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Haben wir eine eidgenössische Hochschule zu wünschen?

Rectoratsrede

A. Immer, Prof. Theol.
gehalten
am Jahrestage der Stiftung der bernischen Hochschule,
den 15. November 1852.
Gedruckt in der Stämpflischen Buchdruckerei. 1852.

Die achtzehnjährige Geburtsfeier unserer Hochschule, die wir heute begehen, muss uns mit freudigen Erinnerungen erfüllen, wenn wir zurückblicken auf die schone Jugendzeit, welche dieselbe durchlebt, auf die Leistungen und Früchte, welche sie hervorgebracht hat. Und billig ist dieser 'Tag einer solchen dankbaren Rückschau gewidmet. Aber wie im Leben des Individuums, so ist auch im Leben elver Gemeinschaft oder Anstalt, wie der unsrigen, die Geburtsfeier nicht nur der Abschluss eines Lebensabschnittes, sondern auch der Beginn eines neuen. Unabweislich ist also heute auch der Blick in die Zukunft, unabweislich die Frage: Was haben wir für unsere Hochschule von der Zukunft zu hoffen? — Dass dieser Blick nicht eben so freudig ist wie der Rückblick in die Vergangenheit, dass unsere Stimmung daher eine in mehrfacher Beziehung gedrückte ist, empfinden alle Betheiligten, der aber am meisten, der heute die Aufgabe hat, als Repräsentant unserer Anstalt der allgemeinen Stimmung Worte zu leihen. — Die Ursachen der prekären Lage unsrer Universität sind Ihnen allen bekannt: das doppelte Damokles-Schwert der eidgenössischen Hochschule und der Finanznoth hängt über derselben. — Grund genug, um unsere Festfreude zu dämpfen. Doch dürfte das erstere, was unsere Hochschule bedroht,

in Manchen eher Hoffnung als Befürchtung erwecken; denn ist es nicht ein erhebender Gedanke, dass über den Ruinen unserer kleinen Kantonalhochschulen sich eine allgemeine eidgenössische erheben soll? Doch sind darüber, ob eine solche wirklich zu wünschen sei, die Ansichten getheilt, das Urtheil bei Vielen nicht klar und nicht reif; und so schweben vielleicht selbst in unserer Mitte Manche in dieser Hinsicht zwischen Hoffnung und Furcht. Wenn es nun eine Regel der Weisheit ist, auf dasjenige, was Furcht und Schrecken erregt, mit keckem Muth loszugehn, so dürfte diess noch weit mehr der Fall sein bei einem Gegenstande, der Besorgniss und Freude in unklarer Mischung erweckt. Wie bei solcher muthigen Prüfung mancher Gegenstand der Besorgniss aufhört ein solcher zu sein, so schwindet freilich auch der Gegenstand vager, unklarer Freude dahin. — Wie dem auch sei, so scheint es nicht unpassend, heute, wo wir uns die Hoffnungen und Befürchtungen unserer Hochschule zur Klarheit bringen wollen, die Frage:

"Haben wir eine eidgenössische Hochschule zu wünschen?"

theils im Allgemeinen, theils mit Rücksicht auf unsere Berner Hochschule zu beantworten. Hiefür erlaube ich mir, Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Nachsicht in Anspruch zu nehmen. .

Es ist unstreitig ein schöner und erhebender Gedanke, der der Gründung einer eidgenössischen Hochschule, geeignet vorzüglich die jugendlichen Gemüther zu entflammen. Schon das kann ein günstiges Vorurtheil für denselben erwecken, dass bei jedem liberalen Aufschwung,

den die schweizerische Eidgenossenschaft seit wenigstens einem halben Jahrhundert genommen, auch die Idee einer eidgenössischen Hochschule auftauchte. Die erste Anregung verdankt sie dem hochverdienten Stapfer, Minister des Unterrichtswesens, welcher im Jahr 1799 in seinem "Entwurf der Instuction für die neugewählten Erziehungsräthe"*) diesen Gedanken äusserte. — Im Anfang der dreissiger Jahre, als die meisten Kantone unsers Vaterlandes liberale Constitutionen erhielten, tauchte derselbe Gedanke wieder auf. Die Tagsatzung versuchte, in Ermanglung einer einheitlichen eidgenössischen Grundlage, der Sache auf dem Wege des Concordates Folge zu geben, und die zu diesem Zweck niedergesetzte Commission brachte ein Gutachten unter dem Titel: "Rapport et projet d'un concordat pour l'établissement d'une université suisse fédérale." —Lausanne 1832. —Dieses Projekt kam nicht zur Ausführung, sondern an dessen Stelle wurden die Hochschulen zu Zürich und Bern errichtet. — Mit den Verhandlungen über die neue Bundesverfassung begannen auch wieder die Berathungen über die Errichtung einer eidgenössischen Hochschule. Im August 1847 waren in der Mitte der Bundesrevisonscommission 11 Stimmen für dieselbe. In demselben Jahre langten zahlreiche Petitionen von der vaterländischen Jugend an die Tagsatzung ein, welche eine eidgenössische Hochschule verlangten **), und Art. 22 der Bundesverfassung sagt: "Der Bund ist befugt, eine Universität und eine polytechnische Schule zu errichten." Den 25. November 1848 folgte eine Einladung des

Nationalrathes an den Bundesrath für Hinterbringung von Anträgen. 1850 wurde dem Bundesrath ein Kredit von 3000 Franken eröffnet, um die nöthigen Einleitungen in dieser Sache zu treffen, und die hiefür niedergesetzte Commission reichte am 1. Juli 1851 der Bundesbehörde einen detaillirten Bericht ein, welcher die zu errichtende Anstalt zu 83 Professoren, und die Kosten auf 400,000 Franken neue Währung veranschlagte, und die Sache auf's Angelegentlichste empfahl.

Hören wir nun die Gründe, welche für die Errichtung einer eidgenössischen Hochschule angeführt werden. Sie sind theils nationaler, theils wissenschaftlicher Art. Die nationalen Gründe sind hauptsächlich folgende: 1) Die eidgenössische Hochschule würde dem neuen eidgenössischen Bunde erst den rechten Halt verleihen; unsere nationale Einheit dürfe nicht nur in materiellen, sie müsse auch in geistigen Interessen bestehn; und eine allgemeine schweizerische Hochschule würde unsern Bundeseinrichtungen die Krone aufsetzen. 2) Die eidgenössische Hochschule würde ferner die studirende Jugend aller Kantone vereinigen. Welcher Gewinn, wenn die bedeutendsten Männer der ganzen Eidgenossenschaft mit einander bekannt und befreundet wären! Die kantonale Beschränktheit und Selbstsucht würde bald einer hoch- und weitherzigen Liberalität weichen müssen. 3) Eine solche Anstalt würde namentlich den confessionellen Gegensatz vermitteln und mildern. Wenn Geistliche beider Confessionen dieselbe wissenschaftliche Vorbildung genössen, und ihre Studienjahre gemeinschaftlich an einem solchen Orte zubrächten, welch günstiger Einfluss müsste von da auf unsere vaterländischen Verhältnisse ausgehen! Die katholischen Theologen würden eine bessere Bildung erhalten;

sie würden als Geistliche weit weniger als bisher dem beschränkten Fanatismus die Hand reichen. Sie hätten nicht mehr nöthig, ihre höhere Bildung auf ausländischen Universitäten zu suchen, und würden nicht mehr antinationale Tendenzen in ihre Heimath zurückbringen. An diese nationalen reihen sich wissenschaftliche Vortheile: 1) Vorerst scheint es Pflicht der Schweiz zu sein, mit den übrigen Staaten im Gebiete der Wissenschaft und höhern Bildung zu wetteifern und dem Auslande zu zeigen, dass auch im Freistaate die Pflege der Wissenschaft einen gedeihlichen Boden finde. Die Schweiz ist, als Vereinigungspunkt der deutschen, französischen und italienischen Zunge, auch die Vermittlerin dieser drei Nationalitäten. Sie scheint demnach berufen, auch die Wissenschaft dieser drei Nationen zu vermitteln. 2) An einer solchen allgemein schweizerischen Anstalt würden die wissenschaftlichen Kräfte unsers Vaterlandes eine grössere Bethätigung und Aufmunterung finden. Die vorhandenen fänden da einen grössern Wirkungskreis, und die angehenden würden ermuntert, und eine Anzahl talentvolles Jünglinge würde sich dem akademischen Lehramte widmen, was bis jetzt höchst selten der Fall war. 3) Die kantonalen Anstalten endlich entsprechen — ungeachtet der finanziellen Anstrengungen zu ihrer Erhaltung — dem Begriff einer Universität zu wenig. Die Zahl der Lehrer ist zu klein, und die Zahl der Studirenden dem Kraftaufwand der Cantone nicht entsprechend. Das höhere Unterrichtswesen in der Schweiz befindet sich daher in einer gedrückten, unbefriedigenden Lage, zumal wenn man bedenkt, dass die unverhältnissmässigen finanziellen Opfer schon hier und dort Anträge zur Aufhebung derselben zur Folge hatten. Diese

prekäre Stellung unserer kantonalen Anstalten scheint die Errichtung einer allgemeinen Bundesanstalt unabweislich zu fordern.

Diess sind die Gründe, welche für die Errichtung einer schweizerischen Universität angeführt werden. Und aus der Ferne, oder aus der Vogelperspektive betrachtet, scheinen sie wohl zum Theil unwiderleglich. Fassen wir aber die Sache genauer und bestimmter in's Auge, so dürften sich leicht ganz andere Schlüsse ergeben.

l. Beginnen wir mit den wissenschaftlichen Gründen.

1. Ist es wahr, ist es nach rechter und billiger Einsicht geurtheilt, dass unsere kantonalen Hochschulen ihrer Aufgabe nicht entsprechen? — Wir geben zu: 400 bis 500 Studirende, auf drei hohe Lehranstalten vertheilt, nehmen sich im Vergleich mit den meisten deutschen Universitäten sehr winzig aus, und scheinen des Opfers von circa 300,000 Franken neue Währung nicht werth. Aber die Universitäten Kiel, Rostock und Greifswalde haben zusammen auch nicht mehr als 450 Studenten. Und ist denn der Werth und die Bedeutung einer Lehranstalt bloss nach solchen äusserlichen Rücksichten zu schätzen? Und hätten wir, um z. B. die deutschen Universitäten nach ihrem relativen Werthe zu würdigen, bloss auf die statistischen Angaben der Studirenden zu sehn, und etwa die Kosten der Anstalt durch diese Zahlen zu dividiren? — Jeder sieht ein, dass eine wissenschaftliche Anstalt nicht bloss nach diesem Maassstabe beurtheilt werden darf. — Eine Universität hat die doppelte Aufgabe, die Wissenschaft als solche zu fördern und die studirenden Jünglinge zu jeder Art von

wissenschaftlicher Tüchtigkeit und Berufsthätigkeit vorzubereiten. — Haben unsere kantonalen Anstalten . dieses geleistet? Haben sie es im Verhältniss zu ihren ausländischen Schwestern geleistet? Ich glaube, wir dürfen zuversichtlich mit Ja antworten, sowohl wenn wir die an denselben thätigen Lehrkräfte, als wenn wir die Resultate betrachten. Welches Land von derselben Ausdehnung und Bevölkerung kann z. B. mehr Gelehrte in dem Fache der Naturwissenschaften aufweisen? Aber auch in der Geschichte, Philologie, Theologie, Medizin ist die Schweiz ungeachtet der kantonalen Beschränktheit ihrer Lehranstalten nicht zurückgeblieben, Dank sei es der schönen Gemeinschaft deutscher Gelehrten mit schweizerischen! in allen Wissenschaften haben wir — wenn nicht berühmte, doch verdiente Namen aufzuweisen. Sind unsere auf einen engern Kreis angewiesenen Gelehrten auch nicht so schreibselig, hat auch nicht jeder Leipziger Messkatalog eine Reihe wissenschaftlicher Werke von ihnen aufzuweisen, so sind die wenigen vielleicht desto gediegener. Und warum thun sie sich als Schriftsteller weniger hervor als die Gelehrten auf ausländischen Universitäten? weil sie fast ihre ganze Kraft auf die akademische Lehrthätigkeit verwenden; weil sie grösstentheils doppelt so viel lesen müssen als namentlich die Gelehrten in Frankreich. — Unsere schweizerischen Hochschulen sind eben mehr Lehr- als Gelehrten-Anstalten. Auch zeigt sich diess darin, dass die schweizerischen Studirenden auf deutschen Hochschulen den Landeskindern an wissenschaftlicher Tüchtigkeit nicht nachstehen, sondern nach den Zeugnissen eines Schleiermacher, Niebuhr, Vatke, dieselben grossentheils übertreffen. Dieses Lob mag zum Theil allerdings dem Umstande zugeschrieben werden,

dass es zumal früher in der Regel bloss die Bessern waren, welche ausländische Hochschulen besuchten; aber ein Theil dieses Lobes ist gewiss auch auf Rechnung des Umstandes zu setzen, dass auf unsern kleinern Universitäten meistens mehr und besser studirt wird als auf grössern. Und diess rührt daher, dass die Anleitung zum Studium besser ist, und dass zwischen den Professoren und Studirenden ein lebendigerer persönlicher Verkehr stattfindet, — ein Vortheil, den alle Studirenden bessern Schlages zu schätzen wissen und auf den grossen deutschen Universitäten oft schmerzlich vermissen. Wie unbegründet erscheint demnach die Behauptung, dass unsere kantonalen Anstalten ihrer Aufgabe nicht entsprechen! Um so unbegründeter, da sich die Bedeutung, welche der eidgenössischen Hochschule zugeschrieben wird, leicht als illusorisch herausstellen dürfte. Denn was ist es, das eine Hochschule für die Studirenden in der Regel bedeutend und den Besuch derselben für sie wünschenswerth macht? Nicht die Universalität derselben oder die Akkumulation der Professoren, sondern die Bedeutung der betreffenden Fakultäten, und sehr oft die Bedeutsamkeit eines einzelnen Mannes. So wurde Berlin von den süddeutschen uno schweizerischen Theologen weit mehr um Schleiermachers, — von den Juristen um Savigny's willen besucht, als wegen der Gesammtbedeutung der dortigen Universität; und gegenwärtig ist das kleinere Halle von den schweizerischen Theologen verhältnissmässig weit stärker besucht als das grosse Berlin. — Dass die eidgenössische Universität im Stande sein werde, alle — oder nur mehrere Fakultäten mit wahrhaft ausgezeichneten Gelehrten zu besetzen, liegt ganz ausser dem Bereiche der Wahrscheinlichkeit, zumal wenn wir bedenken,

dass nach dem Projekte die Augen vielmehr auf vaterländische Kräfte, als auf ausländische Celebritäten gerichtet sein sollen. — Die Nothwendigkeit einer allgemein schweizerischen Hochschule will sich also, von dieser Seite wenigstens, nicht herausstellen; und dieselbe muss andere wesentliche Vortheile aufweisen können, wenn ihre Gründung sich als ein wirkliches wissenschaftliches Bedürfniss ergeben soll.

2. "Aber diese wesentlichen Vortheile liegen ja auf der Hand — sagt man — denn gerade, je mehr wirkliche und angehende wissenschaftliche Kräfte in der Schweiz sich vorfinden, desto erspriesslicher wird es sein, diese sporadisch erscheinenden Kräfte an einen Centralpunct zu sammeln uno ihnen einen angebotenen Wirkungskreis, eine grössere Anregung und Aufmunterung zu verleihen. Haben sie unter so beschränktem Umständen so viel geleistet, wie viel werden sie erst an einer allgemeinen eidgenössischen Anstalt zu leisten im Stande sein!" — Auch dieses Argument ist mehr scheinbar als stichhaltig. Es gibt zwei Arten von Gelehrten: die Einen gehen in der Wissenschaft auf und treiben dieselbe rein um ihrer selbst willen, ich möchte sagen: auf kosmopolitische Weise; ob sie in Greifswalde oder in Zürich, in Basel oder in Wien einen Lehrstuhl bekleiden, gilt ihnen gleich; die Wissenschaft, d. h. ihr Fachstudium ist ihr Vaterland. — Die andere Gattung von Gelehrten ist die, welche nicht ganz in ihrer Wissenschaft aufgeht, noch den Hausvater und Bürger, überhaupt den konkreten Menschen über derselben vergisst, sondern auf ihrem heimathlichen Boden wurzelt. Hier, in dieser Stadt, haben sie ihre erste wissenschaftliche Anregung empfangen, dieser Stadt, diesem engern Vaterlande

sind sie mit Pietät zugethan. Ihre Liebe zur Wissenschaft ist mit ihrem Heimathbewusstsein zusammen gewachsen, und — aus diesem Boden in einen andern verpflanzt — würden sie an wissenschaftlicher Freudigkeit einbüssen und nicht mehr das leisten, was sie an ihrem heimischen Orte zu leisten vermögen. — Dieser Gelehrte ist z. B. Natur- oder Alterthumsforscher. Die nähern Umgebungen seines Vaterortes sind es gewesen, welche zuerst seine Forschbegierde erregten; obgleich seitdem sein Horizont sich unendlich erweitert hat, so ist doch hier seine Liebe zur Wissenschaft wärmer, lebendiger; hier findet er sich nicht nur als Bürger, sondern auch als Gelehrter zu Hause, und stärkere Motive müssten es sein, als 20 bis 30 Zuhörer mehr zu haben, wenn er sich entschliessen sollte, diesen heimischen Boden zu verlassen. — Ein Anderer, vielleicht die Zierde seiner Vaterstadt, ist in dürftigen Umständen geboren und aufgewachsen, und hat es der Protektion angesehener Mitbürger oder den wohlthätigen Anstalten seines Vatergottes zu verdanken, dass er die wissenschaftliche Laufbahn ergreifen und beendigen konnte, dass so viel aus ihm geworden. Diesen Vergünstigungen, diesem speziellern Vaterlande ist er denn auch, wie billig, dankbar zugethan, und hier liegt er seiner Wissenschaft mit verdoppelter Freudigkeit ob. — Ein Anderer endlich ist reicher Partikular, und als solcher ein gemeinnütziger Bürger, der Bürgerthum und Wissenschaft zu vereinigen das Glück und Geschick hat, der beides lebendig nur da vereinigen kann, wo er wohnhaft zu Hause ist, wo er durch Bande der Familie und gemüthlicher Erinnerung festgehalten wird. — An einem andern Orte würde sich mit der Freude am Wirken seine Freude am wissenschaftlichen

Wirken verrinigern. — Sie werden wohl alle, meine Verehrtesten, in dieser Schilderung den schweizerischen Gelehrten wieder erkennen. — Ausnahmen abgerechnet, würden sich die schweizerischen Gelehrten, wenn sie sich in einer andern Stadt niederlassen müssten, um einen Lehrstuhl an der schweizerischen Hochschule zu bekleiden, — die meisten würden sich nicht aufgemuntert, sondern vielmehr gelähmt finden. —

"Doch die angehenden Kräfte würden ermuntert, sich dem akademischen Lehramt zu widmen! — Wir zweifeln, ob dieses ein realer Gewinn für die Wissenschaft wäre. Uns will es scheinen, dass die Wissenschaft eher gewinnt, wenn man die Meister derselben, wie die römische Republik den Fabricius hinter dem Pfluge, so hinter dem Pflug einer praktischen Berufs- oder Amtsthätigkeit aufsuchen muss, als wenn die Lehrstühle von jungen Aspiranten umschwärmt sind. Wir erinnern an das grosse Uebel eines Uebermasses wissenschaftlicher Candidaten, ein Uebel, an welchem namentlich Preussen leidet, und welches ein zweites grösseres Uebel erzeugt, das gelehrte Proletariat. Lieber ein Mangel an Professoren und Gelehrten vom Fache, als ein Ueberfluss! Von diesem sind wir Schweizer bis jetzt verschont geblieben; wir kennen kaum den Gelehrtenstand als solchen. Dies mag seine Uebelstände und Nachtheile haben, aber wenn von beiden entgegengesetzten Uebeln eines zu wählen ist, so ist es gewiss der Mangel, während der Ueberfluss für den Staat ein Nachtheil, und für die Wissenschaft kein Gewinn ist, welcher ja weniger gedient ist mit der Quantität, als mit der Qualität der Gelehrten. — Mögen die Gelehrten, welche mehr mit dem Berufs- und bürgerlichen Leben verwachsen

sind, sich neben denen, die sich von jeher ausschliesslich der Wissenschaft gewidmet haben, etwas schwerfällig ausnehmen: dagegen übertreffen sie diese an gesunder Einsicht in dasjenige was noth thut. Vor abstracter Einseitigkeit bleiben sie weit mehr bewahrt; sie sind weit mehr conkrete Menschen, und daher geeigneter conkrete Menschen zu bilden. Hüten wir uns daher, in unserm Lande das erotische Gewächs einer Gelehrtenkaste, und das Krebsübel des Staates, ein gelehrtes Proletariat zu pflanzen!

3. Doch man sagt auch: es sei die unserm Vaterlande klar zugewiesene Aufgabe, auch im Gebiete der Wissenschaft mit dem Auslande zu wetteifern und ihm thatsächlich zu beweisen, dass auch im Freistaate die Wissenschaft einen gedeihlichen Boden finde; es sei die Aufgabe der Schweiz, die Wissenschaft dreier Nationen zu vermitteln. — Wenn wir bereits nachgewiesen haben, dass unsere höhern Lehranstalten, sowohl was die wissenschaftlichen Kräfte, als was die Resultate derselben betrifft, wenig hinter ihren ausländischen Schwestern zurückbleiben, so ist damit gesagt, dass die Schweiz schon bisher ihrer Aufgabe, in wissenschaftlicher Beziehung mit dem Auslande zu wetteifern, nachzukommen gesucht hat. — Dass sie das litterarisch so bedeutende Nachbarland nicht erreicht, läugnen wir nicht. Wir müssen zugeben, dass die Wissenschaft in einem republikanischen Lande nicht nur wesentliche Förderung, sondern auch bedeutende Hemmnisse findet. Geht hier die unbedingte Lehr- und Pressfreiheit dem wissenschaftlichen Streben fördernd zur Seite, so gebricht demselben hier wieder die nöthige Ruhe, die Garantie der äussern Verhältnisse. Die beständigen Fluctuationen des politischen Lebens absorbieren unvermeidlich einen grossen Theil des geistigen Interesses,

das sich sonst ungetheilt der Wissenschaft zuwenden könnte. Der Bestand der wissenschaftlichen Anstalten wird hier weit mehr in Frage gestellt. — Dass aiso die Schweiz als republikanisches Land dem Vorwurf schwer entgehn mag, sie könne in wissenschaftlicher Beziehung nicht leisten, was ein Staat, in welchem der politische Einfluss in den höchsten und gebildetsten Ständen concentrirt ist, das werden wir kaum ganz in Abrede stellen. — Aber gerade diesem Umstand wird die eidgenössische Hochschule nicht abhelfen können; denn von zweien Eins: entweder gehört das bewegtere politische Leben mit seinen Wahlen, mit seinen stets sich erneuernden Tagesfragen, mit seinen Partheiungen, wesentlich zum Begriff eines Freistaates; dann wird es seinen hemmenden Einfluss auf die Wissenschaft nicht weniger üben, wenn eine eidgenössische Hochschule besteht, — denn die eidgenössische Hochschule wird ja doch nicht das republikanische Leben beeinträchtigen sollen! Oder jene politische Bewegtheit gehört nicht nothwendig zum Begriff eines Freistaates: dann ist auch keine eidgenössische Hochschule erforderlich, um mit dem Ausland zu wetteifern, sondern wir dürfen dann getrost jene zufälligen Brandungen vorüberrauschen lassen, um auch bei uns die wissenschaftliche Kraft sich entwickeln zu sehn, wie in den Nachbarländern. Wenn auch zuzugeben ist, dass eine eidgenössische Hochschule ein grosses wissenschaftliches Leben entfalten werde, so wird sie doch dieses nicht thun als republikanische Universität, sondern lediglich als Centraluniversität des Landes, sei dieses nun republikanisch oder nicht. — Mehr Gewicht scheint das andere Moment zu haben, dass die Schweiz als Grenzland dreier Nationen eine eigenthümliche Aufgabe zu lösen und die Wissenschaft

der Deutschen, Franzosen und Italiener zu vermitteln habe. — Worin soll aber diese Vermittlung bestehn? Soll damit gemeint sein, dass die Bildung der drei, in Geist und Charakter so verschiedenen Nationen amalgamirt oder neutralisirt werde: so vermögen wir hierin kein wünschenswerthes Resultat zu erblicken, so wenig als in der "eidgenössischen Sprache", von welcher ein bekanntes humoristisches Blatt vor einigen Jahren ein Muster gegeben hat. Alle Neutralisierung der Geistesindividualitäten ist, der wissenschaftlichen Kraft und Lebendigkeit nachtheilig. — Wollte man auf die an der Grenze zweier Nationen stehende Strassburger-Hochschule verweisen, so bemerken wir, dass diese Strassburger-Hochschule gerade in ihren besten Kräften wesentlich deutsch ist, dass sie nicht eine Amalgamirung zweier Nationalitäten hervorbringen soll, sondern auf dem schon fertigen Amalgam erwachsen ist, und dass sie ihre gegenwärtige Blüthe nicht diesem Amalgam, sondern der Persönlichkeit ihrer Lehrer zu verdanken hat. — Auf diese wird es daher in letzter Instanz immer ankommen, sei nun die Wissenschaft durch mehrere partikulare, oder durch eine einzige Centralanstalt vertreten. — Soll aber die Vermittlung der deutschen, französischen und italienischen Wissenschaft dadurch zu Stande kommen, dass jede ihrem eigenen Genius gemäss sich entwickelt, doch mit Benutzung dessen, was sie jeweilen von der Wissenschaft der andern brauchen kann, so ist nicht abzusehn, warum diese Entwickelung nicht eben so gut in gesonderten Anstalten, als in einer Centralhochschule, gedeihen kann. — Ueberhaupt ist die Centralisirung der Wissenschaft kein Vortheil für dieselbe, wie das Beispiel Deutschlands schlagend beweist, das mit seinen 25 Universitäten

dem Centralstaate Frankreich an Wissenschaft und Bildung weit überlegen ist. — Wir in der Schweiz mögen uns zwar bescheiden, den grossen Sitzen der Wissenschaft, wie sie in den Nachbarstaaten sich finden, nichts ähnliches an die Seite stellen zu können. Bringen wir aber die Verbreitung der Bildung in Anschlag, und fragen: wo sind in einem Nachbarlande, namentlich in Frankreich, Städte von bloss 12,000 bis 30,000 Einwohner, welche so viel Bildung und so viel Bildungsmittel darbieten wie die Städte der Schweiz? Man versuche es und concentrirte die Wissenschaft, und es wird sich bald herausstellen, dass nicht nur die kleinern, sondern auch die grössern Städte, mit Ausnahme des Hochschulsitzes, zur wissenschaftlichen Nullität herabsinken werden. — So wenig ist die eidgenössische Hochschule geeignet, die Schweiz in ihrem Bildungswetteifer mit den andern Staaten zu unterstützen! — Ja einen berühmten Centralsitz der Wissenschaft würden wir haben, aber einen Centralsitz, der die besten Kräfte, die in der Schweiz vertheilt sich vorfinden, den betreffenden Cantonen entziehen und an sich ziehen würde. — Wie der gesunde Körper nicht der ist, der eine Masse von Säften auf Einen Punkt vereinigt, sondern in welchem eine angemessene Vertheilung und Cirkulation derselben stattfindet. so ist ein gebildetes Land nicht ein solches, in welchem alle wissenschaftlichen Säfte und Kräfte in den Bauch einer grossen Centralanstalt zusammenfliessen, sondern ein solches, worin die Elemente der Bildung sich möglichst vertheilen. — Und was sollte aus unsern Subsidiaranstalten, aus unsern zum Theil so reich und schön ausgestatteten Sammlungen werden? Will man diese in eine Masse zusammenwerfen und der eidgenössischen Hochschule zur

Verfügung stellen? Oder sollen sie, nachdem sie ihre wissenschaftliche Basis und Bestimmung, die Hochschule, verloren haben, brach liegen, als ein tobies Kapital, als traurige Denkmäler einst da gewesener wissenschaftlicher Interessen? Man sage nicht: diese Sammlungen waren da vor unsern Hochschulen, so werden sie auch nach denselben existiren und blühen! Denn ein anderes ist eine Stadt, die noch keine Hochschule hat, ein anderes eine solche, die keine mehr hat; ein anderes ist eine Sammlung, die auf fortschreitende Hebung ihrer wissenschaftlichen Anstalten wartet und rechnet, ein anderes eine solche, die nichts mehr zu hoffen hat. — Man löse den natürlichen Zusammenhang zwischen diesen Subsidiaranstalten und der Hochschule, man entziehe ihnen diese geistigen Produzenten und Consumenten, und jene werden einer todten Hinterlassenschaft ähnlich, welche sich nach dem Ted ihres Besitzers, der ihr allein Bedeutsamkeit gab, zur todten Waare erniedrigt sieht. — Gewiss, kein stärkeres Argument lässt sich gegen die Gründung einer Centraluniversität anführen, als dasjenige, welches für dieselbe geltend gemacht wurde: die Nothwendigkeit, dass die Schweiz mit dem Ausland in Wissenschaft und Bildung wetteifere.

Dieses ist aber noch nicht Alles, sondern wir fragen: Wird eine eidgenössische Hochschule, befinde sie sich wo sie wolle, eine wahre Vermittlung der verschiedenen schweizerischen Bildungsweisen darstellen können? Wird sie nicht unvermeidlich das Gepräge desjenigen Cantons und derjenigen Stadt an sich tragen, wo sie sich befindet? Eine schweizerische Hochschule in Zürich wird niemals etwas anderes sein als eine erweiterte Zürcher .Hochschule, und eine eidgenössische Hochschule in Bern wird immer

eine grosse Berner Hochschule sein. Eben deshalb kann sie nimmermehr eine wahre Vermittlerin, ein wahres Centrum der schweizerischen Bildung und Wissenschaft sein. — Hiezu kömmt, dass aus der Centralhochschule, wie aus jeder Universität, nicht bloss Wissenschaft und Bildung im Allgemeinen, sondern auch tüchtige Fach- und Berufsmänner hervorgehen sollen. Solche bedürfen freilich der allgemeinen Bildung, welche die Centralhochschule ihnen zu geben vermag; sie bedürfen der Fakultätsbildung, und auch diese können sie sich auf der eidgenössischen Hochschule verschaffen. Doch dasjenige, was die Fakultätsbildung erst fruchtbar macht, was die Wissenschaft mit dem Volksleben vermittelt, vermag eine solche Centralanstalt weit weniger zu geben als die partikularen Hochschulen. Ein auf der eidgenössischen Hochschule gebildeter Berner wird, wenn er nach Hause kömmt und in die praktische Thätigkeit tritt, eine Kluft zwischen seiner Bildung und den Erfordernissen seines Amtes und Berufes empfinden, die ihm die Ausübung des letztern weit schwerer und segensloser macht, als diess bisher der Fall war. Dasselbe würde ein Zürcher oder St. Galler erfahren, wenn er seine Studien in Bern gemacht hätte. — Erlauben Sie mir als Theologen, dass ich hauptsächlich auf den Uebelstand aufmerksam mache, welcher sich in dieser Hinsicht für den Theologen und Geistlichen herausstellt. Schon jetzt hat oft ein junger Candidat Mühe, seine wissenschaftliche Bildung mit dem praktischen Amt zu vereinigen. Und zu dieser Differenz zwischen Wissenschaft und Praxis, zwischen Schule und Leben, will man noch eine andere Differenz hinzufügen, die zwischen dem Geist der Hochschule und dem individuellen Charakter

des Volkes, für das er bestimmt ist! Macht man doch ohnehin den Geistlichen den Vorwurf, dass sie zu wenig volksthümlich seien! Aus einer Centralanstalt hervorgegangen, würden sie dieses noch weit weniger sein. — Ein Rechtskundiger würde ganz andere, aber nicht geringere Uebelstände hervorzuheben wissen, welche für die auf einer allgemeinen Hochschule gebildeten Juristen entstehen würden. — Ich erlaube mir, nur noch ein Beispiel hervorzuheben; es betrifft die Pädagogen; denn auch Pädagogen höherer Art sollte die schweizerische Hochschule liefern können. — Kein Beruf wird durch die Identität seines Repräsentanten mit der Volksthümlichkeit mehr gefördert, durch einen Zwiespalt zwischen beiden mehr gehemmt als gerade dieser. Verdienstvolle Pädagogen scheiterten an diesem einzigen Punkte, an der Unkenntniss der Volksbedürfnisse, für welche sie wirkten, an dem Widerspruch zwischen dem Ziele der Bildung, das sie im Auge hatten, und der Richtung des Volksgeistes. Es bleibt dem Pädagogen hier nichts übrig, als entweder sich in diesem Zwiespalt unglücklich zu fühlen, oder das Volk zu verachten, zu dessen Hebung er berufen ist. — Genug, eine solche Kluft zwischen der Hochschulbildung und der praktischen Amtsthätigkeit würde sich unfehlbar herausstellen, und dieses in dem Falle, dass die eidgenössische Hochschule eine wahrhaft neutrale Vermittlerin der Volksgeister wäre. Wie viel mehr, wenn sie es nicht ist! — Alles drängt uns somit zu dem Schlusse: Eine eidgenössische Hochschule ist für die wissenschaftliche Bildung in der Schweiz nicht förderlich, sondern nachtheilig.

Il. Aber auch in nationaler und vaterländischer Beziehung erscheint eine eidgenössische Hochschule nicht wünschenswerth.

1. Man erwartet von der eidgenössischen Universität, dass sie die verschiedenen Cantonalgeisier und Cantonalinteressen vermittle und einige. — Eine solche Vermittlung setzt aber einen neutralen Boden voraus, dergleichen es in der Schweiz nicht gibt und nicht geben kann. Nicht nur würde die schweizerische Hochschule die Farbe des Hochschulcantons an sich tragen, sondern je mehr der Hochschulcanton sich es zur Ehre rechnen würde und müsste, Hochschulcanton zu sein, desto mehr würde sich eine Präponderanz dieses Cantons über die andern herausstellen, und derselbe würde gewiss nicht ermangeln, diese Präponderanz mit Bewusstsein zu üben. Würde Bern Zürichs Uebergewicht, würde Zürich Berns Einfluss willig ertragen? — Man wird vielleicht einwenden: dieselbe aristokratische Stellung einzelner Cantone bestehe —auch abgesehen von ihrer relativen Grösse — schon jetzt, indem diejenigen Cantone, welche bedeutende Städte und folglich grössere Bildung haben, ein Uebergewicht über die andern üben. Wohl! aber dieses Uebergewicht ist ein geschichtlich gewordenes, nicht ein gemachtes, und in das geschichtlich Gewordene fügt sich jeder Vernünftige; nicht so in das Gemachte, aus keiner Nothwendigkeit Entsprungene! Und ein solches Uebergewicht würde dasjenige sein, das der Hochschulcanton über die andern Catone ausüben würde. — Man sagt vielleicht: dieselbe Besorgniss liesse sich seitens der andern Cantone in Betreff der Bundesstadt hegen; und doch stelle sich entweder diese Besorgniss als ungegründet heraus, oder wenn sie ja Grund haben sollte, so sei es

billig, dass dem Uebergewicht der Bundesstadt das Uebergewicht der Universitätsstadt gegenübergestellt werde. — Wir bemerken vorerst, dass diese Besorgniss in Betreff der Bundesstadt und des Bundescantons eine gänzlich ungegründete ist; denn welchen Einfluss übt wohl der Bundescanton auf die übrige Eidgenossenschaft aus? Haben nicht die Bundesbehörden seit ihrem Bestande, und zwar unter zwei entgegengesetzten Regierungssystemen in unserm Canton, eine oppositionelle Stellung gegen letztern behauptet, und ihn genöthigt, einen verhältnissmässig untergeordneten Rang in der Eidgenossenschaft einzunehmen? — Uebt also der Bundescanton keinerlei Einfluss auf die übrigen Cantone, so fällt auch das Motiv weg, der Bundesstadt eine Universitätsstadt gegenüberzustellen. — Doch "die Bundesstadt ist ja der Sitz der Bundesbehörden, und übt mittelst dieser einen gesetzgebenden und administrativen Einfluss auf die übrige Schweiz!" Nein, nicht die Bundesstadt durch die Bundesbehörden, sondern die Bundesbehörden für sich, und abgesehen von der Bundesstadt und dem Bundescanton. Oder wollte man das, was lediglich von den Bundesbehörden ausgeht, durchaus der Bundesstadt anrechnen, so ist dieser Einfluss ein legislativer und administrativer, aber kein realer, die innere Entwicklung der andern Cantone irgendwie bestimmender. — Doch gesetzt, er wäre ein solcher, so ist die Bundesstadt die nothwendige Consequenz der Bundesverfassung; die Bundesbehörden müssen einen Centralsitz haben, sei dieser wo er wolle. — Ganz anders verhält es sich mit der Universitätsstadt: diese würde einen realen Einfluss auf die übrigen Cantone ausüben, indem sie ihre Bildung und ihren Geist jährlich durch eine Anzahl

Theologen, Juristen und angehender Beamten in alle Theile der Schweiz aussenden würde. Doch auch dieses würde man sich gefallen lassen müssen, wenn die schweizerische Hochschule eine nothwendige Consequenz ,der Bundesverfassung wäre. Allein dass dieses nicht der Fall ist, beweist schon der betreffende Paragraph, welcher nur sagt: "Der Bund ist befugt, eine Universität und eine polytechnische Schule zu errichten." — Es ist mithin die eidgenössische Hochschule kein wahrer Einigungs- . und Vermittlungspunkt der verschiedenen kantonalen Geister und Richtungen.

2. Doch man sagt weiter: "Bei der Unzulänglichkeit unserer vaterländischen Lehranstalt, waren bisher sehr viele Jünglinge genöthigt, ihre Studien im Auslande zu vollenden. Diess war namentlich mit den katholischen Theologen der Fall, welche entweder der höhern wissenschaftlichen Bildung entbehren mussten, oder genöthigt waren, ausländische Hochschulen zu besuchen, und von daher oft ausländische Sympathien und nationale Grundsätze zurückbrachten. Anders werde diess bei einer schweizerischen Hochschule sein, wenn alle schweizerischen Jünglinge in Einer Stadt ihre Studienzeit zubringen, wenn namentlich katholische und protestantische Theologen durch Freundschaft und durch patriotische Gesinnung verbunden sein werden." — Wir müden im Gegentheil auf die weit häufigere Thatsache verweisen, dass der Jüngling in der Fremde erst seine Heimath schätzen lernt, und, wenn er bisher die Vortheile, welche das Vaterland darbietet, bewusstlos genoss, im Auslande gerade zum Bewusstsein derselben kömmt. — Nach wie vor, wird übrigens mancher schweizerische Jüngling eine ausländische Hochschule besuchen, und wir können dieses

namentlich wenn es nach beendigten Fakultätsstudien geschieht, auch in vaterländischer Beziehung für kein Uebel halten, da eine Erweiterung des Gesichtskreises heilsam, und mit ächtem Patriotismus in keinem Widerspruch ist. — Am leichtesten dürfte freilich die gefürchtete Entnationalisirung bei katholischen Theologen eintreten; denn hier vereinigt sich mit dem Einfluss des Auslandes der Einfluss der über alle Nationalität übergreifenden Kirche. Doch vor dem letztern Einfluss, welcher ohne Zweifel der stärkere ist, vor der Berührung mit dem Ultramontanismus, ist er auch im Vaterlande nicht sicher. Oder wenn ein stärkeres Nationalgefühl ihn hievor in der Heimath zu bewahren vermag, so wird er sich durch dasselbe auch im Auslande vor antinationalen Einflüssen zu schützen wissen. — Man verspricht sich viel von dem gemeinsamen Studienleben der Katholiken und Protestanten an einer Universität. Die Gleichheit der wissenschaftlichen Vorbildung, das freundschaftliche Zusammenleben — denkt man — würde jene unpädagogischen Richtungen gar nicht aufkommen lassen. So würde auch die kantonale und örtliche Abgeschlossenheit eine Unmöglichkeit werden! — Gewiss ein schönes Ziel! — Unstreitig denkt jeder studirende Jüngling auf einem Turn- oder Zofingerfest: wenn doch diese brüderliche Vereinigung länger, wenn sie Jahre lang dauern könnte! Wie an solchen festlichen Tagen die confessionellen und kantonalen Unterschiede in dem Meere der Festfreude und der jungen Freundschaft versinken, so —denkt man — werden diese Gegensätze auf einer gemeinsamen schweizerischen Hochschule gänzlich verschwinden. — Aber man täusche sich nicht: aus der brünstigen Freundschaft, an Turn- und Zofingerfesten geknüpft, ist nicht auf

die Gesinnung zu schliessen, welche bei zwei- bis dreijährigem Zusammenleben zwischen denselben studirenden Jünglingen stattfinden würde. Die Alltäglichkeit würde die Glut der Freundschaft allmählig abkühlen; die Differenzen und Gegensätze würden hervortreten, und es würden, wie jetzt an einer und derselben Kantonaluniversität, verschiedene, zum Theil gegensätzliche Verbindungen und Landsmannschaften entstehn, und hier um so mehr, als mannigfaltigere und tiefgreifendere Gegensätze den Boden dazu liefern würden. — Solche Gegensätze würden aber auf einer eidgenössischen Centraluniversität auch nachhaltiger und folgenreicher sein als auf den Cantonaluniversitäten, wo sich der Gegensatz doch nicht auf die Studirenden der andern Cantone erstreckt. — Die paritätischen Universitäten Bonn, Tübingen, Giessen zeigen zur Genüge, wie wenig das Zusammenleben an Einer Hochschule namentlich die confessionellen Gegensätze zu vermitteln im Stand ist. —

3. Der confessionelle Gegensatz erfordert aber noch einige weitere Bemerkungen. Wenn wir nicht glauben können, dass das Zusammenleben der Studirenden diesen Gegensatz ausgleichen würde, so können wir überhaupt eine solche Versöhnung nicht von einer eidgenössischen Hochschule erwarten. — Bedenke man recht, was es sagen will: eine katholisch-theologische Fakultät in dem reformirten Zürich oder Bern, der compakten Macht der katholischen Kirche gegenüber, — einer Kirche gegenüber, welche nicht nur eine ideale, sondern eine sehr reale Potenz ist, die in ihrem hierarchischen Organismus auch die Mittel besitzt, sich auszubreiten und zu befestigen, welche die Hoffnung nie aufgibt, die Schismatiker uno Ketzer einst in ihren Schooss zurückkehren

zu sehn. — Es heisst nach unserer Ueberzeugung die Stellung der katholischen Kirche, gegenüber der schweizerischen Hochschule, gänzlich verkennen, wenn man glaubt, jene würde ein solches katholisches Pfropfreis auf einen protestantischen Baum mit gleichgültigen Augen betrachten, sie würde dem Studium bet katholischen Theologie auf einer solchen Universität nicht Beschränkung entgegensetzen. — Oder hat etwa die katholische Kirche ihre Ansprüche aufgegeben oder gemildert? Die Vorgänge des letzten Jahres in Deutschland sind Zeugen, dass die katholische Kirche sich gegenwärtig gerade noch stark fühlt und sich keineswegs in der Nothwendigkeit oder Stimmung befindet, dem Protestantismus so wesentliche Conzessionen zu machen, wie die Bildung ihrer Theologen und Geistlichen in einer protestantischen Stadt. — Mag es immerhin im Schoosse des Katholicismus viele Liberale geben, welche dem Dogma von der alleinselig-machenden Kirche ihren Patriotismus nicht zum Opfer bringen; mag es immerhin unter ihnen viele Gebildete geben, welche den Katholicismus entweder spekulativ zu vergeistigen oder nach Art der Deutschkatholiken abzuklären wissen: alles dieses kann unsere Behauptung nicht umstossen, denn um katholische Theologen, um angehende Priester handelt es sich: und diese bedürfen der bischöflichen Ordination, und bilden als Geistliche integrierende Glieder des grossen hierarchischen Körpers. Der gebildetste Katholik gehört, wenn er Geistlicher ist, nicht bloss dem idealisierten, sondern dem realistischen Katholicismus an, dessen Wesen die Hierarchie und das Priesterthum ist. Keine eidgenössische Hochschule wird im Stande sein, dieses eherne Schloss des Katholicismus zu sprengen. —

4. Auch der finanzielle Punct, der zu Gunsten einer eidgenössischen Universität angeführt wird, kann uns keineswegs beruhigen. Wir können nicht einsehen, wie die Finanzlage einer Bundes-Universität weniger prekär sein würde als die der kantonalen Anstalten. Vorerst wird schwerlich in Abrede gestellt werden können, dass der von der Commission aufgestellte Voranschlag von 400,000 Franken als ein Minimum zu betrachten ist. Die theologische Fakultät ist mit einer Gesammtzahl von 11 Professoren ziemlich kärglich, und die medizinische, in welcher wir überdiess die Abtheilung Thierheilkunde vergeblich gesucht, mit 13 Professoren mehr als kärglich bedacht. In der philosophischen Fakultät ist für die schönen Künste gar nicht gesorgt. — Die französischen und insbesondere die italienischen Lehrstühle sind sparsam besetzt, was bei einer Lehranstalt, welche Vermittlerin der Wissenschaft dreier Nationen sein soll, nicht zu übersehen ist. Die Auslagen würden sich mithin bedeutend höher belaufen, als das Projekt besagt. — Die Hauptfrage aber ist: wie sollen diese Auslagen bestritten werden? Das Einfachste schiene, die Summe durch directe Contingente aller Cantone herbeizuschaffen. Aber welches Resultat würde sich für die entferntern uno grössern Cantone, welches Resultat würde sich namentlich für den Canton Bern herausstellen? Der Canton Bern ist 1/5 der ganzen Eidgenossenschaft, und sein Contingent würde demnach nicht weniger als 80,000 Franken betragen. Dazu die Nöthigung, wenigstens 30,000 Franken als Stipendienfonds zuzusetzen, und Seminarien oder andere praktische Anstalten zur Vermittlung der Hochschulbildung mit dem cantonalen Bedürfniss zu errichten, — und die 115,000 Franken neue Währung, welche der

Canton Bern gegenwärtig für seine Hochschule verausgabt, wären mehr als erreicht. Und dafür hätte er den Vortheil, seine studirenden Jünglinge nach Zürich schicken zu müssen und an wissenschaftlichem Leben ein grosses Theil einzubüssen! — Dieses ist von der Commission eingesehen worden, und sie hat von vorne herein davon abstrahirt, die eidgenössische Hochschule durch Geldcontingente der Cantone zu bestreiten. Ihr Plan geht vielmehr dahin, dass von den 400,000 Franken, der Hochschulcanton 80,000, und die Bundeskasse 320,000 Franken zu tragen habe. Erstere Ziffer ist im Gesetzesprojecte des Bundesrathes (Art. 81, Nr. 7) auf 70,000 Franken heruntergesetzt, so dass der Bundeskasse 330,000 Franken auffallen würden; — eine für die junge Bundeskasse sehr beträchtliche, für die Universität aber kaum zureichende Summe. — Wir sind in das Finanzwesen des Bundes nicht eingeweiht, aber so viel scheint auch einem Laien einleuchtend, dass eine solche Summe für den Bund kaum weniger schwer zu tragen sein würde, als die 80,000 Franken alte Währung für den Canton Bern zur Bestreitung seiner Hochschule. — Die Möglichkeit grosser Landeskalamitäten und dadurch erforderten übermässiger Opfer würde den Bund nicht weniger treffen als die Kantone. Man denke nur an die Möglichkeit einer etwas lang andauernden Grenzbesetzung, an eine Hemmung des Verkehrs mit dem Auslande, wodurch der Ertrag der Zölle, eine Haupteinnahmsquelle für den Bund, ganz oder theilweise wegfallen würde. Müsste dadurch nicht die eidgenössische Hochschule in hohem Grade gefährdet werden, und ihre finanzielle Lage eben so prekär werden als die Lage der Cantonal-Universitäten? —

Wollen sich also die nationalen Vortheile einer eidgenössischen

Hochschule auf keine Weise ergeben, so sind dagegen die positiven Nachtheile derselben um so sicherer. —

Eine unausbleibliche Folge der eidgenössischen Universität und zugleich ein unberechenbarer Nachtheil für unser nationales Leben würde sein: die Entstehung und Ausbildung einer Beamtenaristokratie mit uniformer, mehr oder weniger dem Volksleben entfremdeter Bildung. — Haben wir nöthig, die Nachtheile eines solchen Beamtenthums für die gesunde Entwicklung eines Landes, und zumal eines republikanischen Landes, aufzuzeigen? — Die Gesundheit des Staatslebens, namentlich in einer Republik, beruht auf der grösstmöglichen Einheit des demokratischen und des gouvernementalen Prinzips. Dass die Bedürfnisse und Interessen des Volkes mit dem Zwecke des Staates in Einklang gebracht werden, das muss die Aufgabe des Staatsmannes sein, und ist es zumal unserer Zeit, wo die Volksinteressen gebieterischer als je ihre Befriedigung fordern, wo dieselben oft genug mit den allgemeinen Interessen des Rechtes und der Bildung in Widerstreit kommen. — Zudem hat der seit einem Jahrhundert entstandene und immer wachsende Riss zwischen Gebildeten und Ungebildeten in unsern Tagen mehrfach einen bedenklichen, kulturstürmerischen Charakter anzunehmen gedroht. Wie schwer ist es unter solchen Umständen, die Interessen des Geistes und der Bildung gegenüber dem Volke zu vertreten, ohne dessen Bedürfnisse und Interessen zu verkennen! wie schwer, volksthümlich zu regieren, ohne die Interessen der Wissenschaft und der Bildung zu verletzen! Gewiss, die Schwierigkeit einer Versöhnung von Staatsinteresse und Volksinteresse ist schon gross genug, ohne dass man nöthig hat, dieselbe noch zu vermehren. Vermehrt würde aber

die Schwierigkeit einer solchen Vereinigung, erweitert der Riss zwischen Staatsleben und Volksleben durch das Emporkommen einer besondern Beamtenklasse und Beamtenbildung. Jener Gegensatz kann einzig dadurch vermittelt werden, dass die Beamten volksthümlich gesinnte und gebildete Leute sind, geschickt in die Denkungsart gerade dieser Bevölkerung einzugehn, ohne den Staatszweck aus den Augen zu verlieren. In hohem Grade erschwert, ja unmöglich gemacht wird die Versöhnung des Staats mit dem Volke, der geistigen mit den materiellen, der allgemeinen mit den individuellen Interessen, wenn die Beamten eine Bildung mitbringen, welche sie dem Volk entfremdet, — und um so mehr, je mehr diese Beamten unter sich eine Einheit, einen dem Volke gegenüberstehenden Stand, eine Art Hierarchie bilden. Sie verstehen das Volk nicht, lieben es nicht und vermögen nicht in seine Interessen und Anschauungen einzugehn. Das Volk, ohnehin nicht ohne Misstrauen gegen die so genannten Herren, wird diese Beamten, die nicht seine Sprache sprechen, nicht seine Gefühle theilen, mit doppeltem Misstrauen betrachten. Der Staat, der sich durch seine Beamten realisirt, wird bei dem Volke noch weit mehr Widerstand finden als jetzt. Der unheilvollste Riss, der Tod des republikanischen Lebens, müsste die Folge eines solchen Beamtenthums sein. — Dieses Beamtenthum wäre aber die unausbleibliche Folge der Central-Universität. Dort würden alle, welche zur Bekleidung von Staatsstellen sich tüchtig machen wollen, Appenzeller und Berner. Basler und Walliser, eine uniforme Bildung empfangen. Sie würden, in ihre Heimath zurückgekehrt, zwar unter sich eine Art von einheitlicher Körperschaft bilden, aber desto weniger ihr

Volk verstehn und von ihrem Volke verstanden. Und jährlich würde die Central-Universität eine beträchtliche Anzahl solcher angehender Beamten nach allen Seiten hin liefern, und den Gegensatz zwischen Gebildeten und Ungebildeten, zwischen Staat und Volk gründen und verewigen. — Und ein solcher Schaden für unser politisches Leben sollte mit einem Opfer von 400,000 erkauft werden?

Doch dieses führt uns auf den letzten und wichtigsten Punkt, auf das Verderbliche einer einseitigen Centralität für Staat und Nation. Zwar halten gerade hier die Vertheidiger der eidgenössischen Hochschule ihr Hauptargument bereit; sie sagen: "So wie es eine der grössten Wohlthaten sei, die unserm Vaterland in letzter Zeit zu Theil geworden, dass es eine einheitliche Bundesverfassung besitze, so sei die Bundeshochschule einerseits das trefflichste Mittel zu immer grösserer Verwirklichung der Einheit der Schweiz, theils die Krone unserer Bundeseinrichtung und unserer politischen Einigung." — Wir gehören zwar auch zu denjenigen, welche in unsern Bundeseinrichtungen einen nicht genug zu würdigenden Fortschritt zur Einigung und Kräftigung unsers Vaterlandes erblicken, aber wir behaupten, dass die errungene Einheit, deren wir uns erfreuen, nicht auf Unkosten der Volks- und Geistesindividualität ausgedehnt werden darf, wenn nicht die nationale Kraft, wenn nicht der Geist selbst darunter leiden soll. Worauf beruht das gesunde, kräftige Leben eines Staates und Volkes? beruht es nicht, wie alles Leben darauf, dass sowohl die Einheit, als auch die individuelle Verschiedenheit zu ihrem Rechte kömmt, dass beide Momente in dem rechten, lebendigen Wechselverkehr stehen. Ein Staat,

in welchem alles Leben centralisirt wäre, könnte eben so wenig ein gesunder genannt werden, als ein solcher, in welchem bloss die Unterschiede der provinziellen und örtlichen Individualitäten ausgebildet wären. Sehen wir auf das Beispiel der zwei Hauptländer Europa's, auf Deutschland und Frankreich. Auf ganz entgegengesetzte Weise haben sich diese Staaten aus dem mittelalterlichen Feudalwesen emporgearbeitet. Frankreich hat die Gegensätze, an welchen es im sechszehnten Jahrhundert zu verbluten drohte, nicht anders zu überwinden vermocht als durch Todtschlagen der individuellen Mächte, durch Aufrichtung einer abstracten Centralität, welche im siebenzehnten und achtzehnten Jahrhundert zum Absolutismus der Monarchie, und in den Zeiten der Republik und der Freiheit zum Absolutismus der öffentlichen Meinung der Hauptstadt geworden ist. Bis auf diesen Tag ist diese einseitige Centralität Frankreichs Unglück gewesen, und die Ursache, warum es unaufhörlich von einem Extrem zum andern getrieben worden und nie auf die Dauer zu einem vernünftigen öffentlichen Zustand gekommen ist. — Das entgegengesetzte Schauspiel bietet Deutschland dar. Die Kämpfe des Reformationsjahrhunderts und des dreissigjährigen Krieges endeten mit der politischen Zerstückelung, und auch aus dem Drucke der Napoleonischen Herrschaft und aus den Befreiungskriegen gieng es zerstückelt hervor, ein Zustand, aus welchem es sich auch in den letzten Jahren nicht zu erheben vermocht hat. Doch würden wir irren, wenn wir diese Vielheit von Staatsindividualitäten, aus denen Deutschland besteht, bloss als ein Unglück betrachten wollten. Hören wir, was einer der grössten Staatsmänner über diese Zerstückelung Deutschlands sagt:

"Wahrscheinlich wäre unter einer einheitlichen Herrschaft vieles erstickt und vereinseitigt, wenn auch einiges rascher gefördert sein möchte. Die kleinern Staaten haben geistiges Leben und Bewegung mehr gefördert, haben den Druck der staats- und gutsherrlichen Lasten mehr und glücklicher erleichtert, haben ihre Schulden mehr vermindert, für Wege und Strassen mehr gethan, und daneben von guter Ari und Ordnung in Zünften und Gemeinden mehr erhalten als in den grössern Staaten geschehen ist. Ihnen vor allen verdankt Deutschland was es noch von politischer Bildung besitzt." — Deutschland hat also nach der Ueberzeugung dieses Staatsmannes mehr gewonnen in seiner Zerstückelung, als es in einem centralisirten Zustande gewonnen haben würde. Soll von den zwei Uebeln der Zerstückelung und der einseitigen Centralisation eins als das geringere gewählt werden, so ist es, zumal für ein vorherrschend germanisches Volk, ohne Zweifel die Zerstückelung: und so hat auch in der Schweiz die Verschiedenheit der Volksindividualitäten mehr Gutes zu Stande gebracht, als die Eine und untheilbare Republik gethan haben würde. Warum hatte die Eine und untheilbare helvetische Republik keinen Bestand? Weil sie eine blosse Abstraction, eine Unnatur war. — Auf der freien Entwicklung der individuellen Lebenskräfte, beruht vor Allem aus die gesunde geistige Kraft eines Volkes. Der Geist existirt ja überhaupt nicht als ein Allgemeines, Abstractes, sondern als ein Conkretes, Individuelles; nicht in abstracten, oktroyirten Grundsätzen, sondern im individuellen, aus der Natur heraus sich entwickelnden Leben. Der Geist ist nur da freier, d. h. wirklicher Geist, wo er die Natur zu seiner Basis und Voraussetzung hat. Es ist eben so

unrepublikanisch, wie unphilosophisch, den Geist eines Volkes, einer Ortschaft, einer Familie, eines Individuums nicht in seiner conkreten, gewordenen und werdenden Gestalt, in seiner Naturform anerkennen zu wollen. Die Naturform des Geistes ist überhaupt etwas heilig zu haltendes. Je mehr ein Staat die verschiedenen Geister, die er umfasst, in ihrer .individuellen Naturform zu respektiren und gewähren zu laffen vermag, desto kräftiger und gesunder ist er. — Allerdings gehört zu einem rechten und nationalen Leben, dass diese verschiedenen Individualitäten, diese Orts- und Völkerschaftsgegensätze durch eine übergreifende und einheitliche Macht vermittelt seien. Diese Einheit ist der Schweiz auch geworden in ihren Bundeseinrichtungen, und das Wohlthätige derselben soll nicht verkennt werden. Wir sagen bloss: jede Bestrebung, die Centralität auf Unkosten der freien individuellen Entwickelung geltend zu machen, ist eben so sehr vom Argen, als der einseitige Orts- und Cantonsgeist. — Die Errichtung einer eidgenössischen Hochschule wäre aber wirklich ein solches Bestreben, das die Centralität auf Unkosten der Volksindividualität fördern würde. Eine einförmige, farblose Bildung würde allmählig die individuellen Gestaltungen des schweizerischen Volksgeistes verdrängen; eine octroyirte Bildung würde sich an die Stelle der freien, naturwüchsigen setzen. Die Unterschiede, welche jetzt das Leben der Eidgenossenschaft constituiren, würden verwischt; die Schweiz würde ihre Eigenthümlichkeit, und eben damit auch ihren Halt nach Aussen verlieren. Man sage nicht: "Die eidgenössische Hochschule sei die Consequenz des neuen eidgenössischen Bundes!" Denn was in einem Staat einheitlich und centralisiren werden soll, ist die

allgemeine Grundlage der Gesetzgebung und Verwaltung, nicht die Wissenschaft und die Bildung. Nicht darin besteht die wahre Staatskunst, alle Individualitäten in eine Retorte zu werfen und dann diesen neutralisieren Absud zu regieren, sondern die freien Individualitäten als solche regieren zu können. Vielleicht möchte Jemand sagen; "Der Strom der Zeit gehe auf Nivellierung der Unterschiede los; die Eisenbahnen, die elektromagnetischen Telegraphen und andere Erleichterungsmittel des Verkehrs deuten klar auf diese Tendenz des Zeitalters hin, und vergeblich werde man diesem Strome der Zeit widerstreben!" Unstreitig geht dieses nivellierende Bestreben durch unsere Zeit; aber neben diesem macht sich nicht minder energisch die Individualität und Subjectivität geltend, wie die Emanzipationsbestrebungen aller Art hinreichend beweisen. Uebrigens fragen wir nicht: was ist die Tendenz der Zeit in ihrer empirischen Erscheinung? sondern: was ist in dieser Tendenz der Zeit das Wahre und Gute — was hat eine Zukunft, ein Element der Ewigkeit in sich? — Wahr, lebensfähig und ewig ist aber in den Tendenzen der Zeit nicht das, was der naturgemässen Entwicklung der Pensionen und Völker zuwider ist. Solchen Richtungen folgt in der Regel die Reaction auf dem Fusse. Sondern das Wahre und Vernünftige in dem Streben der Zeit ist das Natur- und Entwicklungsgemässe. — Wollte man hingegen einwenden: es gebe im Leben der Völker und der Menschheit doch auch plötzliche Uebergänge, Umwandlungen, welche vielmehr von Aussen kommen als von Innen; die Entstehung und Verbreitung des Christenthums, die Reformation seien Beweise davon — so müssten wir entschieden behaupten: da wo das Christenthum, da wo der

Protestantismus im Volksleben Wurzel gefasst und sich zu einem lebendigen Baume entwickelt haben, da ist sowohl das Christenthum als später der Protestantismus aus dem tiefsten subjectiven Bedürfniss erwachsen. Beide welthistorische Erscheinungen haben, weit entfernt, die Subjectivität und Individualität aufzuheben, vielmehr der Subjektivität und Individualität einen neuen Aufschwung, einen neuen Inhalt gegeben. Und so ist in den Tendenzen unserer Zeit nur dasjenige lebensfähig und göttlich, was in die Individualität einzugehn, was die Tiefe der Subjectivität zu ergreifen und zu beleben vermag. — Ein bloss ocetroyirter Geist hat niemals eine Zukunft gehabt; so hätte auch die octroyirte, alle tiefere Subjectivität aufhebende, zentral-eidgenössische Bildung kein wahres Leben, keine Zukunft in sich.

So sind wir denn zu dem Schlusse gekommen, dass die Errichtung einer eidgenössischen Hochschule weder in wissenschaftlicher, noch in nationaler und vaterländischer Beziehung wünschenswerth sei. Der verdienstvolle Stapfer, auf den man sich beruft, und der den Gedanken zu einer Zeit erregte, wo es in der Schweiz noch gar keine Hochschule gab, — Stapfer dachte ganz anders in den dreissiger Jahren im Angesicht unserer damals blühenden Berner Hochschule. — Die kantonalen Anstalten, gehörig gepflegt und aufgemuntert, haben ohne Zweifel einen entschiedenen Vorzug vor einer Centraluniversität.

Pflegen wir denn unsere hiesige Hochschule, suchen wir das Publikum für dieselbe zu gewinnen und legen wir sie den h. Behörden an's Herz. — Der Canton Bern hat noch einen besondern Grund, seine wissenschaftliche

Anstalt in Ehren zu halten. Nach seiner natürlichen Beschaffenheit ist unser Canton hauptsächlich auf Ackerbau und Viehzucht angewiesen, und besitzt in dieser Beschäftigung und Erwerbsquelle zwar den Grund seines Wohlstandes und seiner Solidität, . aber auch die Ursache eines vorherrschenden Materialismus. Bildung und Kenntnisse werden hier in der Regel weniger gewürdigt als anderswo, oder doch vorzugsweise nur nach äusserlichen und materiellen Rücksichten geschätzt. Wo aber die wahre Bildung als solche weniger geschätzt wird, da gibt es auch verhältnissmässig weniger höher Gebildete, und unvermeidlich leidet ein solcher Staat an einem Mangel tüchtiger Staatsmänner und gebildeter Beamten und Volksrepräsentanten. Diess hat einen doppelten politischen Nachtheil für unsern Canton: denn da es an Männern fehlt, welche vermöge ihrer Bildung im Stand sind, sich über den gewöhnlichen Partheistandpunkt zu erheben, so bleibt auch das Partheiwesen in seiner ganzen bornirten Engherzigkeit als Krebsübel unsers Landes; und im Complex der schweizerischen Eidgenossenschaft droht unser Canton, trotz seiner Grösse, zur politischen Unbedeutsamkeit herabzusinken, weil es ihm an tüchtig gebildeten Repräsentanten fehlt in den Bundesbehörden. — Wie nothwendig ist es daher für den Canton Bern, den Sitz und die Quelle der wissenschaftlichen Bildung zu ehren und zu pflegen. *)

Gerade das Partheiwesen führt uns aber noch auf eine andere Betrachtung. Zwar politische und religiöse Gegensätze wird es immer geben, und dieses haben wir an sich nicht zu beklagen, da alles Leben durch Gegensätze bedingt ist. Stets wird es sowohl solche geben, welche mit Pietät dem Alten zugethan und in diesem das Gute verehrend, dieses conserviren wollen und Neuerungen gefährlich finden; als auch solche, die im Alten nur das Gewohnheitsmässige uno Missbräuchliche sehend, auf eine Regeneration der Zustände und Ansichten losgehen. Eitel ist die Hoffnung, dass die eine Parthei die andere jemals ganz niederkämpfen werde. Wenn nun dieser Gegensatz unvermeidlich ist, so kann es sich hauptsächlich nur darum handeln, ihm sein Schädliches und Gefährliches so viel als möglich zu benehmen, d. h. die eine Richtung von ihrer egoistischen und blinden Borniertheit, und die andere von ihrer wüsten, brütalen Art und Weise zu befreien, oder mit andern Worten: beide Richtungen durch eine gediegene Bildung wenigstens in den künftigen politischen, religiösen und intellectuellen Führern des Volkes zu veredeln. — Wodurch wird aber unser Parteiwesen so schlimm und verderblich? Hauptsächlich durch die Masse der Halbgebildeten, welche den grössten Einfluss aus das Volks- und Staatsleben haben, so wie durch die Masse der Ungebildeten, welche nach politischem Einfluss und nach Staatsstellen streben. Nach unserer Staatsverfassung kommen dem Ungebildeten gleiche politische Rechte zu, wie dem Gebildeten. Dieses verübt auf dem Prinzip der Volkssouveränetät und lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Dieser Gleichheit der politischen Rechte ist sich der Ungebildete wohl bewusst; er sucht daher diese Rechte geltend

zu machen; und was er durch geistige Mittel nicht zu erreichen im Stand ist, nämlich Geltung und Einfluss im Staate, das sucht er durch äusserliche Mittel zu erlangen, und strebt daher nach Beamtungen, nach Stellen in der Volksrepräsentation. Dieser Andrang der Ungebildeten zu Staatsämtern und politischer Bedeutung ist eine Consequenz des demokratischen Prinzips, aber zugleich die Quelle der unseligen Partheiung in unserm Lande. — Dagegen gibt es nur zwei Mittel: entweder Negation des demokratischen Prinzips selbst, was Niemand unter uns wollen wird, oder möglichste Verbreitung tüchtiger Bildung auf dem Lande, Zugänglichkeit der Wissenschaft für alle fähigen und würdigen Jünglinge des Cantons. Nur so wird allmählig der unselige Gegensatz zwischen Stadt und Land sich verlieren; nur auf diesem Wege ist zu hoffen, dass wir wahrhaft gebildete, und doch volksthümliche, Beamten und Volksrepräsentanten erhalten werden, dass endlich das Partheiwesen in unserm Canton seinen wüsten und schädlichen Charakter verlieren werde. — Die Bedingung hiezu ist: die Erhaltung und Blüthe unserer Hochschule.

Doch wie? sagt man — ist nicht viel Unheil gerade aus unserer Hochschule hervorgegangen? hat sie nicht einen grossen Theil jener Halbgebildeten geliefert? — Ich sage: Nein! die Hochschule als solche trägt hieran keine, oder nur wenig Schuld. Wenn eine Menge Halbgebildeter, die zum Theil verderblich auf das Staats-Volksleben wirken, unsere Hochschule verlassen haben, was ist die Ursache? Nichts anderes, als dass so viele ohne gründliche Vorbildung in unsere Hochschule treten, und dass das Rechtsstudium, welches die Aussicht auf die grösste politische Wirksamkeit und auf die höchsten

Staatsstellen eröffnet, gerade dasjenige ist, für welches am wenigsten vorbereitende Kenntnisse erfordert werden. Während von den Theologen mit Recht vollständige Gymnasialbildung, und von den Medizinern wenigstens die Stufe der untersten Klasse des Gymnasiums erfordert wird, so ist für die Studirenden der Jurisprudenz bis jetzt gar keine Bedingung gestellt gewesen, so dass viele nur mit Sekundar- ja nur mit Primarschulbildung in die Hochschule eintreten *). Wer wundert sich noch,

Summa: 30

wenn diese grosse Lücker der Bildung, verbunden mit der Aussicht auf politischen Einfluss, schlimme Früchte getragen hat? — Wir wiederholen es: nicht die Hochschule an sich ist Schuld, wenn dem Canton aus der Menge ihrer Halbgebildeten bis jetzt viel Schaden erwachsen ist.

Unsere Hochschule selbst ist, wir dürfen es kühnlich behaupten, der Achtung des Publikums und des Schutzes der h. Behörden nicht unwürdig. Sie würde desselben noch würdiger sein, wenn ihr vergönnt wäre, sich wieder zu der Blüthe zu erheben, der sie sich in den zehn ersten Jahren ihres Bestehens erfreute. Was unsere

Hochschule unter günstigern Umständen zu leisten vermag, das mag man aus einigen wenigen Notizen entnehmen. Im Wintersemester 1834/35 wurden hier in Allem 81 Vorlesungen gehalten vor wenigstens 925 Zuhörern; im Sommer 1835 — 94 Vorlesungen vor 887 Zuhörern; im Wintersemester 1835/36 — 95 Vorlesungen vor einer gleichen Zahl von Zuhörern; im Winter 1836/37 — 102 Vorlesungen vor 820, und im Sommersemester 1837 — 101 Vorlesungen vor 946 Zuhörern. — Die Resultate sind dieser grossen akademischen Thätigkeit nicht unwürdig, zumal wenn wir an die Menge wissenschaftlich gebildeter Aerzte gedenken, welche aus unserer vortrefflichen medizinischen Fakultät hervorgegangen ist, und durch welche eine unvergleichbar bessere Krankenpflege auf dem Lande geübt wird als früher, wo das Volk die ärztliche Hülfe entweder Tagreisen weit suchen muste, oder auf ungebildete Aerzte und Pfuscher angewiesen war. Wie viele Hausväter und Hausmütter. die sonst gestorben oder dem Siechbette verfallen wären, sind ihrer Familie und ihrem Berufe zurückgegeben worden! Wie viel Arbeitslosigkeit und Unterstützungsbedürftigkeit ist dadurch verhütet! Wahrlich ein für die gegenwärtige Zeit, wo ohnehin der Pauperismus in bedrohlichem Grade zunimmt, nicht gering anzuschlagender Umstand! — Ich erlaube mir, noch auf Ein bedeutendes Resultat unserer Hochschule hinzuweisen; es betrifft die Theologen und Geistlichen, und ihr Verhältniss zu der religiös-politischen Bewegungen der Gegenwart. Diese Bewegungen erfordern, um gehörig behandelt zu werden, ein durch gründliches Studium und freiere Wissenschaft ausgebildetes Urtheil. Eine blosse kirchlich-praktische Bildung kann in dieser Zeit, wo

die religiösen Gegensätze immer grösser und tiefgreifender werden, unmöglich mehr genügen. Es bedarf dazu einer wissenschaftlichen Bildung, welche nur die Hochschule zu gehen im Stand ist. — Wissenschaftlich ausgerüstete Geistliche, wie dergleichen eine nicht geringe Zahl aus unserer Hochschule hervorgegangen ist, sind für unsere Zeit und für unser Land eine nicht genug zu ermessende Wohlthat. Gewiss, unsere Hochschule verdient nicht die Ungunst, sie verdient in mehrfacher Beziehung das Wohlwollen des Volkes und die Gunst der h. Behörden, und die 80,000 Franken alte Währung rentiren sich — wenn man das Ganze zu überziehen vermag — reichlich.

Sie rentieren sich aber allerdings nur dann, wenn die Hochschule aus ihrem gegenwärtigen gedrückten wieder in ihren vorigen blühenden Zustand erhoben wird. Eine kümmerlich vegetirende Anstalt freilich ist für die Hälfte der genannten Summe zu theuer, aber eine blühende Hochschule wird, wenn sie auch mehr kostet als 80,000 Franken alte Währung, dem Staate reichliche Früchte tragen. — Möge es demnach unserer h. Landesbehörde gefallen, unsere Anstalt zu heben und vor Allem der provisorischen Lage derselben ein Ende zu machen, und dieselbe als eins der nothwendigsten und heilsamsten Institute des Staates definitiv anzuerkennen! Möge es derselben gefallen, zur .Hebung derselben die nothwendigen und gedeihlichen Anstalten zu treffen! Möge sie sich nicht abhalten lassen, für die dringend nöthige Besetzung der Lehrstühle des Staatsrechts rechts und der Staats- und Volkswirthschaftslehre zu sorgen! Möge sie namentlich eine tüchtige Vorbildung als unerlässliche Bedingung der Endprüfung

für alle Fakultäten hinstellen, und den so nothwendigen und wohlthätigen Zusammenhang zwischen den Fakultätsstudien und den allgemeinen wissenschaftlichen Studien wahren und fördern!

Lasst uns, verehrteste Herren Collegen, der h. Behörde mit Zutrauen entgegenkommen und mit vereinten Kräften ferner das Unsrige zu thun, damit unsere Anstalt immer mehr die öffentliche Achtung verdiene.

Und Sie, wertheste studirende Jünglinge, mögen Sie durch wissenschaftlichen Geist, durch Sittlichkeit und jene höhere Weihe, welche die Wissenschaft ihren wahren Jüngern verleiht, unserer Hochschule das Wohlwollen des Publikums und der h. Behörden verdienen helfen. Auf Ihnen ruht die Hoffnung des Staates. Mögen Sie derselben sich würdig zeigen als ächte Jünger der Wissenschaft, als wahre Söhne des Vaterlandes!

Die Weihe des Geistes erfülle uns alle mehr und mehr, und erhalte unsere Universität in der Brandung gefährlicher Tagesfragen und politischer Stürme!