reden.arpa-docs.ch Rektorats Reden © Prof. Schwinges
Textbreite
Schriftgröße
Kapitel 

Naturschutz und Technik

Rektoratsrede gehalten am 15. November 1958 an der
Eidgenössischen Technischen Hochschule

Wir leben auf einer Erde, die für ihre Bewohner zu klein geworden ist. In absehbarer Zeit wird der letzte Rest unbebauten Bodens in Kultur genommen sein, um die lawinenartig anwachsende Menschheit zu ernähren. Magerwiesen, die Refugien selten gewordener Pflanzen, werden in fette Kunstwiesen übergeführt, Sümpfe werden entwässert und Hochmoore mit ihrer eigentümlichen Lebensgemeinschaft und ihrer stimmungsvollen Ruhe melioriert. Steppen und Alluvionen verwandeln sich durch Bewässerung in Ackerbaugebiete und werden, wie die Poebene und neuerdings auch die bisher extensiv genutzte Camargue des Rhonedeltas mit ihrer berühmten Vogelfauna, der intensivsten Getreidekultur zugeführt. In den Tropen schreitet die Rodung der Wälder unentwegt weiter und macht, wie sich der Münchner Botaniker Goebel ausdrückte, der «Kulturwüste» Platz. Um genügend Industrieholz zu erzeugen, werden in etwas fernerer Zukunft auch alle geretteten Urwälder in durchforstete Pflegewälder verwandelt sein; und bis dann wird der Mensch die letzten Großtiere, soweit sie nicht als domestizierte Haus- oder gehegte Jagdtiere einen besonderen Schutz genießen, von der Erde verdrängt und ausgerottet haben. Unsere Nachfahren werden diese stolzen Geschöpfe der Natur nur noch als halbdomestizierte Museumsstücke in zoologischen Gärten und im Zirkus zu sehen bekommen.

Doch beschränken wir uns auf die besonderen Verhältnisse in unserem eigenen Lande. Die alte Verheißung: «und wie ein Garten ist das Land zu schauen», ist in unserem Mittellande in Erfüllung gegangen. Sie droht jedoch zu einem Fluch zu werden. Die Lebensgemeinschaft der Kulturpflanzen mit den sie begleitenden Unkräutern ist armselig, verglichen mit der Vielgestaltigkeit der Wildflora; denn die Bodenbearbeitung und die Düngung schaffen im ganzen Gebiete unabhängig von lokalen ökologischen Einflüssen über den gleichen Leist geschlagene, eintönige Lebensbedingungen. Auch gelingt es nur wenigen Tierarten, sich im Biotop der Kultureinöde zu halten. So verarmt unsere Tier- und Pflanzenwelt zusehends mit der Ausweitung der Kulturfläche und der Intensivierung der Kulturmaßnahmen.

Außerdem werden der Natur allüberall notwendige, aber auch unnötige Wunden geschlagen. Ich möchte dabei nur an den Skilift- und Seilbahnfimmel erinnern, der vielerorts zu häßlichen Waldschneisen und zu Verunzierungen von Berggipfeln führt, die oft volkswirtschaftlich keineswegs gerechtfertigt sind, sondern lediglich der eigennützigen Erkenntnis entspringen, daß dort die größten Gewinnaussichten winken, wo dem Menschen neue oder zusätzliche Bequemlichkeiten angeboten werden.

Als verantwortliche Bürger sind wir verpflichtet, unseren Nachkommen nicht nur die politischen Rechte unseres Vaterlandes zu sinnvoller Weiterentwicklung zu überliefern, sondern ihnen auch die ursprüngliche Natur, aus der heraus diese Freiheiten gewachsen sind, so weit wie möglich zu erhalten. Hierüber zu wachen, ist die Aufgabe des Naturschutzes. Es ist daher ein dringendes Gebot, den Naturschutzgedanken entsprechend den gegenwärtigen Bemühungen baldmöglichst in unserer Verfassung zu verankern.

In seinem Bestreben, die wilde Fauna und Flora unserer Heimat vor dem Untergange zu retten und hiefür Reservate zu schaffen, kommt der Naturschutz unweigerlich zu der durch den Bevölkerungsdruck aktivierten Volkswirtschaft und der die wirtschaftlichen Notwendigkeiten verwirklichenden Technik in Gegensatz. Es ist mein Bestreben, diesen Konflikt so objektiv wie möglich zu schildern und nach einer Lösung zu suchen.

Die Gegenüberstellung «Naturschutz und Technik» läßt vermuten, daß man es mit zwei einigermaßen gleichwertigen Gegenspielern zu tun habe. Das ist jedoch keineswegs der Fall, denn es gibt wohl kaum eine Auseinandersetzung, wo die beiden Parteien hinsichtlich Struktur, Arbeitsziel, volkswirtschaftlicher Konzeption und philosophischem Gedankengut verschiedenartiger wären.

Wenn im Dienste der Schaffung neuer Werte zur Hebung der Volkswirtschaft und des Lebensstandards der Bevölkerung ein großes Werk, eine Bahnlinie, ein Elektrizitätswerk, eine Autobahn oder ein Wasserweg gebaut werden soll, muß die Technik zerstörend in die Natur eingreifen; Bäume werden gefällt, Hänge angeschnitten, Dämme aufgeworfen und Täler eingestaut. Entgegen dieser umwälzenden Dynamik ist es die Aufgabe des Naturschutzes, als konservativer

Mahner einem totalen Ausverkauf ursprünglicher Naturschönheiten entgegenzuwirken 1). Sein Ideal ist im Gegensatz zu einem übersteigerten materiellen Wohlstand, der zu unerwünschten Schäden an der Volksseele führen kann, in erster Linie ein einfaches, naturnahes Leben, das seinen inneren Gehalt nicht aus den Wellen des von der Technik bezwungenen Aethers, sondern aus der Verbundenheit mit der lebendigen Natur schöpft. Aus dieser Einstellung heraus würde es dem Naturschützer auch nie einfallen, etwa die Entvölkerung der hochgelegenen Alpentäler von seinem Standpunkte aus positiv zu werten, obwohl durch den Rückgang des menschlichen Einflusses früher genutztes Land wieder verwildert.

Bei der Errichtung großer technischer Werke wird ein bedeutender Stab vollamtlich tätiger Ingenieure und Techniker beschäftigt, und falls der Auftraggeber eine Aktiengesellschaft ist, werden in deren Verwaltungsrat neben Ingenieuren, Volkswirtschaftern und Baufachleuten auch Regierungsräte berufen. Im Gegensatz dazu erfolgt die Leitung der schweizerischen Naturschutzbestrebungen neben- und ehrenamtlich durch Persönlichkeiten, die sich sozusagen ohne Entgelt ihrer schweren Aufgabe hingeben und die über keinen technischen Mitarbeiterstab verfügen. Nur im Kanton Zürich gibt es einen vollamtlich angestellten staatlichen Naturschutzbeamten, der in ständigem direktem Kontakt mit der Regierung steht, und dessen beratendes und ausgleichendes Wirken allerseits lobend erwähnt wird. Im übrigen muß der Naturschutz seine Tätigkeit aus den Mitgliederbeiträgen des Schweizerischen Naturschutzbundes und aus Spenden wie z. B. jener der Taleraktion bestreiten. Nach dem Willen der Gründer wurde der Naturschutzbund als sogenannter «Frankenverein» konstituiert, um möglichst weite Bevölkerungskreise als Mitglieder zu erfassen. Ist auch seither der Jahresbeitrag auf Fr. 4.- gestiegen, so fallen die finanziellen Mittel des Schweizerischen Bundes für Naturschutz trotz seinen etwa 40000 Mitgliedern wirtschaftlich kaum in Betracht, wenn man bedenkt, daß die Technik als sein Gegenspieler zur Verwirklichung ihrer Aufgaben über Millionenkredite verfügt.

Um seine Position zu verbessern, macht der Naturschutz geltend, er fechte auf einer ganz anderen Ebene als die Technik. Er sei eine idealistische Bewegung im Gegensatz zu den materialistischen Bestrebungen seines Widerparts. Gewiß, es brauchte einen großen Idealismus, um der Naturschutzidee zum Durchbruch zu verhelfen, und ich erinnere mich mit großer Freude an die hingebungsvolle Begeisterung, mit der unser Lehrer Cari Schröter auf Exkursionen und in zahllosen Vorträgen die gute Sache gefördert hat. Auch sind wir allen Verfechtern des Naturschutzgedankens, weiche die heutigen Reservate in uneigennütziger Arbeit geschaffen haben, für alle Zukunft in Dankbarkeit verbunden.

Wenn jedoch die große Auseinandersetzung mit übermächtigen Wirtschaftsinteressen kommt, dann wird der Idealismus zu einer stumpfen Waffe. Im Unterengadin steht beispielsweise der jährlichen Pachtsumme für den Nationalpark ein hundertmal so großer jährlicher Wasserzins, hälftig verteilt auf die Gemeinden und den Kanton, gegenüber 2). Da kann man wohl von jenen Berggemeinden mit dem besten Willen nicht verlangen, daß sie aus idealistischen Gründen auf eine solche Einnahmequelle verzichten. Im Unterlande wird in Stadtparlamenten und Gemeindeversammlungen mit Zähigkeit um Steuerprozente gestritten; der wirtschaftlich benachteiligten Bergbevölkerung möchte man dagegen nahelegen, freiwillig auf massive Steuererleichterungen zu verzichten. In diesem Zusammenhang möchte ich auf den ausgezeichneten Aufsatz von Richard Weiß in den «Alpen» hinweisen 3), der überzeugend darlegt, daß es ein egoistischer Standpunkt von uns Unterländern ist, wenn wir aus sentimentalen oder volkskundlichen Gründen verlangen, die abgelegenen Bergtäler sollten in ihren altüberlieferten unwirtschaftlichen und mühseligen Wirtschaftsformen ohne Straßen, Maschinen und hygienische Einrichtungen verharren, um uns in den Ferien die heimelige Atmosphäre der guten alten Zeit erleben zu lassen, während wir

uns zuhause allen technischen Neuerungen und Bequemlichkeiten hingeben!

Im konkreten Falle des Baues eines großen Elektrizitätswerkes führen die geschilderten Verhältnisse zu folgender Situation: Das konzessionierte Werk wird meist während Jahrzehnten in verschiedenen Varianten projektiert, damit die wirtschaftlich günstigste Lösung gefunden werden kann. Unter Umständen werden vorsorglich Landkäufe getätigt. Der Naturschutz kann diese Vorbereitungen lediglich mit Mißtrauen verfolgen und in der Presse gegen die geplante Zerstörung einer einzigartigen Naturlandschaft protestieren. Denn es gibt keine rechtliche Handhabe einzugreifen, auch dann nicht, wenn das Werk ausgesteckt wird und die zu gewärtigenden Beeinträchtigungen in ihrem ganzen Ausmaße sichtbar werden.

Es ist selbstverständlich, daß sich unter diesen Umständen der Vertreter des Naturschutzgedankens ein Gefühl der Ohnmacht bemächtigen muß, und daß sie daher auf politischem Wege zu erreichen suchen, was sich mit Hilfe des Idealismus allein nicht verwirklichen läßt. Bereits zweimal ist das Schweizervolk aufgerufen worden, um einerseits zur Rückgängigmachung einer bereits erteilten Konzession und andererseits zur Abänderung der geltenden Wasserrechtsordnung Stellung zu nehmen. In beiden Fällen, sowohl bei der Rheinau-Initiative als auch bei der Wasserrechts-Initiative, haben die Stimmberechtigten die Vorlagen im Verhältnis von etwa 2 : 1 verworfen 4) und damit die bisherige Praxis des Ausbaus unserer hydroelektrischen Energiegewinnung gutgeheißen. Trotz diesem eindeutigen Entscheide sind durch das Referendum gegen den Staatsvertrag mit Italien über das Spölwerk und durch die Nationalpark-Initiative zwei weitere Abstimmungen anhängig gemacht worden. Diesen beiden Entscheiden kann nur mit großer Sorge entgegengesehen werden. Im Falle der Annahme würde der klare, in Gemeindeabstimmungen erhärtete Wille des Unterengadins durch eine eidgenössische Mehrheit mißachtet und so die Gemeindeautonomie vergewaltigt, während eine Verwerfung der Naturschutzbewegung eine weitere Krediteinbuße brächte, die ihren Bestrebungen nur schaden kann.

Eine andere Möglichkeit, eine Lösung im Konflikte zwischen den offensiven Bestrebungen der Technik und dem Verteidigungswillen des Naturschutzes zu finden, wäre der weise Kompromiss. Für viele grundsatztreue Streiter ist das Wort Kompromiß ein rotes Tuch. Doch sei daran erinnert, daß alle großen und von uns nachträglich bewunderten eidgenössischen Lösungen, wie z. B. das Stanser Verkommnis oder die Bundesverfassung von 1848, solche Verständigungswerke waren, die einen Ausgleich zwischen grundsätzlich verschiedenen Ansichten schufen. Sie sollten bei der Behandlung von Naturschutzfragen als Vorbild dienen.

Die Erbauer von Großwerken sind durchaus bereit, Konzessionen zu machen. Als Beispiel sei erinnert an die Erstellung von zwei kostspieligen Brücken über den Sihlsee, um den wirtschaftlichen Wünschen der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Ein ähnliches Entgegenkommen wäre im Hinblick auf die Schonung des Bestehenden zu erreichen, denn der Ingenieur ist dank seiner Arbeit im Freien meist sehr naturverbunden, und die temporären Verwüstungen, die er anordnen muß, sind für ihn ebenso schmerzlich wie für den Förster der aus wirtschaftlichen Gründen zu befehlende Schlag der schönsten Bäume in ihrer Vollkraft. Aber die psychologische Situation des Kampfes gegen eine Übermacht und die idealistische Grundhaltung des Schweizerischen Naturschutzbundes erschweren zur Zeit den Abschluß derartiger Vereinbarungen. Für den schweizerischen Nationalpark ist z. B. die Einhandlung einer Erweiterung des Gebietes beim gegenwärtigen Großtierbestand dringend notwendig. Trotzdem wurde es abgelehnt, auf die auf eine Arrondierung des Parkes hinzielende Einigungslösung einzutreten, welche die vom Bundesrate eingesetzte Verständigungskommission vorgeschlagen hatte 5). Dabei wurde auf das Mahnzeichen der vorsorglichen Kündigung der Scarl-Reservation durch die Bürgergemeinde Schuls 6) keine Rücksicht genommen. Sollte daher die Gegenpartei ebenso starr auf ihren Positionen verharren wie die 46. Generalversammlung des Schweizerischen Bundes für Naturschutz, so müßte die Annahme der Nationalpark-Initiative

als wahrer Pyrrhus-Sieg den Verlust des Val Minger mit seinem herrlichen Hirschbestand zur Folge haben.

Als Grund für die befolgte Unnachgiebigkeit wird unter anderen das Argument vorgebracht, die Gewinnung von Atomenergie werde in naher Zukunft die hydroelektrischen Werke überflüssig machen. Hier dürfte indessen Zurückhaltung am Platze sein; denn die Erstellung großer Atomwerke wird den Naturschutz noch vor viel größere Probleme stellen als der Bau von Elektrizitätswerken. Für das französische Atomenergiezentrum in Marcoule südlich Avignon wurde ein 100 Hektaren großes Gebiet der Naturlandschaft an der Rhone geopfert, das heute mit riesigen Fabrik- und Kaminanlagen überbaut ist. Oder beim Reaktorunfall in Windscale (England) im Herbst 1957 mußte ein Umkreis von 300 km2 als für Mensch und Tier verseucht und die in jenem Gebiete erzeugte Milch als unbrauchbar erklärt werden 7). Es wird also noch viele Jahrzehnte dauern, bis Atomenergie entsprechend den theoretischen Möglichkeiten in kleinen, die Natur schonenden Betrieben gewonnen werden kann. Vorläufig erscheint jedoch ein künstlicher Stausee direkt idyllisch verglichen mit den Schloten, den Separationstürmen, den zahlreichen Reaktoren, dem Qualm und dem Betrieb einer heutigen atomischen Großanlage. Ich könnte mir auch vorstellen, daß in tausend Jahren den dannzumal vielleicht überflüssig gewordenen Stauwerken und Turbinen mit der gleichen romantischen Wehmut begegnet werden wird wie heute den alten Mühlerädern, und daß vergleichbar den Burgenvereinen sich Gremien zur Erhaltung besonders interessanter Staumauern konstituieren würden.

Die Natur besitzt eine unverwüstliche Heilkraft. Wie nach einem Bergsturz oder einer Überschwemmung wird sie die ihr geschlagenen Wunden wieder begrünen und Mauerwerke wie Felsen mit Pionierorganismen verkleiden. Wenn nicht Rummelplätze geschaffen werden, wo der Mensch ständig störend eingreift, stellt sich über kurz oder lang ein neues biologisches Gleichgewicht ein, das unter Umständen erneut als schützenswert erscheint.

Ein Beispiel möge diese Sachlage illustrieren. Beim Bau des Klingnauer Werkes konnte man kaum voraussehen, daß sich der neue See

zu einem Eldorado für seltene Zugvögel entwickeln und der schweizerischen Avifauna eine Anzahl neuer Arten bescheren werde. Es wurde daher versäumt, ein Jagdverbot für diesen Stausee zu erwirken, indem man die Erbauer des Werkes zum Ankauf der Jagdrechte verpflichtet hätte. Nachträglich muß nun der Naturschutz die Verfolgung der Wintergäste auf dem Klingnauer Stausee bekämpfen und seit einiger Zeit die Vogeljagd aus seinen bescheidenen Mitteln durch jährliche Ablösungssummen verhindern.

Auf Grund dieser Erfahrung ist es einigermaßen erstaunlich, daß bei der Großauseinandersetzung über das Rheinau-Werk das Jagdverbot erneut unberücksichtigt geblieben ist, so daß nun wiederum erst nachträglich Verhandlungen über den Jagdschutz auf dem Rheinaustau aufgenommen werden müssen. Gewiß wäre es kein ungebührliches Postulat einer künftigen Naturschutzplanung, daß bei den Konzessionsverhandlungen für ein Stauwerk generell die Ablösung der Jagdrechte mitausbedungen würde.

Noch viel wichtiger wären Verhandlungen, um zu verhindern, daß sich die in unsere Flüsse des Mittellandes eingebauten Stufenbecken in Abwassertümpel verwandeln. Es sollten daher Übereinkommen erwirkt werden, nach welchen mit dem Stau unterhalb einer städtischen Siedelung nicht begonnen werden darf, bevor eine wirksame Kläranlage finanziert und erstellt ist.

Solche Einigungsgespräche möchte aber der orthodoxe Naturschutz offenbar erst aufnehmen, wenn es ihm mißlungen ist, die Ausführung des Werkes zu verhindern. Dies hat zur Folge, daß der durch die Bauarbeiten verletzten Natur oft die «erste Hilfe» durch Ingenieure gebracht werden muß. Bei aller Naturverbundenheit besitzt indessen der Ingenieur seine eigene Auffassung von Naturschutz. Er möchte die dem Landschaftsbilde beigebrachten Wunden so schnell wie möglich durch Anpflanzung und Aufforstung heilen. Dabei werden wie bei der Anlage eines Parkes oder bei der Festigung von Rutschgebieten oft standortsfremde Sträucher und Baumarten verwendet. Auf diese Weise dient der Ingenieur jedoch mehr dem Landschaftsschutz als dem Naturschutz, und es ist daher bezeichnend, daß er mit dem Heimatschützer eher zu einem Einvernehmen 8) gelangen

kann als mit dem Naturschützer. Für diesen sind so und so viele typische Pflanzengesellschaften wie Auenwälder, Trockenwiesen, Schutt- und Felsfluren mit interessanten Lokalrassen einer charakteristischen Insektenfauna unwiederbringlich verloren gegangen. Wohl werden im Laufe der Jahre die mit importiertem Saatgut angelegten Grasbestände in ein Gleichgewicht mit den einheimischen Rasenfluren gelangen, aber ortsfremde Sträucher und Bäume, sowie nicht standortsgemäße Rassen einheimischer Waldbäume aus entlegenen Baumschulen werden auf Jahrzehnte hinaus pflanzensoziologisch einen Fremdkörper bilden oder wie z. B. die falsche Akazie in die angestammten Pflanzengesellschaften eindringen und sie grundlegend verändern. Interessante Standortsrassen der Kiefer oder z. T. noch ungenügend erforschte Bastarde von Weiden und Pappeln können, falls eingeführte Typen diesen einheimischen Gehölzen an Wuchskraft oder wirtschaftlicher Nutzfähigkeit überlegen sind, ganz verschwinden.

Aus diesen Überlegungen heraus muß man die warnenden Rufe nach einem integralen Naturschutz verstehen und billigen. Neben der Verwirklichung der Postulate des Landschaftsschutzes, des Pflanzenschutzes und des Jagdschutzes im Bereiche von technischen Großbauten bleiben daher die Bestrebungen zur Erhaltung von größeren Bezirken, in denen sich das angestammte biologische Gleichgewicht erhalten kann, die ureigenste Aufgabe des Naturschutzes. Die Haupttätigkeit zur Erreichung dieses Zieles besteht zur Zeit im Protest gegen geplante technische Werke und im Bestreben, deren Ausführung zu verhindern. Nur in wenigen Fällen war diesen Bemühungen jedoch ein Erfolg beschieden. Großtaten in dieser Hinsicht sind die Rettung von Splügen durch Verlegung des Staues in das Val di Lei, sowie die ungeschmälerte Erhaltung des Silsersees im Engadin und des Geltenschusses im Berner Oberlande. Diese Objekte blieben vor allem deshalb unberührt, weil die ansässige Bevölkerung die Bestrebungen des Naturschutzes unterstützte und weil sich der Verzicht auf den zu erwartenden wirtschaftlichen Gewinn als tragbar erwies.

Solchen erfreulichen Erfolgen stehen jedoch sehr zahlreiche Einsprüche gegen Werke größerer wirtschaftlicher Tragweite gegenüber,

die kein Gehör gefunden haben. Die Sektion Uto des Schweizerischen Alpenklubs stellte daher kürzlich 9) die konkrete Frage, ob man auf dem Wege von fortwährenden Einsprachen oder Resolutionen gegen Seilbahnen, Kraftwerke und andere Eingriffe weiterschreiten wolle, oder ob nicht wirksamere Mittel ergriffen werden sollten, da in Fragen des Natur- und Heimatschutzes schon sehr viele Proteste mit geringem sichtbarem Erfolge vonstatten gegangen seien, so daß eine gewisse Entmutigung und Abstumpfung Platz greife. Es wird vorgeschlagen, ein nationales Naturschutzprogramm aufzustellen, in welches bestimmte Richtlinien und eine Anzahl von schützenswerten Objekten aufgenommen würden, auf deren Erhaltung sich dann die Bestrebungen des Naturschutzbundes und des Alpenklubs konzentrieren sollten.

Sicher ist eine solche vorausschauende Planung unerläßlich, denn zur Zeit müssen die schwachen Kräfte der Abwehr an so vielen Stellen eingesetzt werden, daß die Technik die Initiative stets in den Händen behält und daher die meisten Maßnahmen des Naturschutzes Post festum kommen.

Bei der Aufstellung eines Verzeichnisses von neu zu schaffenden Reservaten stellt sich die Frage, was für Objekte in erster Linie in Betracht kommen und wie sie am wirksamsten gegen zukünftige Eingriffe zu schützen sind. Vor allem sollten die letzten Reste der sogenannten «Urlandschaft» gerettet werden. Hiezu ist allerdings zu bemerken, daß es in Mitteleuropa abgesehen vom Hochgebirge keine Gebiete mehr gibt, wo der Mensch nicht seit Urzeiten oder doch in neuerer Zeit durch Rodung, Mahd oder andere Kulturmaßnahmen eingegriffen hat. In Holland werden die Heiden geschützt, trotzdem es sich nachgewiesenermaßen um anthropogen beeinflußte Gebiete handelt, deren ursprüngliche Vegetation in der Broncezeit ein Kiefernwald war; und bei uns kann man das besondere Brutgebiet der Möwen im Kaltbrunner Ried nur durch regelmäßige Streuemahd, oder die prächtigen Orchideenbestände der Trockenwiesen auf dem Randen nur durch extensive Heuwirtschaft, ohne Bewässerung und Düngung, erhalten. Es haben sich also unter dem Einfluß des Menschen

harmonische Lebensgemeinschaften herausgebildet, die wir bewahren möchten. Dies ist nur möglich, wenn die Nutzung des Gebietes nicht intensiviert, sondern in althergebrachter unwirtschaftlicher Weise weiterbetrieben wird. Durch völlige Ausschaltung des menschlichen Einflusses wäre eine allmähliche Umwandlung in einen Zustand zu erwarten, der in den erwähnten Fällen einer anderen als der zu schützenden Lebensgemeinschaft entsprechen würde. Ähnliches gilt für die Flora der Moore, deren Artenbestand nur bei einem konservativen, dem jährlichen Zuwachs Rechnung tragenden Torfabbau unverändert bleibt.

Das postulierte nationale Schutzprogramm muß daher zwei Arten von zu beschirmenden Objekten enthalten: einerseits Reservate, in denen der menschliche Einfluß völlig ausgeschaltet wird, und andererseits solche, in denen archaische, an und für sich heute überlebte Wirtschaftsformen künstlich weiter betrieben werden müssen.

Entsprechend der bisherigen Gepflogenheit wird man suchen, den gewünschten Schutz durch Pachtverträge zu gewährleisten. Erfahrungsgemäß ist aber die Pachtung von Reservaten kein taugliches Mittel, irgendein Gebiet dauernd zu schützen. Wenn sich die wirtschaftlichen Voraussetzungen im Umkreise des Reservates ändern und der Wert des Objektes verglichen mit dem Pachtzins ins Unermeßliche steigt, kann man nach unseren herrschenden Gesetzen die Eigentümer nicht daran hindern, diese Werte zu realisieren. In verschiedenen Prozessen über Landverkäufe in den so dringend notwendigen und durch Gemeindeabstimmungen festgelegten Grünzonen ist vor Bundesgericht stets der Eigentümer geschützt worden. Nach unserem geltenden Recht muß also vorläufig das Gemeinwohl vor dem privaten Eigentumsrecht zurücktreten.

Eine Änderung der gegenwärtigen Rechtsverhältnisse ist daher unumgänglich. Bis zur Schaffung eines allgemein gültigen Gesetzes für die Erhaltung der für unser Land unentbehrlichen Grünflächen und Reservate wird jedoch so viel Zeit verstreichen, daß den Gemeinwesen nichts anderes übrig bleibt, als die von ihnen vorgesehenen Grünzonen vorsorglich aufzukaufen, wenn sie deren Abbröckelung, Zerstückelung und Überbauung vermeiden wollen. Das Gleiche gilt auch für den Naturschutz.

Auf unbeschränkte Zeit der Einflußnahme anderer Interessen entrückt und endgültig geschützt sind beim heute geltenden Eigentumsrecht nur Objekte, die dem Naturschutzbunde zu eigen gehören. Das schönste Beispiel ist in dieser Hinsicht der weltberühmte Aletschwald. Meine Anregung geht deshalb dahin, dem Naturschutz die Möglichkeit zu bieten, anerkannt schützenswerte Objekte nicht nur vertraglich zu schützen oder sie zu pachten, sondern sie als Eigentum zu erwerben. Ich kann mir z. B. vorstellen, daß zur Zeit gewisse hoch gelegene und wenig ertragreiche Alpen, die heute aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr bestoßen werden, aufgekauft werden könnten. Dazu sind aber erhebliche Mittel notwendig, die bei der derzeitigen Finanzierung des Naturschutzes nicht aufzubringen sind 10)

Aber auch aus anderen Gründen müssen größere finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Um eine richtige Naturschutzplanung durchzuführen, wie sie vom Schweizerischen Alpenklub postuliert wird, muß eine Anzahl Ingenieure und Naturwissenschafter vollamtlich angestellt werden 11), die bei Verhandlungen mit Konzernen und Behörden als gleichberechtigte Partner mit begründeten Anträgen und Gegenvorschlägen auftreten können.

Ich möchte daher für eine großzügige Finanzierung des schweizerischen Naturschutzes eintreten, denn er kann seine wichtige Aufgabe mit den ihm heute zur Verfügung stehenden Mitteln nicht erfüllen. Diese reichen zur Zeit gerade aus, um die notwendigen Pacht- und Unterhaltskosten der bestehenden Reservate zu decken, erlauben jedoch nicht, in initiativer Weise an kostspielige Neuaufgaben heranzutreten. Schaut man sich um, wie andernorts die notwendigen Gelder aufgebracht werden, so finden wir, daß in Holland oder in Amerika die Staaten Millionen für Naturschutzzwecke auswerfen. In Californien beläuft sich z. B. dieser Staatsbeitrag auf jährlich über 50 Millionen Schweizerfranken 12) Trotzdem der Naturschutz zweifellos

eine nationale Angelegenheit erster Ordnung ist, entzieht sich bei uns die öffentliche Hand solchen Verpflichtungen.

In England erhebt der «National Trust», der zwar nicht die gleichen, aber doch ähnliche Ziele verfolgt wie unser Naturschutzbund, zehnmal so große Mitgliederbeiträge und außerdem Eintrittsgebühren für den Besuch gewisser seiner Besitztümer 13). Eine solche Finanzierung kommt für uns allerdings kaum in Frage. Eine massive Beitragserhöhung würde die Mitgliederzahl des Naturschutzbundes empfindlich dezimieren, und die Erhebung von Eintrittsgebühren in ein Naturschutzreservat würde mit Recht als unschweizerisch empfunden, wo sich unser Parlament ja sogar gegen die in allen anderen Ländern üblichen Benützungsgebühren zur Finanzierung der kostspieligen Autobahnen ausgesprochen hat. Wir müssen daher nach einer schweizerischen Lösung suchen. Diese sehe ich im Verfahren, wie es für die Beschaffung der Mittel für die Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung oder für die künstlerische Ausgestaltung unserer öffentlichen Gebäude angewendet wird.

Im letzten Falle werden ein bis zwei Prozent der Bausumme abgezweigt, um die Gebäude mit Fresken, mit einer Plastik oder ihre Vorplätze mit einem schönen Brunnen zu schmücken. Es ist erfreulich, von Ausländern erstaunt fragen zu hören, wie es in unserer kleinen Demokratie möglich sei, in Anlagen und auf Plätzen verhältnismäßig so zahlreiche moderne Skulpturen aufzustellen.

Mir schwebt eine analoge Finanzierung der künftigen Aufgaben des Naturschutzes vor. Wenn von den Bausummen der Elektrizitätswerke und anderer technischer Großbauten, die unsere Natur beeinträchtigen, nur ein Prozent für den Ankauf von Reservaten in anderen, noch weniger in Mitleidenschaft gezogenen Gegenden zur Verfügung gestellt würde, könnten die letzten bestehenden Reste ursprünglicher

Natur in den Alpen und im Jura erworben werden, wodurch sie einer künftigen Überbauung mit Seilbahnen, elektrischen Leitungen, Televisions- oder Radarstationen endgültig entzogen würden. Der abschließende Ausbau der schweizerischen Kraftwerke soll in den nächsten Jahren eine Bausumme von jährlich 600-700 Millionen verschlingen 14), so daß der Naturschutz jedes Jahr über 6 Millionen verfügen könnte gegenüber einem Budget von zur Zeit Fr. 400000.- des Schweizerischen Naturschutzbundes 15). Noch größere Summen kämen ihm zugute, wenn einmal trotz aller Widerstände der Ausbau der Hochrheinschiffahrt verwirklicht werden sollte.

Ich bin mir bewußt, daß der Vorschlag eines solchen Kompensationsgeschäftes nicht überall Zustimmung finden kann. Viele Naturschützer werden mir vorwerfen, dies heiße die Natur «verkaufen» und das müsse gerade unter allen Umständen vermieden werden, um ihre idealen Bestrebungen nicht zu kompromittieren. Ich hoffe indessen gezeigt zu haben, daß im Kampfe gegen wohlbegründete mächtige Wirtschaftsinteressen der idealistische Naturschutz in unserer notgedrungen materialistisch urteilenden Welt unterliegen muß, und daß er daher, um Erfolg zu haben, mit den realistischen Waffen seiner Gegner kämpfen, d. h. daß er Eigentumsrechte erwerben muß. Hiezu sind so große Summen notwendig, daß für den Ankauf schützenswerter Objekte ein großer Fonds zu schaffen ist. Entsprechend seiner außerordentlichen Bedeutung für unser Land müßte dieser Fonds dem Bunde unterstehen, denn über seine Verwendung sollten nicht nur die als Mahner und Kämpfer für die Verbreitung der Naturschutzidee unentbehrlichen Mitglieder des Naturschutzbundes und verwandter Gesellschaften, sondern die Gesamtheit aller Bürger befinden. Die erworbenen Naturschutzobjekte würden dann nicht einer privaten Organisation, sondern wie in den USA dem Staate gehören.

Es scheint mir gerechtfertigt, daß die Technik, die so und so viele Naturschönheiten zerstört, durch die vorgeschlagene Abgabe die

Mittel für die Erhaltung anderer Naturdenkmale zur Verfügung stellt. Wenn geltend gemacht wird, eine solche Sondersteuer wäre nicht tragbar, weil sonst die produzierte Energie zu teuer zu stehen komme, darf diesem Argument entgegengehalten werden, daß bei einer so schmal bemessenen Wirtschaftlichkeit einer Anlage, für die eine einprozentige Baukostenerhöhung prohibitiv wirken würde, der geplante Eingriff in die Natur nicht zu verantworten wäre. Es ist auch nicht zu befürchten, daß der erwähnte Fonds die Verwirklichung von volkswirtschaftlich unbedingt notwendigen Projekten verhindern könnte. Denn gegenüber solchen Großprojekten werden seine Möglichkeiten stets bescheiden bleiben. Aber für die finanzielle Abgeltung von kleineren Anlagen, deren Unentbehrlichkeit fraglich ist, wie dies bei der Diskussion um das kleine Werk am Sihlsprung zum Ausdruck kam, sollten ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Alle Energieverbraucher, die sich der Vorteile und Annehmlichkeiten der Elektrizität bedienen, würden durch die Begleichung ihrer Stromrechnung, jeder nach seinem Vermögen, den Naturschutz indirekt unterstützen.

Eine solche großzügige Hilfe ist dringend notwendig, wenn wir unseren Nachkommen nicht ein völlig vertechnisiertes Land ohne Oasen der Entspannung und ohne Freiberge für die früher in ihm heimische Kreatur zurücklassen wollen. Die Fortschritte und der Landhunger der Technik mit all ihren Auswirkungen der Überbevölkerung, der Motorisierung, der Luft- und Gewässerverschmutzung sind derart, daß wir eigentlich nicht mehr von einem Naturschutz, sondern eher von einer Naturverteidigung sprechen müssen. Und wie bei der Landesverteidigung darf es uns deshalb nicht reuen, mit großen Mitteln vorausschauend Maßnahmen zur bestmöglichen Erhaltung des Antlitzes unserer Heimat zu treffen.

Man bezeichnet die Parke und Grünflächen der Großstädte als deren Lungen. In gleicher Weise muß ein der Industrialisierung verfallenes Land wie die Schweiz nicht nur mit in sich geschlossenen Landwirtschaftsgebieten, sondern vor allem auch mit Schutzzonen und Reservaten ausgestattet werden, wenn es in Zukunft nicht ersticken soll. Dort wo zur Zeit die Natur noch einigermaßen unberührt und scheinbar unbedroht ist, sollte die Landesplanung heute

schon große Schutzgebiete ausscheiden, wo der Mensch, der immer mehr nur noch sich selbst und seinen eigenen Werken begegnet, den befreienden Kontakt mit der Natur findet; denn dort sind die Wurzeln seiner Kraft. Als traditionsbewußtes Volk müssen wir auch bis in alle Zukunft jeden jungen Schweizer durch eigenes Erleben realisieren lassen können, aus wie einfachen natürlichen Gegebenheiten heraus sich unser Industriestaat entwickelt hat. Den ursprünglichen Tier- und Pflanzengesellschaften, die wir schrittweise aus ihren angestammten Revieren verdrängen, müssen genügend umfangreiche Asyle gewährt werden, wo ihre freie Entwicklung nicht durch kleinlich enggezogene Grenzen behindert wird. Die Verwirklichung eines solchen kostspieligen und opferfordernden Planes kann jedoch nur mit Hilfe des mächtigsten Zweiges unserer Volkswirtschaft durchgeführt werden. Ich möchte daher einen warmen Appell an alle technischen Kreise richten, deren Tätigkeit wir die Prosperität unseres Landes verdanken. Denn — so paradox dies klingen mag — nur die Technik wird künftig imstande sein, in unserem Lande durch Entgegenkommen, Verzicht und materielle Unterstützung einem weitsichtigen und großzügigen Naturschutzprogramme zur Verwirklichung zu verhelfen. Nicht Naturschutz gegen die Technik, sondern Naturschutz mit Hilfe der Technik sei daher die Losung!