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II. Demosthenes als politischer Denker.

(Rectoratsrede, gehalten am Stiftungsfeste der Züricher Universität,

29. April 1880.)

«Es gibt viele bedeutende Diplomaten, Generale und Minister», sagt Bluntschli in seiner Politik, «die als Staatsmänner sich ausgezeichnet haben, aber für die Staatswissenschaft nichts leisteten. Indessen waren die grössten Staatsmänner der Geschichte, wenn auch nicht Staatsgelehrte, doch zugleich staatswissenschaftliche Denker hohen Ranges, wie z. B. Perikles und Alexander der Grosse, Julius Cäsar, Kaiser Karl der Grosse, König Friedrich der Grosse, Washington, Hamilton, Napoleon.« Man sieht, es fehlt in diesem Verzeichniss, das übrigens natürlich auch nicht Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, der Name des Demosthenes; wir erlauben uns, ihn hier einzuschieben. Wir wollen Demosthenes nicht als Redner, auch nicht in erster Linie als praktischen Staatsmann, sondern als staatswissenschaftlichen Denker schildern, oder wir wollen die staatswissenschaftlichen Gedanken, die in den Reden des Demosthenes zerstreut zu finden sind, seien sie nun für den gegebenen Moment mit allem Nachdruck und allem Aufwand der Redekunst ausgeführt, oder auch blos gelegentlich angedeutet, in ihren innern Zusammenhang zu bringen suchen. Auch so bleibt das Wort Arnold Schäfers, des gründlichsten Forschers über das Demosthenische Zeitalter: «auf Theorien lässt sich Demosthenes

ein für alle Mal nicht ein,» in seinem Rechte bestehen, insofern wenigstens, als in wirklich gehaltenen Reden überhaupt der Raum nicht ist für wissenschaftliche Deduktionen mit theoretischer Erwägung des Für und Wider; dass aber Demosthenes über staatswissenschaftliche Fragen eingehend nachgedacht hat, dafür dürfte der Beweis unschwer zu erbringen sein, so oft auch seine Sätze uns in der Form von festen Ueberzeugungen und politischen Axiomen entgegentreten. Und doch ist der Versuch, diese Sätze aus sämmtlichen Staatsreden des Demosthenes und den Reden desselben in sog. Staatsprozessen zusammenzustellen, unseres Wissens bis jetzt noch nie gemacht worden 1); es findet dies aber in folgenden Umständen seine Erklärung. Einmal ist man zu sehr gewohnt, Demosthenes blos als Mann des Wortes und zu wenig als Staatsmann zu fassen. Erzählt er uns ja doch selbst, dass man ihm seine Beredsamkeit zum Vorwurf gemacht habe: «Mehrfach habe ich auch die Einwendung hören müssen, meine Leistungen bestehen nur in Worten, während der Staat der Thaten bedürfe. Das aber ist gerade die That des Staatsmannes, dass er jeweilen den besten Rath ertheile: eure That, ihr Bürger, sei es, diesen Rath auszuführen»; und an einem andern Orte: «freilich konnte ich nur durch die Rede wirken, denn worüber hatte ich sonst zu verfügen? nicht über den Muth eines jeden Soldaten, nicht

über die Heeresleitung, worüber du, Aeschines, elender Thor, von mir Rechenschaft verlangst. Nun, wofür der Staatsmann wirklich verantwortlich ist, darüber mögt ihr strenge Rechenschaft fordern, ich verweigere sie nicht.» Sodann war gerade der Umstand für den angegebenen Gesichtspunkt ungünstig, dass in den Augen der Nachwelt der langjährige Kampf gegen Philipp von Makedonien als das bedeutsamste im Leben des Demosthenes erschien, und die ihm vorausgehende Zeit sowohl der politischen Wirksamkeit als der des Anwaltes in den Schatten stellte; es war dies um so verzeihlicher, als auch Demosthenes selbst in seiner Kranzrede bei dem Rückblick auf seine staatsmännische Laufbahn seine frühere Periode ganz übergangen hat, weil sie ihm untergeordnet zu sein schien. Jene gewaltigen Reden aber aus der — um sie kurz so zu bezeichnen — philippischen Periode scheinen für eine solche Ausbeute staatswissenschaftlicher Satze von vornherein wenig günstig, weil sie alle von demselben Grundgedanken: — Philipp ist der Feind der Freiheit, es ist patriotische Pflicht, ihn zu bekämpfen — getragen sind; Gedankenreichthum also hier blos in den Ausführungen, in den Variationen über das Grundthema gefunden werden kann. Zu dieser etwelchen Monotonie trägt dann der Umstand noch besonders bei, dass diese sämmtlichen Reden (die Kranzrede ausgenommen) nur Stufen der Steigerung innerhalb der Vorbereitungszeit zum Kampfe bilden, beginnend mit dem fernerollenden Donner patriotischer Mahnung und endigend mit der dritten Philippika, welche den allen Widerstand niederschmetternden Orcan darstellt. In der Glanzzeit aber seiner Wirksamkeit (341 bis 338 v. Ohr.), in welcher Demosthenes an der Spitze der Bewegung stand, in der er, wie er nachträglich erzählt, unaufhörlich Reden hielt, Anträge stellte in Athen, in Theben, in den andern

Staaten, die er für den nationalen Bund gewann, und die Annahme und Durchführung dieser Anträge durchsetzte, fand er nicht Musse, seine Reden zur Publication auszuarbeiten; es ist für uns als unersetzlicher Verlust zu betrachten, dass eben aus diesem glänzendsten Zeitpunkt der philippischen Wirksamkeit unseres Staatsmannes gar keine Rede auf uns gekommen ist, während doch gerade hier der Eine Grundgedanke, nachdem er von seinen Mitbürgern im Grossen und Ganzen adoptirt war, die reichste individuelle Entfaltung finden musste. Ja wir müssen es schliesslich noch Aeschines Dank wissen, dass er seinen hämischen Angriff fast 10 Jahre nachher gegen die von Ktesiphon beantragte Bekränzung des Demosthenes eröffnete, und dadurch den letztem zwang auch auf seine Glanzzeit in der Kranzrede wenigstens einen summarischen Rückblick zu werfen.

Glücklicherweise sind uns aber noch eine Anzahl Reden erhalten, die der philippischen Periode vorangehen. Diese stehen den philippischen Reden an Höhe der rhetorischen Gewalt und aus tiefster Seele quellender Leidenschaft — trotz einiger herrlicher Ansätze hiezu — nothwendig nach, haben aber vor denselben den Vorzug grösserer Mannigfaltigkeit der Gegenstände und reicherer Gedankenentwicklung; sie beweisen, dass Demosthenes auch noch andere Saiten als die der patriotischen Entrüstung gegen die Makedonische Despotie anzuschlagen vermag; sie zeigen, dass dem Redner auch naive Einfachheit der Erzählung, selbst schalkhafter Humor —namentlich in einigen Reden über Privatprozesse — zu Gebote steht, während uns sonst sein Witz nur in der Gestalt des bitterbösen Sarkasmus, des verachtenden Hohnes entgegentritt; sie berühren verschiedene Seiten des politischen und sozialen Lebens; einige derselben zeugen von umfassenden Studien fiber die Athenische Gesetzgebung und von eindringender

Rechtskenntniss; sie beweisen, dass Demosthenes über Sinn und Tendenz einer Reihe von Athenischen Institutionen eingehend nachgedacht und nachgeforscht hat. Zugleich aber zeigt die Vergleichung mit den philippischen Reden in wohlthuendster Weise Continuität der politischen Anschauungen, unerschütterliche Treue der Ueberzeugung, für welche er sein Leben in die Schanze schlug; sein späterer Standpunkt ist nur die Consequenz seiner früheren Ansichten.

Das Unternehmen nun, eine Art politischen Systems aus den Reden des Demosthenes herauszuschälen, hat deswegen für uns noch ein besonderes Interesse, weil seine Gedankenwelt einen bestimmten Contrast bildet zu den zahlreichen Versuchen der Theoretiker jener Zeit, über die Kleisthenisch-Perikleische Verfassungsentwicklung hinauszuschreiten und der Athenischen Demokratie , wie sie historisch geworden. war, ein anderes Staatsideal entgegenzuhalten: ihnen gegenüber ist Demosthenes der Conservative, der unverbrüchlich an der Demokratie festhält 1): Wir wissen; wie diese

politisch-sozialen Systeme von der Zeit des peloponnesischen Krieges an wie Pilze aus dem Boden schossen — sind ja doch die Griechen auch die Erfinder der Staatswissenschaft, wie so vieler anderer Künste und Disciplinen — »Das Recht ist die Macht des Stärkern« sagt die Sophistik oder wenigstens ihr consequentester Vertreter auf unserem Gebiete Thrasymachos von Chalkedon; ihm ist die Tyrannis das praktische Ideal; der Kyniker und der Kyrenaiker wollen gar nichts vom Staate wissen! Anarchie wäre das beste; jener lebt überall als Fremdling, dieser fühlt sich überall gleich heimisch; Sokrates aber und die Sokratiker, auch Xenophon und Isokrates, vor allen aber Plato, geben dem Staate ein ethisches Ideal. Praktisch verlangt Plato eine Staatsform, in welcher Tugend und Weisheit oder die Weisen selbst (denn Tugend beruht auf dem Wissen) auf dem Throne sitzen. Wie der Versuch, das Königthum des oder der Philosophen zu sichern, den Plato zu ganz revolutionären Verschlägen, zu einer unhellenischen Stande- oder Kastengliederung, wobei freilich der dritte Stand politisch rechtlos ist, zu einer gemeinsamen und fest regulirten Erziehung des ersten und zweiten Standes,. zur Aufhebung der Familie und des Eigenthums für den ersten Stand führte, ist bekannt.

Hinter diesen schreitet bedächtig einher der Empiriker und Historiker unter den Philosophen: Aristoteles. Aristoteles der Historiker sagen wir, denn nach unserer Ueberzeugung gebührt ihm nach Thukydides der erste Preis in der griechischen Historiographie: wir sagen es trotzdem, dass

sein einziges grösseres historisches Werk, di e G e s c h i c h t e d e r 5 t a at e n 1) nur in Bruchstücken auf uns gekommen ist; aber diese beweisen, dass er allein unter allen griechischen Geschichtsschreibern consequent in seine Staatengeschichte aufgenommen hat, was wir Culturgeschichte nennen, literarisch-historische und kunsthistorische Daten sowohl wie die Beschreibung der Verfassungszustände, der Gesetze, der Functionen der Beamten auch in der Gegenwart. Und dieses mit Fleiss gesammelte und historisch verarbeitete Material, die Musterkarte der empirisch vorhandenen Verfassungen vervollständigt er in seiner uns erhaltenen Politik mit der weitern Musterkarte der blos projicirten Verfassungen oder Theorien. Mit klugem Auge überschaut er die bunte Menge, gruppirt sie so gut es geht, setzt das Messer der Kritik an, secirt die einzelnen Staatsformen, erklärt ihr Werden, diagnosticirt ihre Krankheiten und beschreibt sie. Er tadelt übrigens Plato, dass er zu neuerungssüchtig sei, und ist überzeugt, dass auf dem Gebiete der Politik im Grunde alles schon gefunden sei, nur habe es bis jetzt an der vollständigen Zusammenstellung oder am richtigen Gebrauche des schon Gefundenen und Bekannten gefehlt. Aber indem Aristoteles sich trotzdem anschickt, seine beste Staatsverfassung aus den vorhandenen Elementen auszuwählen, wird ihm bei seinem scharfsinnigen und sorgsamen Erwägen des Für und Wider diese Auswahl offenbar schwer. — Aristoteles deutet auch mehrmals an, dass die Thätigkeit des Staatsmannes eine lohnende sei, und wir zweifeln nicht daran, dass er sich gerne am Staatsleben aktiv betheiligt

hätte; es ist ein eigenthümliches Schicksal, dass in der Stadt, in welcher er seine Hauptwirksamkeit hatte, in Athen, er der Hellene, der doch eigentlich als der Begründer der echten, d. h. auf die realen Verhältnisse basirten Politik anzusehen ist, als Nichtbürger. durch den konservativen Bürgerrechtsbegriff der Attischen Demokratie von jeder politischen Bethätigung ausgeschlossen blieb, zu der er sich eher qualifizirt hätte, als der hocharistokratische, künstlerisch angelegte, geborne Athener Plato, der die Verfassung seiner Vaterstadt hasste. Von einer solchen Annäherung aber an die leitenden Staatsmänner, die ihm etwa die Schenkung des Bürgerrechts vermittelt hätte, konnte bei dem Stagiriten um so weniger die Rede sein, als er als Freund Philipps galt und Erzieher von dessen Sohn war, und selbst ein halber Makedonier, aus dem Lande, von welchem Demosthenes mit solchem Hasse zu sprechen pflegte. Unter diesen Umständen ist es begreiflich, dass Aristoteles an der Athenischen Demokratie, wie sie damals war, keinen rechten Geschmack finden konnte, dass er, wie die übrigen Theoretiker, sie anfänglich wenigstens verdrängen wollte durch etwas besseres.

Aristoteles und Demosthenes, die fast zu gleicher Zeit geboren und zu gleicher Zeit gestorben sind, lebten und wirkten zunächst 20 Jahre (367-347), sodann wieder 12 Jahre (335-323) neben einander in Athen — nach dem Tode Plato's unstreitig die beiden grössten Heroen hellenischen Geistes. Unzweifelhaft kannten sie einander, aber ein Verkehr war zwischen ihnen wenigstens in der zweiten Periode ihres Zusammenseins in Athen nicht möglich. Denn wenn auch Aristoteles während der Hauptkämpfe des Demosthenes mit Philipp als von Athen abwesend nicht in die Intriguen der Partei des Eubulos und Aeschines verwickelt sein konnte, unmöglich konnte es Demosthenes gerne sehen,

dass im Jahre 335 der Freund Philipps und Erzieher Alexanders in Athen eine so einflussreiche philosophische Schule gründete; und ebenso wenig durfte sich Aristoteles mit dem erbittertsten und erklärten Feinde des befreundeten Königshauses in persönlichen Verkehr einlassen. Demosthenes erwähnt den Aristoteles nie, Aristoteles den Demosthenes in der Politik ebenfalls nirgends, nur dreimal in der unschuldigen Rhetorik. Aristoteles kannte die Rolle, die Demosthenes als Redner und Staatsmann gespielt hatte; wenn er ihn kaum nennt, so haben wir das wohl daraus zu erklären, dass er sich aus einem gewissen Zartgefühl gegen das makedonische Königshaus scheute, seinen Namen über die Lippen zu bringen 1). Und doch besitzen wir glücklicherweise Eine Aeusserung des Aristoteles, welche zeigt, dass er auch Demosthenes gegenüber die Objektivität seines wissenschaftlichen Urtheils nicht verläugnete. An einer ganz unverfänglichen Stelle des dritten Buches der Rhetorik, in welchem nur vom «Stil» die Rede ist, erwähnt er, dass die Scheinbeweise besonders in politischen Reden üblich seien. Demades (ein Haupt der makedonischen Partei) habe in einer Rede behauptet, die Politik des Demosthenes sei die Quelle alles Leidens der Athener: denn (so lautete der Beweis) auf die politische Laufbahn des Demosthenes folgte der Krieg. Aristoteles, der «Freund des Philippos», erklärt dies als einen Trugbeweis, als ein schnödes post hoc, ergo propter hoc, und ist grossherzig genug, durch diese Opposition gegen Demades das Verdienst des Demosthenes emporzuhalten gegen die Verkleinerungen der makedonisch Gesinnten 2). Vielleicht

wird der Verlauf dieser Untersuchungen zeigen, dass ausser diesem direkten in seiner Schlichtheit so bedeutungsvollen Zeugniss noch mehr Einigungspunkte in den Gedanken dieser beiden Männer sind als man glauben sollte. Mancher der Satze, die ich aus Demosthenes vortragen werde, wird nicht als neu erscheinen; aber gerade das, was nicht neu ist, ist von besonderem Interesse. Vieles von dem, was damals neu war und heute trivial ist, ist in unser modernes Bewusstsein direkt und indirekt, ohne dass wir es wissen, aus der von allen politischen Denkern und Staatsrechtslehrern stark benutzten Politik des Aristoteles übergegangen; finden wir es nun schon in Demosthenes, so hat es Aristoteles, dessen Politik später geschrieben ist, als die auf uns gekommenen Reden des Demosthenes, aus diesen oder dann aus der gleichen Quelle wie dieser, ans dem allgemein hellenischen oder speziell athenischen Bewusstsein geschöpft.

An die Spitze der bei Demosthenes hervortretenden politischen Gedanken können wir den Satz stellen: «Der Hellene liebt von Natur die Freiheit, der Barbar die Knechtschaft» 1). Gewöhnlich wird auch bei ihm diese Freiheit im politischen Sinne genommen, als Unabhängigkeit von Aussen (Autonomie), sodann auch als Ausdruck für die republikanische Staatsform und einen gewissen Antheil der Einzelnen an der Regierung. Aber neben dieser politischen Erklärung des Begriffes, die wir schon in Aeschylos und Herodot treffen, finden wir bei Demosthenes an mehreren Stellen eine mehr psychologische Charakteristik des freien Mannes und der Natur des Unfreien: «Für den freien Mann ist die grösste Nöthigung zum Handeln die Scham über das, was geschieht; ich wenigstens wüsste kaum eine grössere zu nennen; für

den Sklaven dagegen Schläge und körperliche Züchtigung 1).» «Bei körperlicher Misshandlung», sagt Demosthenes an einer andern Stelle 2), «empfindet der Freie nicht sowohl den Schmerz des Schlages, als die ganze Missachtung, die darin liegt, denn der Schlagende thut Vieles, wovon der Geschlagene einem andern nicht einmal alles beschreiben könnte — in der Haltung, im Blick, in der Stimme, wenn einer so recht als Feind sich fühlend sein Müthchen kühlt, sei's mit Ohrfeigen, sei's mit Backenstreichen. — das reizt, das bringt ausser sich die Menschen, die nicht gewohnt sind, sich beschimpfen zu lassen.» Es ist daher nach Demosthenes gerade im Sinne einer freisinnigen, d. h. die Menschenwürde achtenden Verfassung, dass die Athenische Gesetzgebung dem, der empörend misshandelt wurde, ausser der gewöhnlichen Privatklage auch noch eine besondere Criminalklage (auf gestattet, die unter gravirenden Umständen sogar mit Todesurtheil enden kann, in leichtem Fallen mit schwerer an den Staat zu bezahlenden Geldbusse und theilweiser Atimie. In der That hat durch die Eröffnung dieser Möglichkeit die Athenische Gesetzgebung dem durch körperliche Misshandlung empörten Rechtsgefühl des freien Mannes einen bessern Ableiter verschafft, als manche neuere Staaten, in welchen der Mangel an solchen Bestimmungen zur aussergesetzlichen Selbsthilfe durch den Zweikampf geführt hat. «Den Ktesikles, erzählt Demosthenes, hat das Volk in feierlicher Abstimmung für einen Frevler am Feste erklärt, und als er. vor Gericht geladen war, habt ihr ihn zum Tode verurtheilt, weil er im Festzuge mit einer Peitsche einherzog und damit (angeblich) in der Trunkenheit

Einen schlug, der ihm verhasst war. Denn man nahm an, er habe das aus Brutalität und nicht im Rausche gethan, sondern Festzug und Trunkenheit nur als Vorwand benutzt, um freie Männer als Sklaven zu behandeln 1).» Der Barbar oder der knechtische Mann, «der in Demuth vor dem die Kniee beugt, der ihn schlägt 2),» übt, wenn er in Machtstellung sich befindet, diese seine Macht durch Brutalität an Andern aus. Gerade hiedurch beweist nach Demosthenes Meidias, der übermüthige Geldprotze, dass das Gerücht wahr ist, welches behauptet, er sei ein untergeschobenes Sklavenkind: «und da er nun hiedurch in Besitz von Gütern gekommen ist, die ihm gar nicht gehören, und ein Vaterland (Athen) gefunden hat, welches unter allen Staaten der besten gesetzlichen Ordnung sich erfreuen dürfte, kann er sich auf keine Weise darein schicken oder fügen, sondern die ihm angeborne rohe und gottverfluchte Barbarennatur reisst ihn mit sich fort und zwingt ihn 3).» Gilt das schon von einem Privatmann, der bloss durch Reichthum zu Ansehen und Macht gelangt ist, wie viel mehr von demjenigen Barbaren, der eine politisch hohe Stellung erreicht hat. Philiskos, berichtet Demosthenes an einer andern Stelle 4) von einem Tyrannen dieses Namens, «trotz des Bürgerrechtes, das ihr ihm geschenkt habt, misshandelte freigeborene Knaben und entehrte Weiber, kurz betrug sich wie ein Mensch, der ohne Gesetze und ohne die sittliche Erziehung eines Freistaates aufgewachsen, sich immer benimmt, wenn er zur Macht gelangt.» Mit der Feigheit des Barbaren hängt aber unzertrennlich zusammen, dass ihm Lüge und Meineid als löblich

gelten, während sie für den freien Hellenen schimpflich sind 1).

Als politische Consequenz aus diesem gleichsam völkerpsychologischen Axiom ergibt sich erstlich:

Für den Hellenen passt nur eine freie Verfassung, für den Barbaren die Despotie; sodann:

Der Hellene hat Anspruch auf die Herrschaft über den Barbaren, und nicht umgekehrt.

Dieser Anspruch gilt zunächst auf internationalem Gebiet, was auch Demosthenes ausdrücklich sagt: »und der König jenes Landes (es ist Makedonien gemeint) gehorchte den Athenern, unsern Vorfahren, wie es dem Barbaren geziemt gegenüber den Hellenen» 2). Freilich waren die Hellenen aus guten Gründen nicht immer in der Lage, dieses natürliche Herrschaftsrecht über barbarische Länder auszuüben. Desto strenger wird der Satz festgehalten, im Innern des Landes, gegenüber «den Sklaven, die man sich aus dem Barbarenlande holt» 3). Allerdings wurde das Recht, Menschen als Eigenthum zu behandeln, zunächst aus dem Rechte der Eroberung, dem Kriegsrecht überhaupt abgeleitet, aber gegenüber den auch schon im klassischen Alterthum bei Alkidamas und andern sich regenden Ideen von der Würde aller Menschen, also dem Unrecht jeder Sklaverei, wurde wenigstens das Sklaventhum der Barbaren, von den meisten Praktikern und Theoretikern durch die Theorie des Racenunterschiedes mit grossem Erfolge vertheidigt. Je mehr man nun aber auf diese Theorie sich stützte, desto mehr

kam man dazu, das Sklaventhum geborner Hellenen als widerrechtlich anzusehen (so besonders deutlich Plato): praktisch führte diese Durchbrechung des Kriegsrechtes zu Gunsten der Hellenen zu dem Gefühl der Verpflichtung, durch Schenkung oder Darleihen von Lösegeld Mitbürger, die durch den Krieg in Sklaverei gerathen waren, aus der Gefangenschaft zu befreien.

Es ist bekannt, wie Demosthenes seine zweimalige Theilnahme an der Gesandtschaft bei Philipp durch Bemühungen dieser Art schmückte 1), und in dem Ehrenbeschluss, durch welchen ihm nach mehr als 40 Jahren nach seinem Tode eine eherne Statue dekretirt wurde, wird auch dieses seines Verdienstes dankbar erwähnt, «dass er aus der Sklaverei manche von denen erlöst habe, die in Pydna, Methone und Olynth in die Knechtschaft des Philippos gerathen seien 2).» Demosthenes spricht sodann seine Freude aus über gewisse humane Bestimmungen der athenischen Gesetze betreffend die Sclaven, so insbesondere, dass sie sogar bei körperlicher Mishandlung von Unfreien — allerdings in liebenswürdiger Inconsequenz — die Criminalklage auf zulassen 3), während freilich Aeschines meint, dass diese solonische Verordnung nicht zu Gunsten der Sklaverei getroffen worden sei, sondern die Athener überhaupt habe gewöhnen sollen, sich der körperlichen Misshandlung zu enthalten 4). Und so sehr wir Moderne nicht mit Unrecht den Griechen in diesem Punkte 5) — man vergleiche die berühmte oder berüchtigte

Vertheidigung der Sklaverei durch Aristoteles im ersten Buche der Politik, welche wesentlich auf den Racenunterschied zwischen

Hellenen und Barbaren gebaut ist — ungebührlichen Hochmuth und Verkennung der in manchen nicht griechischen Völkerschaften schlummernden Kräfte sowie der Entwicklungsfähigkeit der Menschheit überhaupt vorzuwerfen geneigt sind, so werden wir doch nicht leugnen können, dass auch der moderne Politiker nicht umhin kann, mit den ethnographischen Differenzen zu rechnen, und wenn einer dieser Neuem von dem «autoritätsbedürftigen» Volk der Slaven spricht, so ist das im Grunde nur eine etwas höflichere Bezeichnung für das, was die Griechen «deutsch» heraussagten. In der Sklavenfrage war im klassischen Alterthum die Theorie im Allgemeinen hart und erst der Stoiker Zeno war es nach vereinzeltem Vorgang Anderer, welcher alle Menschen als bestimmte Genossen Eines Staates betrachten wollte, beziehungsweise den kosmopolitischen Gegensatz der Weisen und der Thoren an Stelle des Racenunterschiedes setzte 1); aber in Athen wenigstens war die Praxis vielfach mild und durchbrach die Theorie, ja selbst die Gesetzgebung liess sich zu einzelnen Concessionen herbei, wie aus dem oben S. 64 gegebenen Beispiele hervorgeht. Im 19. Jahrhundert ist bekanntlich die Theorie sehr freisinnig und human, während in der Praxis oft die härteste Form der Sklaverei beobachtet wird.

Es gab nun aber gewisse Grenzgebiete, von denen man

nicht recht wusste, welchen von den beiden Racen sie zuzutheilen seien. Von politischer Wichtigkeit war diese Frage bei den Makedoniern; je nachdem man diese als Hellenen oder als Barbaren fasste, je nachdem konnte man ihr Wachsthum unter Philipps energischer Führung als das Aufblühen eines hellenischen Bruderstammes, als einen Beitrag zur Kräftigung der gesammten Nation und als die beste Garantie eines glücklichen Krieges gegen die wahren Barbaren in Asien auffassen — so Isokrates — oder man entfaltete gegen sie, als die wegen ihrer Nähe am meisten bedrohlichen Barbaren, das Banner der nationalen Unabhängigkeit — so Demosthenes. Dieser wird es nicht müde, zu wiederholen 1), dass Philipp und die Makedonier Barbaren seien; er versteigt sich in der dritten Philippika zu der Klage: «Die Hellenen haben dem Philipp bereits mehr gestattet, als sie je den Athenern und den Lakedämoniern zur Zeit ihrer Hegemonie gestattet haben, und doch waren dies ächte Söhne von Hellas. Philipp aber ist nicht Hellene, er ist auch nicht verwandt mit den Hellenen; er ist auch nicht aus einem solchen Lande der Barbaren, das man mit Ehren nennen dürfte, sondern ein verfluchter Makedonier, aus einem Lande, aus dem man nicht einmal einen rechten Sklaven kaufen kann 2).» So fanatisch dieser Ausspruch des Demosthenes klingen mag, so lässt sich doch für seine relative Berechtigung die Thatsache anführen, dass auch Andere schon vor den philippischen Zeiten die Makedonier Barbaren

genannt hatten 1), dass auch die Sitten derselben vielfach roh waren, die ewigen Palastrevolutionen ganz den Charakter der Vorkommnisse an orientalischen Despotenhöfen hatten, dass auch Isokrates nur den hellenischen Ursprung der Königsfamilie (welche, was doch mehr nur akademischen Werth hatte, ihren Ursprung von Herakles herleitete), nirgends aber den des Volkes selbst zu behaupten wagte 2), und dass endlich sogar Aristoteles die Makedonier, seine halben Landsleute, nicht von den übrigen Bewohnern des «kalten Europa», welchen er die staatenbildende Kraft absprach, unterschied, ja dass er sie selbst nur einmal speziell und zwar wegen ihrer übertriebenen Schätzung der kriegerischen Eigenschaften in tadelndem Sinne erwähnt 3). Von diesem Standpunkte aus ist der Zweifel Droysens (Gesch. Alexanders des Grossen S. 22 3) und Anderer, ob Demosthenes der Staatsmann der nationalen Politik Griechenlands gewesen sei, kaum zu begreifen. Die weitere Frage, die meistens an jene sich knüpft, ob er die persönlichen Eigenschaften und Absichten Philipps nicht in zu schwarzen Farben geschildert habe, berührt uns hier nicht. Für Demosthenes war der Kampf gegen Philipp zugleich persönlich und prinzipiell; von diesen beiden Motiven war aber das prinzipielle

durchaus das treibende. Selbst in den Schriften des Aristoteles finden wir nicht einmal den Versuch einer Widerlegung der Demosthenischen Anschauung über die Gefährlichkeit des makedonischen Königthums für die hellenische Freiheit, obschon Oncken mit grosser Phantasie aus dem Philosophen hat herauslesen wollen, dass sein panhellenisches Ideal der Bund des hellenischen Freistaates unter der Schirmherrschaft des makedonischen Königshauses gewesen sei. Eine einzige sehr frei ausgelegte Stelle der Politik soll den Beweis hiefür liefern, während doch ein von einem Schriftsteller gehegtes Ideal gewiss nicht an Einer Stelle allein und dazu noch so undeutlich pflegt ausgesprochen zu werden 1). Vielmehr ist Philipp dem Aristoteles fast noch mehr als Demosthenes selbst ein noli me tangere 2); Zeugniss genug, dass Ar. über das Auftreten Philipps gegen Hellas sich seine eigenen Gedanken machte.

Die prinzipielle Seite des von Demosthenes gegen Philipp geführten Kampfes zeigt sich besonders darin, dass er dieselben Warnungen, die er gegen Philipps Freundschaftsversicherungen laut ertönen lässt, auch gegen die Tyrannen (in der Sprache des Demosthenes = Monarchen) im Allgemeinen und gegen die Oligarchieen erhebt und zwar zum Theil schon vor der Philippischen Zeit. In der Rede für die Rhodier richtet er an die Athener die bange

Frage, ob sie denn nicht bemerken, dass, wenn Chios, Mytilene und jetzt Rhodos oligarchisch werden, kurz ein ganzer Ring von Oligarchieen sich um Athen herumlege, allmälig auch die demokratische Verfassung Athens selbst in Gefahr gerathe 1). Ja er spricht den paradoxen Satz aus, es wäre für Athen besser, mit allen hellenischen Staaten, wenn diese demokratisch regiert würden, im Krieg zu stehen, als wenn sie oligarchisch regiert würden, mit ihnen befreundet zu sein 2). Ein Krieg Athens mit einem andern demokratischen Staate sei nur ein blosser Civilprozess über mein und dein, der sofort definitiv beigelegt werden könne; ein Krieg mit einem oligarchischen Staate habe zum Gegenstand die Verfassung und Freiheit; komme auch Friede zu Stande, aufrichtiges Wohlwollen können die Oligarchen niemals hegen gegen die, welche die Freiheit zu ihrem Prinzip gemacht haben. Kurz er warnt die Athener in ganz gleicher Weise vor den Oligarchen, wie er sie später vor Philipp gewarnt hat.

Als Regel für das Verhalten Athens gegen oligarchische und monarchische Staaten predigt Demosthenes ausdrücklich das Misstrauen: «Es sind, beim Zeus, viele Arten von Hülfsmitteln zur Bewachung und Sicherung von Städten erfunden worden, Wälle und Mauern und Graben und anderes dergleichen. Und das alles ist von Menschenhand gemacht und ist kostspielig, aber ein gemeinsames Schutzmittel trägt die Seele verständiger Menschen in sich selbst, nützlich und heilsam für Alle, insbesondere für die Demokratieen gegen die Tyrannen. Was ist nun das? Misstrauen. Dieses bewahret, an diesem haltet fest;. behaltet ihr dieses, so wird euch nichts Arges widerfahren 3).»

Demosthenes anerkennt im Einklang mit sämmtlichen Historikern von Herodot an sowie mit den Praktikern nur drei Verfassungsformen: Tyrannis, Oligarchie und Demokratie, während die Theoretiker Sokrates, Plato und Aristoteles noch mehr Formen unterscheiden 1). Demosthenes kommt aber auch darin mit den Praktikern seiner Zeit überein, dass er Oligarchie und Monarchie (d. h. Tyrannis) als prinzipiell gleichartig betrachtet und diesen die Demokratie gegenüberstellt. So ergeben sich im Grunde nur zwei Hauptformen: demokratische und oligarchische Verfassung; die Monarchie ist nur eine auf die Spitze getriebene Oligarchie. Man hat diese Gleichstellung von Oligarchie und Monarchie eine tendenziöse Unterschiebung der attischen Redner genannt 2). Sie war aber überhaupt in der öffentlichen Meinung des vierten Jahrhunderts vor Christo herrschend 3). Sie hängt mit der

Anschauung zusammen, die wir bei Demosthenes 1) und Anderen 2) oft genug ausgesprochen finden, dass die Demokratie

derjenige Staat sei, in welchem die Gesetze herrschen oder wenigstens herrschen sollen, während in der Monarchie und Oligarchie die Regenten nur ihrer Ueberzeugung oder Willkür folgen, sei es dass gar keine Gesetze vorhanden sind, sei es dass die Herrschenden sich nicht an dieselben gebunden erachten.

Auch schon bei Euripides tritt diese Anschauung hervor:

Nichts schädigt mehr den Staat, als Herrschaft Eines Mannes,
Wo — was doch Allem vorgeht — kein gemein Gesetz
Besteht, Ein Herr ist, welcher das Gesetz in sich
Allein hat, so dass nimmer gleiches Recht besteht.

Ob diese Anschauung eine berechtigte war? das lässt sich nur nach den damaligen Zeitverhältnissen, nicht nach frühern, und nicht nach spätem, oder gar nach den unsrigen beurtheilen.

Anlangend zunächst die Monarchie der Demosthenischen Zeit lässt sich nicht bezweifeln, dass sie im Gegensatz zu der aus Hellas ganz verschwundenen beschränkten Monarchie des heroischen Zeitalters eine durchaus absolute war, nach der Art desjenigen Königthums bei Aristoteles, das er der Tyrannis ähnlich erklärt: «der König verfügt über seine Unterthanen als Eigenthurn, wie der Hausherr über Sklaven.» Davon, dass z. B. ein Makedonischer König durch Gesetze gebunden gewesen sei, erfahren wir nichts. Wer Unterthan desselben wird, wird, wenn er vorher Hellene war, sagt Demosthenes 1), aus einem zu einem Auch Aeschines behauptet, dass die demokratischen Staaten durch Gesetze regiert werden, Monarchieen und Oligarchieen aber durch den Charakter, Temperament u. s. w. ihrer Regenten 2). Das Alterthum kannte also bereits damals die Theorie und Praxis der absoluten Monarchie: sie ist weder eine Erfindung der römischen Kaiserzeit, wie man schon behauptet hat, noch des modernen Zeitalters.

Aber auch was die Oligarchieen betrifft, war der Vorwurf der Gesetzlosigkeit, welchen Demosthenes gegen sie

erhebt, höchstens von den alten Aristokratieen unrichtig, d. h. also unter denjenigen des griechischen Festlandes höchstens noch von Sparta. Aber gerade dieser Staat hatte dadurch am meisten zur Discreditirung der Aristokratie beigetragen, dass er unter seinem Schutze Oligarchieen der zügellosesten Art in einer Reihe von Staaten aufkommen liess oder geradezu einsetzte, die ihr erstes Beispiel, die Dreissig in Athen, nur allzu eifrig kopirten, und es vorzogen, ohne Gesetze zu regieren. Selbst bei Xenophon wird den Lakedämoniern zum Vorwurf gemacht, nicht bloss, dass sie nach Willkür in den Staaten Dekarchieen und Triakontarchieen einrichten, sondern ausserdem dieselben mit brutaler Gewalt, statt nach Gesetzen regieren liessen 1). In der That anerkennt auch Aristoteles solche Oligarchieen als existirend: es sind die von ihm als vierte Art der Oligarchieen beschriebenen, «in welchen nicht das Gesetz, sondern das Gutdünken des Regierenden herrscht 2).»

Wenn wir demnach unsern Blick auf jene Zeit richten, so können wir in der bezeichneten Anschauung höchstens eine gewisse Uebertreibung erkennen. Indem nun Demosthenes an den Monarchieen und. Oligarchieen das gemeinsame Merkmal der Gesetzlosigkeit erkannte, wurde er in seiner Ueberzeugung von der innern Verwandtschaft dieser beiden Verfassungsformen auch noch durch die Erfahrung bestärkt, dass jeweilen, in Megara und anderwärts, die oligarchisch Gesinnten gerade die waren, die mit dem Monarchen Philipp sich am schnellsten in Verbindung setzten 3). So

mussten auch die Freunde Philipps in Athen sich gefallen lassen, so sehr sie sich dagegen verwahrten, als oligarchisch Gesinnte bezeichnet und angesehen zu werden, während umgekehrt die antimakedonischen Patrioten als die Volksfreunde galten, und dass Demosthenes auch in der Erinnerung des Volkes als Demokrat fortlebte, welchen die Oligarchie verbannt habe, beweist das Ehrendekret vom Jahre 280 v. Ohr. 1)

Was Wunder, dass im vierten Jahrhundert der Name, welchen die Griechen für Rechtsstaat oder Verfassungsstaat hatten, Politeia sich auf den Rechtsstaat die Demokratie zu beschränken anfieng? Während weder bei Herodot, der überhaupt das Wort nur im Sinne von Bürgerrecht braucht, noch bei Thukydides, der es promiscue auf oligarchische wie demokratische Verfassungen anwendet, diese Beschränkung des Begriffes ersichtlich ist, finden wir ihre Spuren bei Xenophon (in der Rede eines Athenischen Staatsmannes), bei Isokrates, Aeschines, Demosthenes; wir finden sie nicht bei Plato, was bei diesem Gegner der Demokratie begreiflich ist, dagegen hat Aristoteles mehrfach auf diesen Sprachgebrauch aufmerksam gemacht 2). An einer Stelle sagt er geradezu: «Was wir

jetzt Politieen nennen, nannten die Frühern Demokratieen.» Und so ist ihm dieser Sprachgebrauch eine erwünschte Gelegenheit, den ihm und Andern anstössigen Namen der Demokratie zu vermeiden, beziehungsweise bloss für die Entartung derselben zu verwenden, dagegen den Namen der Politie dafür zu gebrauchen, was wir etwa eine prinzipielle, gesetzliche Demokratie nennen würden. Alles in Allem genommen ist das blosse Namensdifferenz, und es ist ein merkwürdiges Schauspiel, zu sehen, wie Aristoteles allmälig dazu gelangte, trotz allen Abscheus gegen Ausschreitungen der damaligen athenischen Demokratie, die er übrigens nicht schärfer beurtheilte als Demosthenes selbst, die Grundlagen der attischen Verfassung doch ganz plausibel zu finden.

«So wie sein Verhältniss zum attischen Staat nun einmal lag, ist zu verwundern», sagt Oncken mit Recht, «dass er die Grundgedanken seiner Verfassung nicht weit mehr in Fremdlingsweise beurtheilt hat. Diesen Grundgedanken stand er in Wahrheit so nahe, wie ihnen kaum ein eingeborener Philosoph gestanden hat 1).»

Derselbe Oncken führt aber unter den «tragischen Irrthümern im Leben des Demosthenes» an, dass dieser «übersah, was im Kriege monarchische Einheit bedeutet gegenüber einer Freiheit, die nur auf Augenblicke die Mannszucht der Nothwehr erträgt 2).» Das Uebersehen ist aber hier ganz auf Seite Onckens und nicht des Demosthenes. Schon damals, als Philipps militärische und diplomatische Kunst sich noch nicht in ihrem vollen Glanze entfaltet hatte, erläutert

Demosthenes den grossen Vortheil, den Philipp in seiner Stellung als absoluter Monarch für den Krieg vor den Athenern voraus habe 1); in den Zeiten des faulen Philokrateischen Friedens schildert er die Langsamkeit der demokratischen Staatsmaschine aufs eindringlichste: «unter jenen Verfassungen (Oligarchie und Monarchie) geschieht Alles prompt auf Befehl, bei Euch dagegen muss Alles erst dem Rathe berichtet und von ihm begutachtet werden; dann muss man eine Volksversammlung berufen, doch erst, wenn es nach den Gesetzen thunlich ist 2).» Nach geschehener Niederlage bezeichnet er es als eine der Hauptschwierigkeiten seiner Stellung gegenüber Philipp, dass jener über seine Unterthanen als unumschränkter Herr gebot. Sodann führt Demosthenes als schwache Seiten, die mit der republikanischen Verfassung unzertrennlich verbunden seien, an: «Verzögerungen, Weiterungen, Thorheiten der Einzelnen, Zwistigkeiten 3).» Aber er betrachtet es als Aufgabe des patriotischen Staatsmannes, den Schaden, den diese nothwendigen Uebel der republikanischen Verfassung stiften, zu beschränken, nicht aber um derselben willen die Güter der Demokratie selbst preiszugeben.

Wenden wir uns nun zu einzelnen Satzen des Demosthenes, die den Rechtsstaat im Allgemeinen, die Demokratie im Besonderen, betreffen.

Die Beschaffenheit der Gesetze ist für den Staat von eminenter Wichtigkeit. «Schlechte Gesetze sind ein Schaden und eine Schande zugleich 4).» Solon sagte

mit Recht: «die Gesetze sind die Münze des Staates; Münzfälschung ist im Grunde noch weniger strafbar als Gesetzesverfälschung 1). Es soll hier bei Euch Einer ein wahres Wort gesagt haben, dass nämlich alle verständigen Leute in den Gesetzen den Charakter des Staates erblicken 2).»

Die Gesetze müssen sich nach der Verfassung richten, auf Erhaltung derselben bedacht sein. Solons Augenmerk bei der Gesetzgebung war vorzüglich darauf gerichtet, dass dieselben der Demokratie förderlich seien 3). Besonders wichtig sind die Gesetze über Belohnungen 4). «Jede Verfassung, mag sie heissen wie sie wolle, muss durch besondere Einrichtungen sich die Möglichkeit verschaffen, diejenigen, die ihr wohlgesinnt sind, zu belohnen 5). In Athen bestehen die Belohnungen für Verdienste um die Verfassung und den Staat in äussern Ehrenzeichen, Kränzen u. s. w., was im Zusammenhange steht mit dem republikanischen Prinzip des Wetteifers wie auch des Wettbewerbes um die Aemter, in der Oligarchie (Lakedämon) verleiht man demjenigen, der sich um den Staat verdient gemacht hat, eine grössere Machtstellung (Aufnahme in die Gerusie), in der Tyrannis gewährt man ihm äussere Vortheile, Reichthum und dergleichen 6). Dieselbe Forderung, dass die Gesetze nach der Verfassungsform

oder nach dem Geiste derselben zu gestalten seien, hat auch Aristoteles oft genug wiederholt 1). Auch Isokrates, welcher die Verfassung schon die Seele des Staates genannt hat, spricht davon; dass die Gesetze der Verfassung ähnlich zu gestalten seien 2). Anderwärts aber liess er sich durch seine Eitelkeit verleiten, zu behaupten, dass die Redekunst in der Gegenwart schwieriger und verdienstlicher sei als die Gesetzgeberkunst, da der Gesetzgeber nur auf die Gesetze anderer Staaten zu schauen und die besten herüberzunehmen habe 3); für diese seichte Behauptung wurde er nun freilich von Aristoteles arg gezüchtigt 4).

Weitere Sätze des Demosthenes über die Gesetze 5):

Sie sollen «einfach und allgemein verständlich» abgefasst werden. Sodann:

«Die Gesetze sollen nichts enthalten, was nicht ausführbar ist 6).»

«Gesetze dürfen einander nicht widersprechen 1).«

Wir stossen bei Demosthenes auch auf einen Versuch, die ganze Materie der Gesetze in zwei Hauptclassen einzutheilen, von denen er ausdrücklich sagt, dass sie bei jeder Art von Verfassung aufgestellt werden können. Die beiden Theile sind 1) Gesetze betreffend das Privatrecht, d. h. Bestimmungen über den täglichen Verkehr der Einzelnen und 2) über das Staatsrecht, d. h. die Verpflichtungen der Einzelnen gegenüber dem Staate 2).

Die Gesetze nun spielen nach dem oben Gesagten in den Demokratieen die wichtigste Rolle; «unter allen Staaten ist Athen derjenige, der am meisten durch Gesetze regiert wird 3).»

In der Demokratie sollen die Gesetze stärker sein als alles Andere. Es ist ein grösserer Verlust für den Staat, wenn seine Beamten Gesetze übertreten, als wenn er Steuern verliert 4); «denn durch Gesetze und Urtheile wird unser Staat verwaltet» 5).

«Worin besteht aber die Macht der Gesetze?» frägt Demosthenes; «kommen sie etwa, wenn einem von Euch Unrecht geschieht, herbeigelaufen? Was also ist ihre Macht? Wenn Ihr sie aufrecht erhaltet und sie jedesmal handhabt zu Gunsten dessen, der sie anruft. Die Gesetze sind also durch euch stark, und ihr durch die Gesetze 6).»

«Die Gesetze müssen rücksichtslos vollzogen werden auch an den grössten Wohlthätern des Staates, gleichwie es unsere

Vorfahren thaten», was durch zahlreiche Beispiele belegt wird 1).

Die Gesetze sind zunächst zu schützen vor der Uebertretung derselben durch einzelne Bürger. Dazu sind vor Allem die Richter da; die Richter haben die Gesetze als heiliges Depositum zu wahren. Die Richter sind die Wächter der Gesetze 2).

Es gibt aber auch noch andere, feinere Arten, das Gesetz anzugreifen, als die grobe Uebertretung. Man stellt etwa in einem Spezialfalle einen Antrag, der einem Gesetze widerstreitet; es gelingt, Rath und Volk zu überreden, der Antrag wird vom Volk zum Beschluss erhoben. Wenn es Niemand bemerkt, ist das Unheil geschehen. Aber gegen eine solche Ueberrumpelung schützt in Athen eine konstitutionelle Cautel, die Demosthenes nicht müde wird, seinen Mitbürgern in Erinnerung zu rufen. Diese lautet: «es darf kein Beschluss, auch wenn er im Uebrigen in gesetzlicher Form gefasst wurde, mehr Geltung haben als ein Gesetz 3).» Immerhin beklagt es Demosthenes, dass einzelne Staatsmänner auf diese Weise das Gesetz zu umgehen trachten. In Athen gab es gegen solche Versuche ein sehr wirksames Mittel: «die Criminalklage wegen Gesetzwidrigkeit.» Die Strafen, die im Verurtheilungsfalle erfolgten, waren sehr scharf, der gemachte Vorschlag selbst, auch wenn er bereits zum Beschluss erhoben war, blieb suspendirt bis zum gerichtlichen Austrag des Prozesses. Demosthenes hält diese Klage für ein Bollwerk der echten Demokratie, obschon sie allerdings auch oft als Waffe gegen vernünftige und gesetzliche Vorschläge misbraucht

wurde 1). In denjenigen Demokratieen, in welchen solche Bestimmungen, wie sie in Athen auch in jener Zeit noch bestanden, zum Schutz der Gesetze gegen Beschlüsse des Souverains nicht vorhanden waren, entwickelte sich allmälig der Zustand, welchen Aristoteles als die vierte oder schlechteste Art der Demokratie schildert; die Volksbeschlüsse treten an die Stelle der Gesetze; diese Beschlüsse haben denselben willkürlichen Charakter wie die Kabinetsbefehle des Tyrannen oder der Oligarchen 2). —Man sieht, in der Bekämpfung einer solchen Gefahr• sind Demosthenes und Aristoteles wieder vollkommen einig.

Direkt wird ein Gesetz angegriffen durch Vorschlag eines andern, ihm widersprechenden Gesetzes. Ging man ehrlich zu Werke und wollte man nicht durch schlaue Formulirung des eigenen Gesetzesvorschlages den Widerspruch gegen ein bestehendes Gesetz verschleiern, so musste diesem der Streit verkündet werden. Der Staat liess dann das alte Gesetz, das als Beklagter gefasst wurde, durch Staatsanwälte vor den Geschwornen, die in diesem Fall Nomotheten hiessen, förmlich vertheidigen; die schliessliche Entscheidung lag in den Händen des Gerichtes und nicht in der Volksversammlung selbst. Aber auch dieses verfassungsmässige Vorgehen konnte in allen seinen Stadien durch eine Klage auf Widersetzlichkeit gehemmt werden. Es war also in Athen auch in der Zeit der fortgeschrittensten Demokratie keineswegs leicht, mit einem neuen Gesetzesvorschlag durchzudringen, und Demosthenes, der im Uebrigen kein Gegner ist von Revision der Gesetze und selbst von diesem Rechte Gebrauch macht, wünscht die verfassungsmässigen Cautelen beobachtet

zu wissen, die er als volksfreundlich 1), weil vor Ueberrumpelung schützend, bezeichnet, er warnt vor der ewigen Neuerungssucht gewisser Lärmmacher, die jeden Monat neue Gesetze vorschlagen, und erklärt dies als das andere Extrem gegenüber den Zuständen von Lokri in Unteritalien. Dort nämlich, erzählt er 2), im Wesentlichen in Uebereinstimmung mit andern Autoren, muss Jeder, der ein neues Gesetz vorschlägt, bei der Vertheidigung desselben vor der Volksversammlung einen Strick um den Hals tragen; wird der Vorschlag in der Abstimmung verworfen, so zieht man den Strick zu; eine allerdings sehr conservative Massregel, welche zur Folge hatte, dass die Lokrer während 200 Jahren bloss einmal ein neues Gesetz bekamen.

Demosthenes ist gerade desswegen ein entschiedener Anhänger der Volksgerichte, weil er sie als die wesentlichste Stütze der Gesetze und damit des Freistaates ansieht 3). Sie sind nach seiner Ansicht von den Vorfahren nicht errichtet worden um der Civilstreitigkeiten willen, damit man vor einer grossen Versammlung über Mein und Dein sich zanke und ausschimpfe, sondern sie wurden geschaffen, um die Vergehen gegen den Staat wirksam zu bestrafen 4). An einem andern Orte und in einem andern Zusammenhang weist er den Volksgerichten auch eine politisch-soziale Bedeutung zu: «Die Zusammenberufung grösserer Bruchtheile des Volkes zur Entscheidung der Prozesse ist desswegen getroffen, damit in den Fällen, in welchen ein Einzelner von euch für

1) Tirnocr. 24.

sich allein an Freunden oder Vermögen oder sonst irgend etwas weniger stark ist, ihr durch die Vereinigung jedem von diesen überlegen seiet und dem Uebermuthe derselben steuern könnet 1).» Es erinnert diese historisch zutreffende 2) Vertheidigung des Prinzipes der Volksgerichte bei Demosthenes an jene bei Aristoteles, der übrigens die Theilnahme an der berathenden und richtenden Souveränetät, oft als Grundrechte des Bürgers bezeichnet 3), vorkommende, allerdings unendlich feinere Vertheidigung des Prinzips der Volkssouveränetät im 11. Kapitel des 3. Buches, ein Stück, das zu dem psychologisch tiefsinnigsten gehört, was je über politische Dinge geschrieben wurde. Von besonderer Wichtigkeit sind die Prozesse gegen Vergehen wider den Staat. «Der Demokratie ziemt es Vergehen gegen Private milde zu bestrafen, dagegen Strenge zu üben an den Vergehen gegen den Staat 4). Mit Recht ist daher die Einrichtung getroffen, dass der Herold in jeder Volksversammlung und jeder Rathssitzung verkündet: «verflucht sei wer das Volk verräth 5), verflucht sei ein Redner, wenn er Rath oder Volk oder Volksgericht betrügt 6).» «Hassen muss man daher die sich an Philipp verkaufen und mit der Keule sollte man sie todtschlagen 1).»

Bestechung ist viel ärger als öffentliches Gut unterschlagen 2). Mit dieser schweren Schätzung der am Staate begangenen Verbrechen hängt auch der heutzutage eher als undemokratisch verrufene Begriff der Amtsehrverletzung 3) zusammen, der in der Athenischen Gesetzgebung anerkannt war und von Demosthenes mit classischer Einfachheit vertheidigt wurde, als er von seiner eigenen Mishandlung durch Meidias sprach: «Denn nicht bloss Demosthenes wurde mishandelt, sondern mit ihm der Chorege, d. h. der Name des Staates 4).»

Die Macht der Volksgerichte manifestirt sich nach Demosthenes besonders dadurch dass ihre Entscheidungen in Athen (mit Recht) inappellabel sind; sie sind aber auch unveränderlich; «das Gesetz verbietet über Dinge nochmals zu verhandeln, über die ein Gericht einmal erkannt hat»; es verbietet den Beamten irgend eine Abstimmung darüber zu gestatten 5). Auch darf man nie durch ein neues Gesetz rückwirkend Urtheile der Gerichte aufheben 6). Ein solcher Versuch ist Hochverrath; da heisst es den Anfängen widerstehen, denn ein solcher Antragsteller zeigt auch Andern einen Weg zur Aufhebung der Gerichte und Zurückberufung der Verbannten und was es sonst noch Gefährliches giebt. »Denn was hindert, ihr Richter, dass, wenn dieser, der einen solchen Gesetzesvorschlag macht, ungestraft wegkommt, ein anderer auftrete, der irgend ein anderes Bollwerk des Staates umstürzt? gewiss hindert ihn nichts. Ich habe vernommen,

dass auch früher die Demokratie auf diese Weise gestürzt worden sei, durch Aufhebung der Klagen gegen widergesetzliche Anträge und dadurch, dass man die Gültigkeit der Gerichtsentscheidungen aufhob. Vielleicht könnte man mir einwenden, ich sollte bei so totaler Verschiedenheit der Verhältnisse zwischen damals und jetzt nicht vom Sturz der Volksherrschaft sprechen. Aber man soll auch, ihr Richter, in der Stadt kein Samenkorn der Art legen, auch wenn es nie aufgehen sollte, sondern jeder sollte gleich bestraft werden, der solches sagt oder thut 1).»

Es ist eine demokratische Einrichtung Solons, dass er für dieselbe Klage verschiedene Prozessformen festsetzte. Damit beabsichtigte er, dass jeder gerade diejenige Klageart wählen kann, die seiner Situation in der Gesellschaft oder seinem Charakter am angemessensten ist. «Denn Solon wusste gar wohl, dass nicht Alle in der Bürgerschaft gleich gewandt oder gleich dreist oder gleich schlicht sein würden... So zum Beispiel beim Diebstahl: du bist stark am Körper und hast Selbstvertrauen; gut, dann führe die Frevler ab 2), dabei hast du aber 1000 Drachmen zu riskiren. Oder du bist zu schwach? dann machst du der Behörde Anzeige 3), diese wird dann das Geschäft besorgen. Oder fürchtest du dich auch davor? gut, dann reiche eine Schriftklage ein 4), Du bedauerst deine Verhältnisse und da du arm bist, wärest du nicht im Stande, deine 1000 Drachmen zu bezahlen: gut, dann bringe beim Schiedsrichter eine Privatklage auf Diebstahl 5)

vor und du läufst keine Gefahr. Und diese Verfahren sind alle von einander unterschieden 1).«

Am wenigsten angefochten von den verschiedenen Parteien und daher auch weder von der Tyrannis, noch von den Oligarchen, noch von der Demokratie je aufgehoben sind, die Gesetze über den Mord 2). An ihnen, obschon sie ihren Ursprung aus unvordenklicher heroischer Zeit 3) herleiten, in der von Demokratie keine Rede war, gefällt besonders der humane Sinn gegenüber dem Angeklagten 4), der zunächst jede leichtsinnige Anklage verunmöglicht, sodann auch dem Angeklagten gestattet, unmittelbar nach seiner ersten Vertheidigung ungefährdet die Heimat zu verlassen. Der Mörder wird in erster Linie als ein Unglücklicher gefasst 5). Endlich wird rühmend hervorgehoben, wie auch die Bestrafung des Verurtheilten jeder Willkür der Privatblutrache entrissen 6) und alles genau gesetzlich geordnet sei 7). Auch darin wird humaner Sinn erkannt, dass ein eigener Gerichtshof 8), das Delphinion, für diejenigen Fälle aufgestellt ist, in denen der Mord vom Beklagten gestanden, aber als gerechtfertigt vertheidigt wird 9). Das typische Vorbild dieses Falles ist der Muttermord des Orestes; aber es gehört dahin nach

attischer Tradition und nach des Demosthenes oft wiederholter Ueberzeugung auch der Tyrannenmord, ein Ausdruck, den man, so oft auch Demosthenes gelegentlich Monarchen und Tyrannen identifizirt, doch auch bei ihm nicht einfach mit Fürstenmord vertauschen kann. Immer ist in diesem Falle der «Tyrann» ein Usurpator, sei es, dass er diese Usurpation am eigenen Volke oder an einem andern fremden Volke ausübt; die der Rechtfertigung des Tyrannenmordes zu Grunde liegende Rechtsanschauung ist die, dass der Tyrann selbst die Gesetze oder Verträge zuerst gebrochen hat und in Folge dessen selbst zum exlex, zum Feind des Staates, geworden ist. Dieser Anschauung gab die Athenische Demokratie öffentlichen Ausdruck durch die Ehren, die sie den Nachkommen des Harmodios und Aristogeiton bis in späte Zeit hinab erwies und die geradezu zu typischem Präcedens wurden für ähnliche Ehrendecrete 1), insbesondere aber für solche, die ähnliche Verdienste um den Staat durch Tödtung von Tyrannen sich erworben hatten: man denke an die Ehrenbezeugungen, die den Mördern des Phrynichos 411 v. Ohr. erwiesen wurden, an das in die gleiche Zeit fallende Psephisma des Demophantos, welches auch Demosthenes erwähnt 2). Wie die Athener mit Recht die Mörder des Hipparchos ehren 3), so haben auch mit Recht 4) zwei Manner in Lampsakos den Tyrannen Philiskos getödtet, mit Recht die Athener die Mörder des Kotys als Wohlthäter des Staates zu Ehrenbürgern gemacht und mit goldenen Kränzen beschenkt 5). Der Einwendung, dergleichen Bestimmungen

seien jetzt obsolet, «weil ja bei Gott an so etwas gegenwärtig nicht mehr zu denken ist 1)», entgegnet Demosthenes mit den Worten: «Möge es also sein ihr Männer von Athen; aber da wir Menschen sind, sollen wir zwar das Beste hoffen und die Götter darum bitten, im Uebrigen aber Alles für vergänglich halten.... Die Zukunft ist, meine ich, allen Sterblichen verborgen, und oft geben kleine Anlässe den Anstoss zu bedeutenden Ereignissen.»

Während nun nach dem Obengesagten ausdrücklich constatirt wird, dass alle politischen Parteien und Schattirungen übereinstimmend von der Vortrefflichkeit der Athenischen Gesetze fiber den Mord überzeugt seien, hat sich doch schon mit Beziehung auf den politischen oder den Tyrannenmord eine Differenz der Ansichten entwickelt, welche an moderne Controversen über die Behandlung der politischen Verbrecher, insbesondere der politischen Attentäter erinnert; ich meine die Rechtsfrage ihrer Auslieferung an die sie verfolgende Heimat. Bei den Griechen gilt es im Allgemeinen als Grundsatz, als «allgemein menschliches Gesetz», wie Demosthenes sagt, den Flüchtling (mag er nun durch Urtheilsspruch verbannt worden oder aus eigenem Antrieb vor der Fällung desselben geflohen sein) aufzunehmen und zu schützen: jeder Verbrecher fand ausserhalb der Grenzen 2) ein Asyl. Es war dasselbe als ein Ausfluss des Gastrechtes betrachtet; so dass dieses nicht bloss verletzt wäre, wenn die Bürger des Landes, in das er geflohen, ihm die Aufnahme verweigern würden, sondern auch, wenn diejenigen, gegen die er gesündigt hat, ihn in dem Lande, in das er seine Zuflucht genommen, selbst

tödten würden 1). Motivirt wird diese Unverletzlichkeit des Flüchtlings auch damit, dass er an dem Lande seiner Zuflucht selbst kein Unrecht begangen habe 2). Aber was dem gemeinen Verbrecher gegönnt zu werden pflegte, dass er fern von der Heimat sich ruhig niederlasse, das wollten hitzige Parteimänner dem politischen Verbrecher nicht gönnen. So erwirkte Kritias von den Lakedämoniern den Beschluss, dass die Attischen Flüchtlinge aus dem Gebiete der Bundesgenossen auszuliefern seien 3). Denselben Beschluss fasste der thebanische Bund gegen die oligarchischen Verbannten 4). Demosthenes erklärt sich aber in der Rede gegen Aristokrates laut gegen dessen Versuch, das Leben des Charidemos durch exceptionelle Massregeln und Beschlüsse vor einem nur als möglich in Aussicht genommenen Attentat, welches unter Umständen wohlberechtigt sein könnte, zu schützen. Im Alterthum versuchte also die Politik und Parteileidenschaft den politischen Verbrecher schlimmer zu stellen als den gemeinen Verbrecher, der nicht ausgeliefert wurde. Demosthenes stemmt sich dagegen mit aller Macht. In der Neuzeit handelt es sich bei den Einen darum, die allmälig in das Völkerrecht eingedrungene Auslieferungspflicht der gemeinen Verbrecher auf die letztem einzuschränken, die politischen Verbrecher

von derselben auszunehmen, bei den Andern dagegen den politischen Mord aus dieser privilegirten Stellung, die ihm allmälig eingeräumt worden ist, wieder herunterzureissen und die Auslieferungspflicht auch auf ihn auszudehnen. Benützt hiezu wird besonders der Fall, in welchem sich mit dem politischen Vergehen ein gemeines Verbrechen cumulirt: ein Fall, der heutzutage häufiger vorkommt, als im Alterthum, welches nur Einzelangriff kannte, während gewisse moderne Vernichtungsmittel gelegentlich auch das Leben von ganz Unbetheiligten bedrohen.

Fügen wir noch einiges bei, was bei Demosthenes über die Pflichten der Richter gesagt wird:

In erster Linie liegt ihnen ob, den beiden Parteien gleiches Gehör zu schenken: diese Verpflichtung hat daher Solon nicht bloss im Gesetze aufgestellt, sondern auch in den Richtereid aufgenommen 1).

Die Richter haben die Gesetze als ein heiliges, ihnen anvertrautes Pfand zu wahren, diesen gemäss ihre Urtheilssprüche zu fällen 2).

Sie sollen ihre Stimme unabhängig abgeben: die Staatsmänner und die Volksführer, mögen sie noch so mächtig sein, sollen keinen Einfluss auf die Gerichte ausüben dürfen: für diesen ihren Einfluss sind die .Volksversammlungen der richtige Platz, nicht aber die Gerichte 3).

Vortrefflich ist daher die Einrichtung der geheimen Abstimmung der Richter; «die Menschen, die anwesend sind, sollen nicht wissen, wer so gestimmt hat, wie es ihnen

gefällt; aber die Götter werden wissen, wer wider das Recht geurtheilt hat 1).»

Die Freiheit des demokratischen Staates involvirt den Schutz des Bürgers vor Vergewaltigung und übermüthiger Behandlung durch Einzelne: «der Bürger weiss es und ist getrost und hat das feste Vertrauen auf die Verfassung, dass Niemand ihn packen oder mishandeln oder schlagen werde 2).» Diesen Schutz gewährt die Verfassung nicht blos den Bürgern, sondern auch den Niedergelassenen und selbst den Sklaven. Dieselbe sichert dem Staatsangehörigen auch humane Behandlung von Seite der Behörden zu, auch dann, wenn Untersuchung gegen ihn eingeleitet wird; nach Demosthenes ist die grössere Milde ein Charakteristikum, wodurch sich die Demokratie von der Oligarchie unterscheidet 3). Aber von dieser Milde sind auszuschliessen diejenigen, die gegen den Staat (und die Staatskasse) sich vergangen haben 4). Haussuchung darf in Athen nur auf besondern Beschluss hin verhängt werden 5), ohne einen solchen gilt sie als des Freistaates unwürdig. Der Untersuchungsverhaft ist nur ausnahmsweise gestattet. Auch die Thatsache, dass in Athen die Gefängnissstrafe nur selten und nur als Zugabe zu einer andern Strafe ausgesprochen werden kann, hängt nach Demosthenes mit der demokratischen Verfassung zusammen, welche übrigens die einmal durch

Urtheil erkannte Strafe unnachsichtlich vollzieht. Kehrseite dieser humanen Behandlung der Bürger durch die Beamten ist der bekannte republikanische Trotz gegen die Befehle, auch wenn sie durchaus rechtmässig sind. Das ist es, was bei ordnungsliebenden Bürgern etwa die Demokratie in Misskredit bringt und was Plato in seiner Schilderung dieser Verfassung zu besonders bitterer Verurtheilung derselben verleitet, der er folgenden Ausdruck verleiht: «Wenn eine Bürgerschaft, die nach Freiheit dürstet, schlechte Mundschenke zu Vorstehern erhalten und sie diesen Trank ungemischt und in unmässigen Dosen genossen hat und von ihm berauscht ist, dann straft sie die Beamten, wenn sie nicht sehr milde sind und viele Freiheit gewähren, indem sie dieselben der Schlechtigkeit und oligarchischen Gesinnung beschuldigt 1).» Unstreitig kann bei dieser Freiheit und der daraus entspringenden humanen Behandlung das Unrecht sich gelegentlich freier entfalten oder eher straflos bleiben, das anerkennt auch Demosthenes 2). Die Freiheit kann also missbraucht werden, das ist der Schluss, den er zieht: es gilt, sie gegen Missbrauch zu schützen; — die Freiheit taugt nichts, ist der Schluss Platos.

Neben der Freiheit gilt besonders die Gleichheit als Prinzip der Demokratie. Freiheit und Gleichheit sind nicht blos einmal in der Weltgeschichte, in der französichen Revolution zum Symbol geworden, sondern schon im alten Athen zur Zeit der Demokratie von Kleisthenes und den Perserkriegen an. Dass diese Symbole wie edle Münzen nach und nach abgegriffen und zur Phrase, dass sie gelegentlich auch gefälscht wurden, spricht nicht gegen ihre Realität; alte und

2) Meid. 184:

neue Vorgange beweisen, dass unter ihnen besonders die Gleichheit, fast noch mehr als die Freiheit nicht blos. augenblicklich berauschende und fanatisirende, sondern auch dauernde Wirkung üben und die Culturzustände andern kann: auf der Idee der Gleichheit mehr noch als derjenigen der Freiheit beruht auch der demokratische Zug des 19. Jahrhunderts, dessen stillen Fortgang Niemand beredter geschildert hat als derjenige, der ihn bedauerte, der Franzose Tocqueville in seinem Werke über die Demokratie in Amerika. Isonomie und Isegorie sind schon von Herodot an bis hinunter zu Demosthenes Synonyme zur Demokratie 1). Zu der Redefreiheit gehört auch die Freiheit der Kritik über das Benehmen der Beamten. «Er wusste nämlich, ja er wusste nur zu gut, dass Menschen von einem so schmählichen Betragen unter sämmtlichen Verfassungen diejenige am meisten zuwider ist, in welcher allen gestattet ist, ihre Schande aufdecken. Welche Verfassung ist dies aber? Es ist die Demokratie 2), denn in den Oligarchieen ist es nicht erlaubt, den Gewalthabern Uebles nachzureden 3).» Das Bewusstsein der Gleichheit allein erzeugt nach Demosthenes die Opferwilligkeit und den Wetteifer für Staatszwecke 4). Mit der Gleichheit

verträgt sich aber nicht die auch in Athen vorkommende Erscheinung, dass der Reichthum sich besondere Rechte herausnehmen will. «Arm und Reich, klagt Demosthenes bitter, werden vor Gericht nicht gleich behandelt; wird ein Richter verklagt, so weiss er durch seine Freunde den Termin der Beurtheilung hinauszuschieben, bis die Entrüstung erkaltet ist; mit dem Armen macht man bei gleichem Vorfahren kurzen Prozess.» — »Man scheut sich gegen die Reichen Zeugniss abzulegen 1).» Demosthenes selbst rechnet sich nicht gerade zu den Armen, aber er hat ein Herz für sie und er ruhte nicht, bis er eine schädliche Steuereinrichtung, bei der gerade die Reichsten am wohlfeilsten wegkamen, und für die Kriegskasse am schlechtesten gesorgt war, beseitigt hatte. Doch hetzt er nirgends gegen den Reichthum an sich auf, sondern er eifert nur gegen dessen Missbrauch; dem Demokraten Demosthenes fällt es nicht ein, die Gleichheit des Besitzes zu postuliren, den revolutionären Gedanken des Communismus, wenn auch nur auf einen kleinen Kreis beschränkt, zu fassen, war dem radikalen Aristokraten Plato vorbehalten.

Vom Staate verlangt Demosthenes, dass er in seinem Verhalten gegen Einzelne wie der Privatmann selbst sich nach den Regeln der Moral richte 2); der Staat soll redlich halten was er versprochen hat. Es ist diess das Hauptthema der Rede gegen Leptines. Laut preist Demosthenes das leuchtende Beispiel, welches die Athenische Demokratie in dieser

Richtung nach dem Sturze der Dreissig gab; sie anerkannte die von diesen im Namen Athens bei den Lakedämoniern contrahirte Schuld, obschon sie dieselbe zur Unterdrückung der Demokratie contrahirt hatten 1). Der Staat soll nicht neidisch sein 2), nicht undankbar; er soll grossherzig die Verdienste belohnen, und vor Allem aus thun was gerecht ist; so wird er am besten sich seinen guten Ruf wahren. «Denn nicht bloss darauf sollt ihr schauen, dass ihr kein Geld verlieret, sondern auch ob ihr euren guten Namen aufs Spiel setzet, der euch noch mehr am Herzen liegt als euer Geld, und nicht bloss euch, sondern auch euren Vorfahren» 3). Der Reichthum des Staates besteht nicht im Reichthum der Einzelnen, sondern in den Bundesgenossen, dem Vertrauen, dem Wohlwollen, das man euch schenkt 4). Dergleichen erwirbt man sich aber, wenn man gegen andere Staaten Gerechtigkeit übt; Verwirrung und Krieg entstehen jeweilen daraus, dass man nicht thun will, was gerecht ist 5).

Freilich tritt auch hier schon im internationalen Verhalten Unsicherheit dadurch ein, dass die Moralität gekreuzt wird durch das Staatsinteresse. Jedem Staate liegt zunächst seine eigene Selbständigkeit am Herzen 6); er erreicht diese am besten, wenn er Hass und Liebe im internationalen Verkehr mässigt, «und muss man schon im Privatleben in Liebe und Hass eine gewisse Nüchternheit beobachten, so ist es um so mehr für den Staat geboten, in Liebe und Hass

zu einem andern Staate nicht weiter zu gehen, als bis auf ein gewisses Mass, welches die Möglichkeit zu freiem Handeln im geeigneten Momente nicht ausschliesst«1), eine Demosthenische Regel, welche zu allen Zeiten von den praktischen Politikern nur allzustrenge befolgt worden ist. Schon damals hiess es, wie Demosthenes berichtet: »Freundschaft zwischen den Staaten beruht nicht auf den Bundessäulen, sondern auf dem Staatsinteresse«2). Speziell wird für Athen von Demosthenes in der Zeit vor dem Krieg mit Philipp als Gebot der Staatsklugheit angesehen die Herstellung des Gleichgewichtes zwischen den beiden Grossstaaten Theben und Sparta 3).

In einem gewissen Contrast zu dieser Nüchternheit steht die Begeisterung, mit welcher Demosthenes Athen eine ideale Mission zuschreibt. Athen hat die hellenische Idee der Freiheit am reinsten verkörpert, während die oligarchischen Staaten von derselben noch nicht gehörig durchsäuert sind. Athen hat die Aufgabe, im Innern von Hellas die Freiheit überall gegen die erfolgenden Angriffe zu schützen, welche besonders von dem Kriegerstaate Sparta zu befürchten waren 4). Athen beschützt demnach in Hellas die Kleinen gegen den Druck der Grossen. Wird aber die Freiheit durch einen ausserhellenischen Staat bedroht, dann marschirt Athen als Bannerträger an der Spitze der Hellenen. Diese Mission Athens, die so lange eine ideale genannt werden kann, als die Athener selbst vom Gefühle des Werthes dieser idealen Güter durchdrungen waren, wird von Demosthenes an unzähligen

Stellen betont 1). Demosthenes ist in der Entfaltung dieser Politik einfach der Träger der Tradition 2), wie sie sich von den Perserkriegen an, am grossartigsten zur Zeit des Perikles 3), an den Demosthenes vielfach sich anlehnt, immer klarer ausgebildet hatte. Nur finden wir bei Perikles die Heiterkeit der Seele über diese von Athen errungene Grösse, das Gefühl der Sicherheit dieses Besitzes: bei Demosthenes bald die Verzweiflung darüber, dass einem Theil seiner Mitbürger die Werthschätzung dieser Güter mit den Tugenden und der Thatkraft der Vorfahren entschwunden ist, bald eine bange Besorgniss, es möchten dieselben ganz verloren gehen, bald wieder die freudige Hoffnung, dass es ihm und den Patrioten gelingen werde, die frühere Höhe wieder zu erklimmen. Noch auf einen andern Unterschied darf hier aufmerksam gemacht werden: während Perikles die ganze Culturentwicklung, die gigantischen Fortschritte der Künste und Wissenschaften mit in seine Begeisterung aufnimmt,

bricht bei Demosthenes wohl gelegentlich die Freude über die Prachtbauten des fünften Jahrhunderts hervor 1), aber Wissenschaft und Philosophie preist er nicht als spezielle Wohlthaten der Demokratie. Wohl nicht blos deswegen, weil Demosthenes ausschliesslicher Politiker war, sondern weil schon von den Zeiten des Peloponnesischen Krieges an Wissenschaft und Philosophie vielfach an der Zerstörung des altgriechischen Geistes gearbeitet hatten, weil die Philosophen seiner Zeit insbesondere sich schmollend von der Demokratie zurückzogen.

Dies in kurzen Zügen die politische Theorie des Demosthenes. Dem staatswissenschaftlichen Denker ziemt es auch, über die Aufgabe des praktischen Staatsmannes sich auszusprechen. Vom Staatsmanne verlangt Demosthenes in erster Linie unbestechlichen Wahrheitssinn. Er soll das beste rathen nach seinem Gewissen, er soll dem Volk nicht schmeicheln, nicht nach Gunst reden 2). «Seitdem aber die Redner erschienen sind, welche bei euch herumfragen: was wünscht ihr? was soll ich vorschlagen? womit kann ich mich euch gefällig erzeigen? seitdem ist um augenblickliche Gunst das Wohl des Staates preisgegeben, und es geht eben wie es jetzt geht; eure Angelegenheiten sind in schmachvollem Zustande» 3). Niemals aber hat ein Staatsmann seinem Volke bitterere Wahrheiten ins Angesicht zu sagen gewagt als Demosthenes.

Positiv drückt er sich über die Aufgabe des Staatsmannes also aus: «Wofür ist der Staatsmann verantwortlich? er soll die Ereignisse in ihrem Werden erkennen, voraussehen, voraussagen, ausserdem

soll er die Zögerungen, Weiterungen, Thorheiten der Einzelnen, überhaupt die Mängel, die mit der republikanischen Verfassung unzertrennlich verbunden sind, auf das geringst mögliche Mass zurückführen, und im Gegentheil Einigkeit, Eintracht und den Entschluss zum entschiedenen Handeln befördern» 1). Einfacher und treffender kann, wenn man aus andern Stellen die Forderung treuen Hochhaltens des Staatsideales hinzunimmt, die Aufgabe eines Staatsmannes in der Demokratie nicht gezeichnet werden, als es hier von Demosthenes geschieht.

Ob der grosse Mann diese Aufgabe selbst erfüllte, ist namentlich von Neueren (nach dem Vorgange des Polybios, von dem Gegnern des Demosthenes zu seinen Lebzeiten abgesehen) bezweifelt worden, welche nach dem scheinbaren Misserfolge urtheilten. Demosthenes aber war es ebenso klar als seinen Kritikern, dass er möglicherweise im Kampfe unterliegen werde; im Falle des Sieges hoffte er auf eine ähnliche Regeneration, wie sie durch die Perserkriege der hellenischen Nation zu Theil geworden war, und einen guten Keim hiezu hatte er selbst gelegt durch das von ihm gestiftete nationale Bündniss einer Reihe hellenischer Staaten, bei welchem er ganz offenbar und in vollem Bewusstsein die Fehler der Athenischen Politik, die Athen zu Perikles Zeit begangen hatte: die allzugrosse ökonomische Ausbeutung der Bundesgenossen, vermied; im Falle der Niederlage gedachte er nicht blos die Ehre des Vaterlandes zu retten, sondern durch den heldenmüthigen Widerstand, den er ihm eingehaucht, Athen bessere Friedensbedingungen zu verschaffen.

Die Niederlage kam nach verschiedenen Glücksfällen durch die Entscheidungsschlacht bei Chäroneia; aber Philipp, verblüfft durch den Widerstand, und wohl auch nicht ohne Regung eines gewissen Edelmuthes, gewährte Athen bessere Bedingungen als irgend einem andern Staate: der sogenannte Optimismus des Demosthenes hatte sich als praktisch klug erwiesen. Dass aber mit dem Untergang der Athenischen Selbständigkeit, mit dem Beginn der Hegemonie Makedoniens, wie Demosthenes es vorausgesehen, ein unersetzlicher Verlust für die Kultur eintrat, das bezeugt die politische Geschichte, das bezeugen die Blätter der Literaturgeschichte, das bezeugen die Staatsinschriften von jener Zeit an: immer öder und kleinlicher werden die Staatsaktionen; niedrige Schmeichelei und Servilismus nimmt in ihnen überhand; das einzig Tröstliche, was uns in denselben entgegentritt, ist eine gewisse Sorgfalt für die Ausbildung der Jünglinge, obschon uns diese ellenlangen Ephebeninschriften mit ihrem salbungsvollen Dank an die Vorsteher dieser Anstalt, an die Jünglinge selbst gar sonderbar anmuthen; es freut uns zwar, aus diesen Inschriften zu vernehmen, es seien die athenischen Epheben ihrer Pflicht, der Uebung ihrer geistigen und körperlichen Kräfte, treu obgelegen und sie hätten fleissig die Vorlesungen der Philosophen besucht, aber wir würden eine einfachere Anerkennung für diese Pflichterfüllung republikanischer finden, als durch Kranz und prunkvolle kostbare Steinschrift.

Einmal hat Demosthenes auch ausgesprochen, dass die Demokratie grössere Sittlichkeit 1) und Uneigennützigkeit verlange, als andere Staatsformen. Montesquieu unter den Neuem erhob, natürlich ohne diese Stelle des Demosthenes

zu kennen, die Tugend geradezu zum Prinzip der Demokratie; es ist dies in solcher Fassung zwar prätentiös ausgedrückt, aber im Grunde doch derselbe Gedanke, welchen die Gegner der republikanischen Staatsform aussprechen, wenn sie einwerfen, dieselbe sei deswegen unhaltbar, weil sie in der Mehrzahl ein Mass von Intelligenz und Sittlichkeit voraussetze, welches in der wirklichen Welt nicht zu finden sei. So viel ist sicher, dass, wo das Pflichtgefühl und die Aufopferungsfähigkeit allgemein gelockert ist, eine Republik dem Verfalle entgegeneilt. Das mag billig auch von Schülern und Lehrern der Universität eines Freistaates bedacht werden. Redliches, pflichtgetreues Forschen nach Wahrheit und mannhaftes Einstehen für das als wahr Erkannte sei unsere Losung; dann sorgen wir auch aufs beste für das Vaterland, dem wir angehören.