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DIE AUTONOMIE DER UNIVERSITÄT

UNIVERSITÄTSVERLAG FREIBURG SCHWEIZ

FREIBURGER UNIVERSITÄTSREDEN
NEUE FOLGE Nr. 27
1965
UNIVERSITÄTSVERLAG FREIBURG SCHWEIZ

DIE AUTONOMIE DER UNIVERSITÄT

Festrede des Rektors

Professor Dr. J. Bochenski O. P.
gehalten
am DIES ACADEMICUS
der Universität Freiburg
am 15. November 1965

© 1965 by Universitätsverlag Freiburg Schweiz
Printed in Switzerland

Es soll hier die Rede von der Autonomie der Universität sein. Dabei wollen wir keine empirischen, das heißt insbesondere keine statistischen oder historischen Untersuchungen anstellen, sondern einige grundlegende Begriffe analytisch zu klären versuchen. Unsere Ausführungen werden aus drei Teilen bestehen: Im ersten soll die Ob-Frage der Autonomie behandelt werden; das ist das Problem ihres Daseins: Kommt der Universität überhaupt eine Autonomie zu? Der zweite Teil ist der Was-Frage gewidmet; wir werden die wichtigsten Postulate aufzählen, in deren Erfüllung die Autonomie besteht. Schließlich werden wir im dritten Teil die Wie-Frage erörtern; das ist die Frage, in welcher Weise die Forderung der Autonomie verwirklicht werden soll. Dabei wird die erste Frage —jene nach der Legitimität der Autonomie — den größten Teil des Vortrages in Anspruch nehmen.

Das Thema selbst wurde seit einigen Jahren zum Gegenstand einer ausgiebigen Diskussion unter Universitätsprofessoren und Kulturpolitikern. Die Weltvereinigung der Universitäten hat ihm einen Sammelband gewidmet, und zahlreiche weitere Schriften sind in letzter Zeit dazu erschienen. Sogar die Öffentlichkeit hat ein reges Interesse gezeigt.

I

Wir beginnen mit der Ob-Frage. Das Problem entsteht in folgender Weise: Zunächst haben wir historisch zwei verschiedene Traditionen hinter uns. Einerseits gibt es die Tradition des Mittelalters, die in abgeänderter Form von der Humboldtschen Universität übernommen worden ist. Diese Tradition steht zur Autonomie. Andererseits haben wir eine entgegengesetzte Tradition, die aus der Reformation und Gegenreformation stammt, und die bei Joseph II. wie bei Napoleon zum wahren Paroxismus gelangte: Gemäß dieser Tradition soll der Universität jede Autonomie abgesprochen werden. Beide Traditionen sind in Westeuropa und darüber hinaus lebendig. Wir haben es also mit einem Gegensatz und einer Spannung zu tun.

Systematisch entsteht das Problem dadurch, daß man gegen die Autonomie, die —wenigstens in symbolischer Form — heute noch weitgehend anerkannt wird, gewichtige Argumente vorbringen kann.

Und zwar scheint erstens klar zu sein, daß jede Institution, die für die Gesamtinteressen des Volkes von sehr großer Bedeutung ist, von derjenigen Instanz regiert werden soll, welche diese gemeinsamen Interessen vertritt. Nun ist aber die Universität zweifellos eine solche Institution; und der Staat ist die Instanz, die für das gemeinsame Wohl verantwortlich ist. Es folgt also, daß die Universität dem Staat vollständig untergeordnet sein und von ihm verwaltet werden soll. Bei

einer Institution mit so großer Bedeutung für die Gesellschaft als Ganzes kann von Autonomie keine Rede sein.

Zweitens haben sich die Zeiten geändert. Während die Universität im Mittelalter ihr eigenes Einkommen hatte, lebt sie heute fast ausschließlich oder doch größtenteils von den Zuschüssen des Staates. Dabei handelt es sich hier um ganz bedeutende Zuschüsse; ein nicht geringer Teil des Nationalproduktes wird durch den Staat der Universität übergeben. Nun gilt aber die Regel, daß diejenige Instanz, die die Lasten für ein Werk trägt, es auch leiten soll. Es ergibt sich also, daß der Staat die Universität regieren soll, weil er sie unterhält. Ihr eine Autonomie zuzuschreiben, wäre ebenso abwegig, wie von einer solchen etwa im Hinblick auf die Verwaltung der Nationalstraßen zu sprechen.

Drittens stellt man schließlich fest, daß die moderne Universität ein großes und komplexes Unternehmen ist. Ein solches Unternehmen kann aber nur eine Instanz zweckmäßig verwalten, die genug Erfahrung in der Verwaltung und genug Fähigkeit dazu besitzt. Und eine solche Instanz ist die Universität selbst sicher nicht. Denn die Universität das sind die Professoren. Diese sind ihrem Beruf gemäß Theoretiker, und es ist bekannt, daß Theoretiker im praktischen Leben leicht versagen. Sie sind schlechte Organisatoren und schlechte Verwalter. Die Autonomie der Universität bedeutet aber, daß man gerade ihnen die Verwaltung dieses kostspieligen und komplizierten Unternehmens übergibt.

Sie ist also unzweckmäßig und soll deshalb abgelehnt werden.

Eine Institution, die für das Gesamtwohl des Volkes sehr wichtig ist, die finanziell im Wesentlichen vom Staate getragen wird und die eine fachkundige Leitung braucht, —eine solche Institution kann keine Autonomie genießen. Sie soll vollständig und bis ins Einzelne vom Staat regiert werden.

Das sind die Argumente, die immer wieder gegen die Autonomie der Universität angeführt werden. Sie sehen eindrucksvoll aus, so sehr sogar, daß man sich fragen muß, wie es möglich ist, daß denkende Menschen diese Autonomie in unserer Zeit noch vertreten können.

Und doch stellt man fest, daß der Gedanke der Universitätsautonomie nicht nur nicht tot ist, sondern daß er im Gegenteil immer lebendiger wird. Man weiß zum Beispiel, daß die Vertreter der Universität, vor allem die europäischen Rektoren, sich mit immer größerer Eindeutigkeit zu dieser Autonomie bekennen. Kürzlich hat, wie schon gesagt, die Weltvereinigung der Universitäten ein bedeutendes Werk veröffentlicht, in welchem eine kategorische Stellungnahme zugunsten der Autonomie verfochten wird. Es ist auch bekannt, daß in den Vereinigten Staaten Nordamerikas, wo der Grad der Freiheit der akademischen Hochschulen eher niedrig war, ein allgemeiner Trend zur Vergrößerung dieser Freiheit und Autonomie besteht. Es ist also gar nicht so, daß die denkenden Kreise der Spezialisten auf die Autonomie verzichtet hätten. Die Universitäten jedenfalls

vertreten sie heutzutage mit größerer Energie als vor einigen Jahrzehnten.

II

Wenn wir nun das Problem näher betrachten, drängt sich zuerst eine wichtige Unterscheidung auf. Es ist nämlich notwendig, zwei verwandte aber doch verschiedene Begriffe auseinanderzuhalten: Den Begriff der Unabhängigkeit des Lehrens einerseits und den der Autonomie selbst andererseits. Der erste Begriff interessiert uns hier nicht direkt, wir wollen ihn also nur kurz streifen. Die Unabhängigkeit des Lehrens besteht im Wesentlichen darin, daß der Universitätsdozent frei ist —in den Grenzen der Moral und des geltenden Rechtes —, das zu lehren, was er für wahr und richtig hält. Er soll nach dem altherkömmlichen Ideal der Wissenschaft in seiner Tätigkeit als Forscher und Lehrer frei sein, das heißt unabhängig vom Willen der politischen Mächte. Dieses Postulat schließt also praktisch die Forderung ein, daß die Universitätsprofessoren eine ähnliche Unabhängigkeit genießen wie die Richter: Einmal ernannt, sollen sie inamovibiles, unabsetzbar sein. Diese elementare Forderung wird aber tatsächlich im geltenden Recht nicht immer respektiert. So werden zum Beispiel an unserer Universität die Ordinarien nur für fünf Jahre ernannt. Daraus ergibt sich, daß ein Professor unter Druck gesetzt werden kann: Die Regierung könnte ihm zum Beispiel sagen, daß sein Vertrag nur dann verlängert

wird, wenn er seine Lehrtätigkeit gewissen Forderungen anpaßt. Und das ist eine Verletzung des Prinzips der Unabhängigkeit des Lehrens.

Diese Unabhängigkeit des Lehrens und Lernens ist aber nicht dasselbe wie die Autonomie. Die eine ist sogar nicht einmal mit der anderen notwendig verbunden. Man kann sich eine Universität denken, die überhaupt keine Autonomie besitzt, sondern in jeder Einzelheit von einer fremden Macht regiert wird, deren Professoren aber die volle Freiheit des Lehrens genießen. Und umgekehrt kann man sich eine Universität mit voller Autonomie vorstellen, in der die einzelnen Professoren ihre Lehren den Wünschen der Mehrheit anpassen müssen, also keine Unabhängigkeit des Lehrens und Forschens besteht. Es handelt sich also um zwei ganz verschiedene Begriffe.

Jetzt können wir uns der Umschreibung des Begriffes der Autonomie zuwenden. Wir nennen «Autonomie» jenes Recht einer Institution, kraft dessen sie sich selbst verwalten kann. Autonomie ist also dasselbe wie Selbstverwaltung und nichts anderes. Daraus ergibt sich gleich, was die Autonomie nicht ist, und wie sie von niemandem ernsthaft vertreten wird. Erstens besteht sie nicht darin, daß die Universität einen Staat im Staate bildete, daß sie zum Beispiel ohne jede Kontrolle des Staates politische Propaganda drucken und verteilen dürfte. So ist die Universitätsautonomie sicher nicht gemeint, und der Anspruch auf eine Stellung dieser Art im Staat ist ganz verfehlt. Die souveräne politische

Macht ist der Staat, und die Universität hat nicht das Recht, mit ihm darin zu konkurrieren.

Weiter besteht die Autonomie der Universität nicht darin, daß diese von jeder gesellschaftlichen Kontrolle ausgenommen sein sollte. Das wird auch von keinem Vertreter der Universität ernsthaft gefordert. Im Gegenteil: Die Universität hat alles Interesse daran, daß ihre Rechnungen und Handlungen öffentlich bekannt, diskutiert und kontrolliert werden. Die Autonomie ist also nicht dasselbe wie ein Mangel an jeglicher Kontrolle.

Endlich darf die Autonomie nicht als eine Art von Privileg für die Professoren angesehen werden, so als ob sie wegen ihres Wissens oder anderer Vorzüge ein immanentes Recht hätten, die Universität allein zu verwalten. Nein, jeder Anspruch, den die Universität auf die Autonomie haben kann, gründet in ihrer sozialen Funktion. Die Universität steht ganz im Dienste des Volkes, im Dienste der Gesellschaft, und wenn sie etwas für sich verlangt, dann nicht wegen irgendeiner Würde, sondern nur deshalb, weil sie es zur besseren Erfüllung ihres Dienstes braucht. Mit anderen Worten: Grundlage der Autonomie ist nicht ein Privileg der Intellektuellen sondern einzig und allein die Zweckmäßigkeit.

III

Aber gerade vom Standpunkt dieses Dienstes und dieser Zweckmäßigkeit aus ist zu sagen, daß die Universität ihre Autonomie nicht entbehren kann, wenn sie

ihre Rolle am besten und am vollsten erfüllen will. Das kann in folgender Weise gezeigt werden:

Die Universität ist die institutionalisierte Wissenschaft, die institutionalisierte Theorie. Sie ist primär und vor allem der reinen Forschung, dem theoretischen Wissen gewidmet. Sie ist sogar die einzige Stätte der reinen Theorie in der Gesellschaft; denn Staat und Kirche sind beide praktische Institutionen. Ein anderes nicht-praktisches Gebiet ist freilich die Kunst — aber die Kunst hat sich nicht institutionalisiert. So steht die Universität in der Gesellschaft als die einzige Institution der Theorie. Das ist der Grund dafür, daß die Universität autonom sein soll. Sie ist weder ein Departement des Staates, noch ein Dienst der Kirche, sondern sie steht nach einem mittelalterlichen Spruch als dritte Macht neben ihnen. Keiner von den beiden und auch keiner anderen Macht soll sie untergeordnet werden, sondern autonom, ja in gewissem Sinne souverän sein.

Die zwei Hauptgründe dafür sind, daß die Theorie ein absoluter Wert ist, und daß sie gleichzeitig der am meisten praktische von allen praktischen Werten ist.

Erstens also ist die Theorie ein absoluter Wert. Sie ist nicht nur ein Mittel, um etwas anderes zu erreichen, sondern sie ist etwas, das vorn Menschen um seiner selbst willen angestrebt wird. Gegen diesen Satz hat man schon oft protestiert und dabei behauptet, daß das Praktische, die Befriedigung der Lebensnotwendigkeiten, unvergleichlich viel wichtiger sei als das Spielerische des reinen Wissens, wie Ostwald es zum Beispiel nannte.

Das ist freilich wahr, solange der Mensch an elementaren Gütern Mangel leidet, solange er sich zum Beispiel nicht ausreichend ernähren kann. Man kann also wohl verstehen, daß, wenn Elend herrscht, oder wenn das Leben gefährdet ist — etwa zur Zeit von Kriegen —, das reine theoretische Wissen praktischen Zwecken weichen soll. Aber wir sind, Gott sei Dank, in diesem Lande und in vielen anderen soweit, daß die Menschen genug zum Leben haben. Dann entsteht aber die Frage: Wie wollen wir leben? und wozu? Und die Antwort darauf muß lauten: Wir leben, um uns menschlich zu betätigen, das heißt, um geistiger Güter — etwa der Kunst und der Wissenschaft —teilhaftig zu werden. Jene, die behaupten, die Wissenschaft sollte immer nur der Praxis dienen, predigen im Grunde ein tierisches Ideal des Menschen. Sie übersehen, daß der Mensch etwas mehr als die materiellen Güter haben will. Und eines der geistigen Güter ist das Wissen. Ist es aber so, dann darf man nicht die Wissenschaft der Praxis und die Universität den praktischen Institutionen unterordnen. Sonst besteht immer die Gefahr, daß der Sinn des Wissens verfälscht wird.

Das ist aber nur der eine Grund. Der andere besteht darin, daß die Theorie — und zwar gerade als reine, im Augenblick ganz unpraktische Theorie — paradoxerweise auf die Dauer das am meisten Praktische ist. Es ist die reine Theorie, die reine Forschung, die letzten Endes das Antlitz der Welt tiefer und radikaler als alles andere verändert hat und noch weiter verändern wird. Es ist keine Übertreibung, wenn man sagt, daß die Zukunft

der Gesellschaft davon abhängt, ob die Universität für ihr Streben nach Wissen, für die reine Theorie, freie Bahn erhält. Ja, jeder Versuch, die reine Forschung aus praktischen Erwägungen zu hemmen, birgt eine große praktische Gefahr.

Hier sind zwei Beispiele: Es wird von Auguste Comte, dem Philosophen des Praktischen par excellence gesagt, daß er ein Verzeichnis von Forschungen aufgestellt hat, die verboten werden sollten, weil sie unpraktisch sind. Und in diesem Verzeichnis steht die Erforschung der Struktur der Materie. Man kann sich vorstellen, was sich ergeben hätte, wenn man Comtes Rat gefolgt wäre. Nehmen wir als zweites Beispiel die formale Logik: Für Jahrhunderte war sie ein bloßes Spiel für Intellektuelle. Aus praktischen Erwägungen hätte man sie also verbieten können. Dann aber wurde sie zur Grundlage der Kybernetik, die unser gesamtes Leben umwälzt und verändert. Oder man denke nur ganz allgemein an die Fortschritte der Naturwissenschaft: Ihre Grundlage bilden abstrakte und jahrhundertelang ganz unpraktische Spekulationen von Mathematikern.

So lehrt uns die Geschichte, daß man der reinen, spekulativen, theoretischen Forschung freie Bahn lassen soll. Denn es ist gerade die reinste, die oft scheinbar am meisten unpraktische Theorie, die für die Praxis ausschlaggebend wird.

Ist es aber so, dann muß es im Interesse der Gesellschaft und ihres Fortschrittes liegen, daß keine praktische Macht die Forschung kontrolliert, daß die Verwaltung

und Organisation der Forschung den Forschern selbst gelassen wird. Und das bedeutet nichts anderes als die Forderung: Die Universität soll autonom sein.

IV

Zu den genannten drei Hauptargumenten gegen die Autonomie ist folgendes zu sagen:

Das erste besteht in der Behauptung, daß alles vom Staat verwaltet werden soll, was für die Gesellschaft von großer Bedeutung ist. Das ist sehr richtig, solange die Verwaltung durch den Staat wirklich die beste Methode ist. Die Universität kann aber ihrem Wesen nach ihre ungeheuer wichtige Funktion am besten dann erfüllen, wenn sie sich selbst verwaltet, wenn sie autonom ist. Sie nach josephinistischen Prinzipien dem Staate unterzuordnen, ist gerade vom Standpunkt der sozialen Interessen aus unzweckmäßig und deshalb falsch.

Das zweite Argument gegen die Autonomie setzt die Prämisse voraus, daß wer zahlt auch befielt. Auch das ist wahr, aber mit einer gewichtigen Ausnahme: Im Bereich des Geistigen gilt es nicht. Das wahre Mäzenatentum zum Beispiel besteht ja nicht darin, daß der Geldgeber dem Künstler befiehlt, sondern darin, daß er ihn finanziell unterstützt und seinem Genius freie Bahn gibt. Auch die großen monastischen Institutionen der katholischen und der buddhistischen Kirchen werden von den Gläubigen unterhalten, und doch erheben die Gläubigen keinen Anspruch darauf, ihnen zu befehlen.

Dasselbe gilt für ein drittes geistiges Gebiet, für die Universität.

Freilich handelt es sich hier um ein Paradoxon, um eine Ausnahme in der Welt. Aber dieses Paradoxon und diese Ausnahme, sind im Wesen des Geistes verwurzelt, im Wesen der Zivilisation. Nur ein Barbar, der den Geist nicht versteht, nur ein Mensch, der alles nach sinnlichen, das heißt nach tierischen Prinzipien bewertet, kann die genannte Prämisse als allgemeingültig aufstellen. Der zivilisierte Mensch beugt sich mit seiner physischen Macht vor dem Geist. Dies ist sein Kennzeichen nicht minder auf dem Gebiet des Wissens als auf dem der Kunst und der Religion.

Das dritte Argument behauptet endlich, daß die Professoren unfähig seien, die Universität gut zu verwalten. Niemand wird leugnen, daß viele Professoren keine guten Verwalter und Organisatoren sind. Dieses Urteil aber auf die Gesamtheit der Forscher auszudehnen, ist sicher ein grobes Mißverständnis. Kann doch jede Universität eine lange Reihe von Ordinarien aufweisen, die nicht nur gut verwalten können, sondern geradezu erstklassige Organisatoren sind: Männer die etwa aus Nichts große Institute geschaffen haben und sie mit Erfolg leiten. Wie es also kommen kann, daß einige Staatsmänner, die oft als Leistung nur Routine vorweisen können, es wagen, solche Männer der Unfähigkeit anzuklagen und für sich selbst die alleinige Gabe der Verwaltung in Anspruch zu nehmen, — das bleibt für jeden Kenner der Lage ein wahres Geheimnis.

V

Wir haben bisher die Ob-Frage behandelt. Jetzt soll ein Versuch gemacht werden, die Was-Frage zu beantworten. Wir wollen in Kürze das Wesen der Universitätsautonomie beschreiben, das heißt die wesentlichen Rechte formulieren, die der autonomen Universität zukommen müssen.

Diese Rechte können in den folgenden sechs Postulaten dargestellt werden:

Erstes Postulat: Die Universität muß eine juristische Person sein, ein selbständiges Rechtssubjekt. Das ist eine elementare Forderung, die leider nicht überall verwirklicht ist, so zum Beispiel nicht bei uns. Und dabei handelt es sich um die juristische Grundlage für alles andere.

Zweites Postulat: Die Organisation der Forschung und des Lehrens ist eine innere Angelegenheit der Universität. Das bedeutet, daß die Universität selbst allein darüber zu entscheiden hat, welche Institute, Lehrstühle und Ähnliches errichtet und entwickelt werden. Dieses Postulat ergibt sich direkt aus der Natur der Universität als Stätte der Forschung. Was für Forschungen getrieben werden, das sollen die Forscher entscheiden.

Drittes Postulat: Die Universität soll selbst die Wahl ihres Personals treffen. Sie soll selbst bestimmen, wer ein Dozent oder ein Student sein kann. Auch das ergibt sich wieder aus ihrer Natur: Es sollen Forscher entscheiden,

wer am besten fähig ist zu forschen und wer als Lehrling der Wissenschaft geeignet ist.

Viertes Postulat: Die Universität muß frei in der Wahl ihrer eigenen Repräsentanten und ihrer Behörde sein. Darin liegt ein großer Teil des Sinnes der Autonomie. Es geht nicht an, daß einer autonomen Institution ihre Leiter von außen aufoktroyiert werden. Sie brauchen im Prinzip nicht einmal eine Bestätigung von außerhalb.

Fünftes Postulat: Die Universität soll die ihr zur Verfügung gestellten Mittel selbst verwalten. Das heißt, daß der Staat oder auch andere Mächte ihr nicht vorschreiben können, wie und wofür sie ihr Budget gebraucht. Darüber soll sie selbst bestimmen.

Sechstes Postulat: Die Disziplin der Forschung und die Disziplin der Lehre sind innere Angelegenheiten der Universität.

Die Autonomie der Universität ist also nicht verwirklicht, wenn der Staat oder eine andere Macht

— die Rechte der Universität selbst an sich reißen und verwalten,

— über die Organisation der Forschung, über die Prüfungsbedingungen und über ähnliche Dinge entscheiden,

— die Professoren ernennen und Regeln für die Immatrikulation festlegen,

— die Rektoren, Dekane und anderen Leiter der Universität ernennen oder auch nur sich ein Bestätigungsrecht für sie vorbehalten,

— der Universität vorschreiben, wie sie die ihr zur Verfügung stehenden Mittel verwenden soll,

— sich in die innere Disziplin der Studien einmischen.

Ich bin weder der einzige noch der erste, der diese Postulate formuliert. Sie stimmen z. B. mit den Thesen von Sir Hector Hetherington überein, die der Präsident der Weltvereinigung der Universitäten zusammengefaßt hat.

Es muß aber einmal klar gesagt werden: Solange diese Forderungen nicht erfüllt sind, wird Unrecht getan. Nicht den Dienern der Universität, den Professoren und den Studenten, sondern der Wissenschaft wird Unrecht getan und damit der Menschheit. Nicht im eigenen Interesse sondern im Namen des höheren Interesses der Gesellschaft fordert die akademische Welt, daß dieses Unrecht aufhöre.

VI

Die soeben genannten Forderungen dürften in dieser Abstraktheit dargestellt extrem und paradox anmuten. Sie schlagen ja den guten alten Bräuchen des Staatspaternalismus ins Gesicht. Betrachten wir aber unsere dritte Frage, die Wie-Frage nach der Durchführung der Autonomie, dann sehen wir, daß dieselben Forderungen in der Praxis durch notwendige Kompromisse weitgehend ihren extremen Charakter verlieren.

Denn das Leben ist das Gebiet der Kompromisse. Ein großartiges Beispiel für den Geist des richtigen

Kompromisses bietet uns eine andere geistige Macht, die Kirche, und vor allem die katholische Kirche. Es gibt kaum etwas, das mehr innerlich kirchlich wäre und darum an sich von jeder fremden Einmischung frei sein sollte, als die Wahl der Bischöfe. Und doch erlaubt die Kirche in vielen Ländern, daß der Staat sein placet zu solchen Ernennungen gibt. Und zwar erlaubt sie das, weil sie wohl versteht, daß die Stellung des Bischofs zwar an sich rein geistlich, aber doch auch für das zivile und politische Leben nicht ohne Bedeutung ist.

Dieses Beispiel muß von der Universität befolgt werden. Denn was sie tut, ist für die Zukunft der Menschheit wichtig und auch für ihre Gegenwart. Die Universität bildet ja die leitende Schicht der Gesellschaft heran, die Geistlichkeit, das Beamtentum, die führenden Wirtschaftler, die Ingenieure. Was die Universität tut, greift in tausendfacher Weise in das ganze Leben der Gesellschaft ein. Und umgekehrt beeinflußt die Gesellschaft ständig weitgehend das innere Leben der Universität.

Unter diesen Umständen ist es angebracht, daß zwischen der Universität einerseits und dem Staat und der Kirche andererseits keine vollständige Trennung besteht, sondern eine weitgehende Zusammenarbeit. Eine solche Zusammenarbeit bedeutet aber einen freiwilligen Verzicht der Universität auf eine Reihe von Rechten, die ihr an und für sich zukommen. So ist es nicht sinnwidrig, daß der Staat den von der Universität gewählten Rektor bestätigt. Und es ist selbstverständlich, daß die

Universität die Bedingungen der Immatrikulation mit Staat und Kirche, mit Ärztekammern und so weiter abstimmt. Die Autonomie der Universität darf nicht dahin gedeutet werden, daß die Hochschule sich von der Gesellschaft abschirmt und isoliert. Im Gegenteil: Sie soll der Universität dazu dienen, besser mit anderen sozialen Kräften zusammenzuarbeiten.

Jedoch haben diese Kompromisse Grenzen, und einige Grenzen sollen hier kurz genannt werden:

Erstens darf der Universität unter gar keinen Umständen der Charakter einer selbständigen und einheitlichen juristischen Person abgesprochen werden.

Zweitens darf sie auf keinen Fall des Rechtes beraubt sein, ihre eigenen Behörden zu wählen. Was heute zum Beispiel in Spanien vorkommt, wo man den Studenten ihre Vertreter vom Staate aufoktroyiert, ist eine grobe Vergewaltigung der Grundrechte der Hochschule.

Drittens soll die Universität als Ganzes das Subjekt aller Entscheidungen nach außen und aller Kompromisse sein. Es geht nicht, daß man vom Staate aus mit ihren einzelnen Gliedern verhandelt und über den Kopf der Universität hinweg Entscheidungen fällt.

Und viertens müssen schließlich alle Kompromisse, die notwendig sind, als solche, das heißt als Kompromisse verstanden werden. Ein moralisches Recht auf sie hat der Staat nicht; es handelt sich in jedem Fall um die Konzession einer anderen Macht an ihn.

VII

Ich habe gesprochen. Man könnte sich fragen und ich frage mich selbst, ob ich richtig getan habe, über diese Dinge zu sprechen, —und zwar vor hohen Würdenträgern der Kirche und des Staates. Die Universität ist eine paradoxe Institution. Sie ist eine große aber rein geistige Macht. In gewissem Sinne ist sie noch ausschließlicher eine geistige Macht als es die Kirche ist; denn diese verfügt wenigstens über die Macht des Wortes. Sie weiß die Menschen durch das Wort zu bewegen. Die Universität aber kann nur eins tun, forschen und die Ergebnisse dieser Forschung mitteilen. Wenn ein Vertreter der Universität öffentlich über säkuläre Angelegenheiten spricht, wie es die Staatsmänner und die Leiter der Kirche tun, so gebraucht er Mittel, die außerhalb seines eigenen Gebietes liegen, und er kann manchem arm und vielleicht lächerlich scheinen.

Jene, die so denken, haben wahrscheinlich recht; denn es ist tatsächlich ein Aspekt des ungeheuren Paradoxes der Universität, daß sie arm ist. Diese Armut ist so extrem, daß die Universität nicht nur keine eigenen materiellen Mittel besitzt, sondern auch nicht einmal fähig ist, ihre Sache vor der Öffentlichkeit zu vertreten. Sie kann nur eines tun: Forschen und Ergebnisse der Forschung mitteilen. Und natürlich fragen praktische Männer, wie man eine solche Institution ernst nehmen kann. Wohl können ihre Philosophen gebraucht werden, um die Staatsideologie zu untermauern, und ihre Physiker,

um Atombomben zu bauen. Sobald aber die Universität schüchtern von ihren Rechten zu sprechen versucht, ja nicht einmal von ihren Rechten, sondern von dem, was sie nötig hat, um der Menschheit zu dienen, — dann hört man nur zu oft ein Analogon jener Frage, die Stalin über den Papst gestellt hat: Wieviele Divisionen hat er? Und es kommt einem jene furchtbare Szene aus Dostojevskij ins Gedächtnis, in der Christus durch den Inquisitor — der Geist durch den Machtpolitiker — verhört wird.

Weder Stalin noch der Inquisitor haben verstanden, was eine geistige Macht ist. Die einzige Chance der Universität und die einzige Legitimation eines Rektors, von diesen Dingen zu sprechen, besteht in der Hoffnung, daß unser Volk und seine Vertreter keine Stalins und keine Dostojevskischen Inquisitoren sind, daß sie den Geist und seine Rechte verstehen.