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Von der alten Eidgenossenschaft

REKTORATSREDE gehalten an der 103. Stiftungsfeier der Universität Bern

am 20. November 1937
RICHARD FELLER
Verlag Paul Haupt Bern-Leipzig 1938

Da dem Vertreter der Schweizergeschichte die Ehre zukommt, zu dieser Feierstunde zu sprechen, so sei es ihm gestattet, bei der alten Eidgenossenschaft einzukehren. Vermessen mag der Versuch erscheinen, sie auszufinden, wie sie war. Hindernisse türmen sich. Die Errungenschaften der Neuzeit, die Leichtigkeit des Alltags, die wir der Technik verdanken, die Fülle der Güter, die verundeutlicht, wie karg bedacht unsere Vorfahren waren, das entfesselte Denken, der genaue Zahlensinn, das Verlangen nach Rekorden, das alles schafft Vorstellungen, die den Zugang zur Vergangenheit erschweren.

Und dann dringt nur knappe Kunde aus den ersten Zeiten des Bundes herüber. Sie enthüllt kaum die äußeren Linien des Geschehens, erschließt uns aber die Männer nicht, die den Bund gründeten und behaupteten. Wenn wir einen Begriff von ihrem Innermenschlichen geben sollen, so fehlt uns das meiste dazu. Die Quellen bieten nur ein paar große Züge: Aeußerungen hoher Kraft, kriegerischer Stolz Todesverachtung bei einfacher, ja roher Lebensweise. Was uns sonst den Menschen näher bringt, das Zusammenspiel von Leib und Seele, die Wirkung der Gefahr auf den Charakter, der Grad der Gutmütigkeit oder Verhärtung, das Gewissen, das alles beschränkt sich auf Vermutungen, die wir aus den großen Taten schöpfen. Vollends vergeblich wäre es, den feineren Regungen des Seelenlebens und dem geistigen Verlangen nachzuforschen. Wir müssen auch hier mit der Vermutung vorlieb nehmen, dass die Kirche mit dem genügte, was sie bot. So fern ist uns der Eidgenosse jener Tage, dass wir nicht wissen, welches die Welt seiner Vorstellungen war, welche Gestalten sie hegte, wie weit sie reichte. Das Deutlichste, das uns seine Einbildungskraft hinterlassen hat, ist immer noch die Sage von der

Bundesgründung. Auf der Waldwiese des Rütli liegt die beste Seelenhabe des alten Eidgenossen beisammen.

Bei solcher Ungewißheit hat sich von je die Versuchung gemeldet, bestimmter zu werden, als die echten Berichte erlauben, vielleicht gar eine Klarheit zu schaffen, die einst überhaupt nicht war. Die große Verlegenheit für die moderne Anschauung liegt in der Tatsache, dass die alte Eidgenossenschaft durch Jahrhunderte unverändert und darum anscheinend ohne innere Berechtigung bis 1798 bestand, während sie nach vernünftiger Erwägung hätte zerfallen sollen. Um die Schwierigkeit zu beheben, hat man vermutet, dass durch unsere Geschichte eine einheitliche Zielstrebigkeit, eine Entelechie gehe, die über matte, hoffnungslose Zeiten hinweg auf die bessere Gegenwart geholfen habe. Es ist eine Annahme, die viel Tröstliches und Beruhigendes bietet, aber auch zur freien Konstruktion verführt, wie überhaupt die Jahrhunderte großer Täuschung über einander fähig sind. Andere wollten jenen anscheinend erloschenen Zustand der Eidgenossenschaft vor 1798 aus einer gewissen Unschlüssigkeit der geschichtlichen Bewegung. verstehen, die gerade keinen Ersatz zur Verfügung gehabt habe. So verlegen und hilflos arbeitet die geschichtliche Bewegung nicht, wennschon sie sparsamer verfährt, als man leicht annimmt Wo die Theorie verdammt, gestattet sie noch ein Dasein, das seinen nährenden Quell in verschütteter Tiefe hat.

Der Waadtländer Charles Monnard, gleich ausgezeichnet als Staatsmann und Geschichtschreiber, sprach es aus, eine geheimnisvolle Kraft, une force mystérieuse, habe den Bund bis 1798 zusammengehalten; er bezeichnet sie nicht näher. Ihr sei diese Stunde zugewandt, nicht in der Hoffnung, sie zu durchdringen, sondern nur einige ihrer schwer deutbaren Aeußerungen zu erfassen. Wir nennen sie die Genossenschaft und rufen damit eine lebensvolle Wirklichkeit auf, die heute in dem Wort Eidgenossenschaft verblasst ist. Die Umrisse der Genossenschaft verlieren sich im Dunkel der Zeiten. Sie wurde nicht nur durch das getragen, was die Bundesbriefe über sie aussagen, sondern umschloß noch eine Fülle des Unausgesprochenen, über das die Bundesbriefe wie über Selbstverständliches schweigen. Daher erlaubt sie keine einheitliche Vorstellung: sie war hilfreich, gastlich und gestaltend und wieder eifersüchtig,. ausschließlich und formfeindlich. Es ist

unsere Aufgabe, in kurzen Zügen zu berühren, wie die Genossenschaft auf die innere und äußere Politik, auf den Staat, die Gesellschaft und die Persönlichkeit gewirkt hat.

Die mittelalterliche Genossenschaft diente zu verschiedenen Zwecken. Ihre bekannteste Form ist die städtische Zunft. Das ist das Außerordentliche, dass die Waldleute am Vierwaltstättersee in gefahrvoller Stunde die Genossenschaft als ländlichen Sckwurverband errichteten. Angehörige der untersten Volksschicht, Bauern, Hirten und Säumer, machten sich politisch handlungsfähig, während sonst das Landvolk stumm blieb. Sie hatten die Entschlossenheit, die Welt von ihren Bergen aus zu beurteilen, von den geltenden Voraussetzungen abzusehen und ein eigenes Recht zu schaffen. Der Bund wurde von Anfang an auf das Ungemeine gestellt. Es bestand zwischen ihm und seinem Mutterboden eine enge Verwandtschaft, die zum Schicksal wurde. Während sonst die Politik einen höfischen oder städtischen Gesichtskreis hatte, erteilte die Eidgenossenschaft dem Land in der Politik das Wort. Dies ist der erste Sonderzug, mit dem sie über ihre Zeit hinausging.

Rasch stellte sich der andere Sonderzug ein, die Verbindung zwischen Stadt und Land. Die mittelalterliche Stadt, die nicht Licht, Luft und Weite, sondern Abschließung liebte, schaute von ihrer politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Ueberlegenheit aus mit Geringschätzung auf das Land hinab. In der Schweiz aber überwand der genossenschaftliche Geist die gewaltige Kluft und führte Stadt und Land zusammen. Was das Mittelalter auseinanderlegte, weil seine gesellschaftliche und wirtschaftliche Ordnung, weil seine höchsten Beziehungen es erforderten, Stadt und Land fanden sich in der Eidgenossenschaft von gleich zu gleich zusammen. Damit wurde ihr aufgegeben, große Unterschiede zu umfassen, ohne sie zu erdrücken und das Uebergewicht der Städte in das Gleichgewicht zu verwandeln. Die allgemeine Geschichte bezeugt, dass die Eidgenossenschaft diese Probe bestand und die Selbständigkeit der kleineren Länderorte unter den großen Städteorten wahrte. In den Kabinetten des Auslandes behandelte man durch Jahrhunderte Schwyz, Altdorf, Stans und Samen als Angelpunkte, weil sie über die Alpenpässe und die unentbehrlichen Söldner verfügten. Die Schweiz ist wohl das einzige Land, das Dörfer von weltgeschichtlichem Rang hat, dank der Genossenschaft

Wenn wir nun aufzeigen sollen, wie der genossenschaftliche Geist das gute Einvernehmen zwischen den großen und kleinen Orten hütete, so können nur einige aus der Menge seiner Mittel namhaft gemacht werden. Da die Eidgenossenschaft als Zuflucht der Kleinen vor harten Herrschaftsverhältnissen entstand, erhielt sie von Anfang an den Sinn von Freiheit. Ferner sah sich die Genossenschaft von vornherein mit ungewöhnlicher Bestimmtheit gegen innere Zerklüftung vor. Der Bundesbrief von 1291 verfügte, dass bei künftigem Hader die Schiedsrichter innerhalb des Bundes und nicht ausserhalb genommen werden sollten, also keine Einmischung von Fremden, sondern geschlossene Front nach außen. Das erzeugte die Binnenethik, die der Genossenschaft eigentümlich ist. Ihre Frucht war der eidgenössische Takt, der dort aushalf, wo die Bundesbriefe schwiegen. So war es ein ungeschriebenes Gesetz, dass sich kein Ort auf Kosten eines andern ausdehnen solle. Zweimal wurde es verletzt, und beide Male erbebte die Eidgenossenschaft bis auf die Grundfesten hinab. Als Zürich im Streit um das Toggenburger Erbe die vier Höfe an Schwyz abtreten musste, beschwor das Unrecht den Alten Zürichkrieg herauf, eine tötliche Krise, die von der Eidgenossenschaft jugendkräftig überwunden wurde. Als 1712 die katholischen Orte nach dem Zweiten Vilmergenkrieg dem reformierten Gegner Gebiete überlassen mußten, führte das Unrecht zu keiner Entzündung mehr, sondern die Krise nahm einen schleichenden Verlauf, der die alternde Eidgenossenschaft auskältete.

Da die junge Eidgenossenschaft durch die ersten zwei Jahrhunderte von außen bedroht war, wurde dieses gefahrvolle Dasein genossenschaftliches Lebensgefühl Hier haften die kleinen Orte einen Einsatz zu machen, der keinen Gegenwert hatte. Es war das kriegerische Feuer der Waldleute, das immer wieder durchriß und die Todesverachtung zur Schule der alten Eidgenossenschaft machte. Als Krieger trat der Eidgenosse in die Welt, als Krieger wurde er gemeinverständlich, trug er sich in die Jahrbücher Europas ein, zu einer Zeit, da er Beiträge zum Geistesleben Europas vermissen liess. Das Kriegertum war seine natürliche Lebensäußerung und befähigte ihn, zu überbieten, was unter Menschen galt. Seltsam schneidend trat es an der Gartenmauer von St. Jakob an der Birs zu Tage, wo selbst die Armagnaken vor dem Ungeheuren, Niegesehenen des schweizerischen Schlachtengeistes

zurückschraken. St. Jakob ist der tragisch gefaßte Auszug aus dem alten Schweizertum. Darum lebt jene Gartenmauer länger fort als manches Werk der Kunst und der Gesittung.

Dank ihrer Schlagkraft gewann die Eidgenossenschaft ihren Raum zwischen Jura, Rhein und südlichen Alpenkämmen. Als sie im Burgunderkrieg den großen Herzog des Abendlandes gefällt hatte, waren ihr die Kraftlinien der hohen Politik anheim gegeben, und damit trat die Entscheidung, ob Kleinstaat oder Großstaat, an sie heran. Ueber Mitteleuropa lastete ihre kriegerische Ueberlegenheit wie eine Gewitterwolke, aus der der Blitz unversehens herniederfuhr. Wenn andern Völkern dieses große Los zufiel, benützten sie es zur Ausdehnung. Auch den Eidgenossen nahte die Versuchung: Freigrafschaft, Schwarzwald, Sundgau, Hegau, Vorarlberg und Mailand taten sich ihnen als Beute auf. Die Städte wollten die Gunst des geschichtlichen Augenblicks zu kräftiger Entfaltung benützen und den losen Bundesverein enger fassen, da nur eine feste Eidgenossenschaft das Eroberte behaupten konnte. Zum ersten Mal wurde unter überschwänglichen Bedingungen der Bundesstaat vorempfunden. Dagegen lehnten sich die Länderorte triebartig auf, weil es um ihre Unabhängigkeit ging. Sie fühlten, dass in engerem Bund die Großen mehr zu bedeuten hatten als die Kleinen, das ihre Freiheit überhaupt mit der Kleinheit zusammenhing während Vergrösserung sie fesselte und abhängig machte. Es ging hart am Bürgerkrieg vorbei. Ein doppelter Sieg der Genoßenschaft war es, dass der Krieg unterblieb, und dass die Städte 1481 im Stanserverkommnis auf den engem Bund verzichteten, womit die größere Eidgenossenschaft verabschiedet wurde. Die Tapfersten der Eidgenossen versagten dem Bunde die Ausdehnung, um dem ersten Geist der Genossenschaft treu zu bleiben. Freiheit zogen sie der Macht und Grösse vor. Hier werden die Schranken der Genossenschaft deutlich: sie verlangte den Verzicht auf das, was sonst die Würze und den Nerv des Völkerdaseins ausmacht.

Nicht die Reformation hat mit der Glaubensspaltung die Ausdehnung gehemmt. Als sie kam, hatte die Genossenschaft bereits über den Umfang der Schweiz entschieden. Als Bern 1536 die Waadt eroberte, waren die andern Orte in der Ablehnung einig. Was heute als maßgebender Zuwachs erscheint, wurde damals als Auswuchs verurteilt. Bern, ohnehin der größte unter den Orten,

breitete sich so mächtig aus, daß das Gleichgewicht und damit die Genossenschaft gefährdet schien. Mit eidgenössischem Willen gab Bern 1564 ein Drittel der Eroberung preis, und erst, als Frankreich 1582 Bern den Besitz der Waadt gewährleistete, folgten einige Orte nach, während für andere das eidgenössische Gebiet bei Murten aufhörte.

Wenn aber der genossenschaftliche Geist den losen Bund unter den Wandlungen Europas behaupten konnte, so waltete hier ein günstiges Zusammentreffen der Umstände: die notwendigen Lebensäußerungen der Eidgenossenschaft durchkreuzten die Entwicklung Europas nicht. Wie hier Fügung und Weisheit ineinander griffen, läßt sich kaum ermessen. Mehr Fügung war es, dass der Bund seine territoriale Bildung abgeschlossen hatte, als sich im 16. Jahrhundert die modernen Staaten organisierten und die beiden größten, Frankreich und Habsburg, zusammenprallten. Mehr Weisheit war es, das die Eidgenossenschaft durch die großen Machtballungen und Katastrophen hindurch ihren Weg fand. Hier kommt das Verdienst einer fast gewaltsamen Selbstüberwindung der Genossenschaft zu. Wie nahe lag für die beiden Glaubensparteien die Versuchung, ihren Hader in die ausländischen Religionskriege, den Hugenottenkrieg oder den Dreißigjährigen Krieg zu mengen. Sie bezwangen sich und trugen ihren Hausstreit in den Zeiten aus, da die hohe Politik Glaubensfragen abgedankt hatte und keine internationale Verstrickung bei gebrochenen Reihen mehr drohte. In dieser Sprödigkeit lag die Selbsterhaltung, aus der die Neutralität allmählich sich entwickelte.

Die Wahrung dieser Neutralität wurde dem Bund durch das Entgegenkommen des Auslandes erleichtert. Dieses überzeugte sich von der territorialen Genügsamkeit und der geheimen staatlichen Schwäche des Bundes, die seltsam von der kriegerischen Kraft abstach, und bemühte sich um die Gunst des Bundes, um die Söldner zu erhalten, die der hohen Politik unersetzlich waren. Es bildete sich im Ausland eine Uebereinstimmung, das genossenschaftliche Wesen unseres Landes als ein europäisches Bedürfnis anzuerkennen, womit es seiner außenpolitischen Fragwürdigkeit enthoben war. Während sonst die Mächte versucht sind, Zwistigkeiten in einem Nachbarland auszubeuten, eilten die Mächtigen herbei, um zu schlichten, wenn unter den Eidgenossen

Bruderstreit ausbrach. Durch Europa lief die Ahnung von dem höheren Beruf der Eidgenossenschaft, in kleinem Kreis eine schlichte Alltagsfreiheit zu pflegen, wie denn an der Kurie das Wort ging: "Man muss die Schweizer bei ihren Bräuchen und Mißbräuchen lassen".

Da aber die Eidgenossenschaft ihre Außenpolitik stille legte, um sich selbst genug zu sein, so lebte auch Europa an ihr vorbei. Was man aus der Ferne sah, schreckte ab, weil es wie Wildnis aussah. Während die Eidgenossenschaft ihr begnadetes Dasein pries, gedachte Europa ihrer mit Erbarmen, weil das Vorurteil umging, sie sei von der Natur verstossen. Montesquieu, der die Schweiz bereist hatte, schrieb: "Der Schweizer zahlt der Natur mehr als der Türke dem Sultan". Er nahm als Härte und Erniedrigung, was die Gewohnheit in Selbstgenügen verwandelt hatte. Erst als um 1750 der Natursinn erwachte und Paradiese in den Alpen entdeckte, ging dem Fremden das Herz über dem schöneren Lose unseres Landes auf.

Wenn wir nun nachprüfen, wie sich die Genossenschaft mit dem Staat vertrug, so haben wir von ihrer Unsichtbarkeit, ihrer. Abneigung gegen feste Formen und ihrer Eifersucht auf alles, was sie zu ersetzen drohte, auszugehen. Die Freiheit durchflutete mit ihren unerschöpflichen und beruhigenden Deutungen das Bundesleben, und darum keimte in der Genossenschaft der Wille zum Staat nur schwach. Eine große Freiwilligkeit bedingte von vornherein alles Staatliche in Bund und Kantonen. Die Genossenschaft gab sich eine kräftigere Erziehung zum Volk als zum Staat.

Zunächst der Bund. Als die drei Waldstätte 1291 die Eidgenossenschaft gründeten, da eilte kein Ferngedanke dem Bundesstaat entgegen. Es wurde keine staatliche Organisation geschaffen, sondern der Landesschutz und die Rechtbewahrung der Genossenschaft aller Talbewohner übertragen. Nicht vom Staat, sondern vom Wehrwillen der Genossenschaft erwarteten die Waldleute das Furchtbare, das zur Verteidigung der Freiheit notwendig war, und der Sieg auf dem Schlachtfeld war ein Gottesurteil, das die Genossenschaft bestätigte. Sie fühlte sich stark durch das, was sie unausgesprochen in sich trug, und opferte diesen freien Besitz nicht der festen Form. Johannes Müller sagt zutreffend: "Man hat in der Schweiz nie verstanden, irgend ein Privatrecht,

irgend etwas dem Vaterland aufzuopfern, als in Schlachten das Leben". Daher das ungenügende und doch so unüberwindliche Dasein des Bundes. Was ihm an Pflichten zugeschoben wurde, war mit dem Vorbehalt belastet, dass ihm die Bundesglieder dazu Hand boten, da ihm eigene Organisation und Einkünfte versagt blieben. Es gehörte zu der ältesten eidgenössischen Ueberzeugung, dass der Bund dazu vorhanden sei, den Gliedern ein möglichst unbehelligtes Dasein zu sichern.

Von alledem war die Tagsatzung der Ausdruck. Sie hatte keine Herrschergewalt, keine Beschlußkraft und keinen Behördenrang. Der Brauch hatte ihr zu Baden im Aargau eine feste Stätte angewiesen. Obschon keine Besuchspflicht bestand, galt doch ein planmäßiges Ausbleiben als ein Verstoß gegen den genossenschaftlichen Anstand und wurde mit Vereinsamung des Säumigen geahndet; denn die Tagsatzung hatte ihre unersetzliche Stelle in der Genossenschaft. Sie war der Treffpunkt, wo sich die Häupter sahen, wo die fremden Gesandten ihre offenen und geheimen Aufträge besorgten, wo Bundeszwiste geschlichtet wurden. In Baden bildete sich, was an Bundeswillen möglich und unentbehrlich war. Von keinem Buchstaben bestätigt, lebte die Tagsatzung von der genossenschaftlichen Gleichheit, die der Prüfstein des Bundes war und dem kleinen Uri soviel Stimme verlieh wie dem großen Bern. Zwischen Macht und Ohnmacht schwankend, gab die Tagsatzung das Abbild der Eidgenossenschaft, die nicht Staat, sondern nur Bundesverein sein durfte. Als freilich im 16. und 17. Jahrhundert das Denken vom Staat zunahm und seine Verwirklichung in kräftig organisierten Mächten fand, da überlegten einsichtige Schweizer mit Sorge das dürftige Wesen der Eidgenossenschaft, trösteten sich aber damit, daß sie zwar nicht nach dem Buchstaben, wohl aber nach dem Sinn ein Staat sei. Zum ersten Mal meldete sich die gelehrte Absicht, an der Eidgenossenschaft eine Theorie zu befriedigen, und das sollte eine Zukunft haben.

Blieb das Machtverhältnis zwischen Genossenschaft und Bund ungespannt, zwischen der Genossenschaft und dem Kantonsstaat kam es zum Austrag. Wir sind hier leicht dem Irrtum über die Kräfteverteilung unterworfen, weil wir irgendwie vom Geisteserbe Hegels, der Staatsverklärung, berührt sind, und weil wir heute überblicken, dass die geschichtliche Dynamik für den Staat und gegen die Genossenschaft entschieden hat. Einst sah

es nicht so aus. Es ist eine geschichtliche Luftspiegelung, es sei auf allen Stufen eine zielbewusste synthetische Kraft für den Staat tätig gewesen. Die Anfänge des Kantonsstaats sind dunkel; irgendwann ging er aus der Mutterhülle der Genossenschaft auf. Aber Staat und Genossenschaft fielen nicht zusammen. Erste Aufgabe des Staates ist, zu herrschen; die Genossenschaft hilft und erteilt Rat. Der Staat ist allgegenwärtig; die Genossenschaft setzt aus und versagt stellenweise. Ländliche und städtische Genossenschaften schufen die Kantone. Aber die Genossenschaft konnte den Kanton wohl erstellen, nicht innerlich befestigen, Dazu bedurfte es des Staates. Die Stadt ging voran. Aus ihren größeren Verhältnissen und stärkeren rationalen Bedürfnissen entstand der Wille zum Staat früher und entschiedener als aus den einfachen Verhältnissen des Landes. In der Stadt hob die staatliche Organisation an. Nicht von ungefähr blieben die Länderorte klein, dehnten sich die Städteorte aus; Bern schuf den grüssten Staatsrat nördlich der Alpen. Von den beiden Grundrichtungen der Politik, Bewegung und Beharren, kam die Bewegung mehr dem Staat, das Beharren mehr der Genossenschaft zu. Es hätten nun Genossenschaft und Staat einander ergänzen können, indem die Genossenschaft ihre Kraft, der Staat seine ordnende Vernunft spendete, wenn nicht ein unvermeidlicher Verdacht die Genossenschaft vom Staat entfernt hätte. Noch lag das Denken vom Staat im Schlummer, lagen Begriff und Name des Staates im Ungewissen. Aber man spürte bereits das Unüberwindliche und Uebermenschliche des Staates, der sein besonderes Leben über allem Volk hat. Der bernische Twingherrenstreit von 1470 gab eine Probe davon. Darum anerkannte die Genossenschaft die Herrscherpflicht des Staates nur mit Vorbehalt und fand ihr Bollwerk im korporativen Aufbau des Kantons. In der örtlichen Selbstverwaltung, in der Korporation gab die Genossenschaft ihr Selbstgefühl aus und liess den Staat warten. Seine Einheit war nur angedeutet, nicht ausgeführt. Die Lage war so, dass sich der Staat als Neuling entschuldigen musste. Noch lange beglaubigte er sich mit der Rechtfertigung, dass er nicht um seiner selbst willen da sei. Das schuf aber auch Erleichterungen. Der Staat geriet nicht über seiner Allmacht in Verlegenheit, und es gab keine Ideologie, die ihn grundsätzlich für Mißerfolg und Unglück verantwortlich machte.

Man hat nun etwa auf das Beispiel Berns hingewiesen, das dem Staat den Weg gebahnt habe, und man hat von den bernischen Staatsgedanken gesprochen. Gewiss wurde in Bern die Staatsgewalt deutlicher als anderswo, weil Bern die Grossmacht unter den Kantonen war und die Innenpolitik der Außenpolitik unterordnete. Aber es war doch nur ein Unterschied des Grades, nicht der Art. Immerhin wurde in Bern dem Staat zuerst das Pathos der Distanz zugebilligt. Wie der Chronist Anshelm den Könizaufstand von 1513 erzählt, bricht er in die Klage aus, der Sachschaden sei gering zu achten, aber Bern habe an seiner hohen Achtung und Herrlichkeit ewigen und unwiederbringlichen Schaden erlitten. Es gehörte schon die Bildung dazu, die Anshelm nach Bern mitbrachte, um das Ideelle des Staates zu erkennen und zu achten. Damit machte er nicht Schule. Die andern älteren Geschichtschreiber waren gegen Beschädigungen des Staates weniger empfindlich, weil sie sich mehr nach dem Befinden des Volkes als des Staates zu erkundigen pflegten. Dass Bürgermeister Waldmann in Zürich dem Staat aufhelfen wollte, wurde von der Geschichtschreibung bis ins 19. Jahrhundert als Ausfluss seiner Willkür aufgefasst.

Die Reformation schaffte anscheinend Vereinfachung. Sie kam dem Staat mit großen Verhexungen entgegen, indem sie die Obrigkeit mit überweltlicher Rechtfertigung ausstattete und materiell stärkte. Sie übertrug dem Staat die Armenpflege, die Sittenzucht und den Unterricht und zur Versorgung dieser Zwecke den reichen Besitz der alten Kirche. Die Obrigkeit wurde Gott für das leibliche und seelische Wohl der Untertanen verantwortlich, und sie diente dieser Pflicht mit einer Fülle von Sittenmandaten, die nicht seinen erhöhten Ansprüchen, sondern dem höchsten Auftrag entsprangen. Diese Mandate litten an der dürftigen Ausstattung des Staates, der zu ihrer Vollstreckung nicht wirksam genug war. Wohl hatte die Obrigkeit nun genügend Einkünfte, um den Staat mit einer durchgreifenden Organisation zu verstärken. Sie tat es nicht, weil der Vollstaat weder von der reformierten Ueberzeugung gefordert, noch von der Obrigkeit als Wunschbild erstrebt wurde. Der Staat blieb unvollkommen, und die Sittenmandate belehrten ihn darüber, daß er seinen Willen nicht beliebig steigern konnte, sondern weitgehend von der Zustimmung und Freiwilligkeit des Volkes abhing.

Das die Obrigkeit auf Ihrem Gebiet nur ein Glaubensbekenntnis duldete, war nicht vom Staate her, sondern von der Ueberwelt her gedacht.

Für das Bundesleben war dieser strenge Konfessionalismus eine Belastungsprobe. Eine glückliche Fügung kam zu Hilfe die Glaubenspaltung vollzog sich nicht nach Städten und Ländern, auch nicht nach Sprachen, was bis heute nachwirkt. Auch das schuf Erleichterung, dass der Unterschied der Sprachen der alten Eidgenossenschaft keine Verlegenheit bereitete. Die Eidgenossenschaft überwand den konfessionellen Zwiespalt nicht, aber sie hielt ihn aus, dank ihrer lockeren Gliederung. Es ging bei den Glaubenskriegen nie um die Sprengung des Bundes, sondern um die Vormacht einer Konfession. Die genossenschaftliche Ueberzeugung, dass die Kirchentrennung den Bund nicht sprengen dürfe, dämpfte den Glaubenseifer. Der genossenschaftliche Geist war stärker als das Hauptanliegen der Zeit.

Als der Absolutismus im 17. Jahrhundert, mit der Staatsallmacht lockend, seinen Siegeszug durch Europa antrat, brach sich seine Woge in der Schweiz an der Genossenschaft. Diese erprobte damals ihre stille Kraft, die Versuchungen der Willkür zu dämpfen und den Fluch von der Macht zu nehmen. Die Regierungen gingen auf die Angebote des Absolutismus nur in beschränktem Mass ein, so sehr der Zug der Zeit sie empfahl. Auch damals war der genossenschaftliche Geist stärker als das Hauptanliegen der Zeit. Wenn die Regierungen die örtlichen Sonderrechte zugunsten der Staatseinheit zurückdrängten, so war das durch den stärkeren Pulsschlag des modernen Lebens, durch den gesteigerten Verkehr geboten, der von den widerwärtigsten Schranken des Ortsrechts befreit wurde. Die regierenden Aristokratien durften den korporativen Aufbau des Staates schon deshalb nicht zerstören, weil sie mit ihm standen und fielen. Auch fin Zeitalter des Absolutismus erstrafften die Regierungen den Staat nicht, und diese Enthaltsamkeit wurde ihnen durch die Neutralität erleichtert. Da diese durch die Blutopfer der Söldner verbürgt war, so folgten sie mit ihren Wehranstalten nicht den kostspieligen Fortschritten der Nachbarn. Sie errichteten nicht stehende Heere und konnten daher vom Steuerdruck, der dazu notwendigen Bureaukratie und den Staatsschulden absehen.

Wie zuvor setzte der Staat nur durch, was unumgänglich und gemeinverständlich war. Nur das Gesetz, das in der Rechtsanschauung des Volkes wurzelte, wurde Macht. Ein Berner Patrizier trug um 1680 in seinen Kalender ein: "Ein Mandat von Bern, wer es halten will, der tut es gern". Es bleibt auch im Zeitalter des Absolutismus genossenschaftliche Ueberzeugung, dass die Macht von einem gewissen Punkt an ungehörig oder gar Fiktion sei. Der Untertan liebte den Staat am meisten, den er am wenigsten verspürte, und war feinhörig für den Tonfall der Macht. Das hat den Bauernkrieg von 1653 mitverschuldet, dass die Regierenden den Ton verstärkten, weil die Eidgenossenschaft im Westfälischen Frieden des Reiches ledig gesprochen worden war. Das Staatliche musste aussehen, wie für den Alltag des Volkes gerüstet. So sehr das bernische Patriziat für seine Würde berufen war, auch in Bern wurden die staatlichen Vordergründe schlicht gehalten. Allerdings galt die Unanschaulichkeit des Staates auch als außenpolitisches Deckungsmittel. Den äußersten Fall verklärter Staatsgewalt bildete Graubünden, das mit seinen 63 souveränen Hochgerichten ein rätselhaftes Staatsdasein führte; hier war der Sieg der Genossenschaft vollkommen.

Auch bei erlesenen Geistern herrschte die Neigung, Recht und Macht, die doch durch einander bestehen, auseinander zu legen. Aber solche Vorbehalte gegen den Staat stammten nicht aus einer individualistischen Ethik, sondern aus dem genossenschaftlichen Geist. Die Empfindlichkeit gegen den Staat ging bis in die höchsten Kreise. Der Zürcher Aristokrat Ludwig Meyer von Knonau berichtet 1785 von einer Reise: "Als wir jenseits des Bözberg bei Hornussen das österreichische Gebiet betraten, befiel uns eine Art Schauer beim Anblick der Nummern an den Häusern, die uns ein Symbol der unbeweglich über die Besitzung des Privatmannes sich ausdehnenden Hand des Herrschers erschienen". So ein Junker, der durch die Geburt zur Herrschaft berufen war. Eine einfache Ordnungsmaßnahme empörte ihn, weil sie den Staat täglich in Erinnerung rief. Die Regierungen waren diesem Vorurteil verpflichtet, weil es ungezählte Glückswinkel verteidigte. Dafür hatte die Verschiedenheit der Regierungsformen nicht klemmende Bedeutung; im losen Bund vertrugen sich Demokratie, Aristokratie und Monarchie miteinander.

Wenn der unvollkommene Staat ausreichte, so geschah es, weil andere Kräfte ihn stützten, so die Genossenschaft, die darin nicht irrte, dass sie den Staat vor allem als ein innermenschliches Verhältnis nahm, dann die Ueberlieferung, das Beispiel der Ahnen, und die christliche Gemeinschaft, die mehr als der Staat die Einheit durch den Alltag herstellte. Gewissenlosigkeiten waren seltener als Uebertretungen. Diese Ordnung hatte auch die geeignete wirtschaftliche Unterlage. Sie wurde überwiegend durch die Landwirtschaft geboten, die eine stärkere innere Beziehung zur Genossenschaft hat als die Industrie. Als der junge Kapitalismus im 18. Jahrhundert eine Großindustrie hochzog, begann die innere Auflösung, weil Unterschiede entstanden, die sich mit der Genossenschaft nicht vertrugen. Die Sprengversuche setzten dort zuerst ein, wo die Industriebevölkerung dicht saß, am Zürichsee, um Basel und St. Gallen.

Der unvollkommene Staat genügte auch deshalb, weil er eine anspruchslose Welt versorgte. Er sicherte die Wertbeständigkeit der Menschen, Familien und Dinge. Er paßte sich den bescheidenen Verhältnissen an und hielt sich knapp und eingezogen wie seine Angehörigen. Es bestand ein Ausgleich zwischen dem, was er war,. und dem was von ihm erwartet wurde, und wenn dieses Verhältnis gestört wurde, trat die Genossenschaft mit ihrer heilsamen Kraft ein und stellte das Selbstgefühl her. Dieses Nebeneinander und Durcheinander von Staat und Genossenschaft war das heimliche und undurchdringliche Wesen der Eidgenossenschaft, dem man weder mit der Vernunft noch mit der Ahnung völlig beikommt. Scharfe Ausscheidungen, wie sie unsere Zeit liebt, würden diese Wirklichkeit verletzen. Es blieb ein ungelöster Teil, der sich nicht ermessen lässt. Aus diesem Helldunkel ging das Glück des Schweizers auf, das aus manchem Bekenntnis des 17. und 18. Jahrhunderts strömt. Diese Bekenntnisse waren von der dankbaren Ueberzeugung getragen, dass die Eidgenossenschaft in Gottes Vorsehung ihre begnadete Stelle habe, weil sie vor Völkerplagen wie Krieg und Tyrannei ersichtlich behütet blieb. Selbst der Mangel an Naturschätzen war in diese Gnade eingeschlossen, weil er die Begierden des Auslandes fern hielt.

Bei. solcher Eigenart ist es verständlich, das die Lehren der Staatsraison von der Eidgenossenschaft nicht aufgenommen. wurden.

Wir wollen dieses missgedeutete Wort in seinem vollen Sinn als die Kraft betrachten, den Machttrieb des Herrschenden mit dem Wohl der Beherrschten zu vereinen, und wir wollen der Staatsraison größere Fähigkeit zutrauen, Naturhaftes in Geistiges zu verwandeln und Toleranz zu üben, als der alten Eidgenossenschaft möglich war. Und doch ist die Abneigung begreiflich. Die Staatsraison ist rational, die Genossenschaft mehr irrational Die Staatsraison hatte die Klarheit des Unbedenklichen und erkannte den Staat als eine sich selbst bedingende Lebenseinheit. Bei der Genossenschaft galt die ehrfürchtige Weisheit, dass es sich nicht gezieme, Gottes Absichten tiefer zu erforschen. Auch bei den Regierenden herrschte die Scheu, die Lehre von der Staatsraison zu entfalten, weil in der Eidgenossenschaft der Staat nicht den Trieb hatte, über seine Schöpfer hinauszuwachsen. Und wenn es Zustände von äußerster Notwendigkeit geben kann, wo das Satanische, das der Staatsraison beigelegt wird, mit der gleichen Gültigkeit aller Mittel sich rechtfertigt, so kannte die alte Eidgenossenschaft solche Notwendigkeiten nicht. Die Staatsraison mit ihrer Materialisierung im stehenden Heer, in der Bureaukratie, dem Steuerdruck und der Staatsschuld war zur Erhaltung des geistigrealen Lebens der Eidgenossenschaft unwesentlich. Während man anderswo die Staatsraison durch Ehrenpforten einholte,, in der Schweiz wurde sie nicht einmal auf den Eingang für Dienstboten verwiesen, sondern höchstens auf nächtlich verschwiegenen Hintertreppen eingelassen. Nur ausnahmsweise taucht sie als Denkform eines einsamen Willens auf.

Als Bürgermeister Wettstein von Basel 1646 an den Westfälischen Friedenskongreß abgeordnet wurde, hielt ihn die Nüchternheit seiner Auftraggeber so knapp, daß seine Repräsentation in der Kongreßpracht durch eine Dürftigkeit auffiel, die noch unter die üblichen Vorstellungen vom. Schweizertum sank. Der schlichte Wettstein beklagt sich in seinen vertrauten Briefen bitter über diese Entblößung der Eidgenossenschaft. In dem Stübchen, das er in der überfüllten Stadt Münster fand, wurde er eines Tages von dem Besuch des schwedischen Gesandten Salvius überrascht Das Hauptstück der Ausstattung war ein Stuhl, der nur noch auf einer Seite die Lehne hatte. "Wäre ich nicht übereilt worden, hätte ich sie um der schweizerischen Reputation willen rasch weggebrochen", berichtet Wettstein. Diesen Stuhl. wies er dem

Vertreter einer Grossmacht an, und unter diesen Umstanden begann eine der bedeutenden Unterredungen, die zur Lösung der Schweiz vom Reich führten. Wettstein beurteilt die schweizerische Unempfindlichkeit gegen äußere Staatsnotwendigkeiten also: "Unter uns, hätte man nur den vierten Teil der Pracht, so die Holländer erzeigten, angewendet so hätte es einen sehr grossen Effekt gehabt. Es genügt nicht, die Hände in den Schoß zu legen; man muss sich in fremde Händel mischen und des Nachbars Haus löschen helfen, um das seine zu erhalten. Heutzutage verlangt die raison d'état mehr, als die Halbarte zum Polierer zu tragen und ausputzen zu lassen". Es brauchte den erschütternden Einblick in die Unerbittlichkeit der hohen Politik, um Wettstein ein Bekenntnis zur Staatsraison abzunötigen, und er wagte es nur im tiefen Vertrauen.

An dem Punkt, der die Macht im Staat erhalt, am Heerwesen, wird deutlich, welche Grenzen dem alten Staat gesetzt waren. Es gelang den Regierungen nur unvollkommen, die Schlagkraft des Volkes zu verstaatlichen, und doch war sie das gewaltige Kapital der alten Eidgenossenschaft. Nach der Schlacht von Novara bezeugte die staunende Mitwelt den schweizerischen Kriegern, dass ihre Taten größer als die Taten der Griechen und Römer seien. Wenn auch die Bergleute dieses Humanistenwort nicht verstanden, so sprach es doch aus, was in ihnen schwang. Die Volkswirtschaft mag heute diese Kraftvergeudung verdammen. Wäre das aber Geschichte? Läßt sieh so die Vergangenheit unseres Volkes deuten? In der Feldschlacht gab der Schweizer seiner stärksten Tugend frei, ganz und glückselig Ausdruck. Welch ein Sturm der Leidenschaft mußte sich legen, wenn das ein fern abgeschiedenes Ereignis geworden ist

Und es war kein leerer Ruhm. Der Sieg von Novara und nicht minder die Niederlage von Marignano prägten den grossen Mächten ein, wie gefährlich es. war, die kleine Eidgenossenschaft anzutasten. Als nach Marignano der König von Frankreich Frieden schloß, bezahlte er den besiegten Eidgenossen die Kriegskosten, und zwar eine Summe, die das Hundertfache einer Jahreseinnahme des damaligen Staates Bern betrug, um sie ganz für sich zu gewinnen. Auch hier lebte die Eidgenossenschaft an Europa vorbei. Als sich nach Marignano ihre Außenpolitik beruhigte, stillte der Schweizer seine eingeborene Todesverachung

im freien Kriegertum des Söldners. Und die Todesverachtung war das einzige, mit dem unser armes Land verschwenden konnte. Wie jedes Volk seine Erfrischungen hat, Spiele, Parteikämpfe, Entdeckungsfahrten, in der Schweiz erzeugte das Söldnertum eine stete Erwartung, die den seelischen Ueberfluß gespannt und das Temperament wach hielt, während die unbeweglichen Staatseinrichtungen keine Hoffnungen und Leidenschaften erweckten. Mag sich heute das befriedete Dasein der alten Eidgenossenschaft unter den Grossmächten fast wie ein Abenteuer ausnehmen, das Söldnertum verlieh ihm einst die Farbe des Natürlichen. Die Mächte achteten den Frieden der Schweiz unter dem Vorbehalt, dass sie ihre unübertrefflichen Krieger der hohen Politik zur Verfügung stellte. Auf fremden Schlachtfeldern verteidigte der Söldner die Neutralität der Heimat, womit ein unwiderstehliches Verhängnis höhere Berechtigung erhielt. Wohl bangte den Regierungen vor der Unersättlichkeit der Kriegslust und dem Verschwinden von Tausenden. Aber umsonst waren ihre Verbote; auch der sittliche Einspruch Zwinglis blieb Episode. Die Aufbrüche vollzogen sich mit der Gewalt eines Naturereignisses: unter fremden Fahnen schlugen sich Schweizer gegen Schweizer. So sehr der Widerhall solcher Katastrophen den Bund erschütterte, er hielt sie aus, weil man das Unglück hatte kommen sehen. Auch von der Seite zeigte sich, wie viel der genossenschaftliche Geist ertrug und zusammenhielt. Es bestand eben eine geheime Verwandtschaft zwischen der Genossenschaft und dem freien Kriegertum. Darum verhallte der Einspruch der Obrigkeit.

Damit hängt es zusammen, daß die Befriedung des schweizerischen Mannes um ein oder zwei Jahrhunderte später kam als im Ausland, wo der Absolutismus sie schon früh erzwang. Erst als im 19. Jahrhundert die Großindustrie die Kraft versorgte, die das Ausland einst beansprucht hatte, gelang es der erstarkten Bundesgewalt, das Söldnertum zu meistern. Als der Bundesstaat den Solddienst förmlich verbot, hielt ihm Anton Philipp von Segesser 1861 im Nationalrat den Nachruf: "Für jeden Schweizer findet sich heute eine Spule, für jeden ein Weberschiffchen, für jeden Karst und Hacke. Der Schweizer kann bei Herrn Feer-Herzog in Aarau Seidenbänder weben, er kann Kattun drucken in St Gallen, Spitzen weben in Appenzell, an den

Eisenbahnen arbeiten; er braucht nicht zum König von Neapel zu gehen, um die Muskete zu tragen. Bleibe zu Hause und ernähre dich redlich! Das ist der große Wahlspruch heutzutage. Aber wenn der Schweizer nicht will, wenn er das freie Leben des Soldaten vorzieht? O, darnach frägt man nicht. Er soll der Zivilisation und der Industrie dienen. Zur Abwechslung bekommt er dann bisweilen ein Schützenfest, ein Sängerfest zu sehen und kann sein Herz erlaben an wundervollen Toasten auf die Freiheit". Damit kennzeichnete Segesser zutreffend die eine Seite der Sache. Es gab aber noch eine andere. Einst hatte die hohe Politik den Söldner als Prämie für die unangetastete Neutralität verlangt; jetzt gebot sie der Schweiz völlige Enthaltsamkeit vom fremden Dienst, weil sich unterdessen die Auffassung von der Neutralität gewandelt hatte.

Auch nach innen hin gelang den Kantonsregierungen die Verstaatlichung des Heerwesens nicht völlig. Sie übernahmen von der Genossenschaft die allgemeine Wehrpflicht und blieben auf die genossenschaftliche Freiwilligkeit angewiesen. Das Beispiel Berns belehrt, was eine wohl ausgestattete Regierung im Heerwesen tun konnte. Sie behielt die Ueberlieferung bei, dass der Mann für seine Waffen und die Gemeinde für seinen Sold aufkam. Hinter dieser Leistung verschanzte sich der genossenschaftliche Geist. Zur Zeit des Absolutismus mühte sich die bernische Regierung durch ein Jahrhundert mit Zusprechen, Drängen und Beispiel ab, bis sie die Untertanen dazu brache auf die alten Landschaftskontingente und Landschaftsfähnlein zu verzichten und sich in die neuzeitlichen Regimenter unter den Kantonsfarben einreihen zu lassen. Ganz setzte sie es nicht durch. Noch 1798 flatterte das Stadtfähnlein von Zofingen auf dem Schlachtfeld von Neuenegg.

Dieses Schicksalsjahr enthüllte, dass nicht der Staat, sondern die Genossenschaft das Erbe der ersten Eidgenossenschaft bewahrte. Die großen Kantone mit ihren gefüllten Zeughäusern und uniformierten Truppen versagten, der Heldengeist flammte in der Urschweiz auf. Nidwaldens Erhebung ist das letzte große Blatt unserer Kriegsgeschichte. Eine kleine Genossenschaft, schwach an Rüstung und Technik, aber unbegrenzt an Hingabe und Karnpfkraft, warf sich der französischen Uebermacht entgegen und ging ruhmvoll unter. So bereitete Nidwalden der alten Eidgenossenschaft den Abschied. Noch einmal, wie in den ersten Tagen des Bundes, geschah

es, dass ein kleines Volk alles für sein Recht, seine Armut, seinen Glauben einsetzte. Noch einmal wurde deutlich, dass die kleinen Kantone der Sinn der alten Eidgenossenschaft gewesen waren; diese hatte sich nie nach Quantitäten verstanden. Nicht umsonst hatte sich Nidwalden dargebracht. Europa, das nach dem Zusammenbruch über die alte Eidgenossenschaft hinweggegangen war, horchte auf und begann wieder an ihre Zukunft zu glauben. Und der hinter allem stand, Bonaparte, erklärte nachher: "Die kleinen Kantone allein sind es, die ich achte, die mich und die andern Mächte hindern, die Schweiz wegzunehmen".

Der neue helvetische Freiheitsstaat war dem Herkommen völlig fremd und feindlich. Was nun vorlag, der Staat von unten her, vom Individuum aus konstruiert und mit einer lückenlosen zentralistischen Beamtenhierachie aufgerüstet, das konnte und wollte weder die alte Genossenschaft noch der alte Korporationsstaat. Zum ersten Mal erlebte die Schweiz einen Staat, der um seiner selbst willen da war. Er verschwand mit den fremden Waffen, die ihn gebracht hatten.

Wenn wir die Wirkung der Genossenschaft auf die Gesellschaft nachprüfen, stellt sich von selbst die Frage nach der Gleichheit. Hier ist aller Bedacht notwendig, damit die Aussagen nicht zu bestimmt lauten. Ueberhaupt ist es immer verfänglich, eine Zeit wegen der Gleichheit zur Verantwortung zu ziehen. Gleichheit und Ungleichheit waren bei der Gründung des Bundes am Werk. Der Bundesbrief von 1291 beruft Freie und Hörige zur Verteidigung und gibt den Hörigen mit der Wehrhaftigkeit das politische Recht. Zugleich besagt er, dass jeder nach seinem Stand seinem Herrn dienen soll. Damit verband er politische Freiheit und soziale Unfreiheit und Ungleichheit Der jungen Eidgenossenschaft wurde aufgegeben, hier den Einklang herzustellen. Es ging dabei nicht rational, sondern naturhaft zu. Die Fesseln der Hörigkeit lockerten sich und fielen ab. Die Unfreiheit wurde vom genossenschaftlichen Geist aufgesogen una verweht, ohne dass irgendwelche Theorie darüber verlautet. Gegenteils, es geschah wider das mittelalterliche Naturrecht, das vom erblichen Sündenstand aus natürliche Leibherren und natürliche Leibeigene anerkannte. Gelegentlich läßt sich eine gewisse Zweckhaftigkeit im Befreiungsprozeß unterscheiden. Da die Hörigen von Steuer und Kriegsdienst frei waren, trieben die Regierungen an ihrer

Loslösung. Die Regierung von Bern befahl den Eigenleuten: "Kauft euch frei oder räumt das Land", und sorgte dafür, dass die Herren dazu willig waren. Man kann sagen, daß die politische Freiheit die persönliche und damit die soziale Gleichheit nach sich gezogen habe.

Eng damit berührt sich die Verteilung des Bodens. In der Eidgenossenschaft löste sich der Großgrundbesitz auf, nicht gewaltsam, sondern in einem ungezwungenen Ablauf, der sich durch Jahrhunderte zog. Die Höfe, die der Herr mit seinen Eigenleuten besetzte, verwandelten sich in Erblehen, diese gingen allmählich in den Besitz und im 19. Jahrhundert ins Eigentum der Inhaber über. Schon im 15. Jahrhundert konnte der Großgrundbesitz keine Macht mehr in die Waagschale legen.

Dagegen lasst sich die Wirkung der politischen Freiheit auf die politische Gleichheit nur schwer entwirren, weil sich hier die Widersprüche melden. Es liegen genügend Zeugnisse der politischen Ungleichheit vor, die man wohl aus einem gewissen, von der Genossenschaft gebilligten Urheberrecht verstehen muss. In den Urkantonen hatten die alteingesessenen Familien, die Nachkommen der Gründer, nicht die Eingewanderten, Zutritt zu der Landsgemeinde. In den Städtekantonen hatte jede Landschaft ihre Privilegien, die übertroffen wurden vom Vorrecht der regierenden Hauptstadt, weil von ihr aus der Kanton geschaffen worden war. Mehrere Kantone besaßen zusammen gemeine Herrschaften oder Vogteien, die sie erobert und als bedrohte Grenzgebiete in gemeinsame Verwahrung genommen hatten, wie denn Aargau und Thurgau durch Jahrzehnte habsburgische Revanchelande waren. Die Untertanen behielten ihre hergebrachten Rechte, ihre Waffen, Feldzeichen und ihre örtliche Selbstverwaltung. So sehr sich das moderne Gefühl dagegen sträubt, solche Herrschaftsunterschiede waren im 15. Jahrhundert so selbstverständlich, dass die Untertanengebiete nicht den Anspruch stellten, als selbständige Orte aufgenommen zu werden, sondern dieses Anschlusses an die Eidgenossenschaft zufrieden waren. Das aber war das Bedrückende, dass in den Jahrhunderten ruhiger, gefahrloser Neutralität die Erobererrechte sich verhärteten und eine ungesunde Alterspatina annahmen.

Setzte sich hier die politische Freiheit nicht durch, so hatte sie anderseits doch die Kraft, auf breiter Linie politische Gleichheit

zu schaffen. In Verbindung mit dem genossenschaftlichen Geist, duldete sie keine Schichtung nach politischen Ständen und zerschlug die Ansätze dazu. Es gab in der Eidgenossenschaft keine bevorrechteten Stände des Adels und der Geistlichkeit und keinen zurückgesetzten dritten Stand der Bürger und Bauern, sondern eine natürliche Gruppierung nach Arbeit, Leistung, Vermögen und örtlichem. Herkommen. Und der genossenschaftliche Geist verwandelte diesen politischen Ausgleich der Stände auch in einen gesellschaftlichen. Die Wirkung der Freiheit war ungleich grosser auf den gesellschaftlichen Charakter als auf die politische Ordnung. Die Genossenschaft führte die verschiedenen Schichten zusammen und erzeugte Sitten, die im Ausland erstaunten und empörten, so etwa, wenn die Kantonsregierungen adelige Herren brieflich duzten. Die genossenschaftliche Eifersucht verpönte sichtbare Abzeichen der Erhöhung und Schaustellung des Ranges und liebte gerade an den Höchsten Vermeidung des Auffälligen. Es fehlte in der Schweiz der tonangebende Hof mit seiner Schichtungskraft. Es gab keine große Welt, daher auch keine Massen. Das überraschte die Ausländer immer wieder, wie nahe sich die verschiedenen Schichten standen. Die Fremden vermißten den betonten Unterschied zwischen Herrn und Knecht, den bevorrechteten Adel, den herrschaftlichen Stil der regierenden Familien und fühlten sich verwirrt und unbehaglich. Ein so scharfsichtiger Beobachter wie der venezianische Gesandte Padavino klagt um 1600, die Schweizer seien Fanatiker der Gleichheit. Mit Anerkennung urteilt dagegen Goethe 1779 über Bern: "Die Stadt ist die schönste, die ich gesehen habe, in bürgerlicher Gleichheit erbaut. Die Egalität und Reinlichkeit tut einem sehr wohl, besonders, da man fühlt, daß nichts leere Dekoration oder Durchschnitt des Despotismus ist". Pater Girard, der bekannte Pädagoge, erzählt in seinen Jugenderinnerungen, wie erstaunt, ja entrüstet die vornehmen Emigranten der französischen Revolution waren, als sie im aristokratischen Freiburg die Vertraulichkeit zwischen Herrschaft und Dienerschaft sahen.

Die genossenschaftliche Sitte suchte wohl das Gleichmass und die Vereinfachung, nicht aber die Verebnung der Unterschiede. Es war im Gegenteil ein feines soziales Schichtungsgefüiil lebendig. Es nahm zum Maßstab seines Urteils die Wertbeständigkeit des Namens, des Ansehens und der öffentlichen Tugenden. Es musste

eine Familie sich bewahrt haben, ehe sie anerkannt wurde, und dieses Ausleseprinzip kam der Aristokratie entgegen. Alle Aristokratie ist auf langer Wurzel erwachsen; sie ist die Staatsform, die nicht improvisiert werden kann. Die früheren Jahrhunderte begünstigten die Wertbeständigkeit, weil sie eine erhaltende Kraft hatten und nicht rasch Vermögen und Geltung eines blühenden Geschlechtes verzehrten. Die Gelegenheit, sich zu erschöpfen, war beschränkt. In den bernischen Steuerbüchern um 1490 stehen Namen voran, die noch 300 Jahre später ihren Rang hielten. Auch in den Landsgemeindedemokratien gingen die Ehrenämter fast erblich in den führenden Familien um. Der Name galt zuerst und dann die Persönlichkeit. Männer, die sich emporgearbeitet hatten, waren in eine Lage versetzt, wo sie nur Behutsamkeit rettete, so Bürgermeister Wettstein in Basel, sein Gegenstück Georg Jenatsch. Die genossenschaftliche Eifersucht hatte Korrekturen bereit, die oft seltsame Formen annahmen. So hatte um 1820 der reiche Menschenfreund Johann Kaspar Zellweger Mühe, dem Kanton Appenzell A. Rh. ein Gymnasium zu stiften, weil die Landsgemeinde eine unbequeme gebildete Oberschicht befürchtete. Im Alpenklima geriet der große Herr weniger gross und der kleine Mann weniger klein als anderswo. Es gab weniger Zurückgesetzte und, da nicht alles allen grundsätzlich offen stand, weniger Enttäuschte, als die politischen Unterschiede erwarten ließen.

Vorzüglich aber diente die Genossenschaft dazu, den menschlichen Ausgleich zwischen Stadt und Land herzustellen. Das war in den hohen Beruf der Schweiz eingeschlossen. Die Gründung des Bundes gab dem Landbewohner mit der Wehrhaftigkeit auch den politischen Rang, und der genossenschaftliche Geist setzte ihn ins Gesellschaftliche um. Stadt und Land zogen sich an und stießen sich ab, indem sie beständig um das stets entgleitende Gleichgewicht rangen. Eigentümlich, Städter wurden Anwälte und Wortführer des Landes, so die Bernburger Albrecht Haller, der das Landleben in der Literatur zu Ehren brachte, und Jeremias Gotthelf, der schlagend aussprach, was das Landvolk gegen den Städter auf dem Herzen hatte.

Die Eifersucht zwischen Stadt und Land war fruchtbar. Sie wies die Stadt auf das Land an und verschaffte dem Lande schneller als in andern Staaten die Erleichterungen, Annehmlichkeiten und Fortschritte der Lebenshaltung. Man sieht unseren

Dörfern die gute Herkunft an; sie sind nicht durch eine rasche Konjunktur aufgetrieben worden. Sieg und Niederlage wechselten zwischen Stadt und Land. Das Stanser Verkommnis von 1481 war ein Sieg des Landes, die Reformation ein Sieg der Stadt Die. Helvetik wurde vom städtischen Geist gerufen, aber vom Lande beschlagnahmt und gegen die Stadt ausgespielt. Im ganzen war der ländliche Geist dem städtischen gewachsen, bis die Technik das Gleichgewicht störte. Dermalen hat der städtische Geist den ländlichen besiegt, indem er mit dem Radio und ähnlichen Verbreitungsmitteln in das Bauernhaus dringt und mit seiner Note den Einklang ländlicher Verhältnisse bricht.

Das stille Verständnis zwischen Stadt und Land lebte auch davon, dass die großen Städtekantone mit den kleinen Länderkantonen auskamen, dass die üblichen Machtgelüste des Großen den Rücksichten der Genossenschaft wichen. Und diese Rücksichten wurden nicht ungerügt übersehen. Bern, das mit seinem Machtsinn über die Proportionen der Genossenschaft hinwegging und mit seinem Wachstum die andern zur Besorgnis verurteilte, es könnte allein die übrige Eidgenossenschaft aufwiegen, bekam den Groll der andern bis 1798 zu fühlen. Heute anerkennt die Geschichte, dass Bern der Eidgenossenschaft das grösste Gebiet eingekehrt hat; einst dachte man darüber anders. Zürich, nicht Bern, hatte den Rang eines Vorortes. Es war eine Ehrenlast, die Zürich die Leitung der Tagsatzung und die Pflichten einer eidgenössischen Briefablage, aber ohne wirklichen Machtgewinn übertrug. Als im 19. Jahrhundert der Vorort einen bescheidenen Machtzuschlag erhielt, musste er unter mehreren Städten wechseln. Der Bundesstaat von 1848 benötigte allerdings einen festen Sitz seiner Verwaltung und erkor Bern dazu. Aber es kam nicht der Name Hauptstadt, sondern Bundesstadt auf. Wo keine Hauptstadt ist, gibt es auch keine Provinz. Bei der Verteilung des eidgenössischen Selbstgefühls hat jeder die Freiheit, seinen Mittelpunkt zu wählen und Bern zu übersehen.

Wenn wir das Verhältnis zwischen Genossenschaft und Persönlichkeit aufrufen, so stoßen wir zunächst auf jenes geheimnisvolle Wirken der Natur, das anscheinend achtlos austeilt und doch die verschiedenen Bedürfnisse mit Talenten versorgt. Das war in der Schweiz wie anderswo. Das Besondere aber, wie die Genossenschaft für Begabungen und deren. Auslese aufgelegt war, das

lässt sich nur schwer aus den widerstrebenden Antrieben ermitteln. Günstig traf eine Mittellage des Empfindens ein, die Ausschreitungen gegen Menschen und Sachen untersagte. Anderes aber läßt sich nur unsicher für oder gegen die Persönlichkeit deuten. So waltete mit geheimem Zügel die Einsicht, dass sich der Schweizer bei seinen knappen Verhältnissen nicht ausleben dürfe. Das konnte die Persönlichkeit hemmen und fördern. Ungleich wirkte auch das Beispiel der Ahnen. Man musste ihnen nacheifern, wollte man nicht in Scham versinken. Aber es war doch nur erlaubt, sich ihnen anzureihen. Es fehlte der Generationenehrgeiz, sie zu übertreffen, es fehlte der Fortschritt als Verlangen und Pflicht. Immerhin war es ein Gewaltiges um das Erbe der Ahnen, das unter Umständen zum Höchsten aufforderte. Einen eindeutigen Vorbehalt gegen die Persönlichkeit machte die Genossenschaft. Ihre Unsichtbarkeit, ihre stillen Maße ertrugen den hochwüchsigen Menschen und seine volle Ausgabe nicht, sondern geboten Verheimlichung der ragenden Eigenschaften, die das Ganze beschatteten oder auch nur den Gedanken an ein anderes Menschenmaß erweckten. Einzig auf dem Schlachtfeld durften große Naturen sich monumental offenbaren. Wo gar eine Dämonie der Begabung sich verriet, wurde sie vom genossenschaftlichen wie vom christlichen Geist mit Fluch belegt. Für die Auserwählten war es ein gewaltiges Opfer, auf den Ausdruck des höchsten individuellen Könnens zu verzichten. Aber wieviel es auch kostete, das Opfer wurde mit einer Selbstverständlichkeit erbracht, die dem Lebensgesetz der Genossenschaft entsprach. Selten waren die Augenblicke, da der Ungeist freigegeben wurde, aber ebenso selten die Sternstunden, da der Geist aufstrahlte und eine leuchtende Spur hinterließ.

Unbelohnt bleibt in den ersten Jahrhunderten des Bundes unser Forschen nach der hervorragenden Persönlichkeit und ihrem inneren Schicksal, sowohl weil die Gesamtrasse das Individuelle darniederhielt, als auch deshalb, weil man sich noch nicht die Mühe nahm, die Aeußerungen eines gesteigerten Menschtums aufzuzeichnen. Das. Volk als Ganzes steht im Vordergrund und beansprucht den Ruhm des Helden für sich. Nur die kräftigsten Naturen vermögen einen besonderen Platz zu erringen, in Un Hans von Attinghausen, in Zürich Bürgermeister Brun, in Bern die Bubenberg. Aber auch sie sind von einem starken Zwang bedingt,

auch sie sehen wir nur wie durch einen Schleier, so daß wir das Beste an ihnen erraten müßen. Die Dokumente des Persönlichen fehlen. Was man Kultur nennt, kündete sich kaum an, weil die Kultur, mag sie noch so sehr als Erzeugnis des Gesamtvolkes zum Vorschein kommen, doch letzten Endes irgendwie mit der Persönlichkeit zusammenhängt. Daher die Verlegenheit der Kulturgeschichte, die über jene Zeit berichten soll, kann sie sich doch noch nicht mit ihrem wichtigsten Gegenstand, dem menschlichen Bewusstem nach innen und außen, befassen.

Die vorsorgliche Abwehr der Persönlichkeit war mit der kollegialen Behandlung der öffentlichen Geschäfte gegeben. Selbst im Felde, wo die Persönlichkeit unermesslich ist, mied man Aufträge an den einzelnen. Die Befehle der Regierungen gingen an Hauptleute, Venner und Räte. Das Talent, das den Erfolg vorbereitete, blieb meist anonym. Wenn aber unserer Geschichte der Diktator fehlt, so kennt sie doch den tarpejischen Felsen. Die politischen Tragödien Zürichs belehren über die Wachstumsgrenzen, die der Persönlichkeit gesetzt waren. Als sich das Ungewitter über Bürgermeister Waldmann entlud, hiess es im Bauernlager: "Und wenn er so groß wäre wie ein Haus, er muss doch sterben". Und als das katholische Kriegsvolk auf dem Schlachtfeld von Kappe! über den toten Zwingli Gericht hielt, verdammte es nicht so sehr den Reformator als den Vogt aller Eidgenossen. Das war das Verhängnis Zwinglis, dass er nicht das Hochgefühl von all dem, was in ihm wogte, verhehlen konnte.

Wo natürliche Anlagen und besondere Verhältnisse den gebietenden Mann hervorbrachten, hiess ihn die politische Sitte seine Ueberlegenheit in das Gewand der Schlichtheit hüllen. Die vorzüglichste Ausstattung wurde nur dann hingenommen, wenn sie sich mit den Tugenden beglaubigte, die den Hausvater wie den Landesvater zierten. Die Anschauung von der innern Notwendigkeit geschichtlicher Größe war dürftig. Die Erfahrung bildete bei den führenden Männern einen Takt aus, der das Opfer der persönlichen Entäußerung mit guter Haltung brachte. Niklaus Friedrich von Steiger, der letzte Schultheiß des alten Bern, hielt sich bewusst unter dem, was er nach Wucht und Wirkung hätte sein können. Er war der Erste unter Seinesgleichen, nicht der unvergleichlich Einzige. Wie die alte Eidgenossenschaft unter

der Ausdehnung blieb, die sie hätte erreichen können, so liebte sie auch Rekorde, namentlich Rekorde des Persönlichen nicht. Es gab daher ein beträchtliches Potential der schweizerischen Persönlichkeit, das im Ausland seine Gelegenheit fand; daher die vielen glänzenden Laufbahnen in der Fremde. Im 18. Jahrhundert standen sieben Freiburger als Generäle in fremden Heeren; sechs andere dienten im Ausland als Minister, Statthalter und Botschafter.

Die Entsagung erstreckte sich bis in das höchste Können und Geniessen. Wenn soviele Schweizer Künstler des 17. und 18. Jahrhunderts im Ausland ihre Auszeichnung suchten, so lag da nicht so sehr eine schweizerische Verhärtung als vielmehr eine vorsichtige Beschränkung gegen die Kunst vor. Die Erlaubnis zur Kunst war in der Schweiz wohl immer gegeben, aber mit den Vorbehalten des genossenschaftlichen Geistes. Keiner hat sie so bestimmt ausgesprochen wie Hans Konrad Escher von der Linth. Als er 1788 Roms Herrlichkeiten schaute, trug er in sein Tagebuch ein: "Wir dürfen uns nicht durch Kunstliebhabereien einschläfern lassen. Bei uns darf der Menschenfreund noch frei und zufrieden den Menschen und Bürger im wirklichen Leben betrachten, und ein rechtschaffener Richter ist für die Gesellschaft nützlicher als selbst ein Raphael. Dort, wo überall nur Unterdrückung, Armut und Laster zu sehen sind, mag man Erheiterung in schönen Bildern suchen. In Freistaaten steht dem Bürger ein edlerer Wirkungskreis offen. Wir sollen für das Wohl unserer Mitbürger arbeiten, und dabei muß die Kunst, die doch immer mit einem gewissen Grad von Schwäche und Weichlichkeit der Sitten verbunden ist, in den Hintergrund treten". So urteilte der Mann, dem die Nachwelt mit seltenem Einmut auf den Denkstein setzte: Eidgenossen! Euch sei er Vorbild! Nicht gegen das Kunstschaffen wendet sich Escher, sondern gegen die sorglose Hingabe an den Kunstgenuß. Aus dieser Rücksicht und nicht nur aus landesväterlicher Sparsamkeit gingen die schweizerischen Regierungen mit der Kunst karg um. Nur die geistlichen Fürsten bewegten sich hier freier. Wenn man sich heute in den Barockbauten der Fürstäbte von St. Gallen umsieht, welche Gedanken, welche Erinnerungen! Man ahnt, hier sollte nicht nur die Mitwelt, sondern auch die Nachwelt überzeugt werden. Unbegrenzt waltet der Zauber jener Illusion, die dem Barock gerade

im Sakralen erlaubt war. Dies war es auch, was Hans Konrad Escher gegen die Kunst mißtrauisch stimmte.

Bis in die schweizerische Geschichtschreibung lässt sich die Zurückhaltung gegen die Persönlichkeit verfolgen. Noch im 18. Jahrhundert war die Biographie seiten, und wo sie sich hervorwagte, nahm sie den Ton des geistlichen Nachrufe an, der die christlichen Tugenden preist, unter denen man sich den hervorragenden Mann vorstellte. Wenn gar ein äußerster Fall wie Georg Jenatsch vorlag, da meiden ilm die Geschichtschreiber, oder wo sie ihn berühren, weisen sie auf seine Blößen. Erst als Jakob Burckhardt den Renaissancemenschen geschaffen hatte, begann Jenatschs erfolgreiches Nachleben.

Wenn die Genossenschaft der Persönlichkeit auch manche Absage erteilte, so heisst das nicht, dass die Blüte höheren Menschtums zum Verdorren bestimmt war. Das durfte schon deshalb nicht sein, weil die Genossenschaft weit mehr von Vorbildern als von Vorschriften lebte. Die Zurückhaltung der Genossenschaft ließ der Persönlichkeit die Freiheit des Entscheides. Es bestand nicht der unbeschränkte Anspruch, dass jeder der Allgemeinheit dienen solle, wie sie auch beschaffen sei. Aus dieser Freiwilligkeit gingen unvergängliche Werke der Barmherzigkeit und der Gesittung auf, die den beglückenden Glauben nicht ersterben lassen, dass die Fähigkeit zum ungezwungenen Opfer erst mit dem Menschengeschlecht erlischt.

Das aber kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Leben und Geist der alten Schweiz von dem Mittelmaß bestimmt wurden, das den innern Bedingungen der Genossenschaft entsprach. Mit den großen Unterschieden fehlten auch die großen fruchtbaren Spannungen, aus denen die Welle des Schöpferischen aufsteigt. Die Schweiz hat noch nie ein goldenes Zeitalter gehabt, weil das Geniale als Epoche dort anbricht, wo eine stille Erwartung ihm vorarbeitet. Not und Gefahr hatten früh der Eidgenossenschaft die Vorsicht eingeprägt, dass alle Gunst, alles Glück entgolten werden muss, und diese Weisheit war die Dauerwarnung vor dem selig unseligen Ueberschwang des Geistes.

Aber weil die alte Schweiz ihre innere Habe nie ganz verausgabte, sammelte sie Reserven, mit denen sie den großen europäischen Strömungen widerstand. Wie mächtig auch das Geistesweben war, mit dem Reformation und Aufklärung sich ankündeten,

wurden sie doch ins Schweizerische umgeschaffen, so daß sie mit einer Frische auftauchten, als ob sie eigens für die Schweiz gekommen wären. Die Aufklärung schritt in der Schweiz nicht wie anderswo zur Säkularisation des Lebens fort; die Frage nach dem Glück wurde auch damals mit dem Aufblick nach oben gestellt.

Die alte Eidgenossenschaft hatte sich einst behauptet, weil sie von ihrer Umwelt abzusehen vermochte; darum war sie nur sich selber gleich. Als die französische Revolution ausbrach, hatte sie nicht mehr die Kraft, von der Neuzeit abzusehen und erlag. Die ausgreifende Ideologie des Großstaates überrannte die abwehrende des Kleinstaates. Aber der naturrechtliche Rationalismus der Revolution bezwang doch nicht den Geist der alten Genossenschaft, weil übermächtig die Stimme der Toten aus den Lebenden sprach. Das Kronwerk des Rationalismus, der Einheitsstaat, hatte nur einen flüchtigen Bestand.

Darum wagen wir uns zu besinnen: Was hat die alte Eidgenossenschaft der neuen hinterlassen?

Der Staat hat sich gewandelt. Geblieben ist das Erbe der Genossenschaft, das unser Lebensmaß bestimmt: die verwandte Nähe unter den verschiedenen Volksschichten, die ausgeglichene Verteilung des Bodens, des Rechts und des innern Lichts, das unentbehrliche Gut der persönlichen Freiheit, die Selbstverwaltung, die Kantone und das Kleinstaatliche. Damit übermachte die Genossenschaft der neuen Schweiz eine Legitimität, wie sie dermalen in Europa selten ist. Dieser Vorschuß der Vergangenheit befähigte die Schweiz, aus den Lehren der Neuzeit zu wählen, was ihr zusagte. Es war ihr im 19. Jahrhundert wie dem übrigen Europa aufgegeben, den Staat zu zentralisieren und das Volk zur Nation zu bilden. Gegen beides verhielt sich der genossenschaftliche Geist ungleich. Er lehnte zum Teil die Zentralisation ab, so dass der Bundesstaat 1848 unter der Erschütterung eines Bürgerkrieges ins Leben trat. Aber es war auch genossenschaftlicher Geist, wenn die Parteien nicht den altschweizerischen Heldenmut gegen einander erprobten, sondern rasch und mit wenig Blutvergießen zu Ende kamen, während Deutschland und Italien in jenen Jahrzehnten durch drei schwere Kriege zur Einheit schritten. Dagegen vollzog sich der Uebergang zur Nation leicht und unbemerkt, weil hier das Unbewußte und Unwillkürliche,

das in der Genossenschaft lag, den Weg bereitete. Neun Jahre nach dem Sonderbundskrieg stand die Nation im Neuenburger Handel wie auf einen Zauberschlag einmütig da.

Wie die alte, so hat auch die neue Eidgenossenschaft eine Eigenart, die nur sich selber gleicht. So sind ihre regelmäßigen Volksabstimmungen oft gepriesen, aber nicht nachgeahmt worden, weil ihre Wurzeln weit in unsere genossenschaftliche und kleinstaatliche Vergangenheit zurückreichen. Die letzten hundert Jahre haben gewaltig für den Staat gearbeitet. Und doch will es bedünken, dass Bundesstaat und Nation nicht ganz eins geworden seien, weil sich die Vergangenheit gegen die völlige Verstaatlichung der Nation wehrt. Die Vielseitigkeit, mit der in der letzten Zeit die Bundeshilfe angerufen wurde, konnte zu Täuschungen verleiten. Vor einigen Jahren kam die Verfügung heraus, die amtliche Bezeichnung des Bundeßtaates solle nicht mehr schweizerische Eidgenossenschaft, sondern Schweiz lauten. Es war wie ein Vorstoß der Staatsraison, die der Vergangenheit die Vorschüsse ankündete. Sind sie entbehrlich geworden? Die Eidgenossenschaft kann bleiben, wie sie ist, weil sie so legitimiert ist. Die Eidgenossenschaft ist das Besondere, das uns umschließt. Wie aber die Schweiz? Wenig bedarf es, die Schwelle des Schicksals zu verhüllen. Da sich gewichtige Einwände gegen jene Verfügung erhoben, wurde sie nicht vollzogen. Wir sind noch Eidgenossenschaft