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UNTERNEHMUNG UND GESELLSCHAFT

JAHRESBERICHT
1989/90

Rektoratsrede gehalten von
Prof. Dr. Edwin Rühli
anlässlich der 157. Stiftungsfeier
der Universität Zürich
am 28. April 1990

Unternehmung und Gesellschaft

Der Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaft, Milton Friedman, hat über das Verhältnis der privaten Unternehmung zur Gesellschaft die folgenden herausfordernden Worte geschrieben:

«Es gibt wenige Entwicklungstendenzen, die so gründlich das Fundament unserer freien Gesellschaft untergraben können, wie die Annahme einer andern sozialen Verantwortung durch Unternehmer, als die, für die Aktionäre ihrer Unternehmung so viel Gewinn wie möglich zu erwirtschaften.» 1

Leistungserbringung unter dem Singularziel der Gewinnmaximierung also; darin und nur darin besteht nach Friedman die Verantwortung des Unternehmers in einer freien Gesellschaft.

Würde diese Aussage von einem orthodoxen Kapitalisten und ökonomischen Fundamentalisten des 19. Jahrhunderts stammen, so könnte man mit einem müden Lächeln darüber hinweggehen. Von einem anerkannten Wirtschaftswissenschafter unserer Zeit formuliert, zwingt sie indessen zur kritischen Reflexion.

Das Zitat von Friedman basiert auf der neoklassischen ökonomischen Theorie. Wirtschaften heisst hierbei, mit knappen Gütern grundsätzlich unbegrenzte Bedürfnisse befriedigen. Daraus ergibt sich die Vernunftregel, die Ressourcen so einzusetzen, dass ein Maximum an bedarfsgerechter Versorgung erreicht werden kann. Gemäss der neoklassischen Theorie garantiert der Preismechanismus bei vollständiger Konkurrenz am besten, dass den gesellschaftlichen Wünschen entsprechend produziert und eine Wohlstandserweiterung bei sparsamer Mittelallokation erreicht wird. Im Rahmen dieser Marktkräfte sowie minimaler staatlicher Vorschriften und Aktivitäten kann der Bürger seinen Konsumentscheid frei fallen und der

Unternehmer seine Leistungserbringung frei vollziehen. Alle Marktteilnehmer erzielen dabei einen Nutzen, oder aber sie nehmen aus freiem Entschluss am Marktgeschehen nicht teil. Unbestechliche Massgrösse für das nachfragegerechte und ressourcenschonende Verhalten der Unternehmungen und damit systemkonforme Lenkungsgrösse ist der Gewinn. Er kann ausschliesslich mit Gütern und Leistungen erwirtschaftet werden, die der frei entscheidende Konsument auf dem Markt honoriert und die kostengünstig produziert werden. Nur durch fortgesetzte Innovationen kann das einzelne Unternehmen unter Konkurrenzdruck seinen Gewinn sichern und damit seine Existenz behaupten. Und diese Innovationen sind entweder nutzenfördernd oder ressourcenschonend. Rechtliche und soziale Normen sowie Naturgesetze sind dabei mehr oder weniger lästige Nebenbedingungen.

Das Gewinnstreben der Unternehmungen garantiert in dieser Sichtweise insbesondere auch ihren bestmöglichen Beitrag zur Wohlfahrt der ganzen Gesellschaft. Jede Abweichung davon führt zwangsläufig zu ökonomischem Fehlverhalten, das sich unausweichlich in bedarfsfremder Güterproduktion, in der Verschleuderung von Ressourcen, in der Behinderung von Innovationen, in der Zementierung überkommener Strukturen oder in Beschäftigungsrückgang äussert. Und nach allem, was wir in der jüngsten Vergangenheit in den zentralgeleiteten Planwirtschaften Osteuropas an wirtschaftlichen und schliesslich an gesellschaftlichen Fehlleistungen erkennen mussten, wird man die eingangs zitierten Worte Friedmans nicht geringschätzen wollen. Die in diesen Planwirtschaften im Namen einer besseren Gesellschaft vorgenommenen Korrekturen an den Marktmechanismen haben sich in augenfälliger Weise zum Schaden eben dieser Gesellschaft ausgewirkt.

Und dennoch: Die wissenschaftliche Kritik an der neoklassischen ökonomischen Theorie ist beachtlich, und das betriebliche Alltagsleben in der realen Marktwirtschaft erscheint viel differenzierter als im theoretischen Modell. Beginnen wir mit der praktischen Evidenz: Eine stattliche Zahl empirischer Erhebungen bestätigt, dass das tatsächliche und auch das von der Gesellschaft erwartete Verhalten der Unternehmer von der rigiden Gewinnmaximierung abweicht und ganz eindeutig weitere gesellschaftliche Verantwortlichkeitskomponenten umfasst. Gerade inder hochentwickelten Industriegesellschaft nehmen im Bewusstsein der Öffentlichkeit die nichtökonomischen Ziele der Unternehmungen einen immer bedeutenderen Stellenwert ein. Mitunter steht man sogar unter dem Eindruck, das Unternehmen müsse in jedem Falle und unentgeltlich eine allerdings nicht näher definierte durchschnittliche Sozialleistungsmenge erbringen und dabei sogar gesellschaftliche Funktionen übernehmen, die ehedem der Familie, der Sippe oder der Kirche vorbehalten waren. Auch der ausgeprägte Wunsch der heutigen Mitarbeiter nach unternehmerischen Visionen, nach Leitbildern, ja sogar nach wegweisenden Führerpersönlichkeiten kann ebensogut als vermehrter Einbezug des Unternehmens in die Bewältigung

ihrer persönlichen Existenzängste interpretiert werden wie als konsequentes Streben nach ökonomischer Effizienz.

Auf die Frage, welches Handeln man sich in erster Linie von der Wirtschaft wünsche, damit die dringendsten Probleme unserer Zeit gelöst werden können, antworteten neulich bei einer Erhebung in der Bundesrepublik Deutschland die Befragten mit der folgenden Rangordnung an Erwartungen:

Verstärktes Verantwortungsbewusstsein gegenüber

1. der Umwelt

2. den Arbeitnehmern

3. den Verbrauchern

4. den marktwirtschaftlichen Prinzipien (Gewinnorientierung)

5. den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Allgemeinheit.

Wenngleich solche Erhebungen aus wissenschaftlicher Sicht zu hinterfragen und immer auch erklärungsbedürftig sind, so bleibt doch der deutliche Hinweis, dass sich die Unternehmungen in der Realität mit einer Erwartungshaltung konfrontiert sehen, die auch — und in der aktuellen Situation sogar primär —aussermarktliche, ausserökonomische Elemente umfasst. Ganz in diesem Sinne schreibt das amerikanische Committee for Economic Development:

«In der heutigen Zeit ist es klar geworden, dass sich die Vertragsbedingungen zwischen Gesellschaft und Unternehmung grundsätzlich und in sehr bedeutsamer Weise ändern. An die Adresse der Unternehmerschaft richten sich höhere Anforderungen als je zuvor, Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zu übernehmen und einer breiteren Palette menschlicher Werte zu dienen. In der Tat wird ion den Unternehmungen erwartet, dass sie mehr zur Qualität des amerikanischen Lebens beitragen als nur gerade eine grosse Menge von Gütern und Dienstleistungen zu produzieren.» 2

Diese Formulierung mag hier als eigentliche Gegenthese zur Aussage von Friedman gelten.

Dass sich die Unternehmungen tatsächlich diesen Forderungen entsprechend verhalten, wird durch Erhebungen über die Zielvorstellungen der Führungskräfte erhärtet, aus welchen klar hervorgeht, dass zwar vorrangig Erfolgs- und Wettbewerbsziele angestrebt werden, dass aber immer auch anderen gesellschaftlichen Erwartungen nachgelebt wird. Die Geschäftsleitungen sind sich durchaus bewusst, dass von ihnen auch eine Integrationsleistung bezüglich der ganzen Gesellschaft erwartet wird, und gemäss einer Studie in Amerika wenden Führungskräfte mitunter bis zu 50% ihrer Zeit für diese Belange auf.

Es ist nun aber keineswegs so, dass die ökonomische Theorie in der neoklassischen Position verharrt wäre und die skizzierten Tatsachen des realen Wirtschaftslebens nicht in ihre Überlegungen einbezogen hätte. Zuerst einmal ist diese Theorie selbst hinterfragt worden, und es wurde dabei klargestellt, dass den Aussagen, etwa eines Friedman, gewichtige Annahmen zugrunde liegen wie:

— vollständige Konkurrenz

— streng ökonomisch rationales Handeln der Menschen

— Transparenz des wirtschaftlichen Geschehens

— zeitverzugslose Anpassungsprozesse im ganzen Wirtschaftssystem

— Internalisierung aller Kosten- und Nutzenkomponenten, d.h. keine externen Effekte.

Unterlegt sind diese Annahmen zudem mit der Vorstellung, die Wirtschaft sei in ein funktionstüchtiges demokratisches Gesellschaftssystem eingebettet, das fehlerfrei und augenblicklich die gesellschaftlich gewünschten Rahmenbedingungen für das unternehmerische Handeln erkennen, für alle Bürger verbindlich ausdrücken und auch durchsetzen könne. Niemand kann sich unter diesen Annahmen einen Vorteil erhaschen, ohne den Interessenkonflikt mit allen Beteiligten marktwirtschaftlich und demokratisch austragen zu müssen.

Da nun diese idealtypischen Voraussetzungen im realen Leben nie gegeben sind, treten auch mit Bezug auf die Unternehmungen unausgeglichene Anforderungen und Erwartungen, Akzeptanzprobleme und asymmetrische Informations- und Machtstrukturen auf. Die Tatsache beispielsweise, dass einige Umweltgüter keinen eigentlichen Preis haben, führt zu einer Nutzung, die aus dem Blickwinkel des einzelnen Unternehmens zwar durchaus verständlich, ja sogar rational ist, die aber aus gesellschaftlicher Sicht ebenso klar als Vergeudung erscheint. Die Divergenz zwischen ökonomisch rationalem Verhalten des einzelnen Unternehmens und gesellschaftlicher Erwartung tritt klar zutage; der verfälschte Preis ist ihre Ursache. In eben solchen Unausgeglichenheiten und Unvollkommenheiten sowohl des Wirtschafts-wie des Gesellschaftssystems liegen letztlich die aussermarktlichen Ansprüche der Gesellschaft an das Unternehmen begründet. Und sie sind die Ursache dafür, dass das Unternehmen unter realen Bedingungen sich niemals unbeschadet auf die einzige gesellschaftliche Veranwortung der Einkommensmaximierung der Eigentümer zurückziehen kann.

Die Wirtschaftswissenschaften haben aber nicht nur in dieser Weise die Positionen der klassischen Theorie hinterfragt, sie haben auch neue Ansätze entwickelt, welche den realen Gegebenheiten vermehrt Rechnung tragen, die gesellschaftlichen Aspekte als Teil des Erklärungszusammenhanges berücksichtigen und der wissenschaftlichen Analyse damit neue Realitätsdimensionen eröffnen.

Auf der Grundlage konkreten Marktversagens hat sich beispielsweise eine wohlfahrtsökonomische Wettbewerbstheorie entwickelt, welche die staatlichen Interventionen zur Korrektur von allfälligen Unvollkommenheiten im Verhalten der Unternehmungen berücksichtigt und nach Lösungen strebt, welche der Gesellschaft als Ganzes am besten dienen. Wie gross die methodischen und die konzeptionellen Schwierigkeiten einer solchen Theorie sein müssen, wird sogleich klar, wenn man sich die Frage stellt, wie denn auf der Basis der divergierenden, diffusen und instabilen Wertvorstellungen der Individuen das Gemeinwohl allgemeingültig zu definieren wäre,

und wer legitimiert sei, dieses zu bestimmen und zu verfechten. Der Glaube etwa an die Unfehlbarkeit staatlicher Institutionen hält sich —nochmals mit einem Seitenblick auf die jüngsten Geschehnisse in Osteuropa —in Grenzen. Soll das angebliche Marktversagen noch durch ein Staatsversagen potenziert werden?

Einen Schritt weiter führen die Ansätze der Neuen Politischen Ökonomie, welche die marktlichen wie die aussermarktlichen Beziehungen zwischen den Partnern des funktionsteiligen, aber doch immer auch interdependenten gesellschaftlichen Institutionsgefüges in die Theoriebildung und die empirische Forschung einbezieht. Einen besonderen Stellenwert nehmen dabei die gegenseitigen Abhängigkeiten von Wirtschaft und Politik ein. Sie werden nicht nur als lästige Störgrössen ökonomischer Analyse, sondern als wichtige Bestandteile derselben akzeptiert. Die theoretische Reflexion erfasst diese Praxisfelder explizit.

Im Sinne dieser allgemeinen Entwicklungen der Wirtschaftswissenschaft haben sich auch die Erklärungsmuster des unternehmerischen Verhaltens, so wie sie etwa im Rahmen der Betriebswirtschaftslehre untersucht werden, gewandelt. Herausragend ist dabei der Ansatz von Simon, ebenfalls Nobelpreisträger, der das Verhalten der Unternehmungen auf der Grundlage eines Koalitionsmodelles erklärt. Weder bestimmen die Marktbeziehungen allein, mechanisch und endgültig den Wirtschaftsplan des Unternehmens noch kann der souveräne, einseitig eigentumsinteressierte «Patron» selbstherrlich verfügen. Vielmehr resultiert das konkrete Unternehmungsgeschehen, in der Sicht von Simon, aus komplexen Verhandlungsprozessen zwischen betriebsinternen und externen Individuen und Gruppen des marktlichen und aussermarktlichen Bereiches. In neueren Untersuchungen hat insbesondere Mintzberg gezeigt, dass sich interessante und typische Koalitionen zwischen betriebsinternen Gruppen und aussenstehenden Interessengemeinschaften herausbilden, die das Unternehmungsverhalten nachhaltig beeinflussen. Hierbei können die Koalitionsbildungen im Zeitablauf wechseln und bald mehr von rein ökonomischen, bald mehr von anderen gesellschaftlichen Einflussfaktoren bestimmt werden. Die Unvollkommenheiten der Verhältnisse in den Unternehmungen, auf den Märkten und in der Gesellschaft ermöglichen es aber dem Unternehmen, im Rahmen solcher Koalitionsverhandlungen immer in einem gewissen Umfange von der reinen Gewinnmaximierung abzuweichen, d.h. eine ökonomisch suboptimale Strategie zu wählen, welche Konzessionen an Gesellschaftsanliegen macht, ohne dass gerade das Fallbeil des marktwirtschaftlichen Eliminationsprozesses heruntersaust.

Mit Bezug auf das Verhältnis zwischen Unternehmung und Gesellschaft hat natürlich der Wandel in der Auffassung über die Stellung des Menschen im Betrieb und über das Menschenbild schlechthin zu grossen Veränderungen geführt. Die Einsicht hat sich immer konsequenter durchgesetzt, dass der Mensch im Betrieb nicht nur, ja nicht einmal in erster Linie, Produktionsfaktor ist, sondern vielmehr ein Wesen mit eigenen Werten und Erwartungen,

das gleichzeitig in sehr verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen lebt, dort Erfahrungen aus den andern Bereichen einbringt sowie Prägungen mitnimmt. Die Vorgesetzten und Mitarbeiter bringen die Gesellschaft in das Unternehmen und das Unternehmen in die Gesellschaft. Es gibt keinen «economic man», sondern immer nur den «societal man». Dieser Vorstellung entsprechend haben sich das Arbeitsrecht, die sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen und auch die modernen Methoden der kooperativen Menschenführung im Unternehmen entwickelt. Das rein oder zumindest das kurzsichtige ökonomische Denken wird dadurch deutlich relativiert.

Das heute in der Betriebswirtschaftslehre im Vordergrund stehende Konstrukt zur Erklärung der Verhältnisse von Unternehmung und Gesellschaft ist das sogenannte Stakeholder- bzw. Anspruchsgruppen-Konzept. Es hat sich in Amerika aus einer breit geführten wissenschaftlichen Diskussion zum Thema «Business and Society» herauskristallisiert. Leider ist im deutschen Sprachbereich diese Diskussion etwas blockiert durch die von politischen und ideologischen Positionen stark besetzte Mitbestimmungsdiskussion. Stakeholders bzw. Anspruchspartner sind Individuen, Gruppen oder Institutionen, welche das Verhalten der Unternehmung beeinflussen können oder aber vom Unternehmen beeinflusst werden. Neben den Betriebsangehörigen fallen alle Marktpartner, Gewerkschaften, Unternehmerverbände, Branchenvereinigungen, staatlichen bzw. öffentlichen Hoheitsträger, Medien und Gruppierungen aller Art darunter. Nicht mehr das eng ökonomische Beziehungsgefüge, sondern ein weitgefasstes Betroffenheitsdenken tritt hier ins Zentrum: Wer sich vom Handeln einer Unternehmung betroffen fühlt, wird als faktisch legitimiert erachtet, Einfluss auf das Betriebsgeschehen zu nehmen. Dabei können sich die verschiedenen Anspruchsgruppen in sehr unterschiedlichem Ausmasse durchsetzen. Als Kuriosum soll nicht unerwähnt bleiben, dass gemäss empirischen Untersuchungen die Frauenorganisationen leider noch immer am unteren Ende der Einflussskala anzutreffen sind. Ein gewisser Trost mag es für sie sein, dass sie dort, zusammen mit den religiösen Organisationen und den Universitäten, wenigstens in guter Gesellschaft sind.

Der Unternehmer erscheint bei diesem Konzept nicht mehr nur als Vollstrecker zwingender ökonomischer Gesetzmässigkeiten oder als Erfinder neuer Faktorkombinationen, sondern als zwar marktorientierter, aber immer auch gesellschaftsbewusster Seiltänzer, dem es gelingen muss, die oft widersprüchlichen Anforderungen der Anspruchspartner auszugleichen, um sowohl bezüglich des wirtschaftlichen Erfolges wie der gesellschaftlichen Akzeptanz eine Gleichgewichtslage zu finden.

Zweifellos ist das Stakeholder-Konzept ein vielversprechender theoretischer Ansatz zur Erklärung der realen Beziehungen zwischen Unternehmung und Gesellschaft. Auf der pragmatischen Ebene, bei der konkreten Bewältigung gesellschaftlicher Anliegen im Unternehmen also, ergeben sich indessen ganz erhebliche Probleme.

Beginnen wir mit der eben angesprochenen Rolle des Unternehmers. Er wird zu einem eminent gesellschaftlichen Aktor, zu einem Treuhänder oder Schiedsrichter im Ausgleich zwischen divergierenden und diffusen ökonomischen, sozialen und ökologischen Interessen. Ist er dazu überhaupt befugt, sei es unter dem Blickwinkel seiner Fähigkeiten, sei es unter dem Aspekt der formalen Legitimation?

Was zuerst die Fähigkeiten betrifft, so erscheint vieles als machbar. Personelle und institutionelle Lösungen bieten sich an: Die «Societal Responsiveness» des Unternehmens lässt sich gezielt fördern. Die Verantwortlichen in den Betrieben können bezüglich der gesellschaftlichen Auswirkungen ihres Tuns vermehrt sensibilisiert, geschult und auch unter Beachtung ihrer sozialen Kompetenz ausgewählt werden. Weiter lassen sich die Geschäftsleitungen, wie die Praxis zeigt, sinnvoll durch Personen ergänzen, welche für die «Public Affairs» zuständig sind, und es können Fachkräfte mit der betrieblichen Sozialpolitik oder dem ökologischen Controlling beauftragt werden. Das sind betriebsinterne gesellschaftsorientierte Strukturdifferenzierungen, die nichts mit der Einsitznahme von externen «Politfunktionären» in die Geschäftsleitungen zutun haben. Noch sind aber diese organisatorischen Reaktionsprozesse auf die gesellschaftlichen Anliegen wissenschaftlich wenig aufgearbeitet worden.

Heikler ist die Frage der formalen Legitimation: Die erwähnte Treuhänder- oder Schlichtungsfunktion des Unternehmers im gesellschaftlichen Anspruchswirrwar verleiht ihm zwangsläufig eine übergeordnete Position, rückt ihn also in die Nähe hoheitlicher, staatlicher Instanzen, sieht in ihm geradezu eine gesellschaftspolitische Ordnungsmacht. Im Rechtsstaat westlicher Prägung ist indessen hoheitliches Handeln nur durch demokratische Wahl- und Entscheidungsprozesse legitimiert. Dies trifft für die Unternehmungsleitungen, welche primär eigentumslegitimiert sind, nicht im gleichen Sinne zu. Hier sind andere, etwa im Wirtschaftssystem liegende Legitimationsquellen zu erschliessen. Worin bestehen nun aber diese Legitimationsgrundlagen, und wie wird die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortlichkeit durch die Unternehmen kontrolliert? Fragen, die einstweilen noch kontrovers beantwortet werden und insbesondere auch im Rahmen der Unternehmungsethik, die zur Zeit einen eigentlichen Aufschwung erlebt, zur Diskussion stehen.

Aber auch ein Legitimationsproblem im umgekehrten Sinne darf hier nicht unerwähnt bleiben. Welche Individuen oder Gruppen sind in concreto legitimiert, Ansprüche an ein bestimmtes Unternehmen zu stellen? Wer entscheidet über die behauptete Betroffenheit, und wer vertritt diese Interessen allenfalls repräsentativ? Und kann nicht auf diesem Wege der demokratische Prozess der Willensbildung in Staat und Gesellschaft unterlaufen werden, indem Partikularinteressen, die im demokratischen Verfahren erfolglos geblieben sind, sich nachher punktuell auf der Ebene der einzelnen Unternehmung doch durchsetzen? Mitunter wäre es vielleicht nicht schlecht, wenn man die Stakeholders wieder vermehrt auf den normalen

demokratischen Weg verweisen, der pluralistischen Interessenaustragung in der Gesellschaft aussetzen und ihnen nicht immer den abgekürzten Pfad zum einzelnen Unternehmen offerieren würde.

Ein weiterer Fragenkreis betrifft die praktische Handhabung der aussermarktlichen Beziehungen. Die reaktive Komponente, das Sichanpassen der Unternehmungen an die gesellschaftlichen Gegebenheiten und Wandlungen, erscheint wiederum grundsätzlich machbar. Soweit die Gesellschaft der Unternehmung Rechtsnormen vorgibt, sind diese ohnehin zwingend zu beachten, gleichgültig, ob es sich um Starkstromvorschriften, Bilanzierungsgrundsätze oder Luftreinhalteverordnungen handelt. Hüben und drüben sorgen die Aufsichtsorgane dafür; ökonomisch suboptimale Mittelallokationen zugunsten gesellschaftlicher Ansprüche sind hier also längst institutionalisiert.

Schwieriger wird es bei Erwartungshaltungen, die keinen rechtsgültigen Ausdruck finden, sondern allenfalls unverfestigte soziale Normen darstellen. Hier kann man feststellen, dass immer häufiger Verhaltenscodices aufgestellt werden, eine Art «soft-law», von welchen man nicht so genau weiss, was die wirkliche Verbindlichkeit ist und wer sich daran halten sollte. Interessant ist immerhin, dass gemäss amerikanischen Untersuchungen über die Effizienz unterschiedlicher strategischer Reaktionsmuster von Unternehmungen auf gesellschaftliche Herausforderungen jene Unternehmen, welche auch solchen weichen Normen Rechnung tragen, wirtschaftlich offenbar erfolgreicher sind als andere, die sie missachten. Warum also in den Unternehmungen nicht die bisherige Markt- durch eine Gesellschaftsforschung erweitern und die daraus resultierenden Einsichten bei der Strategieerarbeitung antizipativ berücksichtigen? Und warum bei Investitionsvorhaben oder Entwicklungsprojekten neben den bisher üblichen Wirtschaftlichkeitsrechnungen nicht auch eine Umwelt- oder gar Gesellschaftsverträglichkeitsprüfung vornehmen, wenn dies spätere Schwierigkeiten und längerfristige wirtschaftliche Einbussen verhindern kann?

Kontroverser erscheint die aktive, ausgreifende Komponente des gesellschaftsbewussten unternehmerischen Handelns, die darauf abzielt, die Gesellschaft so zu verändern (oder auch zu bewahren), dass sie den individuellen Unternehmungsinteressen am besten entspricht. Die Palette der Einflussmöglichkeiten reicht dabei von der harmlosen gesellschaftsorientierten Kommunikation über die Neutralisierung von Anspruchsträgern durch Einbindung in die betrieblichen Entscheidungsprozesse bis zur gezielten Beeinflussung von politischen und staatlichen Machtträgern aller Art. Mit der populären Forderung, die Geschäftsleitungen sollen gesellschaftsbewusst handeln, wird ihnen eben auch eine faktische Legitimation zugespielt, diese Gesellschaft aus ihrer besonderen Position heraus und mit den Unternehmungspotentialen aktiv zu beeinflussen. Kann man im Ernst erwarten, dass eine Unternehmung auf die Chance verzichtet, einen Rechtssetzungsprozess so zu beeinflussen, dass ihm der Zugang zu bisher aus rechtlichen Gründen verschlossenen Märkten ermöglicht wird? In einem

gewissen Sinne ist dieses Phänomen nicht neu, wenn man bedenkt, wie aktiv die Rolle der Wirtschaftsverbände aller Schattierungen bei der pluralistischen Willensbildung in Politik und Staat schon bisher war. Und doch scheint in dieser Beziehung in unserem Lande ein bedeutender Wandel im Gange zu sein. Während man bislang vor allem in der amerikanischen Geschäftswelt von firmenspezifischem Lobbying und von einzelbetrieblicher Ausübung von Political Power sprach, greift dieses Denken auch bei uns vermehrt Platz. Wenn wir nämlich auf die Volksabstimmungen der letzten Jahre blicken, so sind Urnengänge zu identifizieren, die im Kern der Interessenlage eines einzelnen Unternehmens entstammen und von diesem auch massgeblich initiiert worden sind. Die in der breiten Öffentlichkeit so sehr gewünschte vermehrte Beachtung gesellschaftlicher Aspekte durch die Unternehmungen verdient in einem andern Sinne ihrerseits wirklich Beachtung. Und vielleicht erhält die Mahnung Friedmans, die Unternehmen sollen sich auf das Wirtschaften beschränken, hier einen besonderen Sinn.

Doch nun zur kardinalen inhaltlichen Frage, vor welcher jede Unternehmungsleitung steht: Inwieweit sollen neben den rein ökonomischen auch weitere gesellschaftliche Ziele verfolgt und gesellschaftskonforme Strategien gewählt werden? Verschiedene Situationen sind denkbar, und die Theoriebildung über das strategische Verhalten von Unternehmungen angesichts gesellschaftlicher Herausforderungen ist noch keineswegs abgeschlossen. In jedem Falle aber muss gelten, dass die Unternehmung originär eine wirtschaftliche, nicht eine karitative Funktion in der Gesellschaft erfüllt und dass im marktwirtschaftlichen System das Gewinnstreben unabdingbare Voraussetzung für ihr Überleben ist.

Die vertiefte Analyse auch der unvollkommenen realen Welt zeigt nun aber, dass ökonomische und andere gesellschaftliche Ziele, wenn man sich von ideologischem Eifer befreit, oft nicht in einem Antinomieverhältnis zueinander stehen. So ist ökonomischer Mitteleinsatz grundsätzlich auch ökologisch wünschenswert. Und manches Unternehmen, das aufgrund von Umweltschutzvorschriften seine innerbetrieblichen Luft-, Wasser- oder Energiekreisläufe analysieren musste, hat nachträglich festgestellt, dass eine ökologisch und ökonomisch bessere Lösung gefunden werden konnte. Das ökologische Denken wird hier zum durchaus erwünschten Stachel für längst fällige Anpassungsleistungen bei den Produkten und Verfahren. Ähnliches lässt sich in anderen gesellschaftlichen Bereichen feststellen. So kann vielleicht ein Unternehmen, das fortschrittliche Arbeitsbedingungen offeriert oder interessante Ausbildungsmöglichkeiten bietet, für sich die besten Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkte gewinnen und zugleich die Zufriedenheit der Mitarbeiter fördern. Es ist demnach eine Aufgabe der Führungskräfte in den Unternehmungen, solche Harmonien zwischen ökonomischen und weiteren gesellschaftlichen Zielen zu suchen und zu nutzen. Wenn es zudem der Gesellschaft gelingt, marktwirtschaftlich abgestützte Anreize zu schaffen, so werden diese Führungskräfte am schnellsten und konsequentesten gesellschaftskonforme Strategien entwickeln. Noch wird

die Wirtschaft zu oft durch falsche Signale fehlgesteuert, noch sind nicht alle wünschbaren gesellschaftlichen Entwicklungen in den marktwirtschaftlichen Mechanismus eingebaut worden, zu oft noch behilft man sich mit einem Flickwerk von Verboten und Regulierungen, wo allein ausgebaute Marktmechanismen zu echten Problemlösungen führen würden.

Gleiches kann für das Spannungsverhältnis zwischen kurz- und langfristigen Erfolgszielen gelten. So ist es durchaus auch ökonomisch rational, auf kurzfristige resolute Gewinnmaximierung zugunsten gesellschaftlicher Anliegen zu verzichten, wenn dies längerfristige Erfolgschancen eröffnet. Wird allerdings, wie dies oft vermutet wird, das Kurzfristdenken übermässig bevorzugt, so wären vermehrt marktwirtschaftliche Anreize zu schaffen, welche den langfristigen Erfolgspfad gegen kurzfristige Sorglosigkeit und Leichtsinn schützen.

Es wäre indessen ein Irrtum zu glauben, diese Harmonie zwischen Unternehmens- und Gesellschaftszielen bestehe immer und in jedem Falle. Und damit stossen wir auf den harten Kern des Problems. Soll ein Unternehmer Gesellschaftspflege betreiben, wenn dies indiskutabel und unwiderruflich zulasten des ökonomischen Erfolges geht? Nein, würde hier Friedman sagen. Mit Mass und situativ angemessen, wäre unsere Antwort. Jedes Unternehmen kann bei guter Ertragslage etwa Sozialfälle mittragen, Umweltschutzvorschriften mehr als nur minimal erfüllen und vielleicht sogar Wissenschaftssponsoring betreiben. Hier sind Spielräume für ein unternehmerisches Handeln, das weder eng ökonomisch begründbar ist, noch durch Normen verlangt wird, sondern freiwillig, ausschliesslich aufgrund von gesellschaftsbewusstem Raisonnement vorgenommen werden kann. In wirtschaftlich harten Zeiten müssen aber solche Aktivitäten in aller Regel zugunsten der ökonomischen Sachzwänge und der Existenzsicherung des Betriebes zurücktreten. In dieser Extremsituation darf man im Unternehmen nicht eine Wohltätigkeitsinstitution suchen oder, wie dies neulich ein Unternehmer formulierte, den Tiger nicht zum Vegetarier machen.

Damit ist aber nicht nur gesagt, dass der Unternehmer oft mehr als eine rein ökonomische Verantwortung tragen kann und heute auch trägt. Es bedeutet auch, dass man ihm den Ermessensentscheid, wie weit er dabei gehen kann, zubilligen muss. Und schliesslich darf man nicht überrascht sein, dass er die gesellschaftliche Funktion, die man ihm zugewiesen hat, in seiner Art aktiv und professionell erfüllt, auch wenn dies zuweilen eine Einflussnahme auf die Gesellschaft einschliesst. Je grösser die ausserökonomischen Erwartungen sind, die an die Unternehmungen herangetragen werden, um so nachhaltiger werden die Einflüsse des Unternehmers auf die Gesellschaft und um so gravierender werden die Einbussen an wirtschaftlicher Funktionstüchtigkeit in den Unternehmungen sein. Und wieder wird man an dieser Stelle an die mahnenden Worte von Friedman denken, die ursprüngliche Verantwortlichkeitszuordnung an die Unternehmungen nicht leichtfertig abzuändern.

Gesamthaft betrachtet erweist sich das gegenseitige Verhältnis von Unternehmung

und Gesellschaft nicht nur als eine überaus aktuelle Herausforderung für die Wirtschaftswissenschaften, indem es der ökonomischen Theoriebildung neue Aufgaben stellt und die empirische Forschung anregt. Es ist auch ein Problem für andere Sozial- und Gesellschaftswissenschaften. Und schliesslich ist es noch vielmehr eine Herausforderung für die Unternehmungspolitik in der Praxis, für die Wirtschaftspolitik, ja für die Gesellschaftspolitik schlechthin. Nachdem uns in den letzten Monaten das Versagen der zentralgeleiteten Kommandowirtschaften und die damit verbundenen schweren gesellschaftlichen Schäden klar vor Augen geführt wurden, muss es in Theorie und Praxis darum gehen, eine politisch zwar nachregulierte, aber in ihrer inneren Logik intakte und in ihrer gesellschaftlichen Funktion geklärte Marktwirtschaft fortzuentwickeln; letztlich zum Wohle der Gesellschaft.

Literatur