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Ueber sittliche Werthschätzung politischer Charaktere .

Eine Rectoratsrede

F. v. d. Goltz ,
Professor und Doctor der Theologie zu Basel .
Separat-Abdruck aus den "Deutschen Blättern".
Gotha.
Friedrich Andreas Perthes. 1872 .

Vorwort.

Die am 1. November in der hiesigen Aula gehaltene Rectoratsrede hatte ich alsbald der Redaction der "Deutschen Blätter" zur Veröffentlichung angeboten. Die Freundlichkeit des Herrn Verlegers hat es ermöglicht, eine Anzahl von Separatabzügen dem hiesigen Publikum zugänglich zu machen.

Es ist mir selbst Bedürfniss, sowohl den Zuhörern die Rede zu nachsichtiger Prüfung vor Augen zu legen, als auch Denen, welche für die behandelte schwierige Frage Interesse haben, aber dem Actus in der Aula nicht beiwohnten, die in der Presse vielfach missverstandene Arbeit selbst in die Hand zu geben. Möge dieselbe die Ueberzeugung befestigen, dass es nur Eine Moral für Alle gibt, dass aber die Anwendung derselben auf Handlungen im Einzelverkehr und im öffentlichen Leben eine verschiedene sein muss, wenn nicht die grössten Verwirrungen und Unbilligkeiten des sittlichen Urtheilt entstehen sollen!

Gegen leidenschaftliche, in einem nicht mehr anständig zu nennenden Ton zu persönlichen Beleidigungen übergehende Angriffe

einiger Artikel des "Volksfreundes" mich zu vertheidigen, ist mir um so weniger Bedürfniss, als meine durchaus sachlich gehaltene Rede zu solchen Erwägungen keinen Anlass gegeben hatte. Dieselben konnten nur zu Illustrationen dienen für das, was ich über die Verantwortlichkeit und die Gefahren einer zügellosen Presse sagte.

Basel, den 12. November 1872. H. v. d. Goltz. .

Wenn wir nach sittlichem Massstab die Handlungen politischer Männer beurtheilen, so folgen wir einer Forderung des Gewissens. Der Unverletzlichkeit und allgemeinen Gültigkeit des von Gott in die Herzen geschriebenen heiligen Gesetzes huldigen die Völker, indem sie Alles, was auf dem grossen Weltmarkt an ihren Augen vorüberzieht, einem billigenden oder tadelndem Urtheil unterwerfen. Daher beherrscht ethisches Pathos in begeistertem Lob oder richtender Anklage weit mehr, als sachliche Erwägung, das Urtheil über die Leiter des Staates.

Wie wenig gilt aber von dieser richtenden Stimme trotz ihres frommen Ursprungs das vox populi, vox Dei! Nur die äusserste Oberfläche pflegt sie zu treffen; von wechselnden Winden bewegt, schwankt sie hin und her, wie Furcht und Interesse sie erregen; und noch grösser als der rasche Wechsel und die bunte Verschiedenheit der öffentlichen Meinung über dieselben Personen ist die Masslosigkeit im Loben und Tadeln, die Leidenschaftlichkeit in Liebe und Hass. Zwar stehen die Zeitgenossen den Thatsachen am nächsten, aber gerade ihr Urtheil ist vorzugsweise unsicher und unbillig; und auch die besonnen prüfende Geschichte wird in der moralischen Würdigung ihrer Helden um so schwankender, je wirksamer ein Cäsar, ein Gregor VIl., ein Cromwell, ein Napoleon Bahn brechend in das Völkerleben eingriffen. Selten erweisen sich Männer der That und Helden der Geschichte bei genauer Kenntniss so gut und so schlecht als ihr Ruf. Woher dieser Widerspruch zwischen dem Gewissenstrieb sittlicher Werthschätzung

und der Schwierigkeit, die Beweggründe und Handlungen Derer, welche die allgemeinen Interessen vertreten, gerecht zu würdigen?

Nie gibt das Gewissen zu, so oft es Eigennutz oder Schmeichelei behaupten mögen, dass die Mächtigen der Erde ausgenommen seien von den für andere Menschen gültigen Regeln der Wahrhaftigkeit, der Gerechtigkeit der Demuth, der dienenden Liebe. Das Gesetz des Guten ist, soweit die Mündigkeit reicht, ein schlechthin allgemeines, und die Verantwortlichkeit vor demselben wächst mit der hervorragenden Stellung. Je begabter und mächtiger ein Mensch ist, desto mehr fordern die edel Denkenden von ihm, dass sein Lebenswerk dem Rechten und für Alle Heilsamen diene. Daher wird die öffentliche Meinung eines gesitteten Volkes zum strengen Gerichtshof für Alle, die im Gemeinleben als Führer arbeiten. Wehe dem Volk, in welchem dies Gericht verstummt, in welchem es nicht als ein Glaubenssatz festgehalten wird, dass Niemand die ewigen Gesetze des Guten und Gerechten ungestraft verletzt, dass kein Nothstand und kein Erfolg ihre Uebertretung rechtfertigt!

Woher erklärt es sich denn, fragen wir nochmals, dass dieselben Handlungen hervorragender Staatsmänner der verschiedensten Werthschätzung auch da ausgesetzt sind, wo die Kenntniss von ihnen gleichmässig ist? Stammt die entgegengesetzte Beurtheilung aus der Verschiedenheit sittlicher Grundsätze? Dies doch nur zum geringen Theil, und zumeist nur da, wo räumlich oder zeitlich weit auseinanderliegende Kreise verglichen werden. Allerdings, der Chinese und Hindu würdigt dieselbe Handlung anders, als der Europäer, und in der christlichen Cultur des 19. Jahrhunderts ist das Mass für sittliche Grösse vielfach ein anderes, als bei den alten Griechen und Römern. Indessen in unserer europäischen Völkerwelt sind trotz der kirchlichen und nationalen Spaltungen die Grundanschauungen über das Lobenswerthe und Tadelnswerthe so verwandt, dass sich gerade auf allgemein anerkannte Axiome christlicher Moral die entgegengesetzten Urtheile über die politischen Charaktere berufen. Es sind verschiedene Urtheile mittelst gemeinsamer sittlicher Grundbegriffe, von denen das masslose, selten zutreffende Loben und Tadeln ausgeht. Dies gilt in dem Streit der Nationen und Staaten, wie in dem Kampf der politischen und kirchlichen Parteien, es gilt in den kleinsten, wie in den grössten Kreisen des öffentlichen Lebens.

Ich will es heute versuchen, einige Hindernisse gerechter Beurtheilung politischer Charaktere zu beleuchten. Zeitgemäss macht eine solche Betrachtung der aller Orten entbrannte Kampf um die heiligsten Güter der Menschheit in Staat, Kirche und Gesellschaft. Derselbe droht die Klarheit sittlichen Urtheils zu verwirren, ja nimmt leider Vielen den Muth, die ewigen Gesetze des Gewissens auch im öffentlichen Leben geltend zu machen. Das Thema ist aber auch diesem ehrwürdigen Ort und dem heutigen festlichen Anlass angemessen; denn es führt uns zu einem der tiefsten Probleme der Ethik, zu der Frage, in welchem Sinn der sittliche Massstab für das Privatleben und für das öffentliche Leben ein verschiedener sein muss, unbeschadet der Allgemeinheit der sittlichen Ideen. Denn die Schwierigkeit einer gerechten Würdigung politischer Charaktere liegt keineswegs allein in der Kurzsichtigkeit und Leidenschaftlichkeit der Menge; weit bedeutsamer ist die Gewohnheit, das politische Handeln nach dem Massstab der subjectiven Moralität zu beurtheilen, eine Gewohnheit, welche auch die Unterrichtetsten und Unbefangensten zu unbilligem Urtheile verleitet. Sehen wir ab von den religiösen Motiven und von der Aufgabe, die Sinnlichkeit dienstbar zu halten, so beruht das sittlich Gute vorzugsweise auf dem Gleichgewicht zwischen dem Zweck und den Interessen der Einzelpersönlichkeit und zwischen dem Zweck und den Interessen der Gemeinschaft und Gesammtheit. Die Arbeit an der Herstellung dieses Gleichgewichtes ist die Aufgabe christlicher Cultur. Wo entweder nur die Freiheit der Einzelnen, oder nur die Gemeingüter der Gesammtheit anerkannt und behauptet werden, da entstehen, wie die schwersten Verbrechen, so auch die grössten Ungerechtigkeiten der Beurtheilung.

Ehe wir uns hierüber ausführlicher verständigen, zunächst ein Wort über die Kurzsichtigkeit und die Leidenschaftlichkeit, welche in uns Allen ein gerechtes Urtheil über die Träger des öffentlichen Lebens erschweren.

Ein zum Staat organisirtes Volk, als ein ausgedehntes und mehrfach zusammengesetztes, vielkreisiges und vielgliedriges System gemeinsamen Lebens, wird mehr von seinen in der Vergangenheit ruhenden geschichtlichen

Grundlagen, sowie von den Bedürfnisse, Kräften und Neigungen der Gesammtheit beherrscht, als von dem Willen und der Macht Einzelner. Wirksame politische Führer werden immer nur Solche, welche den Gemeingeist der Vergangenheit oder der Zukunft eines Volkes in ihrer Einsicht und Ihrem Willen vertretern Daher sind die amtlichen Handlungen Derer, welche erblich oder durch Wahl die Verantwortlichkeit für das Gemeinwohl tragen, in ihren äusseren Veranlassungen und inneren Beweggründen meist der Einsicht der Menge entzogen; auch reicht selten die Kurzsichtigkeit einzelner Beobachter aus, die Gesammtheit der allgemeinen Interessen so zu überblicken; wie es des Staatsmanns erste Aufgabe ist. Jeder schaut und beurtheilt die Welt nur von seinem Kirchthurm aus. Es hat für Männer des Staates je nach ihrem Temperament etwas Komisches oder sehr Verdriessliches, wenn ihnen unter ihrer ernste Arbeit zu Ohren kommt, welche Motive und Absichten ihnen untergeschoben werden, was sie Alles verantworten sollen, was von ihnen erwartet und an ihnen vermisst wird. Gewiss kommt auch in dieser menschlichen Arbeit, wie in jeder anderen, viel Irrthum und Uebereilung vor und, was schlimmer ist, viel Nachlässigkeit und Selbstsucht. Indessen gerade, wo eine sittliche Schätzung der Personen und ihrer Leistungen am dreistesten auftritt in guter und böser Nachrede, pflegt menschliches Urtheil am unzuverlässigsten zu sein. Wer nicht aus eigener Erfahrung etwas von politischen Geschäften versteht, wer namentlich die Gebundenheit an gegebene Verhältnisse und die in die Zukunft hinaufblickende Wahrscheinlichkeitsrechnung nicht kennt, auf die der Staatsmann angewiesen ist, der kann sich in das Pflichtleben und die Verantwortlichkeit der Politiker gar nicht hineinversetzen. Zu tadeln ist nicht diese Kurzsichtigkeit der Menge, sondern, dass Niemand selbst zu der unverständigen Menge gehören will, obwohl wir Alle an ihrem Unverstand Theil haben. Selbst die Beamten des Staates arbeiten meist nur auf einem einzelnen Gebiet; der freie Blick in die ihrem persönlichen Beruf ferner liegenden Verhältnisse geht ihnen ab. Daher ist die Einseitigkeit büreaukratischer Weisheit mit demselben Recht sprüchwörtlich geworden, wie der beschränkte Unterthanenverstand. Die Weisesten sind auch hier die Bescheidensten. Die in der Politik Erfahrensten und Einsichtigsten sind am vorsichtigsten, namentlich in der moralischen Beurtheilung ihrer Mitarbeiter, während die müssigen Zuschauer an der Wirthstafel, auf der Rednerbühne und in der Presse freigebig sind in Lob und Tadel. So sehr die Kurzsichtigkeit der Einzelnen für die Interessen des Gesammtlebens in der Einrichtung der menschlichen Natur begründet und also nothwendig

ist, so verhängnisvoll wird sie, wenn sie verkannt wird, wenn die Menge sich als Träger politischer Einsicht geberdet. Ich verkenne nicht die Vorzüge in der demokratischen Richtung unseres Zeitalters, so z. B. den Antheil aller Kreise des Volkes an dem Gefühl der Verantwortlichkeit für das Gemeinwohl, die Anregung opferwilligen Gemeinsinnes, den Schutz gegen Willkür und Missbrauch der Gewalt, wie er in der Controle der Beamten durch die öffentliche Meinung liegt, die Möglichkeit für jede hervorragende Kraft, sich auszubilden und geltend zu machen im vaterländischen Dienst. Aber dies Licht begleitet ein dunkler Schatten, die Sucht zu leichtfertiger Kritik und unberufenem Tadel, die Abhängigkeit von Phrasen und Schlagwörtern der Parteien, die Unterwühlung des Vertrauens gegen die Träger des öffentlichen Dienstes, die leichtfertige Beseitigung der geschichtlichen Grundlagen des Staats unter dem Vorwande des Fortschrittes, und namentlich das blendende Auftreten untüchtiger Volksführer, welche mehr reden als arbeiten und es den Tüchtigen erschweren, die Bürde des vaterländischen Dienstes dauernd auf sich zu nehmen.

Das Kleinod politischer Freiheit wird ohne Bescheidenheit und Zurückhaltung in der sittlichen Beurtheilung der obrigkeitlichen Personen eine Gefahr. Eine grosse Verantwortung hat in dieser Hinsicht die Presse mit ihrem heute so mächtigen Einfluss. Sie kann ein heilsames politisches Bildungsmittel werden als Ausdruck der öffentlichen Meinung, als Sprechhalle der Einsichtigsten und Besten, als Wächterin über Recht, Sitte und Freiheit. Wenn sie aber das Organ wird für Unzufriedene und Schwätzer, die der Eitelkeit des Volkes schmeicheln und die Menge aufreizen, statt sie zu bilden, so wird sie zur Seuche, welche das Volk in seinem innersten Lebensmark .zerrüttet. Die Sucht, zu politisiren, verdrängt das Pflichtgefühl in der berufsmässigen Arbeit; die Gewohnheit, zu tadeln, vergiftet das Vertrauen, und Unberufene drängen sich auf zu den schwierigsten Aufgaben, denen sie nicht gewachsen sind. Wenn die Presse mit freiem Muth nach Oben und Unten über dem Wohl des Volkes wacht und den Antheil desselben am öffentlichen Leben zu leiten sucht, so muss sie in ihrem sittlichen Urtheil über Beamte, wie über politische Parteiführer äusserst gewissenhaft und zurückhaltend und auf die Bewahrung und Herstellung des Vertrauens im Volke und der wechselseitigen Achtung bedacht sein. Einem Volk, das unter dem Einfluß einer zügellosen Presse steht, ergeht es wie einer Armee, in welcher dünkelhafte Kritik der Waffengattungen wider einander und der Untergebenen gegen ihre Führer an die Stelle des Pflichtgefühls und der Disciplin tritt. Mit dem allgemeinen Antheil Aller am öffentlichen Leben muss sich das Bewusstsein

von der Kurzsichtigkeit jedes Einzelnen erhalten. Zur politischen Bildung und Reife eines freien Volkes gehört namentlich dies, dass Jeder lerne, tactvoll sein Urtheil und sein Wirken in den Schranken seiner Einsicht und seines Berufes zu halten, und diese Schranken sind für die Meisten sehr eng.

Freilich noch verwirrender als die Kurzsichtigkeit wirkt die Leidenschaft der Menschen auf die sittliche Beurtheilung politischer Charaktere; denn gerade die Leidenschaft verführt, auch da zu urtheilen, wo Kunde und Einsicht fehlen, und sie erzeugt das ungerechte Uebermass in Loben und Tadeln. Liebe und Hass, wenn sie nicht geheiligt sind, machen blind. Wie oft lassen Menschen, die sich im Privatverkehr durch Selbstbeherrschung und Besonnenheit auszeichnen, in der Beurtheilung politischer Gegner um so freier ihre Affecte gehen! Dies gilt nicht allein vom Antheil des weiblichen Geschlechtes an der Politik. Völker wie Parteigenossenschaften bilden gleichsam Collectivpersonen, in welchen Zorn, Neid, Eitelkeit, Eigennutz noch zügelloser ihr Wesen treiben, als im Einzelverkehr. Denn wo das Auge dem Auge begegnet, mässigt persönliche Bekanntschaft mit dem Gegner, Sitte und Anstand und das Ansehen des Gesetzes die Leidenschaft. Aber im politischen Parteileben verkehrt man vielfach von Angesicht nur mit Gleichgesinnten und Zugehörigen und steigert sich im eigenen Kreise gegenseitig im Schelten gegen Abwesende und Unbekannte. Namentlich dadurch wird die Leidenschaftlichkeit politischer Urtheile gesteigert, dass dieselben nicht aus dem rein individuellen Selbstgefühl stammen und daher unter dem Schein der Vaterlandsliebe und des Eifers für das Gemeinwohl auftreten; die Ungerechtigkeit verhüllt ihre Blösse mit patriotischer Begeisterung. Das erklärt die weite Verbreitung solcher Urtheile, macht sie aber nicht gerechter. In Zeiten politischer Kämpfe wird es Niemandem ganz gelingen, ein Urtheil von solchen leidenschaftlichen Erregungen frei zu halten. Denn viel zu sehr ist unser Aller persönliches Empfinden und Denken verflochten mit nationalem Gemeingeist und Parteigeist, um nicht am Gegner die Schwäche zu übertreiben, am Genossen sie zu übersehen, um nicht vom Verwandten angezogen, vom Fremden abgestossen zu werden, um nicht durch entgegengesetzte Ueberzeugungen über heilige Gemeingüter gereizt und zu übereiltem Urtheil über die Gegner verleitet zu werden. Ein gerechtes, leidenschaftsloses Urtheil über Freunde und Feinde ist in den Kämpfen der Nationen und Parteien kaum möglich.

Auch die Neutralen und Indifferenten sind keineswegs sicher vor

dieser Gefahr. Je ernster der Streit, je höher sein Preis, um so weniger ist der müssige Zuschauer befähigt, die Handlungen Derer richtig zu beurtheilen, deren Haus brennt, und die im männlichen Kampf um ihr Heiligstes stehen. Und gibt es wirklich Unbetheiligte? Bei allgemeiner Erregung der Völkerwelt ist der Nachbar der Streitenden innerlich durchaus nicht neutral. Der Friedliche hasst schon den Ruhestörer, den vermeintlichen oder den wirklichen, und die Solidarität der Interessen der vielfach auf einander angewiesenen Völker treibt, durch Furcht und Hoffnung, für die eine oder andere Seite Partei zu ergreifen. Selbstgerechte Ueberhebung von Vermittlern oder Neutralen zwischen streitenden Parteien in Staat und Kirche ist ebenso verwirrend für das Urtheil, als Begeisterung und Zorn. Denn mit ihrem Gemüth stehen nur Gesinnungslose ausserhalb der Kämpfe des öffentlichen Lebens. Je mehr Herz, Mund und Hand nicht allein dem eigenen Ich, dem Nutzen und der Lust der flüchtigen Stunde dienen, je mehr ein Mann als dienendes Glied sich an ein grösseres Ganze hingibt, desto mehr wird der mächtige Hauch des Zeitgeistes, des Volksgeistes, des Parteigeistes ihn bewegen und eine gerechte, sittliche Werthschätzung der Gegner, wie der Genossen erschweren. Auch dies liegt in der Einrichtung unserer menschlichen Natur. Der Weise ist sich dieser Schwäche bewusst, er wird vorsichtig in dem eigenen Urtheil und geduldig gegen die Unbilligkeit Anderer. Und auch hier wird der schmale Weg der Gerechtigkeit am leichtesten eingehalten, wenn wir unser Urtheil nur da abschliessen und geltend machen, wo wir im eigenen Berufskreis zu entscheiden und zu handeln haben. Das Interesse des eigenen engeren Kreises beherrscht das Urtheil der Völker, bewusst und unbewusst, und leitet auch die Würdigung der politischen Führer. Nun greifen aber alle grösseren Bewegungen auf staatlichem Gebiet so tief und nachhaltig in die materiellen und geistigen Interessen Aller ein, dass das Urtheil instinctmässig davon bestochen wird, ob diese Interessen bedroht oder gefördert erscheinen. Hieraus erklärt sich der rasche Wechsel von Begeisterung und Anklage, von Liebe und Hass. Wen es für seinen Wohlthäter hält, den hebt das Volk auf den Schild als Tugendhelden; wen es als Urheber eines öffentlichen Unglückes ansieht, der gilt ihm als Verbrecher. Das Hosianna und das Kreuzige sind überall dicht bei einander. Diesem Einfluss der Leidenschaft kann sich Niemand als Glied eines Volkes, einer Kirche und eines Standes ganz entziehen.

Ein Vorrecht der Hochschulen ist es freilich, die der Erforschung der Wahrheit geweihte Stätte von dem politischen Parteigeist freier zu

halten. Machen wir von diesem Vorrecht auch nicht immer Gebrauch, so ist es doch unsere Aufgabe. Wir dürfen, wenn nicht unsere Person, so doch unsere Berufsarbeit ausserhalb der politischen Spaltungen halten; wir sollen, auch verschiedenen Nationen, verschiedenen politischen und kirchlichen Parteien angehörig, das über diesen Gegensätzen stehende Ziel der Wissenschaft im Auge behalten und die Jugend durch Erforschung der Wahrheit für den Dienst des Vaterlandes und der Menschheit vorbilden. Von den Universitäten sollte ein die politischen Leidenschaften zügelnder, auch im Gegner und Fremden das fittiche Streben achtender Einfluss in weitere Kreise ausgehen, um der einheitlichen Bestimmung der Menschheit und dem Frieden auf Erden zu dienen. —

Zunächst also entsteht das Missverhältniss zwischen dem Trieb und der Fähigkeit, den sittlichen Werth politischer Charaktere zu beurtheilen, daraus, dass die staatlichen Interessen einerseits den Meisten fern stehen, andererseits Alle so nahe angehen. Das Interesse macht die Kurzsichtigkeit leidenschaftlich, statt zurückhaltend. Wir kommen aber jenem Mißverhältniss erst auf den Grund, wenn wir die verbreitete Gewohnheit in Betracht ziehen, im öffentlichen Lehen nach dem Masstab des Privatlebens zu urtheilen.

Es gehört in unseren Tagen einiger Muth dazu, für die Wahrheit einzustehen, dass in der Politik Vieles gut ist, was im Einzelverkehr böse ist; und dass in der Politik der Zweck viele sonst nicht erlaubten Mittel heiligt. Ich halte es in diesem Kreise für überdrüssig, gegen diejenige Anwendung Verwahrung einzulegen, welche die Jesuiten von dem Grundsatz "Der Zweck heiligt die Mittel" gemacht haben. Aber der Grundsatz selbst ist nicht so falsch, als meist angenommen wird, sondern nur die jesuitische Anwendung auf scheinheilige Zwecke und auf absolut unstatthafte Mittel. Allerdings sucht das sittlich Gute auch in dem politischen Leben volle Verwirklichung, und der Glaube an eine göttliche Weltregierung gründet sich auf die Erfahrung der ewigen Gesetze der Gerechtigkeit in der Geschichte. Auch im öffentlichen Leben ist nicht jeder Zweck heilig, den menschliche Herrschsucht mit heiligen Namen verziert, und selbst der heiligste Zweck gestattet nicht jedes Mittel. Allein im Staatsdienst ist der Massstab für gutes und böses Handeln doch ein anderer als im Privatleben; und die sittliche Aufgabe gemeinsamer Lebensordnung

heiligt viele Mittel, deren Anwendung für persönliche Interessen durchaus verwerflich ist. Wo es sich um Nothwehr für das eigene Vaterland oder um den Erfolg der eigenen politischen Partei handelt, macht Jeder von dieser Wahrheit Gebrauch; aber dem politischen und kirchlichen Gegner wird gleiches Recht nicht zugestanden, und dies ist hauptsächlich die Quelle der sittlichen Verwirrung in den Urtheilen über politische Charaktere. Auch ist jene Wahrheit, dass der Zweck die Mittel heilige, wie kaum eine andere dem Missbrauch ausgesetzt, und es bleibt ungemein schwer, in den einzelnen Fällen die zarte Grenze zwischen heiligen und selbstsüchtigen Zwecken, sowie zwischen persönlichem und amtlichem Handeln zu ziehen.

Zwei Sätze, die ich noch etwas ausführen möchte, werden zur Erläuterung dienen 1) Alle Handlungen, welche nicht individuelle, sondern gemeinsame Interessen vertreten, müssen von einer Selbstliebe ausgehen und auf eine Selbstbehauptung gerichtet sein, die wir im Einzelverkehr als das Gegentheil christlicher Tugend betrachten. 2) Der Staat, um innerhalb und ausserhalb seiner Grenzen seine sittlichen Aufgaben auszurichten, ist auf Mittel der Gewalt und List angewiesen, welche das Sittengesetz aus dem Einzelverkehr ausschliesst.

So unwidersprechlich beide Sätze sind, so schwierig ist ihre Anwendung. Die Selbstsucht gilt dem Christen nächst der Gottentfremdung als die tiefste Wurzel alles Bösen, und die Liebe, die sich selbst verleugnend und opfernd dient, stellt er in die Mitte der Tugenden. Soll dies auf das politische Leben keine Anwendung finden? Gewiss! Das Christenthum reicht die Bürgerkrone aufopfernde Gemeinsinn, der Kraft und Gut und, wo es gilt, auch das Blut, nur nicht das Gewissen für das Vaterland einsetzt. Zugleich gilt ihm Ehre und Macht im öffentlichen Leben als ein Dienst zum Wohl Anderer nach dem Grundsatz "Wer unter euch der Grösste sein will, der sei Aller Diener." Aber die Verantwortlichkeit solchen Dienstes bringt es mit sich, dass Vertreter des Staates das gemeine Wohl gegen Einheimische und Fremde unnachgiebig zu schützen haben. Persönliche Bevorzugungen oder nachgiebige Schwäche darf der Staatsdiener nicht aufkommen lassen. Der Staat hat gleichsam nur Verstand und Willen, keine Gefühle und Neigungen. Nach gleichem Mass belohnt er die Arbeit und das Verdienst; er darf vom Gemeingut Nichts verschenken, muss sparsam damit haushalten. Zugleich mit der Achtung der Rechte Anderer muss er das eigene Recht behaupten und durchsetzen. In besonnener, unparteiischer Abwägung erhält er die verschiedenen Interessen der einzelnen Theile, Kreise und Stufen des Volkes im Gleichgewicht und ordnet sie

einander unter zum Wohl des vielgliedrigen Ganzen. Häufig muss er dem gegenwärtigen Geschlecht wehe thun, um das künftige zu schützen. Namentlich auch gegen andere Völker muss der Staat die Grenzen des Landes, die Unabhängigkeit, Wohlfahrt und Ehre des Volkes sicher stellen. In solcher Vertretung der allgemeinen Interessen nach innen und aussen haben Grossmuth und Barmherzigkeit, Demuth und Dankbarkeit, Geduld und Versöhnlichkeit in der Weise, wie sie in der Familie und Geselligkeit die schönste Zierde der Menschen bilden, wenig Raum. Im staatlichen Amt gilt es die Person nicht ansehen; hier äussert sich die Liebe als pflichttreue, uneigennützige und weise Berufserfüllung und als Gerechtigkeit gegen Alle, auch gegen die Fremden. Für die eigene Person kann der Christ mit Verlust gerichtliche Händel meiden. Aber als Vogt Unmündiger, als Richter in Civilsachen, als Verwalter öffentlicher Güter muss er das Recht auch da behaupten, wo er um des Friedens oder um der Barmherzigkeit willen lieber darauf verzichten würde. Persönliche Beleidigungen kann der Christ übersehen oder vergeben. Aber wie schon der Hausvater für den beleidigten Dienstboten entschiedener eintreten muss, als für die eigene Ehre, so kann der Beamte die öffentliche Beleidigung des Berufes und des Vaterlandes nicht auf sich beruhen lassen. Demüthig und bescheiden ordnet sich der Christ im Einzelverkehr willig unter und kommt Allen mit Ehrerbietung zuvor. Aber als Träger eines Amtes, das der Autorität bedarf, muss er sein Ansehen geltend machen und die dem Amt gebührende Ehre fordern. So ist das Handeln des Beamten und des Privatmanns nach verschiedenem Mass zu messen. Was im Privatverkehr Selbstsucht ist, ist im öffentlichen Amt Pflichterfüllung. Nun wächst die Verantwortlichkeit des Staatsbeamten mit der Ausdehnung der zu vertretenden Interessen, mit dem Werth der zu verwaltenden Güter. Je umfassender und wichtiger die Berufsaufgabe ist, desto häufiger die Nöthigung zu Handlungen, die vom subjectiven Gesichtspunkt als anmassend und herrschsüchtig, als lieblos und hart erscheinen. Darin besteht gerade der politische Charakter, sich durch weichliche Bedenken und unverständigen Tadel nicht auf dem für heilsam und nothwendig erkannten Wege der Pflicht einschüchtern zu lassen. Die täglich sich erhebende Klage, dass Herrscher und Staatsmänner das Wohl von Tausenden ihrer Herrschsucht und Habgier opfern, mag oft begründet sein. Aber häufiger wird sie ungerecht und weit übertrieben erhoben, wo dieselben einfach ihrer Berufspflicht und Verantwortlichkeit für das Wohl des ganzen Volkes folgen. In der That lässt sich Ehre, Macht und Besitz Derer, welche das Interesse ganzer Völker vertreten,

nicht völlig trennen von dem Wohl des ihnen anvertrauten Gemeinwesens. Selbst dann, wenn Dynastieen, Prätendenten und Staatsmänner mit den äussersten Mitteln für ihre persönliche Autorität kämpfen, so handelt es sich meist zugleich um ein politisches Princip, das ihnen eins gilt mit der Sicherheit und dem Wohl des Volkes, oder mit der Behauptung der Gesetze und der Ordnung. Verbrecherischer Ehrgeiz ist solcher Kampf nur da, wo persönliche Ansprüche ein Hinderniss werden für den Frieden oder für den Fortschritt des Volkes. Wie zart ist aber die Grenze zwischen Beiden, um in entscheidenden Krisen ein billiges sittliches Urtheil zu ermöglichen!

Am unentbehrlichsten ist eine das eigene Interesse energisch geltend machende Selbstbehauptung in den internationalen Beziehungen. Im staatlichen Verkehr zwischen den Nationen gilt es nicht, Edelmuth und Demuth, Dankbarkeit und Uneigennützigkeit zu üben, sondern nach gerechtem Mass die Interessen des eigenen Volkes im Einklang mit den Rechten anderer Völker vorsichtig und muthig zu sichern. Von dem wechselseitigen Interesse der Völker wird die Politik beherrscht; angebliche Grossmuth und Demuth edler, aber charakterloser Fürsten und Räthe hat schon viel Unheil angerichtet. Wenn daher die politische Tugend eine feste und unnachgiebige Geltendmachung der eigenen Interessen fordert, die für oberflächliche Betrachtung dem Egoismus ähnlich sieht, so thut dies der ewigen Gültigkeit des für Alle gleichen Sittengesetzes, auch des Gebotes demüthiger Nächstenliebe, keinen Eintrag. Nur darf Liebe und Demuth im staatlichen Handeln nicht nach dem Massstab des Privatlebens veurtheilt werden.

Unser zweiter Satz bezieht sich auf die Mittel der Gewalt und List, auf welche der Staat zur Ausrichtung seiner sittlichen Aufgabe angewiesen ist; sie werden durch den Zweck geheiligt. Unsere gesammte Gesellschaftsordnung ist auf der Leidenschaft unterworfene Menschen von Fleisch und Blut berechnet, unter denen Vernunft und Freiheit immer erstrebte, aber nie erreichte Güter sind. Der Staat ist eine sittliche Ordnung dieser Welt, einer Welt der Sünde. Schon innerhalb der Grenzen Eines Volkes kann die rechtliche Ordnung nur mittelst des Zwanges aufrecht erhalten werden; der Zwang gegen Einzelne dient der Freiheit Aller. Ich will davon nicht reden, dass der Staat den Bürgern unfreiwillige Lasten und Leistungen auflegt, die von Vielen drückend und bei jeder veränderten Vertheilung der Abgaben auch als eine Unbilligkeit empfunden werden. Wichtiger ist, dass der Staat sich im Interesse des Gemeinwohles gerade

an denjenigen Gütern vergreift, die im individuellen Verkehr als unantastbares Heiligthum gelten, am Eigenthum, an der Ehre, an der Freiheit, ja, an dem Leben der Bürger. Der Staat expropriirt für öffentliche Zwecke, entzieht die Bürgerehre und die Freiheit Denen, welche den Frieden stören, ja, er vernichtet das Leben der Einzelnen, wo es die allgemeine Sicherheit nöthig macht. So weitreichende Vollmachten, wie sie insbesondere im Strafrecht des Staates liegen, sind ohne Zweifel dem Missbrauch durch Irrthum und Willkür ausgesetzt. Aber selbt auf die Gefahr des Missbrauches im Einzelnen hin kann der Staat solcher Mittel nicht entbehren; und es ist thöricht, die in die Privatinteressen gewaltsam eingreifenden Handlungen des Staates nach dem Masstab der Privatmoral zu beurtheilen. Vielmehr erweist sich die politische Sittlichkeit eines Volkes am bestimmtesten in der willigen Unterwerfung unter Gesetz und Recht seitens der Gewalthaber, wie seitens der Untergebenen. Der Missbrauch der Gewalt ist dadurch heilsam beschränkt, dass Verfassung und Recht über dem Willen der regierenden Personen stehen. Aber wie schwierig ist es im einzelnen Fall zu beurtheilen, ob diese heilige Grenze von den Trägern der Macht überschritten wurde oder nicht! Daher treten Klagen über Anrecht und Gewaltthat der Regierung am leidenschaftlichsten da auf, wo Verfassung und Recht einer Umgestaltung nach den Bedürfnissen der Zeit unterzogen werden, wo ganze Kreise des Volkes in werthen Gütern auf das empfindlichste durch die Aenderung berührt sind. So verständlich in solchen Lagen der Klageruf ist, so unbillig pflegen die Urtheile gegen die Träger der Gewalt zu sein, mögen sie das Alte festhalten, oder ein Neues in das Leben rufen. Weder der überlieferte Rechtsbuchstabe, noch die idealistischen Wünsche des jungen Geschlechtes sind dem Staatsmann das letzte Heiligthum, und er muss sich in solchen Zeiten der Krisis viel thörichte Scheltworte gefallen lassen.

Noch weit schwieriger ist die moralische Behauptung des Rechtes durch gewaltsame Mittel im internationalen Verkehr. Hier fehlt Verfassung und codificirtes Recht; hier fehlt ein competenter Gerichtshof, um die geschlossenen Verträge und die sittlichen Grundsätze des Völkerrechts auszulegen und anzuwenden. Der Versuch, durch unparteiische Schiedsgerichte Streitigkeiten auszugleichen, liegt erst in den ersten Anfängen und wird bei ernsteren Concreten nie ausreichen. So bedauerlich und beschämend es ist, der Krieg bleibt die ultima ratio der Völker. Wie der Krieg die Kündigung der bestehenden Verträge in sich schliesst, so stellt er auch die Anwendung der im Frieden willig anerkannten Grundsätze des

Völkerrechts auf einen schwankenden Boden. Die furchtbarsten Kräfte der Zerstörung ruft er auf, um den Frieden mit Gewalt zu erzwingen. Daher treten im Kriege auch die wechselseitigen Beschuldigungen unsittlichen, ja verbrecherischen Handelns am stärksten auf, hier ist ein gerechtes Urtheil über Freund und Feind sehr schwer. Der Krieg ist vielleicht das grösste der geselligen Uebel; ihn ohne Noth hervorzurufen, ist ein unermessliches Verbrechen. Wie er aber die dunkelsten Triebe menschlicher Leidenschaft entfesselt, so entwickelt er auch die hervorragendsten sittlichen Eigenschaften. Der Kriegerstand hat es an sittlicher Tüchtigkeit von je her mit jedem anderen aufnehmen können. Woher stammen nun in Kriegszeiten die widersprechenden Urtheile, welche dieselben Personen im Munde des Volkes zu sittlichen Helden und zu sittlichen Ungeheuern machen? Das Urtheil bezieht sich zumeist auf die Mittel, welche der Krieg mit sich bringt.

Je grösser die Verhältnisse eines Krieges sind, je werther die Güter, um die gestritten wird, desto ernster ist die Verantwortlichkeit der Staatsmänner und Feldherren, durch Bündnisse mit verwandten Interessen den Erfolg zu sichern, möglichst rasch und vollständig alle Wehrkräfte des Feindes zu vernichten, hingegen das Leben; die Gesundheit und die Verpflegung der eigenen Streiter sicher zu stellen. Diesen Zielen müssen alle erreichbaren Mittel der Zerstörung und der Erwerbung dienen.

Und dennoch, trotz dieser Gut und Blut nicht schonenden Mittel der Gewalt, hebt der Krieg keineswegs die sittlichen Beziehungen der Menschen und die Grundsätze der Schonung und Menschlichkeit auf. Auch die Anwendung der Mittel des Krieges ist durch sittliche Bildung und Gewohnheitsrecht eingeschränkt. Die christliche Cultur fordert, dass, soweit der Zweck des Krieges, die möglichst rasche Erzwingung des Friedens, nicht in Frage gestellt wird, die Schonung der nicht direct am Kriege Betheiligten, ihres Eigenthums, ihrer Ehre, ihres Lebens sorgfältig geübt und jede nutzlose Zerstörung vermieden werde. Auch tritt der wehrlos gemachte Feind ein in das Recht wohlwollender Behandlung, und der verwundete Feind hat Anspruch auf gleiche christliche Liebe, wie der Genosse. Selbst zwischen den direct am blutigen Streit Betheiligten bleiben in allen rein persönlichen Beziehungen die Gebote christlicher Liebe bestehen.

Wie schwierig ist es aber, die Handlungen Derer sittlich zu schätzen, welche die Verantwortlichkeit der Führung tragen! Abgesehen von der Ferne, aus der die meisten solcher Urtheile abgegeben werden, — wer will selbst in nächster Nähe sich ein Urtheil anmassen, wo im einzelnen Fall die zarte Grenze zwischen der Pflichterfüllung gegen das Vaterland und den

Geboten christlicher Humanität überschritten ist, wo unentbehrliche Mittel des Krieges angewandt und wo unnütze Grausamkeit geübt wurde? Ja, die zunächst betheiligten Führer selbst müssen in den raschen Entschlüssen, die sie zu fassen genöthigt sind, oft nach unvollständiger Kenntniss der Thatsachen handeln, ohne die Entscheidung auch nur eine Stunde aufschieben zu dürfen. Wo das Ziel des Krieges und die Sicherheit seiner Soldaten auf dem Spiel steht, kann kein General Schonung üben, und doch wie versuchlich ist es für den Gewalthaber, wenn Ein rasch gesprochenes Wort genügt, um die schrecklichen Mittel der Zerstörung in Bewegung zu setzen! Die Erfahrung zeigt, dass ein Krieg um so unmenschlicher wird, je länger er dauert. Von beiden Seiten steigert sich die Leidenschaft, und wenn Hunderttausende von Menschen, mit allen Trieben des jugendlichen Alters, fern von den sittlichen Banden der Heimath und ruhigen Arbeit, ausgerüstet mit den Mitteln der Gewalt, ihr Leben einsetzen, so stumpfen, je länger, je mehr, die feineren sittlichen Gefühle ab. Grausamkeit, Rache, Unzucht, Diebstahl nehmen zu. Selten kehren die Krieger mit der gleichen Kraft sittlicher Selbstbeherrschung zurück, mit der sie ausgezogen sind. Aber wie es schon verkehrt ist, die Führer für jede einzelne Unthat der Untergebenen verantwortlich zu machen, so ist es noch verkehrter, die im Krieg durchaus gebotenen Handlungen der Zerstörung mit jenen Unthaten der Zuchtlosigkeit Einzelner auf gleiche Linie zu stellen. Daher ist es für Ferne und Nahe kaum möglich, die Handlungen der Staatsmänner und Feldherren in Kriegszeiten einer gerechten sittlichen Beurtheilung zu unterziehen. Jedenfalls muss der Massstab derselben ein ganz anderer sein, als in friedlichen Zeiten und im geselligen Verkehr.

Ein anderes Beispiel führt uns zu dem Mittel der List, dessen der Staat zumal in den internationalen Beziehungen nicht entbehren kann. Nichts verletzt das sittliche Zartgefühl empfindlicher, als die Lüge, da nur Vertrauen und Aufrichtigkeit den sittlichen Verkehr der Menschen möglich macht. Die Nothlüge lehnt die christliche Ethik ab; Lüge ist nirgends erlaubt, auch in der Politik nicht. Wie aber schon im Privatleben die Wahrhaftigkeit sich in vertraulichen Verhältnissen als Offenheit äussert, in fernen als Zurückhaltung, so ist im persönlichen Verkehr selbst die Täuschung durch die Pflicht der Wahrhaftigkeit nicht ausgeschlossen. Z. B. das Amtsgeheimniss gehört der Person, die es trägt, gar nicht an; zu seinem Schutz ist gegenüber unbesonnenen Fragen eine ausweichende Antwort ganz am Platze. Auch die Polizei kann ihre Ueberwachung der öffentlichen Sicherheit nicht ohne Mittel der List ausrichten. In diplomatischen

Verhandlungen ist es keine Lüge, wenn der officielle Vertreter eines Staates schweigt und redet, soweit es seine Aufträge und Vollmachten gestatten. Es gehört nur grosse Lauterkeit der Gesinnung, innere Wahrheitsliebe dazu, um den Versuchungen für den Charakter, der in die Uebung diplomatischer Kunst liegen, zu entgehen. Aber diese selbst ist nichts Verwerfliches und durchaus nicht mit der reservatio mentalis der Jesuiten zu verwechseln. Der treffendste Beleg ist auch hier der Krieg, in welchem die Täuschung des Feindes durch List durchaus erlaubt ist. Ein General lügt nicht, wenn er durch Scheinangriffe, durch fingirte Märsche, durch fingirte Quartierbestellungen, durch Verbreitung irreleitender Gerüchte den Feind über seine Absichten und Bewegungen zu täuschen sucht. Denn gegenseitig gestehen sich die Kriegführenden solche Mittel zu, und darin liegt die Lösung des Problems; Lüge ist immer Täuschung des Vertrauens. Wo kein Vertrauen getäuscht wird, ist keine Lüge. Wie verkehrt es ist, aus der Anwendung der Kriegslist zu schliessen, im .Kriege gelte Lug und Trug als erlaubt, geht daraus hervor, dass der Soldatenstand besonders empfindlich ist gegen Unehrlichkeit, und dass gerade im Kriege Nichts schärfer verurtheilt wird, als Unterhandlungen auf lügnerischer Grundlage, treuloser Bruch einer Waffenruhe, Verrath nach einem gegebenen Ehrenwort. Aber der Massstab für die Wahrhaftigkeit ist im politischen und militärischen Verkehr ein anderer als in der Familie und Geselligkeit.

Am schwersten wird das Urtheil selbst über das eigene Handeln, wenn bei Umwälzungen im Völkerleben von Einem Entschluss das Geschick eines ganzen Volkes abhängt. Da entstehen für Hohe und Niedere die ernstesten Gewissensfragen. Daher pflegt bei Kriegserklärungen, Revolutionen, Bürgerkriegen, Staatsstreichen und bei Conflicten zwischen den verschiedenen Trägern der Gewalt das Urtheil der Menschen am leidenschaftlichsten sich gegen die Führer zu richten, und gerade hier sollte es dem höchsten Richter überlassen bleiben. Jedes Volk erlebt Wendepunkte, in welchen entschlossene Männer Amt, ja Leben und Ehre einsetzen, um eine vom formalen Recht abweichende Handlung zu wagen. Solche Entschliessungen beurtheilen die Menschen entweder nach ihren Wünschen und Interessen oder nach dem Erfolg ganz entgegengesetzt in masslosem Lob und Tadel. Gott richtet hier gewiss anders als die Menschen, schon die Geschichte urtheilt anders als die Lebenden. Ich erinnere an die Selbsthülfe Wilhelm Tell's, wie sie Volkssage und Dichtung uns darstellen, oder an den Anlass und die Wirkungen des Sonderbundkrieges. Aehnlich wird der Anschluss York's an

die russische Armee und der Uebergang der Sachsen zu den Verbündeten bei Leipzig von den Franzosen als schnöder Verrath, von den Deutschen als patriotische That veurtheilt. Der Staatsstreich Napoleon's lIl. galt den Einen als Mord wehrloser Bürger im Interesse persönlichen Ehrgeizes, den Anderen als muthige Aufopferung Einzelner zur Rettung der Gesellschaft gegen den Umsturz aller Ordnung. Die neueste Geschichte ist reich an ähnlichen Beispielen, mögen wir auf Deutschland oder auf Mexico blicken. Niemandem kann es verwehrt werden, sich über solche Ereignisse ein Urtheil zu bilden und für seinen Antheil an denselben auch ein sittliches Urtheil. Aber die Werthschätzung der Personen, die als Träger dieser Ereignisse öffentlich auftreten, ist in Bewunderung und Anklage eine sehr unzuverlässige.

Schliesslich kann ich Ein Gebiet unmöglich unberührt lassen, auf dem sich in unseren Tagen ungerechte Anschuldigungen gegen Staatsmänner besonders leidenschaftlich geltend machen. Ich denke an die Competenz des Staates für die innerlichen, religiösen und socialen Interessen der Völker. Religion und Sittlichkeit, Wissenschaft und Kunst, geselligen und geschäftlichen Verkehr pflegt der Staat am besten, wenn er ihnen durch gerechten Schutz Aller möglichst freie und frische Bewegung sichert. Soweit aber diese Interessen Gemeinschaft bildend wirken und im öffentlichen Leben als Corporationen hervortreten, sofern sie Ansprüche an den Staat und Rechte im Staate geltend machen, kann der Staat sich ihrer Aufsicht und Leitung nicht entziehen. Daraus entsteht die doppelte Gefahr, dass man bald im Namen dieser Interessen die Staatsmänner verantwortlich macht für sittliche und sociale Nothstände, die gar nicht in ihrer Gewalt sind, bald ihnen im Namen der Glaubensfreiheit, der wissenschaftlichen Freiheit, der Gewerbefreiheit und aller möglichen Freiheiten eine Initiative verwehren will, zu der sie ihre Verantwortlichkeit für die Freiheit und das Wohl Aller nöthigt. Ich kann heute nicht ausführen, wie weit der Beruf der Staatsverwaltung und Polizei bei socialen Conflicten und bei moralischen Notständen reicht. Allein die kirchenpolitische Frage, die meinem persönlichen Beruf näher liegt, mag uns als Beispiel dienen.

Noch immer herrscht in religiös tiefer angeregten Kreisen die Gewohnheit, von den Gesetzgebern und Staatsmännern Hülfe für die Herrschaft kirchlicher Glaubenslehren und Einrichtungen zu verlangen, obwohl die Zersplitterung der religiösen Ueberzeugungen und die Vermischung der Confessionen

Staatsmännern nicht gestattet, in solchen Fragen die persönliche confessionelle Ueberzeugung massgebend sein zu lassen. Das religiöse Leben der Völker kann der moderne Staat nur auf dem Wege der Gewissensfreiheit pflegen. Wenn es nun auf diesem Wege seine Aufgabe wird, die Ehe, die Schule, die Sittenaufsicht dem störenden Einfluss der kirchlichen Spaltung zu entziehen, so ist diese gegen religiöse Gegensätze indifferente Haltung des Staates weder unchristlich, noch irreligiös, sondern ein Schutzmittel für den Frieden und die nationale Einheit des Volkes. Der Staat hat für das Seelenheil seiner Bürger nur insofern eine Verantwortung, als ihm die sittliche Tüchtigkeit und Erziehung des ganzen Volkes angelegen sein muss, und für diesen Zweck ist die kirchliche Organisation des religiösen Lebens ein sehr bedeutender, werthvoller, aber zuweilen auch ebenso gefährlicher als heilsamer Factor. Der Staat hat die Gesammtheit des Volkes gegen priesterliche Herrschsucht zu schützen, dass sie nicht Sitte, Frieden und Recht störe, .und er hat die Kirche zu schützen und zu ehren, damit sie ihre erziehenden Kräfte im Volke geltend mache. Beides muss der Staat im Auge behalten, und weiter reicht Recht und Pflicht auf diesem Gebiet nicht. Nun üben aber die religiösen Ueberzeugungen eine solche Macht über die Herzen, dass ein nicht geringer Theil des Volkes den Werth seiner Staatsmänner und Gesetze darnach veurtheilt, ob sie den confessionellen Interessen dienen oder nicht. Namentlich die römische Hierarchie prägt den Gewissen nicht sowohl die geistigen Güter des Reiches Gottes, als die Herrschaft und die Heilsmittel der kirchlichen Anstalt als höchstes Lebensgut ein. Daher erscheinen staatliche Handlungen, welche den Ansprüchen der Hierarchie entschlossenen Widerstand entgegenstellen, als gottlos und wider das Christenthum gerichtet. Das Volk wird vor die traurige Alternative gestellt, zwischen Vaterlandsliebe und Frömmigkeit zu wählen. Die also die Gewissen irre leiten, wissen nicht, was sie thun, welchen Samen sie ausstreuen. Es wird aber noch viel vergessen werden müssen, ehe die Völker lernen, den sittlichen Werth ihrer Staatslenker nicht nach dem Massstab eines religiösen Parteistandpunktes zu beurtheilen.

Noch grösser wird aber die Gefahr, wenn umgekehrt die politische Macht in Anspruch genommen wird, um unkirchliche Parteibestrebungen durch staatliche Mittel zu fördern. So wenig der Staat ein Werkzeug priesterlicher Herrschsucht werden darf, so gefährlich ist es, wenn er seine Macht gebraucht, um im Dienst augenblicklicher Majoritäten oder agitirender Parteien in das innere Leben der bestehenden Kirchen einzugreifen.

Es ist eine der bedrohlichsten Erscheinungen unserer Zeit, dass die religiösen Kämpfe in das staatliche Gebiet hinüberfluthen, und unter dem Vorwand der bürgerlichen Freiheit die selbständige Bewegung des kirchlichen Lebens gestört wird. Da wird der Antheil der Masse am Staatsleben benutzt, um, statt an politischen Aufgaben zu arbeiten, in Religion und Sitte leidenschaftlichen, meist negativen, auflösenden Parteibestrebungen um Siege zu verhelfen. Auf diesem Wege wird im besten Fall mehr zerstört als gebaut, und es entsteht eine neue Form der Despotie, die Intoleranz der Majoritäten in Gewissenssachen. Wo Besonnenheit und Gerechtigkeit der Staatsmänner sich auf diesen Weg nicht drängen lässt und die Mittel staatlicher Macht verweigert für solche Agitationen auf religiösem Gebiet, da werden heftige Scheltworte nicht gespart, um sie dei Feigheit und Schwäche, der Heuchelei und des Widerstrebens gegen Freiheit und Fortschritt anzuklagen. Man muthet dem Staat zu, durch Entfaltung seiner Macht in das heiligste und zarteste Gebiet menschlichen Lebens mit gewaltsamen Mitteln einzugreifen.

Wie unendlich schwierig ist gegenüber dieser doppelten Gefahr heute die Stellung der Staatsmänner zu den kirchenpolitischen Fragen! Der Weg zwischen dem Zuviel und Zuwenig ist äusserst schmal; und in jedem Volk, ja in jedem kleineren Bezirk, sind die Verhältnisse und Bedürfnisse so unendlich verschieden, dass es ohne die genaueste Kenntniss derselben unmöglich ist, Thun und Lassen der Staatsmänner billig zu beurtheilen . Der Staatsmann muss nach anderem Massstab handeln, als nach seiner persönlichen, kirchlichen Ueberzeugung. Er hat ja das Schiff des nationalen Lebens nicht zu bauen, sondern das auf hoher See unter wechselnden Winden fahrende zu steuern;

Angesichts aller dieser Schwierigkeiten liegt die Frage nahe: Soll denn das Gewissen verzichten, in politischen Dingen seine Stimme einzumischen? Nein! das Gewissen kann das nicht, wenigstens nicht das christliche Gewissen. Das ethische Problem, zwischen persönlicher Freiheit und gesetzlicher Ordnung zu vermitteln, sowie zwischen den verschiedenen Kreisen der Gemeinschaft das Gleichgewicht zu sichern, ist in vollem Umfang erst durch das Christenthum gestellt worden, denn die Idee der persönlichen Freiheit und die Idee der einheitlichen Menschheit hat erst das Christenthum mit voller Klarheit in die Geschichte eingeführt. Das Christenthum beruft das Weib neben dem Manne, den Knecht neben dem

Freien, den Barbaren neben dem Griechen, den Armen und Geringen neben dem Reichen und Vornehmen zur Würde des göttlichen Ebenbildes; das Christenthum befreite Gewissen und Religion von der staatlichen Vormundschaft und machte die Kirche zum Einigen Band der Menschheit, zur Vermittlerin der getrennten Nationen. Erst die Idee des ewigen Werthes jeder einzelnen Persönlichkeit und die Idee der alle Völker umschliessenden Universalität des Reiches Gottes haben so hohe sittliche Aufgaben und sociale Ansprüche in den Menschen geweckt, dass ein Conflict zwischen Soll und Haben sich immer dringlicher geltend macht. An den Versuchen, diesen Conflict zu lösen, wird die christliche Cultur vollendet werden oder zu Grunde gehen; denn in diesen Idealen liegt mit dem Segen auch ein Gericht verborgen. .

Wehe der christlichen Völkerwelt, wenn in ihr die Freiheit ohne das Pflichtgefühl, die Gleichberechtigung Aller ohne die uneigennützig gebende und demüthig nehmende Liebe, Lebensgenuss und Befriedigung ohne die Zucht der Sittlichkeit, Humanität ohne die Gebundenheit an den himmlischen Vater, Ueberwindung des Bösen ohne die Kräfte der Versöhnung und Erlösung gesucht wird! Wehe der Christenheit, in welcher die herrliche Idee der brüderlichen und friedlichen Vereinigung aller Menschen und Völker verkündigt wird ohne die Beugung unter die Autorität der göttlichen, heiligen Ordnungen, oder in welcher die Idee der allein heilig- und seligmachenden Heilsanstalt Christi für Zwecke priesterlicher Herrschsucht ausgebeutet wird in Unterdrückung der sittlichen Güter der Familie, des Staates, der geistigen Bildung! Wenn es in diesen Conflicten, die immer drohender unser Geschlecht bewegen, zu keiner Versöhnung kommt durch die Macht der Liebe und Zucht, so wirken die hohen sittlichen Ideale, welche das Christenthum als Licht in die Welt eingeführt hat, entweder blendend oder verzehrend, aber sie erleuchten und heiligen nicht, sie erzeugen Verzweiflung an ihrer Verwirklichung, oder schwämerischen Fanatismus. Mehr als je sind heute die Ideale christlicher Cultur in ihrer Innerlichkeit iii das Bewusstsein der Völker getreten. Aber der verborgene Weg, dessen Symbol das Kreuz ist, wird gemieden. Daher wird uns gerade das christliche Ideal der Gesellschaft, je nachdem die sittlichen Kräfte des Christenthums zugeeignet und angewandt werden, entweder besseren Zeiten oder dem Umsturz der Gesellschaft zuführen. Ohne Glauben, Liebe und Hoffnung in Christo fehlt den ungeheueren geistigen und materiellen Kräften, welche die Menschheit mit Organisirung der Massen für gemeinsame

Arbeit entfaltet, der sittliche Mittelpunkt und das heilige Gleichgewicht. Möchte unsere Jugend, insbesondere unsere akademische Jugend, von dieser Ueberzeugung durchdrungen werden und unter der vielgetheilten, fachmässigen Berufsarbeit sich in edler Begeisterung erwärmen lassen für die sittlichen Ideale des Christenthums, sie nicht allein zu bewundern, sondern zu üben und im Leben des Volkes zu schützen und zu pflegen.