SACERDOTIUM —IMPERIUM —STUDIUM Die Universität im Spannungsfeld der Kräfte

Welches ist der Ort der Universität im Spannungsfeld der Kräfte und Institutionen, die die menschliche Gemeinschaft prägen und bestimmen? Die Frage ist so alt wie die Universität selbst, und die Antworten, die im Laufe der Geschichte gegeben wurden, sind unterschiedlich, je nach dem Weltbild und den Interessen derer, die sie formulierten.

Ein eindrückliches Bild hat gegen Ende des 13. Jahrhunderts in Italien der Kölner Kanonikus Alexander von Roes entworfen. Er beschrieb das christliche Abendland als ein Haus. Als Fundament galt ihm das sacerdotium, das Papsttum, das den katholischen Glauben verwaltet. Die Wände sah er im imperium, dem Kaisertum, das den Glauben beschützt. Und das Dach bildete das studium, das Studium der Wissenschaften, das die Gründe des Glaubens bedenkt.

Auffällig an diesem Bild ist nicht das Streben nach einer übergreifenden Ordnung der Welt —oder zumindest Europas —, auch nicht die Gründung dieser Ordnung im römischen Glauben. Beides entspricht den Grundzügen des Denkens im Mittelalter. Auffällig ist vielmehr, welch hoher Rang in diesem Weltgebäude dem studium zugemessen wird, und dies schon bald nach der Entstehung der ersten Universitäten in Bologna und Paris: Als Dach liegt das studium über Kirche und Staat, über jenen beiden Gewalten, die die Geschichte des Mittelalters bisher ausschliesslich bestimmten, oft genug auch im gegenseitigen Streit um die Vorherrschaft in der Welt. Und Alexanders Konzept machte Schule: Für den ganzen Rest des Mittelalters wurde die Trias von sacerdotium, imperium und studium zur prägenden Formel für die entscheidenden Kräfte des christlichen Abendlandes, für das geistige Haus Europas.

Diese herausragende Positionierung des Studiums setzte der Universität nicht nur ein hohes Ziel, sie stellte sie auch mitten hinein in das Spannungsfeld der Kräfte.

Was besagt diese Sicht der Dinge, und was ist aus ihr im Laufe der Geschichte geworden? Welches war das weitere Geschick der Universität im Spannungsfeld der Kräfte? Ich lade Sie ein zu einem kurzen Gang durch die Geschichte dieser Thematik, mit einem besonderen Blick auf die markantesten Wendepunkte.

I.

Die Sonderstellung, die Alexander von Roes der Universität gegenüber dem Staat und der Kirche zumass, hatte durchaus ihren historischen Grund. Bekanntlich wurden die ersten Universitäten, in Bologna und Paris, wie auch diejenigen von Oxford und Cambridge, nicht eigentlich «gegründet», weder von der Kirche noch vom Staat. Sie erwuchsen vielmehr, auf der Grundlage bereits bestehender Gelehrsamkeit und früherer Schulen, aus dem freien Zusammenschluss von Magistern und Scholaren zur gemeinsamen Exegese und Disputation prominenter Lehrmeinungen. Auch wenn ihr erstes Ziel nicht die Berufsausbildung war und sie Studien betrieben, die nur begrenzt von praktischem Nutzen waren, wurden sie doch bald zu dem Ort, an dem sich Juristen, Theologen und Mediziner ihr Rüstzeug holten. Obwohl auf Kirche und Staat angewiesen, organisierten sie sich, ihrer spezifischen Zielsetzung entsprechend, in bewusster, auch kritischer Unterscheidung von Kirche und Staat, als eigenständige, korporativ strukturierte Einheit, als universitas, als Gemeinschaft von Magistern und Scholaren, als Universität.

Damit trat die Universität schon in ihren Anfängen in ein eigenartig dialektisches Verhältnis zu den beiden dominierenden Gewalten jener Zeit. Das zeigte sich sehr bald an der Universität Paris.

1229 kam es in Pans zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen der Universität und der Bürgerschaft. Die Magister und Scholaren verliessen die Stadt. Der Papst, Gregor IX., griff ein und mahnte den französischen König zur Beilegung des Konfliktes. Denn Frankreich bedürfe neben der Macht seiner Ritterschaft und der Güte seiner Fürsten auch der Weisheit und Gelehrsamkeit des Klerus. Ohne diese Weisheit würden sowohl Macht wie Güte ihre Wirksamkeit verlieren. Und Ludwig IX. bewog die Universität, wieder nach Paris zurückzukehren.

In diesem Pariser Universitätsstreit erwiesen sich Papst und König als die Schirmherren gerade der selbständigen Universität, als die Garanten dafür, dass sich das Studium der Wissenschaften ungestört entfalten kann. Das studium ist nicht nur das Dach über Papsttum und Kaisertum, es ist gleichzeitig ein Schatz, der selbst der Protektion bedarf, weil es dem Staat und der Kirche dient und beiden zugutekommt.

Erste Universitäten

Das ist der Grund dafür, dass Staat und Kirche für die Universität sorgten, ihre eigenständige Organisation anerkannten und sie mit kaiserlichen und päpstlichen Privilegien ausstatteten, mit eigenem Recht und eigenen Ressourcen.

Doch was gilt, wenn das Studium bei Staat oder Kirche Anstoss erregt? 1210 wurde in Paris die Lektüre des «heidnischen» Aristoteles untersagt, und 1277 erliessen die kirchlichen Instanzen ein Verdammungsurteil über 219 Thesen, zahlreichen Quellen entnommen, darunter auch Werken des erst drei Jahre zuvor verstorbenen einflussreichen Thomas von Aquin.

Wo das Dach der Wissenschaften, deren Aufgabe es wäre, den Glauben zu verteidigen und die Irrlehren der Ketzer zu bekämpfen, selber als Gefährdung des christlichen Weltbildes erscheint, glaubten Staat und Kirche gezwungen zu sein, einzugreifen und die rechte Ordnung zu bewahren.

Das Dilemma ist gegeben: Die Autonomie der Wissenschaft und der Universität, die der Protektion durch Staat und Kirche bedarf, gerät mit ebendiesen Instanzen in Konflikt über die Aufgabe und Funktion der Universität. Dieses Spannungsfeld hat die Universität in ihrer ganzen weiteren Geschichte begleitet.

II.

Im Unterschied zu Bologna und Paris, aber auch zu Oxford und Cambridge, sind die ältesten Universitäten des deutschen Sprachraumes obrigkeitliche Gründungen, durch Fürsten oder Städte errichtet. Dennoch folgten sie in Struktur und Arbeitsweise dem Vorbild von Paris. Für sie alle wurden päpstliche Stiftungsbriefe eingeholt. Alle wurden mit Renten und Liegenschaften ausgestattet; weltliche und geistliche Instanzen gingen dabei Hand in Hand. Belassen wurde ihnen, inzwischen selbstverständlich geworden, die in Bologna und Paris gewachsene korporative Autonomie.

Die neue Trägerschaft der Universität führte zu mindestens zwei neuen Polaritäten: Zum einen bahnt sich die Spannung an zwischen dem zunehmenden staatlichen Interesse an der Universität und der nach wie vor unbestrittenen Autonomie der Universität. Zum andern beginnen sich die Wege der deutschen und der angelsächsischen Universitätstradition zu trennen, indem die angelsächsische Universität die Form der selbständigen Stiftung bewahrte.

Die deutsche Tradition schritt auf ihrem Weg konsequent weiter. Von der Mitte des 15. Jahrhunderts an begann fast jeder grössere deutsche Landesherr, eine eigene Universität zu errichten. Das Hauptinteresse galt allerdings nicht mehr der Wissenschaft, sondern der Ausbildung der Beamten im eigenen Land, der Juristen, Pfarrer und Lehrer, und, seit der Kirchenspaltung, auch im eigenen Bekenntnis.

Die Zahl der Universitäten stieg, und die Universität wurde zur Schule, eingegliedert in den frühmodernen Verwaltungsstaat. Ein engmaschiges

Deutscher Sprachraum

Netz staatlicher Aufsicht und Überwachung legte sich über sie. Eingriffe der Landesherren in die Universität wurden zur Regel; politische, konfessionelle und zunehmend auch fiskalische Gründe griffen zwanglos ineinander. Die Kirche brauchte nicht eigens zu agieren; im Zeitalter des Staatskirchentums hatte der Staat auch sie umklammert, und die Landesherren vertraten auch deren Interessen. Die Universitäten wurden zu Provinzhochschulen, die Ausbildung verdrängte die Wissenschaft. Die Universität war verstaatlicht —mit einschneidend negativen Folgen für die Universität. Der Staat hatte das ganze Haus Alexanders usurpiert.

III.

Ein nächster Schritt vollzog sich im Zeitalter der Aufklärung. Die Dominanz der Tradition wurde verworfen —zugunsten der Autonomie der Vernunft. Die Universitäten sprengten die bisherige Form der Wissenschaft als Auseinandersetzung mit der Tradition und brachen auf, mit Berufung auf das Licht der eigenen Vernunft, nun selbst Wissenschaft zu entwickeln. An die Stelle der Disputation traten das Laboratorium, das Institut, die Klinik und das Seminar. Die «akademische Freiheit der Lehren», seit dem Humanismus und der Reformation gefordert, wurde zum grundlegenden Postulat, prominent vertreten von Christian Wolff, dem «Fürsten der Aufklärung», von dem die deutsche Universität jener Zeit massgeblich geprägt wurde. Wolff selbst schränkte allerdings die «Freiheit der Lehren» noch ein: «soweit diese nicht wider Gott und den Staat sind». Dass es jedoch gerade um diese Einschränkung zum Konflikt kommen musste, war unvermeidlich, und dieser Konflikt war nicht zuletzt innerhalb der Universität auszutragen.

Auf den Begriff gebracht hat dies Immanuel Kant in seiner Schrift über den «Streit der Facultäten» (publiziert 1798).

Nach wie vor entsprach der Aufbau der Universität dem ursprünglichen Muster der Pariser Universität: Den drei «oberen» Fakultäten, der theologischen, der juristischen und der medizinischen, stand die philosophische als die «untere», als die propädeutisch-grundlegende Artisten-Fakultät gegenüber.

Gerade im Blick auf die zur Ausbildungsstätte gewordene Universität deckte Kant nun auf, wie «unfrei» ausgerechnet die «oberen» Fakultäten geworden waren. Sie hatten das zu pflegen, wofür sich der Staat direkt oder indirekt verantwortlich fühlte: das ewige Wohl (in den Händen der Theologen), das bürgerliche Wohl der Glieder der Gesellschaft (in den Händen der Juristen) und das leibliche Wohl (in den Händen der Mediziner). Und der Staat gab den Fakultäten —wie Kant formulierte: «statutarisch» —vor, was zu behandeln war: der Theologie in der Form der Bibel, der Rechtswissenschaft in der Form des Landrechtes, und der Medizin in der Form der Medizinalordnung.

Aufklärung

Mit diesen «Berufs»-Fakultäten muss die philosophische Fakultät in Streit geraten. Denn die ersten drei Fakultäten klammern gerade das aus, was das Grundthema der vierten ist: Die Frage nach der Wahrheit und der Vernünftigkeit der Lehren. Um der kritischen Frage nach der Wahrheit der Lehren willen muss die philosophische Fakultät, die ihrer Natur gemäss frei von staatlichen Vorgaben ist, mit den ersten drei in diesen Streit eintreten. Denn auch die sogenannt «oberen» Fakultäten haben sich dem Anspruch der Wahrheit und der Vernunft zu stellen. «Auf diese Weise», so Kant, «könnte es wohl dereinst dahin kommen, daß die Letzten die Ersten (die untere Fakultät die obere) würden».

Angegriffen waren damit allerdings nicht nur die oberen Fakultäten, sondern auch der Staat, der diese nicht nur strukturell, sondern auch inhaltlich bestimmte. Das musste Kant sogar persönlich erfahren, indem ihm der Staat die Publikation seiner Stellungnahme zunächst verbot.

Um ihrer Aufgabe willen muss sich die Universität auch gegenüber dem Staat behaupten.

IV.

Nur wenige Jahre nachdem die Publikation dieser Schrift Kants doch möglich geworden war, entwarf Wilhelm von Humboldt sein Berliner Universitätsmodell. Doch diese wenigen Jahre hatten einschneidende Umwälzungen gebracht: die Französische Revolution und den Zusammenbruch des Ancien Régime. Der Staat erklärte sich als weltanschaulich neutral. Im Zuge der nun aufbrechenden geistigen Erneuerung kam der Neugestaltung des Bildungswesens eine hervorgehobene Bedeutung zu.

Bezüglich der Universität waren mindestens drei Probleme zu lösen: Erstens galt es, den von Kant artikulierten Streit der Fakultäten zu überwinden, d. h. dem aufgeklärten Denken in der ganzen Universität zum Durchbruch zu verhelfen. Zweitens war der schulmässig erstarrte Lehrbetrieb der Universität zu reformieren, von der Lehre im Sinne der doctrina war definitiv Abschied zu nehmen und die Wissenschaft als Forschung zu konzipieren. Und drittens ging es darum, die neuzeitliche, aus der Vormundschaft des Staates entlassene Wissenschaft in einer Weise zu institutionalisieren, dass deren sachnotwendige Autonomie nicht wieder neu gefährdet wird, weder durch Befehle der staatlichen Obrigkeit noch durch die vorschnelle Frage nach der unmittelbaren Nützlichkeit der wissenschaftlichen Arbeit.

Bekannt ist, wie Humboldt die ersten beiden Probleme anging: mit dem Konzept der Einheit von Wissenschaft und Aufklärung, der Einheit von Wissenschaft und Bildung und, damit verbunden, der Einheit von Forschung und Lehre. «Universität» ist die Universität nicht mehr nur als universitas magistrorum et scholarium, sondern auch als universitas litterarum.

Humboldt

Dies braucht hier nicht weiter ausgeführt zu werden. Herausgegriffen sei nur ein Aspekt, der dann zum dritten Problemkreis führt, dem Verhältnis zwischen der öffentlichen Institutionalisierung und der inneren Freiheit der Wissenschaft.

In Abkehr vom universitären Schulbetrieb im Zeitalter der Aufklärung wie auch im Gegensatz zu der in Frankreich 1802 vollzogenen Auflösung der Universitäten in staatlich gelenkte Fachschulen liegt für Humboldt das Ziel der Universität nicht in der Ausbildung, sondern in der Bildung — in dem von ihm entworfenen umfassenden Sinn des Wortes. Die Universität dient nicht zuerst dem Staat oder der Kirche und ihren Beamten, sondern — aufgrund der wahren Vernunft — der höchsten Bildung der Kräfte des einzelnen Menschen zu einem Ganzen, und «zu dieser Bildung ist Freiheit die erste, und unerlässliche Bedingung».

Von der Bildung seiner Bürger profitiert auch der Staat. Doch wie der Staat zwar Religionsgesetze erlassen kann, für wahre Religiosität aber unzuständig ist, gilt für Humboldt gegenüber der Universität Entsprechendes: Der Staat kann geistiges Leben nicht bewirken, im Gegenteil: der Staat ist «immer hinderlich..., sobald er sich hineinmischt». Wohl hat er die Pflicht, die äusseren Formen und Mittel bereitzustellen, doch auch gerade das kann der Wissenschaft schädlich werden. Darum muss der Staat —nach den Worten Humboldts — immer das innere Wesen der Universität vor Augen haben, «um gut zu machen, was er selbst, wenngleich ohne seine Schuld, verdirbt oder gehindert hat». Und worin besteht das innere Wesen der Universität? Humboldt formuliert: «Was man ... höhere wissenschaftliche Anstalten nennt, ist, von aller Form im Staate losgemacht, nichts Anderes als das geistige Leben der Menschen, die äußere Muße oder inneres Streben zur Wissenschaft und Forschung hinführt.»

Dieses Ideal verwirklicht sich am reinsten in der Akademie der Wissenschaft, die es «rein nur mit der Wissenschaft an sich zu thun» hat und die darum vom Staat als «am meisten unabhängige Corporation festgehalten werden» muss.

Da im Unterschied zur Akademie die Universität immer auch eine Ausbildungsfunktion zu erfüllen hat, kommt ihr gegenüber dem Staat auch nach Humboldt eine etwas weitergehende Rolle zu: Durch die Wahl der Professoren hat er für Stärke und Mannigfaltigkeit an geistiger Kraft und für die Freiheit ihrer Wirksamkeit zu sorgen. Dies darum, weil der Freiheit nicht nur von seiten des Staates Gefahr droht, «sondern auch von den Anstalten selbst, die, wie sie beginnen, einen gewissen Geist annehmen und gern das Aufkommen eines anderen ersticken». Doch Humboldt unterstreicht: Auch das muss sich in Grenzen halten. Vor allem darf der Staat seine Universitäten weder als Gymnasien noch als Spezialschulen halten. Er darf von ihnen nichts fordern, was sich «unmittelbar oder geradezu» auf den Staat bezieht, er muss vielmehr «die innere Überzeugung hegen, daß, wenn sie ihren Endzweck erreichen, sie auch seine Zwecke und zwar von einem viel höheren Gesichtspunkte aus erfüllen».

Bezüglich der Universität ist das Interesse des Staates dem der Wissenschaft unterzuordnen, jener Wissenschaft, die «als etwas noch nicht ganz Gefundenes und nie ganz Aufzufindendes zu betrachten und unablässig... als solche zu suchen» ist. Diese Wissenschaft bedarf nicht nur der Freiheit der Lehre, sondern auch der Freiheit ihrer inneren Organisation.

Im geistigen Haus Europas soll die Universität wieder ihren eigenen Frei-Raum erhalten —ähnlich wie die Kirche im Gefolge des Liberalismus aus der staatskirchlichen Umklammerung wieder in die ihr zukommende eigene Freiheit entlassen wurde.

V.

Durchaus zu Recht gilt Humboldt als der Begründer der modernen Universität. Dennoch steht er noch vor dem wohl einschneidensten Vorgang der Moderne. Im Blick auf Wirtschafts- und Sozialgeschichte steht er noch vor der Industrialisierung und den mit ihr verbundenen gesellschaftlichen Umbrüchen, und im Blick auf die Geistes- und Wissenschaftsgeschichte steht er noch vor dem Übergang vom Idealismus zum Positivismus.

Diese Wende, die um die Mitte des 19. Jahrhunderts einsetzte, war ebenso einschneidend wie folgenreich. Nicht mehr das «reine Denken» der Aufklärung und des Idealismus wird als die höchste Form der Erkenntnis angesehen; nach der neuen Sicht der Dinge vollzieht sich wirkliche Erkenntnis vielmehr aufgrund der inneren und äusseren Wahrnehmung des tatsächlich, «positiv» Gegebenen. Das Denken wird gleichsam operationalisiert: Es hat nicht mehr nach der ideellen Einheit der Wirklichkeit zu fragen, sondern bekommt die Aufgabe, die «Tatsachen» zu ordnen und zu systematisieren — um so mit der Wirklichkeit produktiv umgehen zu können.

Prägnant auf den Begriff gebracht wurde dieses neue Wissenschaftsverständnis von Auguste Comte. Echtes Wissen ist nach Comte die durch Erfahrung gewonnene Einsicht in die unwandelbare Gesetzlichkeit der Wirklichkeit. Das Ziel solch positiver Wissenschaft ist allerdings nicht die blosse Feststellung von Fakten, sondern, aus der Einsicht in die Gesetze der Wirklichkeit, die Voraussage: «le véritable esprit positif consiste surtout à voir pour prévoir.» Der Zweck positiver Wissenschaft ist nicht «die Befriedigung steriler Neugier, sondern die Verbesserung der Lebensbedingungen».

An die Seite des humanistischen Konzepts von Wissenschaft, in der der gebildete Mensch im Zentrum stand, tritt nun ein «technisches» Verständnis von Wissenschaft, in dem die Frage nach dem produktiven Umgang des Menschen mit der Wirklichkeit in den Vordergrund rückt. Gleichzeitig wird dadurch die Wissenschaft auf Themen ausgerichtet, die in zunehmendem Masse auch die Industrie und die Wirtschaft beschäftigen.

Seit dieser Zeit stellt sich der Universität auch die Frage nach ihrem Verhältnis zu Industrie und Wirtschaft. Dass diese Frage nicht leicht zu

Industrialisierung Positivismus

beantworten war (und ist), zeigte sich daran, dass nun für die Pflege solcher «technischer» Wissenschaft eigene Polytechnische Schulen errichtet wurden. Zunächst im Zwischenbereich zwischen Schule und Universität angesiedelt, wurden sie erst gegen Ende des vergangenen Jahrhunderts als Hochschulen anerkannt. Strukturell wurden sie den Universitäten angeglichen, behielten aber bis auf den heutigen Tag ihre spezifische Eigenart, selbst da, wo sie inzwischen den Titel «Universität» übernommen haben.

Beruht dieses Nebeneinander von Universität und Technischer Hochschule auf historischem Zufall oder verweist es auf eine grundsätzliche Polarität zwischen humanistischern und «technischem» Weltverständnis? Wie dem auch immer sei: Dass beides ineinandergreift, zeigen Universität wie Technische Hochschule: Auch die Universität hat Elemente des «technischen» Wissenschaftsverständnisses übernommen, und die ETH pflegt auch ihre Abteilung XII. Dennoch ist das Verhältnis von «Bildung» und «Technik» nach wie vor nicht ausdiskutiert, auch nicht in unserer eidgenössischen Wissenschafts- und Forschungspolitik.

Unter dem Stichwort «Spannungsfeld der Kräfte» ist im Blick auf die Wirtschaft ein Weiteres wichtig: Wie für Humboldt die Freiheit der Forschung die Freiheit der Universität gegenüber dem Staat voraussetzte, so waren die Vertreter der Wirtschaft jener Zeit überzeugt, ihre Aufgabe ohne staatliche Reglementierung besser erfüllen zu können. Und wie Humboldt überzeugt war, dass die Wissenschaft aus sich selbst heraus Bildung erzeuge, war man sich sicher, dass das ungehinderte Fortschreiten der Wirtschaft von selbst zum Ausgleich zwischen Einzel- und Gesamtinteressen und damit zum Wohl der Menschheit führe.

So etablierten sich auch Wirtschaft und Industrie als eigene Kräfte der Gesellschaft —neben dem Staat, mit dem Staat vor allem über die Gesetzgebung zwar verbunden (und gelegentlich auch im Konflikt), aber nicht vom Staat dirigiert und geleitet. Zur traditionellen Trias von sacerdotium, imperium und studium traten neue Gewalten. Das Haus Alexanders wurde umgebaut und erhielt neue Räume. Das Spannungsfeld der Kräfte wurde noch komplexer, auch für die Universität.

VI.

Das 20. Jahrhundert begann mit einem mehrfachen Schock, mit den beiden Weltkriegen, der Weltwirtschaftskrise, dem Nationalsozialismus und Faschismus, der Etablierung der kommunistischen Diktatur. Wohin hatte die staatliche Politik geführt? Wie konnte die so optimistische Wirtschaft in eine so tiefe Krise stürzen? Wo waren die Universität, der Humanismus, die Bildung des Menschen geblieben?

Einmal mehr erhob sich die Frage nach dem Ort der Universität im Spannungsfeld der Kräfte; und erneut verband sich die Frage nach der Stellung und Organisation der Universität mit derjenigen nach der «Idee»

20. Jahrhundert

der Universität. Extreme Positionen standen sich gegenüber: einerseits der Ruf, die selbständig und korporativ organisierte Universität Humboldts zu restituieren, wie ihn etwa Karl Jaspers wiederholt und nachdrücklich erhoben hat; andererseits die sozio-ökonomisch und neomarxistisch orientierte Forderung der Studentenbewegung, die Universität nach den Gesichtspunkten des Klassenkampfes umzustrukturieren. Helmut Schelsky plädierte für eine Modifikation der Humboldtschen Idee (womit er allerdings scheiterte); Vertreter der sozialwissenschaftlichen Systemtheorie entwarfen ein rein funktionales Verständnis der Universität; Jürgen Habermas schliesslich entwarf ein Konzept, das Humboldt und Sozialtheorie auf höherer Ebene miteinander auszusöhnen versuchte.

Je verschieden bemühten sich diese Entwürfe, die Universität im derzeitigen Spannungsfeld der Kräfte neu zu lozieren. Ihre Gegensätzlichkeit deutet an, wie extrem komplex das Umfeld der Universität in der Zeit des Pluralismus des 20. Jahrhunderts geworden ist.

Die Gesellschaft hat sich diversifiziert. Die politische Meinungsvielfalt ist grösser geworden. Die Kultur hat sich auseinandergelegt in unterschiedliche und z.T. widersprüchliche Kulturen und Subkulturen. Staat, Wirtschaft und Technik stehen in einem neuen, ambivalenten Verhältnis zueinander. Das Zusammenspiel der Konfessionen und Religionen hat neue Formen angenommen, die Rolle der Kirchen im Gesamtgefüge der Gesellschaft ist strittig geworden. Der Bedarf an Bildung und Ausbildung ist gestiegen, was «Bildung» heisst, ist umstritten, und das Spiel von Angebot und Nachfrage im Bildungsbereich ist vielschichtiger denn je. Labilität im Äußeren wie im Inneren ist eines der Kennzeichen der heutigen Gesellschaft, und allenthalben kommt es zu Spannungen und Konflikten, im Grundsätzlichen wie im einzelnen.

Dieses nurmehr schwer zu kontrollierende Spannungsfeld der Kräfte hat auch den Staat erfasst. Dies zeigt jeder Blick auf unsere politische Landschaft, auf unsere Parlamente und Regierungen. Zwar beansprucht der Staat, gerade als demokratischer Staat, nach wie vor eine Leitungsfunktion in diesem Spannungsfeld der Kräfte, doch gleichzeitig ist er in neuer Weise zu einer dieser Kräfte neben anderen geworden. In zunehmendem Masse ist er darauf angewiesen, mit den anderen partnerschaftlich zu kooperieren. In der relativen Schwerfälligkeit seiner Strukturen und angesichts des Zwangs zu vielfältigen Rücksichtnahmen vermag der Staat vermehrt nurmehr zu reagieren statt zu agieren, und bis er zu seinen Entscheidungen gelangt, sind diese durch die weitere Entwicklung nicht selten bereits überholt. Das geistige Haus Europas bangt um seine Stabilität.

Von dieser Situation ist die Universität unmittelbar betroffen. Die gesellschaftlichen Entwicklungen haben ihr Studentenzahlen gebracht, die alle staatlichen Vorkehrungen überrollten. Den Ansprüchen der Gesellschaft an die Universität in Ausbildung, Forschung und Dienstleistung, vermögen die staatlichen Massnahmen und Anordnungen nur zum Teil noch zu entsprechen. Die noch schneller gewordene Entwicklung der Wissenschaften ist

geistig und die damit verbundene Kostenexplosion finanziell immer schwerer zu verkraften. Der Einfluss des sacerdotiums, der Kirche, ist bis auf kleinste Reste bei den Theologischen Fakultäten endgültig gebrochen, doch die Frage nach den Zielen und Werten bleibt bestehen und bricht neu wieder auf. Und dies alles vollzieht sich inmitten der Meinungsvielfalt unserer Zeit. Die Auseinandersetzung zwischen und mit unterschiedlichen und alternativen Konzeptionen, geistiger und kultureller Natur, vollzieht sich nicht nur im Staat, sondern auch an der Universität.

Wie reagiert darauf, z. B. in Zürich, der Staat in seiner Funktion als Träger der Universität? Bezüglich der Struktur der Universität vollzieht sich dies in einer neuen Form der Verstaatlichung der Universität. Der Staat ist nicht mehr nur Träger und Garant der Universität, auch nicht mehr nur Aufsichtsinstanz. Die Universität wird zunehmend dem Staat und seiner Verwaltung integriert. Dies gilt besonders für die Bereiche der Finanzordnung und des Personalrechtes, aber auch für die Entscheidungsebenen: Rektorat und Fakultäten werden als Inhaber einer «Linienfunktion» verstanden. Verglichen wird die Universität mit der Schule und mehr noch mit der staatlichen Verwaltung. Entsprechend vermehrt sucht das Parlament in die Universität einzugreifen, in ihre Struktur, aber auch in ihre Lehre und Forschung. Die seit den Anfängen der Universität bestehende Einsicht, dass die Universität von der ihr eigenen Aufgabe her auch einer eigenen Struktur bedarf, droht vergessen zu werden; das alte Stichwort der Privilegien, des ihr angemessenen eigenen Rechts, wird ihr heute zum Vorwurf.

Diesen Entwicklungen gegenüber stehen die grossen Leistungen des Staates für die Universität. Die Freiheit der Forschung und Lehre ist unangetastet, die finanziellen Mittel, die der Staat in die Universität investiert, sind beträchtlich. Der «Wille des Volkes», eine Universität zu haben — und zwar eine gute Universität —, ist im wesentlichen ungebrochen.

Doch zwischen beidem kommt es zu Spannungen. Die Ansprüche, die der Staat an die Universität richtet, sind grösser als die Mittel, die er ihr zur Verfügung stellen kann. Nicht allen im Staat ist bewusst, dass die Universität in Forschung und Lehre weit mehr ist als eine Dienstleistungsinstitution ihres Trägerkantons. Gerade dadurch, dass sich die Universitäten der Natur der Sache nach über die Möglichkeiten ihrer Trägerkantone hinaus entwickeln, verändert sich auch die Rolle des Bundes gegenüber den kantonalen Universitäten. Gleichzeitig bringen die Entwicklungen in Europa neue Formen der internationalen Verflechtung und Verpflichtung der Universität.

Doch die Komplexität der heutigen Universität reicht noch weiter. Der Staat ist keineswegs mehr der einzige Partner der Universität. Der Anteil der Universitätsabsolventen, die in den Staatsdienst gehen, nimmt prozentual ständig ab. Ein Bildungsmonopol des Staates besteht gerade im tertiären Bildungssektor nicht mehr. Und im Bereich der Forschung muss die Universität nicht nur international konkurrenzfähig sein, sondern sich auch mit der sichtbar besser dotierten Forschung der Industrie messen können.

So ist denn auch die Wirtschaft in all ihren Sektoren interessiert an der Universität, an deren Lehre und an deren Forschung, und sie ist auch bereit, sich in bestimmten Bereichen der Universität finanziell zu engagieren.

In ähnlicher Weise steht die Universität im Austausch mit anderen gesellschaftlichen Bereichen, die nur zum Teil mit dem Staat in Verbindung stehen, im Bereich des Sozialen, der Kultur, der Umweltproblematik —und nach wie vor dem der Kirche.

So bewegt sich sehr vieles in der Tätigkeit der Universität nicht nur über die Möglichkeiten, sondern auch über den Einflussbereich des Kantonal-Staates hinaus und lässt sich mit einer zu engen Einbettung in den Staat nicht mehr in Einklang bringen, und schon gar nicht mit den auf die Bedürfnisse seiner Verwaltung ausgerichteten Detailregelungen.

Die Summe des Ganzen? Sacerdotium, imperium, studium — und neu könnten wir (neu-lateinisch) hinzufügen: industria. Diese vier Begriffe benennen vier übergreifende Kräfte, die in der menschlichen Gemeinschaft wirken, und unser kurzer Uberblick über deren Geschichte deutete an, in welch komplexem Verhältnis sie zueinander stehen. Ihre formelhafte Zusammenfassung schliesst die Universität als eine dieser Kräfte ausdrücklich ein. Sie erinnert daran, dass dem Studium der Wissenschaften und mithin der Universität in diesem Spannungsfeld der Kräfte ihre eigene Funktion zukommen muss. Das Spiel der Kräfte kann nur dann zum Wohl des Gesamten beitragen, wenn keine von ihnen die anderen zu dominieren versucht und jede mit den anderen in partnerschaftlichem Austausch steht. Das gilt auch bezüglich der Universität. Wo immer sie in ihrer Geschichte von einem der anderen Bereiche dominiert worden ist, sei es von der Kirche, dem Staat oder der Wirtschaft, da verlor sie nicht nur ihr Gesicht, sondern immer und vor allem die ihr eigene Funktion zum Wohle des Ganzen.

Als erschreckendes Beispiel dafür, wie grundsätzlich dies gilt, mag das Geschick der ehemaligen DDR dienen: Staat, Wirtschaft und Universität waren gleichgeschaltet der gleichen Doktrin unterworfen. Und alle drei sind untergegangen. Diese Bemerkung gibt nicht Anlass zu irgendeinem Triumph, sie ist vielmehr Mahnung —und Anspruch zugleich. Es ist die grosse Chance eines freiheitlichen Staates, hier bessere Wege gehen zu können. Die Aufgabe, diesen Weg zu finden, wird uns weiterhin begleiten. Sie zu bestehen, auch in einer in verschiedener Hinsicht schwieriger gewordenen Zeit, setzt den gemeinsamen Konsens der Kräfte zu einem gemeinsamen Weg voraus. Dieser Weg bedarf des Spiels der Kräfte, das muss jede der Kräfte anerkennen. Jede dieser Kräfte bedarf dazu ihres Freiraums, auch ihrer Mittel. Jede Dominanz, jedes partikulare Streben nach Macht bedroht das Ganze. In besonderem Masse davon betroffen ist das Studium der Wissenschaften, die Universität; sie ist im Spannungsfeld dieser Kräfte der verletzlichste Teil. Doch wenn auch nur ein Teil verletzt ist, leidet immer sogleich das Ganze.

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Rektorats Reden © Prof. Schwinges
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