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Die Neugestaltung der schweizerischen Universitäten

Rektoratsrede gehalten an der Jahresfeier der Universität Basel

am 27. November 1964
Verlag Helbing & Lichtenhahn • Basel 1964

© Copyright 1964 by Helbing &Lichtenhahn, Verlag, Basel
Druck von Friedrich Reinhardt AG., Basel

Die Vollendung des ersten halben Jahrtausends, der die Universität Basel vor vier Jahren festlich gedachte, erscheint aus wachsender Distanz immer mehr als große Zäsur. Noch kaum jemals hat sich in der gedrängten Zeit weniger Jahre für die Hohen Schulen unseres Landes eine so entscheidende Entwicklung angekündigt wie im neu begonnenen Jahrzehnt. Noch kaum jemals standen alle, die mit der Universität verbunden sind, in diesem Maße unter dem Eindruck eines überwältigenden, mit den vorhandenen Kräften und Strukturen kaum mehr zu bewältigenden Ansturmes.

I.

Ein dreifacher Anlaß hat die Bewegung ausgelöst: Die letzte Ursache liegt in dem das technische Zeitalter begleitenden, ja es als wesentliche Kraft begründenden Aufbruch der Naturwissenschaften 1. In großartigen Bildern haben KARL JASPERS und ADOLF PORTMANN an der Jubiläumsfeier die Bedrohung und die Verheißung geschildert, die die sich ständig weitende Naturerkenntnis und Naturbeherrschung bergen. Täglich vermag der Fortschritt der Naturwissenschaften neu zu überraschen. Es verwirklichen sich in ihm Kräfte, die seit der Jahrhundertwende schicksalshaft die Universität bestimmen.

Im Jahre 1909, am Vorabend der Centenarfeier der Berliner Friedrich-Wilhelm-Universität, schrieb ADOLF VON HARNACK 2 mit dem Blick auf die, wie er sagte, «sich fächerförmig ausbreitenden Naturwissenschaften»:

«Ganze Disziplinen gibt es heute, die in den Rahmen der Hochschule überhaupt nicht mehr hineinpaßen, teils weil sie so große maschinelle und instrumentelle Einrichtungen verlangen, daß kein Universitätsinstitut sie sich leisten kann, teils weil sie sich mit Problemen beschäftigen, die für die Studierenden viel zu hoch sind und nur jungen Gelehrten vorgetragen werden können». Seine Feststellung über die Ausweitung der Naturwissenschaft ließ ADOLF VON HARNACK in die Forderung ausmünden, es seien selbständige, von der Universität abgerückte und wesentlich von der Privatwirtschaft mitgetragene naturwissenschaftliche Forschungsinstitute zu schaffen. Mit dieser These wiederholte er, was bereits FRIEDRICH ALTHOFF, der überragende Leiter der Hochschulabteilung im preußischen Kultusministerium, als sein Vermächtnis hinterlassen hatte 3. Durch die Gründung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft und den Aufbau der Forschungsstätten in Berlin-Dahlem begannen die Gedanken ALTHOFFS noch vor dem Ausbruch des ersten Weltkrieges Wirklichkeit zu werden. - - ADOLF VON HARNACK glaubte die Autorität WILHELM VON HUMBOLDTS für sich zu haben, wenn er es als Notwendigkeit bezeichnete, große Bereiche der naturwissenschaftlichen Forschung von der Universität zu lösen. Aber die berühmte Schrift HUMBOLDTS «Über die innere und äußere Organisation der höheren wissenschaftlichen Anstalten» 4 vermag in Wirklichkeit nur den Kontrast zu unterstreichen, in dem die klassische Universitätsidee zu den Realitäten des zwanzigsten Jahrhunderts stand. Gewiß hatte WILHELM VON HUMBOLDT neben die Universitäten und Akademien eine dritte Form der wissenschaftlichen Anstalt gestellt. Er bezeichnete sie mit einem Wort, das das Bild der als Schaustätten dienenden toten Sammlungen aufnimmt, als die «leblosen Institute». Ihre Rolle sollte eine passive,

eine gegenständlich-helfende sein; in dieser dienenden Funktion sollten sie organisatorisch von der Universitäts-Korporation getrennt bleiben. Die Anstalten aber, die sich heute «Institute» nennen, sind im Verlaufe eines halben Jahrhunderts zu den bedeutsamsten Stätten aktiver Forschungsarbeit und in wachsendem Maße auch zu lebendigen Trägern der Lehre geworden; mit den «leblosen Instituten» HUMBOLDTS haben sie kaum mehr etwas gemeinsam. Zwar hat sich der Gedanke, sie von den Hochschulen abzurücken, nach den Erschütterungen des ersten Weltkrieges zunächst 5 wieder verloren. Aber das ließ nicht darüber hinwegsehen, daß die große naturwissenschaftliche Forschungsstätte eine Gegebenheit blieb, die sich nur schwer in die überkommene Struktur der Universität einfügte.

Wenige äußere Daten mögen dartun, in welchem Maße das Gesicht der heutigen Hochschule von den Naturwissenschaften geprägt wird: Die drei geisteswissenschaftlichen Fakultäten Basels, die ursprünglich die Mehrheit und bis vor einem Jahrfünft immer noch nahezu die Hälfte 6 der Studierenden aufnahmen, sind nach der Studentenzahl deutlich zur Minderheit geworden 7. Von den Aufwendungen für die Universität entfallen vier Fünftel auf Naturwissenschaft und Medizin 8. Hält man sich allein an die Forschungsausgaben, dann steigt der Finanzanteil der naturwissenschaftlichen Institute und der Kliniken sogar auf nahezu fünf Sechste! an 9. In absoluten Zahlen gemessen wächst der Bedarf ständig weiter. In kurzer Zeit ist es zur gefestigten Auffassung geworden, daß die Grenze dessen, was die Kantone als die überkommenen Träger der schweizerischen Hochschulen für Forschung und wissenschaftliche Lehre zu leisten vermögen, überschritten sei.

Noch sichtbarere Probleme als der Aufbruch der Naturwissenschaften geben die steigenden Studentenzahlen auf. Das Wachstum ist zum Grundrhythmus der

Hochschule geworden. Ein großer Sprung wurde bereits getan. In Basel ist seit dem Jubiläumsjahr 1960 die Zahl aller Studierenden um einen Drittel, diejenige der schweizerischen Studenten sogar um mehr als zwei Fünftel gestiegen 10. Ein noch größerer Sprung aber wird für die Zukunft verheißen 11. Eine verbreitete These will es, daß sich die Zahl der Schweizer Studenten bis Mitte der siebziger Jahre nochmals verdoppeln werde 12. Diese Prognose stützt sich mit auf deutsche Untersuchungen 13. Noch weiter greift die Planung Frankreichs aus 14, während umgekehrt England von wesentlich zurückhaltenderen Annahmen ausgeht 15.

Ausgangspunkt und Methode dieser Vorhersagen sind freilich im einzelnen verschieden.

Auf sicherem Boden bleibt, wer sich daran hält, was auf Grund erhärteter Zahlen —der Frequenz der Mittelschulen vor allem — und auf Grund gefestigter Erfahrung vorausgesagt werden kann. So gestellte Prognosen mögen als einigermaßen «gewiß» erscheinen. Sie lauten für die Schweiz dahin, daß die Studentenzahl wohl weiter steigen werde —vielleicht auf annähernd das anderthalbfache der heutigen Größe 16 — daß aber die angekündigte Verdoppelung vorläufig nur eine Hypothese bleibe. Für Basel dürfte immerhin selbst im Rahmen vorsichtiger Annahmen vorauszusehen sein, daß spätestens 1970 die Grenze von viertausend Studenten überschritten sein wird 17.

Zum Ausgangspunkt der Berechnungen läßt sich aber auch der in den einzelnen akademischen Berufen erkennbare Bedarf an Akademikern nehmen. Der Blick in die Zukunft ist dann mehr als bloße Konstatierung; er wird zum Postulat, zum Hinwirken auf einen Ausgleich von Angebot und spezifischer Nachfrage. Grundlagen für ein solches Vorgehen kann der vor eineinhalb Jahren erschienene Bericht der Eidgenössischen Kommission für Nachwuchsfragen bieten 18. Hält man sich

an die Ergebnisse dieser Untersuchung, dann gewinnt man —und das mag bemerkenswert erscheinen — keine wesentlich anderen Größen, als sie sich aus einer vorsichtigen statischen Zukunfterforschung ergeben 19. Das mit Gewißheit voraussehbare Wachstum der Hochschulen, das dem heute schon feststellbaren Wachstum der Mittelschulen folgen wird — ein Wachstum auf annähernd das Eineinhalbfache —genügt, um jeden heute erkennbaren Mehrbedarf an Akademikern zu decken.

Diesen beiden Betrachtungsweisen steht eine gänzlich andere Sicht gegenüber 20. Sie lehnt sich nicht an Bekanntes an; sie will dem Einwand entgehen, einfach die Vergangenheit in die Zukunft zu projizieren. Ihre Grundlage liegt im erdachten Modell einer zukünftigen Sozial- und Wirtschaftsstruktur. Die Umrisse der kommenden Ordnung werden spekulativ erschlossen; Grundaxiom ist die Annahme, Wirtschaftswachstum und Hochschulbildung seien kausal miteinander verknüpft 21. Als «Bildungs-Ökonomie» kennzeichnet sich diese Betrachtung. Ihr folgen alle jene Thesen, die ein über den unmittelbar erkennbaren Bedarf hinausgehendes Ansteigen der Studentenzahl «voraussagen» oder besser: die ein solches Wachstum fordern. Das Faszinierende einer solchen Zukunftsvision läßt freilich nicht darüber hinwegsehen, daß alle Annahmen im letzten ungewiß bleiben. Man wird aus ihnen nur ableiten dürfen, daß die wahrscheinliche Studentenzahl in Zukunft über der mit Gewißheit voraussehbaren Größe liegen wird. Das Ausmaß der Abweichung aber bleibt Mutmaßung. So kennen wir heute wohl die minimale, nicht aber die wirkliche Wachstumskurve unserer Hochschulen.

Neben dem Aufbruch der Naturwissenschaften und dem sichtbaren Wachstum der Bildungsanstalten beginnt eine dritte Ursache, die Universität neu zu prägen; sie hängt mit den beiden anderen Motiven aufs engste zusammen. Die Stufung des Studienganges verändert

sich. Bisher war die höhere Erziehung durch das Nacheinander und zugleich durch die enge Verknüpfung von Bildung und Ausbildung gekennzeichnet. Die Maturität war Attest systematisch gefügter und methodisch gewonnener Allgemeinbildung; zugleich aber bezeichnete sie Hochschulreife. Das Universitätsstudium war in seinem Anlaß zwar Fachstudium; in seiner Zielsetzung aber wollte es zugleich die allgemeinen Grundlagen wissenschaftlichen Denkens erschließen. Gegenüber dieser überkommenen klaren Zweistufigkeit zeichnet sich eine doppelte Veränderung ab.

Einmal treten neben das zur Maturität führende Gymnasium neue Formen der Mittelschule. Sie versuchen, auf veränderter Grundlage methodisch erschlossene Bildung zu vermitteln. Die Verbindung zur Hochschule bleibt zunächst ungewiß; oft endigen die Geleise noch stumpf. Dabei wird es indessen sein Bewenden nicht haben können. Durch ergänzende Lehrgänge werden auch von diesen neuen Mittelschulformen aus Brücken zur Hochschule zu schlagen sein. Die klassische Maturitätsschule büßt damit ihre exklusive Stellung ein, in gleicher Weise wie der geistige Fundus des Studenten an geformter Geschlossenheit verliert.

Für die Universität noch bedeutungsvoller ist eine Spaltung, die sich innerhalb der akademischen Ausbildung vollzieht. In allen Disziplinen beginnen sich Grundausbildung und Fortbildung zu scheiden; wiederum ist der Prozeß in den Naturwissenschaften am sichtbarsten. Fortbildung bedeutet zweierlei. Sie bezeichnet zunächst die Notwendigkeit, einen beschränkten Kreis der mit einer beschränkten wissenschaftlichen Ausbildung versehenen, aber noch nicht in eine praktische Tätigkeit eintretenden Akademiker weiter zu schulen 22. Man mag dies, am Äußeren haftend, als nachfolgende «Spezialisierung» bezeichnen; der Sache nach geht es darum, den Schüler zum selbständigen Forscher

reifen zu lassen. Andererseits verlangt der immer überstürztere Rhythmus, in dem sich die wissenschaftliche Erkenntnis fortentwickelt und erworbenes Wissen sich konsumiert, nach einem fortdauernden Kontakt zwischen der Hochschule und den von ihr mit Diplom entlassenen Akademikern. Das mag dem Gedanken der akademischen Korporation in Zukunft neuen Inhalt geben. Die Gemeinschaft von Schule, Schüler und Lehrer wird zu einem das Studium überdauernden festen Kreis.

So ist die Universität heute vor die Aufgabe gestellt, sich auf zwei Stufen — der Ausbildung wie der Fortbildung — zu entfalten. Zugleich aber erwächst ihr die Verpflichtung, aus einer immer uneinheitlicher zusammengesetzten Studentenschaft eine gezieltere Auslese zu vollziehen. Alle in den letzten Jahren neu entstandenen Studien- und Examensordnungen sind in irgend einer Weise auf diesen Grundgedanken ausgerichtet 23. Und doch bleibt der systematische Aufbau einer zweiten akademischen Ausbildungsstufe in den meisten Disziplinen ein unerfülltes Programm. Es kennzeichnet unsere Lage, daß für viele hoffnungsvolle Absolventen unserer Hochschulen die Notwendigkeit einer Weiterausbildung mit der Vorstellung des Auslandsstipendiums zusammengeht.

II.

Von einem «Ansturm» auf die Hochschule wurde gesprochen. Über die sichtbaren Folgen für Stellung und Struktur der Universität lassen sich drei Aussagen tun:

1. Die überkommenen, noch immer stark am Gedanken der Gelehrten-Korporation 24 orientierten Formen der Universität werden überspielt. Die Habilitation, der klassische Zugang zum Unterricht, verliert an Gewicht. Sie beinhaltet zugleich zu viel und zu wenig. Zu viel bedeutet

die Habilitation, indem an den Instituten und Kliniken den Nicht-Habilitierten längst der Weg zum Unterricht freigegeben werden mußte. Zu wenig aber bedeutet sie, indem die venia docendi für sich allein nur noch geringe attraktive Substanz birgt. Nicht anders sind die auf alte hierarchische Abstufungen gestellten Kriterien über den Zugang zu den Dozenten-Kollegien heute angefochten. Die sichtbaren Ämter, die die Universität in wohlgeregeltem Turnus vergibt, verlieren an Gewicht gegenüber den Abordnungen und Sitzen in den Forschungsausschüssen und Kommissionen, die Mittel verteilen oder die über besonderen Institutionen stehen. Hier und nicht in den traditionellen Kollegien fallen oft die wirklichen Entscheidungen.

2. Die Kosten der Hochschulen steigen progressiv. Nach den Erfahrungen Basels sind an einer voll ausgebauten Universität ohne den Aufwand für Neubauten je Student und je Jahr rund 9000 Franken erforderlich 25. Wenn dieser Betrag um die Hälfte höher steht als der für Deutschland ermittelte Ansatz 26, so ist in diese Mehrleistung der Preis für die Vielzahl unserer Hochschulen eingeschlossen. Im einzelnen freilich ist in den naturwissenschaftlichen Disziplinen der Aufwand je Student fast dreimal so groß wie in den geisteswissenschaftlichen. Selbst bei konstanter Größe müßte die Hochschule in Zukunft mehr Mittel beanspruchen. Das Wachstum der Studentenzahl überträgt sich damit in doppelter Überhöhung auf die Kosten. Die Aufwendungen für die wissenschaftliche Lehre und die Forschung steigen rascher als der staatliche Gesamtaufwand, als das Sozialprodukt und —wenigstens in der Schweiz — auch rascher als die übrigen Schulaufwendungen 27.

3. Die Behörden, die die Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie überwachen, werden immer stärker und oft gegen

ihre Intentionen in Entscheidungen über das innere Leben der Universitäten verstrickt. Ist der Rahmen der Universität konsolidiert und weder von innen noch von außen in Frage gestellt, dann fallen den staatlichen Aufsichtsbehörden vor allem drei Aufgaben zu: sie vollziehen die Neuwahlen und regeln andere Personalfragen — das ist wohl das bedeutsamste; sie überwachen den Lehrgang und sie überprüfen die gelegentlichen Gesuche um außerordentliche Sachaufwendungen. Auf diesen Kreis übersehbarer und voneinander einigermaßen isolierbarer Aufgaben ist auch in Basel das überkommene Pflichtenheft der Aufsichtsbehörden zugeschnitten. Wird das Wachstum zum Grundrhythmus der Hochschule, dann schrumpfen jene Angelegenheiten, die sich ohne eingehende Würdigung der Gesamtentwicklung und ohne Rückwirkungen auf das innere Leben der Universität entscheiden lassen, stark zusammen. Sachfragen verdrängen Personalfragen. Zuvorderst steht die Festlegung von Prioritäten im institutionellen und sachlichen Ausbau, die Satzung von Schwergewichten bei insgesamt stark beschränkten Möglichkeiten. Was man dem einen gibt, nimmt man — ohne es zu wollen — vielfach dem anderen weg. Aus scheinbar Nebensächlichem können grundlegende Zielsetzungen werden. Die Erfüllung einer Berufungsbedingung präjudiziert oft nicht nur auf Jahre hinaus Richtung und Ausmaß der Forschung; sie kann indirekt selbst die Studienordnung entscheidend berühren. Die Aufsicht, das zuwartende Beobachten und nachträgliche Kontrollieren, wird mehr und mehr zur verantwortlichen Führung.

III.

Sucht man nach Lösungen, dann muß auffallen, daß jene Möglichkeit, die sich — schon von der Bundesverfassung bewußt nach vorne gekehrt — am sichtbarsten

anbietet, kaum mehr näher erwogen wird: ich meine die Gründung einer Bundesuniversität 28. Während mehr als eines Jahrhunderts bildete dieser Gedanke die eigentliche Triebkraft aller Bestrebungen zur Reform der höheren Bildung. Er verlor sich im letzten Jahrhundert —weniger wie eine Idee, die durch eine Gegenthese ihre klare Widerlegung gefunden hat, sondern mehr einem mächtigen Strome gleich, der schließlich versickert. Um dieses Ende zu verstehen, wird man sich zu vergegenwärtigen haben, daß mit den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts die Bewegung auf Vermehrung der Bundeskompetenzen auch andere Bereiche ergriff. Zur vordergründigen Notwendigkeit wurde es, die ökonomischen und sozialpolitischen Kompetenzen der Eidgenossenschaft zu mehren. Ihr erlag der Gedanke, dem Bunde in der höheren Bildung eine umfassende Mitverantwortung zu geben.

Die Idee der Bundesuniversität ist in der Schweiz unlösbar mit dem nach Gestalt ringenden bundesstaatlichen Gedanken verknüpft. Sie leuchtet zum ersten Mal auf in der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts. In seinen «patriotischen Träumen» entwarf der Luzerner FRANZ URS BALTHASAR das Bild einer «gemeineidgenössischen Schule», die dem hohen Ziele dienen sollte, die Jugend aller Stände «in den wahren Grundsätzen eidgenössischer Staatskunst zu unterweisen» 29. Den Gesprächen der Helvetischen Gesellschaft in Schinznach gab die Schrift bewegende Impulse. Realer und greifbarer wird der Gedanke der Bundesuniversität durch das Wirken PHILIPP ALBERT STAPFERS, des Ministers für Künste und Wissenschaften in der Helvetischen Republik; auf seine Botschaft vom 18. November 1798 haben sich die Gründer des Bundesstaates immer wieder berufen 30. Die Regeneration brachte —wesentlich durch den Kanton Waadt angeregt —den Gedanken einer auf eidgenössisches Konkordat zu gründenden gemeinsamen

Hohen Schule 31. Da aber die gleichzeitig unternommenen Bemühungen zur Revision des Bundesvertrages scheiterten, verlor sich auch dieser Anlauf. In der Gründung der Universitäten von Zürich und Bern drückt sich in gleicher Weise die Resignation gegenüber den eidgenössischen Hochschulplänen wie das wachsende Selbstbewußtsein der konstitutionell erneuerten Stände aus. Am nächsten seiner Verwirklichung stand der Gedanke der gemeinsamen Universität sechs Jahre nach der Gründung des Bundesstaates 32. Ein Entwurf zu einem «Bundesgesetz betreffend eine Eidgenössische Universität» hatte bereits die Zustimmung des Nationalrates und der vorbereitenden Kommission des Ständerates erhalten; erst im Plenum des Ständerates unterlag die Vorlage.

Die Verhandlungen über die Gesamtrevision der Bundesverfassung gaben der Auseinandersetzung um die eidgenössische Universität neuen Auftrieb 33. Das Gespräch war freilich flacher geworden. Es wurde immer mehr zur nackten Rivalität um den Sitz —oder, wie sich ein Enttäuschter ausdrückte — zum Streit über die «plebejische Frage, wer die Braut heimführen darf». Basel war nahe daran gewesen, alle seine grundsätzlichen Einwände fallen zu lassen, wenn ihm nur der Sitz der Bundesuniversität gesichert sei 34.

Die nach 1874 liegende letzte Phase des Ringens um die Bundesuniversität erscheint wie ein nochmaliges großes Aufleuchten eines großen, bewegenden Gedankens. Aber die gemachten Vorschläge sind zu klug erdacht, um noch kraftvoll die Wirklichkeit erreichen zu können. Sie kranken am inneren Widerspruch, eine Idee, die ein Ganzes war, in kunstvoll bemessenen Teilen verwirklichen zu wollen. Es wird erwogen, die Fakultäten auf verschiedene Städte zu verteilen 35 — nur um dem Feilschen um den Sitz ein Ende zu setzen. Oder es wird der Gedanke der «universitas» dem Vorschlage

geopfert, nach französischem Vorbild eine Mehrzahl spezialisierter «grandes écoles» zu schaffen 36. Die eindrücklichste Tat dieser Spätzeit bleibt das von den Zürcher Professoren JULIUS WOLF und FRIEDRICH MEILI in den Jahren 1889 und 1890 entwickelte Projekt einer eidgenössischen Hochschule für Rechts- und Staatswissenschaften 37. Aus einer umfassenden Schau, die weitblickend und kühn die beginnenden sozialen Umwälzungen und das Heraufziehen des technischen Zeitalters vorwegnimmt, wird der Gedanke einer Sozialhochschule entwickelt, Rechtslehre, Ökonomie, Soziologie und politische Lehre umgreifend. Aber der im Ausland mit bewunderndem Erstaunen aufgenommene Vorschlag 38 litt zugleich an einer tödlichen Schwäche. Eine so sehr der Bewußtmachung und Vertiefung des nationalen Gedankengutes dienende Lehr- und Forschungsstätte kann nicht außerhalb einer «universitas» stehen; sie kann nicht als «Fachschule» die natürliche Ganzheit der Wissenschaften sprengen. Wohl sollte im Projekt einer Hochschule für Rechts- und Staatswissenschaften ein Gedanke zur Tat werden, der für alle Bemühungen um eine Bundesuniversität je und je die stärkste Kraft gebildet hatte; aber durch sein Wesen schon ist dieser Gedanke einer institutionellen Verselbständigung — einer «körperlichen Darstellung», wie sie gefordert wurde 39s —nicht zugänglich. Mit Recht mahnte CARL HILTY, die Pflege des Nationalen dürfte nicht zum abgelösten und sich selbst genügenden Unterrichtsstoff werden 40.

Damit ist an das Grundproblem der eidgenössischen Universität, an die Frage ihrer eigentlichen Bestimmung gerührt. In allen Stufen einer fast anderthalb Jahrhunderte dauernden Entwicklung lag der rechtfertigende Gedanke in einem eminent nationalen Anliegen. «Die Idee der Hochschule» — so heißt es in einem amtlichen Dokument der Regenerationszeit 41 — lebt

«durch die Hoffnung, die Hochschule werde den Mittelpunkt der geistigen Schweiz, also zugleich die sicherste Grundlage unserer Nationalität bilden». Und das Nationale ins Übernationale wendend, proklamierte 1851 die vom Bundesrat eingesetzte Studienkommission, ein Wort Friedrich Wilhelm III: abwandelnd: «Je weniger die Schweiz als politische Größe unmittelbar ins Gewicht fällt, desto mehr ist sie berufen, ihren vollen Beitrag zur Förderung der menschlichen Kultur und Wissenschaft zu leisten» 42. Aus heutiger Sicht mag auffallen, daß kaum ein Wort über die besondere Lage der Naturwissenschaften fiel. Auch die finanzpolitischen Akzente lagen anders als heute. Nicht die höhere Leistungskraft des Bundes ließ diesen als geeigneten Träger der Universität erscheinen; es war vielmehr die als wenig ökonomisch betrachtete Aufteilung der Mittel auf eine Vielzahl kleiner kantonaler Anstalten, die nach Zusammenfassung in der Hand des Bundes drängte 43. Noch in unserem Jahrhundert schrieb EUGEN GROSSMANN, der für drei Jahrzehnte der wissenschaftliche Mentor der eidgenössischen Finanzpolitik wurde, eine Unterstützung der kantonalen Universitäten wäre «geradezu frivol»; damit würde ein Zustand der Zersplitterung sanktioniert, für den es «vom Standpunkt finanzpolitischer Betrachtung nur ein Wort» gebe, nämlich «Verschwendung» 44. Erst kurz vor der Jahrhundertwende, als der steigende Außenhandel die Zolleinnahmen des Bundes in ungeahnter Weise mehrte, wurde die Universitätsfrage mit der Notwendigkeit eines Finanzausgleiches zu Gunsten der Kantone verknüpft. Zum ersten Mal im Jahre 1888 und dann erneut im Jahre 1906 fanden sich die Universitätskantons auf Initiative Basels solidarisch zusammen, um vom Bunde Subventionen zu fordern 45.

In einem freilich erschienen die Entwürfe zu einem eidgenössischen Hochschulstatut ihrer Zeit voraus. Der

Aufriß der Hochschule sollte ein anderer — ein freierer und offener —sein, als es dem überkommenen Strukturbild der Universität entsprach. Manch alter Vorschlag ist heute von geradezu passionierender Aktualität. Die Stärke der Führung wurde als Schicksalsfrage jeder im Aufbau und im Wachstum stehenden Bildungsanstalt gesehen. Es wurde nach institutionellen Formen gesucht, die nicht nur kraftvolles Handeln erlauben, sondern die zugleich dem alten Gedanken von Freiheit und Autonomie neuen Gehalt geben. Diese Originalität der Gestaltung war in besonderem Maße der Regenerationszeit und ihrem Entwurf einer Konkordats-Universität eigen 46. Und erstmals waren es in unserem Lande die Förderer einer eidgenössischen Sozialhochschule, die kritisch die Frage prüften, ob nicht die Methoden moderner Forschung verlangen, die Hochschulen nach einem gänzlich geänderten Größenmaß mit Dozenten und Sachmitteln auszustatten. In der Öffentlichkeit hat dies freilich das Verständnis für die Neuerer nicht vermehrt. Als für wenige hundert Studenten 25-30 Professoren — Ordinarien und Extraordinarien in einem — gefordert wurden, erhoben gegenüber solcher Verschwendung die an Sparsamkeit gewohnten Basler den Einwand, die Hälfte der Herren werde nichts zu tun haben 47.

IV.

Was heute das alte Konzept der Bundesuniversität zur überholten Formel macht, ist das Gewicht des Gewordenen. Während vier Generationen haben sich die kantonalen Hochschulen ungebrochen entfaltet und gefestigt; durch steigende Studentenzahlen sind sie in eine andere Größenordnung aufgestiegen. Auch da, wo das historische Vorbild mangelte, sind die kantonalen Universitäten zu tragenden Kräften des Gemeinwesens

und zu lebendigen kulturellen Zentren geworden. Die Schaffung einer höchsten Eidgenössischen Schule vermöchte die heutige Bedrängnis nicht zu mildern: Den bestehenden Hochschulen zur Seite gestellt könnte die Bundesuniversität deren Lasten nicht abnehmen; ihnen vorangestellt würde sie ihnen die lebendige Substanz entziehen.

Und doch ist der Gedanke der Eidgenössischen Universität ein Teil unserer Geschichte und damit unserer schweizerischen Wirklichkeit. Dazu hätte es nicht kommen können, wenn er nicht eine wegweisende Wahrheit enthielte. Dieser Wahrheit werden wir uns heute zu erinnern haben.

Was sich vor einem halben Jahrhundert in Berlin vollzog — das Reifen der Erkenntnis, daß Forschung in vorderster Front nicht nur die Möglichkeit einer einzelnen Universität, sondern auch die Tragkraft des Gliedes eines Bundesstaates übersteigt — hat sich mit der üblichen helvetischen Verzögerung in unseren Tagen wiederholt. Wir benötigen eine beschränkte Zahl nationaler Forschungsstätten, großzügig ausgestattet mit Mitteln des Bundes und getragen von den bestehenden Hochschulen, ihrer Gesamtheit oder einer frei gebildeten Gruppe. Die kantonalen Universitäten zu kooperativem Zusammengehen zu veranlassen, ist nicht minder bedeutungsvoll als sie der Leistungskraft des Bundes zu versichern. In lebendiger Verbindung mit den Hochschulen könnten diese Forschungsstätten zugleich einen wesentlichen Teil der akademischen Fortbildung tragen. Den Nachwuchskräften vermöchten sie Rückhalt zu geben. Die dem jungen Gelehrten verliehene venia docendi erhielte durch die Tätigkeit in der Forschungsgemeinschaft neue Substanz. Die Wirksamkeit der Forschungsstätten dürfte nicht auf naturwissenschaftliche Disziplinen beschränkt bleiben. Das in den Archiven liegende Projekt einer eidgenössischen Sozialhochschule,

das erstmals den Gedanken eines schweizerischen Forschungszentrums entwickelte, hat seine Bedeutung bewahrt. Zur Ausweitung der Rechtserkenntnis könnte ein großes Institut für Rechtsvergleichung Unschätzbares leisten. Der Ökonomie fehlt ein starker nationaler Rückhalt. Zur Erforschung politischer Vorgänge und sozialer Fakten bedürfen wir einer weit ausgreifenden empirischen Forschung. Über die urhelvetische Streitfrage nach dem Sitz der Institutionen sollte man mit einiger Großzügigkeit hinwegkommen. Auch Orte, an denen sich heute keine Hochschule befindet, sind zur Aufnahme geeignet. Der Kreis der die Wissenschaft mittragenden Gemeinwesen könnte damit erweitert und manch ungeduldiger Gründungsdrang könnte sinnvoll gestillt werden.

Aber auch jenes Anliegen, das im Bemühen um eine Eidgenössische Universität zuvorderst stand —der Wille zum Nationalen — ist für die Gegenwart nicht einfach bedeutungslos geworden. Die Formel, moderne Wissenschaft sei nicht an Landesgrenzen gebunden, bringt eine vorschnelle Vereinfachung. Das technische Zeitalter hat im Gegenteil verstärkte nationale Abhängigkeiten geschaffen. Die Einsicht, daß Wissen und Bildung ökonomische Potenzen sind, daß Bildungsgrad und technisches Können nicht nur den Wohlstand der Nationen, sondern auch die politische Existenz bestimmen, hat eine neue Beziehung von politischer Gruppe und Wissenschaft begründet. Der Wettbewerb der Völker verschiebt sich auf den zwar weniger sichtbaren, aber deshalb nicht minder hart und planvoll geführten Kampf um die Beherrschung der Natur und die Nutzung der menschlichen Fähigkeiten. Man müßte taub sein, um nicht die nationalen Töne herauszuhören, die regelmäßig anklingen, wenn laut und vernehmbar nach Verbreiterung von Wissen und technischem Können verlangt wird.

Unsere Zeit scheint aber auch zu vergessen, daß noch immer bedeutsame Wissenszweige bestehen, denen die Orientierung am Nationalen von Anfang mitgegeben ist und in denen echte Universalität geradezu verlangt, daß zunächst die im nationalen Bereiche liegenden Möglichkeiten bewußt erkannt und gestaltet werden. Das hat vorab seine Gültigkeit für die Sozialwissenschaften, für Rechtslehre, Ökonomie, Soziologie und politische Lehre. Die wissenschaftliche Pflege dieser Disziplinen ist in unserem Lande eher kümmerlich. Zum Aufsehen mahnt es, wenn an der Halbjahrhundertfeier unseres größten eidgenössischen Gesetzeswerkes ein weltoffener Genfer die Feststellung traf, die Schweiz habe ihr nationales Rechtsgut ungenügend gepflegt, es sei vor allem der Akkord «deutsch und welsch» nicht recht zum Klingen gekommen 48. Verzerrt auch ist das Verhältnis, wenn die Rechts- und Sozialwissenschaften, auf die annähernd ein Viertel der Studierenden entfallen, mit kaum 5% an den schweizerischen Forschungsaufwendungen teilhaben. Wir neigen dazu, in diesem Bereiche systematisches Wissen und wissenschaftliche Durchdringung für einigermaßen entbehrlich zu halten; wir fühlen uns als Staatsbürger sicher genug, um mit den jedermann gegebenen Erkenntnismitteln im täglichen Tun die soziale Wirklichkeit zu bewältigen. So entziehen wir die verfeinerten Mittel der Forschung und des gedanklichen Begreifens einem Bereich, in dem die Schweiz letztlich die tragende Kraft ihrer Existenz gefunden hat. Die Folgen zeichnen sich ab. Die schleichende Krise staatlicher Institutionen, das Abbröckeln gewordener Strukturen und die schwindende Kraft der politischen Formen sind ihre Symptome. Unsere Gesetzgebung steht oft genug in Gefahr, den Boden des Wirklichen zu verlieren; sie greift zu hoch oder zu tief. Zur Lenkung und Therapie des hoch differenzierten Sozialkörpers unserer Zeit reicht der geläufige Vorrat staatsbürgerlichen Allgemeinwissens

nicht aus. Sozialwissenschaft und Politik sind zu einer neuen Schicksalsgemeinschaft verbunden. Wenn es wahr ist, daß wir eine politische Nation sind, dann bedürfen wir heute in besonderem Maße der erweiterten und vertieften sozialwissenschaftlichen Erkenntnis — das hat an dieser Stelle vor bald zwei Jahrzehnten bereits ein Vertreter der Naturwissenschaften 49 ausgesprochen. Nicht am Verständnis der Naturwissenschafter fehlt es somit, sondern an der Tatkraft jener, die die anderen Disziplinen vertreten.

Die politische Existenz verlangt aber auch nach einem dauernden Gespräch zwischen jenen, die in einem Lande die höchste Bildungsstufe erreichen. Was man «Vermassung» nennt, ist nur Reflexerscheinung. In ihr spiegelt sich der Rückzug der Persönlichkeit aus der politisch-gesellschaftlichen Auseinandersetzung wider. Bereits kann der Statistiker den Nachweis erbringen, daß sich in unserer höheren Bildung die regionalen Abhängigkeiten verstärken. Der Student wird seßhafter; er wählt seinen Studienort nach lokalen Präferenzen, oft allein nach den Vorzügen des Fahrplans. Wenn von fünf schweizerischen Studierenden nur einer aus einem Ort außerhalb des unmittelbaren regionalen Einzugsgebietes der Universität 50 und wenn gleichzeitig ein Wechsel des Studienortes zur immer selteneren Ausnahme wird 51, dann ist eine Lebensgrundlage der Hochschule in Frage gestellt. Daß eine Mehrzahl sich anregender und sich einander mitteilender kantonaler Universitäten besser sei als die einheitliche Bundesanstalt, war das starke Argument Basels in der Zeit der Hochschulkämpfe 52. Austausch sollte das Gegenstück der Vielheit sein. Der Mehrheit der schweizerischen Hochschulen droht heute aus regionaler Enge die Gefahr einer Verkürzung des inneren und äußeren Gesprächs; der lebendige Kontakt mit den anderen, mit den anderen Schweizern vor allem, kommt zu kurz. Es

ist kein Zufall, daß es gerade die am stärksten regional orientierten schweizerischen Universitäten sind, die einen für europäische Verhältnisse ungewöhnlich hohen Anteil an ausländischen Studierenden aufweisen. Der gelegentlich künstlich gesteigerte Aufbruch ins Übernationale ersetzt die mangelnde nationale Breite. Für jede echte Universität bleibt die geistige Spannung eine innere Notwendigkeit.

So sind wir vor die Aufgabe gestellt, auch in der Lehre ein stärkeres Zusammenwirken unserer Universitäten herbeizuführen, drohende Mauern abzutragen, die Freizügigkeit von Student und Dozent zu mehren und damit wenigstens dem Gedanken nach eine schweizerische «UNIVERSITAS» zu gestalten.

In die Idee der eidgenössischen Hochschule ist aber auch die Vorstellung eingeschlossen, der wissenschaftlichen Lehre und Forschung einen verpflichtenden äußeren Rahmen, eine bewußt gestaltete Form und eine klare Spitze zu geben. Gewiß hat das einfache Konzept einer einheitlichen Bundesanstalt seine Überzeugungskraft verloren. Es war das institutionelle Gestaltungsmittel einer Zeit, in der die eidgenössische Administration noch keine sichtbare Wirklichkeit war und in der auf der Stufe des Bundes ein freies Bauen in einem unausgeschöpften Raume möglich schien. Heute wäre die Form der eidgenössischen Anstalt erdrückender Zwang. Zunächst und vor allem wollen wir die Vielfalt gewahrt und das Bestehende gesichert sehen.

Es hieße indessen die Größe der Aufgabe verkennen, gäbe man sich damit zufrieden, den Strom der Bundesgelder für die Universitäten fließen zu sehen. Es hat alle Anzeichen des Ungewöhnlichen, ja des Wagnisses, wenn zur Erfüllung einer Aufgabe, die so sehr als kantonales Anliegen und so sehr auch als Reservat bestehender autonomer Anstalten gilt, die ökonomische Abhängigkeit vom Bunde gesucht wird. Dieses Wagnis kann nur

gelingen, wenn sich die schweizerischen Hochschulen in ihrer Gesamtheit in einem klaren und ausgewogenen Aufriß fügen. Zweierlei wird dieser Aufriß beinhalten müssen: er hat die beiden staatsrechtlichen Stufen, Bund und Kanton, kooperativ zu verschränken; er hat den konstruktiven Schnitt zwischen überkommener Vielfalt und Ausrichtung auf einen einheitlichen Finanzträger zu ziehen. Zugleich aber wird dieses Konzept auch auf die innere Gestalt der Hochschule zurückwirken müssen.

Weder ein Bundesgesetz, das die Hand auf die kantonalen Hochschulen legt, noch ein Finanzbeschluß, der bloße Subventionsbedingungen setzt, kann diese notwendige neue Struktur verwirklichen. Nur ein Konkordat aller Hochschulkantone, dem der Bund seine Zustimmung gibt, vermöchte die Grundlage einer überzeugenden Neuordnung zu bilden. Die bestehenden Hochschulen und deren staatsrechtliche Träger, die Kantone, würden damit zu festen Pfeilern eines neuen Gebäudes. Im Konkordat ließen sich die gemeinsamen Forschungsstätten verankern. Durch Konkordat ließen sich die Instanzen schaffen, die entscheidend oder konsultativ die Bundesmittel aufschlüsseln und die Empfänger überwachen. Die Verfassung erlaubt es aber auch, auf Grund eines Konkordates die Befugnisse der Bundesbehörden abzustecken 53. Und schließlich könnte das Konkordat zum Instrument werden, das zwischen den Universitäten eine minimale Abstimmung der Studienordnungen herbeiführt. Als kaum überwindbares Hindernis stehen in einzelnen Disziplinen die Zufälligkeiten des Lehrplanes einem Wechsel des Studienortes entgegen.

Das Konkordat steht als staatsrechtliche Form zwischen Staatenbund und Bundesstaat. Es ist in der Schweizerischen Verfassung ein Relikt des Bundesvertrages. Solche irreguläre Zwischenformen werden zum

konstruktiven Prinzip, wenn die Aufgabe selbst Züge des Irregulären aufweist, wenn es darum geht, in ungewöhnlichem Maße Gegensätzliches zu vereinigen: die gewordene Vielfalt der schweizerischen Hochschulen mit der bewußt gesuchten Unterstellung unter einen einheitlichen Finanzträger, die Freiheit von Lehre und Forschung mit der wachsenden Abhängigkeit von wachsenden Staatsmitteln, die Verbreiterung der Hochschulbildung mit der Notwendigkeit einer bewußteren Auslese und Förderung der Begabten.

In dem Maße, in dem die Hochschulen ihre Rolle als Konsumenten kantonaler Steuermittel mit derjenigen eines Empfängers von Bundesbeiträgen vertauschen, wird auch ihre Stellung zum Kanton, ja sogar ihre innere Struktur eine andere. Es entsteht eine neue Solidarität zwischen der Universität und ihrem staatsrechtlichen Träger. Das Bedürfnis nach verstärkter Zusammenarbeit, auch nach gemeinsamem geschlossenem Auftreten nach außen, wächst. Dem bisherigen Aufsichtsverhältnis fügen sich Elemente eines korporativen Zusammengehens ein.

Der überkommene Aufriß aller Hochschulen ist dadurch gekennzeichnet, daß die Akte korporativer Selbstverwaltung von den Akten staatlicher Beaufsichtigung abgehoben sind. Die Universität oder die Fakultät stellt Anträge; die staatlichen Instanzen treffen die zustimmenden oder ablehnenden Entscheide. Die zukünftige Entwicklung wird nach Möglichkeiten suchen müssen, dieses Nacheinander vermehrt durch ein Miteinander zu ersetzen. Dazu drängt nicht nur das Bedürfnis nach einer gemeinsamen Frontstellung nach außen. Die Komplexität moderner Wissenschaftspflege fordert das gleiche. Die Hochschule wird nicht mehr unbekümmert um die außer ihr wirkenden Kräfte beantragen und fordern können, und die staatlichen Behörden werden in enger Vertrautheit mit den Gegebenheiten

moderner Lehre und Forschung ihre Entscheidungen suchen müssen. Aus gegenseitiger Absonderung droht nicht nur das Nichtverstehen, sondern die Lähmung konstruktiven und wirksamen Handelns. So ist uns aus breiter Sicht die Überprüfung der bestehenden Instanzenordnung nahegelegt. Die trennende Scheidung von Universität und Aufsichtsbehörden hätte einer Ordnung zu weichen, die vermehrt das Einvernehmen und den Ausgleich betont. In der Gestalt aller neuen der Wissenschaftspflege dienenden Organisationen und Ausschüsse, im Inland wie im Ausland, tritt dieser Gedanke hervor 54. Die Vertreter der Wissenschaft werden mit den Vertretern der politischen Behörden und der Verwaltung im nämlichen Kollegium zusammengeführt.

«Es fehlt an positiven Taten» 55 —auf diese Klage war eine der wegweisenden Schriften aus der Zeit des großen schweizerischen Universitätskampfes gestellt. Eine junge Generation ist geneigt, dieses Wort wieder aufzunehmen. Aber vielleicht ist das, was zunächst und von vielen als einziges gefordert wird — neue Bauten, neue Lehrstühle und Assistentenstellen sowie neue Forschungsstätten — noch am leichtesten zu geben. Beunruhigend und ungewiß bleibt die Frage nach der inneren und äußeren Gestalt der nochmals in eine andere Größenordnung aufrückenden schweizerischen Universitäten. Die Wissenschaft bedarf des sicheren fortes, soll sie sich im Geiste ihres Ursprungs frei und kraftvoll entfalten. So ist der Aufriß der Universitäten, ihr Fundament, ihre innere Struktur und ihre Stellung im Staat, neu zu zeichnen. Das Bild wird zwei bestimmende Züge aufweisen müssen: Aus neu überdachter sinnvoller Autonomie soll jede Universität die Kraft zum Eigenen

schöpfen. Und in ihrer Gesamtheit sollen sich die schweizerischen Universitäten zu einem gefügten Ganzen finden — nicht nur nach den Regeln planender Zweckmäßigkeit, sondern im Bewußtsein eines schweizerischen Gedankens.

Anmerkungen

In Mio Franken In Prozenten Theologie 0,39 2 Rechtswissenschaft 0,38 2 17% Ökonomie/Soziologie 0,41 2 Philosophie/Geschichte/Sprachen 2,07 11 Medizin 4,71 24 Technische Wissenschaften 0,48 2 Naturwissenschaften 10,99 57 19,43 100 Der Anteil der Naturwissenschaften wird, wie die nachstehende Aufstellung zeigt, immer größer: 1961 1962 1963 1961-1963 Rechts- und Sozialwissenschaften 7% 5% 4% 5% Geisteswissenschaften 24% 18% 13% 16% Medizin 22% 30% 24% 25% Naturwissenschaften 45% 46% 57% 52% Technische Wissenschaften 2% 1% 2% 2% Auch die vom Staate und von privaten Stiftungen aufgebrachten Mittel für die Forschung dürften in Basel zu 80-85% der Medizin und den Naturwissenschaften zufließen.