reden.arpa-docs.ch Rektorats Reden © Prof. Schwinges
Textbreite
Schriftgröße
Kapitel 

Zu der Frage: "Wie soll der Schweizer Geschichte studieren?"

Von
G. Meyer von Knonau.

Rectotatsvortrag bei Anlass der Feier des Stiftungstages der Universität Zürich

am 29. April 1896.
Zürich.
Fäsi & Beer.
1896 .

Als unsere Hochschule die Feier des ersten Halbjahrhunderts ihrer Wirksamkeit beging, erinnerte sich der Geschichtschreiber der Universität, Georg von Wyss, dankbar in dem einleitenden Capitel seiner Denkschrift der wissenschaftlichen Veranstaltungen Zürich's, die gewissermassen als unsere Vorläufer anzusehen sind, und er gedachte dabei insbesondere einer Studienanstalt für künftige Verwaltungsbeamte und Juristen, die 1807 probeweise errichtet, 1813 definitiv bestätigt worden war, des sogenannten Politischen Institutes. Am 2. Februar 1807 hielt einer der Lehrer an dieser neugeschaffenen Anstalt, wie diese denn auch zumeist auf seine und auf Hans Konrad Escher's — von der Linth — Anregung hin in das Leben gerufen war, eine Anrede zur Eröffnung der Lehrcurse und warf darin einen Blick auf den früheren wissenschaftlichen Zustand des Kantons Zürich, auf die Gründe, die die Errichtung des Politischen Institutes herbeigeführt hatten. Der Redner, Ludwig Meyer von Knonau, stand, so bestimmt er einfliessen liess, dass ein wissenschaftlicher Beruf, eine ausschliesslich auf dem Boden der Gelehrsamkeit liegende öffentliche Wirksamkeit der sehnlichste Wunsch seines Herzens gewesen wäre, als Mitglied des Regierungsrathes in einer durchaus den politisch administrativen Dingen zugewandten praktischen Thätigkeit. Aber wie hoch er die historische Wissenschaft zu schätzen wusste, beweist eben ein Urtheil aus diesem seinem Vortrage "Alle Philosophie, Alles, was sich auf den Geist des Menschen bezieht, was ist dies, wenn schon viele es nicht zu glauben scheinen, ohne Geschichte, anders, als eitle Träumerei, die sich in luftigen Theorien verliert?" Und

die fortgesetzte Neigung zu solchen Studien, denen spärliche Mussezeit gewidmet wurde, führte elf Jahre später, 1818, Meyer von Knonau zu der Handreichung gegenüber gleichgesinnten Freunden, um eine zürcherische Vaterländisch-historische Gesellschaft, wie sie sich nannte, die erste kantonale Bereinigung dieser Art im 19. Jahrhundert, hervorzurufen, und als eigentlicher Begründer der Gesellschaft hielt er an der ersten Versammlung, am 8. April 1818, eine Rede, von der wenigstens ein Bruchstück veröffentlicht wurde, gleich jenem früheren Vortrage in den Bogen einer nun längst vergessenen wissenschaftlichen Zeitschrift *). Der Sprecher bezeichnete da als sein Thema: "Wie soll der Schweizer Geschichte studiren?" Er pries aus eigener Erfahrung, dass in dem Studium der Geschichte eine grosse und edle Makrobiotik liege, die über die scheinbaren Schranken von Raum und Zeit erhebe und dem Geiste unermessliche Fernsichten gewähre, und er betonte, dass am wenigsten in einer Republik, ivv jeder Bürger sich als einen Theil des Staates ansehen und mit dessen Leben bekannt machen solle, der historische Unterricht bei einer Jugendbildung, die Ansprüche auf Zweckmässigkeit macht, vernachlässigt werden dürfe. Eine Reihe zutreffender Urtheile, die auch über den Bereich der: schweizerischen Geschichtsstudien im engeren Sinne hinausgehen, findet sich in dem Fragment, das zum Drucke gebracht worden ist, eingestreut, und es war die beste Ankündigung des grösseren Werkes hier schon gegeben, das dann der Redner 1826 und 1829 in dem zweibändigen "Handbuch der Geschichte der schweizerischen Eidgenossenschaft" folgen liess, einem Werke, von dem noch in den letzten Jahren an berufener Urtheiler äusserte, es sei "ruhig,

mässig und gründlich, der Ausdruck feiner Beobachtungen und staatsmännischer Erfahrung" *).

In den Decennien der ersten Hälfte des Jahrhunderts, der diese Zeugnisse angehören, war auch an grösseren deutschen Hochschulen, geschweige denn an unseren schweizerischen Lehranstalten, keine bestimmt geordnete, zweckbewusste Einführung in die historischen Studien, wie sie jetzt unsere ausdrücklich dafür geschaffenen historischen Seminarien mit ihren einzeln abgegrenzten Uebungen bieten, noch unbekannt. Der grosse Meister Leopold Ranke bekannte sich von 1814 an zu Leipzig bis zu seiner Promotion ganz zum Studium der Theologie und Philologie, und auch noch die von 1833 an durch ihn in Berlin geleiteten historischen Uebungen, denen mit Recht nachgesagt wurde, sie seien die deutsche Schule der Geschichte schlechthin geworden, waren noch weit von der gesetzlich eingerahmten Einrichtung der modernen seminaristischen Institute entfernt. Und in ähnlicher Weise waren die Träger der wissenschaftlichen Bethätigung auf dem Boden der Geschichte auch bei uns noch bis zur Mitte des Jahrhunderts, gerade die tüchtigsten unter ihnen, vielfach durchaus nicht durch eine auf die Historie hinzielende Vorbereitung hindurchgegangen. Um so höher dürfen wir also gerade von solcher Seite herrührende Auffassungen unb Darlegungen anschlagen, Sätze, deren Aufstellung nicht aus theoretischen Vorbedingungen heraus geflossen ist.

So ist in dem genannten Vortrage "Wie soll der Schweizer Geschichte studiren?" als eine Forderung der Grundsatz aufgestellt "Auch der Zusammenhang der vaterländischen Geschichte mit der grossen europäischen Geschichte, insbesondere mit derjenigen der benachbarten Völker, muss eingesehen werden; sonst wird das

Einheimische nur zu oft für den Beobachter dunkel und unfruchtbar bleiben".

So mag es, bei der Eröffnung eines neuen Studienjahren unserer Hochschule, dem Enkel erlaubt sein, an das Wort des Grossvaters anzuknüpfen und auf eine Frage die Aufmerksamkeit zu lenken, die ihm bei der Behandlung der einschlägigen Epochen der allgemeinen Geschichte, schon aus Rücksicht auf seine schweizerischen Zuhörer, stets nahe liegen muss. Es ist die Entscheidung darüber, welche Entwicklungsmomente aus unserer eidgenössischen Historie ganz nothwendigerweise auch in der Würdigung des Ganges der europäischen Geschichte ihren Platz finden sollen. Es ist von vorn herein ganz selbstverständlich, dass sterile Theile unserer Landesgeschichte, je ereignissärmer sie sind, ebenso, oft für längere Jahresreihen und ganze Folgen von Jahrzehnten, im Rahmen der allgemeinen Geschichte nirgends auch nur zur einfachen Erwähnung gelangen. Aber selbst bewegtere, für uns Schweizer interessante Perioden können der Punkte entbehren, um deren willen sie in einer Darstellung der Universalgeschichte zur Behandlung kämen, und es mag da und dort geradezu zur wohlthätigen Warnung vor Selbstüberschätzung, vor einer zu hohen Meinung von der Wichtigkeit unserer nur localen Ereignisse oder der uns hervorhebenswerth dünkenden Persönlichkeiten dienen, wenn eine solche Prüfung angestellt wird. Freilich kann es sich hier nur um den Hinweis auf eine kleine Auswahl von Beispielen handeln, zumal auch darum, da ja für gewisse besonders hervorstechende Theile unserer Geschichte die Wichtigkeit ganz von allem Beginn feststeht. Dass der Name unseres Zürcher Reformators neben dem deutschen der allgemeinen Geschichte angehört, oder dass die gewaltige Erscheinung des Nordfranzosen, der an die Bundesstadt Zürich's und Bern's sein Lebenswerk knüpfte und über den Bereich der romanischen Nationen hinaus diese Genfer Theokratie vorbildlich machte, weit über den Rahmen schweizerischer geschichtlicher

Dinge hinausreicht, das zu betonen, wäre einfach überflüssig; ebenso wenig ist etwa auf den Umstand, dass ansehnliche Capitel der Geschichte des dreissigjährigen Krieges auf den Bergen von Graubünden ihren Schauplatz fanden, oder darauf, dass schon seit 1495 die Schweiz der grosse Werbeplatz der europäischen Staaten geworden war und seit den Kriegen über Italien wenige Waffenentscheidungen mehr bis zum Ausgange des 18. Jahrhunderts ohne irgend eine geringere oder grössere Betheiligung von Schweizer Söldnern geschahen, hier besonders aufmerksam zu machen. Dagegen verdienen vielleicht einige Züge aus den Anfängen und aus der Grosszeit der eidgenössischen Geschichte eine etwas schärfere Hervorhebung.

Schon gleich die Art und Weise der Entstehung der Eidgenossenschaft ist ein solches Stück unmittelbarsten Zusammenhanges der örtlichen Entwicklung mit den allgemeinen Verfassungsverhältnissen, mit den Rechtszuständen im deutschen Reiche, von dem sich die Eidgenossen, eben indem sie ihre Reichszugehörigkeit betonten, leise loszuschälen begannen, desswegen weil für sie in entscheidenden Augenblicken die deutsche Königskrone mit dem habsburgisch-österreichischen Fürstenhute in einer und derselben Erscheinung zusammenkam. Einzig der Umstand, dass zu sehr in einer gewissen Selbstgefälligkeit die Geschichtsentwicklung unserer Waldstätte als eine ganz eigenartig besondere Gruppe von der Betrachtung der Reichsverfassung überhaupt abgetrennt wurde, dass die scheingelehrte Umhüllung dieser egoistischen Betrachtungsweise liebgewordenen Vorstellungen schmeichelnde Form verlieh, hinderte bis weit in das 19. Jahrhundert hinein die allein richtige Auffassung, die nun allerdings, so weit kritische Betrachtung reicht, als gültig sich durchgerungen hat.

Aber während die Grundbedingungen der Schöpfung und des Wachsthums der ursprünglichen Theilnehmer am eidgenössischen Bunde in den rechtlichen und wirthschaftlichen Zuständen

bäuerlicher Gemeinwesen enthalten waren — einestheils in den altfreien, auf eigenem Grund und Boden sitzenden Bauern von Schwyz in ihrem auch für die Insassen der anstossenden grundherrlichen Höfe so erspriesslich sich darstellenden ökonomisch und politisch einigenden Markverbande, andererseits in dem Immunitätsbezirke der Gotteshausleute des Zürcher Fraumünsterstiftes in Uri, der den Kern einer geschlossenen Gemeinschaft des Landes abgab —, lag die Ursache der weiteren Entfaltung der Bundesgliederung durchaus in dem Beitritte städtisch-bürgerlicher Elemente, und eben hier stellen sich nun schon für das 14. Jahrhundert, wenn die ähnlichen Verhältnisse der städtischen Körperschaften nördlich von Rhein und Bodensee damit vergleichend gemessen werden, Ergebnisse heraus, die alsbald für die Erklärung der weiter fortschreitenden Lösung der Eidgenossen vom deutschen Reiche Anhaltspunkte bieten. Versuche der Städte des mittleren und südlichen Deutschland, Bündnisse zu schliessen, um den Landfrieden zu schützen, um das lastende Uebergewicht von Seite der fürstlichen Gewalten von sich abzuwehren, um als gemeinsam erkannte Interessen zu pflegen, weiter in das Leben zu setzen, fehlten ja im 14. Jahrhundert durchaus nicht. Die rheinischen und schwäbischen Städte strengten sich an, durch ihre Verbindungen sich eine Stellung innerhalb der allgemeinen Ordnungen des ganzen Reichs zu sichern, so wie sie ihnen nach ihrer Meinung, entsprechend ihrer materiellen Bedeutung, neben den anderen massgebenden, voran eben den fürstlichen Factoren gebührte. Aber bei der königlichen Regierung fanden diese Bürgerschaften keine Unterstützung ihrer Bestrebungen. Gerade der Schöpfer des grossen Reichsgesetzes der goldenen Bulle, Karl lV., beschränkte vielmehr das Bündnissrecht der Städte und liess ihnen überhaupt im Rahmen des Reiches durchaus nicht jene Betheiligung an den allgemeinen Angelegenheiten zu, die sie fordern zu dürfen glaubten, und wenn hernach im Gegensatz hiezu sein Sohn Wenzel als

deutscher König eine Zeit lang meinte, die verschiedenen Einigungen, nicht nur der Städte, sondern auch der Fürsten und der Ritter, unter einander verknüpfen und auf solchem Wege dem Landfrieden nützlich sein zu können, so war doch dieser Herrscher nach seiner ganzen lässigen Weise am wenigsten gemacht, solche Ziele wirklich festzuhalten. Ein heftiger Krieg erwuchs nun vielmehr in Süddeutschland zwischen Fürsten und Städten, und nachdem die bürgerliche Rüstung unterlegen war, wurde die bisherige Verbindung der Städte, unter dauernder Schwächung ihrer allgemeinen Geltung, ganz gelöst. Aber diese gleichen Decennien zeigen in der Eidgenossenschaft, als ein völliges Gegenstück, bei gegenseitiger Handreichung von Städten und selbständig organisirten Ländern der Hochgebirgsleute erst die volle Erstarkung der neuen politischen Gestaltung. Da ist Zürich durch Hereinführung der in den Zünften gegliederten niederen Bevölkerungsclassen in den Antheil am Stadtregimente, wie sie der geschickten Hand des Bürgermeisters Brun gelungen war, umgewandelt, aber freilich daneben in die Nothwendigkeit versetzt, gegenüber Anfeindungen einen Rückhalt suchen zu müssen, und diesen findet der Bürgermeister 1351 im ewigen Bündniss mit den vier Waldstätten. Darauf muss 1355 der gleiche Karl lV., der sonst den Städten so wenig günstig war, nachdem er in den von österreichischer Seite gegen Zürich und seine eidgenössischen Verbündeten ausgebrochenen Krieg hineingezogen worden, nach vergeblicher Belagerung, der Reichsstadt, da sie sich offen als dem Reiche zugehörend bekannte, selbst zum erwünschten allgemeinen Frieden verhelfen, und zwar in der Art, dass jener Bund Zürich's mit den Waldstätten aufrecht erhalten bleibt. Ausserdem aber ist schon seit 1353 auch Bern der ewige Verbündete der drei Länder Uri, Schwyz, Unterwalden geworden. So war fortan dem bisher auf die Landschaften um den See der vier Waldstätte eingeschränkten Bunde eine weit ausgedehntere Aufgabe gesetzt, und es ist überhaupt mit Recht

gesagt worden, der vierjährige durch jenen Frieden von 1355 abgeschlossene Krieg gegen Herzog Albrecht ll. von Oesterreich und eben vorübergehend auch gegen das Reich unter König Karl IV. habe erst ganz eigentlich die Eidgenossenschaft geschaffen *). Dabei aber hatte immerhin der kluge Leiter der zürcherischen Politik seiner Stadt eine erheblich selbständige Stellung in dem Bündnisse von 1351 vorbehalten, und Bern brachte seine von dem zähringischen Gründer seines Gemeinwesens als Erbschaft übernommene specifisch burgundische Politik in die Verbindung mit den Waldstätten hinein. Zwischen städtischen Rathen und Landsgemeindeversammlungen konnten also von nun an sehr leicht weitgehende Meinungsverschiedenheiten über Ziele eidgenössischer Politik erwachsen. Man sieht: an Gefahren fehlte es demnach der zukunftsreichen Vereinigung schon in diesem Beginn ihrer Grosszeit keineswegs. Aber eine Vergleichung dieser zweckbewussten Föderation mit jenen viel loseren Gliederungen in Süddeutschland wirkt einleuchtend genug, und es sind hiefür nur die Namen Sempach und Näfels hier, Döffingen dort, Herzog Leopold lIl. von Oesterreich einerseits, Graf Eberhard der Greiner von Württemberg am anderen Theile einander gegenüber zu stellen, um das zu beweisen.

Schreiten wir nun in das folgende 15. Jahrhundert, so soll zum weiteren Zeugnisse dafür, wie sich Erscheinungen unserer schweizerischen Geschichte in die allgemeine europäische Entwicklung hineingestellt ausnehmen, nur auf ein einzelnes Ereigniss und nur auf eine bestimmte Persönlichkeit hingewiesen werden, auf Dinge, die uns Allen zu allernächst zu liegen scheinen.

Mag auch leider durch ein neuestes unleugbar richtiges kritisches Ergebniss die Aufschrift, die dem Basler Denkmal der

Kämpfer bei St. Jakob noch vor nicht langer Zeit gegeben wurde, jenes Wort des Hauptmanns der an die Birs gehenden Eidgenossen vom 25. August 1444: "Unsere Seelen Gott, unsere Leiber dem Feinde", sich als eine Erdichtung des 18. Jahrhunderts erwiesen haben *), so bleibt doch das Ereigniss der Abwehr der französischen Uebermacht vor Basel in unverbildeten Ehren und in gleicher historischer Wichtigkeit bestehen. Aber mir sind gewöhnt, diese Hingabe der Vierzehnhundert gegenüber den Tausenden in unseren Geschichtsbüchern als ein Stück des inneren Krieges genannt zu finden, so wie er aus dem Streit über das Toggenburger Erbe und aus jenen schon älteren zwischen Städten und Ländern schwebenden Meinungsverschiedenheiten erwachsen war, und ganz gewiss ist der Kampf um das Siechenhaus von St. Jakob ein Theil dieses Krieges der Eidgenossen gegen Zürich, und er wurde gegen den fremden Bundesgenossen geführt, den der Habsburger auf dem deutschen Thron, Friedrich lIl., als Verbündeter von Zürich, in seiner Absicht, die Eidgenossenschaft doch noch zu zertrümmern und die habsburgischen Stammlande aus der Beute zurückzunehmen, zur Hülfe herangerufen hatte; ebenso ist es sicher zutreffend, dass der masslos gegen die Eidgenossen erbitterte vorderösterreichische Adel eben in diesem erhofften Siege die Befriedigung der lange schon geweckten Rachlust zu gewinnen erwartete. Aber bei all' dem hat der 26. August 1444 in ebenso ausgesprochener Weise seinen Platz in der Entwicklung noch viel weiter sich erstreckender Hauptfragen der allgemeinen Geschichte. Denn in der Stadt, deren Bürger in der leidenschaftlichsten Theilnahme, da es sich in nicht geringem Grade auch um ihr eigenes Schicksal handelte, dem gewaltigen heissen Ringen vor ihren Mauern folgten, tagte die Kirchenversammlung, deren

Väter seit 1439 durch die Absetzung des Papstes, durch die Wahl eines Gegenpapstes mit dem überwiegenden Theile der Kirche und besonders auch mit dem deutschen Könige gebrochen hatten. So warb denn eben Friedrich Ill. bei seinem Bundesgenossen, dem König von Frankreich, darum, dass dieser die gräulichen Schaaren der "Schinder", die schon seit einem ersten Besuche im oberrheinischen Lande gefürchtet waren, gegen die deutsche Reichsstadt, desswegen, weil sie dieses Concil in sich barg, und gegen die Schweizer Eidgenossen, desswegen weil sie den schismatischen Papst des Concils anerkannt hatten, loslasse. Und der Führer des übermächtigen wilden Heeres, der Dauphin, wusste seinerseits ganz genau, welche Erfolge sich an eine glückliche Durchführung dieses vom deutschen Könige herbeigeführten Einbruches knüpfen könnten: neben der Sprengung des Concils Ueberrumpelung der Stadt, erzwungene Huldigung der bewältigten Bürger für die Krone von Frankreich; daneben freilich würden auch die adeligen Aufheber, die Vertreter der habsburgischen Hausinteressen in dieser Niederwerfung und Plünderung der für die Sundgauer und Breisgauer Nachbaren so ärgerlichen bürgerlichen Nebenbuhler, die erst kürzlich — 1441 — durch Erneuerung eines älteren Bündnisses mit Bern und mit Solothurn den Grimm der schon längst neidischen Herrn neuerdings erweckt hatten, ihre Rechnung gründlich gefunden haben Demnach rettete am Entscheidungstage — nach der glücklichen Vereitelung des Versuches einer Herauslockung und Abschneidung der städtischen Mannschaft — einzig die ruhmreiche Vertheidigung des Siechenhauses und der aus dieser Grossthat erwachsene Schrecken des Dauphins vor den Schweizern erstlich die allgemeine Kirchenversammlung vor Misshandlung und Zerstreuung und weiter die blühende Reichsstadt Basel vor dem Verluste der Freiheit. Dass dann ein Vierteljahr nach der Schlacht durch den Dauphin im Friedensschlusse auch auf die von Frankreich vorgebrachten Ansprüche betreffend Basel

Verzicht geleistet wurde, das musste in der Rheinstadt die hohe Schätzung des Werthes einer Anlehnung an die Eidgenossenschaft noch wesentlich vermehren, und mochten auch weiterhin fast 57 Jahre verstreichen, bis, nach abermaliger ernster Bedrohung, Basel definitiv den Eidgenossen sich zugesellte, der Hinweis darauf, welche nach beiden Seiten hochwichtige Ergänzung der Nordwestgrenze der Eidgenossenschaft sich hier ergeben könne, war schon 1444 hinreichend klar geliefert. Zugleich aber ist die Schlacht an der Birs ein Moment in dem tausendjährigen Kampfe um den Rhein zwischen Deutschland und Frankreich.

Die Persönlichkeit dagegen, die aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts Erwähnung finden soll, ist der Bürgermeister Hans Waldmann von Zürich, eine ja gewiss in verschiedener Hinsicht auch in neuester Zeit wieder vielfach zu hoch angeschlagene individuelle Erscheinung des politischen Lebens. Wir sind gewöhnt, seine, genauer zugesehen, so äusserst erklärliche Katastrophe aus Ursachen persönlichen Gegensatzes, stadtzürcherischer Fragen, und aus der Spannung, die zwischen dem Staatsoberhaupte und Angehörigen der Landschaft Zürich bestand, abzuleiten. Sicherlich ist all' das richtig. Aber gewiss ebenso sehr war ein letzter Ausschlag nicht minder stark in Fragen der auswärtigen Politik gegeben, in einem grossen Gegensatze, in den der Zürcher Bürgermeister hineingezogen worden war. Denn gegenüber jenem schon erwähnten Wettbewerbe, der seit der siegreichen Beendigung des Burgunderkrieges um die Söldnerkräfte aus den kampffreudigen und waffengewöhnten eidgenössischen Gebieten sich entspann, nahm Waldmann eine sehr ausgeprägte Stellung ein; die gefährlichen Lockungen richteten sich ganz vorzüglich an ihn als an einen der begehrtesten unter den grossen Pensionsherren von den eidgenössischen Tagen und aus den städtischen Rathsstuben. Nun hatte der Kaiserssohn Maximilian, der zukünftige alleinige Träger der habsburgischen Politik und zugleich durch seine Vermählung mit

der Tochter Herzog Karl's des Kühnen der Vertreter von Ansprüchen auf burgundische Gebiete, den Gegensatz gegenüber Frankreich voll angetreten; wer Maximilian diente, konnte bestimmt erwarten, in nachdrücklicher Weise von allen Schleppenträgern der französischen Regierung angefeindet zu werden. Dadurch also, dass Waldmann 1487 völlig aus dem französischen in das österreichische Interesse hinübergegangen war und dass ihm in erster Reihe der neugewählte römische König Maximilian das Zustandekommen eines Bündnisses mit sieben eidgenössischen Orten zu verdanken hatte, war der Kampf der französischen Partei, voran in Luzern, gegen den Zürcher Bürgermeister, als gegen den Haupturheber der Vereinigung mit dem Könige, in jeder Weise zu erwarten. Als demnach in Zürich selbst im Frühjahr 1489 jener durch Waldmann's eigene Unbesonnenheit geweckte und beförderte Sturm gegen den durch bisherige Erfolge Verblendeten sich erhob, als zu dessen Beschwichtigung die eidgenössischen Boten dazwischen treten wollten, da war allerdings die Erregung, die schlechthin ihr Opfer forderte, so gross, dass auch beim besten Willen der Abgeordneten der verbündeten Orte die Rettung des Bürgermeisters wohl unmöglich gemacht worden wäre: selbst mussten sie ja der Gewalt nachgeben, durch eine weite Gasse, die das vom Andrängen gegen das Rathhause schliesslich ablassende Volk bildete, Waldmann und die Anderen, deren Namen gerufen worden waren, zum Kerker bringen. Aber es ist sicher nicht daran zu zweifeln, dass, mochten die Gesandten auch mit Recht sich sagen, sie hätten durch dieses ihr Nachgeben das Aergste von der Stadt abgewandt, die französisch Gesinnten unter ihnen in dem der Leidenschaft preisgegebenen gestürzten Staatsmann auch den Vertreter der Interessen des Königs Maximilian erblickten, und ebenso war noch am Tage der Hinrichtung des Bürgermeisters jenes abenteuerliche Gerücht, das durch das ganze Land lief, die Kaiserlichen seien über den Rhein eingebrochen, weil der

römische König seinem bedrohten Freunde Luft machen oder ihn rächen wolle, ein festes Zeugniss dafür, welche bestimmte Gestalt die Befürchtungen vor Oesterreich angenommen hatten. Es ist begreiflich, dass weite Kreise des Volkes dem Glauben sich hingaben, mit dem Haupte Waldmann's sei auch eine österreichische Verschwörung dahingefallen. So hatten sich also Frankreich und Habsburg bis in die Gassen und in das Rathhause von Zürich hinein befehdet, und das milde Geschrei gegen den stolzen Emporkömmling war vielfach nur ein Nachhall der Politik des Nachfolgers König Ludwig's Xl. gewesen.

Dass die auf dieses Ereigniss der Zürcher Geschichte folgenden Jahrzehnte — des Schwabenkrieges, der italienischen Kriege — ganze Abtheilungen schweizerischer Geschichte unmittelbar in die europäische Gesammtentwicklung hineinstellen, das ist hier schon gesagt worden und bedarf — es sei nur an den einen Namen des Walliser Cardinals, dem das Conclave von 1521 auf 1522 nahezu die päpstliche Tiara gebracht hätte, erinnert einer weiteren Ausführung nicht. Ader nach dieser Grosszeit kommen die Jahrhunderte absteigender Kraft, durch die Perioden der grossen Religionskriege, des dreissigjährigen Krieges, durch die Epoche Ludwigs XlV., bis zur allgemeinen Umwälzung der französischen Revolution. Hier nun ist erst in neuester Zeit — und unsere Hochschule betont mit voller Genugthuung, dass einer ihrer Lehrer da bahnbrechend klares Licht verbreitet hat — gezeigt worden, wie diese Jahrhunderte, aber darüber hinaus auch unsere eigene Zeit seit 1798 und zumal seit 1815 vom Standpunkte der schweizerischen historischen Beurtheilung aufzufassen sind. Die "Geschichte der schweizerischen Neutralität" von Paul Schweizer *) hat jetzt gelehrt, wie die steten, aber so ungleichen, erst nach und nach gewisse bestimmte Regel annehmenden Beziehungen zu den

europäischen Mächten, mit anderen Worten, wie die Berührungen zwischen schweizerischer und allgemeiner Geschichte in den letzten vier Jahrhunderten zu verstehen sind. Dass dabei zumal wieder von den Anregungen eines grossen Charakters unserer Landesgeschichte auszugehen war, von jener durch Zwingli vertretenen starken, republikanisch denkenden Opposition, die eine Enthaltung von fremden Bündnissen wollte, ist nur ein Beweis dafür, wie sehr die allmählich, schrittweise geschehende Entwicklung dieser darauf beruhenden Neutralität im strengsten Sinne des Wortes zu dem ureigensten Besitz schweizerischer Politik zählt. Allein es muss für uns genügen, auf diese Dinge nur kurz hingewiesen zu haben. Dem angerufenen Gewährsmann folge, wer die Einsicht gewinnen will, auf welchen Wegen mühevoll die schweizerischen Regierungen zur Ausbildung des jetzt als vorbildlich anzusehenden Begriffes ihrer Neutralität, mustergültig für die fremden Staaten und für die gesammte Construction des allgemeinen Neutralitätsrechtes, gelangt sind.

Nur noch auf eine einzige Erscheinung des 19. Jahrhunderts, auf ein für unser Land unendlich glückliches zeitliches und ursächliches Nacheinander und Nebeneinander schweizerischer und allgemeiner geschichtlicher Vorgänge, sei das Auge gelenkt.

Gleich der ganzen neuen europäischen Ordnung war 1815 auch der Bundesvertrag der eidgenössischen Kantone in die Schlussacte des Wiener Congresses gestellt und damit in seinem Wortlaute unter die Garantie der auf der grossen Versammlung repräsentirten Staaten gerückt worden. Allerdings hatte es ja überhaupt seither an einzelnen Verschiebungen nicht gefehlt; aber wenn solche geschehen waren, in der Lösung des einheitlichen staatlichen Gebildes des Königreichs der Niederlande oder in der schliesslichen Anerkennung eines Königreichs Griechenland, so war das auf Conferenzen der Mächte nach langen Unterhandlungen genehmigt, die neue Gestaltung solcher Fragen auf diesem Wege

formal abgeschlossen worden. Etwas ganz Anderes vollzog sich dagegen 1847 in der Schweiz, als in einem innern Kriege, den die Tagsatzungsmehrheit zur Execution gegen die von Siegwart-Müller hervorgerufene "Schutzvereinigung" der sieben katholischen Kantone beschlossen hatte, für den Wunsch, sich vom Bundesvertrage von 1815 endgültig zu emancipiren, der Sieg davongetragen worden war. Eben desswegen, weil hier der europäische Areopag nicht eingewilligt hatte, wurde aber nunmehr, auch noch über die Auslosung des Sonderbündnisses und die Entwaffnung der sieben besiegten Kantone hinaus, in Wien und in Paris eine Reihe gemeinschaftlicher Schritte wegen der Schweizer Angelegenheiten in Aussicht genommen, denen der über das Schicksal seines Ländchens Neuenburg geängstigte König Friedrich Wilhelm IV. sich anschloss: bis zum 15. März 1848 sollte ein französisch-österreichisch-preussischer Vertrag hinsichtlich der Schweizer Sache ratificirt, also eine Intervention vorbereitet werden. Da brach schon vorher durch den Februarsturm, nach dem Sturze des Systems Guizot, der Thron des französischen Bürgerkönigthums in sich zusammen; Metternich's Entlassung und die Umwälzung in Berlin entfernten im März die letzte Gefahr einer solchen Einmischung; schon von jenem gleichen Monat Februar an vermochte in Bern der Ausschuss seinen Arbeiten über das Project der Bundesreform, ohne weitere Einrede von aussen befürchten zu müssen, sich hinzugeben. Und als dann am 12. September eine klug zwischen den Gegensätzen vermittelnde Bundesverfassung zur Annahme gelangt war, hatten die Eidgenossen aus eigener Kraft — eine ruhige Insel mitten in wildbewegten Ländern und Völkerschaften —ihr Haus neu geordnet. Am wenigsten aus Wien, mochte auch stark genug noch am Anfang des Jahres Metternich betont haben, es sei zu untersuchen, inwiefern durch den Feldzug Dufour's die Grundlagen der schweizerischen Neutralität verändert worden seien, war jetzt mehr eine Störung zu befürchten; denn

im Monate nach der Feststellung der schweizerischen Verfassung war die österreichische Regierung gezwungen, aus dem Besitz der Revolution die eigene Hauptstadt mit Waffengewalt zurück zu erobern.

Aber zur Erklärung der Frage, wie der Schweizer seine Geschichte richtig verstehen könne, bedarf es noch der Betonung eines wichtigen Punktes.

Wir Schweizer Eidgenossen freuen uns und sind stolz darauf, wenn freilich, wie in allem Menschenwerke, auch hier die Schwierigkeiten und die Reibungen nicht fehlen, innerhalb unserer schweizerischen Landesgrenzen die Bruchtheile mehrerer grosser europäischer Culturnationen zu vereinigen und dadurch den Beweis zu liefern, dass solche verschiedenartige Elemente in einem und demselben Staatswesen mit und für einander fruchtbar zu wirken vermögen. Aber nur zu leicht vergisst man dabei, dass das in vollem Umfange in den 605 Jahren eidgenössischer staatlicher Entwicklung doch erst seit 98 oder, noch genauer gerechnet, erst seit 81 Jahren der Fall ist. Denn die alte dreizehnörtige Eidgenossenschaft, wie sie bis 1798 unsere Geschichte schuf und sie trug, dieser Staatenbund war in allen seinen massgebenden Elementen, die für das politische Leben in Frage kamen, einheitlich und ausschliesslich deutsch, ohne irgend einen Antheil nichtdeutscher Elemente. Mochte freilich auch ein Kantonalgebiet, Freiburg, in seinem gebirgigen Theile französisch redende Angehörige zählen, so waren diese doch in ihrer gänzlichen Unterthanenschaft ohne die kleinste Betheiligung am politischen Leben des eidgenössischen Standes selbst, und ganz dasselbe galt von dem grossen französisch sprechenden Unterthanenlande Bern's, der Waadt. Zwar war es gewiss wieder einer jener hervorragend wichtigen Momente des Zusammentreffens allgemeiner und specieller historischer Dinge gewesen, als 1536 die Berner in kühnem Entschlusse den zum dritten Mal zwischen Kaiser Karl V. und König Franz l. ausgebrochenen

Conflict benutzt hatten, um den Bundesgenossen des Habsburgers, seinen Schwager Herzog Karl von Savoyen, zu überziehen und durch Vorschiebung ihrer Grenzen westwärts ältere Pläne zur Verwirklichung zu bringen; aber die in solcher Weise für den Anschluss an die Reformation gewonnenen, dem gefährlichen savoyischen Nachbar auf die Dauer abgerungenen reichen Territorien blieben weit davon entfernt, am eidgenössischen staatlichen Leben einen directen Antheil zu besitzen. Ebenso standen die welsch redenden Unterwalliser völlig abhängig von den Zehnten des deutschen Oberwallis. So weit ferner überhaupt vor der Staatsumwälzung die Einwohner des Jura im Bisthumsgebiet von Basel mit der Schweiz in Zusammenhang waren, zeigten die vielfach complicirten Rechtsbeziehungen nur ein Schutzverhältnis zu der Republik Bern, also jedenfalls wieder keine selbständige Theilnahme an den öffentlichen Fragen allgemeiner Art. Und ähnlich waren die zwar in vielfachen Privilegien gegenüber ihrer eigenen fürstlichen Herrschaft stehenden Gebiete von Neuenburg und Valangin um insofern mittelbar mit der Schweiz verknüpft, als die im Besitze der fürstlichen Rechte stehende Dynastie aus alten Burgrechtsverträgen heraus mit vier eidgenössischen Städten verbunden war. Genf vollends, so wichtig es in seiner vorgeschobenen Stellung für die Schweiz war — von Frankreich her angesehen, hiess die Stadt "la clef et le boulevard des Ligues" in einem politischen Gutachten schon des 16 .Jahrhunderts —, gehörte ihr einzig infolge der von katholischer Seite häufig ungern genug vermerkten Verbindung mit den glaubensgenössischen Städten Zürich und Bern an. Endlich standen die italienisch redenden Leute südlich vom Gotthard als Unterthanen von Uri und als Angehörige gemeinsam verwalteter Herrschaften kleinerer oder grösserer Gruppen von Kantonen in gänzlicher Abhängigkeit. In allen diesen Dingen schuf erst die Staatsumwälzung von 1798 eine gründliche Wandelung, und nach verschiedenen wirrenreichen

Zwischenstadien ist dann —noch abgesehen vom Kanton Tessin — seit 1815 die Bildung einer Suisse romande, erstlich im Waadtlande, dann in den von Frankreich zurückgewonnenen Gebieten Neuenburg und Genf, sowie im französisch redenden Unterwallis, fertig geworden; ebenso stehen jetzt die welsch sprechenden Kantonalangehörigen von Freiburg und Bern völlig in gleichen Rechten mit den Staatsgenossen der deutschen Sprache. Diese Erprobung des Zusammenlebens gleichgestellter Eidgenossen verschiedener Rationalität dauert also erst in der dritten Generation; aber in ihr liegt die ganze Existenz der Schweiz geborgen.

Der unserer Hochschule seit bald drei Jahren entrissene Lehrer der schweizerischen Geschichte, der burch seine reiche Lebenserfahrung, durch seine nahe Verbindung mit den verschiedenartigsten Lebenskreisen zuerst berufen gewesen wäre, eben über die hier zuletzt berührte Seite der Frage, wie der Schweizer Geschichte studiren solle, sein Urtheil abzugeben, hat vor jetzt 23 Jahren von dieser Stelle aus als Rector der Hochschule über die Bereinigung deutscher und romanischer Landschaften zur selbständigen Schweiz mit der seinem ganzen Wesen innewohnenden Kraft tiefen Empfindens sich ausgesprochen, und es war das für Georg von Wyss ein fester Glaube, den er gern in immer neuer Form bei sich ergebender Gelegenheit auch in seiner Eigenschaft als Präsident der Allgemeinen Geschichtforschenden Gesellschaft der Schweiz zum Ausdruck brachte. Gerade auf dem Boden unserer historischen Wissenschaft selbst steht aber ferner das Denkmal bleibend aufgerichtet, das dieses gedeihliche Zusammenwirken von Kräften aus dem Osten und Westen, von deutscher und welscher Seite, so schön in sich darstellt. Das grosse Werk der "Geschichten schweizerischer Eidgenossenschaft" Johannes Müller's und seiner Fortsetzer ist als Arbeit des Sammelns und Forschens in so vielen Stücken jetzt überholt, veraltet. Doch sein Werth als geschlossene litterarische Leistung steht unvermindert. Und was den

Vaterlandsfreund stets am meisten daran fesselt, ist allezeit der Umstand, dass nach dem Schaffhauser der Solothurner, Glutz-Blotzheim, und der Zürcher, Hottinger, und darnach die beiden Waadtländer. Louis Vulliemin und Charles Monnard, dieses Denkmal schufen, dass alte und neue Eidgenossen hier im Wetteifer arbeiteten und sich ablösten. Gerade die beiden französisch schreibenden letzten Fortsetzer bewiesen in ihren warmen dem eigentlich historischen Texte beigefügten Ausführungen, in wie vollem Mass sie sich als Eidgenossen fühlten, dass es ihnen noch mehr, als eine nur wissenschaftliche Aufgabe, erschien, das von der deutschen Schweiz ausgegangene Werk zu Ende zu führen. Und ein Wort Monnard's aus dessen Schlussrede; Aux Confédérés suisses *), in weiterer Ausführung des Gedankens, dass zwei Kreise gleichzeitig den Schweizer für sich in Anspruch nehmen, derjenige der Kantone mit allen ihren lebensvollen Verschiedenheiten, und der der schweizerischen Gemeinschaft, zeigt wieder, wie der Schweizer berufen sei, stets voran seine eigene Geschichte zu studiren: La vie suisse, c'est la plénitude d'existence de ses peuplades, la libre manifestation de sa variété, le déploiement de toutes les forces; c'est aussi par-dessus cela une vie fraternelle et nationale. Parmi les Cantons, comme dans les familles et dans chaque société, la variété, des talents, des goûts, des occupations, est une cause d'activité, de prospérité, de secours mutuel, de force. Chacun est entré dans l'union en lui apportant ce qu'il était, ce qu'il savait et sa bonne volonté. La diversité même corrobore la fraternité: à chacun son genre de vie, sa tâche, son rôle; les différences sont une cause de rapprochement et rendent complète la vie de famille de ces Etats".