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Vergleichung der Reformation im J. 1528 mit der Revolution im J. 1831 im Kanton Bern.

Rede bei der Feier des zehnten Jahrestages Eröffnung der Hochschule zu Bern

gehalten
am 15. November 1844
Friedr. Stettler,
ausserordentl. Professor der Staatswissenschaft,
d. Z. Rektor der Hochschule.
Bern,
gedruckt bei Chr. Fischer.

Hochgeachtete, hochgeehrte Herren Mitglieder des Erziehungsdepartements! Hochgeehrte Herren Collegen! Professoren und Docenten der Hochschule! Wertheste studirende Jünglinge! Nach Stand und Würde zu ehrende übrige Anwesende!

Von all' den Rednern, welche seit einer Reihe von Jahren bei ähnlichem Anlass von dieser Stelle gesprochen, bedurfte keiner so sehr der Nachsicht seiner Zuhörer, besonders seiner gelehrten Collegen, als ich, dem die überraschende Ehre zu Theil geworden, den heutigen Jahrestag der Eröffnung der Bernischen Hochschule durch würdige Rede zu feiern. Die frühern Redner aus dem gelehrten Kreise der Professoren der hiesigen Hochschule hatten den grössten Theil ihres Lebens im Heiligthum des Tempels der Wissenschaften ganz dem Dienst dieser hehren Göttin geweiht und genossen daher des Glücks der Vertrautheit mit ihr, während mir, bisher bloss rein praktischen Wirkungskreisen des täglichen Lebens gewidmet — nur in wenigen Zeiten der Musse als Laie in den äussersten Vorhallen jenes Tempels auf ihre Stimme zu horchen vergönnt war, bis ein unerwarteter

Ruf des Vaterlandes mich auch in jenen Kreis geführt. Obgleich aber an Wissenschaft weit zurückstehend, lebt dennoch in mir das stärkende Bewusstsein reiner Liebe zu ihr und regen Interesses am kräftigen, lebensfrohen Aufstreben unserer noch jungen Hochschule, zum Gedeihen des Vaterlandes; und dieses Bewusstsein lässt auf freundschaftliche Nachsicht mich hoffen sowohl für meine Bemühungen in der mir erst spät eröffneten und für mich daher um so schwierigern neuen Laufbahn, als auch für meine kunstlosen Worte bei der heutigen festlichen Gelegenheit.

Vorerst sei wir vergönnt, von tiefem Schmerze durchdrungen, einige Worte dem Andenken desjenigen unvergesslichen Mannes zu widmen, der seit dem Beginn der Hochschule durch christliche Würde und Ernst, wie durch umfassende Wissenschaft eine Zierde derselben und wie kein anderer zu dem erhabenen Berufe geeignet war, wahre Verkündiger und Lehrer des göttlichen Christenthums für unser Volk zu bilden; traurend vermissen wir den treuen Collegen und Lehrer in unserer Mitte; ihn, der berufen war, heute statt meiner von dieser Stelle zu ihnen zu reden, der aber vom obersten Lenker unserer Schicksale seiner irdischen Laufbahn entrissen, zu höherm Wirken im Reich vollendeter Geister erhoben worden ist:: nicht fruchtlos ist sein Leben hienieden entschwunden; getrost mochte der Hoffnung er vertrauen, dass seine Werke ihm nachfolgen.

Tit. Wir feiern heute den zehnten Jahrestag der Eröffnung unserer vaterländischen Hochschule .— Wie mahnt uns nun schon die durch jenen Verlust dieser Anstalt widerfahrene Erschütterung die heutige Feier

mit wahrem Ernst zu begehen, und wie wird dadurch die Aufgabe des Festredners in der Wahl eines des Zwecks würdigen Gegenstandes der Rede noch weit mehr erschwert. — Eine zeitgemässe Aufgabe für meinen heutigen Vortrag möchte es scheinen, einen Rückblick zu werfen auf die Thätigkeit der Hochschule und auf ihre Leistungen während der nun verflossenen ersten zehn Jahre ihres jugendlichen Daseins. Doch ist es kaum an den eigenen Bearbeitern dieses so wichtigen Weinbergs des Herrn und zumal nicht an dem zuletzt in ihren Kreis getretenen, zuerst ein öffentliches Urtheil zu fällen über die Erfolge der Arbeit. An den Früchten sollst du den Baum erkennen, und also auch diesen treu und sorgsam zu pflegenden Baum der Wissenschaft und jedes geistigen Lebens! — Das zuständige Urtheil hierüber aber gehört wohl zunächst dem Vaterland, das uns jene Pflege anvertraut; horchen wir also auf die Stimme dieses Richterstuhls, sie laute in Lob oder Tadel, und harren wir aus in treuer Erfüllung der Pflicht. Uebrigens aber ist ein Zeitraum von zehn Jahren, obschon ein wichtiger Abschnitt in einem Menschenleben, doch bei Instituten, die auf Jahrhunderte berechnet sind, wohl zu kurz, um aus dessen Erfahrungen ein vollgültiges Urtheil zu schöpfen.

Die Stiftung der Hochschule ist eine der erfreulichsten Schöpfungen des zum Vollgenuss politischer Freiheit sich erhobenen Bernervolks; wenn aber jene Stiftung in inniger Verbindung steht mit der freiern Gestaltung der politischen Ordnung in unserm Vaterland, so gebührt doch das Verdienst der ersten Gründung der

höhern Lehranstalten in diesem der Reformation. Was die Glaubensreformation in Bezug auf unsere Lehranstalten gegründet, das hat die letzte politische Revolution zu höherer Vollendung entwickelt. Hier zeigt sich ein wichtiger innerer Zusammenhang zwischen jenen beiden in ihren Wirkungen so bedeutungsvollen Ereignissen, der aber nicht nur in Beziehung auf jene für uns zunächst so interessante Schöpfung, sondern auch in andern für unser Vaterland wesentlichen Beziehungen reichen Stoff zu fruchtbaren Vergleichungen bietet.

Ich glaubte daher zur Feier des heutigen Tages keinen passendern und würdigern Gegenstand meines Vortrages auswählen zu können, als wenn ich die Reformation als erste Gründerin der höhern Lehranstalten unseres Vaterlandes mit der letzten Revolution, als Stifterin der Hochschule zusammen in Ihre Erinnerung rufe, und in gedrängten Zügen eine Vergleichung der Bernerischen Glaubensänderung im Jahr 1528, mit der Staatsverfassungsänderung vom Jahr 1831. Ihren Gedanken zu vergegenwärtigen wage.

Nicht ohne Vorliebe wählte ich diesen Stoff, da in den ersten Jahren nach unserer letzten politischen Umgestaltung, als trübe Wolken am vaterländischen Himmel dem ungeübten Auge oft den freien Blick verfinsterten und kein fester Haltpunkt im bisher unbekannten Getrieb der Parteien sich ihm darbot, fast einzig jene Vergleichung der anfangs auch oft wirren Zeiten der in ihren Folgen doch so segensreichen Reformation mit den in manchen Punkten so ähnlichen Ereignissen der Gegenwart, meinem Blick Heiterkeit in die Zukunft und

meiner Ueberzeugung die Ruhe froher Hoffnung gewährt hat.

Der Stifter unserer göttlichen Religion, in seinem geistigen Streben ein Reich zu gründen, nicht für diese Welt, sondern zum Zweck die Menschheit ihrer Bestimmung der Gottähnlichkeit und Vollkommenheit entgegenzuführen, hatte keine Gesellschaftsverfassung seiner Gläubigen, keine äussere Kirche gegründet. Doch lag es in der Natur der Verhältnisse, dass eine solche schon in den ersten Zeiten des Christenthums sich ausbildete, ursprünglich auf demokratischem Prinzip beruhend. — Die später folgenden heftigen Kämpfe der Christengemeinden gegen ihre äussern Feinde bei den eingetretenen blutigen Verfolgungen, verbunden mit den nachfolgenden Zeiten der Auflösung der staatlichen Bande in dem durch innern Zerfall und auswärtige Angriffe zusammenstürzenden Römischen Reich hatten die engere Vereinigung der Christibekenner zu einer alle Gläubigen umfassenden Gesellschaft — Kirche — begünstigt; leicht entwickelte sich aus diesen Keimen das spätere umfassende und tief wurzelnde Gebäude der Römisch-katholischen Kirchenverfassung, mit dem abgesonderten Stand seiner Vorsteher, des Klerus, und unter dem gemeinschaftlichen Oberhaupt des römischen Bischofs, als Papst. Zuerst genoss der Römische Bischof nur eines Primats des Ansehens, gegründet auf geistige Vorzüge und günstige Verhältnisse, ohne alle Anerkennung eines Primats der Macht, bis es ihm durch kluge Benutzung der mittelalterlichen Anarchie und der ausgebreiteten geistigen Verfinsterung gelang, auch einen Primat der Macht nicht nur über die Kirche, sondern selbst

über die weltliche Staatsgewalt zu erwerben. So wie aber in der physischen Natur nur grosse gewaltige Körper eine Abstraktionskraft auf andere auszuüben vermögen, so ist es auch in der geistigen Natur, also im Reiche der Menschheit, nur hoher Geisteskraft vergönnt, eine dauernde Ueberlegenheit und Herrschaft sich zu erwerben. Jene, auf keine weltlichen Waffen sich gründende, lang gedauerte Macht des Römischen Bischofs und der ganzen Römischen Hierarchie deutet also offenbar dahin, theils dass kräftige gewaltige Geister während einer laugen Reihe von Jahren den Stuhl der Nachfolger Petri bekleidet, theils dass eine solche geistige Herrschaft ihre tiefen Wurzeln in der innern Natur der Bedürfnisse der Menschheit des damaligen Zeitalters geschlagen haben müsse; und wenn, wie mittelst der Dekretalien des falschen Jsidors geschehen, die Hülfe sogenannten frommen Betrugs zu den Zwecken der Römischen Curie nicht verschmäht worden, so konnte ein solcher nur von überlegenem Geiste benutzt so lange die beabsichtigte Täuschung bewirken. Vergegenwärtigt man sich auch, wie während der langen Finsterniss des Mittelalters theils das Christenthum in seiner Reinheit und Geistigkeit den zwar kräftigen aber rohen Naturen der nordischen Volksstämme, die zur neuen Bevölkerung des verweichlichten und ausgearteten Römerreichs bestimmt waren, ungeniessbar gewesen wäre, theils dann, wie, während der fast gänzlichen Auflösung aller staatlichen Bande, der päpstliche Stuhl zu Rom mit den übrigen Gliedern der fest gebildeten und weit ausgebreiteten Hierarchie den einzigen festen Anhaltspunkt bildete, so kann gewiss dem aufmerksamen Beobachter der Schicksale

der Menschheit die Ueberzeugung nicht entgehen, dass die Gewalt der Hierarchie in jenen Zeiten in vielfacher Hinsicht eine Wohlthat gewesen, und dass sie in den Händen der Vorsehung zu den wichtigsten Mitteln zu Erziehung des Menschengeschlechts gehört habe.

Aber jenes Ansehen und jene Macht blieben nur so lang in ihrem Umfang aufrecht, als sie den ursprünglichen Zwecken entsprachen und die Verhältnisse, die sie ins Dasein gerufen, wesentlich die nämlichen geblieben waren. Sie fielen in einem grossen Theil Europas und namentlich in unserm engern Vaterland dahin bei ganz veränderten Umständen und als ihre Inhaber sie, statt zu den höhern Zwecken der Menschheit zu benutzen, zu Zwecken niedriger Selbstsucht, der Befriedigung zügelloser Leidenschaften und jeder Unsittlichkeit missbrauchten. Die Reformation war die segensreiche Wirkung der über die mittelalterliche Finsterniss aufgestiegenen Strahlen der Sonne der Aufklärung, sie war der Sieg des erwachten bessern Volksbewusstseins über die Missbräuche und die Ausartung der päpstlichen Hierarchie und ihrer Lehren.

Mit dieser Gründung, Ausbildung und diesem Sturz des Gebäudes der römisch-katholischen Hierarchie bietet der Ursprung, die Entwicklung und der Sturz unserer frühern bernischen Staatsverfassung merkwürdige Vergleichungspunkte dar. Wie die ursprüngliche Verfassung der christlichen Kirche beruhte diejenige des Bernischen Gemeinwesens auf demokratischer Grundlage, auf der Versammlung sämmtlicher gleichberechtigter Bürger der jungen Stadt. — Doch früh schon entwickelte sich aus ähnlichen Gründen wie bei jener ein aristokratisches Element;

in den ersten Jahrhunderten der Kampfe der muthig und kräftig aufblühenden Stadt gegen ihre auswärtigen, auf diese Wiege des Freiheits- und Bürgersinns eifersüchtigen Feinde lag es in der Natur der Verhältnisse, dass die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten vorzugsweise den adelichen Geschlechtern anvertraut ward, die aus der Umgegend der Stadt innert den Mauern derselben Schutz gegen den damaligen Zustand der Anarchie und des Faustrechts suchten und fanden. Die Ueberlegenheit ihrer geistigen Bildung, verbunden mit materiellem Reichthum, verschafften ihnen in jenen Zeiten, wo die Sorge für das Gemeinwohl mit Aufopferungen aller Art verbunden war, ein natürliches Uebergewicht; auch dieses beruhte aber, wie bei den ersten römischen Bischöfen, nur auf einem Primat des Ansehens und des freiwilligen Vertrauens; günstige Umstände und ein weiser Gebrauch dieses Ansehens verwandelten aber dasselbe im Lauf der Zeiten ebenfalls in einen Primat der Macht und begründeten, an Platz der ursprünglich demokratischen, die ausgebildete aristokratische Verfassung, mit bleibender Bevorzugung einer Zahl regierender Familien. — Wie bei der Hierarchie, und wenn gleich in weit beschränkterem Wirkungskreise, doch in diesem mit noch grösserm Recht, wird die unparteiische Geschichte erkennen müssen, dass die Bernische Aristokratie während ihres langen Bestandes, obschon natürlich auch mit menschlichen Schwächen behaftet, wohlthätig gewirkt hat; die tief gegründete Wurzel ihrer Herrschaft war das Vertrauen des Volks; der Beweis davon ihre mehrhundertjährige, auf keine fremde Hülfe, auf keine Söldner sich stützende

Dauer. Die beträchtliche Zahl der ehemaligen grossen Grund- und Herrschaftsherren aus allen Theilen des Kantonsgebiets im souveränen Rath, welche sich fast im ausschliesslichen Besitz des Grundeigenthums, sowie unbestreitbarer Vorzüge des Geistes und Gemüths befanden, machte dieselben auch während einer langen Reihe von Jahren zu den wahren Repräsentanten der wichtigsten Interessen des Landes.

Aber so wie vor drei Jahrhunderten in unserm Vaterlande die Macht der Hierarchie den veränderten Verhältnissen und dem angebrochenen Lichte der Aufklärung unterlag, so musste zu unsern Zeiten aus ähnlichen Gründen das noch fortgedauerte aristokratische Element unserer Staatsverfassung dem Sieg der Volksrechte weichen. — Gottlob war sie seit langem entschwunden, jene mittelalterliche Zeit der Gründung der Aristokratie, wo alle Freiheit, alles Grundeigenthum und fast jegliche Geistesbildung nur das Erbtheil einzelner Weniger war, wo es im eigentlichen Sinn des Worts nur Herren gab und Knechte. — An Platz dieses Zustandes hatte sich im Verlauf der Zeiten, und zwar unter dem wohlthätigen Einflusse Berns, ein zahlreicher freier Bürgerstand, zahlreiche freie Grundbesitzer und eine über das ganze Land sich ausdehnende Cultur des Geistes verbreitet. — Aber mit jener faktischen Grundlage einer Bevorrechtigung zur Regierung war auch der wahre, rechtliche Anspruch auf eine solche verschwunden und Berns aristokratische Verfassung fiel, nicht wegen schmählichen Missbrauchs der Gewalt; sondern dem unaufhaltsam vorwärtsschreitenden Gang der Entwicklung der

staatlichen Verhältnisse unterliegend, wie eine überreife Frucht beim ersten äussern Anstoss.

Das eigentliche Wesen der Reformation bestand in dem erwachten kräftigen Streben nach Geistesfreiheit, nach Abschüttlung unwürdiger, blos menschlicher Fesseln des Geistes, und — keineswegs alle Autorität verwegen verwerfend — in der aus Ueberzeugung beschlossenen Rückkehr zur ewig bestehenden höchsten, zur Grundlage des Evangeliums, als der einzig anerkannten göttlichen Offenbarung, verbunden mit Auslegung der Wissenschaft. —

Aehnlich diesen hohen Zwecken der Reformation und des männlichen Protestantismus waren die politischen Revolutionen der letzten Jahrhunderte, zuerst in England, später in Frankreich, hervorgegangen aus dem durch schnöden, ausgearteten Missbrauch der weltlichen Staatsgewalt erweckten Streben der Völker nach politischer Freiheit und nach Rückkehr zu der ursprünglichen höchsten Ouelle jeder solchen Gewalt, zu den Urrechten des Volks, wie solche in den Republiken des Alterthums, namentlich denjenigen des alten Hellas bestanden, wo alle Gewalt als vom Volk ausgehend angesehen ward und Derjenige, nach griechischem Begriff, ein Tyrann hiess, der eine Herrschergewalt ohne Volkswahl sich angemasst. — Die gleiche Idee lag den ursprünglichen Verfassungen aller germanischen Völkerschaften zum Grund; bei welchen die Nation aus der Gesammtheit der freien Männer bestand, von denen alle Gewalt ausging und alles Recht. — Aus dieser Idee, dass im Volk die oberste Ouelle liege jeglicher Gewalt über dasselbe, entspross auch in der zweiten

Hälfte des vorigen Jahrhunderts jener in seinen Folgen so denkwürdige Kampf im transatlantischen Welttheil gegen die Herrschaft des Mutterlandes und aus demselben die so wichtige Ausbildung der demokratischen Staatsform zur repräsentativen Demokratie, wodurch das System der Volksregierung in grössern Staaten erst ausführbar ward, und welche von einem geistreichen Schriftsteller (Chateaubriand) als die glänzendste Entdeckung der neuern Zeit gepriesen wird. — Auch in unserm Vaterland war daher, zumal die ursprüngliche Verfassung der herrschenden Stadt, wie oben bemerkt, eine demokratische gewesen, nachdem die Ideen über die ursprüngl. Volksrechte ins innere Volksbewusstsein gedrungen, die letzte Umgestaltung der Staatsverfassung, wesentlich eine Rückkehr zu frühern Volkszuständen, jedoch in veredelter, den Fortschritten der politischen Cultur mehr angemessenen Form.

Die in ihren Folgen so wichtige Reformation war, wie jedes tief und weit um sich greifende Ereigniss, nicht das Werk vereinzelter Umstände oder einzelner Menschen, sondern das Gesammt-Resultat vieler vorbereitender und gleichzeitiger Ursachen und der dadurch eingetretenen ungewöhnlichen geistigen Bewegung der Zeit, welche den Reformatoren den Weg zu Verwirklichung ihrer Bestrebungen geebnet. Ohne das Zusammentreffen so vieler mitwirkenden günstigen Ursachen hätten weder Luther, noch Zwingli, noch Berchtold Haller die Reformation bewirkt, sondern wahrscheinlich das Schicksal ihrer grossen Vorgänger, eines Huss und eines Hieronymus von Prag, getheilt, welche kaum 100 Jahre früher ähnliche Lehren mit dem Flammentod

gebüsst. — Aber jene eingetretene geistige Bewegung hatte durch die Lehren und Schriften der Reformatoren sich dem Volke mitgetheilt und in diesem das Bewusstsein der Rechte seines Geistes geweckt. — Die Reformation war daher, namentlich in unserm Vaterland, zuletzt vom Volke ausgegangen. Erst nachdem die Regierung, nach mehrjährigem Hin- und Herschwanken, die offene Stimme der grossen Mehrheit des Volks, namentlich der Bürgerschaft der Hauptstadt, vernommen, hatte sie den entscheidenden Entschluss zu Abhaltung des öffentlichen Religionsgesprächs gefasst und, nach dessen günstigem Ausgang, das auf dasselbe gegründete Reformations-Mandat vom Februar 1528 erlassen, welches, durch Boten der Regierung dem Volk erklärt und zur Annahme vorgelegt, von demselben fast allenthalben angenommen ward.

Ebenso war unsere letzte Staatsveränderung nicht das Werk isolierter Umstände, noch einzelner Männer, sondern die Frucht seit längerer Zeit gewurzelter und, wenn gleich temporär im Stillen, doch nicht weniger wirksam sich ausgebreiteter Ideen und aus dem innern Volksleben hervorgegangen. — Wie ganz verschieden erscheint sie in dieser Hinsicht von der ersten gewaltsamen Staatsumwälzung vom Jahr 1798, die, das Werk fremder Gewalt, nach dem Wegfallen dieser ihrer einzigen Stütze, der freien Volkserhebung weichen musste. — Indessen aber waren in dieser Zeit die lange geschlummerten Ideen über die Rechte der Völker erwacht und später in gereinigter, den Bedürfnissen unseres Volkes mehr angemessenen Gestaltung während der darauf folgenden Periode der Mediations-Verfassung wohlthätig wirkend und auf eine Weise ins Leben getreten, welche

die Erinnerung mit Dank erfüllen müsste, würde nicht der Gedanke an des fremden Herrschers Geschenk warnend rufen: »timeo Damos et dona ferentes.« Jene Ideen, diese Erfahrungen hatten aber im Volke fortgewirkt und fortgelebt, auch in der spätern Zeit, als die Gewalt äusserer Umstände deren fernere Entwicklung temporär hinderte. Nachdem aber durch die Ereignisse der französischen Juli-Tage diese äussere Fessel zersprengt worden, vermochte nichts mehr die freie Entfaltung des Volkslebens in unserm Vaterlande aufzuhalten, und sowie aus dem Religionsgespräch die Reformation hervorgegangen war, so führten die Verhandlungen des Verfassungsraths zu der freien, ebenfalls wie jene von dem Volk angenommenen Verfassung, der Grundlage unsers gegenwärtigen Staatsgebäudes. —

Es gehört zu den Eigenthümlichkeiten jeder grossen, wahrhaft welthistorischen Begebenheit, dass ihr nachwirkender Einfluss sich nicht blos auf ein einzelnes, ihr zunächst liegendes Gebiet des Lebens beschränkt, sondern dass er auch auf die benachbarten sich verbreitet. — So hat die Reformation ihre Wirksamkeit auch auf Erweckung und Entwicklung freierer Ideen in Bezug auf den Staat und die Grundlagen der Staatsgewalt ausgedehnt, wie solches vor zwei Jahren von einem unserer verehrten Collegen hinsichtlich des Einflusses des Calvinismus auf die Ideen von Staat und staatsbürgerlicher Freiheit in einer vor hiesiger Stelle gehaltenen Rede nachgewiesen worden ist, deren Erinnerung uns jetzt noch erfreut. — In unserm Vaterland war die Reformation gleichfalls der Zeitpunkt nicht nur des Siegs grösserer Glaubensfreiheit, sondern auch der Einräumung

mehrerer politischen Freiheit an das Volk mittelst Gestattung thätiger Theilnahme an der Berathung der öffentlichen Angelegenheiten in gewissen wichtigen Fällen, welche Theilnahme auch bei einzelnen Anlässen ihre bedeutende wohlthätige Wirksamkeit gezeigt hat, bis dieser Keim einer volksthümlichen Verfassung, durch lange Ruhe vergessen, leider zu früh erstarb. — In ähnlicher Wechselwirkung hat seither der siegreiche Kampf für politische Freiheit, namentlich im hiesigen Kanton, für mehrere Befestigung und Ausdehnung der Glaubensfreiheit gewirkt; nicht nur ist der Grundsatz der letztern in die Verfassungsurkunde aufgenommen, sondern immer mehr erkennt man auch in der Wirklichkeit die wichtige Wahrheit, dass die Freiheit der Gewissen, dieses grosse Prinzip des Protestantismus und die dadurch in der protestantischen Kirche ins Leben gerufene Zahl kirchlicher Gesellschaften, weit entfernt, diese Kirche mit der Gefahr der Auflösung zu bedrohen, vielmehr deren Fortdauer verbürgt, indem die Freiheit der Gewissen nicht der Keim der Auflösung, sondern des Lebens der protestantischen Kirche ist. —

Beiden wichtigen Ereignissen, deren Vergleichung uns beschäftigt, gebührt gemeinschaftlich das Verdienst einer bedeutenden Einwirkung zu Beförderung der Volksbildung. Die Reformation, ihrem Wesen nach mehr das religiöse Bedürfniss ins Auge fassend und in Glaubenssachen das Evangelium als göttliche Offenbarung für einzige Autorität anerkennend, fühlte vorzüglich die Nothwendigkeit der Errichtung höherer Lehranstalten zum wissenschaftl. Studium der heil. Schrift. Dass die unmittelbar nach der Reformation errichteten

höhern Unterrichtsanstalten in der Hauptstadt ausschliesslich eine theologische Richtung erhielten, lag demnach wohl in der Natur der Sache. Erst lange nachher, im 17. und 18. Jahrhundert, erfreuten sich jene Anstalten einer Ausdehnung zu Gunsten wissenschaftlicher Studien auch für die weltlichen Stände. Ein erfreulicher Fortschritt war in dieser Beziehung die Errichtung des politischen Instituts zu Ende des vorigen Jahrhunderts und mehr noch, nach überstandenen Revolutionsstürmen und nach der Wiederherstellung einer festern Ordnung der Dinge während der Mediationszeit, die Vereinigung der verschiedenen höhern Lehranstalten und deren Ausdehnung durch Gründung der Akademie. Wenn man an die beschränkten Hülfsmittel zurückdenkt, welche damals der obern Schulbehörde zu Gebot standen, und der Schwierigkeiten sich erinnert, mit welchen sie bei jenem wichtigen Werk zu kämpfen hatte, so muss die Ueberzeugung sich bilden, dass mit wenigen Mitteln Vieles geleistet worden, und dass, was an materiellen Hülfsquellen abging, durch Einsicht und warme Liebe für die neue Schöpfung ab Seite ihrer Vorsitzer, namentlich des Canzlers von Mutach und seines einsichtsvollen Mitarbeiters, des Dekan Jtth, reichlich ersetzt worden ist. — Wenn es mir vergönnt gewesen sein sollte, meinem Vaterland durch schwache Kenntnisse einige Dienste geleistet zu haben, so erfülle ich heute eine mir süsse Pflicht, von dieser Stelle öffentlich den Tribut tiefgefühlten Dankes jenen lang verstorbenen Gründern der frühern Akademie zu zollen, dieser ersten Pflegerin meiner spätern Ausbildung. —

Ihre gegenwärtige Entwicklung erhielten aber jene

vor der Reformation gegründeten und seither weiter fortgeschrittenen höhern Lehranstalten, als Folge der letzten Verfassungsänderung, durch ihre Erhebung zur Hochschule. — Die neue politische Ordnung der Dinge, selbst wesentlich eine Frucht fortgeschrittener Entwicklung der staatlichen Verhältnisse, konnte ihrer Mutter keinen schönern Beweis dankbarer Anerkennung geben, als durch Gründung einer Universität, der Pflanzschule der Gesammtheit der Wissenschaft, der reinsten Ouelle jedes wahren Fortschritts. — Von nicht geringerer Bedeutung als diese Sorge für höhere wissenschaftliche Ausbildung war der Ernst, welchen die Regierung seit der freien politischen Ordnung der Hebung der eigentlichen Volksschule weihte. Wahre Bildung eines Volks, das zur Selbstregierung berufen, ist unerlässliche Bedingung der letztern. Wie der einzelne Mensch nur dann des Vollgenusses seiner Freiheit würdig sich zeigt, wenn er selbst die höhern Gesetze der Vernunft, der Religion und des Rechts befolgt, so besteht auch für ein Volk, als eine Gemeinschaft von Menschen, der würdige Genuss seiner Freiheit nur in der Selbstbeherrschung, indem es den sich selbst gegebenen Gesetzen willig sich unterwirft. — Nicht in der Verwerfung jeglicher Autorität bestand die durch die Reformation errungene Religions- und Gewissensfreiheit, und so strebt auch die erkämpfte wahre politische Freiheit keineswegs nach Aufhebung aller Unterordnung unter eine Staatsgewalt und nach Auflösung der öffentlichen Ordnung, sondern im Gegentheil nach festerer Begründung derselben. —

Wesentlich nur durch Erziehung gelangt aber der einzelne Mensch zur Herrschaft über sich selbst und so

ist auch für den Freistaat die Erziehung des Volks, eine Erziehung im Geist der Verfassung, eine Erziehung, die sich über alle Lebensalter erstreckt, eine Hauptsache. — Wenn in neuern Zeiten der Sieg der Volksrechte so oft verdunkelt erscheint durch Missbrauch der errungenen politischen Freiheit, durch gewaltsame Störung der öffentlichen Ordnung und Verletzung von Rechtsgrundsätzen, und wir dadurch den Feinden der Volksfreiheit gefährliche Waffen in die Hände geliefert sehen, so liegt die Ursache wohl wesentlich in der noch nicht zur hinreichenden Kraft erwachten Ueberzeugung des Volks von der Nothwendigkeit der Herrschaft des Gesetzes und des Rechts. Es erzeige sich daher die Wichtigkeit bei der Volksbildung dieses Gefühl, diesen Sinn für Recht und Gesetzlichkeit, im Interesse der Aufrechthaltung der Freiheit, tief einzuprägen in die Gesinnung des Volks, damit es nicht weit zurückstehe hinter jenen alten Spartanern, die auch die Freiheit kannten und für sie zu kämpfen wussten, und von denen, nach Herodot's Zeugniss, Democratus dem Perser-König Xerxes, ihn vor einem Einfall in Griechenland warnend, sagte: "Vereinigt sind die Lacedämonier unüberwindlicher als alle andern Menschen, denn obgleich sie frei sind, so leben sie doch nicht in jeder Rücksicht ohne Zwang; denn sie erkennen einen Beherrscher, das Gesetz, den sie weit mehr fürchten, als deine Sklaven dich; sie thun Alles, was jenes sie zwingt." Diese Achtung vor der Herrschaft des Gesetzes war auch der Sporn des heldenmüthigen Todes jener Lacedämonier bei den Thermopylen, wie die einfache Grabschrift lehrt:

"Fremdling, den Lacedämoniern melde, dass wir hier liegen, weil wir ihren Gesetzen gehorchten."

Wie wichtig erscheint daher, besonders in einem demokratischen Freistaat, das Studium des Rechts und der Staatswissenschaft, und wie hoch wird in dieser Hinsicht die Aufgabe auch unserer Hochschule gestellt! War nach der Reformation die Richtung der hiesigen höhern Lehranstalten der Natur der Sache gemäss vorzugsweise eine theologische, so wird, seit der Erhebung unseres Volkes zur Selbstregierung, die Sorge für ein gründliches Studium der verschiedenen Zweige der Rechtswissenschaft zum überwiegenden Bedürfniss, um den Jünglingen des Volks, welche dereinst durch dessen Vertrauen zur Theilnahme an der Leitung der öffentlichen Angelegenheiten berufen werden, nicht blos die mit der Volksherrschaft verbundenen Rechte, sondern auch die ihr obliegenden Pflichten zu lehren, sie zu deren würdigen Erfüllung zu befähigen und ihrem Geiste die erhabenen Zwecke jeder Staatsverbindung, vorzüglich des Freistaats, einzuprägen, als bestehend zu Begründung der Herrschaft, — nicht der Willkühr, der Gunst und der Unordnung — sondern des Rechts und der Gesetze, unter welchen einzig die wahre Freiheit blüht.

Wie wichtig diese gehörige Bildung des Volks zur Ausübung seiner Selbstherrschaft sei, hat in neuester Zeit in vollem Maasse unter Andern Tocqueville erkannt, der in den Vereinigten Staaten Nordamerika's das Wesen der Demokratie zu erfassen bemüht war und in dem bekannten Werk, de la Démocratie en Amérique, in welchem er seine daherigen Erfahrungen niederlegt, die gewichtigen Worte ausspricht: "Die Demokratie

unterrichten, ihre Sitten veredeln, ihre Entwicklung leiten, ihrer Unerfahrenheit nach und nach die Kunst des Geschäftsganges und einem blinden Instinkt das Bewusstsein seiner wahren Interessen beizubringen, ihre Regierung Zeit- und Ortsverhältnissen anzupassen und je nach Umständen zu modifiziren. Dies ist heutzutage die erste Pflicht Derjenigen, welche die Leiter der Staaten sind. Eine neue Welt bedarf auch einer neuen Staatswissenschaft."

Werfen wir nun zum Schluss dieser gedrängten Vergleichung, die, der bewegten Zeit Rechnung tragend, sich nur auf einige Hauptpunkte beschränken konnte, unsere Blicke noch zurück auf die Wirkungen jener grossen Begebenheiten der Reformation und letzten Revolution; wohl möchten in Bezug auf letztere in vielen Gemüthern oft bemühende Zweifel aufsteigen, ob diese Umgestaltung der politischen Ordnung sich bisher als ein wirklicher wahrer Fortschritt in unsern socialen Verhältnissen bewiesen, ob der vollständige Sieg der Volksrechte in unserm Vaterlande die schönen Früchte getragen, die man sich von ihm versprochen. Der Zweck jeder guten Staatsverfassung soll Sicherung aller Rechte der Staatsbürger, Garantie einer guten Verwaltung ihrer dem Staat übertragenen Interessen, zu diesem Ende Garantie der Herrschaft des Rechts und der höhern Intelligenz sein. Werden nun aber nicht oft gegründete Klagen gehört, dass auch seit Einführung der freiern Ordnung der Dinge in vielen Fällen mehr die Herrschaft der Willkühr und Gunst als der Gerechtigkeit und höhern Intelligenz sich zeige; dass schützende Garantien der wichtigsten Rechte der Staatsbürger, nämlich

ihrer persönlichen Freiheit, ihrer Ehre und ihres Eigenthums oft schmerzlich vermisst werden; dass ungeachtet der eröffneten unbeschränkten Wahlfreiheit die Verwaltung des Staats doch nicht immer in die Hände der Würdigern und Würdigsten im Volk niedergelegt werde, und fast alle Gewähr einer sorgfältigen, einsichtigen, Vertrauen einflössenden Geschäftsführung mangle; sollte es nicht oft fast scheinen, als ob ungeachtet des Beweises der Anerkennung der Würde der Wissenschaft, welche dieser durch die Stiftung der Hochschule an Tag gelegt worden, der Staat dennoch der Wissenschaft in praxi füglich entbehren möge, und deren Pflanzschule bei uns, wie es wohl auch anderwärts geschehen, mehr wie ein schimmernder Krondiamant zur eigenen Selbstverherrlichung der Regenten angesehen, als aus reiner Liebe zum wahren höhern Wissen gepflegt werde. — Erscheinen nicht als betrübende Wirkungen des erschollenen Rufs nach politischer Freiheit in unserm engern und weitern Vaterlande der gestiftete bittere Unfriede in den Gemüthern, die Entstehung von Partheien, deren extremes, excentrisches Streben die Grundlagen jeder öffentlichen Ordnung und somit jeder wahren Freiheit zu zerstören droht; bedauern wir nicht als unmittelbare Folge davon die Spaltung und Trennung unter den Kantonen der Eidgenossenschaft?

Doch wenn dergleichen Erscheinungen bisweilen das Gemüth des dem Vollgenuss der Volksrechte treu ergebenen Vaterlandsfreunden mit dem bittern Gefühl getäuschter Hoffnungen erfüllen mögen, so richte er seinen Blick getrost auf das Zeitalter der Reformation. Wie

in den Ursachen und dem Wesen, wird er auch Aehnlichkeiten in den ersten Wirkungen finden. — Freiheit, errungen durch die Macht des Geistes, neben ihren Segnungen aber alsobald ihren Missbrauch. In der Eidgenossenschaft die nämliche Trennung unter den Kantonen des alten und neuen Glaubens, doch ungleich heftiger entflammt, leidenschaftlicher und blutiger durchgekämpft, von weit längerer Dauer und folgenreicher; wie unmächtig erscheint, in Vergleichung mit dem damaligen, das nunmehrige Streben Luzerns, unter ähnlichen Uniständen und mit Anwendung der gleichen Mittel, die erneuerte Rolle eines Katholischen Vororts zu spielen und eine bleibende Spaltung im Bunde herbeizuführen. — Auch damals erschienen in der Eidgenossenschaft gefährliche Sekten, die, wie jetzt unter dem Deckmantel politischer Freiheit, damals unter dem Vorwand der Religionsfreiheit Lehren ausbreiteten, welche den Sturz jeder Religion und aller bürgerlichen Ordnung drohten, womit sie den Feinden der Reformation die gefährlichsten Waffen in die Hände lieferten, wie auch jetzt so mancher unsinnige Apostel der Freiheit die heilige Sache derselben mehr gefährdet als ihre erklärtesten Feinde. — Auf der andern Seite hatte der freie Geist des Protestantismus lange Zeit mit den Formen einer starren Rechtgläubigkeit zu kämpfen, die an Intoleranz dem Katholicismus nichts nachgab, (wie auch der Despotismus oft unter die Formen politischer Freiheit sich schmiegt,) bis jene beiden Feinde der Reformation, in Folge der fernern Fortschritte der Aufklärung, einzig der siegreichen Kraft der Wahrheit und den Strahlen

des heuern Lichtes unterlagen. — Ebenso mochten auch die Reformatoren und die wärmsten Anhänger der freiern Glaubenslehre, welche nicht aufgehört hatten, mit der Rückkehr zum reinern Glauben auch Rückkehr zum bessern Lebenswandel und zur Sittenreinheit zu predigen, oft bittere Täuschungen ihrer Erwartungen empfunden haben, wenn sie selbst bei den ersten Vorstehern des Staats diese wesentlichste Wirkung der Glaubensänderung vermissten. —

Und doch wer wollte jetzt diese langen, heftigen Kampfe um den unschätzbaren Preis der errungenen Geistesfreiheit bereuen? Wer wollte diesen Preis zu schwer erkämpft halten und nicht erkennen, dass ungeachtet mancher Gefahren, mancher bittern Erfahrungen das hohe, unsterbliche Prinzip, welches der Reformation zum Grund gelegen, den Sieg behauptet habe? Wer wollte desswegen nicht der froben Hoffnung sich hingeben, dass es auch in Zukunft durch die ihm inwohnende Kraft der Wahrheit sein Reich immer mehr ausdehnen und befestigen werde? —

Sollten diese Betrachtungen daher nicht die nämliche freudige Erwartung in uns erwecken, dass auch das mit jenem Prinzip in mancher Beziehung nahe verwandte der politischen Freiheit, ungeachtet der gegenwärtig seiner Verwirklichung noch anklebenden Unvollkommenheiten, doch seiner vollständigen Ausführung immer mehr sich nähern werde? Anerkennen wir mit Dank das mannigfache Gute, das in dieser Beziehung bereits geschehen, und die freiere Entwicklung, deren so manches sociale Verhältniss in Folge jenes freiern

Prinzips sich bereits unbestreitbar zu erfreuen hat und vertrauen wie für die fernere Ueberwindung mancher Hemmnisse der siegreichen Kraft der Wahrheit und des Rechts. — Noch weit in dunkler Zukunft zeigt sich uns das Ideal des wahren Staats, welches einer der reinsten Geister unsers Jahrhunderts, Fichte, als das erreichbare Ziel der Menschheit auf Erden aufgestellt hat; noch lange soll also unser ausdauerndes, redliches Streben währen, demselben sich immer mehr zu nähern, und zu dieser Annäherung war auch die letzte Entwicklung ein nicht unbedeutender Schritt. —

Hochgeachtete, hochgeehrte Herren des Erziehungsdepartements!

Erlauben Sie mir am Schlusse dieses Vortrags, indem ich Ihnen Namens der Hochschule das bisher dieser bewiesene Wohlwollen und die bezeugte Freigebigkeit verdanke, dieses für unser Vaterland so wichtige Institut Ihrer fernern Gewogenheit und Fürsorge kräftig zu empfehlen; möchten Sie aber dabei, dies ist der sehnliche Wunsch des derzeitigen Rektors, nicht blos die materiellen Interessen der Hochschule, sondern weit mehr noch die höhern geistigen Interessen der wahren Wissenschaft selbst zum Gedeihen unseres Vaterlandes und einer immer mehr weise fortschreitenden Entwicklung desselben ins Auge fassen.

Verehrteste Herren Collegen!

Unsern vereinten Bemühungen ist die zarte, treue Pflege jener wichtigen Schöpfung unseres Vaterlandes anvertraut, uns liegt es ob, der Göttin der Wissenschaft reine Verehrung zu weihen, die ihrem Dienst sich widmende Jugend mit den hohen Gütern derselben bekannt zu machen und dem Vaterlande Männer zu bilden, tüchtig zum spätern Wirkungskreis und würdig durch ihre Gesinnung. Lasst uns mit vereinten Kräften diesem schönen Ziele nachstreben; Verrath an der heiligen Sache der Wissenschaft und der Freiheit wäre es, durch Beispiel und Lehre auf Jrrwege zu führen!

Sie aber, meine jungen Freunde! benutzen Sie mit Dank gegen die Vorsehung und das Vaterland die dargebotene reiche Ouelle der Wissenschaft zu jeglicher Ausbildung Ihres Geistes; benutzen Sie diese Zeit, wo das jugendliche Gemüth noch so empfänglich ist für alles Schöne und Gute zur Sammlung der nöthigen Kenntnisse, um dereinst im Dienst des Vaterlands und der Menschheit, diesem höchsten irdischen Wirkungskreis, zu kämpfen für wahre Freiheit, für Wahrheit und Recht. Vergessen Sie aber dabei nicht, dass die edelste, die einzige Weihe der Wissenschaft in ihrer Verbindung mit einem höhern Ziel der Menschheit jenseits unseres irdischen Wohnplatzes besteht, und erlauben Sie mir daher, Ihnen noch zum Schluss mit den Worten unseres unsterblichen Bernischen Dichters, dessen umfassende Wissenschaft verbunden mit inniger

Religiosität ihm mit Recht den Namen des Grossen erworben, zuzurufen:

Seht auf die Weisheit viel, doch weit mehr auf die Tugend!

Dixi.