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Ueber Akademische Freiheit.

Rede gehalten

am 29. April 1887, dem Stiftungstage
der
Hochschule Zürich von
Dr. med. E. U. Krönlein,
o. ö. Professor der Chirurgie, d. Z. Rector.
Zürich 1887.
Verlag von Meyer & Zeller
(Reimmann'sche Buchhandlung).

Seinem
theuren Lehrer
Bernhard von Langenbeck in
Liebe und Dankbarkeit
gewidmet vom
Verfasser

Druck von Schiller & Co. (B. Cotti), Zürich

Hochansehnliche Versammlung!

Als mir vor einem Jahre, ebenfalls am Stiftungstage unserer Hochschule, die hohe Ehre ward, von dieser Stelle aus zu Ihnen zu sprechen, da hatte ich die Gymnasialbildung in ihrer Bedeutung, für den Studirenden überhaupt und für den Mediciner insbesondere zum Vorwurf meiner Rede genommen und letztere in dem Satze gipfeln lassen, dass die Reformbedürftigkeit des Gymnasiums zwar wohl zugestanden werden möge, dass aber, wie immer auch die Reformbestrebungen ausfallen, eine Eigenschaft dem selben auch in Zukunft unangetastet bleiben solle, nämlich die Eigenschaft, eine Vorbereitungsanstalt für die Universität in ihrem ganzen Umfange zu sein; mit andern Worten, dass jeder Gymnasianer, welcher mit dem Zeugniss der Reife diese Einheitsschule verlässt, in der Tiefe und Ausdehnung seiner Vorbildung kein Hinderniss finden dürfe, um nach freier Wahl Theologe oder Jurist, Mediciner oder Philosoph zu werden. *)

Bei der kurzen Spanne Zeit, welche zwischen der heutigen Feier und jener Rede liegt, brauche ich wohl keine weiteren Gründe anzuführen, wenn ich erkläre, dass

ich auch heute noch denselben Standpunkt einnehme wie damals. Gegner meiner Ansicht möchte ich aber immerhin darauf aufmerksam machen, dass selbst die kurze Frist von einem Jahre genügt hat, um die gesinnungsfreundliche Literatur über diesen Gegenstand um einige wichtige Erscheinungen zu bereichern, und dass ferner vor wenigen Monaten in Deutschland von zahlreichen Schulmännern, Gymnasial- und Universitätslehrern und Männern, die mitten in der Praxis stehen, ein Verein gegründet worden ist, mit dem Zwecke, "für die innere Berechtigung einer Gymnasium und Realgymnasium verschmelzenden höheren Einheitsschule für alle Schüler einzutreten und auf die Herbeiführung einer solchen hinzuwirken". —Möge dieser deutsche Einheitsschulverein — wie er sich nennt — auch in unseren schweizerischen Kreisen zahlreiche Freunde finden, bereit, durch Wort und Schrift, durch Rath und That mitzuwirken an der ebenso edeln wie zeitgemässen Aufgabe, eine Reform des Gymnasiums in dem Sinne anzubahnen, dass es in noch vollkommenerer Weise als bisher darstelle eine Anstalt für eine nach Inhalt und Form wahrhaft allgemeine Bildung, als die einzig richtige Grundlage jeder höheren, wissenschaftlichen Berufsart.

Hochgeehrte Versammlung! Ich habe es nicht wohl umgehen können, bei dem heutigen festlichen Anlasse an meine vorjährige Rede kurz zu erinnern, weil ich das Vorrecht, welches dem Rector an diesem Tage zufällt, dieses Mal dazu benützen möchte, anknüpfend an jene Rede, den jungen Abiturienten, welchen wir damals an der Schwelle der Universität verlassen haben, auf seinem Studiengange weiter zu begleiten.

Wir denken uns dabei, eingedenk der Forderung, die wir an die Vorbildung des Hochschülers stellen, unseren Abiturienten im Vollbesitz seiner Maturität, in dem herrlichen Alter von 18 bis 20 Jahren, erfüllt von der idealen Gesinnung, welche das Gymnasium in ihm pflanzte und nährte, jugendfroh und jugendfrisch und — was keineswegs nebensächlich — von Hause aus auch mit jenen äusseren Mitteln versorgt, welche zu einem gedeihlichen, hellenisch-freien Studium fast unbedingt erforderlich sind. Welche Lust, so Student zu sein! — Wer erinnert sich nicht noch nach Jahren der Wonne und Freude, des Stolzes, die ihn erfüllten, als er zum ersten Male seinem Namen das Epitheton ornans "Studiosus" mit Fug und Recht anreihen konnte? Bedeutet doch Student sein im 1. Semester wenigstens, wo die Rückerinnerung an die schulmässige Disciplin des Gymnasiums noch nachtönt — vor Allem frei sein, frei in Arbeit und Musse, frei im Lernen und Geniessen! — Ja! das Wort "akademische Freiheit" hat auch heute noch den Zauber nicht verloren, den es auf so viele Generationen vor uns schon ausgeübt hat; es macht auch heute noch das Herz des Musensohns schneller schlagen, obzwar der Inbegriff der "akademischen Freiheit" von heute nicht mehr sich deckt mit Dem, was unsere Vorfahren einst darunter verstanden haben.

Denn die einstige "akademische Gerichtsbarkeit". welche die sociale Stellung der Cives academici zu einer ganz exceptionellen stempelte, besteht heute nicht mehr. Professoren und Studenten sind heute nicht mehr und nicht weniger als einfache Bürger ihres Landes und unterstehen denselben Gesetzen wie andere Stände, wie der einfache Arbeiter, der

schlichte Handwerker, der Kaufmann, der Beamte. Selbstverständlich! sagen wir heute dazu. Unerhört! würden sehr wahrscheinlich die Alten dabei ausgerufen haben, denen die Privilegien als Cives academici gar theuer erschienen. Und diese Privilegien waren in der That nicht gering, sondern ein wahrhaft königliches Geschenk, würdig dem hohen Geber, wie er uns in der sagenumwehten Gestalt des alten Barbarossa entgegentritt.

Wie ein lateinisches Gedicht, das vor einem Decennium in Bergamo entdeckt worden ist und in Herrn von Giesebrecht einen ausgezeichneten Interpreten gefunden hat. beweist, hat Kaiser Friedrich I. nicht erst auf dem Reichstage zu Ronkalia (Nov. 1157) — wie bisher angenommen worden war — sondern schon 2 Jahre früher, vor den Thoren von Bologna, den Rechtsprofessoren und Studenten dieser Universität die "akademische Freiheit" als Privileg geschenkt. Es hat für akademische Kreise gewiss ein hohes Interesse, von diesem historischen Act Kenntniss zu nehmen und gerne folge ich daher der Darstellung, wie sie neulich bei Anlass der V. Säcularfeier der Universität Heidelberg Gustav Scheibel in der "Ruperto-Carola" von demselben gegeben hat. *)

Es war zu Pfingsten des Jahres 1155, als ganz Bologna hinauszog vor die Thore, um Friedrich Barbarossa zu ehren: die gesammte Bürgerschaft mit ihrem Bürgermeister Guido de Sasso an der Spitze und ebenso die akademischen Bürger und Professoren — ein gewaltiger

Zug; denn eine grosse Zahl von Studenten befand sich damals in Bologna, "Tag und Nacht den verschiedenen Künsten und Wissenschaften obliegend."

"Huldvoll empfieng sie der König und redete gnädig mit ihnen,
Gütig erkundigend sich nach diesem und jenem und ob es
Ihnen gefiele zu Hauf in Bologna's gastlichen Mauern,
Oder ob ihnen die Bürger daselbst zuweilen auch lästig
Hielten nicht Wort in erwarteter Treu und ob sie das Gastrecht
Uebten und pflegten und sonst auch bieder und redlich sich zeigten.
Trefflich versetzte sogleich Docens in jure utroque,
Einer von jenen, die längst der Doctorhut zierte und schmückte:
-Wir, so sprach er, verehren die Stadt, o erhabener König!
Weil der Studenten Bedarf in Hülle und Fülle sie bietet;
Darum strömet allhier die Lernschaar fröhlich zusammen,
Muthig und stolz und gespickt mit des Goldes lieblicher Fülle.
Mitten am Markt da miethen wir uns vollständige Häuser;
Was wir brauchen, das zahlen wir baar und pumpen nur Wasser.
Tag und Nacht studieret man hier Pandekten, Digesten,
Aber Bologna's Reiz macht leicht uns die Müh' und versüsst sie.
Vielfach ehret man auch die akademischen Bürger Aber in Einem sind uns Philister bisweilen beschwerlich:
Dass sie mit Zwangsvollstreckung bedroh'n schuldfreie Studenten,

Pfänder zu stell'n für die Schuld exmatriculirter Genossen; Dazu dürfte doch kaum ein Gesetzparagraph sie verpflichten. D'rum, erhabener Herr, schaff' ab, wir bitten, den Missbrauch Und verfüg' durch Gesetz, dass in Ruh' die Commilitonen Leben hierselbst und in Schutz vor manichäischer Habsucht. Also sprach er und flugs berief zum Rathe die Fürsten Friedrich der König und liess mit Gesetzeskraft sie beschliessen Fürderhin solle man nicht die Studenten drängen und zwängen, Schulden zu tilgen, die einst ein befreundeter Commilitone, Nachbar und Stubensgenoss in der Eile zu zahlen vergessen. Endlich ermahnt er die Bürger, zu ehren die Herren Scholaren, Nicht zu verachten zumal des Gastrechts heilige Pflichten, Oder, von Arglist voll, "akademische Freiheit" zu trüben. Also geschah's und, es rüstete sich zu baldigem Abmarsch Friedrich der König und Held, und zog durch die tuskischen Lande Hin zu dem ewigen Rom, um die Kaiserkron' zu erkämpfen."

Von diesem mittelalterlichen Privileg ist, wie gesagt, auf sämmtlichen deutschen Hochschulen heute nichts mehr' übrig geblieben, als die Erinnerung; und welcher "Laudator temporis acti" wollte diesen Verlust beklagen? — Das Privileg musste fallen, wie die alten Ringmauern, Wälle und Burgen, und bleiben konnte nur der goldene Kern der "akademischen Freiheit", der moderne Gedanke, welcher der ganzen Organisation unserer heutigen Universitäten zu Grunde liegt — die akademische Lehr- und Lernfreiheit.

Was speciell unsere Hochschule betrifft, so wissen Sie alle, dass dieselbe unter dieser Devise gegründet worden ist; denn das Gesetz vom 28. Herbstmonat 1832 besagt ausdrücklich: "Akademische Lehr- und Lernfreiheit ist an der Hochschule geltend." Und als heute vor 54 Jahren Zürich's erster Rector, Laurentius Oken, aus den Händen des Amtsbürgermeisters Hess die Stiftungsurkunde der Hochschule entgegennahm, that er Dies, wie unser trefflicher Universitätshistoriograph, Herr Georg von Wyss, uns berichtet hat, indem er ebenso sehr den hohen Werth der zugesicherten Lehr- und Lernfreiheit, wie der Abwesenheit aller Vorrechte "oder vielmehr aller Unrechte" für Lehrer und Studirende als einen besonderen Vorzug der neuen Hochschule preisend hervorhob.

Freilich! Einmal lief die Züricher Hochschule grosse Gefahr, in sturmbewegter Zeit nicht nur ihres Privilegs der absoluten Freiheit der Lehre verlustig zu gehen, sondern in Folge des Conflicts, in welchen ein geistreicher Forscher und eminenter Gelehrter durch sein epochemachendes Werk Wissenschaft und Glaube, Forschung und Ueberlieferung gebracht hatte, nach kaum sechsjährigem Bestehen in's frühe Grab zu sinken. Indess, ein glücklicher Stern hat damals die Hochschule durch die Sturm- und Drangperiode hindurch geleitet, welche auf die Berufung von David Friedrich Strauss folgte; friedlichere Zeiten ruhiger Entwicklung brachen an und diesen verdanken wir es, dass wir heute, als glückliche Erben, die 54. Wiederkehr des Tages feiern können, an welchem die Hochschule in's Leben trat.

Wenn in jener unruhigen Zeitepoche die Freiheit

der Lehre und Forschung für einen Moment gefährdet war, so scheint mir heute eine solche Gefahr ferner denn je gerückt zu sein. Ich kann mir nicht wohl denken, dass ein politisch freies und souveränes Volk mit freien Institutionen und Gesetzen den Widerspruch auch nur vorübergehend dulden wollte, welcher darin liegen würde, dass es die wissenschaftliche Lehre und Forschung unter die Censur des Staates oder der Kirche stellte. Es müssten denn gerade wieder einmal Zeiten arger politischer oder religiöser Wirren hereinbrechen, Uebergangsepochen, wo das Volk auf's Neue vor die Probe gestellt würde, ob es noch kräftig genug sei, die altererbte Freiheit auch ferner zu ertragen. Solche Zeiten aber mögen uns, so hoffen und wünschen wir, lange erspart bleiben.

Nicht ganz dieselbe frohe Zuversicht erfüllt mich, wenn ich die andere Seite der akademischen Freiheit, die Lernfreiheit, in's Auge fasse. Hier scheint mir in der That eine Gefahr zu drohen, welche zu unterschätzen der Hochschule leicht verderblich werden könnte und welche abzuwenden zum Theil wenigstens in die Hände der Studirenden und der Lehrer unserer höchsten Bildungsanstalt selbst gelegt ist.

Vergegenwärtigen wir uns bIos, was das eine Wort "akademische Lernfreiheit" alles in sich schliesst! Schon die Wahl der Universität ist dem Studirenden — sofern nicht äussere Hemmnisse, die mit den bestehenden Verordnungen nichts zu thun haben, wie entscheidender Wille der Eltern, beschränkte Mittel u. s. w., obwalten — völlig frei gegeben. Der Student ist bei der Wahl der Universität, welche er beziehen will, nicht einmal an die

vaterländischen Hochschulen gebunden; die Freizügigkeit kennt die politischen Grenzpfähle nicht, sie erstreckt sich über alle deutsch sprechenden Universitäten des Auslandes, Deutschlands wie Oesterreichs — und andere Hochschulen kommen factisch kaum in Betracht. So steht dem Studiosus die Welt in der That offen; überall, wo die Musen ihren Sitz aufgeschlagen, öffnen sich ihm die Arme der Alma mater und welch' ausgedehnten Gebrauch er von dieser Studienfreiheit macht, davon geben die Frequenzlisten der einzelnen Hochschulen den besten Beweis. Wer selbst Student war, weiss auch, wie sehr verschiedenartig die Grunde sind, welche den Einzelnen bestimmen, dieser oder jener Universität den, Vorzug zu geben. Bald entscheidet seine Wahl der die Welt erfüllende Ruhm hervorragender Lehrer und Forscher; bald lockt ihn die landschaftliche Schönheit des Musensitzes; Dieser verlangt nach den Genüssen. und dem kaleidoskopischen Treiben der Grossstadt; Jenen muthet die Idylle des ,kleinen Landstädchens mehr an. Oder der Sohn hat den pietätvollen Wunsch, da Student zu sein, wo schon sein Vater die farbige Mütze trug, während umgekehrt einen Anderen : ungestümer Thatendrang und der Wunsch nach grösstmöglicher Selbstständigkeit, fern von der heimischen Scholle, in fremde Lande treibt.

Schon diese fast schrankenlose Freizügigkeit finden Manche bedenklich und doch bedeutet dieselbe nur den minder wichtigen Theil der akademischen Lernfreiheit. Weit bedeutungsvoller sind die Consequenzen, welche sich aus diesem Privileg für die ganze Organisation des akademischen Studiums ergeben; auch hier herrscht eine

nahezu absolute individuelle Freiheit. Denn es will doch herzlich wenig besagen und kann kaum eine Einschränkung der akademischen Lernfreiheit bedeuten, wenn einzelne Universitätsordnungen, wie z. B. die unsrige, vorschreiben, dass der Student in minimo für einige wenige Vorlesungsstunden sich inscribiren müsse. Ihre Zahl ist so klein bemessen, dass eine weitere Reduction der Nulllinie bedenklich nahe käme. Eine so weitgehende Forderung nach Freiheit hat meines Wissens bis heute noch Niemand gestellt. Wäre es aber der Fall, so müsste vernünftigerweise dieselbe ohne Weiteres zurückgewiesen werden.

Bei einer solchen im Prinzip schrankenlosen Lern- und Studienfreiheit darf es nicht Wunder nehmen, wenn bezüglich der Art und Weise, wie der Student sein Ziel verfolgt, eine grosse Mannigfaltigkeit herrscht. Die Individualität kommt, wie bemerkt, dabei zum vollen Ausdruck. Betrachten Einzelne z. B. es schon als eine ganz achtbare Leistung, wenn ihre wöchentlichen Collegienbesuche die vorgeschriebene Minimalzahl erreichen, so steigt bei Anderen, zumal Medicinern, die Zahl der regelmässig besuchten Vorlesungen, Kliniken, Curse u. s. f. bis auf 30. und mehr Stunden in der Woche, so dass den Lehrer, der solchen Fleisses Zeuge ist, hier oft ebenso sehr die Sorge einer ungesunden Ueberbürdung, wie dort die einer zu weitgehenden Entlastung beschleicht. Entsprechend der ungleich grossen Arbeitsenergie, welche hier zu Tage tritt, ist auch die Dauer der Studienzeit bei den Einzelnen eine variable, obwohl im Allgemeinen die Bemerkung als zutreffend gelten dürfte, dass die grossen materiellen Opfer, welche das Universitätsstudium erheischt, für sehr viele,

wenn nicht für die meisten Studirenden zum äusseren Stimulus werden, für ihre Studienzeit sich einer bestimmten Norm anzubequemen.

Wenn ich absehe von jenen "ewigen" Studenten, welche Generationen von Commilitonen kommen und gehen sehen, jenen Stammgästen — wenn auch nicht gerade am Born der Wissenschaft —, wie sie sich in einzelnen Exemplaren fast an jeder Universität finden, so möchte ich glauben, dass in unserem realistischen Zeitalter der Student viel leichter Gefahr läuft, für die erfolgreiche Absolvirung seiner Studien die Zeit zu knapp zu bemessen, als sie über Gebühr auszudehnen. Wohl gibt es einen wahren Spruch, der da heisst: "Wissen ist Macht!" Allein ein anderes Wort droht öfters diesen heilsamen Weckruf an die Jugend zu paralysiren und dieses lautet: "Time is money!"

Wie aus diesen Betrachtungen hervorgeht, erfreut sich der Student auch heute noch, wenn auch nicht in seiner socialen, so doch in seiner wissenschaftlichen Stellung, einer ausserordentlichen Freiheit, einer Freiheit, welche nicht etwas Selbstverständliches ist, sondern auf bestimmten Voraussetzungen basirt und in diesen allein ihre Rechtfertigung findet. Welches aber sind diese Voraussetzungen? Ich meine: dass die Studenten unserer Hochschulen, Dank ihrer häuslichen Erziehung und ihrer gymnasialen Bildung, reif genug sind, diese Freiheit zu ertragen; dass unsere Schüler junge Männer sind, deren ethische Kraft und Character sie befähigen, ohne stramme Schulzucht und ohne die Strafen der Schule, aus eigenem Antriebe und unter Selbstverantwortlichkeit wissenschaftlich zu arbeiten;

dass das Gefühl studentischer Ehrenhaftigkeit jeden Einzelnen durchdringt und der ungeschriebene Ehrencodex, den Jeder in sich trägt, die pedantische Aufsicht der Schule entbehrlich macht.

So lange diese Voraussetzungen zutreffen, sind die Bedenken, welche von mancher Seite gegen die Aufrechterhaltung des Privilegs der akademischen Lernfreiheit geäussert werden, von geringer Bedeutung. Zwar, das Klagelied über verbummelte Studenten, junge Leute, die auf der Universität, physisch und moralisch verkommen, an dem Uebermass von Freiheit zu Grunde gegangen sind, wird nie ganz verstummen. Kein System der Erziehung, selbst das nicht, welches vor heroischen Zwangsmitteln nicht zurückschreckt, kann leider sich rühmen, dass es ihm immer gelinge, schlaffe, faule Naturen, haltlose Charactere auf die Pfade der Tugend zu führen. Wir geben darum ohne Weiteres zu, dass auch der akademischen Jugend, ebenso wie jedem anderen Stande, bisweilen Elemente sich zugesellen, welche der ganzen Corporation nicht zur Ehre gereichen und für welche ganz besonders die akademische Freiheit nicht geschaffen ist. Aber soll man gegen diese schlaffen und leichtsinnigen jungen Leute von 20 und mehr Jahren etwa Strafen wie für Kinder und Knaben in Anwendung bringen? Und glaubt man dann, etwa auf diesem Wege der Correction für den Staat und die menschliche Gesellschaft characterfeste und gebildete Männer zu gewinnen, welche bei der jetzigen freien Organisation ihnen verloren gehen? Ich kann diese naive Auffassung nicht theilen und bin nicht der Meinung, dass wegen des einen Sünders, der bei einem solchen Zwangssystem vielleicht

einmal Busse thut, tausend Gerechte, d. h. treffliche junge Männer voll Energie und Character, Talent und Ehrgeiz, Schaden nehmen sollen an ihrer freien geistigen Entwicklung. Die Geschichte der Universitäten deutscher Zunge und deutscher Organisation zeigt überdies, dass bis jetzt die akademische Jugend des Vertrauens sich würdig erwiesen hat, welches Völker und Staaten in sie gesetzt haben, indem sie das alte Privileg der akademischen Lernfreiheit unangetastet liessen. Sollten wir von der stetigen Fortentwicklung des Menschengeschlechts zum Guten und Schönen so gering denken, dass wir in kleinmüthiger Anwandlung befürchten könnten, künftige Generationen würden dieser Freiheit weniger würdig sein, als die jetzige oder die früheren? Ich kann es nicht glauben. Aber freilich! "Caveant Consules, ne quid detrimenti capiat respublica!" Hüte man sich, zu rütteln an dem Fundament der akademischen Lernfreiheit, an der kategorischen Forderung einer weitgreifenden allgemeinen Bildung, wie sie bis jetzt noch an keiner anderen Vorbereitungsanstalt für die Hochschulen so vollkommen gewonnen werden konnte, wie an unseren Gymnasien. Wer nach dem Vorgange mancher moderner Unterrichtsreformatoren das Niveau dieser allgemeinen Grundlage höherer Bildung herunterdrücken will, der arbeitet, bewusst oder unbewusst, mit an dem Grabe, in welches leider Manche die akademische Freiheit heute lieber als erst morgen gebettet wissen möchten. Möge sich die studirende Jugend vor solchen Sirenenstimmen in Acht nehmen!

Unter demselben Feldgeschrei, mit welchem der Kampf gegen die Gymnasialbildung eröffnet worden ist,

hat man, wenn auch zur Zeit noch etwas schüchterner, versucht, in die historische Universitätsorganisation Bresche zu legen: "Immer nur praktisch! Nur kein unnützer Ballast theoretischen Wissens! Nur keine ausschliesslichen Gelehrtenschulen!" Die Praktiker, die den Hochschulen und ihren Vertretern so entgegenrufen, vergessen aber dabei zweierlei: Erstens, dass die Universitäten nun einmal doch nicht blos Lehranstalten sind, in welchen das für die wissenschaftlichen Berufsarten Erforderliche erlernt werden kann, sondern gleichzeitig auch Stätten für die selbstständige Forschung, wo die Wissenschaft lediglich um ihrer selbst willen gepflegt werden soll; und zweitens, dass es immerhin Mephisto war, welcher dem Schüler das Wort zurief:

"Grau, theurer Freund, ist alle Theorie,
Und grün des Lebens gold'ner Baum!"

Wie Du Bois-Reymond in seiner vielangefochtenen Rede "Goethe und kein Ende" ausführt, liegt in dieser Sentenz das wahre Gift, welches Mephisto dem Schüler einflösst. "Denn wie wahr auch dies Wort in gewisser Sphäre, für den Studenten steht es nicht geschrieben, für ihn, den Lernenden, Werdenden, soll der goldene Baum des schaffenden, des geniessenden Lebens noch nicht blühen. Gleichviel, in welchem Gebiet, er bereitet sich erst zu Thaten vor, und ihm darf die Theorie nicht grau erscheinen, nicht grau in grau gemalt werden. Mit dem ihm geschenkten unschätzbaren Vorrecht, in einer Welt von Idealen zu leben, ist auch die Pflicht verbunden, auf diese Welt sich zu beschränken. Im Vertrauen auf das Innehalten dieser Schranke wurzelt unsere kostbare akademische

Freiheit". ... "Am schlimmsten wäre es, wenn Mephisto's Spruch vom goldenen Baum den Studirenden mittels eines naheliegenden Wortspiels verlockte, nur dem praktischen Erfolg zu huldigen, und an der Beschäftigung mit der Wissenschaft nur die gewinnbringende Seite in's Auge zu fassen. Selbst Mephisto, indem er die Jurisprudenz verhöhnt, die Medicin in den Koth zerrt, schweigt von den Reichthümern, welche Galen, den Ehren, welche Justinian spendet. Den mancherlei praktischen Hochschulen gegenüber, die neben der alten Universität sich aufthun, sollte dieser als Gepräge bleiben, dass in ihr die Wissenschaft ihrer selber willen geschätzt, gelehrt und angebaut werde."*)

Die grosse Menge hat freilich für den Gelehrten, der die Wissenschaft nur von ihrer idealen Seite erfasst und ihr sein Ein' und Alles widmet, obwohl der materielle Gewinn, den er für sich selbst daraus zieht, in grellem Missverhältniss steht zu den grossen Opfern an Geist und Arbeit, Mühsal und Entsagung, selten ein richtiges Verständniss. Weil

"Andere labt des Baumes Frucht,
Den er mühsam erziehet,"

spottet sie wohl des unpraktischen Gelehrten und findet es höchst ergötzlich, wenn sie ihm etwa im Lustspiel als komischer Figur wieder begegnet. Allein den banausischen Redensarten gegenüber, dass all' seine Gelehrsamkeit, all' sein Wissen, all' die Arbeit durchwachter Nächte ihn am Ende seiner Tage nicht einmal auf einen grünen

Zweig gebracht habe, mag sich der Gelehrte mit der Verheissung trösten, welche dem klagenden Poeten vor Jovis Thron geworden:

"Was thun?" spricht Zeus, — "die Welt ist weggegeben, Der Herbst, die Jagd, der Markt ist nicht mehr mein, Willst Du in meinem Himmel mit mir leben, So oft Du kommst, er soll Dir offen sein."

Lasse man dem Gelehrten wie dem Poeten diesen Himmel, habe man Nachsicht mit ihrem selbstlosen Geiste, auch wenn er bisweilen, "von göttlichem Lichte berauscht, das Irdische verliert." Denn fürwahr! dieser Geist hat der Menschheit noch niemals zum Schaden, in tausend Fällen aber zum grössten Segen gereicht.

Wir haben bis jetzt die Universität in ihrer Gesammtheit betrachtet und dabei die Meinung vertreten, dass in ihrer auf weitgehender Freiheit gegründeten Organisation die glücklichste Lösung der schwierigen Aufgabe gefunden worden sei, Schule und Akademie, Lehre und Forschung in Einer Anstalt zu vereinigen. An der Universität findet die Pflege der reinen, abstracten Wissenschaft, ohne jegliche Nebenrücksichten, eine Stätte; aber diese eine Aufgabe hindert keineswegs, dass nicht auch die andere, die wissenschaftliche Schulung junger Männer von Begabung zu einer höheren praktischen Berufsart an gleichem Orte befriedigend gelöst werde. Dies Letztere aber ist durchaus nothwendig. Denn der Staat hat ein ganz besonderes und directes Interesse daran, dass diejenigen Männer, welche dereinst in dem geistigen, physischen und politischen Leben des Volkes eine hervorragende Rolle zu spielen berufen sind, d. h. seine Lehrer, Aerzte und Richter, auf der Universität die

nöthige tüchtige Fachbildung sich aneignen können. Er wird darum auch niemals der Sorge sich entschlagen, dass an dieser Anstalt neben der rein wissenschaftlichen Forschung auch die eigentliche Fachbildung zu ihrem Rechte gelange.

Wie aber ist das möglich, da doch die akademische Lehr- und Lernfreiheit gesetzlich garantirt ist?

Nun, diese Frage, welche namentlich von Ausländern, denen die deutschen Universitätseinrichtungen fremd sind, insbesondere von französischen Schulmännern, wiederholt aufgeworfen worden ist, dürfte so schwer nicht zu beantworten sein; ja, ein rascher Blick auf das Thun und Treiben innerhalb des Lehr- und Lernkörpers einer Facultät führt eigentlich ohne Weiteres zu ihrer Beantwortung.

Halten wir uns für einen Augenblick an die medicinische Facultät, als an die mir nächststehende. Der junge Mediciner ist immatrikulirt; im Vollgenuss der Lernfreiheit macht er sich seinen Studienplan, so wie er es für das Beste hält oder wie seine Berather, Eltern, Lehrer, Aerzte oder Commilitonen es ihm vorgeschlagen haben. Er hört diese oder jene Vorlesungen, betheiligt sich an diesen oder jenen Cursen, Kliniken und Uebungen; dann wechselt er vielleicht ein oder mehrere Male die Universität, hört das eine oder andere Colleg zum zweiten Mal, arbeitet in diesem Semester sehr fleissig, in jenem etwas weniger und treibt es so 4, 5 oder noch mehr Jahre bis zu dem Zeitpunkte, wo eigener Wille oder der Wunsch seiner Eltern oder Vormünder seinen Studien ein Ziel setzt und der Bursch' Philister wird, wie es in der Studentensprache lautet. — So weit ist die Lernfreiheit eine absolute. Wie der Student

seine Studienzeit des Genaueren zugebracht, ob er viel, ob er wenig gelernt hat, das mag er mit sich selbst ausmachen. Er ist sich selbst sein eigener Richter und der Staat sieht sich weder veranlasst, ihn wegen seines bewiesenen Fleisses zu belohnen, noch wegen etwaigen Unfleisses zu bestrafen.

So weit es sich also nur um das akademische Studium der Medicin handelt, gewährt der Staat deren Jünger volle Freiheit. Allein die Zahl der Mediciner, welche ihr Studium nur in diesem akademischen Sinne betreiben, ist eine verschwindend kleine; die überwiegende Mehrheit hat bei ihrem Studium ein praktisches Ziel vor Augen; sie wollen später ihr Wissen in Können umsetzen, der leidenden Menschheit nützlich sein — sie wollen "Aerzte" werden. Und von diesem Momente an interessirt sich der Staat für den Mediciner. "Wenn Du", so ruft er ihm zu, "meinen Angehörigen in den wichtigsten Fragen des menschlichen Daseins Berather sein willst, wenn häufig genug Leben und Gesundheit derselben in Deine Hand gelegt wird, wenn ich Deinem Rath Gehör schenken soll, falls todtbringende Seuchen das Volk zu decimiren drohen oder der Würgengel des Kriegs das Land überzieht und des Vaterlands blutende Söhne zu Hunderten und Tausenden die Lazarethe füllen — da verlange ich von Dir, dass Du erst Rechenschaft gibst über Dein Wissen und Können, Dich ausweisest über das, was Du für diesen verantwortungsvollsten Beruf während Deiner Studienzeit gelernt hast.

Ich glaube. der Staat, der so handelt, thut wohl daran. Wie er zum Schutze des Wanderers im einsamen Hochgebirge Fürsorge trifft, dass gelernte und geprüfte

Führer demselben helfend zur Seite stehen, wie er den gefahrvollen Verkehr auf den Eisenbahnen zum Schutze des Reisenden einem sachverständigen Personal unterstellt, so auch legt er die ausübende Heilkunde zum Schutze des Publikums in die Hände geprüfter Aerzte und rechnet es mit zu seinen Pflichten, zu verhindern, dass Unwissende und Gewissenlose mit Leben und Gesundheit ihrer Mitmenschen ein frivoles Spiel treiben.

Ich will diesen Gedanken, der mich von dem eigentlichen Gegenstande meines Vortrags abzuziehen droht, hier nicht weiter verfolgen, so sehr auch mancherlei Vorkommnisse und Erfahrungen in unserer Zeit dazu einladen könnten, denselben auch einmal vor akademischen Kreisen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Lag mir doch nur daran, an dem Beispiele des Mediciners zu zeigen, wie der Staat in der Forderung eines Staatsexamens als Bedingung für die Venia practicandi ein vortreffliches und völlig ausreichendes Mittel in Händen hat, um zu verhüten, dass über der akademischen Lehr- und Lernfreiheit und über den idealen Zielen der Hochschule der praktische Lehrzweck, nämlich die Heranbildung der Studirenden für ihren späteren Beruf, nicht vernachlässigt werde. Wir möchten geradezu behaupten, dass in dieser Beziehung die Staatsprüfung ein ausserordentlich wichtiges Corrigens der akademischen Freiheit bildet. Sie macht die im Prinzip unbedingte Lehr- und Lernfreiheit für die Mehrzahl der Studirenden in praxi zu einer bedingten und übt, wie nicht zu verkennen, auf den ganzen Studiengang einen wohlthätigen Einfluss aus, vorausgesetzt natürlich, dass die Examina in vernünftiger Weise organisirt sind und mit

dem Gange und den Fortschritten der Wissenschaft innige Fühlung haben. Dass solche Examina die wissenschaftlichen Studien nicht nur nicht fördern, sondern sogar stören — diese selbst von akademischen Lehrern aufgestellte Behauptung habe ich nie verstehen können und halte sie für grundfalsch. Fleissigen Studirenden von Begabung fällt, wie Billroth treffend sagt, das Examen eben als reife Frucht ihrer Arbeit von selbst ab; sie haben kaum nöthig, zum Examen sich noch besonders vorzubereiten; Studirenden gegenüber aber, welche aus Leichtsinn oder Trägheit die Studienfreiheit missbrauchen, wirkt der Gedanke an das Examen oft noch als der eindrucksvollste Mahnruf; er führt sie zurück in Klinik und Vorlesung, zurück zur häuslichen Arbeit und rettet sie noch zeitig genug vor der drohenden Versumpfung.

Wir wollen im Uebrigen die ethische Bedeutung der Examina nicht höher anschlagen, als sie in Wirklichkeit ist. Es wäre ja unsinnig, zu verlangen, dass dieselben Liebe zur Wissenschaft, Begeisterung für den Beruf, Gefühl der Pflicht und Verantwortlichkeit selbst da wecken und stärken sollten, wo die Keimanlage fehlt. "Zur Liebe kann ich Dich nicht zwingen", sagt sich auch der die praktischen Ziele verfolgende Staat, "doch geb' ich Dir die Freiheit, d. h. die Venia practicandi nicht"; und damit schliesst er Jenen die Thüre, welche ohne genügende wissenschaftliche Legitimation sich erdreisten wollen, mitzusprechen und mitzuhandeln in Dingen, deren Besorgung nun einmal ein bestimmtes Mass allgemeiner und fachlicher Bildung voraussetzt, in Dingen, wo der Berufene die höchsten menschlichen Güter, Leben und Gesundheit, Ehre und Geld, vielleicht

eben so sicher zu retten vermag, wie sie der Unberufene vernichten wird. In den Augen des Staats hat das Examen also vor Allem eine prophylactische Bedeutung; doch sind es nicht die Aerzte, welche eines Schutzes bedürfen, sondern das Publikum, eine Bemerkung, die — so trivial sie klingt — doch nicht einmal allgemein acceptirt zu werden pflegt.

Uns akademischen Lehrern liegt indess diese prophylactische Bedeutung der Examina ferner; wir erblicken in ihnen zunächst eine nicht zu unterschätzende Hülfe, welche der Staat uns bei der Heranbildung der ärztlichen Jungmannschaft leistet, ein werthvolles Corrigens der akademischen Freiheit, wie ich vorhin mich ausgedrückt habe. Dieses Corrigens ist aber nicht das alleinige. Viel wichtiger und wirksamer noch ist ein anderes und das ist die Art und Weise, wie heute auf den Hochschulen gelehrt und gelernt wird. Nirgends zeigt sich dies deutlicher, als bei den medicinischen und naturwissenschaftlichen Disciplinen und es sei mir darum auch hier gestattet, die Bedeutung der Unterrichtsmethode als eines heilsamen Corrigens der akademischen Freiheit zunächst bei dem medicinischen Studium in Kürze darzulegen.

Die Mediciner gelten im Allgemeinen für sehr fleissige Studenten, nicht bIos etwa hier in Zürich, sondern auch anderwärts. Gerade diese Ubiquität des medicinischen Fleisses auf allen Universitäten deutscher Zunge muss aber darauf hinweisen, dass innerhalb der medicinischen Facultät die Verhältnisse für die Entfaltung des Fleisses besonders günstig seien, dass vielleicht die in mancher Beziehung eigenthümliche Art des medicinischen Studiums besonders dazu angethan sei, die Studirenden vor gewissen Aberrationen im Studiengange

zu schützen. Denn ferne liegt mir der Gedanke, dass der Theologe, der Jurist, der Philosoph dem medicinischen Commilitonen in irgend welcher geistigen oder ethischen Beziehung nicht durchaus ebenbürtig seien, und ich bin auch überzeugt, dass meine verehrten Schüler das gewiss sehr schmeichelhafte Compliment des alten Homer

δέ άνήρ πολλών άντάεως άλλων"

nicht im Entferntesten etwa in diesem Sinne auslegen werden. Vielmehr werden sie mit mir geneigt sein, diese dem Mediciner so sympathische Stelle dahin zu interpretiren, dass der Sänger der Ilias bei seiner Lobesspende zunächst an meinen Fachcollegen, d. h. den Kriegschirurgen und an dessen Thätigkeit in der männermordenden Feldschlacht gedacht habe, Wie dem auch sein mag, es ist dafür gesorgt, dass dem Studirenden der Medicin der Baum der akademischen Freiheit nicht in den Himmel wachse; und zwar ist es nicht einmal in erster Linie die reiche Fülle des Unterrichtsstoffes, sondern, wie angedeutet, vor Allem die dem Studium der Medicin und der Naturwissenschaften eigenthümliche Unterrichtsmethode, welche den Mediciner trotz aller im Prinzip auch ihm zugestandenen Lernfreiheit zwingt, seinem Studiengange eine ziemlich gebundene Marschroute unterzulegen.

Wie selten sind doch in dem modernen medicinischen Unterricht die Collegien geworden, in denen der Lehrer seine Materie einfach vorträgt, tradirt, und der Schüler den Vortrag einfach anhört, recipirt. Selbst die sogenannten theoretischen Vorlesungen verlangen heutzutage meist einen reichen wissenschaftlichen Apparat, Zeichnungen und Atlanten, Präparate und Instrumente, und der frühere

dogmatische Vortrag ist je länger je ausgesprochener zu einer Reihe von Demonstrationen geworden, in logischer Folge aneinander gereiht und durch das geistige Band des erläuternden Worts zu einem Ganzen verbunden. Aber auch dieser grosse und gar nicht hoch genug zu schätzende Fortschritt kennzeichnet die heutige medicinisch-naturwissenschaftliche Unterrichtsmethode noch nicht genügend. Der Studirende soll nicht mehr bios hören und sehen; er soll auch selbstthätig mitarbeiten, mituntersuchen und miturtheilen und auf diese Weise in die Methode der wissenschaftlichen Forschung selbst eingeführt werden.

Diese intensive Selbstbethätigung in den zahlreichen Werkstätten der Wissenschaft, sei es in dem anatomischen Amphitheater, sei es in den Laboratorien der Physiologie und Pathologie oder in den klinischen Auditorien, muss aber nothwendig zu einem innigen Verkehr zwischen Lehrer und Schüler führen; gemeinsam werden die wissenschaftlichen Beobachtungen und Untersuchungen vorgenommen,. gemeinsam die Resultate kritisirt und die Schlussfolgerungen. gezogen und auf diese Weise das Wort "Docendo discimus" weit über die gewöhnliche Bedeutung hinaus zur Wahrheit gemacht.

So liegt in der Methode des medicinischen und naturwissenschaftlichen Unterrichts das andere und zwar das wichtigere Corrigens der akademischen Freiheit. Der medicinische Laborant und Practicant besteht sozusagen tagtäglich vor offener Corona sein Examen; das anerkennende Urtheil des Lehrers spornt seinen Fleiss; die stumme Kritik der Commilitonen aber ist ihm häufig genug die empfindlichste Strafe für Unwissenheit und Trägheit. Gerade hier zeigt

sich, was ein gesunder Corporationsgeist, das Bewusstsein der Solidarität in pädagogischer Beziehung Grosses zu leisten vermag. Wer an diese Selbstdisciplin der akademischen Jugend appellirt, ehrt diese und sich zugleich und — geht selten fehl!

Wenn ich bei diesen Erörterungen über akademische Freiheit mich fast ausschliesslich an das Studium der Medicin gehalten und zunächst nur für dieses zu beweisen versucht habe, dass in der Methode des wissenschaftlichen Unterrichts eine Art von Selbstregulator gegeben ist, welcher den Erfolg des freien Studiums sichert, wenn ich an dem Studium der Theologie, der Staatswissenschaft, der Philologie und Philosophie stillschweigend vorübergegangen bin, so mögen Sie diese Einseitigkeit dem Mediciner zu Gute halten. Ich würde es als eine Ueberhebung meinerseits betrachten, wollte ich, um für meine Rede den Schein der Vollständigkeit zu usurpiren, diese Betrachtung auch auf das Gebiet derjenigen Wissenschaften ausdehnen, für welche die theologische, juristische und philosophische Facultät den äusseren Rahmen bilden. Die Achtung vor fremdem Besitz verlangte von mir diese Beschränkung. Und doch kann ich mich nicht enthalten, hier am Schlusse, wenigstens noch mit einem Fingerzeig, hinzuweisen auf jene wissenschaftlichen Anstalten und Einrichtungen, welche innerhalb dieser Facultäten schon seit längerer Zeit bestehen, neuerdings aber noch erheblich vervollständigt worden sind, jene Anstalten, welche nicht nur dazu dienen, die Studirenden in höherem Grade für ihre praktischen Berufszwecke auszubilden, sondern sie

auch in eigene wissenschaftliche Arbeit einzuführen, ich meine die Seminarien.

Werden meine Herren Collegen von der theologischen, juristischen und philosophischen Facultät es mir, dem Mediciner, verargen, wenn ich in diesen Instituten die wissenschaftlichen Werkstätten erblicke, in welchen nach derselben Methode und gewiss auch mit demselben Erfolge gearbeitet, gelehrt und geforscht wird, wie in den Laboratorien und Amphitheatern der medicinischen Disciplinen? — Gönnen Sie mir heute diese Auffassung und lassen Sie es mich zum Schlusse hier aussprechen: Die selbstständige Thätigkeit der akademischen Jugend in den Laboratorien und Seminarien, in den Kliniken und Amphitheatern, das innige Zusammenwirken von Lehrern und Schülern in diesen Werkstätten der Wissenschaft, das ist der beste Regulator der akademischen Freiheit, möge es sich nun um einen Theologen oder einen Juristen, um einen Mediciner oder einen Philosophen handeln!

In dem frischen und fröhlichen Schaffen in diesen Anstalten liegt der Schwerpunkt der ganzen akademischen Erziehung!