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Wissenschaft und Ethik

Prof. Dr. Alois Riklin
Rektor der Hochschule St. Gallen, Professor für Politikwissenschaft

Herausgeber: Hochschule St. Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Dufourstrasse 50, 9000 St. Gallen

Redaktion: Dr. rer. publ. Erich Niederer
Presse- und Informationsstelle der HSG
Auflage: 1500
Copyright: Hochschule St. Gallen, St. Gallen, Juli 1982
Satz und Druck: Hermann Brägger, 9001 St. Gallen

Wissenschaft und Ethik

Sie haben es gehört: Die Rektoratskette, die ich soeben von meinem Vorgänger aus besten Händen und in bestem Einvernehmen übernehmen durfte, trägt die Widmung: «Der Hochschule St. Gallen als Zeichen der Dankbarkeit für den von ihr (...) empfangenen Reichtum an wissenschaftlichen und ethischen Werten.»

Diese Harmonie von Wissenschaft und Ethik ist nicht selbstverständlich. Im Gegenteil! Der Satiriker Karl Kraus verdächtigt das Verhältnis zwischen Wirtschaftswissenschaft und Ethik als Antinomie. «Sie wollen Wirtschaftsethik studieren?», soll er einmal gefragt und gleich selbst die schlagfertige Antwort bereitgehalten haben, «dann entscheiden Sie sich für das eine oder das andere!».

Lassen Sie mich über diesen provozierenden Ausspruch ein bisschen nachdenken, und zwar unter den folgenden Stichworten: 1. Stimmt! 2. Stimmt nicht! 3. Stimmt immer weniger!

Stimmt!

Es gibt an unserer Hochschule keinen Lehrstuhl für Wirtschaftsethik, auch kein Institut für Wirtschaftsethik. Weder in unseren Prüfungsordnungen noch in unseren Studienplänen findet sich das Fach Wirtschaftsethik.

Unsere Hochschule ist indessen in dieser Hinsicht durchaus kein Sonderfall. Das gleiche gilt für die wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten der anderen Schweizer Hochschulen und — soweit ich sehe — auch der europäischen. Paradoxerweise ist die Wirtschaftsethik in der Schweiz und im europäischen Ausland am ehesten noch an den theologischen Fakultäten beheimatet. Auch die sozialethischen Institute in Bern, Fribourg, Luzern und Zürich sind mit den theologischen Fakultäten oder den Kirchen liiert.

Diese Tatsachen sind nicht zuletzt deshalb paradox, weil sich die Ökonomie aus der Ethik heraus entwickelt hat. Ursprünglich war die Wirtschaftswissenschaft ein Teil der Moralwissenschaft. «Adam Smith», schreibt der britische Ökonome Boulding in seiner Abhandlung «Ökonomie

als eine Moralwissenschaft», «Adam Smith, der wie kein anderer Anspruch darauf hat, sowohl der Adam als auch der 'Schmied' der systematischen Ökonomie zu sein, war Professor für Moralphilosophie, und in eben dieser Schmiede entstand die Ökonomie.» 1 Und Boulding berichtet, dass die Ökonomie noch zu seiner Studienzeit (um 1930) Teil des moralwissenschaftlichen Examens der Universität Cambridge war.

Was ist geschehen? Was sind die Gründe für die Spaltung von Ökonomie und Ethik? Ich meine vor allem zwei, ein wissenschaftstheoretischer und ein wirtschaftstheoretischer..

Der wissenschaftstheoretische Grund der Trennung von Wirtschaftswissenschaft und Ethik liegt im Postulat der Wertfreiheit. Zweieinhalb Jahrtausende der Wissenschaftsgeschichte, schreibt Walter Adolf Jöhr, waren ohne Werturteilsbewusstsein 2, bis sich die Diskussion um die letzte Jahrhundertwende entfachte, vor allem im Gefolge der programmatischen Aufsätze und Reden des deutschen Wirtschafts- und Sozialwissenschafters Max Weber. 3 In Anlehnung an die Naturwissenschaft wollte Weber die Ökonomie, die Sozialwissenschaften überhaupt, als empirische Wissenschaften etablieren. Er plädierte für die rigorose Trennung von Tatsachenurteil und Werturteil und schloss die Werturteile — allerdings unter erheblichen, noch zu erläuternden Vorbehalten — nicht nur aus der empirischen, sondern überhaupt aus der Wissenschaft aus. Noch enger fasste den Wissenschaftsbegriff Webers Weggenosse im Werturteilstreit, der Ökonome Werner Sombart: «Eine wissenschaftliche Erkenntnis soll richtig sein, und ihre Richtigkeit soll bewiesen werden können.» 4 Diese Auffassung ist bis heute weitverbreitet. Danach wäre nur das Beweisbare Gegenstand der Wissenschaft. Alles übrige wäre unwissenschaftlich, bestenfalls vorwissenschaftlich, wäre Spekulation, minderwertiger Feuilletonismus. Diese Auffassung entspricht dem «Dreistadiengesetz» des französischen Soziologen Auguste Comte, wonach sich in der Geschichte ein mythisch-theologisches, ein metaphysisch-philosophisches und schliesslich ein positiv-wissenschaftliches Stadium des Wissens zeitlich folgen. 5

In der Rechtswissenschaft findet sich die Parallele im Rechtspositivismus, beispielsweise in der Spielart der «reinen Rechtslehre» des Österreichers Hans Kelsen.6 Kelsen, Comte, Sombart und Weber, um nur einige

der reputiertesten Exponenten zu nennen, waren offenbar der Meinung, dass die Sozialwissenschaften an der Schwelle des 20. Jahrhunderts einen Paradigmawechsel hin zur höheren positiv-wissenschaftlichen Stufe vollziehen sollten. Soweit die wissenschaftstheoretische Erklärung!

Der wirtschaftstheoretische Grund der Auseinanderentwicklung von Ökonomie und Ethik liegt im Postulat der reinen, ungemischten Marktwirtschaft. Der freie Markt ist gleichsam das wirtschaftsethische «Ei des Kolumbus» der altliberalen Wirtschaftstheorie. Er verbürgt Gerechtigkeit. Er hat das Grundproblem der Wirtschaftsethik gelöst. Ist der ethische Grundentscheid zugunsten der freien Marktwirtschaft gefallen, so funktioniert der Wirtschaftsprozess nach ethikfreien, wertfreien, sich selbst regulierenden Gesetzen. Wirtschaftsethik im Sinne einer Sozialethik ist überflüssig. Gefragt ist höchstens eine Individualethik 7, wenn nicht gar Mandevilles zynisches Bienenstaat-Gleichnis für voll genommen wird, wonach das Laster die Tugend gebiert, nämlich aus den individuellen Lastern, von einer unsichtbaren Hand geführt, das Gemeinwohl resultiert. 8 Soweit der wirtschaftstheoretische Grund!

Natürlich wären zu diesen Erklärungshypothesen eine Menge von «Wenn» und «Aber» anzubringen. Adam Smith war kein Anhänger einer reinen Marktwirtschaft. Denn einerseits ist der Staat neben der Landesverteidigung und der Rechtspflege auch für Infrastrukturaufgaben wie Verkehrseinrichtungen, Versorgungsbetriebe und Nachrichtenverbindungen sowie für das Bildungs- und Gesundheitswesen verantwortlich. Anderseits setzt Smith voraus, dass der individuelle Egoismus durch das natürliche Gefühl der Sympathie zum Mitmenschen gebändigt ist. 9 Die Möglichkeit einer Vernunftethik ergibt sich nach Smith aus der Fähigkeit des Menschen, die eigenen und die fremden Interessen vom Standpunkt eines unparteiischen Beobachters zu werten. 10

Ebenso ist Max Weber kein Anhänger einer totalen Wertfreiheit 11 und gehört darüber hinaus zu den Kritikern der reinen Marktwirtschaft. 12 Aber die Epigonen lassen meist die Differenzierungen weg, und so sind die Grundtendenzen eben doch historische Tatsachen: Das Postulat der Wertfreiheit förderte allgemein die Verdrängung der Ethik aus der Wissenschaft, und das Postulat der reinen Marktwirtschaft förderte im besonderen die Verdrängung der Wirtschaftsethik aus der Wirtschaftswissenschaft.

Beide Postulate werden indessen heute zunehmend in Frage gestellt. Die tatsächlich existierenden Wirtschaftsordnungen haben sich von der reinen Marktwirtschaft weit entfernt. Der freie Markt ist kein wirtschaftliches Zaubermittel. Er löst weder die Probleme der Wachstumsgrenzen, des Raubbaus, der Umweltzerstörung und der Ausbeutung der Schwachen, noch verändert er das weltweite Ärgernis, dass die einen hungern, während die andern prassen, noch nimmt er Rücksicht auf die Interessen künftiger Generationen. 13

Im Widerspruch zum Wertfreiheitspostulat ist heute eine eigentliche Renaissance und Revolution der Ethik im Gange. Alle bisherige Ethik ab Aristoteles bewegte sich überwiegend im Rahmen der zwischenmenschlichen Beziehungen der lebenden Generation. Die Natur des Menschen und die Natur der Dinge stand fest. Nun machen es aber die moderne Wissenschaft und Technik möglich, die Natur des Menschen und die Natur der Dinge zu verändern. Eine zeitgemässe Ethik verlangt deshalb die Ausweitung der Menschengerechtigkeit zur Naturgerechtigkeit und die Ausweitung der Gerechtigkeit innerhalb der lebenden Generation zur Gerechtigkeit zwischen den Generationen.

Bei dieser Renaissance und Revolution der Ethik ist die amerikanische Wissenschaft der europäischen einmal mehr voraus. Eine Reihe grundlegender Werke ist in den siebziger Jahren erschienen. Zu nennen sind etwa Jonas 14, Buchanan 15, Nozick 16 und vor allem das Jahrhundertbuch «Eine Theorie der Gerechtigkeit» von Rawls 17, das eine Grundwelle von kritischen Stellungnahmen und weiterführenden Forschungen ausgelöst hat. 18 Bereits gehört die Ethik an den renommiertesten amerikanischen Universitäten wie Harvard oder Stanford zum festen Bestand der wirtschafts-, rechts- und staatswissenschaftlichen Studiengänge. Eine neu gegründete «Interest Group on Management and Ethics» umfasst 35 akademische Lehrer an rund 25 amerikanischen Universitäten, unter ihnen Columbia, Harvard, Stanford und Yale. Im Herbst 1981 wurde eine neue Zeitschrift «Business &Professional Ethics» aus der Taufe gehoben. Diese paar Hinweise aus Berichten von Absolventen unserer Hochschule, die zur Zeit in den USA studieren 19, mögen genügen, um das in den USA neu erwachte und verstärkte Interesse an ethischen und besonders auch wirtschaftsethischen Problemen in Lehre und Forschung zu dokumentieren.

Was ist die Antwort der Hochschule St. Gallen auf diese neue Entwicklung? Lassen Sie mich, bevor ich darauf zu sprechen komme, nochmals zum provozierenden Ausspruch von Karl Kraus zurückkehren. «Wollen Sie Wirtschaftsethik studieren? — Dann entscheiden Sie sich für das eine oder das andere!».

Stimmt nicht!

Trotzdem es an unserer Hochschule weder eine Professur für Wirtschaftsethik noch ein entsprechendes Institut noch eine einschlägige studienplanmässige Lehrveranstaltung noch ein entsprechendes Prüfungsfach gibt, war und ist die Wirtschaftsethik aus unserer Hochschule keineswegs verbannt. -

Seit einigen Jahren führe ich nach dem Zufallsprinzip darüber Buch, was an unserer Hochschule in diesem Bereich alles geschieht. Diese Sammeltätigkeit geht auf die im Kollegiumsrat, d.h. dem Parlament des katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen, 1977 eingebrachte Motion Spirig zurück. In der Folge wurde eine Kommission gebildet, die sich aus Vertretern beider Konfessionsteile sowie der Hochschule zusammensetzte und die vor einem Jahr ihre Arbeiten mit einem Schlussbericht abschloss. 20

Wenn ich heute mein zweifellos lückenhaftes Inventar wirtschaftsethischer Aktivitäten an unserer Hochschule durchgehe, so bin ich selbst von der Vielfalt überrascht. Jener polemische Leserbrief in einer St. Galler Tageszeitung war offensichtlich nicht gerade von Sachkunde erleuchtet, in dem die Gründung eines Instituts für Wirtschaftsethik mit der folgenden Argumentation zur Ablehnung empfohlen wird: «Getauft werden müsste vielmehr die ganze Hochschule, die als Hochburg des Kapitalismus zwar nicht dem Kapital, wohl aber der Raffgier, dem arbeitslosen Einkommen und der Ausbeutung abzuschwören hätte.» (Ostschweiz, 13. Februar 1979) Das tönt fast nach Exorzismus! Man könnte über diese Aussage mit einem Achselzucken hinwegsehen, würde man ähnliche Vorurteile nicht auch anderswo kolportiert finden.

Näher bei den Tatsachen liegt wohl das Urteil eines international anerkannten Ethikers vom Fach, des Dominikanerpaters F.A. Utz von der Universität Fribourg, in einer Stellungnahme vom 30. November 1979 zu

Handen der erwähnten Kommission der beiden st. gallischen Konfessionsteile: «St. Gallen hat sich in verschiedenen Sektoren der Wirtschaftsethik schon einen Namen gemacht, besonders über das Problem der Wohlstandsgesellschaft.» Und weiter: An der St. Galler Hochschule war «immer ein ausgesprochenes Interesse für Grundsätze der Wirtschaftsordnung feststellbar.»

Wenn ich diese Wertung von Utz mit einigen Kostproben aus meinem wirtschaftsethischen Inventar belege, so bin ich mir der Tücken jeder Auswahl bewusst. Ich bin sicher, dass mir Wesentliches entgangen ist. Und ich bin fast sicher, dass ich in den nächsten Tagen einige Protestbriefe wegen diskriminierender Auswahl zu gewärtigen habe. Indessen kann ich meinen Kollegen versichern, dass ich in dieser Hinsicht völlig unschuldig bin.

Beginnen wir mit dem Wichtigsten, der Forschung! Hier denke ich an Jöhrs Werttafeln 21, Küngs ordnungspolitisches Werk 22, Lattmanns Ethik der Mitbestimmung und der Humanisierung der Arbeit 23, Ulrichs für die Wirtschaftsethik völlig geöffnete Systemtheorie und Management-Philosophie 24, Siks humane Wirtschaftsdemokratie 25, Binswangers ökologische Ethik 26, Schusters Ethik der Banken 27, Wildermuths und Studentenpfarrer Jägers gedruckter Vorlesungszyklus über Gerechtigkeit 28, Pleitners Habilitationsschrift über die Arbeitszufriedenheit 29, Probsts Untersuchungen über die Werthaltung von Unternehmern 30 usw. Ungezählt sind die einschlägigen Dissertationen — ich erwähne nur diejenigen von Josua Werner 31 sowie des St. Galler Stadtammanns Heinz Christen 32.

Dass sich diese Forschungen auch in der Lehre niederschlagen, ist wohl selbstverständlich, auch wenn die Lehrveranstaltungen, mit Ausnahme einzelner Doktorandenseminare, nicht mit der Etikette «Wirtschaftsethik» versehen sind. Darüber hinaus bilden sich immer wieder spontan studentische Arbeitsgruppen, die sich mit oder ohne Professoren wirtschaftsethischen Fragen widmen. Das ethische Interesse zahlreicher Doktoranden manifestiert sich in der Themenliste der individuellen Doktorprüfungen. In den öffentlichen Vorlesungen werden — innerhalb und ausserhalb der von den Studentenpfarrern Richard Thalmann und Alfred Jäger betreuten Lehrveranstaltungen — seit Jahrzehnten ethische Probleme

behandelt. Auch in den Kursen der Weiterbildungsstufe und der Institute fehlt die Wirtschaftsethik nicht; als Beispiel sei das betriebswirtschaftliche Seminar von 1980 über «Management-Philosophie für die Zukunft» erwähnt. 33 Schliesslich enthalten die Programme der jährlich von Studenten organisierten Internationalen Managementgespräche regelmässig auch wirtschaftsethische Referate, so 1980 von Kardinal König 34, 1981 von Philippe de Weck, dem früheren Verwaltungsratspräsidenten der Schweizerischen Bankgesellschaft und heutigen Vorsitzenden des Gesprächskreises Kirche — Wirtschaft 35, 1982 von Thomas Sowell und Peter A. Wuffli 36.

Angesichts dieser Fülle soll niemand mehr zu sagen wagen, an unserer Hochschule hätte die Wirtschaftsethik keinen Platz. Dass ich mich heute als Politikwissenschafter zu dem meinem Fachgebiet fernliegenden Thema der Wirtschaftsethik äussere, ist schliesslich auch überwiegend die Frucht anregender Diskussionen mit Studenten, Assistenten und Dozenten unserer Hochschule.

Unser Bildungsauftrag und unser Bildungsziel ist weit anspruchsvoller als nur die Ausbildung von leistungs- und lernfähigen Wirtschaftstechnokraten. Vielmehr postuliert das Hochschulstatut im ersten Artikel ausdrücklich: Die Hochschule «fördert in Lehre und Forschung das Verantwortungsbewusstsein der Hochschulangehörigen.»

Zur besseren Einlösung dieses statutarischen Auftrags, angesichts der sich abzeichnenden Renaissance der Ethik und in Anerkennung der besonderen Verantwortung unserer Hochschule, die, obzwar die kleinste im Lande, über die grösste wirtschaftswissenschaftliche Abteilung in der Schweiz verfügt mit einem «Marktanteil» von einem Viertel bis einem Drittel der Absolventen, beantrage ich Senat und Hochschulrat, die Wirtschaftsethik an unserer Hochschule an vorderster Front der Wissenschaftsentwicklung in Lehre und Forschung zu verstärken, mittelfristig durch die Schaffung einer Professur und eines instituts für Wirtschaftsethik, kurzfristig durch die Gründung einer Forschungsstelle auf den 1. Januar 1983, damit der Satz «Sie wollen Wirtschaftsethik studieren? — Dann entscheiden Sie sich für das eine oder das andere!» immer weniger stimme.

Stimmt immer weniger!

Lassen Sie mich nunmehr das Profil der Wirtschaftsethik in der gebotenen Kürze skizzieren.

Die Einführung der Wirtschaftsethik darf kein Freipass für alle übrigen Ökonomen sein, sich von ihrer wirtschaftsethischen Verantwortung zu dispensieren. Im Gegenteil! Der Wirtschaftsethiker soll mithelfen, alle Bereiche der Ökonomie in Lehre und Forschung verstärkt zu durchdringen. Das verlangt vom künftigen Wirtschaftsethiker eine besonders ausgeprägte Dialogfähigkeit und Dialogwilligkeit. Die wirtschaftsethische Offenheit aller Ökonomen vermag indessen den Wirtschaftsethiker vom Fach nicht zu ersetzen. Es ist eine Illusion anzunehmen, dass jeder Ökonome ein vollwertiger Wirtschaftsethiker sein könnte. Nicht jeder kann alles. Ohne eine Mischung von Arbeitsteilung und Zusammenarbeit, Spezialisierung und Integration geht es auch hier nicht. Ethik und Wirtschaftsethik sind zu komplex und zu sehr im Fluss, als dass jeder Ökonome an vorderster Front umfassend und kompetent mitreden könnte. Die bisherige selektive, begleitende, mehr oder weniger zufällige und freiwillige Berücksichtigung der Wirtschaftsethik genügt nicht mehr. Die Wirtschaftsethik verhält sich zur Ökonomie wie die Rechtsphilosophie zur Jurisprudenz. Jeder akademische Lehrer der Rechtswissenschaft muss sich mit der Rechtsphilosophie befassen. Aber kein vollausgebauter juristischer Lehrgang kann den Rechtsphilosophen vom Fach entbehren. Ebenso verhält es sich mit der Informatik, der Mathematik oder der Statistik. Jeder moderne Ökonome muss etwas von Statistik, Mathematik und Informatik verstehen. Aber deswegen wird niemand im Ernst vertreten wollen, man könne auf spezialisierte Informatiker, Mathematiker und Statistiker verzichten. Genauso gehört der Wirtschaftsethiker inskünftig zu jeder vollwertigen wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Die Wirtschaftsethik ist ein Teil der Sozialethik. Das heisst, die Wirtschaftsethik ist mehr als nur eine auf das wirtschaftliche Handeln bezogene Individualethik. Wirtschaftsethisch begründetes Verhalten ist nicht bloss Charaktersache. Es setzt Wissen voraus. Ein edler Charakter schützt nicht vor ökonomischer Torheit. Erst recht erschöpft sich Wirtschaftsethik nicht in der Gegenposition zur Wirtschaftskriminalität. Vielmehr

geht es um das Erkennen und Beurteilen der ethischen Aspekte wirtschaftlichen Verhaltens, Entscheidens und Handelns von Gruppen, Unternehmen, Sozialpartnern, Staaten und Staatenverbindungen mit all ihren Wechselwirkungen.

Wirtschaftsethik ist eine ökonomische Teildisziplin, keine antiökonomische oder gar wirtschaftsfeindliche Agitation. Ein flüchtiger Blick in die ernstzunehmende wirtschaftsethische Fachliteratur zeigt, dass sie sehr wohl zu unterscheiden weiss zwischen verantworteter Rentabilität und verantwortungsloser Gewinnmaximierung 37, zwischen mehrdimensionalen Zielen der Volkswirtschaft und eindimensionaler Wachstums- und Wohlstandsmaximierung 38.

Einer der ersten Grundsätze der Wirtschaftsethik ist die im Interesse aller Wirtschaftspartner verlangte Sorge um die Lebens-, Leistungs- und Konkurrenz fähigkeit von Unternehmen und Volkswirtschaften. Dass es Konflikte geben kann zwischen wirtschaftsethischen Grundsätzen einerseits und ökonomischer Effizienz und Effektivität anderseits, ist unvermeidlich. Die Angst vor der Offenlegung und vernünftigen Austragung solcher unvermeidlicher Konflikte schafft sie nicht aus der Welt, verdrängt sie nur. Die kritische Diskussion wirtschaftlichen Handelns gehört zur Wirtschaftsethik wie die Kritik zu jeder Wissenschaft. Wer aus Furcht vor solcher Kritik die Wirtschaftsethik unterdrücken will, müsste in letzter Konsequenz sämtliche Hochschulen der Welt, wo die Freiheit von Lehre und Forschung noch Geltung hat, schliessen.

Die Wissenschaft lebt von der konstruktiven Kritik, so wie jede offene Gesellschaft. Kritik- und Korrekturfähigkeit ist nicht ein Schwächezeichen, sondern ein Stärkezeichen von Wissenschaft, Staat und Gesellschaft. Dabei ist aber ganz entscheidend die Einsicht, dass der wirtschaftlich Handelnde in aller Regel nicht die Wahl hat zwischen dem absolut Guten und dem absolut Bösen, sondern die Qual der Wahl des Bestmöglichen beziehungsweise des kleineren Übels. Wirtschaftsethik als Verantwortungsethik 39 ist am Menschen- und Sachgerechten orientiert; sie steht zwar in kritischer Distanz zum Bestehenden, vermeidet aber die utopische Zumutung der grossen Weigerung. 40 Der reine Gesinnungsethiker nach dem Motto «fiat iustitia, pereat oeconomia» missachtet die Tatsache der unvermeidlichen Unvollkommenheit jeder menschlichen Ordnung.

Wirtschaftsethik ist eine interdisziplinäre, transdisziplinäre Disziplin, eine Verbindung von Ökonomie und Philosophie, so wie die Rechtsphilosophie Rechtswissenschaft und Philosophie in sich vereinigt. Nichts dagegen, dass sich auch Theologen mit der Wirtschaftsethik befassen, dass Theologen die Bresche des wirtschaftsethischen Defizits der ökonomischen Fakultäten in der Schweiz und in Europa in jüngster Zeit auszufüllen suchten. Aber die Wirtschaftsethik ist eine zu wichtige Sache, als dass die Ökonomen dieses Feld vorrangig den Theologen überlassen dürften. Wir brauchen als Wirtschaftsethiker vollwertige Ökonomen, die zugleich in der philosophischen und allenfalls theologischen Ethik kompetent sind. Deshalb sollte die Wirtschaftsethik an unserer Hochschule nicht in der Kulturwissenschaftlichen Abteilung verankert werden, sondern rittlings der Betriebswirtschaftlichen und Volkswirtschaftlichen.

Wirtschaftsethik hat mit Werturteilen zu tun. 41 Zunächst geht es um die empirische Ermittlung und Analyse jener Werturteile, welche die Geschichte der wirtschaftlichen Ideen («Dogmengeschichte»), die Unternehmensphilosophie und die Wirtschaftsordnungen bestimmen. Hier handelt es sich um Tatsachenurteile des Wissenschafters über die Werturteile anderer.

Die nächste Stufe besteht in der Analyse jener unvermeidlichen Wertvorstellungen, welche jedes wissenschaftliche Verhalten, Forschen und Lehren voraussetzen. Hier handelt es sich um einen Beitrag der Wirtschaftsethik zur Verminderung der Diskrepanz zwischen einerseits grösstem wirtschaftlichem sowie wissenschaftlichem Können und anderseits dem geringen Wissen wozu, also um die Sinnfragen von Wirtschaft und Wirtschaftswissenschaft.

Die folgende Stufe ist jene, die Jöhr mit dem Begriff der «Werterhellung» umschreibt. 42 Der Wirtschaftsethiker soll bewusst machen, welche ethischen Werte durch ein so oder anders Handeln beziehungsweise Unterlassen betroffen werden.

Die letzte Stufe ist das subjektive Wertengagement des Wirtschaftsethikers, d.h. sein Eintreten für oder gegen ein bestimmtes wirtschaftliches Verhalten.

Der Standpunkt Max Webers, des Apologeten der Werturteilsfreiheit, ist gründlich missverstanden worden und wird immer noch missverstanden.

43 Weber hat sowohl die empirische Analyse der Werturteile als auch die Klärung der Voraussetzungen wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Verhaltens als auch die Werterhellung befürwortet. Radikal abgelehnt hat er einzig und allein das Wertengagement des akademischen Lehrers und Forschers, freilich ohne sich selbst immer daran zu halten.

Die wichtigste Aufgabe des Wirtschaftsethikers sehe ich in der Werterhellung, die fragwürdigste im Wertengagement.

Werterhellung bedeutet, auf die Wirtschaftsethik eingeschränkt, die Klärung, das Bewusstmachen jener Werte, die durch ein bestimmtes wirtschaftliches Handeln oder Unterlassen erfüllt oder verletzt werden. Der Wirtschaftsethiker soll die ethische Relevanz jener Mittel aufzeigen, die eingesetzt werden können oder müssen, um einen vorgegebenen wirtschaftlichen Zweck zu erreichen. Oder umgekehrt, der Wirtschaftsethiker soll die ethischen Aspekte jener Zwecke ausbreiten, welche mit den vorhandenen Mitteln verfolgt werden können. Im Rahmen der Werterhellung beschränkt der Wirtschaftsethiker seinen Beitrag auf die ethische Auslegeordnung alternativer wirtschaftlicher Handlungsmöglichkeiten, überlässt aber den Entscheid den verantwortlichen Unternehmern und Wirtschaftspolitikern. Er bescheidet sich mit der Rolle des möglichst unvoreingenommenen Beraters, um den verantwortlichen Entscheidungsträgern einen möglichst rationalen Entschluss zu gewährleisten, in Kenntnis der voraussehbaren, ethisch relevanten Folgen und Nebenfolgen ihres wirtschaftlichen Handelns und Unterlassens.

Das entspricht dem Vorschlag von Philippe de Weck anlässlich des 11. Internationalen Managementgesprächs an der Hochschule St. GalIen, Wirtschaftsethiker vor wichtigen Entscheidungen grosser Unternehmen zu Rate zu ziehen. 44 So wie aber der Unternehmer oder Wirtschaftspolitiker selbst etwas von Informatik verstehen muss, damit die Beratung durch den Informatiker einen Sinn hat, so verhält es sich auch mit der Wirtschaftsethik. Zudem ist ein erheblicher Teil unserer Absolventen in Klein- und Mittelbetrieben tätig, wo sich die Leitungsorgans selbst beraten müssen. Wirtschaftsethiker fallen indessen nicht vom Himmel. Wirtschaftsethisches Wissen ist nicht angeboren. Deshalb sollten alle künftigen Betriebs- und Volkswirtschafter unserer Hochschule im Laufe ihres Studiums,

stärker als bisher, eine gewisse Übung erwerben, wirtschaftsethische Probleme zu erkennen und zu beurteilen. Zusätzlich wäre bei der nächsten Studienreform die Einführung einer Vertiefungsrichtung für Wirtschaftsethik zu überlegen.

Das Fragwürdigste, habe ich gesagt, ist das Wertengagement des Wirtschaftsethikers, des Wissenschafters überhaupt. Wenn das Wertengagement in der Wissenschaft zulässig ist, wo liegt dann noch der Unterschied zur Unternehmenspolitik, zur Wirtschaftspolitik, überhaupt zur Politik? Ich bin selbst an dieser Hochschule mit der festen und veröffentlichten Absicht angetreten, mich in meinem Fach, ganz im Sinne Max Webers, strikt auf die Werterhellung zu beschränken und auf jedes Wertengagement zu verzichten. Indessen musste ich sehr rasch jene Erfahrung machen, die der Hamburger Ökonome Dieter Aldrup in seinem jüngsten Aufsatz zum Werturteilsstreit feststellt, dass nämlich die Einhaltung von Webers Forderung «bis auf den Tag noch jeden Forscher und Lehrer intellektuell und sittlich hoffnungslos überfordert» hat. 45 Die Studenten wollen keine politischen Eunuchen als Lehrer. Irgendwann erwarten sie vom Lehrer, dass er Farbe bekennt. Professor lässt sich von Confessor nicht rigoros trennen. Im Widerspruch zu Max Weber scheint mir heute das Wertengagement des Wissenschafters und darin eingeschlossen des Wirtschaftsethikers zulässig, aber nur unter der vierfachen Bedingung der Explizitheit, Plausibilität, Aufrichtigkeit und Vorläufigkeit. 46

1. Explizitheit: Der Wissenschafter und darin eingeschlossen der Wirtschaftsethiker soll sich bemühen, seine subjektiven Werturteile ausdrücklich als solche zu kennzeichnen und offenzulegen.

2. Plausibilität: Der Wissenschafter und darin eingeschlossen der Wirtschaftsethiker soll seine Werturteile nicht einfach kraft wissenschaftlicher Autorität gleichsam wie Orakelsprüche in die Welt setzen, sondern, wenn sie auch nicht beweisbar sind, mindestens plausibel begründen.

3. Aufrichtigkeit: Der Wissenschafter und darin eingeschlossen der Wirtschaftsethiker soll sich bemühen, in völliger Aufrichtigkeit alle Argumente, auch und gerade die unbequemsten, namhaft zu machen, die gegen sein Wertengagement eingewendet werden können. Hier ist der Kern der

vom Wissenschafter zu fordernden intellektuellen Redlichkeit 47, und hier ist der entscheidende Unterschied zwischen dem Wissenschafter und dem Politiker oder Unternehmer. Die Triebfeder der Wissenschaft ist die Wahrheitssuche, diejenige des Politikers und Unternehmers die Tat. Der Wissenschafter soll alle Karten offen auf den Tisch legen; der Politiker darf, ja muss klugerweise einige Karten verdecken, was nicht mit gezinkten Karten zu verwechseln ist. Die Tugend des Politikers ist der Mut; die Tugend des Wissenschafters ist die Aufrichtigkeit.

4. Vorläufigkeit: Der Wissenschafter und darin eingeschlossen der Wirtschaftsethiker soll im Sinne des kritischen Rationalismus 48 alle seine Aussagen, erst recht wertengagierte, als vorläufige Stellungnahmen der Selbst- und Fremdkritik aussetzen. In der Wissenschaft, auch in der Wirtschaftsethik, soll es keine Dogmen geben. Kein Papst, keine Kirche, keine Bibel, kein Staat, keine Regierung und keine Partei ist befugt, den Wissenschafter am freien Gebrauch seiner Vernunft zu hindern. Gerade der gläubige Christ ist frei von der Furcht, dass die gottgegebene Vernunft letztlich mit dem Glauben in Widerspruch gerät. 49 Der heutige Papst hat in seiner programmatischen Rede an Wissenschafter und Studenten im Kölner Dom — in deutlicher Abwendung von kirchlichem Fehlverhalten etwa im Fall Galilei — keinen Zweifel an der Autonomie der vernunftbegründeten Wissenschaft offen gelassen. 50 Entsprechende Aussagen finden sich ebenso in der evangelischen Theologie, beispielsweise bei Barth 51 und Ebeling 52. Christlicher Glaube und christliche Ethik verlangen kein sacrificium intellectus.

Der kategorische Imperativ für das Wertengagement des Wissenschafters und darin eingeschlossen des Wirtschaftsethikers soll also lauten: «Vorbehältlich einer überzeugenden Widerlegung (4), gelange ich, trotzdem diese oder jene Gründe dagegen angeführt werden können (3), aus diesen und jenen Erwägungen (2) zu dem folgenden subjektiven Werturteil (1) ...»

Ich komme zum Schluss. Ich appelliere an Senat, Hochschulrat und politische Behörden, das Ihre zu tun, dass ein akademischer Berufsberater in vier Jahren zum Abiturienten sagen kann: «Sie wollen Wirtschaftsethik studieren? — Dann gehen Sie an die Hochschule St. Gallen!».

Anmerkungen