redlichkeit seiner Ueberzeugungen als eine Art von Heiliger dasteht. Gerade die edlern Gemüther, welche in jener Zeit des Erwachens zu einem veränderten Leben die Steifheit, das Gezwungene, Erkünstelte und Entartete in den Verhältnissen der Menschen und der Stände durchschauten, diese der Natur näher bringen wollten, und vor denen zurückschauderten, die mit bitterem Hohn und Spott bloss auf Zerstörung auszugehen schienen, wendeten sich Rousseau zu, und verschafften enthusiastisch seinen Lehren Eingang *).

Was auf diesem Wege in den allgemeinen Gedankenkreis des Zeitalters übergegangen war, das suchte man in zweien grossen Ländern des alten und des neuen Kontinents zu verwirklichen, in Nordamerika und in Frankreich.

In Nordamerika kam den Ideen des 18. Jahrhunderts die schon im siebenzehnten begründete Lebensgestaltung entgegen. Die ersten Ansiedler, der Mehrzahl nach missvergnügte Puritaner, hatten von Anfang an die Prinzipien des Freistaates mit herübergebracht, und lues: grösstentheils in jener schwärmerischen Excentricität, welche mit der Protestation gegen jegliche Beschränkung der individuellen Freiheit eine leidenschaftliche Verstimmtheit gegen den vollständiger organisirten Staat überhaupt in sich schloss. In den vasten Einöden des englischen Nordamerika fand nun aber auch der abstrakteste Independentismus für die Verwirklichung seiner Ideale den erforderlichen Raum, und so kam es, dass in diesen entfernten Territorien, die Verhältnisse überwiegend eine solche Gestalt annahmen, dass Kolonie neben Kolonie und in den Kolonien Familie neben Familie fast naturzustandlich independent dastand, und jede ihre Besonderheit ungenirt auf's Schroffste hervorarbeiten, in derselben sich verhärten konnte. Als nun der anfänglich kaum empfundene Scepter des Mutterlandes ungereimten Druck über die Kolonien

verhängte und den siegreichen Kampf für die Unabhängigkeit provozirte, begegneten sich im Aufbau des Staatsgebäudes der Union im vollesten Einklang der einheimische Independentengeisl und die politische Weisheit der neuesten Aufklärung Europa's. Die Aufklärungsenthusiasten fanden in dem bürgerlichen Atomismus nordamerikanischer Zustände die Wirklichkeit ihrer Ideale, die Amerikaner in den Theorien der geistigen Coryphäen des verbündeten Frankreich den abstrakten Ausdruck für ihr Gewohnheitsleben. Kein Wunder, dass auf diesem Wege letzteres nach seiner ganzen schroffen Einseitigkeit in der neuen Verfassung stereotypirt wurde. Die Vereinigung zu einem Bunde war ein wesentlicher Fortschritt in der staatsbürgerlichen Entwicklung. Aber weder die Verfassung des Bundes, noch die der einzelnen Glieder desselben nahmen ein Prinzip auf, welches den Staat der Sphäre des gemeinen äussern Bedürfnisses entrückt und zu einem höhern Selbstbewusstsein geführt hätte. Eine abstrakte Freiheit, jedes wahrhaften Organismus entbehrend, die Freiheit der Steppe, des Waldes, der Trappers und Farmers wurde unbedenklich in das geschlossenere bürgerliche Zusammenleben übergetragen, wurde das vergötterte Palladium des neuen Staatenbundes, und dieselbe anstatt unter den Schutz einer sorgfältig gepflegten ethischen Erziehung des Bürgers, allein unter den eines blossen Verfassungsmechanismus gestellt. So durch Ausschliessen der concreten Vernunft von innerer ungeheurer Widersprüche, ohne irgend welche wahrhaft erfreuliche Hervorbringungen, abstossend durch den narkotischen Geruch selbst seiner arn meisten prangenden Blüthen steht dieser Staatenbund da, und der Tag scheint schon jetzt nicht ferne, an welchem seine eigenen Prinzipien sich vernichtend an ihm vollziehen werden.

In Frankreich aber erzeugte der Despotismus der unter Ludwig XIV. völlig gegensatzlos gewordenen Monarchie zuletzt die Revolution. In stürmischem Drang stürzte sich nun die Nation über den Vorrath freierer, politischer Ideen her, welcher während des 16. Jahrhunderts allerdings zunächst in ihrem Schoos erzeugt worden war. Aber das achtzehnte Jahrhundert war nicht mehr das sechszehnte; die französische Nation war jetzt nicht mehr die von damals;

jene Ideen nicht mehr die gleichen, wie vor Zeiten. Mit der Unterdrückung der Reformation und des Hugenottenthums hatte man die edlere Blüthe der Nation überhaupt geknickt, den Keim ihrer organischen Fortbildung zu einer höhern Existenzform ausgerottet. Unter der Herrschaft des von den Jesuiten restaurirten Katholizismus konnten die Franzosen zwar in Ausbildung des raffinirtesten Weltverstandes und der äussern Glätte ihrer Formen jene Fortschritte machen, welche lange Zeit so laut bewundert worden sind; aber wir sehen hier nur an einer ganzen Nation im Grossen, was die Geschichte als das Ergebniss der jesuitischen Pädagogik immer auch im Einzelnen gezeigt hat: unter einer äusserlich glänzenden Hülle lagen inwendig nur grause Todtengebeine verborgen. Die tiefern Bedürfnisse des vernünftigen Geistes blieben bei den jesuitischen Lehrmeistern ungestillt; der Entwicklungstrieb zu den höhern Zielen der Menschheit wurde, so oft er sich regte, niedergehalten, mit den erhabensten Ideen von den Lehrern selbst ein heuchlerisches Spiel getrieben, von ihrer verderbten Moral der Geist des Volkes bis in's Innerste vergiftet. Indem der dem Menschen so tief eingepflanzte Forschungstrieb nicht im Protestantismus ein reines, tüchtiges Organ fand, bildete sich jene ungeheure Kluft innerhalb der Nation, die noch bis heute nicht ausgefüllt ist. Der geistige Fond des Volkes ward im Allgemeinen unter dumpfer Bigotterie erstickt, welche die niedern Stände in jedem Priesterrock einen Gott erblicken liess. Wo aber eine reichere, natürliche Begabung Widerstand leistete und in den höhern Kreisen der Gesellschaft, da wusste man bald in dem ganzen Weltall keinen Gott mehr zu finden; der erwachte Zweifel an der Berechtigung der geistlichen und weltlichen Autoritäten erwuchs zum schrankenlosen Unglauben an Göttliches und Menschliches überhaupt, die gewonnene Aufklärung, die zur Organisirung bestimmten Säfte wurden immer ätzender und auflösender und arteten von der Polizei der Minister-Kardinäle Anfangs in die schleichende Heimlichkeit vornehm-geistreicher Cirkel zurückgedrängt, in einen intellektuellen Aussatz aus, als dessen Aeußerungsform sich jene kalte, höhnische, glaubens- und sittenlose Modeliteratur darstellt, welche wir schon oben kennen gelernt haben. In

der Appretur, welche sie hier erhalten, nahm die Nation nun jene freiern politischen Ideen auf, welche mit der hehren religiösen Begeisterung, dem strengen, sittlichen Ernst der Väter ein einiges Ganze gebildet, in ihrer Wissenschaft ihre Vermittlung gefunden hatten. Was konnte hieraus entstehen? Nur ein vergebliches Ringen nach einem Gute, welches sich auf diesem Wege nimmer gewinnen lässt; ein Experimentiren mit allen möglichen Verfassungsformen, welche von ihrer idealen Voraussetzung losgerissen im Augenblick in das Gegentheil dessen umschlagen, was sie leisten sollen; eine trostlose Danaidenarbeit, ein Kreislauf staatsbürgerlicher Metamorphosen, von welchen eine der andern das alte Erbübel jedesmal unvermindert wieder überliefert, ja unter welchen der Verschlechterungsprozess des öffentlichen und Privatlebens seine reissenden Progresse in immer krasseren Manifestationen zu Tage legt und der Nationalgeist durch wüstes Anstürmen gegen die Unabhängigkeit der Nachbarn die furchtbare Noth im eigenen Hause zu übertäuben, dem Ingrimm über die Unfähigkeit mit sich selbst zurechtzukommen Luft zu machen sucht!

Es liesse sich leicht zeigen, wie die neuerer Zeit oft besprochene Verachtung der Politik gegen die natürlichen Völkergrenzen ihre beste Erklärung im Abfall von der sittlichen Idee des Staates findet. Aber wir müssen hier unsere Betrachtung schliessen. Möge sie dazu beitragen, eine wichtige Wahrheit uns näher zu führen! Es ist diese: Die Feststellung der formellen Rechte Aller durch eine Berechnung der Gewalten im Staate und eine solche Vertheilung derselben, wodurch sie sich nach Naturgesetzen gegenseitig am Missbrauch verhindern, ist ein Gewinn und eine Ehre der unter den Impulsen der Reformation stehenden neueren Zeit. Ihr ist die Gestalt der Staaten zu verdanken, durch welche sie allein erst diesen Namen verdienen, nach der die Ordnung des zu einem höhern Selbstbewußtseyn erhobenen Ganzen alle Theile durchdringt, und wonach sie in sich selbst der Freiheit einen Schutz gegen individuelle Willkühr gewähren. Aber die formellen Einrichtungen, die Resultate jener Berechnung, sind doch nur etwas Negatives, für welches eine positive Ergänzung erst gesucht werden muss. Sie sind Kategorieen, welche

einen positiven Inhalt nicht erst erzeugen, sondern einen vorhandenen festhalten und zur Erscheinung bringen. Dieses Positive ist die Gesinnungs- und Willenstüchtigkeit der Staatsgenossen, der Negierenden, wie der Gehorchenden; die ernste Zucht, welche jeder zuerst an sich selbst und darnach einer an dem andern zu üben hat. Diese aber finden wieder nur in einer vom ganzen Ernst des Christenthums durchdrungenen und aus seiner Tiefe geschöpften sittlich-religiösen Weltanschauung ihre Gewähr. Ist diese und die Aufgabe des Staates sie pflegen und zur Entfaltung bringen zu helfen als höchstes Ziel nicht mit in Rechnung genommen, ist ihr etwa nur eine gemeine Klugheitsmoral substituirt, so wird nach dem Zeugniss einer reichen Erfahrung alle jene Berechnung durch den Erfolg Lügen gestraft werden. Denn das edle Gut der Freiheit gewinnt und bewahrt nur der Staat, dessen Bürger sich innerlich frei zu machen den ernsten Willen haben; keine Staatsform aber gewährt für die Freiheit eine absolute Garantie, und kein Verfassungsmechanismus schützt ein Volk vor den Folgen seiner eigenen Verderbtheit!