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Medizinstudium und Universität

BERICHT
über das akademische Jahr
1934/35
DRUCK: ART. INSTITUT ORELL FÜSSLI, ZÜRICH

INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Rektoratsrede 3 II. Ständige Ehrengäste der Universität 25 III. Jahresbericht 26 a) Erziehungsdirektion 26 b) Dozentenschaft 26 c) Organisation und Unterricht 29 d) Feierlichkeiten, Kongresse und Konferenzen . . 32 e) Studierende 33 f) Promotionen und Prüfungen 35 g) Preisaufgaben 37 h) Fonds und Stipendien 38 i) Kranken- und Unfallkasse der Universität . . . 39 k) Witwen-, Waisen- und Pensionskasse der Professoren der Universität 40 l) Zürcher Hochschulverein 41 m) Stiftung für wissenschaftliche Forschung . . . . 44 n) Jubiläumsspende für die Universität 49 o) Julius Klaus-Stiftung 51 IV. Schenkungen und Vermächtnisse 55 V. Nekrologe 57

I. FESTREDE DES REKTORS PROF. DR H. v. MEYENBURG

gehalten an der 102. Feier des Dies academicus der Universität Zürich
am 29. April 1935.

Medizinstudium und Universität

Am 15. Februar dieses Jahres ist ein neues bundesrätliches 'Reglement über die eidgenössischen Medizinalprüfungen in Kraft erklärt worden, das an die Stelle der bisher gültigen Verordnung vom Jahre 1912 zu treten hat. Die Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker, die ihren Beruf in der Schweiz auszuüben wünschen, haben sich den Bestimmungen dieses Reglementes zu unterziehen, durch welche die Examina nach Form und Inhalt geregelt werden, ebenso wie die Bedingungen für die Zulassung zu diesen Prüfungen, das heisst der Studiengang für die genannten Berufsarten. Die eidgenössischen Vorschriften berühren also aufs engste das Gebiet des Unterrichtes an den Hochschulen.

Dem Erlass der neuen Verordnung durch den Bundesrat ist eine umfangreiche Arbeit vorausgegangen, geleistet nicht nur vom eidgenössischen Departement des Innern mit seinen Hilfsorganen, eidgenössisches Gesundheitsamt und Leitender Ausschuss der Medizinal-Prüfungen; auch die medizinischen Fakultäten und die ärztlichen Organisationen hatten — einzeln oder in kombinierten Kommissionen — manche Sitzung abzuhalten, um die vorgeschlagenen Verbesserungen zu prüfen, eigene Wünsche vorzubringen, andere Vorschläge zu verwerfen usw. Von den Schwierigkeiten, die dabei zu überwinden waren, mag die Tatsache zeugen, dass etwa 15 Jahre vergangen sind, bis

schliesslich die heutige Lösung gefunden wurde. Die grossen Opfer an Zeit und Mühe, die während dieser langen Zeit von allen beteiligten Personen gebracht wurden, erheischen aufrichtigen Dank, sind sie doch geleistet worden im Dienste einer guten Sache, an der die Öffentlichkeit grösstes Interesse hat.

Denn das allgemeine Ziel war, wie bisher, die Sicherung eines hochqualifizierten Nachwuchses für die ärztlichen und verwandten Berufsarten. Um es zu erreichen, sollte nicht nur die Ausbildung der heranwachsenden Generation den Fortschritten angepasst werden, die ärztliches Wissen und Können in den letzten Jahrzehnten gemacht hatte; es war auch dem Umstande Rechnung zu tragen, dass den Vertretern der medizinischen Berufsarten neben ihren täglichen 'Pflichten allgemein-soziale Aufgaben in immer steigendem Masse erwachsen, —ich brauche nur an Unfall- und Versicherungs-Medizin zu erinnern, an die gerichtliche Medizin und an das sich ständig weitende Gebiet der Hygiene. Das Gefühl für die hieraus entspringende Verantwortung der Allgemeinheit gegenüber muss beim Arzte schon während der Ausbildungsjahre geweckt werden.

Ob das gesteckte Ziel durch die neue Verordnung erreicht wird, darüber wird man erst in einigen Jahren ein sicheres Urteil gewinnen können. Zweifel steigen aber bereits heute auf, wenn man den Text kritischer prüft. Dem ersten Blick schon verrät er sich als das Ergebnis eines Kompromisses aus allzu zahlreichen und einander vielfach entgegengesetzten Forderungen, Wünschen —und auch Interessen! Kompromiss sage ich, aber nicht Einigung! Denn es ist festzustellen, dass die medizinischen Fakultäten, die während langer Zeit sich mit der Materie zu befassen hatten, seit 2 Jahren nicht mehr um ihre Meinung befragt wurden, und dass ihnen keine Gelegenheit gegeben wurde, sich zum endgültigen Text zu äussern, trotzdem darin Bestimmungen einschneidender Art aufgenommen wurden, die früher gar nicht zur Diskussion gestanden hatten. Der Grund für dieses Übergehen der Fakultäten ist uns nicht bekannt. —

Für die Frage, die uns hier beschäftigen soll, ist es unerlässlich, einige wesentliche Punkte der neuen Verordnung kurz zu

betrachten; ich beschränke mich dabei auf die Bestimmungen für die künftigen Ärzte.

Die allgemeinen Prüfungsvorschriften erfahren zunächst eine Verschärfung durch Erhöhung der erforderlichen Durchschnitts-Zensuren und durch Beschränkung der Möglichkeiten für die Wiederholung einzelner Prüfungsabschnitte. Ohne Zweifel wird durch straffe Handhabung dieser Vorschriften eine gewisse Qualitätsauslese bewirkt werden, die man nur begrüssen kann; denn sie sorgt dafür, dass auch bei gesteigertem Andrange zum Medizinstudium das hohe Durchschnittsniveau des schweizerischen Ärztestandes nicht sinkt. Wenn die erhöhten Anforderungen den einen oder andern von der Ergreifung des Berufes ganz zurückhalten sollten, so ist das schliesslich kein Schaden: es sind sicher nicht die besten, die sich abschrecken lassen!

Die Prüfungsgegenstände sind gegenüber früher um zwei Fächer vermehrt worden: in der praktischen Abteilung der anatomisch-physiologischen Prüfung, des sogenannten zweiten Propädeutikums (dessen Bestehen erst den Zutritt zu den eigentlichen klinischen Studien öffnet), wird neu die Lösung einer physiologisch-chemischen Aufgabe verlangt; und im Staatsexamen hat sich der Kandidat über genügende Kenntnisse in der Nasen-Ohren-Heilkunde auszuweisen. Die erste dieser beiden Forderungen trägt der Entwicklung Rechnung, die die physiologische Chemie in den letzten Dezennien durchgemacht hat, und die ihr eine wichtige Aufgabe als Hilfsfach der allgemeinen Physiologie einräumt. Die zweite verschafft der Otolaryngologie endlich nach aussen einen gleichberechtigten Platz neben Augenheilkunde, Dermatologie, Kinderheilkunde und Psychiatrie, — einen Platz, der ihr wegen ihrer Bedeutung für die Alltagspraxis des Arztes schon längst hätte zukommen sollen.

Die heutigen Medizinstudenten, die von den neuen Examensbestimmungen betroffen werden, sind mit den Neuerungen wohl kaum restlos einverstanden. Stehen sie selbst einmal in der Praxis, so werden sie vermutlich die Erschwerung für ausgezeichnet erklären! Auch mir scheint im übrigen keine Kritik angebracht, — weder vom Standpunkt der Öffentlichkeit, die

Anspruch auf die Sicherung eines hochwertigen ärztlichen Nachwuchses erheben darf, noch vom Standpunkt der medizinischen Fakultäten, denen die Verantwortung für dessen Ausbildung in weitgehendem Masse überbunden ist.

Immerhin wäre vielleicht doch einmal die Frage zur Diskussion zu stellen, ob man dauernd an dem Grundsatz festhalten soll, dass stets alle Fächer wirklich im Examen geprüft werden, deren Beherrschung man verlangen muss, oder ob nicht z. B. durch das Los eine Auslese getroffen werden könnte. Diese prüfungstechnische Frage soll uns indessen hier nicht länger beschäftigen, weil sie schliesslich das Hochschulstudium selbst nur indirekt berührt.

Von diesem Gesichtspunkt aus verdienen dagegen mehr Aufmerksamkeit die sogenannten Zulassungsbedingungen, d. h. die Voraussetzungen, die der Kandidat erfüllt haben muss, um zu den eidgenössischen Prüfungen überhaupt zugelassen zu werden. Die hierfür geltenden Bestimmungen regeln den Studiengang des jungen Mediziners, indem sie ihm vorschreiben, welche Kurse und Vorlesungen er besucht haben muss und wieviel Zeit er mindestens auf sein Studium zu verwenden hat. Diese Regelung des Studienganges ist nun eine so enge, dass von der akademischen Lernfreiheit, die bei uns durch das Gesetz gewährleistet ist, nicht mehr allzu viel übrig bleibt. Ja, es kommt einem Eingriff in die gleichfalls gesetzlich zugesicherte Lehrfreiheit schon recht nahe, wenn in der eidgenössischen Verordnung eine Bestimmung enthalten ist, die —freilich nur in sehr allgemeiner Form — vorschreibt, dass gewisse propädeutische Vorlesungen und Kurse auf die Bedürfnisse der künftigen Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte besondere Rücksicht zu nehmen haben.

Vergleichen wir einige Punkte der neuen Bestimmungen mit den bisher geltenden! Da ist zunächst festzustellen, dass nicht weniger als 8 neue Pflichtfächer zu den bis anhin verlangten 39 hinzugekommen sind, 20% könnte man sagen; doch vermittelt diese Zahl von der Menge des Stoffes kein zutreffendes Bild. —- Die meisten dieser Obligatorien sind auf Betreiben der praktischen Ärzte hinzugefügt worden. Ob es wünschenswert oder

gar nötig war,. alle diese "Kurse und Kürslein" unter die Pflichtfächer aufzunehmen, darüber sind schon von anderer Seite kritische Zweifel geäussert worden, die ich hier nicht alle wiederholen will. Man wird sich aber beispielsweise doch ernstlich fragen dürfen, ob einer wirklich ein sehr viel besserer Arzt werden wird, weil er in seinen ersten Studiensemestern ein botanisches oder zoologisches Praktikum zwangsweise absolvieren musste. — Etwas grundsätzlich Neues hat man sodann mit der Einführung einer pflichtmässigen Praktikantenzeit von 6 Monaten geschaffen, die der Student an einer oder mehreren Spitalabteilungen durchmachen muss. Damit wird offenbar die Absicht verfolgt, den angehenden Arzt schon während der Studienzeit nahe an das Krankenbett heranzubringen und ihm Einblick in Spitaldienst und Krankenpflege und in die Details der ärztlichen Technik zu verschaffen, mehr als dies bei den heutigen grossen Studentenzahlen in den klinischen Hörsälen möglich ist. Über die Zweckmässigkeit dieser Neuerung kommt mir, der ich der ärztlichen Praxis fern stehe, kein Urteil zu. Erfahrungen mit ähnlichen Einrichtungen in andern Ländern lassen Zweifel aufsteigen. In letzter Linie wird aber einzig der Erfolg entscheiden, und. dieser wird in weitgehendem Masse von der Art der Durchführung dieser Praktikantenzeit abhängen; hierüber besteht aber zurzeit noch keine volle Klarheit.

Als die einschneidendste Massnahme erscheint aber die Festsetzung der Minimaldauer für das medizinische Studium auf 13 Semester gegenüber 11 Semestern, die bisher verlangt wurden; dabei ist allerdings das Praktikantenhalbjahr eingerechnet, doch ändert das nichts an der Tatsache, dass von nun an der künftige Arzt während 61/2 Jahren seinen Studien obliegen muss, bevor er sich der Prüfung unterziehen kann, deren Bestehen ihm erst das Recht zur Ausübung der Praxis verleiht. Bedenkt man, dass sich für die weitaus grösste Zahl eine Assistentenzeit von mindestens zwei Jahren anschliesst, so ist damit gesagt, dass die meisten Ärzte erst in einem Alter von gegen 30 Jahren zur eigenen freien Betätigung in ihrem Beruf gelangen. Man braucht noch lange kein blinder Anhänger der modernen Lehre von der

alleinigen Geltung der Jugend zu sein, um gegen eine solche Festsetzung Bedenken zu äussern. Bedenken erheben sich aber noch auf Grund ganz anderer Überlegungen: ein 13semestriges Studium mit einer Menge von Obligatorien und mit einer erheblichen Zahl von Kursen, deren Besuch, wenn auch nicht vorgeschrieben, so doch mit Rücksicht auf die Anforderungen der Praxis kaum zu umgehen ist, — ein solches Studium stellt auch sehr hohe finanzielle Anforderungen an den Studenten bzw. seine Eltern. Die Folgen davon wird man überdenken müssen, auch wenn man sich Rechenschaft gibt darüber, dass diese Dinge nicht nur unter dem Eindrucke von Krisenzeiten beurteilt werden sollen. Dass der Arzt auf irgend eine Weise einen Ausgleich für die Verteuerung seiner Ausbildung wird suchen müssen, darüber wird sich das Publikum Gedanken machen dürfen, das ärztliche Hilfe in Anspruch nimmt; uns hat es an diesem Orte nicht zu beschäftigen.

Wichtiger ist eine andere Folge: die stärkere, Belastung wird manchen jungen Mann, der Lust und Liebe zum ärztlichen Berufe hätte, veranlassen, sich einem andern Fache zuzuwenden. Ja, man hat es offen ausgesprochen, dass hier ein Mittel gesucht und gefunden worden sei, um einer Überfüllung des Ärztestandes den Riegel zu stossen. Ich teile durchaus die Auffassung, dass die Zahl der praktischen Ärzte nicht weiter ansteigen sollte — im Interesse des Publikums und im Interesse des Ärztestandes — und dass der Zustrom gedrosselt werden darf. Das hindert mich aber nicht, das hier gewählte Mittel für ungut zu halten, weil es eine Beschränkung bringen wird nicht nach dem einzig zulässigen Prinzip der Qualitätsauslese, sondern nur nach dem plutokratischen Prinzip, das aus mehr als einem Grunde beim medizinischen Beruf besonders schlecht angezeigt ist.

Man wird vielleicht einwenden, das alles sei ja schön und gut, aber es seien rein theoretische Einwände, die den Tatsachen nicht Rechnung tragen. Tatsache aber sei, dass die medizinische Wissenschaft an Umfang sehr stark zugenommen habe —durch die Schuld der Professoren —, und da müsse eben der junge Arzt

heute mehr lernen als früher, und die gesamte Materie lasse sich nicht in kürzerer Zeit bewältigen als in den vorgeschriebenen 13 Semestern. Ich will die Perspektiven nicht ausmalen, die sich für die Studierenden späterer Jahrhunderte eröffnen, wenn —durch die Schuld der Professoren —der medizinische Wissensstoff noch weiter angewachsen ist. Für die Gegenwart aber möchte ich feststellen, dass eine Studiendauer von 61/2 Jahren gar nicht notwendig ist, um das ganze Pensum zu bewältigen, so wenig wie nach dem alten Studienprogramm die vorgeschriebenen 51/2 Jahre unbedingt beansprucht werden mussten. Der Beweis dafür ist von einem unserer tüchtigsten Kandidaten in jüngster Zeit geliefert worden: er hatte alle Pflichtfächer bereits in 4 Jahren absolviert, und musste nun noch 3 Semester warten, bis er sich zum Staatsexamen melden konnte! Der Fall lehrt einmal, dass es mit der viel beklagten Belastung des Medizinstudenten nicht gar so schlimm sein kann; er zeigt uns aber vor allem den ganzen Widersinn in hellem Licht, der in solchen behördlichen Vorschriften liegt, erlassen auf Grund von Berechnungen am grünen Tisch. Ist denn wirklich jemandem damit gedient, wenn man dem Studenten eine bestimmte Zahl von Jahren vorschreibt für die Erledigung eines Pensums, das tatsächlich in kürzerer Zeit bewältigt werden kann? Ich glaube kaum. Wohl weiss ich, dass es nicht jedermanns Sache ist, seine Studien in so konzentrierter Weise zu betreiben. Die meisten werden, um das Gehörte verarbeiten zu können, das Bedürfnis nach etwas mehr Musse empfinden, wie sie die Studienpläne der meisten andern akademischen Berufsarten ohne weiteres gewähren. Wogegen ich mich wende, ist nur die zu weitgehende, unnötige Reglementierung.

Ich wende mich dagegen im Interesse des ärztlichen Standes und im Interesse der Universität, die sich hier eng berühren. Wenige Berufe stellen an den einzelnen so verantwortungsreiche Aufgaben im täglichen, stündlichen Handeln, wie der ärztliche. Das Bewusstsein dieser Verantwortung zu wecken und zu pflegen, ist aber neben der Vermittlung des fachlichen Wissens und Könnens die vornehmste Aufgabe bei der Heranbildung des

jungen Arztes. Sollte man da nicht schon während der Studienzeit die Verantwortung für seine eigene Ausbildung ihm selbst so weit überlassen, wie es überhaupt möglich ist, anstatt ihn am Gängelbande allzu enger behördlicher Vorschriften zu führen! Verantwortungsgefühl gedeiht schlecht unter der Fuchtel des Vogtes! Bringen wir also den jungen Leuten etwas mehr Zutrauen entgegen! Das allein würde auch dem Grundsatz der akademischen Freiheit entsprechen, die —im bewussten Gegensatz zu anderen Schulstufen — an der Universität dem Studenten die Verantwortung und auch das Risiko nicht nur für sich selbst, sondern auch für sein Studium und seine ganze Art zu arbeiten überbindet.

Diesem Prinzip widerspricht es aber in noch höherem Masse, wenn das eidgenössische Reglement den Nachweis einer langen Liste besuchter Pflichtvorlesungen als Bedingung für die Zulassung zu den Prüfungen fordert. Leider ist die Entwicklung immer weiter in dieser Richtung gegangen, so weit, dass sie droht, den medizinischen Unterricht mehr und mehr zum Sklaven des Stundenplanes zu machen. Man darf ernstlich daran zweifeln, ob dies wirklich im Interesse der besseren Ausbildung der Ärzte geschah; sicherlich geschah es nicht im Interesse der Universität. Von diesem aus gesehen möchte ich dem bisherigen Vorgehen als Ideal die Forderung gegenüberstellen: ein Maximum an Ausbildungsmöglichkeiten bei einem Minimum von Obligatorien! Schliesslich ist der junge Mensch, der sich zum Studium der Medizin entschlossen hat, kein kleines Kind mehr, dem der Vater Staat Alles und Jedes vorzuschreiben braucht, und man darf es ihm zutrauen, dass er seinen Studiengang nicht gar zu unzweckmässig einrichten wird. Jeder Dozent, jeder erfahrene Arzt, an den er sich wendet, steht ihm mit seinem Rat gerne zur Seite. Im übrigen werden die drei Examenstufen, deren Durchführung sich recht gut bewährt hat, bei strenger Handhabung ganz von selbst dafür sorgen, dass keine zu grosse Willkür Platz greift, — soweit es nicht schon die Natur der Lehrgegenstände von selbst tut. Vergessen wir schliesslich auch nicht, dass die nachgerade scharfe Konkurrenz im Ärztestand den einzelnen fast automatisch

zwingt, aus seiner Studienzeit nicht nur ein Maximum, sondern namentlich ein Optimum herauszuholen.

Dieses Optimum braucht aber durchaus nicht in jedem Falle auf die gleiche Weise erreicht zu werden. Wer gewohnt ist, unsere Medizinstudenten aufmerksam zu beobachten, sieht sehr bald, mit wie verschieden gearteten Anlagen sie an ihr Studium herantreten. Warum sollten sie der individuellen Veranlagung nicht auch in der Einrichtung ihres Studienganges Rechnung tragen können? Aus den besonderen Erfahrungen meines Faches weiss ich beispielsweise, dass eine grosse Mehrzahl der Studierenden die Vorlesung über allgemeine Pathologie als eine Einführung in die klinischen Studien begrüsst und sie deshalb gerne als erste nach Abschluss der anatomisch-physiologischen Semester besucht. Eine andere, kleinere Gruppe steht diesem Wissensgebiet etwas verständnislos gegenüber, solange sie nicht selbst im Einzelnen Anschauungen und Erfahrungen am Krankenbett, im Laboratorium und am Seziertisch gesammelt hat; sie würde es vorziehen (entgegen dem bisher Üblichen), wenn die Vorlesung über allgemeine Pathologie als Zusammenfassung und Abschluss am Ende der klinischen Studien stände. —Ähnliches gilt zweifellos noch für manche anderen Fächer. Und darum bin ich der Meinung, dass auch hierin möglichst grosse Freiheit gewährt werden sollte; auch im Studiengang des Arztes können verschiedene Wege zum Ziel führen.

Die behandelten Fragen scheinen zunächst nur den Mediziner anzugehen; wenn ich sie heute an dieser Stelle aufrolle, so geschieht dies in der Überzeugung, dass viel weiter reichende, allgemeinere Interessen der Universität davon berührt werden, dass Gefahren drohen, die in Zeiten grossen Andranges besonders nahe gerückt sind. Es kann und darf der Universität nicht gleichgültig sein, wenn behördliche Reglemente allzu tief in das Leben einer ihrer Fakultäten eingreifen. Dass dies geschehen ist, in schrittweise zunehmendem Masse geschehen ist, lässt sich

nicht bestreiten1). Der Vorwurf richtet sich nicht an die eidgenössischen Behörden, die andere Interessen zu wahren haben; wohl aber kann er ihren Beratern nicht ganz erspart werden, den Vertretern der Ärzteschaft und namentlich den medizinischen Fakultäten selbst. Ich beeile mich, ein pater peccavi hinzuzufügen, denn ich fühle mich mitschuldig. In den Jahre währenden Beratungen, bei denen uns immer wieder Einzelfragen zur Begutachtung vorgelegt wurden, haben wir uns wohl allzusehr und allzu ausschliesslich von der Sorge und der Verantwortung für eine möglichst gute Ausbildung der künftigen Ärzte leiten lassen, und haben darüber auf die eigenen Belange allzuwenig Rücksicht genommen. Aber vielleicht ist noch nichts verloren, wenn man sich heute auf das Wesentliche besinnt und zu verhindern sucht, dass die Entwicklung auf dem eingeschlagenen Wege weiter geht.

Was auf dem Spiel steht, ist die Stellung der medizinischen Fakultät innerhalb der Universität. Ihre Beziehung zu den andern Fakultäten und damit zur Gesamtheit der Universitas litterarum muss mehr und mehr gefährdet werden, wenn man ihr in wachsendem Masse den Charakter einer Fachschule aufdrängt. Diese Besorgnis ist schon öfters laut geworden und wir haben sie — gelegentlich mit dem leisen Unterton eines Vorwurfes — aus dem Munde der Vertreter verschiedener Wissenszweige zu hören bekommen. Ich lasse es dahingestellt, ob solch freundschaftliche Vorhalte immer auf genügendem Einblick in die tatsächlichen Verhältnisse begründet waren. Auch masse ich mir kein Urteil darüber an, ob nicht auch bei anderen Fakultäten eine Entwicklung in dieser Richtung sich angebahnt hat. Alles das darf uns aber nicht hindern, uns zu besinnen; ja, es muss uns erst recht gerade dazu veranlassen.

Gehen wir auf die Grundlagen zurück, und beschränken wir uns dabei zunächst auf die Zürcher Verhältnisse! Als um die 1830er Jahre die grosse liberale Bewegung im Kanton Zürich sich durchgesetzt hatte, standen Behörden und Volk alsbald vor der Aufgabe einer Reorganisation des gesamten Schulwesens. Im Austausch der Meinungen wurde man sich bald schlüssig in dem Gedanken der Zweiteilung: Volksschule und höhere Schulen. Dass die letzteren aufzuteilen seien in eine Kantonsschule und eine darüber zu errichtende Oberstufe, hierin verständigte man sich gleichfalls ohne allzu grosse Schwierigkeit. Lange ging dagegen der Kampf um die Frage, ob diese oberste Schulstufe den Charakter einer Universität erhalten solle im Sinne einer wissenschaftlichen Forschungs- und Bildungsanstalt, oder ob sie als ein "Lyzeum"auszugestalten sei im Sinne einer Fachschule für wissenschaftliche Berufe. Dem unermüdlichen Wirken Johann Caspar v. Orellis verdanken wir es, dass schliesslich der Universitäts-Gedanke in reiner Form sich durchsetzte. Er hat die Richtlinien dafür schon in dem Gesetzesentwurf in klarer Weise festgelegt, den er am 7. Dezember 1831 der Öffentlichkeit übergab. Bei aller Nüchternheit der äussern Form verrät dieser Entwurf etwas von dem hohen Geiste der Denkschrift Wilhelm v. Humboldts zur Gründung der Universität Berlin. Den Grundgedanken hat v. Orelli schon in der Einleitung unmissverständlich ausgesprochen: "Um das seinem eigenen höheren Dasein wesentlich notwendige geistige Prinzip zu erhalten und fortzuentwickeln, sorgt der Staat dafür, dass alle Bürger gleichmässig Gelegenheit finden, sich für Wissenschaft und Kunst, dem jetzigen Standpunkt beider entsprechend, naturgemäss zu bilden. — Für diesen Zweck errichtet er eine Kantonsschule und eine Akademie". Und als Hauptprinzipien der "Akademie"bezeichnet er die akademische Lehrfreiheit und die akademische Lernfreiheit "geregelt durch genaue Prüfungen". — Diese grundlegenden Ideen haben sich dann durchzusetzen vermocht; sie finden ihren Ausdruck in dem geltenden zürcherischen Unterrichtsgesetz, dessen § 124 bestimmt: "Aufgabe der Hochschule ist teils die Sicherung einer höheren wissenschaftlichen Berufsbildung, teils

die Bearbeitung und Erweiterung des Gesamtgebietes der Wissenschaft"; und § 127: "Bei dem Unterricht an der Hochschule sollen die Erfordernisse der Gegenwart und die besonderen Bedürfnisse der Schweiz gebührend Beachtung finden." Durch diese Vorschrift, die an unserer Universität wohl nie ausser Acht gelassen worden ist, erhält die im vorausgehenden Paragraphen festgelegte Lehr- und Lernfreiheit mehr eine Erweiterung als eine Einschränkung. —In unserem Zusammenhange ist uns aber noch wichtiger die vorher angeführte Bestimmung, in der als eine der Aufgaben der Universität "die Sicherung einer höheren wissenschaftlichen Berufsbildung" bezeichnet wird, —und nicht: die Ausbildung zu bestimmten Berufen! — So gering der Unterschied rein sprachlich erscheinen mag, so bedeutsam ist er doch tatsächlich: die Ausbildung zu einem Berufe kann an jeder Fachschule erfolgen, die, als reine Lehranstalt, sich darauf beschränkt, die gegebene Summe des Wissens den Hörern zu vermitteln; und die Tätigkeit ihrer Schüler ist eine rein aufnehmende, ohne höheren Gehalt. An der Universität dagegen, wo Lehre und Forschung eine Einheit bilden, wird der Student in die lebendige Wissenschaft eingeführt und dazu angeleitet, sich auch in seinem ganzen künftigen Berufe den Weg weisen zu lassen durch die wissenschaftliche Idee, ohne die sein Beruf zu einem flachen Handwerk herabsinken würde.

Diese Gedanken bedeuten für den nichts Neues, der sich auch nur einmal ernstlich mit dem Problem von Aufgaben und Zielen der Universität als einer Anstalt wissenschaftlicher Lehre und Forschung beschäftigt hat. Schleiermacher, Fichte, W. v. Humboldt u. v. a. haben Wesentliches hierüber gesagt und — um nur zwei Namen aus neuerer Zeit zu nennen — Spranger und Flexner. Und so erscheint es vielleicht manchem von Ihnen als etwas so Selbstverständliches, dass er eine Diskussion darüber für überflüssig hält. Und doch wird von ferner stehender. Seite gelegentlich Kritik geübt, und sofern die Kritik von Wohlwollen getragen ist, wird man darauf antworten müssen. Warum, so hört man etwa sagen, sollen die Prinzipien, die bei der Gründung der Universität richtig waren, auch heute nach 100 Jahren noch

massgebend sein, da die ganze Welt sich doch geändert habe, und da doch das Unterrichtsgesetz selber bestimme, dass "die Erfordernisse der Gegenwart gebührende Beachtung finden" sollen? Ein Erfordernis der Gegenwart aber sei es, dass die Universität sich nicht starr auf die alten Grundsätze versteife, dass sie nicht unbedingt am Charakter einer reinen Forschungs- und Bildungsanstalt festhalte, sondern dass sie die Entwicklung ihrer Fakultäten zu Berufs- und Fachschulen frei gebe; denn die Welt verlange nun einmal nach immer mehr und immer besser ausgebildeten Spezialisten. — Zu diesen Kritiken und Wünschen wäre zunächst zu sagen, dass die Meinung von der mangelnden Anpassungsfähigkeit der Universitäten die Tatsachen völlig verkennt. Wie wären sonst, um nur vom eigenen Lande zu reden, die Unterschiede unserer zahlreichen Hochschulen verständlich, von denen jede ihre besonderen Züge trägt und die Eigenart von Volk und Landesgegend zum Ausdruck bringt, in der sie wurzelt. Welche Wandlungen aber die Zürcher Universität in dem Jahrhundert ihres Bestehens durchgemacht hat, das braucht an dieser Stelle wohl nicht im einzelnen dargelegt zu werden. Nach aussen geben sie sich am sinnfälligsten kund durch die zahlreichen neuen Disziplinen und Institute, die im Laufe der Zeit sich angliederten. Sieht man genau zu, so wird man in ihrer Entstehungsgeschichte feinere Unterschiede erkennen können. Nicht immer entsprang sie innerer Notwendigkeit; äussere Einflüsse verschiedener Art haben gelegentlich mitgewirkt. Organisches inneres Wachstum allein aber führt in allen Fällen, auch gegen äussere Widerstände, zur Bildung neuer Äste, die Blüten und Früchte tragen. Künstlich aufgepfropfte Reiser dagegen bedürfen ganz besonderer Wartung durch den Gärtner, wenn sie mit dem Stamm eins werden sollen; und nur bei sorgfältiger Auswahl vermögen sie den ganzen Baum zu veredeln. —Aber es kann auch Schaden gestiftet werden!

In welchem Masse das Niveau der Hochschulen schliesslich sinkt, wenn sie allzu freigebig den Wünschen nach rein beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten entgegenkommen, —Wünschen, die teils von aussen an sie herantreten, teils einem falsch gesteuerten

Expansionsdrangs entspringen — das hat man am Beispiel mancher ausländischer Universitäten erleben können. Abraham Flexner, wohl einer der besten Kenner der heutigen Hochschulen in den verschiedenen Ländern, berichtet darüber aus Amerika in wahrhaft erschütternder Weise. Da gibt es etwa Fakultäten für Pädagogik, an denen Kurse abgehalten werden über "Verwaltung und Stundenplan" oder über "Manuskript-Schreiben", oder "wie man Situationen begegnet und wie man sich dabei zu benehmen hat"; Dissertationsthemen lauten: ,,Über die Rohranlagen in öffentlichen Schulen", "Die Aufgaben des Pedells der Elementarschule" usw. Die umfangreiche Publikation eines ihrer Dozenten enthält eine Analyse des Sekretärs; es wird darin wissenschaftlich dargelegt, dass ein Sekretär 44 Charaktereigenschaften besitzen muss, wie Charme, Phantasie, Liebenswürdigkeit, Sinn für Humor usw., und dass er 871 verschiedene Pflichten hat, darunter Diktate aufzunehmen, die Uhr aufzuziehen, den Schreibtisch abzuschliessen usf. — An andern Orten gibt es besondere Fakultäten für Haushaltungswissenschaft, die auch akademische Grade verleihen, so den Titel eines Dr. phil. für eine Arbeit "Über den verschiedenen Kleidungsbedarf bei verschiedenen Einkommen" oder den Titel "Master of Arts" für eine Studie "Über die genaueren Bedingungen beim Schinkenkochen" oder "Über verschiedene Richtungen in der Strumpf-Reklame"1).

Doch genug davon! Die Sache ist zu ernst, um sie nur von der humoristischen Seite zu betrachten. Die angeführten Beispiele sollten ja nur in drastischer Weise zeigen, wohin der Weg geht, wenn man der Tendenz nachgibt, die die Universitäten zu Fachschulen umgestalten möchte. Und ein Blick auf den Gang der Entwicklung in einigen Nachbarländern während der letzten Jahre lehrt, dass diese Tendenz in Zeiten starken Andranges zu den Hochschulen immer wieder hervortritt. Ihr Raum zu geben, hiesse aber die Gefahr heraufbeschwören, dass die Universität ihrer eigentlichen Aufgabe entfremdet werde: Bearbeitung und

Erweiterung des Gesamtgebietes der Wissenschaft und Sicherung einer höheren wissenschaftlichen Berufsbildung, — wie unser Gesetz es ausdrückt. Es hiesse aber vor allem auch den Studenten einen schlechten Gefallen erweisen. Denn in keinem akademischen Berufe kann ja der Schüler von seinem Lehrer alles das im einzelnen erlernen, was später die Praxis an Kenntnissen und Fertigkeiten von ihm fordern wird; sondern Geist und Fähigkeiten müssen die Schulung erfahren, die einzig ihn instand setzt, die immer neuen Situationen zu meistern, vor die das ewig wechselnde Leben ihn stellt. Das wird ihm aber die reine Fachschule niemals bieten können.

Ich will indessen nicht wiederholen, was heute vor 65 Jahren der damalige Rektor unsrer Universität, Gusserow, in seiner Festrede zu diesem Thema in trefflicher Weise ausgeführt hat, gegenüber Bestrebungen, die sich damals wie heute geltend machten. Es sollen nur einige Gedanken geäussert werden zu dem Problem, wie den stetig wachsenden Anforderungen an die Ausbildung des künftigen Arztes entsprochen werden könne unter Wahrung der ideellen Interessen der Universitäten. Für andere Fakultäten mag Ähnliches gelten. Wenn indessen dieses Problem sich gerade für die Mediziner mit zunehmender Schärfe stellt, so liegt der Grund dafür letzten Endes in der doppelten Wurzel unseres Faches: Drang zur Erkenntnis und Drang zum helfenden Handeln. In keinem andern Lehrgebiet der Universität sind Theorie und Praxis, sind Wissen und Können so eng und so vielfältig miteinander verbunden wie in der Medizin. Beide sind der Naturwissenschaft und Technik verpflichtet; und deren gewaltige Fortschritte in den letzten Dezennien haben schliesslich auch die rasche Entwicklung der Medizin in der gleichen Zeitspanne gefördert, ermöglicht — fast möchte man sagen: verschuldet. Denn aus dem Anwachsen der Menge es Wissens und des Könnens ergab sich naturnotwendig die viel beklagte Spezialisierung; und es ist nicht zu leugnen, dass manche der heutigen Schwierigkeiten in der zunehmenden Spezialisierung ihre Ursache haben. Wenn man in das allgemeine Lamento darüber einstimmt, wird aber niemandem geholfen, und namentlich kann

man damit den Lauf der Dinge nicht aufhalten, der sich eben aus innerer Notwendigkeit ergeben hat.

Ich bin aber auch der Meinung —entgegen manchen anderen —, dass aus der Spezialisierung des Wissens an sich keine ernste Gefahr droht, — weder der Wissenschaft, noch der Universitas litterarum oder ihren Fakultäten, weder in der Forschung noch in der Lehre. Das Problem erscheint mir im wesentlichen als ein Problem der Persönlichkeiten. Wer sich die grossen Zusammenhänge gegenwärtig hält, der wird nie Nur-Fachmann sein, selbst wenn seine Forschung sich beschäftigt mit dem Dialekt eines abgelegenen bündner Bergdorfes, oder auch wenn er dickleibige Werke schreibt über die Augenbemalung in der ägyptisch-assyrischen Skulptur der Insel Cypern; es schadet auch nichts, wenn er seinen Hörern einmal während einer ganzen Stunde eine Vorlesung hält über das Relief der Magenschleimhaut, —vorausgesetzt, dass er sie dazu anleitet, aus den Einzeltatsachen allgemeinere Schlüsse zu ziehen. Vermehrung und Verfeinerung des Wissens bedeutet noch keine Zersplitterung der Wissenschaft. Darum sehe ich auch keinen Grund oder gar Notwendigkeit dafür, den Besuch von Vorlesungen der sog. Spezialfächer grundsätzlich aus dem allgemeinen Studienplan des Mediziners auszuschliessen und in die Ausbildungszeit nach dem Staatsexamen zu verweisen, wie es gelegentlich vorgeschlagen wurde.

Eine ganz andere Frage ist es, ob auch die Erlernung der spezialärztlichen Technik im Rahmen des medizinischen Universitätsstudiums verbleiben solle. Ich bin nicht dieser Meinung; ja ich möchte einen Schritt weiter gehen und glauben, dass man mit Vorteil den grössten Teil der technischen Anleitungen, die der künftige Arzt nun einmal erfahren muss, aus dem medizinischen Universitätsstudium ausmerzen könnte. Wer die Vorlesungsverzeichnisse der medizinischen Fakultäten aufmerksam durchgeht, wird bemerken, dass darin die ärztliche Technik (im weiteren Sinne des Wortes), einen recht breiten Raum einnimmt. Ich rechne dazu neben den Kursen über spezielle diagnostische und Laboratoriumstechnik den Sektionskurs ebenso sehr wie den

chirurgischen oder den geburtshilflichen Operationskurs, auch etwa einen Kurs über spezielle bakteriologische Technik und ähnliches mehr. Man verstehe mich nicht falsch: Ich meine keineswegs, dass derartige praktische Übungen der Leitung durch Dozenten entzogen und aus den Räumen der Universitätskliniken und -institute verbannt werden müssen; im Gegenteil bin ich der Ansicht, dass sie hier, wo die Ausstattung mit Material, Apparaten usw. am sichersten allen Anforderungen entspricht und wo zugleich besonders geeignete Lehrkräfte zur Verfügung stehen, mit dem grössten Vorteil gehört werden. Doch braucht dies nicht im Rahmen von Universitäts-Vorlesungen zu geschehen. Daneben kann man aber sehr wohl auch die Mögliche keit ins Auge fassen, dass einzelne dieser Kurse an grösseren Krankenanstalten, die der Universität nicht angehören, besucht werden. Ein Schritt in dieser Richtung ist ja durch das neue Prüfungsreglement bereits getan, welches die Absolvierung des praktischen Halbjahres auch an anderen als Universitäts-Kliniken vorsieht. Eine Voraussetzung sollte allerdings erfüllt sein: die Leiter der hierfür in Betracht zu ziehenden Anstalten, die die Kurse zu erteilen hätten, müssen erstklassig geschulte Kräfte sein, eine Voraussetzung, die glücklicherweise heute noch für die überwiegende Mehrzahl der grösseren Spitäler in der Schweiz zutrifft. Im übrigen erscheint auch hierbei eine allzu enge Reglementierung nicht angezeigt. Der Student, der bereits mehrere Semester hinter sich hat, ist seinen Lehrern gegenüber meist schon ziemlich kritisch eingestellt, und man darf es m. E. seiner Kritik, unterstützt durch die Erfahrungen älterer Kameraden, zutrauen, dass er die Stellen selber herausfindet und auszuwählen weiss, wo er die nötigen und wünschenswerten Fertigkeiten zuverlässig erlernen kann.

Ich hoffe, mit diesen Vorschlägen nicht missverstanden zu werden. Es liegt mir durchaus fern, die Bedeutung des Technischen, Handwerksmässigen im Berufe des Arztes gering zu schätzen; seine Beherrschung gehört zur Kunst des Arztes wie die vollendete Führung des Meissels zur Kunst des Bildhauers. Ich möchte es daher wegs von der Ausbildung vor dem

Staatsexamen ausschliessen. Aber mit dem eigentlichen Universitätsstudium hat es nicht gerade viel zu tun. —Eine ganz andere Sache sind aber natürlich diejenigen Techniken, die dem Studenten überhaupt erst den Zugang zur naturwissenschaftlichen und damit zur medizinischen Methode vermitteln, also die chemische und physikalische Laboratoriumstechnik, die Präpariersaaltechnik der Anatomie, die Handhabung des Mikroskopes usw. Es ist wohl kaum nötig besonders zu betonen, dass auf sie im Rahmen des Hochschulunterrichtes unter keinen Umständen verzichtet werden kann. Sie liegen im wesentlichen in den vorklinischen Semestern.

Eine Befolgung der angedeuteten Richtlinien würde von selbst zu einer Aufteilung des klinischen Studienganges in einen wissenschaftlichen und einen praktischen Teil führen. Ob beide Teile zeitlich auf einander folgen oder, was mir zweckmässig schiene, neben einander herlaufen sollen, ist eine Nebenfrage, die wir hier ausser acht lassen können, wo es nicht darauf ankommt, einen neuen Studienplan im einzelnen zu entwerfen, sondern wo diese Dinge nur vom Standpunkt der Gesamt-Universität beleuchtet werden sollen. Von diesem Standpunkt aus ist aber Wert darauf zu legen, dass die Grenzlinie zwischen dem wissenschaftlichen Teil, der der Universität vorbehalten bleiben muss, und dem praktischen Teil, der von ihr abgetrennt werden kann, an der richtigen Stelle gezogen wird. In einer Veröffentlichung der Hygienesektion des Völkerbundes macht Burnet1) den Vorschlag, die gesamte klinische Ausbildung einschliesslich der klinischen Vorlesungen einem praktischen Abschnitte, losgelöst von der Hochschule, zuzuweisen. Es ist das der Weg, der schon seit langem in England und Frankreich fast allgemein beschritten wurde. Für unsere Verhältnisse wäre gegen eine solche Trennung aufs Schärfste Einspruch zu erheben. Nicht nur muss der Klinik neben Hygiene, Pharmakologie und allgemeiner Pathologie ihre zentrale Stellung im nach-propädeutischen

Unterricht unbedingt gewahrt bleiben — zunächst im Interesse der Studierenden. Ganz besonders aber würde die Loslösung der Klinik einen überaus schmerzlichen Verlust für die Universität bedeuten. Denn von der Klinik, vom Krankenbett aus erhält der Arzt immer wieder die wertvollsten Anregungen für seine Forschung, gleichviel, ob der einzelne Fall ihn vor besondere therapeutische Aufgaben stellt, aus denen der Fortschritt der "Heilkunde" entspringt, oder ob er ihn als wissenschaftliches Problem fesselt, von dem aus er zu den allgemeinen Fragen vordringt. Und gerade da, wo der akademische Lehrer sich vor die Problematik gestellt sieht, wird es ihm auch am besten gelingen, seine Schüler zu den geistigen Grundlagen seines Faches hinzuführen; denn hier bewegt er sich ja auf dem eigentlichsten Gebiete der Erziehung zur Wissenschaft, dem Grenzgebiet zwischen Bekanntem und Unbekanntem, dem Gebiet des Zweifels und der Fragestellung. Eine so reiche Quelle der Erkenntnis und wissenschaftlicher Impulse darf man aber der Universität nicht abgraben, will man sie nicht aufs Empfindlichste schädigen.

Es ist nicht zu verkennen, dass gerade im Bereiche der klinischen Ausbildung die Grenze zwischen dem rein Wissenschaftlichen und dem mehr Handwerklich-Praktischen nicht überall leicht zu ziehen sein wird. Diese Frage kann weiterer Diskussion vorbehalten bleiben. Worauf es ankommt ist nur, die Universität nach Möglichkeit von Dingen zu befreien, die ihrem eigentlichen Wesen wenig entsprechen, und die bei dem unausbleiblich weiteren Anwachsen mehr und mehr als Ballast wirken müssen. Es ist dies schliesslich auch nur die Fortführung eines Prinzipes, das gerade in der Medizin schon längst anerkannt ist, indem die Ausbildung zum eigentlichen Spezialärzte, durchaus zweckmässig, nicht in den Hochschuljahren erfolgt, sondern während der anschliessenden Assistentenzeit.

Mit der Entlastung der Universität allein ist es aber nicht getan; es muss auch eine Entlastung des Studenten angestrebt werden. Gewiss gibt es dafür eine untere Grenze; denn es ist nun einmal unerlässlich, dass der Arzt eine grosse Summe von tatsächlichem

Wissen stets gegenwärtig haben muss, ohne deren Besitz er in entscheidenden Augenblicken der Praxis versagen würde. Daher denn auch die oft gehörte Klage über allzu starke Beanspruchung des Gedächtnisses. Vielleicht würde sie weniger drückend empfunden, wenn heute noch auf den Mittelschulen die Gabe des Gedächtnisses etwas mehr gepflegt würde, wie das früher geschah. Indessen scheint mir anderes wichtiger: wenn der Medizinstudent, wie es vielfach vorkommt, tagtäglich von morgens früh bis abends spät von Vorlesung zu Kurs und von Kurs zu Vorlesung eilt, dann läuft er Gefahr, im rein gedächtnismässigen Aufnehmen des Gehörten und im Registrieren von Tatsachen den eigentlichen Zweck seines Studiums zu erblicken; denn wann soll er Zeit und Musse finden, das Gehörte auch nur zu überdenken oder gar zu verarbeiten, um seinen tieferen Gehalt ganz zu erfassen? Wann soll er gar Zeit finden, um über die Grundfragen seines künftigen Berufes und seiner Wissenschaft nachzudenken, von der Pflege seiner Allgemeinbildung gar nicht zu sprechen! Und doch sollte das alles in hohem Masse zur Ausbildung des Arztes gehören, der in seiner beruflichen Tätigkeit mit Menschen jeden Standes und jeder Art zu tun haben wird und so unendlich mannigfaltige Situationen wird meistern müssen. Sollte es nicht, um nur ein Beispiel zu wählen, seiner Gutachtertätigkeit, mit der er so weit reichende Verantwortung übernimmt, sehr förderlich sein, wenn er sich einmal in einer stillen Stunde mit dem Kausalgesetz und den Grenzen seiner Gültigkeit in der Medizin gründlich auseinander gesetzt hat?

Eine Entlastung des Studenten wird gewiss in den klinischen Semestern schwerer durchzuführen sein als in den propädeutischen. Durch Änderung des Prüfungsreglementes allein — wovon schon die Rede war —ist sie kaum in genügendem Masse zu erreichen. Eine schwerere Aufgabe fällt dabei dem Dozenten zu, der im Unterricht durch strenge Selbstdisziplin seinem natürlichen und an sich begreiflichen Expansionsdrangs Zügel anlegen muss zugunsten vermehrter Konzentration. Die ideale Forderung nach Bewältigung des gegebenen Pensums in einem Minimum von Stundenzahl ist vielleicht noch nicht überall erfüllt.

Ich kann und will nicht alle die Fragen verfolgen, die hier anknüpfen. Nur auf eines sei noch kurz verwiesen: die hier skizzierten Gedanken waren geleitet von der Achtung vor der hohen, verantwortungsreichen Aufgabe des Arztes, einer Aufgabe, für deren Erfüllung die beste Vorbereitung gerade gut genug ist. Sie wurden aber auch diktiert von der Sorge um die Wahrung des Grundcharakters unserer Universitäten, als Stätten freier wissenschaftlicher Forschung und Lehre, —eine Sorge, die wohl nicht nur den Vertreter der medizinischen Fakultät in nachdenklichen Stunden befällt. Es sollte der Überzeugung Ausdruck verliehen werden, dass diesem Ziele am besten gedient ist, wenn man beide, Student und Universität, vor den Fesseln engen Schulzwanges bewahrt. Gestattet man dem Studenten wieder mehr Freiheiten, möglichst weitgehende Freiheiten, so belastet man ihn freilich auch mit erhöhter Verantwortung, — wie ich glaube, nicht zu seinem Schaden. Wer an dieser Verantwortung in der Freiheit scheitert, der gehört ohnehin nicht in den ärztlichen Beruf.

Aber die Universität allein kann hier nicht alles tun, sie muss auf Hilfe rechnen können; sie muss darauf zählen können, dass die übrigen Schulstufen, speziell das Gymnasium, fortfahren in den Bemühungen, an die Universität nur Leute zu entlassen, die wirklich geistig und moralisch matur sind. Die Hochschule wird es ihnen danken.

Wir möchten aber auch auf die verständnisvolle Unterstützung der Behörden zählen: der eidgenössischen Behörden, die nach aussen die Verantwortung für den hohen Standard der schweizerischen Ärzteschaft tragen, und der kantonalen Erziehungsbehörden, die über Wohl und Wehe aller Schulstufen zu wachen haben. Sie wahren damit die Interessen des Landes.

In der denkwürdigen Sitzung des zürcherischen Grossen Rates vom 27. und 28. September 1832, die über die Gründung unserer Universität entschied, setzte sich Friedr. Ludwig Keller kraftvoll für diesen Plan ein. Er sprach dabei die schönen Worte: "Wenn in unfreien Staaten über die Bedeutung der Wissenschaft verschiedene Ansichten herrschen, wenn sie in den einen als

etwas Feindseliges und Nachteiliges betrachtet wird, in den andern als eine Spielerei, eine Zutat, so glaube ich, in freien Staaten sei die Wissenschaft das Lebensprinzip. Unfreie Staaten werden zusammengehalten durch Gewalt... In freien Staaten kann nur die innere Wahrheit die Institutionen aufrecht erhalten; steht sie ihnen nicht zur Seite, so werden dieselben bald zusammenstürzen. Wir müssen deshalb alles tun zur Ausmittelung der Wahrheit, damit unsere Institutionen durch diese Kraft aufrecht erhalten und verewigt werden und der Vervollkommnung entgegenreifen. Dieses scheint mir der höhere politische Gesichtspunkt, aus dem wir alles tun müssen, um die höhere Wissenschaft zu pflegen. Unseren Willen müssen wir rechtfertigen und dartun, wie alle das Wahre wollen."

Dieses Vermächtnis Kellers gilt es zu hüten!