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Die Sozialisierung

REKTORATSREDE

GEHALTEN AM 15. NOVEMBER 1923
ZUR FEIERLICHEN ERÖFFNUNG DES STUDIENJAHRES
VON
DR. G. J. LIESKER
REKTOR DER UNIVERSITÄT.
FREIBURG (SCHWEIZ)
ST. PAULUS-DRUCKEREI 1924

Die Sozialisierung.

Sozialisierung ist kein neuer Begriff und keine neue Bewegung. Neu aber war die besondere Kraft, mit welcher die Sozialisierungsbewegung sich am Ende des Weltkrieges, seit den Novembertagen 1918, auf einmal entwickelte, und kurze Zeit das sozialpolitische Denken großer Volksmengen fast völlig beherrschte. Neu war auch das Erscheinen des Ausdruckes im populären und literarischen Sprachgebrauch, während früher der Begriff selbst zwar vorhanden war, der Ausdruck aber nur selten gebraucht wurde.

Vorübergehend meinte man, es werde den Vertretern der Sozialisierungsidee gelingen, die kapitalistische Wirtschaft umzustürzen, und das bestehende Wirtschaftssystem in ein Gemeinschaftssystem umzugestalten. Heutzutage wissen wir aber, daß die wilde, halb revolutionäre Bewegung in letzter Instanz zu äußerst geringen Resultaten geführt hat. Dies sei nicht nur mit Rücksicht auf Deutschland und Österreich, wo es wenigstens zu einem gesetzlichen Eingreifen in sozialisierender Richtung gekommen ist, sondern auch mit Rücksicht auf eine ganze Reihe anderer bekannter Kulturländer betont: so kam man namentlich in Frankreich, in England, auch in den kleineren Ländern, in der Schweiz, in Holland, in Belgien über eine einleitende Diskutierung des Problems in der Öffentlichkeit nicht hinaus. Dieser Mißerfolg der Sozialisierungsbewegung läßt sich aus zahlreichen Gründen erklären. Es seien hier insbesondere drei Gründe erwähnt:

Zunächst haben die Vertreter der Sozialisierungsidee mit einem Begriff, dessen Inhalt nicht klar war, operiert. Wie konnten sie damit den Volksmassen, die sie mit ihrer

Sozialisierungsparole zu elektrisieren suchten, den richtigen Weg zeigen?

Zweitens bildete die immanente Schwäche aller Sozialisierungssysteme selbstverständlich auch bei der neuen Bewegung ein Hindernis für eine erfolgreiche Durchführung der wirtschaftlichen Reformpläne. Mit diesem Gedanken ist sogar der Hauptfaktor bei der Beurteilung der Sozialisierungsfrage gegeben, kann doch ein System, das an innerer Schwäche leidet, nicht leicht zu günstigen Resultaten führen.

Einen dritten Grund des Mißerfolges bot die zufällige Tatsache, daß die wirtschaftliche Lage der Nachkriegszeit eine sehr ungünstige Basis für die Durchführung der Sozialisierungspläne bildete. Dieses Zusammentreffen war insofern ein glückliches, als bei einer besseren wirtschaftlichen Lage die sozialistischen Führer ihre Aufgabe vielleicht unterschätzt hätten, und auf dem Gebiete der Sozialisierung zu einer viel größeren Reihe wirtschaftlich gefährlicher Unternehmungen gekommen wären. Nun aber führte sie die schwierige wirtschaftliche Lage zu einer ruhigeren Untersuchung der realen Möglichkeiten und zu einer oft heilsamen Kritik an ihrem eigenen Systeme.

Das Zusammenwirken der erwähnten Faktoren führte zu dem Resultat, daß bald mancher Führer der Bewegung an der Möglichkeit, die Sozialisierung schon damals oder schon bald durchführen zu können, zweifelte und sogar Kautsky, bereits im Jahre 1920, mit Rücksicht auf die damaligen wirtschaftlichen Verhältnisse schrieb: «Sofortige Wiederherstellung der kapitalistischen Produktion ist notwendig.» 1 1

Eine erschöpfende Behandlung des Sozialisierungsproblems ist im engen Rahmen eines Vortrags natürlich nicht möglich. Es können auch bei der Entwicklung des Gedankenganges einige Gedankengruppen sehr wohl ausgeschaltet werden, ohne daß daraus für die Beurteilung des Systems ein Nachteil erwüchse. Die innere Schwäche, die psychologische Inferiorität des Systems wurde in den letzten Jahren in Zeitschriften und Zeitungen so oft gegen dasselbe angeführt, daß es nicht nötig ist, sie aufs neue in Einzelheiten nachzuweisen. Auch die ungünstige Lage der Nachkriegszeit, welche die Durchführung der Sozialisierung so viel schwieriger machte, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Die Unklarheit des Sozialisierungsbegriffes, mit dem die sozialistischen Vertreter der Bewegung ihren Kampf um die Wirtschaftsreform führten, ist aber einigermaßen näher zu erörtern. Diese Unklarheit zeigt sich insbesondere mit Rücksicht auf drei Fragen:

1. zunächst die Frage, ob die Sozialisierung eher als ein Verteilungs- oder als ein Produktionssystem aufzufassen sei, dann weiter

2. die Frage, was Sozialisierung eigentlich bedeute, was unter dem Ausdruck zu verstehen sei, und schließlich

3. die Frage, wem die sozialisierten Produktionsmittel zu übertragen seien. Daß dabei zwischen Eigentum und Verwaltung häufig nicht genau unterschieden wurde, mußte notwendigerweise zu großen Unvollkommenheiten bei der Entwicklung der verschiedenen Systeme, beziehungsweise Sozialisierungsmöglichkeiten, führen.

1. Die Sozialisierung wurde in den Nachkriegsjahren von ihren Vertretern immer entschiedener als ein Produktionssystem dargestellt. Psychologisch und nach der historischen Entwicklung ist sie aber vielmehr ein Verteilungssystem, hatte doch ursprünglich die Überführung der wirtschaftlichen Produktionsmittel an die Gemeinschaft die Aufgabe, eine bessere Verteilung der wirtschaftlichen Produkte und insbesondere die Beseitigung des arbeitslosen Einkommens der Kapitalisten herbeizuführen. Dies sollte nach Marx das

große Resultat der Vergesellschaftung sein, und nun entwickelte er den Gedankengang weiter so, als ob mit dem Übergehen der Produktionsmittel an die Gemeinschaft ein zweckmäßigeres Produktionssystem, durch welches die Übel der kapitalistischen Produktion beseitigt werden könnten, zustande kommen werde. 1

Besonders auch für die Arbeiter ist die Sozialisierung ein System besserer Güterverteilung. Man hat wohl versucht, die Arbeiter für die Sozialisierung als Produktionssystem zu begeistern. Aber große Erfolge waren hier nicht zu erwarten, denn dem Gelingen des Versuches widerspricht die Tatsache, daß erfahrungsgemäß die breiten Volksmassen im Laufe der Geschichte immer nur darum zur Sozialisierung hinneigten, weil mit der Sozialisierung, wie sie meinten, für sie eine bessere Güterverteilung gegeben wäre. 2 Auch heutzutage

erstreben die Arbeiterklassen mittelst der Sozialisierung an erster Stelle eine bessere Verteilung der Güter.

Nur völlig sekundär kümmert sich der Arbeiter bei der Sozialisierung um die Produktionssicherung. Die Führer betonen zwar fortwährend die Unvollkommenheit des kapitalistischen Systems, die sogenannte Anarchie der kapitalistischen Produktion, die angebliche Vergeudung wirtschaftlicher Werte von Seiten der kapitalistischen Produzenten; trotzdem betrachten breite Arbeitermassen das kapitalistische Produktionssystem doch keineswegs als so minderwertig, wie die Führer es ihnen vorstellen.

Mit der Betonung der Sozialisierung als Produktionssystem trat nun ihre Bedeutung als Verteilungssystem und ihr direkter Nutzen für die Arbeitnehmer in den Hintergrund. Den Arbeitern war bis dahin die Sozialisierung als ein Mittel zur besseren Güterverteilung zu gelangen, empfohlen worden. 1 Jetzt wurde auf einmal hervorgehoben, daß es sich bei der Sozialisierung vielmehr darum handle, die Produktion zu steigern; an die Stelle einer bessern Güterverteilung trat die Forderung, mit Anstrengung aller Kräfte zu einer bessern Produktion zu gelangen.

Diese Verschiebung der Begriffsfaktoren äußerte sich zuerst ziemlich maßvoll. Wurde früher nur nebenbei der Gedanke betont, daß die Sozialisierung als Verteilungssystem zu gleicher Zeit doch auch Produktionssystem sei, so führte man bald als besondere Aufgabe der Sozialisierung die höhere Vervollkommnung der Produktion an. So schrieb

z. B. Otto Bauer, schon im ersten Jahre nach dem Kriege: «Jede der aufeinanderfolgenden Maßregeln .... muß nicht nur die Verteilung der Güter gerechter gestalten, sondern auch ihre Erzeugung vervollkommnen.» 1 Bald ging man aber über diesen Gedanken hinaus und behauptete kurzweg: Sozialisierung bedeutet Steigerung der Güterproduktion. 2

Mit dieser relativen Umwandlung des Sozialisierungsbegriffes waren nun für die Führer der Sozialisierungsbewegung bedeutende Folgen gegeben:

Zunächst eine idealere Gestaltung der Sozialisierungsbewegung. War mit dem Bestreben einer bessern Güterverteilung ein direkt egoistischer Faktor gegeben (egoistisch aber doch nicht widervernünftig), so war mit dem Begriff der Produktionsverbesserung auf einmal ein Element altruistischen Charakters: die Steigerung des Güterreichtumes zugunsten aller Wirtschaftsangehörigen in den Gedankengang hineingezogen. — Die Führer des Sozialismus haben hiemit ihrer Theorie auch eine ästhetischere Gestalt verliehen; und gleichzeitig fiel noch der Einwand dahin, daß das System der sozialisierten Wirtschaft zum volkswirtschaftlichen Untergang führen müsse, rufe doch die Sozialisierung gerade eine höhere Güterproduktion hervor.

Die Umbildung der Sozialisierungsidee in einen Produktionsbegriff hatte weiter für die Führer der Sozialisierungsbewegung eine bedeutende Erschwerung der wirtschaftlichen. Au/gabe zur Folge. Denn, als nun einmal der Augenblick auch tatsächlich zu reorganisieren gekommen war, handelte es sich darum, nicht nur ein besseres Produktionssystem zu versprechen, sondern die Produktion der neuen Wirtschaft so zu gestalten, daß der reichere Ertrag auch wirklich erzielt werden konnte. Hier ergaben sich für die Führer der Bewegung größere Schwierigkeiten als sie vorausgesehen hatten.

Schließlich hat die Auffassung der Sozialisierung als Produktionsbegriff in den schweren Nachkriegsjahren ein allzu energisches Eingreifen der sozialistischen Führer verhindert, denn, als sie einmal einsahen, eine hinreichende Garantie für eine bessere Produktion nicht bieten zu können, sank bei ihnen die Begeisterung für die Sozialisierung bedeutend herab. Sie kamen daher mit immer gemäßigteren wirtschaftlichen Reorganisationsplänen, die oft kaum noch Sozialisierung genannt werden konnten.

II. Die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Führern der Sozialisierungsbewegung in Bezug auf die Frage, was nun eigentlich unter Sozialisierung zu verstehen sei, haben selbstverständlich am meisten dazu beigetragen, daß die Sozialisierungsbewegung nicht einheitlich geleitet werden konnte, da eine klare Begriffsbestimmung, insbesondere auch mit Rücksicht auf die Tragweite des Sozialisierungsgedankens, nicht vorhanden war. Einerseits waren die sozialistisch und kommunistisch orientierten Führer der Arbeiterbewegung untereinander nicht einig; anderseits führten auch die Vertreter christlich sozialer Weltanschauungen mit eigenen Auffassungen in Bezug auf die Sozialisierung den Kampf um die Verbesserung der menschlichen Gesellschaft.

Die sozialistisch und kommunistisch orientierten Führer der Bewegung stimmten zwar meistens darin überein, daß es sich bei der Sozialisierung um eine Überführung wirtschaftlicher Güter aus dem Privateigentum an die Gemeinschaft handle. Aber während die Sozialisten die Sozialisierung bekanntlich auf die wirtschaftlichen Produktionsmittel beschränkten, sodaß nach ihnen unter Sozialisierung die Übertragung der Produktionsmittel an die Gemeinschaft zu verstehen war, forderten die Kommunisten die Übertragung des gesamten wirtschaftlichen Privateigentums an die Gemeinschaft und nannten auch diese Übertragung Sozialisierung. Daß schließlich die Auffassung der Sozialisten für die heutige Sozialisierungsbewegung maßgebend wurde, ist der besonderen Bedeutung der Produktionsmittel als moderne Wirtschaftsfaktoren zuzuschreiben. Auch die Verwandtschaft

zwischen den Ausdrücken «Sozialismus» und «Sozialisierung» hat dazu beigetragen und führte zu der Auffassung, Sozialisierung und Realisierung des sozialistischen Programmes seien identisch.

Die Christlich-Sozialen verwarfen die Sozialisierung im sozialistischen Sinne als Überführung der Produktionsmittel an die Gemeinschaft oder besser als Überführung aller Produktionsmittel an die Gemeinschaft, denn nach ihnen kann es lediglich bisweilen nötig sein, bestimmte Produktionsmittel in den Besitz der Gemeinschaft zu überführen. Bei den Christlich-Sozialen bedeutet Sozialisierung auch nicht: Verwirklichung der sozialistischen Reformpläne, sondern eine mehr soziale Organisation des Wirtschaftslebens. 1 In diesem Sinne sagt z. B. Pesch: «Auch wir fordern Sozialisierung und Gemeinwirtschaft, aber im solidarischen, nicht im kommunistischen Sinne........ Die «Sozialisierung» im Sinne einer Ordnung der Eigentums- und Erwerbsverhältrrisse nach sozialen Gesichtspunkten genügt aber dem kollektivistischen Sozialismus nicht. Ihn befriedigt nur die vollständige «Vergesellschaftung» der Produktionsmittel, Grund und Boden eingeschlossen.» 2

Gegen diese vollständige Sozialisierung der Produktionsmittel führte Pesch nun, wie vom Standpunkte der christlichen Sozialtheorie aus nicht anders zu erwarten war, den Gedanken an, daß der Staat die bürgerliche Tätigkeit nicht zu verdrängen, sondern zu ergänzen habe; der volkswirtschaftliche Bedarfdeckungsprozeß ist nach Pesch «bürgerliche

Sache». Die Sozialisierung «ganzer Wirtschaftsgebiete» kann nach ihm auch nur gerechtfertigt werden, einerseits «durch ganz besondere Gründe», anderseits «als ein Ausnahmefall»: «und zwar», sagt Pesch, «müssen diese Gründe in jedem Einzelfall nachgewiesen werden. Der alleinige Grund aber, der für eine Sozialisierung sprechen kann, ist die Notwendigkeit derselben für die öffentliche Wohlfahrt, für das, was wir als Staatszweck bezeichnet haben. Die Sozialisierung muß ein unzweifelhaft notwendiges Mittel zur Erfüllung des Staatszweckes geworden sein» 1

Da nun mit dem christlich-sozialen Sozialisierungsgedanken ein ganz anderer Sozialisierungsbegriff als bei den Sozialisten gegeben ist, so ist es sicherlich vorzuziehen, den Ausdruck Sozialisierung —da er nun einmal doch gewöhnlich im sozialistischen Sinne verwendet wird — auf christlichsozialen Parteiprogrammen möglichst wenig zu gebrauchen. In verschiedenen Ländern, wo von christlich-sozialer Seite ein entschiedener Kampf gegen die sozialistischen Sozialisierungstendenzen geführt wurde, hat sich denn auch eine Abneigung gegen den doppeldeutigen Ausdruck gezeigt. Eine solche Abneigung trat auch besonders deutlich hervor auf dem christlich-sozialen Kongreß zu Luzern im Mai 1919, wo die bedeutendsten Vertreter der christlich-sozialen Partei der Schweiz, insbesondere Jung und Henri Scherrer, so energisch gegen irreführende Sozialisierungstendenzen kämpften. 2

III. Wem sind schließlich die Produktionsmittel zu übertragen? Wer soll Eigentümer derselben sein? Und wer soll sie verwalten? Auch hierüber herrschte bei den Führern der Sozialisierungsbewegung keine Klarheit. Die Überführung der Produktionsmittel in das Eigentum der Gemeinschaft kann ja in verschiedener Art und Weise stattfinden, nämlich einerseits durch Übertragung des Eigentums an den Staat, anderseits durch Übertragung des Eigentums an die Arbeiter oder genauer an die Arbeitergenossenschaften. Je nach der Wahl einer dieser beiden Lösungen entsteht, volkswirtschaftlich gesprochen, eine Sozialisierung völlig verschiedenen Charakters. Welche Lösung schlugen nun die Sozialisten vor? Oder bekämpften sie vielleicht beide Lösungen? Dann wäre entweder auf Sozialisierung völlig zu verzichten oder schließlich noch eine dritte oder sogar eine vierte Lösung zu suchen.

1. Bekanntlich haben sehr bedeutende Führer der Sozialisten sowohl die Übertragung der Produktionsmittel an den Staat, wie auch die Übertragung an die Genossenschaften bekämpft. 1 In Bezug auf die Überführung derselben in den Besitz des Staates war ihr Gedankengang folgender: Durch diese Übertragung werde der Kapitalismus nicht überwunden, sondern trete lediglich der Staatskapitalismus an die Stelle des Privatkapitalismus. Der Staat übernehme dann die Leitung des Betriebes und insbesondere die Aufgabe, aus den Arbeitern den Mehrwert herauszuwirtschaften, und da er den früheren Kapitalisten eine Entschädigung zu erteilen habe, und dazu wohl nur durch eine Aushändigung staatlicher Verschuldungsscheine an die Enteigneten im Stande sein werde, so übernehme er auch noch selbst die Aufgabe, diesen Kapitalisten ein arbeitsloses Einkommen zu gewähren

und ihnen dasselbe, statt in der früheren Dividendenform, in Zinsen- oder Rentenform zuzuführen.

Für die Arbeiter ist nach diesem Gedankengang mit einer Sozialisierung kein Gewinn gegeben. Der Betrieb müsse gerade so viel Gewinn wie früher abwerfen, der Arbeiter den gleichen Mehrwert wie vorher liefern; die Ausbeutung der Arbeiterklassen bleibe in neuer Form fortbestehen.

Bekanntlich hat schon Marx gegen die Verstaatlichung der Wirtschaft Einwendungen erhoben und sie ziemlich scharf bekämpft. Diese Antipathie gegen die Verstaatlichung hat in den letzten Dezennien eher zu-als abgenommen und mußte von selbst dazu führen, daß heutzutage mancher Sozialist sich sehr scharf gegen die Verstaatlichung äußert: durch dieselbe werde die Regierung viel zu mächtig, und außerdem werde sie die sozialistischen Betriebe schlecht verwalten. Diesem letzteren Gedanken entspricht der bekannte, gegen die Sozialisierung so oft angeführte Satz: niemand verwaltet die Industrie schlechter als der Staat.

Diese und ähnliche Äußerungen zeigen, daß schließlich die Kritik der Sozialisten sich oft mehr direkt gegen den Staatsbetrieb, gegen die staatliche Verwaltung der sozialistischen Produktionsmittel als gegen die Überführung derselben in das Eigentum des Staates richtet. Demgemäß sind im sozialistischen Lager verschiedene Gruppen zu unterscheiden: diejenigen, welche sich gegen jede Verstaatlichung der Produktionsmittel erklären, weil damit gewöhnlich der Staatsbetrieb gegeben ist, und diejenigen, welche in der Überführung der Produktionsmittel in den Besitz des Staates eine nützliche soziale Reform und keine Gefahr erblicken, weil sie meinen, durch eine neue moderne Organisation den Staatsbetrieb selbst vermeiden zu können.

Neben diesen beiden Gruppen stehen dann bekanntlich noch die eigentlichen Staatssozialisten, die sich sogar dem Staatsbetriebe nicht widersetzen und denselben als eine sehr geeignete Betriebsform betrachten. —Unabhängig von diesen verschiedenen Auffassungen hat Kautzky schon vor vielen Jahren die Überzeugung ausgesprochen, daß «die Entwicklung

die Tendenz hat, den Staatsbetrieb unter einem proletarischen Regime immer mehr zur Hauptbetriebsform zu machen». 1

2. Neben der Möglichkeit das Eigentum an den Produktionsmitteln dem Staate zu übertragen, bestand die Möglichkeit es den Arbeitern zu übertragen, d. h. die Arbeitergenossenschaften als die geeigneten Organisationen für die Durchführung der Sozialisierung heranzuziehen. Diese Lösung wurde selbstverständlich von zahlreichen Arbeiterorganisationen als die beste betrachtet. Sie konnten sich die Sozialisierung auch kaum anders vorstellen: ihnen war so oft von den riesenhaften Gewinnen der kapitalistischen Unternehmer, von der Ungerechtigkeit des Privateigentums und von der Notwendigkeit, es zugunsten der unterdrückten Klassen aufzuheben, gesprochen worden, daß sie meinten, die Sozialisierung sei dazu bestimmt, sie zu Eigentümern der Fabriken und der sonstigen Unternehmungen zu machen.

Dieser Lösung des Sozialisierungsproblems traten nun in der Nachkriegszeit zahlreiche Führer der Arbeiterbewegung kräftiger als je vorher entgegen, und sie bekämpften dieselbe noch eingehender als sie die Verstaatlichung der Produktionsmittel bekämpft hatten. Hatte man gegen die Verstaatlichung die Entstehung des Staatskapitalismus neben dem privaten Kapitalismus angeführt, so wurde gegen die Übertragung der Produktionsmittel an die Genossenschaften die Gefahr, die Arbeiter kapitalistisch zu erziehen, als eines der bedeutendsten Argumente geltend gemacht.

Auch Kautzky, der doch wiederholt die soziale Bedeutung der Genossenschaften betont und sie sogar als Organe beim Übergang der Produktionsmittel an die Gesellschaft anerkannt hatte 2, erklärte sich schließlich gegen die Brauchbarkeit 1

derselben als Sozialisierungsorgane: «Die nächstliegende Idee der vom Kapitalismus ausgebeuteten Arbeiter ist die: die Produktionsmittel sollen den Arbeitern zufallen, die sie benützen. Die Werkstatt oder die Fabrik soll den Arbeitern gehören, die in ihr tätig sind, und sie soll von ihnen genossenschaftlich verwaltet werden.» 1 Dieser Idee stimmt er aber nicht bei: «Die Organisierung von Produktionsgenossenschaften kann unter Umständen sicherlich von Vorteil für die Arbeiter sein. Im allgemeinen aber, als Mittel, den Kapitalismus zu überwinden, versagt sie.» 2 Zur Begründung verweist er dann auf die Tatsache, daß von den zahlreichen Produktivgenossenschaften, die im vorigen Jahrhundert gegründet wurden, die meisten zu Grunde gegangen sind, während andere gediehen, aber zu kapitalistischen Unternehmungen geworden sind. 3 Weiter gehe die Idee der Produktivgenossenschaft auch dahin, daß die Arbeiter allein den Betrieb verwalten wollen und von wissenschaftlich gebildeter Leitung absehen. 4

Dagegen fehlte es den Genossenschaften auch keineswegs an Verteidigern, so z. B. Kaff. Aber gerade die Verteidigung Kaffs zeigt, daß es mit der Befähigung der Genossenschaften als Sozialisierungsorgane zu dienen, nicht sehr günstig steht. Zuerst erwähnt er die Rolle, die sie als Konsumgenossenschaften bei der Sozialisierung erfüllen können 5, und hebt dann an zweiter Stelle ihre Bedeutung als Produktionsorgane hervor: «Die planmäßige Ausgestaltung der Eigenproduktion — das wäre die zweite,

die eigentliche Hauptaufgabe einer zielbewußten Genossenschaftsbewegung, die auf die Sozialisierung der Wirtschaft für den organisierten Konsum und durch den Konsum ausgeht. Denn erst die Vergesellschaftung, d. h. Vergenossenschaftung der Produktionsmittel bedeutet die Verwirklichung des Sozialismus.» 1

Mit dieser Eigenproduktion wird nun aber den Genossenschaften nur ein sehr beschränktes Gebiet für ihre Teilnahme an der sozialisierten Produktion überlassen, denn einerseits produzieren sie direkt für die Befriedigung der eigenen Bedürfnisse der Genossenschaftsmitglieder und anderseits kommen sie, was Kaff auch selbst zugibt, nur für Betriebe, die für den gewöhnlichen Konsum wirken, in Frage. 2

Ist nun die Aufgabe der Genossenschaften bei der Sozialisierung ihrer Natur nach eine ziemlich beschränkte, so muß doch zugegeben, ja energisch betont werden, daß sie beim Aufbau einer mehr sozial organisierten Gesellschaft eine bedeutende Rolle spielen können. Die Tatsache, daß sie heutzutage von vielen Sozialisten als eine Gefahr betrachtet werden, und von ihnen auch als Sozialisierungsorgane nicht gewünscht sind, bleibt aber gleichwohl bestehen.

3. Neben dem Staate und den Genossenschaften wäre hier schließlich die Gemeinde als Organ, an welches das Eigentum an den Produktionsmitteln und deren Verwaltung übertragen werden könnte, zu nennen. Kautsky sagt sogar: «Die großen Städte haben .... die Aufgabe, in der Sache der Sozialisierung vorzugehen. In ihnen sind die Arbeiter am stärksten, sie sind die Zentralen der Intelligenz des

Landes, ihre Verhältnisse sind eher zu durchschauen als die des ganzen Reiches; sie müssen die neuen Organisationsformen der Sozialisierung zuerst entwickeln und damit zu Wegweisern für den gesamten Sozialisierungsprozeß werden». 1 Allein die Gemeinden wurden doch nie als geeignete Organe für die Durchführung einer die ganze nationale Wirtschaft berücksichtigenden Sozialisierung betrachtet. Man kam wohl zur Kommunalisierung gewisser Unternehmungen, deren weitere Entwicklung durch den städtischen Betrieb am meisten gesichert erschien oder deren Erträgnisse als eine neue, zuverlässige Quelle für den städtischen Finanzhaushalt betrachtet wurden. Aber der Gedanke, die Gemeinden als Organe der Sozialisierung zu gebrauchen, beschränkte sich doch fast immer auf das rein lokale Gebiet und erwarb im Sozialisierungssysteme nicht die gleiche Bedeutung wie die Sozialisierung durch den Staat oder durch die Arbeitergenossenschaften.

4. Welche Sozialisierungsform sollte nun schließlich gewählt werden, da die Übertragung der Produktionsmittel an den Staat und an die Arbeiter den sozialistischen Führern nicht sympathisch war, und die Kommunalisierung der Betriebe als Sozialisierungsmittel nicht zum Ziele führen könnte?

Die Entwicklung der Bewegung und der Begriffe ist eine sehr eigentümliche gewesen. Ging man ursprünglich vom Gedanken aus, daß zur Sozialisierung an erster Stelle die Überführung der Produktionsmittel aus dem Privateigentum in das Eigentum der Gemeinschaft gehöre, so trat dieser Gedanke bei der Ausarbeitung praktischer Sozialisierungspläne immer mehr in den Hintergrund. 2 Die Diskussion, wie denn schließlich zu sozialisieren wäre, befaßte sich immer eingehender nur mit der Frage, welche gemeinwirtschaftliche Organisation eine richtige, die Güterproduktion sichernde Verwaltung am besten gewährleiste. Schon

bei Wissell tritt die Enteignungsfrage in den Hintergrund, nur in Bezug auf einige Gruppen von Unternehmungen (Kohle und Kali) spielt sie eine Rolle, in Bezug auf andere wird überhaupt keine Enteignung mehr gefordert. Bei Rathenau blieb das Privateigentum an den Produktionsmitteln sogar völlig unberührt. Der Begriff Sozialisierung ist allmählich zu «Planwirtschaft» geworden. Kam im Anfang alles Übel vom Privateigentum an den Produktionsmitteln, wodurch dem Arbeiter ein Teil des Arbeitsertrages, wie man sagte, geraubt wurde, so ging man jetzt mehr vom Marxistischen Gedanken der Anarchie der kapitalistischen Produktion aus, und wollte diese sogenannte Anarchie durch eine mehr planmäßige Wirtschaft ersetzen. Es entwickelten sich nun eine Reihe «planwirtschaftlicher» oder «gemeinwirtschaftlicher» Organisationspläne, deren grundlegende Gedanken immer die gleichen sind: die Produktionsmittel werden sog. Selbstverwaltungskörpern zur Verwaltung übergeben, in denen die Unternehmer und die Arbeiter vertreten sind, und welche durch eine Reihe von Räten oder von Kommissionen einem höheren Zentralorgan unterstellt sind. Bei Wissell finden wir an erster Stelle die Betriebsarbeiterräte, weiter die Bezirksarbeiterräte und die Bezirksunternehmerräte; diese beiden bilden, paritätisch zusammengestellt, den Bezirkswirtschaftsrat; weiter sind zu unterscheiden der Reichsarbeiterrat, der Reichsunternehmerrat, welche mit Vertretern der Wirtschaftsbünde usw. den Reichswirtschaftsrat bilden. — Bei anderen Organisationsplänen bildet ein Rat, in dem der Staat, der Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und schließlich die Konsumenten vertreten sind, die Basis des Systems. — In wieder anderen Kombinationen erscheinen auch die Gemeinden als Bestandteil der Verwaltungsorganisation, insbesondere auch in ihrer Eigenschaft als Konsument zahlreicher Urprodukte, schließlich auch die Genossenschaften.

Wie schwierig es sein muß mittelst eines solchen komplizierten Apparates wirklich zu einer Planwirtschaft zu gelangen, hat schon mancher betont. So sagt Göppert: «In

der Tat glichen die bekannt gewordenen Pläne mehr dem Projekt einer trostlosen Hemmung der Wirtschaft und einer unproduktiven Arbeitslosenfürsorge für Verbandsangestellte als einem Wiederaufbauprogramm.» 1

Obgleich nun mit diesen Selbstverwaltungskörpern eine Lösung gegeben ist, welche dazu bestimmt war, den Staat bei der Verwaltung der Unternehmungen in den Hintergrund zu drängen, so spielt er doch fast immer eine sehr große Rolle. Tatsächlich kann er auch, ohne formell zu enteignen, durch gesetzliche Maßnahmen so tief in das wirtschaftliche Leben eingreifen, daß das Privateigentum immer mehr an Bedeutung verliert. «Die Sozialisierung, sagt Bernstein, kann vor sich gehen dadurch, daß man bestimmte Industrien direkt übernimmt, sei es in Staatsbetrieb, sei es in Gemeindebetrieb, sei es in Reichsbetrieb. Sie kann aber auch so vor sich gehen, daß die Allgemeinheit durch Gesetze und durch Verordnungen immer stärker eingreift in die Kontrolle des Wirtschaftslebens.» 2 Mit einem solchen Verfahren ist eines der ungerechtesten Sozialisierungssysteme, das leicht zur Enteignung ohne jede Entschädigung führt, gegeben.

Die praktischen Resultate der ganzen Sozialisierungsbewegung sind äußerst gering gewesen, wie schon anfangs bemerkt wurde: die meisten Länder gelangten überhaupt zu keinen gesetzlichen Maßnahmen und in Deutschland und Österreich, wo man zu einigen Resultaten kam, waren dieselben doch wenig bedeutend.

In Deutschland hatte die erste, rein sozialistische Revolutionsregierung im Regierungsprogramm vom 12. November 1918 versprochen, das sozialistische Wirtschaftsprogramm baldmöglichst zu verwirklichen. Sie hat aber auf dem Gebiete der Sozialisierung nichts zu Stande gebracht. An ihre Stelle trat eine bürgerlich-sozialistische Regierung. Dies

hat für uns aber nur eine sekundäre Bedeutung. Es genügt nur zu erwähnen, daß vier Monate nach der November-Revolution das erste deutsche «Sozialisierungsgesetz» zu Stande kam. War das nun wirklich ein Sozialisierungsgesetz, wie der Titel angibt?

Hier sei zunächst auf den Anfang des Gesetzes hingewiesen. Es heißt da: «Jeder Deutsche hat unbeschadet seiner persönlichen Freiheit die sittliche Pflicht, seine geistigen und körperlichen Kräfte so zu betätigen, wie es das Wohl der Gesamtheit erfordert. Die Arbeiterschaft als höchstes wirtschaftliches Gut steht unter dem besonderen Schutze des Reiches.» — An und für sich ist das sehr schön, aber auf dem Gebiete der Sozialisierung führen uns solche Sätze doch nicht sehr weit.

Etwas interessanter ist folgende Bestimmung: «Das Reich ist befugt, im Wege der Gesetzgebung gegen angemessene Entschädigung für eine Vergesellschaftung geeignete wirtschaftliche Unternehmungen .... in Gemeinwirtschaft zu überführen.» Als solche «für Vergesellschaftung geeignete Unternehmungen» nennt das Gesetz «insbesondere solche zur Gewinnung von Bodenschätzen und zur Ausnutzung von Naturkräften». 2 Weiter ist das Reich befugt: «im Falle dringenden Bedürfnisses die Herstellung und Verteilung wirtschaftlicher Güter gemeinwirtschaftlich zu regeln.»

Wir finden also in diesem Paragraphen zweimal den Hinweis auf die gemeinwirtschaftliche Organisation. Den Gedanken der Sozialisierung als Überführung aller Produktionsmittel in das Eigentum der Volksgesamtheit finden wir in diesem Paragraphen nicht. Auch in den andern vier Paragraphen des Gesetzes finden wir ihn nicht. Es wurde hier absichtlich der Ausdruck Gemeinwirtschaft gebraucht, das Wort Sozialisierung vermieden. In Bezug auf dieses vorsichtige Verfahren bemerkte Wissell: «Das Reichswirtschaftsministerium

hat sich absichtlich bemüht, die von ihm verfochtene Art Sozialismus unter dem noch nicht abgegriffenen Ausdruck Gemeinwirtschaft zu betreiben. Es versteht darunter die zu Gunsten der Volksgesamtheit planmäßig betriebene und gesellschaftlich kontrollierte Volkswirtschaft. 1

Weiter bestimmt das Gesetz, daß ein besonderes Reichsgesetz «die Ausnützung von Steinkohle, Braunkohle, Preßkohle und Koks, Wasserkräften und sonstigen natürlichen Energiequellen» .... regeln werde 2, während im Gesetz schließlich noch festgestellt wurde, daß die Aufgaben der Gemeinwirtschaft dem Reiche, den Gliedstaaten, Gemeinden und Gemeindeverbänden oder wirtschaftlichen Selbstverwaltungskörpern übertragen werden können. 3

Dieses Spezialgesetz wurde gleichfalls am 23. März 1919 erlassen. Hier fehlt sogar im Titel das Wort Sozialisierung, es handelt sich nur ganz allgemein um eine «Regelung» der Kohlenwirtschaft. Die Hauptgedanken des Gesetzes sind folgende:

1. «Das Reich regelt die gemeinwirtschaftliche Organisation der Kohlenwirtschaft. Die Leitung der Kohlenwirtschaft wird einem zu bildenden Kohlenrat übertragen.» 4

2. Die Reichsregierung schließt die Kohlenerzeuger für bestimmte Bezirke zu Verbänden und diese zu einem Gesamtverbande zusammen. An der Verwaltung dieser Verbände sind die Arbeitnehmer zu beteiligen. .... Den Verbänden liegt die Regelung von Förderung, Selbstverbrauch und Absatz unter Aufsicht des Reichskohlenrates ob. Die Reichsregierung führt die Oberaufsicht und regelt die Feststellung der Preise. 5

In Deutschland entwickelte sich nun die Gesetzgebung so, daß noch im Jahre 1919 auf Grund des Sozialisierungsgesetzes

zwei neue Gesetze erlassen wurden, nämlich: das Kaliwirtschaftsgesetz 1 und das Gesetz zur Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft. 2 Aber diese Gesetze zeigen einen gleich milden Charakter wie das allgemeine sog. «Sozialisierungsgesetz», zu dessen Ausführung sie erlassen wurden. Wie sind nun diese Gesetze zu beurteilen? Sind es wirklich Sozialisierungsgesetze, oder können sie vielleicht als solche nicht betrachtet werden? Sicherlich bilden sie mit dem Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft eine einheitliche Gruppe, insoweit sie eine engere Organisation der betreffenden Betriebsgruppen zur Erreichung besserer wirtschaftlicher Resultate unter dem Einfluß des Staates herbeiführen wollen. Aber danach strebte man für die bedeutendsten Großbetriebe auch schon vor Anfang des Weltkrieges, also schon bevor die Sozialisierungsbewegung mit ihren unklaren Ideen die Gesetzgebung zu beeinflussen suchte, und es war diesbezüglich schon damals — auch auf gesetzlichem Wege — manches erreicht worden. Nur haben die neuen Gesetze durch eine Reihe von Vorschriften den Verwaltungsapparat, statt ihn zu vereinfachen, noch komplizierter gemacht. Ob damit eine wirkliche Sozialisierung gegeben sei, ist eine Frage, die nicht ohne weiteres bejaht werden kann; denn dabei hängt sehr viel ab von der Beantwortung der Vorfrage, was man noch Sozialisierung nennen wolle. Halten wir an der Auffassung fest, daß Sozialisierung die Übertragung der Produktionsmittel an die Gemeinschaft bedeutet, so bringen diese Gesetze keine Sozialisierung 3; soll hingegen auch ein einigermaßen größerer

Einfluß von Staat und Arbeitern auf die Verwaltung Sozialisierung genannt werden, so ist mit diesen Gesetzen allerdings eine Sozialisierung, jedoch nur eine solche von geringer Bedeutung, gegeben.

Tatsächlich haben diese Gesetze sehr viele Sozialisten nicht befriedigen können; denn sie erblickten in denselben eine Konsolidierung des kapitalistischen Produktionssystems. Auch war es für die Arbeiter ein geringer Trost, daß sie in den Fabriken und Werkstätten, die ihnen nach den Sozialisierungstheorien zufallen sollten, in einigen Komitees oder Räten sitzen durften.

Es sind ferner noch die drei Verordnungen vom Jahre 1920 über die Regelung der Eisenwirtschaft 1, der Schwefelsäurewirtschaft 2 und der Teerwirtschaft 3 zu erwähnen. Diese werden oft als Sozialisierungsmaßnahmen angeführt, da sie die Industrie in ähnlicher Art und Weise wie die Sozialisierungsgesetze unter staatlichen Einfluß und Kontrolle stellen. Tatsächlich sind sie aber lediglich als vorübergehende Maßregeln gedacht, und gehören vielmehr zum Gebiete der Übergangswirtschaft als zu demjenigen der Sozialisierung.

In Österreich führte die Entwicklung gleichfalls nicht weit, obwohl die Gesetzgebung eine einigermaßen schärfere Nuance zeigt. Das österreichische Sozialisierungsgesetz unterscheidet sich vom deutschen nämlich darin, daß in demselben von einer wirklichen Enteignung der Wirtschaftsbetriebe die Rede ist: «Aus Gründen des öffentlichen Wohls können hiezu geeignete Wirtschaftsbetriebe zu Gunsten des Staates,

der Länder und der Gemeinden enteignet .... werden.» 1 Solche Wirtschaftsbetriebe können weiter von dem Staate, den Ländern oder den Gemeinden in eigene Verwaltung übernommen oder unter die Verwaltung öffentlich-rechtlicher Körperschaften gestellt werden. 2

In diesem Gesetze findet sich auch der berüchtigte Paragraph über den Einblick in die privaten Handelsbücher: «Der Präsident der Sozialisierungskommission hat das Recht, selbst oder durch Beauftragte die für die Vorbereitung der ihr übertragenen Arbeit erforderlichen Erhebungen zu pflegen und zu diesem Zwecke Auskunftpersonen einzuvernehmen, Wirtschaftsbetriebe zu besichtigen, in deren Handelsbücher und geschäftliche Aufzeichnungen Einsicht zu nehmen.» 3

Nach diesen Bestimmungen wäre man geneigt, das österreichische Sozialisierungsgesetz etwas pessimistisch zu beurteilen. Aber wie in Deutschland, nahm auch hier die Bewegung schon bald einen sehr milden Charakter an. Zu erwähnen ist an erster Stelle das sog. Enteignungsgesetz: es konnten nämlich, wie gesagt, aus Gründen des öffentlichen Wohles hiezu geeignete Wirtschaftsbetriebe enteignet werden. Das betreffende Spezialgesetz erschien schon im Monat Mai, es stellte aber nur allgemeine Regeln über «das Verfahren bei der Enteignung» auf: «Die Enteignung erfaßt in der Regel die Unternehmung als Ganzes, das ist insbesondere den gesamten Grund- und Bergbaubesitz, die darauf befindlichen Baulichkeiten, die maschinellen und sonstigen Einrichtungen, das gesamte Zubehör» usw. 4

Mit diesem Gesetze wurde aber zu Gunsten der Sozialisierung wenig erreicht; wohl erschien schon bald nach dem Erlaß desselben ein Gesetz zur Enteignung bestimmter agrarischer Grundstücke, aber auf dem Gebiete der Industrie kam die Sozialisierung überhaupt nicht vorwärts. Das agrarische Gesetz aber hatte geringe Bedeutung, weil es sich nur bezog auf. die Enteignung 1 von «land- und forstwirtschaftlichen» Grundstücken, «die ein selbständiges Bauerngut oder Häusleranwesen gebildet, diese Eigenschaft aber seit dem 1. Januar 1870 durch Vereinigung mit anderen Grundstücken in der Hand desselben Eigentümers verloren haben» 2

Neben dem Enteignungsgesetz sei schließlich erwähnt das österreichische Gesetz über gemeinwirtschaftliche Unternehmungen: «Zur Erfüllung wirtschaftlicher Aufgaben im Dienste der Allgemeinheit, insbesondere zum Zwecke der Vergesellschaftung von Wirtschaftsbetrieben nach dem Gesetze vom 14. März 1919 .... können gemeinwirtschaftliche Unternehmungen gebildet werden.» 3 Sie sind entweder gemeinwirtschaftliche Anstalten oder Gesellschaften gemeinwirtschaftlichen Charakters. 4 — In diesem Gesetze findet sich aber keine einzige Bestimmung, welche die Enteignung bezweckt oder sonst wirklich «sozialisierende» Richtung hat. Die gemeinwirtschaftlichen Unternehmungen dürfen u. a. mit Hilfe von Kreditinstituten 5 Wirtschaftsbetriebe in Eigentum oder Verwaltung übernehmen. 6 Den gleichen Charakter zeigen die anderen Paragraphen des Gesetzes.

Mit diesen und mit ähnlichen Gesetzen sind wir schon sehr weit von den Sozialisierungsplänen, welche nach dem Ende des Weltkrieges von den Koryphäen des Sozialismus aufgestellt wurden, entfernt. Und diese Gesetze wurden erlassen zu einer Zeit, wo die Sozialisierungsbewegung noch neu und mächtig war, die Vertreter der Bewegung noch über bedeutende Kräfte verfügten. Heutzutage ist aber die soziale Gefahr, welche mit dem Drange nach Sozialisierung gegeben war, größtenteils verschwunden. Und so ergab sich auch hier wieder, daß extreme Ideen sich allmählich mäßigen, daß die höhere Vernunft schließlich die Entwicklung der Dinge beherrscht, wenn nur nicht überstürzt und gewalttätig eine Entwicklung herbeigeführt wird.